Heute hat mir Reichelt aus einer 90EUR-Bestellung ein paar lausige
Kondensatoren im Wert von Cents mit der Bemerkung "Bitte neu bestellen"
gestrichen. Anscheinend waren die lediglich 24h lang nicht auf Lager:
Während der Bestellung sagte die Webseite "ab Lager", am Tag der
Lieferung ware sie auch im Lager - ich habe telefonisch nachgefragt. Nur
weil der Kram anscheinend Stunden gefehlt hat, soll ich eine neue
Bestellung mit 15,60 EUR Zusatzkosten (Versand + Mindestbestellmenge)
einreichen - für Komponenten im Wert von Cents. Mir kommt das
mittlerweile suspekt vor - deshalb die Frage: Ist der folgende Satz aus
den Reichelt AGB überhaupt rechtmässig?
"Sollte ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein, entscheiden wir
nach unserer Wahl, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt bzw. der
Artikel in der Rechnung mit „Bitte neu bestellen“ ausgewiesen wird."
Müssten die mich nicht mindestens fragen, bevor sie mein Kaufangebot
eigenmächtig modifizieren? Oder kann man die Einigung über das, was der
Kunde kaufen möchte und das, was Reicheln liefern möchte, tatsächlich
einfach per AGB zugunsten von Reichelt regeln?
Dietmar schrieb:> Müssten die mich nicht mindestens fragen, bevor sie mein Kaufangebot> eigenmächtig modifizieren?
Antwort:
Dietmar schrieb:> "Sollte ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein, entscheiden wir> nach unserer Wahl, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt bzw. der> Artikel in der Rechnung mit „Bitte neu bestellen“ ausgewiesen wird."
Dietmar schrieb:> Müssten die mich nicht mindestens fragen, bevor sie mein Kaufangebot> eigenmächtig modifizieren? Oder kann man die Einigung über das, was der> Kunde kaufen möchte und das, was Reicheln liefern möchte, tatsächlich> einfach per AGB zugunsten von Reichelt regeln?
Du scheinst dir nicht ganz über die Mechanismen von Angebot und Annahme
klar zu sein. Du hadt eine Bestellung aufgegeben und damit ein
Kaufangebot abgegeben. Reichelt hat dieses Angebot nicht angenommen,
sondern dir durch zusendung der Ware bein neues Kaufangebot gemacht.
Eben über deine ursprüngliche Bestellung minus der Kondensatoren. Es
liegt nun bei dir, es anzunehmen (durch Bezahlung) oder es abzulehnen
(durch Rücksendung).
Karl schrieb:> prinzipiell hast du bei Online-Bestellungen immer die ein 14-tägiges> Widerrufsrecht.
Wenn du also das Zeug nicht dringend brauchst, dann kannst das ganze
Paket zurückschicken und gleich nochmal neu bestellen, in der Hoffnung
dass die Kondensatoren mitkommen. ;-)
Ich würd dort anrufen und um kostenlose Nachlieferung bitten.
Wenn sie nicht drauf eingehen:
- vom 14tägigen Rücktrittsrecht gebrauch machen und Ware komplett
zurückgehen lassen
- Komplette Bestellung nochmal machen.
Geht natürlich nur, wenn Du auf das Zeugs auch solange warten
kannst/willst.
Falk Brunner schrieb:> Schöner Mist. Schöne, neue High Speed Zeit.
Naja, ist mir lieber als: Nach 3 Tagen noch keine
Versandbenachrichtigung. Bei Reichelt anrufen, x und y kommt erst
nächste Woche, oder vielleicht, oder nicht. Rausnehmen lassen, wieder 2
Tage warten...
Wenn dringende Sachen dabei sind, wird Abends bestellt, am nächsten
Morgen angerufen, was nicht gleich lieferbar ist, lasse ich rausnehmen.
Kann man ja beim nächsten Mal wieder mitbestellen.
Nadia schrieb:> Dietmar schrieb:>> Müssten die mich nicht mindestens fragen, bevor sie mein Kaufangebot>> eigenmächtig modifizieren? Oder kann man die Einigung über das, was der>> Kunde kaufen möchte und das, was Reicheln liefern möchte, tatsächlich>> einfach per AGB zugunsten von Reichelt regeln?>> Du scheinst dir nicht ganz über die Mechanismen von Angebot und Annahme> klar zu sein. Du hadt eine Bestellung aufgegeben und damit ein> Kaufangebot abgegeben. Reichelt hat dieses Angebot nicht angenommen,> sondern dir durch zusendung der Ware bein neues Kaufangebot gemacht.> Eben über deine ursprüngliche Bestellung minus der Kondensatoren. Es> liegt nun bei dir, es anzunehmen (durch Bezahlung) oder es abzulehnen> (durch Rücksendung).
Das mag ja sein dass es mit den AGBs einhergeht. Aber das hilft dem
Kunden überhaupt nicht weiter, und man kann es wohl auch nicht
kundenfreundlich nennen.
Wenn zum Zeitpukt der Bestellung das System sagt "auf Lager" und ein
Zwischenverkauf gemacht wird mag das zwar sachlich richtig sein aber als
Kunde wird man verarscht.
Bei 90 Euro hättest du auch versandkostenfrei bei Digikey bestellen
können, da sind Nachlieferungen kostenlos. Ausserdem ist das Online
Bestell System um Klassen besser und übersichtlicher.
Nadia schrieb:> Dietmar schrieb:>> Müssten die mich nicht mindestens fragen, bevor sie mein Kaufangebot>> eigenmächtig modifizieren? Oder kann man die Einigung über das, was der>> Kunde kaufen möchte und das, was Reicheln liefern möchte, tatsächlich>> einfach per AGB zugunsten von Reichelt regeln?>> Du scheinst dir nicht ganz über die Mechanismen von Angebot und Annahme> klar zu sein.
Selber!
> Du hadt eine Bestellung aufgegeben und damit ein> Kaufangebot abgegeben. Reichelt hat dieses Angebot nicht angenommen,> sondern dir durch zusendung der Ware bein neues Kaufangebot gemacht.> Eben über deine ursprüngliche Bestellung minus der Kondensatoren. Es> liegt nun bei dir, es anzunehmen (durch Bezahlung) oder es abzulehnen> (durch Rücksendung).
Das funktioniert rechtlich anders. Wäre die Zusendung von Ware jetzt
erst das Angebot von Reichelt, wie von dir behauptet, dann wäre er auch
unabhängig von den Fernabsatzregeln nicht verpflichtet die Ware
anzunehmen. Er könnte sich sogar hinstellen und sagen, "Holt euren Mist
wieder ab, den ich nicht bestellt habe."
Eine Annahme- oder Rücksendepflicht (wie von dir behauptet) hat er nicht
(ansonsten nenn mal eine Rechtsgrundlage für deine Behauptung!), wir
haben schließlich Vertragsfreiheit. Da könnte ich ja sonst jeder
beliebigen Person Ware zusenden und behaupten sie müsse sie mir
zurücksenden oder bezahlen. So läuft das nicht!
Im Übrigen sind Klauseln in AGB nicht allein deshalb wirksam, nur weil
sie drin stehen.
Jetzt möchte ich mal behaupten, dass die, welche hier geraten haben, das
zurückzuschicken, sich nicht ganz klar sind, was Reichelt dann wohl in
Erwägung zieht?
Drei mal dürft ihr raten was?
Ja Chris , soweit waren wir schon!
Nach "Pech haben" werden die sich aber nicht richten, wird wohl von
seinem bisherigen Einkaufsumsatz abhängen, vllt. kommt aber auch nur ein
Brieflein oder Anruf?
Oder die nächste Bestellung nur gegen Vorkasse mit geänderten
Bedingungen. Müßte man sich mal die Mühe machen die AGBn durchlesen.
Wobei die Debitorenabteilung wohl nicht so zimperlich mit den privaten
Kdn. umgehen wird.
Aber wie immer alles nur Spukaltius, abwarten und versuchen, aber nicht
wundern.
Vor jedem Test sollte man dort vllt. mal nachfragen, was die sich dabei
eigentlich denken? Oder gibt es so was wie Kd.-Hotline mit DB und
Beschwerdeeinträgen dort nicht?
ISO 9001 zertifiziert ist heute ja eigentl. auch nichts mehr wert. Eher
das Gegenteil, organisiertes + kontrolliertes Chaos.
A. K. schrieb:> Wenn er Pech hat: Schwarze Liste und er muss künftig anderswo bestellen.
Andersrum wird ein Schuh draus, wenn Reichelt nicht zur
Kundenzufriedenheit liefert, bestellt man woanders.
Man lässt sich entweder alles gefallen oder sucht sich andere
Lieferanten. Reichelt hat nix was andere nicht haben.
Wobei ich sagen muss wir bestellen gerne bei Reichelt, sind aber
grösstenteils zu Digikey und Mouser umgeschwenkt weil die alles haben
und das Bestellsystem übersichtlicher ist.
Ausserdem mir sind die AGBs wurschtegal, wenn Teile benötigt werden und
nicht da sind, nutzen in der Regel auch die teil-gelieferten Teile nix.
Sven F. schrieb:> Ja Chris , soweit waren wir schon!>> Nach "Pech haben" werden die sich aber nicht richten, wird wohl von> seinem bisherigen Einkaufsumsatz abhängen, vllt. kommt aber auch nur ein> Brieflein oder Anruf?
Glaube ich nicht - das wird schon mit eingepreist sein.
Vielleicht, wenn er dreimal hintereinander alles zurückgehen lässt.
Dann könnte ich das allerdings auch verstehen.
Gerade Bauteile bestellt man ja nicht ins Blaue hinein - wenn man da
mehrfach alles zurückgehen lässt (jetzt mal den obigen Fall der
Teillieferung ausgenommen), dann riecht das schon sehr nach Absicht.
Würde ich vermutlich auch nicht anders handhaben.
> ISO 9001 zertifiziert ist heute ja eigentl. auch nichts mehr wert. Eher> das Gegenteil, organisiertes + kontrolliertes Chaos.
Das heisst ja auch nur, dass Du immer Sch.... derselben Konsistenz
erhältst ;-)
Über die Qualität eines Produktes sagt die Zertifizierung absolut nichts
aus.
Es stimmt schon: das Geld für die Zertifizierung wären bei vielen
wahrlich besser woanders investiert.
Chris D.
Chris D. schrieb
> Das heisst ja auch nur, dass Du immer Sch.... derselben Konsistenz erhältst
bei Reichelt eher unwahrscheinlich > Sch... gleicher Konsistenz !,
die ändern doch täglich ihre Zulieferer bei gewissen Produkten
da fällt mir noch so ein Fall von damals, kurz nach 2002 war das wohl,
ein, die haben gerade ihre ISO900? gemacht, danach ging es nur noch
drunter und drüber,
ein Bekannter bestellt sich 50 mtr. SAT-Kabel auf Rolle, bekommt es auch
schön geliefert, beim Einziehen von der Rolle > was ist das?? einfach
ein Ende mit dem nächsten Anfang zusammengeschrumpft, nach dem Motto
"ist ja so lang wie gekauft und bezahlt" ,
bei mir war in einer Bestellung mit 2 gleichen Artikeln nur einer drin,
aber der Lieferschein wies zwei aus, bezahlt hatte man natürlich auch
zwei, und das waren keine einzelnen Kleinteile, wie etwa Widerstände, wo
man drüber lachen kann!
> Es stimmt schon: das Geld für die Zertifizierung wären bei vielen> wahrlich besser woanders investiert.
Wer hat sich den Blödsinn eigentl. ausgedacht, wenn es doch außer Kosten
und Aufwand nichts bringt?
Oder hat sich da jemand die Planwirtschaft mit den ganzen Zahlen und
Bilanzen aus der damaligen DDR abgeguckt? Waren ja fast 10 Jahre
Denkpause zwischen, kann man so einfach ja nicht darauf zurückschließen.
Denn genauso kommt mit der ganze Trubel um dieses ISO-Zeugs immer vor.
zum eigentl. Problem des TO , also bei Kleinteilen (Elo-BE) die er
zurückgehen lassen würde, kann das noch harmlos ausgehen, interessant
wird es, wenn er teure Konsumergeräte auspackt und begrabscht und dann
zurücksendet.
Email, Problem schildern und kostenlose Nachlieferung fordern.
Bei negativem Bescheid "gefällt halt die Ware nicht" und man ordert
woanders.
Das ist Alles.
Darisus ist viel kleiner, Frau Löffelholz bekommt es aber auf die Reihe
zu fragen was passieren soll wenn es noch dauert..
Gruß,
Holm
Chris D. schrieb:> Glaube ich nicht - das wird schon mit eingepreist sein.> Vielleicht, wenn er dreimal hintereinander alles zurückgehen lässt.> Dann könnte ich das allerdings auch verstehen.
Ein Unterschied freilich: Wenn man für 90€ ein einzelnes Gerät bestellt
und effektiv unausgepackt retourniert, dann ist der Schaden
überschaubar. Hat man aber für 90€ Hühnerfutter in Einzelstücken
bestellt, dann ist das ein Totalschaden, da die Rücksortierung zu viel
kostet und der Kram im Müll landet.
A. K. schrieb:> Wenn er Pech hat: Schwarze Liste und er muss künftig anderswo bestellen.
Hm, ich hab es andersherum gemacht, habe Reichelt nach einem ähnlichem
Vorfall auf die Schwarze Liste gesetzt und bestelle nur noch anderswo.
Spare seitdem ne Menge Geld. Wenn man sich erst mal umgeguckt hat und
weiß wo man was günstig bekommt wir man bei solchen wie C und R nicht
mehr bestellen, weil es sich nicht lohnt.
Mikel M. schrieb
> Wenn man sich erst mal umgeguckt hat und weiß wo man was günstig bekommt> wir man bei solchen wie C und R nicht mehr bestellen, weil es sich nicht> lohnt.
C hat das schon länger begriffen, und dementsprechend auf div.
Spritspar-Junkies u.ä. Typen seine Angebote ausgerichtet.
Bei R wird es wohl noch etwas dauern, es gibt halt noch zu viele Kd.,
die noch auf dem Erkenntnisweg unterwegens sind.
Sven F. schrieb:> C hat das schon länger begriffen, und dementsprechend auf div.> Spritspar-Junkies u.ä. Typen seine Angebote ausgerichtet.
Sei doch froh, dass die Typen mit ihren überteuerten Kram (Audio,
Video...) die Bauteile querfinanzieren. C hat schon durchaus ein großes
Bauteil-Sortiment, nur darf man nicht erwarten, das in jeder Filiale zu
finden.
> Du hadt eine Bestellung aufgegeben und damit ein Kaufangebot abgegeben
Wird nicht eher so ein Schuh draus:
Reichelt hat ein Angebot ins INternet gestellt (und als Katalog)
und damit für diese Artikel ein Kaufangebot rausgegeben,
und mit dem Absenden einer Bestellung sagst du, daß du das Angebot
für die aufgeführten Bauteile annimmst ?
> Nur weil der Kram anscheinend Stunden gefehlt hat, soll ich eine> neue Bestellung mit 15,60 EUR Zusatzkosten (Versand +> Mindestbestellmenge) einreichen
Natürlich nicht, denn du bestellst die Teile ja nicht mehr bei
Reichelt, der hat sie ja bekanntlich nicht selbst wenn er auf
der WebSeite Gegenteiliges behauptet, sondern einem anderen
Anbieter. Es gibt, gerade über eBay, viele die ohne Mindestbestellwert
und zu geringen Portokosten letztlich ein viel grösseres Sortiment
von Bauteilen anbieten. Niemand braucht mehr Reichelt.
> Hm, ich hab es andersherum gemacht, habe Reichelt* nach einem ähnlichem> Vorfall auf die Schwarze Liste gesetzt und bestelle nur noch anderswo
Eben. Spätestens seit der Übernahme durch Daetwyler ist Reichelt
unattraktiv geworden.
Michael Bertrandt schrieb:> Reichelt hat ein Angebot ins INternet gestellt (und als Katalog)> und damit für diese Artikel ein Kaufangebot rausgegeben,> und mit dem Absenden einer Bestellung sagst du, daß du das Angebot> für die aufgeführten Bauteile annimmst ?
zumindest in österreich gilt ein katalog, schaufenster, ... (oder auch
ein internet-shop) nicht als kaufangbot sondern als einladung ein
kaufanbot zu legen.
d.h. z.b. ich lege reichelt ein offert einen bestimmten kondensator zum
ausgewiesenen preis zu kaufen. wenn reichelt dieses anbot annimmt kommt
damit ein vetrag zustande.
wenn reichelt jetzt aus einer bestellung von mehreren artikeln einen aus
welchen gründen auch immer nicht liefern kann/will liegt damit ein
gegenanbot vor, das vom kunden (hier also von mir) angenommen werden
muss - wenn ich das anbot von reichelt nicht annehme haben sie pech
gehabt.
achtung: schlüssiges verhalten (z.b. keine beschwerden nach erhalt der
bestellung) kann/wird als annahme des gegenofferts gewertet
Daniel F. schrieb:> Michael Bertrandt schrieb:>> Reichelt hat ein Angebot ins INternet gestellt (und als Katalog)>> und damit für diese Artikel ein Kaufangebot rausgegeben,>> und mit dem Absenden einer Bestellung sagst du, daß du das Angebot>> für die aufgeführten Bauteile annimmst ?>> zumindest in österreich gilt ein katalog, schaufenster, ... (oder auch> ein internet-shop) nicht als kaufangbot sondern als einladung ein> kaufanbot zu legen.> d.h. z.b. ich lege reichelt ein offert einen bestimmten kondensator zum> ausgewiesenen preis zu kaufen. wenn reichelt dieses anbot annimmt kommt> damit ein vetrag zustande.> wenn reichelt jetzt aus einer bestellung von mehreren artikeln einen aus> welchen gründen auch immer nicht liefern kann/will liegt damit ein> gegenanbot vor, das vom kunden (hier also von mir) angenommen werden> muss - wenn ich das anbot von reichelt nicht annehme haben sie pech> gehabt.> achtung: schlüssiges verhalten (z.b. keine beschwerden nach erhalt der> bestellung) kann/wird als annahme des gegenofferts gewertet
Ähnlich ist es hier in DE. Das geht analog zum Einkauf in einem
ladengeschäft. Die angegebenen Preise sind nicht verbindlich, ebenso
muss man Dir dort nichts verkaufen. Denn der Vertragsschluss erfolgt
erst an der Kasse, indem Du das entsprechende geld über den Ladentisch
schiebst. Dann liegt es am verkäufer, ob er annimmt oder nicht.
Deswegen ist es auch wichtig, dass man in die Shop-Email so etwas wie
"Bestätigung des Bestellungseingangs" und nicht so etwas wie
"Auftragsbestätigung" schreibt. Denn dann müsste man liefern.
Chris D.
Chris D. schrieb:> Daniel F. schrieb:>> Michael Bertrandt schrieb:> Ähnlich ist es hier in DE. Das geht analog zum Einkauf in einem> ladengeschäft. Die angegebenen Preise sind nicht verbindlich, ebenso> muss man Dir dort nichts verkaufen. Denn der Vertragsschluss erfolgt> erst an der Kasse, indem Du das entsprechende geld über den Ladentisch> schiebst. Dann liegt es am verkäufer, ob er annimmt oder nicht.>
Ich "glaub" (nicht 100% sicher) das ist falsch, mann kann auf den
ausgezeichneten Preis im Laden bestehen, weil der Händler mit der
Auszeichnung den Vertrag vorgibt und mit dem bezahlen man dieses
Akzeptiert.
so weit ich weis ist das auch Gesetzlich geregelt.
Bei Online Sachen zählt das erst ab der Auftragsbestätigung.
So weit der formal juristisch-rechtliche Teil, den ein Kaufmann
(Verkäufer) und einen Techniker (Käufer) erst dann interessieren müssen,
wenn es zum Streit kommt.
Vorher ist alles möglich, deshalb auch der Hinweis dort mal
nachzufragen, was wahrscheinlich, seit dem Verkauf von damals, eh nichts
bringt?
Was mich jetzt mal interessieren würde, was wurde denn nicht gleich
mitgeliefert, von den Klein- oder sonstigen Teilen?
Und wie sehen die Alternativen, abgesehen von der Bucht, sonst noch so
für Privatkäufer aus?
Eine hatten wir hier ja schon, hatte damit bisher durchweg auch eine
gute Erfahrung.
K. J. schrieb:> Ich "glaub" (nicht 100% sicher) das ist falsch, mann kann auf den> ausgezeichneten Preis im Laden bestehen, weil der Händler mit der> Auszeichnung den Vertrag vorgibt und mit dem bezahlen man dieses> Akzeptiert.
Nein, das kann man nicht.
Rein rechtlich gesehen ist das Preisschild nur die Aufforderung an Dich,
ein Angebot abzugeben.
Wenn an der Kasse ein höherer Preis verlagt wird, ist das ok (aber ggf.
unlauterer Wettbewerb, aber das ist dann eine andere Baustelle).
Wie gesagt: Du legst die Ware auf das Band und bietest dafür
entsprechend Geld. Wenn der verkäufer annimmt, kommt der Vertrag
zustande - sonst nicht.
> so weit ich weis ist das auch Gesetzlich geregelt.
Ja, im BGB.
> Bei Online Sachen zählt das erst ab der Auftragsbestätigung.
Das BGB unterscheidet da nicht zwischen Laden und Shop.
Chris D.
K. J. schrieb:> Ich "glaub" (nicht 100% sicher) das ist falsch, mann kann auf den> ausgezeichneten Preis im Laden bestehen, weil der Händler mit der> Auszeichnung den Vertrag vorgibt und mit dem bezahlen man dieses> Akzeptiert.> so weit ich weis ist das auch Gesetzlich geregelt.
Nein, das ist es perverserweise nicht. Maßgeblich sind die Preise, die
die Kasse vorgibt, nicht die Warenauszeichnung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
@ Mod. Rufus, schon mal was von Irrtümern (Unfähigkeiten) des
Programmieres der Kasse gehört?
Wäre ja zu schön, dass man erst an der Kasse fragen muß, wie hoch der
Preis eines Artikels im Großmarkt wirklich wäre.
Deswegen steht an den Kassen ja auch immer > keine Auskunft< !
Und nicht dass du jetzt noch kommst, da gibt es auch eine Auskunft, denn
an der gibt es keine Kasse!
Die Theorie mit dem Rechtswesen , das BGB und die Realität klaffen
teilweise meilenweit auseinander.
Oder meinst du jeder Kunde (Käufer) als Laie schaut vorm Einkaufen immer
ins I-Net oder die §§ ?
Da hat das BGB schon ein paar Vereinfachungen dafür parat.
Sven F. schrieb:> @ Mod. Rufus, schon mal was von Irrtümern (Unfähigkeiten) des> Programmieres der Kasse gehört?> Wäre ja zu schön, dass man erst an der Kasse fragen muß, wie hoch der> Preis eines Artikels im Großmarkt wirklich wäre.
Deswegen hast Du ja bei jeder Kasse eine Anzeige, die Dir den Preis
mitteilt, den der Verkäufer haben will. Es ist auch kein Problem,
Artikel rauszunehmen, wenn die einem zu teuer erscheinen.
> Und nicht dass du jetzt noch kommst, da gibt es auch eine Auskunft, denn> an der gibt es keine Kasse!
Natürlich gibt es die: die Auskunft ist das Display. Muss man natürlich
draufschauen.
> Die Theorie mit dem Rechtswesen , das BGB und die Realität klaffen> teilweise meilenweit auseinander.
Ist unbestritten, ändert an der Rechtslage aber nichts.
> Oder meinst du jeder Kunde (Käufer) als Laie schaut vorm Einkaufen immer> ins I-Net oder die §§ ?
Nichtwissen schützt natürlich nicht - an die Gesetze haben sich eben
alle zu halten, auch wenn man sie nicht kennt.
> Da hat das BGB schon ein paar Vereinfachungen dafür parat.
Da muss nichts vereinfacht werden. Der Vertrag wird an der Kasse
geschlossen - über den Betrag, der auf dem Display steht.
Kann man doof finden - ist aber so.
Chris D.
Timm Thaler schrieb:> C hat schon durchaus ein großes> Bauteil-Sortiment, nur darf man nicht erwarten, das in jeder Filiale zu> finden.
Wollte letztens Bananenbuchsen kaufen. Die Mehrzahl der Artikel NICHT
da.
Ich sagte: Ihr hab ja gar nix mehr da, die wollen euch wohl ausbluten
lassen.
Antwort: Ja, so kommt uns das auch vor!
Bei amasohn ist es doch so, dass man irgendwo wählen kann, ob geliefert
werden soll, wenn ALLES da ist oder ob Teillieferungen getätigt werden
sollen, falls ein Artikel Lieferzeit hat.
Bei jpc (CDs, DVD) ist es ebenfalls so, dass ich bei einer Bestellung
von 3 Artikel erst 2 bekam und einer dann (ohne Zusatzkosten für mich)
anstandslos nachgeliefert wurde.
Da fehlt also ein kleines Häckchen bei Bestellvorgang, welches solchen
Ärger vermeiden könnte.
>Ihr hab ja gar nix mehr da, die wollen euch wohl ausbluten>lassen.
Du warst doch sogar mal Berater. Dann köntest du ja mal überlegen, daß
Conrad mit dem Bauteileverkauf an der Theke wahrscheinlich keinen großen
Gewinn macht.
Den Leuten 10min erklären, was sie brauchen, die dann mit einer LED und
Widerstand abziehen, kann sich nicht wirklich lohnen.
>Die Mehrzahl der Artikel NICHT da.
Du weißt, daß man am PC abfragen kann, ob die Dinge in der jeweiligen
Filiale vorrätig sind?!
Hat bei mir bisher immer funktioniert.
Kara Benemsi schrieb:>>Ihr hab ja gar nix mehr da, die wollen euch wohl ausbluten>>lassen.>> Du warst doch sogar mal Berater. Dann köntest du ja mal überlegen, daß> Conrad mit dem Bauteileverkauf an der Theke wahrscheinlich keinen großen> Gewinn macht.
Das ist völlig richtig. Zumal es ja auch Typen gibt, die wollen kein
Bauteil, sondern erklären dem Verkäufer erst mal was sie machen
wollen... solche Freaks halten dann den ganzen Laden auf und vergraulen
die Wartenden zusätzlich..
Aber: die meisten Berater untersuchen jeden einzelnen Bereich eines
Ladens, stellen Benchmarks auf etc. etc. - und dann werden die Bereiche
mir der schlechtesten Performance eben stillgelegt.
Was man dabei oft nicht bedenkt, sind die Wechselwirkungen der Bereiche
untereinander. Wenn ich also für 10Cent nen Widerstand kaufe, wird C
nicht reich, doch wenn ich schon mal im Laden bin, nehm ich vielleicht
noch ne Spindel DVDs mit oder Akkus oder irgendwas anderes, was ich ggf.
beim Saturn nebenan AUCH bekommen könnte.
Wenn ich aber merke, dass die die Mehrzahl der Bauelemente nicht mehr da
haben, dann weiche ich zu einem anderen aus und kaufe dann dort auch den
Restkram.
> Du weißt, daß man am PC abfragen kann, ob die Dinge in der jeweiligen> Filiale vorrätig sind?!> Hat bei mir bisher immer funktioniert.
Ja, mach ich sonst auch gerne. Manche Artikel kann man aber nicht
abfragen, die haben sie wohl NIE in den Filialen. Beispiel:
http://www.conrad.de/ce/de/product/520202/Steinel-600419-Infrarot-Bewegungsmelder-fuer-Wand-und-Deckenmontage-IS-1-schwarz-Schwarz-Erfassungswinkel-120-IP54/SHOP_AREA_17269&promotionareaSearchDetail=005
Hätte mich interessiert, weil es ein Bewegungsmelder mit einer
Nachlaufzeit von bis zu 35 Minuten ist und ich den gerne in meinem Bad
als Lüftungsnachlauf eingesetzt hätte.
Das Teil kann man nur bestellen. Ich denke, dass C versucht, in den
lukrativen Onlinehandel mehr und mehr einzusteigen und die Filialen nur
noch für Emotionskäufe (seh ich - will ich - kauf ich) genutzt werden.
Chris D. schrieb
> Nichtwissen schützt natürlich nicht - an die Gesetze haben sich eben alle > zu
halten, auch wenn man sie nicht kennt.
Sehr gute Basis für ein "haben sich alle daran zu halten", v.a. wenn man
sie nicht kennt!
Michael K-punkt schrieb
> Ich sagte: Ihr hab ja gar nix mehr da, die wollen euch wohl ausbluten> lassen.> Antwort: Ja, so kommt uns das auch vor!
Dort werden jetzt Geschäfte mit mehr Tiefgang angestrebt, nix mehr
Kleinteile und Hühnerfutter > siehe Spritsparen mit Conrad
Beitrag "Spritsparen mit Conrad"> Wenn ich aber merke, dass die die Mehrzahl der Bauelemente nicht mehr da> haben, dann weiche ich zu einem anderen aus und kaufe dann dort auch den> Restkram.
Seit wann gibts bei Saturn elektron. BE wie R´s, ich kenn dort nur den
Widerstand, überhaupt dorthin zufahren / zugehen!
@Sven,
>Sehr gute Basis für ein "haben sich alle daran zu halten", v.a. wenn>man sie nicht kennt!
Wie wäre deine Alternative? Jeder Depp kann sich seine eigene
Rechtswirklichkeit schaffen und argumentieren, er würde die gelten
Regeln ncht kennen?
i
>nix mehr Kleinteile und Hühnerfutter > siehe Spritsparen mit Conrad*>Beitrag "Spritsparen mit Conrad"
Hast du Insiderinformationen, daß Conrad den Bauteilehandel einstellt?
Sven F. schrieb:> Sehr gute Basis für ein "haben sich alle daran zu halten", v.a. wenn man> sie nicht kennt!
Sozusagen als §0 zum BGB hinzufügen: §1-100 sind zwingend einzuhalten.
Der Rest nur von jenen, die dumm genug sind es mal gelesen zu haben?
Neben dem ganzen Rechtlichen, es gibt auch noch einen Kunden der Ware
bestellt hat weil sie benötigt wird.
Was hilft es denn wenn der Online Shop sagt ist da, und dann kommt eine
Lieferung bei der die Teile fehlen? Im schlimmsten Fall kann nicht mit
der Bestückung angefangen werden oder es muss nachbestückt werden, oder
man kann nicht zum Kunden fahren weil etwas fehlt.
In erster Linie muss ein Onlineshop zuverlässig sein, deswegen hat man
ja da bestellt. Ein nicht verlässlicher Shop ist wertlos wenn man die
Teile braucht.
>...oder man kann nicht zum Kunden fahren weil etwas fehlt.http://de.wikipedia.org/wiki/Second_source
Den Erfolg deiner Projekte auf die Lieferfähigkeit eines
Online-Versenders aufzubauen zeugt nicht von wirklicher
Professionalität.
>Ein nicht verlässlicher Shop ist wertlos wenn man die Teile braucht.
Und jetzt? Soll der TO Reichelt verklagen?
Schon interessant, was die Leute für Probleme haben. Da fehlen
ärgerlicher-weise ein paar Teile in einer Bestellung und schon geht für
einige Wutbürger hier das Abendland unter.
Sven F. schrieb:> Seit wann gibts bei Saturn elektron. BE wie R´s, ich kenn dort nur den> Widerstand, überhaupt dorthin zufahren / zugehen!
Bitte lesen, den RESTKRAM. Also die DVD-Spindel, die Batterien etc....
Klar?
Michael Bertrandt schrieb:> Wird nicht eher so ein Schuh draus:>> Reichelt hat ein Angebot ins INternet gestellt (und als Katalog)> und damit für diese Artikel ein Kaufangebot rausgegeben,> und mit dem Absenden einer Bestellung sagst du, daß du das Angebot> für die aufgeführten Bauteile annimmst ?
Nein. Der Katalog ist nur eine Auflistung.
Zum Kauf gehören zwei Willenserklärungen. Die erste kommt von dir, wenn
du die Bestellung absendest, die zweite, wenn Reichelt die
Bestellbestätigung versendet. Andernfalls wäre Reichelt oder auch jeder
Supermarkt verpflichtet, dir etwas zu verkaufen, nur weil es im
Regal/Katalog steht. Eine Verpflichtung geht der Händler allerdings erst
ein, nachdem er deine Bestellung bestätigt hat.
Kara Benemsi schrieb:>>...oder man kann nicht zum Kunden fahren weil etwas fehlt.>> http://de.wikipedia.org/wiki/Second_source>> Den Erfolg deiner Projekte auf die Lieferfähigkeit eines> Online-Versenders aufzubauen zeugt nicht von wirklicher> Professionalität.
Hä? Soll ich mich ins Auto setzen und die Teile holen? Vielleicht liegt
auch nur ein Missverständnis vor. Ich bezeichne Digiky und Mouser auch
als Online Versender. Das hat doch nix mit second Source zu tun wenn bei
der Bestellung die Teile angeblich da sind und dann nicht geliefert
werden.
>>Ein nicht verlässlicher Shop ist wertlos wenn man die Teile braucht.>> Und jetzt? Soll der TO Reichelt verklagen?
Blödsinn, aber seine Lehren draus ziehen.
Es ging doch primär darum dass die Ware bei der Absendung der Online
Bestellung als verfügbar angezeigt wurde, dann aber nicht geliefert
wurde. Darauf erfolgte dann hier die endlose sinnlose Diskussion um
AGBs. Die AGBs mögen ganz toll und richtig sein, aber helfen nicht
weiter wenn die Brocken trot Onlineverfügbarkeit nicht geliefert werden.
Was anderes wäre gewesen wenn die Teile schon bei der Bestellung nicht
verfügbar gewesen wären.
@ Micha
>> Seit wann gibts bei Saturn elektron. BE wie R´s, ich kenn dort nur den>> Widerstand, überhaupt dorthin zufahren / zugehen!> Bitte lesen, den RESTKRAM. Also die DVD-Spindel, die Batterien etc....> Klar?
muß man überall noch ein Smilie mit dran hängen, das mit dem
Widerstand dachte ich wäre so zu verstehen?
Wobei der kritische Hintergrund ja wohl bei der blauen Apotheke > blauer
C klar sein sollte?
@ karabenemsi
> Wie wäre deine Alternative? Jeder Depp kann sich seine eigene Rechts-> wirklichkeit schaffen und argumentieren, er würde die gelten Regeln ncht> kennen?
und A.K.
nicht immer alles so überspitzt sehen, bitte.
Das war wiederum nur etwas sarkastisch in dem Wortspiel von Chris
dargelegt, wie soll man sich an Gesteze und Regeln halte, an diese, wenn
man sie nicht kennt? So war das zu lesen von ihm, der Rest war eine
Schelte von mir,
denn z.B. im tägl. Einkauf im Lebensmittelmarkt kommen ähnl. Situationen
auch schon vor, das kg Mandarinen letzten Sa kurz vot Ladenschluß an den
Obstständen zu 2,99 augsezeichnet, an der Kasse dann 3,49 verlangt, ich
reklamiert, und wie wäre nun der korrekte Weg? > die Kassiererin sagte
in ihrer Not, das könne sie um die Zeit (schon im/fast Ladenschluß)
jetzt nicht mehr korrigieren, denn etwas eher hätten sie das gemacht!
An Gesetze und Regeln sollte sich jeder halten, nicht nur unbedingt im
Onlinehandel zwischen Reichelt und einer Technik-Firma, oder den Leuts
hier, soviel Verständnis haben wir hier sicherlich alle,
aber die Diskussion zeigt doch dass es da ein paar sehr kleine oder
große Verständnisprobleme bei den Feinheiten gibt.
Nur wie schon das Ärgernis hier beschrieben wird, es bringt für beide
gar nichts, wenn man keine vernünftige Übereinkunft oder Lösung , auch
abseits aller strikten Regeln und Gesetze findet.
Dazu gibt es den Wettbewerb, und der richtet sich nicht unbedingt nach
Vorgaben und Gesetzen, da entscheiden Nöte + Wünsche und Machbarkeit.
>nicht immer alles so überspitzt sehen, bitte.
Dann bitte genauer formulieren.
>an der Kasse dann 3,49 verlangt, ich reklamiert, und wie wäre nun der>korrekte Weg? > die Kassiererin sagte in ihrer Not, das könne sie um die>Zeit (schon im/fast Ladenschluß) jetzt nicht mehr korrigieren, denn etwas>eher hätten sie das gemacht!
Wenn du dich mangels Rückgrat darauf einläßt, hast du selber Schuld. Es
gibt garantiert keinen Paragraphen, der Reklamationen kurz vor
Geschäftsschluß ausschließt.
Sven F. schrieb:> das kg Mandarinen letzten Sa kurz vot Ladenschluß an den> Obstständen zu 2,99 augsezeichnet, an der Kasse dann 3,49 verlangt, ich> reklamiert, und wie wäre nun der korrekte Weg?
ganz einfach:
"hinten ist 2,99/kg angeschrieben. bekomm ich's um den preis?"
"ja" -> "danke, problem gelöst" (das problem bekommt dann wahrscheinlich
der regal-fuzzi, aber das ist mir egal)
"nein" -> "danke, dann lasse ich die madarinen hier" (das problem habe
dann ich, weil ich die mandarinen dann woanders kaufen muss).
und ob die kassierin in 5 minuten feierabend hat oder nicht ist mir
wurscht. feierabend ist erst wenn feierabend ist, davor ist
arbeitszeit...
Kara schrieb
> Wenn du dich mangels Rückgrat darauf einläßt, hast du selber Schuld. Es> gibt garantiert keinen Paragraphen, der Reklamationen kurz vor> Geschäftsschluß ausschließt.
Wie war das weiter oben zu lesen, nun nicht von dir, aber an der Kasse
würde der Preis gemacht?!
@ Daniel , es war schon kurz vor, oder nach 22:00 Uhr, ich war zwar
nicht der letzte Kunde, kam nach mir noch einer ...
So ist das im wahren Leben, wegen solchen Kleinigkeiten will man sich
nicht unbedingt unbeliebt machen, im örtl. EKZ.
Übers Wo.Ende haben die dann wohl den Preis in der Kasse korrigiert, am
Montag war dann alles wie ausgeschrieben.
Das war eigentl. nur als Hinweis zu der "Annahme" oder Regel von mir
gebracht wurden, der Preisaushang wäre angeblich nicht bindend, sondern
der an der Kasse, wo man angebl. auch noch feilschen könnte, so wie ich
Chris wohl verstanden habe!
>...wegen solchen Kleinigkeiten will man sich nicht unbedingt unbeliebt>machen
Keine Eier in der Hose, aber auf vermeintlichen Rechtsgrundlagen
rumreiten.
Sven F. schrieb:> @ Micha>>> Seit wann gibts bei Saturn elektron. BE wie R´s, ich kenn dort nur den>>> Widerstand, überhaupt dorthin zufahren / zugehen!>> Bitte lesen, den RESTKRAM. Also die DVD-Spindel, die Batterien etc....>> Klar?> muß man überall noch ein Smilie mit dran hängen, das mit dem> Widerstand dachte ich wäre so zu verstehen?
Ok, Georg Simon Ohm - ein Mann des Widerstandes!
> Wobei der kritische Hintergrund ja wohl bei der blauen Apotheke > blauer> C klar sein sollte?
Ich weiß, dass die Teile da zum Teil das dreifache kosten. Trotzdem kauf
dich dort gerne mal ne Soffitte, weil ich da einfach vorbeilaufen kann
und keine Parkuhr füttern muss oder Versandkosten bezahlen muss.
> Einkauf im Lebensmittelmarkt kommen ähnl. Situationen> auch schon vor, das kg Mandarinen letzten Sa kurz vot Ladenschluß an den> Obstständen zu 2,99 augsezeichnet, an der Kasse dann 3,49 verlangt, ich> reklamiert, und wie wäre nun der korrekte Weg? > die Kassiererin sagte> in ihrer Not, das könne sie um die Zeit (schon im/fast Ladenschluß)> jetzt nicht mehr korrigieren, denn etwas eher hätten sie das gemacht!
Da bin ich hart. Ausgezeichnet ist ausgezeichnet.
> An Gesetze und Regeln sollte sich jeder halten, nicht nur unbedingt im> Onlinehandel zwischen Reichelt und einer Technik-Firma, oder den Leuts> hier, soviel Verständnis haben wir hier sicherlich alle,> aber die Diskussion zeigt doch dass es da ein paar sehr kleine oder> große Verständnisprobleme bei den Feinheiten gibt.
Eigenartig war, als letztens im Aldi ein Farbiger (politisch so
korrekt?) seinen Wagen RANDVOLL mit Schampoo und Seife geladen hatte.
Also nicht zwei oder drei Flaschen, sondern gleich 5 oder 7 Kisten mit
dem Zeugs. Keine Ahnung wofür er das brauchte.
Der Marktleiter sprach ihn dann an, weil die bei Aldi natürlich wollen,
dass das gesamte Sortiment quasi immer da ist und es keiner selektiv
komplett leerkauft. Der Farbige fühlte sich hier in seiner Ehre
angegriffen, erläuterte dem Marktleiter erst mal, dass er anders begrüßt
werden möchte und dass er ihn ja beim Telefonieren angesprochen hätte...
Jeder Marktleiter, der einen Farbigen sooo anpöbeln würde, hätte
definitiv nen Prozess oder ne dicke Abmahnung am Hals - aber der Kunde
ist ja König.
Ich hab das Gespräch dann nicht bis zum Ende verfolgt, doch als ich an
der Kasse war, sah ich den Farbigen mit einem deutlich verkleinerten
Warenbestand im Einkaufswagen. Donnerwetter, da hatte sich der
Marktleiter wohl dann doch durchgesetzt, ohne die Beherrschung zu
verlieren.