Forum: Offtopic Reichelt - Bestellt • Beliefert • Entgeistert


von Dietmar (Gast)


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Heute hat mir Reichelt aus einer 90EUR-Bestellung ein paar lausige 
Kondensatoren im Wert von Cents mit der Bemerkung "Bitte neu bestellen" 
gestrichen. Anscheinend waren die lediglich 24h lang nicht auf Lager: 
Während der Bestellung sagte die Webseite "ab Lager", am Tag der 
Lieferung ware sie auch im Lager - ich habe telefonisch nachgefragt. Nur 
weil der Kram anscheinend Stunden gefehlt hat, soll ich eine neue 
Bestellung mit 15,60 EUR Zusatzkosten (Versand + Mindestbestellmenge) 
einreichen - für Komponenten im Wert von Cents. Mir kommt das 
mittlerweile suspekt vor - deshalb die Frage: Ist der folgende Satz aus 
den Reichelt AGB überhaupt rechtmässig?

"Sollte ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein, entscheiden wir 
nach unserer Wahl, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt bzw. der 
Artikel in der Rechnung mit „Bitte neu bestellen“ ausgewiesen wird."

Müssten die mich nicht mindestens fragen, bevor sie mein Kaufangebot 
eigenmächtig modifizieren? Oder kann man die Einigung über das, was der 
Kunde kaufen möchte und das, was Reicheln liefern möchte, tatsächlich 
einfach per AGB zugunsten von Reichelt regeln?

von Fritz (Gast)


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Dietmar schrieb:
> Müssten die mich nicht mindestens fragen, bevor sie mein Kaufangebot
> eigenmächtig modifizieren?

Antwort:

Dietmar schrieb:
> "Sollte ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein, entscheiden wir
> nach unserer Wahl, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt bzw. der
> Artikel in der Rechnung mit „Bitte neu bestellen“ ausgewiesen wird."

von Karl (Gast)


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prinzipiell hast du bei Online-Bestellungen immer die ein 14-tägiges 
Widerrufsrecht.

von Nadia (Gast)


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Dietmar schrieb:
> Müssten die mich nicht mindestens fragen, bevor sie mein Kaufangebot
> eigenmächtig modifizieren? Oder kann man die Einigung über das, was der
> Kunde kaufen möchte und das, was Reicheln liefern möchte, tatsächlich
> einfach per AGB zugunsten von Reichelt regeln?

Du scheinst dir nicht ganz über die Mechanismen von Angebot und Annahme 
klar zu sein. Du hadt eine Bestellung aufgegeben und damit ein 
Kaufangebot abgegeben. Reichelt hat dieses Angebot nicht angenommen, 
sondern dir durch zusendung der Ware bein neues Kaufangebot gemacht. 
Eben über deine ursprüngliche Bestellung minus der Kondensatoren. Es 
liegt nun bei dir, es anzunehmen (durch Bezahlung) oder es abzulehnen 
(durch Rücksendung).

von Falk B. (falk)


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Schöner Mist. Schöne, neue High Speed Zeit.

Wenn du es eilig hast, gehe langsam. Laotse

von Paddy (Gast)


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Karl schrieb:
> prinzipiell hast du bei Online-Bestellungen immer die ein 14-tägiges
> Widerrufsrecht.

Wenn du also das Zeug nicht dringend brauchst, dann kannst das ganze 
Paket zurückschicken und gleich nochmal neu bestellen, in der Hoffnung 
dass die Kondensatoren mitkommen. ;-)

von Ein Gast (Gast)


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Ich würd dort anrufen und um kostenlose Nachlieferung bitten.
Wenn sie nicht drauf eingehen:
- vom 14tägigen Rücktrittsrecht gebrauch machen und Ware komplett 
zurückgehen lassen
- Komplette Bestellung nochmal machen.

Geht natürlich nur, wenn Du auf das Zeugs auch solange warten 
kannst/willst.

von Timm T. (Gast)


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Falk Brunner schrieb:
> Schöner Mist. Schöne, neue High Speed Zeit.

Naja, ist mir lieber als: Nach 3 Tagen noch keine 
Versandbenachrichtigung. Bei Reichelt anrufen, x und y kommt erst 
nächste Woche, oder vielleicht, oder nicht. Rausnehmen lassen, wieder 2 
Tage warten...

Wenn dringende Sachen dabei sind, wird Abends bestellt, am nächsten 
Morgen angerufen, was nicht gleich lieferbar ist, lasse ich rausnehmen. 
Kann man ja beim nächsten Mal wieder mitbestellen.

von Peter B. (ich_bins)


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Nadia schrieb:
> Dietmar schrieb:
>> Müssten die mich nicht mindestens fragen, bevor sie mein Kaufangebot
>> eigenmächtig modifizieren? Oder kann man die Einigung über das, was der
>> Kunde kaufen möchte und das, was Reicheln liefern möchte, tatsächlich
>> einfach per AGB zugunsten von Reichelt regeln?
>
> Du scheinst dir nicht ganz über die Mechanismen von Angebot und Annahme
> klar zu sein. Du hadt eine Bestellung aufgegeben und damit ein
> Kaufangebot abgegeben. Reichelt hat dieses Angebot nicht angenommen,
> sondern dir durch zusendung der Ware bein neues Kaufangebot gemacht.
> Eben über deine ursprüngliche Bestellung minus der Kondensatoren. Es
> liegt nun bei dir, es anzunehmen (durch Bezahlung) oder es abzulehnen
> (durch Rücksendung).

Das mag ja sein dass es mit den AGBs einhergeht. Aber das hilft dem 
Kunden überhaupt nicht weiter, und man kann es wohl auch nicht 
kundenfreundlich nennen.
Wenn zum Zeitpukt der Bestellung das System sagt "auf Lager" und ein 
Zwischenverkauf gemacht wird mag das zwar sachlich richtig sein aber als 
Kunde wird man verarscht.

Bei 90 Euro hättest du auch versandkostenfrei bei Digikey bestellen 
können, da sind Nachlieferungen kostenlos. Ausserdem ist das Online 
Bestell System um Klassen besser und übersichtlicher.

von A. $. (mikronom)


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Nadia schrieb:
> Dietmar schrieb:
>> Müssten die mich nicht mindestens fragen, bevor sie mein Kaufangebot
>> eigenmächtig modifizieren? Oder kann man die Einigung über das, was der
>> Kunde kaufen möchte und das, was Reicheln liefern möchte, tatsächlich
>> einfach per AGB zugunsten von Reichelt regeln?
>
> Du scheinst dir nicht ganz über die Mechanismen von Angebot und Annahme
> klar zu sein.

Selber!

> Du hadt eine Bestellung aufgegeben und damit ein
> Kaufangebot abgegeben. Reichelt hat dieses Angebot nicht angenommen,
> sondern dir durch zusendung der Ware bein neues Kaufangebot gemacht.
> Eben über deine ursprüngliche Bestellung minus der Kondensatoren. Es
> liegt nun bei dir, es anzunehmen (durch Bezahlung) oder es abzulehnen
> (durch Rücksendung).

Das funktioniert rechtlich anders. Wäre die Zusendung von Ware jetzt 
erst das Angebot von Reichelt, wie von dir behauptet, dann wäre er auch 
unabhängig von den Fernabsatzregeln nicht verpflichtet die Ware 
anzunehmen. Er könnte sich sogar hinstellen und sagen, "Holt euren Mist 
wieder ab, den ich nicht bestellt habe."

Eine Annahme- oder Rücksendepflicht (wie von dir behauptet) hat er nicht 
(ansonsten nenn mal eine Rechtsgrundlage für deine Behauptung!), wir 
haben schließlich Vertragsfreiheit. Da könnte ich ja sonst jeder 
beliebigen Person Ware zusenden und behaupten sie müsse sie mir 
zurücksenden oder bezahlen. So läuft das nicht!

Im Übrigen sind Klauseln in AGB nicht allein deshalb wirksam, nur weil 
sie drin stehen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Falk schrob:
>Wenn du es eilig hast, gehe langsam. Laotse
Gehst Du zu schnell, fällst Du auf die Schnaotze!

;-)
MfG Paul

von Sven F. (doncarlos)


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Jetzt möchte ich mal behaupten, dass die, welche hier geraten haben, das 
zurückzuschicken, sich nicht ganz klar sind, was Reichelt dann wohl in 
Erwägung zieht?
Drei mal dürft ihr raten was?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Hmmm, Reichelt zieht in Erwägung, das Geld zurückzuerstatten?

Chris D.

von (prx) A. K. (prx)


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Wenn er Pech hat: Schwarze Liste und er muss künftig anderswo bestellen.

von Sven F. (doncarlos)


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Ja Chris , soweit waren wir schon!

Nach "Pech haben" werden die sich aber nicht richten, wird wohl von 
seinem bisherigen Einkaufsumsatz abhängen, vllt. kommt aber auch nur ein 
Brieflein oder Anruf?
Oder die nächste Bestellung nur gegen Vorkasse mit geänderten 
Bedingungen. Müßte man sich mal die Mühe machen die AGBn durchlesen.
Wobei die Debitorenabteilung wohl nicht so zimperlich mit den privaten 
Kdn. umgehen wird.
Aber wie immer alles nur Spukaltius, abwarten und versuchen, aber nicht 
wundern.
Vor jedem Test sollte man dort vllt. mal nachfragen, was die sich dabei 
eigentlich denken? Oder gibt es so was wie Kd.-Hotline mit DB und 
Beschwerdeeinträgen dort nicht?
ISO 9001 zertifiziert ist heute ja eigentl. auch nichts mehr wert. Eher 
das Gegenteil, organisiertes + kontrolliertes Chaos.

von Peter B. (ich_bins)


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A. K. schrieb:
> Wenn er Pech hat: Schwarze Liste und er muss künftig anderswo bestellen.

Andersrum wird ein Schuh draus, wenn Reichelt nicht zur 
Kundenzufriedenheit liefert, bestellt man woanders.

Man lässt sich entweder alles gefallen oder sucht sich andere 
Lieferanten. Reichelt hat nix was andere nicht haben.

Wobei ich sagen muss wir bestellen gerne bei Reichelt, sind aber 
grösstenteils zu Digikey und Mouser umgeschwenkt weil die alles haben 
und das Bestellsystem übersichtlicher ist.

Ausserdem mir sind die AGBs wurschtegal, wenn Teile benötigt werden und 
nicht da sind, nutzen in der Regel auch die teil-gelieferten Teile nix.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Sven F. schrieb:
> Ja Chris , soweit waren wir schon!
>
> Nach "Pech haben" werden die sich aber nicht richten, wird wohl von
> seinem bisherigen Einkaufsumsatz abhängen, vllt. kommt aber auch nur ein
> Brieflein oder Anruf?

Glaube ich nicht - das wird schon mit eingepreist sein.
Vielleicht, wenn er dreimal hintereinander alles zurückgehen lässt.
Dann könnte ich das allerdings auch verstehen.
Gerade Bauteile bestellt man ja nicht ins Blaue hinein - wenn man da 
mehrfach alles zurückgehen lässt (jetzt mal den obigen Fall der 
Teillieferung ausgenommen), dann riecht das schon sehr nach Absicht.

Würde ich vermutlich auch nicht anders handhaben.

> ISO 9001 zertifiziert ist heute ja eigentl. auch nichts mehr wert. Eher
> das Gegenteil, organisiertes + kontrolliertes Chaos.

Das heisst ja auch nur, dass Du immer Sch.... derselben Konsistenz 
erhältst ;-)

Über die Qualität eines Produktes sagt die Zertifizierung absolut nichts 
aus.

Es stimmt schon: das Geld für die Zertifizierung wären bei vielen 
wahrlich besser woanders investiert.

Chris D.

von Sven F. (doncarlos)


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Chris D. schrieb
> Das heisst ja auch nur, dass Du immer Sch.... derselben Konsistenz erhältst

bei Reichelt eher unwahrscheinlich > Sch... gleicher Konsistenz !,
die ändern doch täglich ihre Zulieferer bei gewissen Produkten

da fällt mir noch so ein Fall von damals, kurz nach 2002 war das wohl, 
ein, die haben gerade ihre ISO900? gemacht, danach ging es nur noch 
drunter und drüber,
ein Bekannter bestellt sich 50 mtr. SAT-Kabel auf Rolle, bekommt es auch 
schön geliefert, beim Einziehen von der Rolle > was ist das?? einfach 
ein Ende mit dem nächsten Anfang zusammengeschrumpft, nach dem Motto 
"ist ja so lang wie gekauft und bezahlt" ,
bei mir war in einer Bestellung mit 2 gleichen Artikeln nur einer drin, 
aber der Lieferschein wies zwei aus, bezahlt hatte man natürlich auch 
zwei, und das waren keine einzelnen Kleinteile, wie etwa Widerstände, wo 
man drüber lachen kann!

> Es stimmt schon: das Geld für die Zertifizierung wären bei vielen
> wahrlich besser woanders investiert.
Wer hat sich den Blödsinn eigentl. ausgedacht, wenn es doch außer Kosten 
und Aufwand nichts bringt?
Oder hat sich da jemand die Planwirtschaft mit den ganzen Zahlen und 
Bilanzen aus der damaligen DDR abgeguckt? Waren ja fast 10 Jahre 
Denkpause zwischen, kann man so einfach ja nicht darauf zurückschließen.
Denn genauso kommt mit der ganze Trubel um dieses ISO-Zeugs immer vor.

zum eigentl. Problem des TO , also bei Kleinteilen (Elo-BE) die er 
zurückgehen lassen würde, kann das noch harmlos ausgehen, interessant 
wird es, wenn er teure Konsumergeräte auspackt und begrabscht und dann 
zurücksendet.

von Holm T. (Gast)


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Email, Problem schildern und kostenlose Nachlieferung fordern.
Bei negativem Bescheid "gefällt halt die Ware nicht" und man ordert 
woanders.

Das ist Alles.

Darisus ist viel kleiner, Frau Löffelholz bekommt es aber auf die Reihe 
zu fragen was passieren soll wenn es noch dauert..

Gruß,

Holm

von (prx) A. K. (prx)


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Chris D. schrieb:
> Glaube ich nicht - das wird schon mit eingepreist sein.
> Vielleicht, wenn er dreimal hintereinander alles zurückgehen lässt.
> Dann könnte ich das allerdings auch verstehen.

Ein Unterschied freilich: Wenn man für 90€ ein einzelnes Gerät bestellt 
und effektiv unausgepackt retourniert, dann ist der Schaden 
überschaubar. Hat man aber für 90€ Hühnerfutter in Einzelstücken 
bestellt, dann ist das ein Totalschaden, da die Rücksortierung zu viel 
kostet und der Kram im Müll landet.

von Mikel M. (mikelm)


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A. K. schrieb:
> Wenn er Pech hat: Schwarze Liste und er muss künftig anderswo bestellen.

Hm, ich hab es andersherum gemacht, habe Reichelt nach einem ähnlichem 
Vorfall auf die Schwarze Liste gesetzt und bestelle nur noch anderswo. 
Spare seitdem ne Menge Geld. Wenn man sich erst mal umgeguckt hat und 
weiß wo man was günstig bekommt wir man bei solchen wie C und R nicht 
mehr bestellen, weil es sich nicht lohnt.

von Martin K. (maart)


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Und wo bestellst Du jetzt?

von Sven F. (doncarlos)


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Mikel M. schrieb
> Wenn man sich erst mal umgeguckt hat und weiß wo man was günstig bekommt
> wir man bei solchen wie C und R nicht mehr bestellen, weil es sich nicht
> lohnt.
C hat das schon länger begriffen, und dementsprechend auf div. 
Spritspar-Junkies u.ä. Typen seine Angebote ausgerichtet.
Bei R wird es wohl noch etwas dauern, es gibt halt noch zu viele Kd., 
die noch auf dem Erkenntnisweg unterwegens sind.

von Timm T. (Gast)


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Sven F. schrieb:
> C hat das schon länger begriffen, und dementsprechend auf div.
> Spritspar-Junkies u.ä. Typen seine Angebote ausgerichtet.

Sei doch froh, dass die Typen mit ihren überteuerten Kram (Audio, 
Video...) die Bauteile querfinanzieren. C hat schon durchaus ein großes 
Bauteil-Sortiment, nur darf man nicht erwarten, das in jeder Filiale zu 
finden.

von Michael B. (laberkopp)


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> Du hadt eine Bestellung aufgegeben und damit ein Kaufangebot abgegeben

Wird nicht eher so ein Schuh draus:

Reichelt hat ein Angebot ins INternet gestellt (und als Katalog)
und damit für diese Artikel ein Kaufangebot rausgegeben,
und mit dem Absenden einer Bestellung sagst du, daß du das Angebot
für die aufgeführten Bauteile annimmst ?

> Nur weil der Kram anscheinend Stunden gefehlt hat, soll ich eine
> neue Bestellung mit 15,60 EUR Zusatzkosten (Versand +
> Mindestbestellmenge) einreichen

Natürlich nicht, denn du bestellst die Teile ja nicht mehr bei
Reichelt, der hat sie ja bekanntlich nicht selbst wenn er auf
der WebSeite Gegenteiliges behauptet, sondern einem anderen
Anbieter. Es gibt, gerade über eBay, viele die ohne Mindestbestellwert
und zu geringen Portokosten letztlich ein viel grösseres Sortiment
von Bauteilen anbieten. Niemand braucht mehr Reichelt.

> Hm, ich hab es andersherum gemacht, habe Reichelt* nach einem ähnlichem
> Vorfall auf die Schwarze Liste gesetzt und bestelle nur noch anderswo

Eben. Spätestens seit der Übernahme durch Daetwyler ist Reichelt 
unattraktiv geworden.

von Daniel F. (df311)


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Michael Bertrandt schrieb:
> Reichelt hat ein Angebot ins INternet gestellt (und als Katalog)
> und damit für diese Artikel ein Kaufangebot rausgegeben,
> und mit dem Absenden einer Bestellung sagst du, daß du das Angebot
> für die aufgeführten Bauteile annimmst ?

zumindest in österreich gilt ein katalog, schaufenster, ... (oder auch 
ein internet-shop) nicht als kaufangbot sondern als einladung ein 
kaufanbot zu legen.
d.h. z.b. ich lege reichelt ein offert einen bestimmten kondensator zum 
ausgewiesenen preis zu kaufen. wenn reichelt dieses anbot annimmt kommt 
damit ein vetrag zustande.
wenn reichelt jetzt aus einer bestellung von mehreren artikeln einen aus 
welchen gründen auch immer nicht liefern kann/will liegt damit ein 
gegenanbot vor, das vom kunden (hier also von mir) angenommen werden 
muss - wenn ich das anbot von reichelt nicht annehme haben sie pech 
gehabt.
achtung: schlüssiges verhalten (z.b. keine beschwerden nach erhalt der 
bestellung) kann/wird als annahme des gegenofferts gewertet

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel F. schrieb:
> Michael Bertrandt schrieb:
>> Reichelt hat ein Angebot ins INternet gestellt (und als Katalog)
>> und damit für diese Artikel ein Kaufangebot rausgegeben,
>> und mit dem Absenden einer Bestellung sagst du, daß du das Angebot
>> für die aufgeführten Bauteile annimmst ?
>
> zumindest in österreich gilt ein katalog, schaufenster, ... (oder auch
> ein internet-shop) nicht als kaufangbot sondern als einladung ein
> kaufanbot zu legen.
> d.h. z.b. ich lege reichelt ein offert einen bestimmten kondensator zum
> ausgewiesenen preis zu kaufen. wenn reichelt dieses anbot annimmt kommt
> damit ein vetrag zustande.
> wenn reichelt jetzt aus einer bestellung von mehreren artikeln einen aus
> welchen gründen auch immer nicht liefern kann/will liegt damit ein
> gegenanbot vor, das vom kunden (hier also von mir) angenommen werden
> muss - wenn ich das anbot von reichelt nicht annehme haben sie pech
> gehabt.
> achtung: schlüssiges verhalten (z.b. keine beschwerden nach erhalt der
> bestellung) kann/wird als annahme des gegenofferts gewertet

Ähnlich ist es hier in DE. Das geht analog zum Einkauf in einem 
ladengeschäft. Die angegebenen Preise sind nicht verbindlich, ebenso 
muss man Dir dort nichts verkaufen. Denn der Vertragsschluss erfolgt 
erst an der Kasse, indem Du das entsprechende geld über den Ladentisch 
schiebst. Dann liegt es am verkäufer, ob er annimmt oder nicht.

Deswegen ist es auch wichtig, dass man in die Shop-Email so etwas wie 
"Bestätigung des Bestellungseingangs" und nicht so etwas wie 
"Auftragsbestätigung" schreibt. Denn dann müsste man liefern.

Chris D.

von K. J. (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Daniel F. schrieb:
>> Michael Bertrandt schrieb:
> Ähnlich ist es hier in DE. Das geht analog zum Einkauf in einem
> ladengeschäft. Die angegebenen Preise sind nicht verbindlich, ebenso
> muss man Dir dort nichts verkaufen. Denn der Vertragsschluss erfolgt
> erst an der Kasse, indem Du das entsprechende geld über den Ladentisch
> schiebst. Dann liegt es am verkäufer, ob er annimmt oder nicht.
>

Ich "glaub" (nicht 100% sicher) das ist falsch, mann kann auf den 
ausgezeichneten Preis im Laden bestehen, weil der Händler mit der 
Auszeichnung den Vertrag vorgibt und mit dem bezahlen man dieses 
Akzeptiert.
so weit ich weis ist das auch Gesetzlich geregelt.

Bei Online Sachen zählt das erst ab der Auftragsbestätigung.

von Sven F. (doncarlos)


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So weit der formal juristisch-rechtliche Teil, den ein Kaufmann 
(Verkäufer) und einen Techniker (Käufer) erst dann interessieren müssen, 
wenn es zum Streit kommt.
Vorher ist alles möglich, deshalb auch der Hinweis dort mal 
nachzufragen, was wahrscheinlich, seit dem Verkauf von damals, eh nichts 
bringt?

Was mich jetzt mal interessieren würde, was wurde denn nicht gleich 
mitgeliefert, von den Klein- oder sonstigen Teilen?
Und wie sehen die Alternativen, abgesehen von der Bucht, sonst noch so 
für Privatkäufer aus?
Eine hatten wir hier ja schon, hatte damit bisher durchweg auch eine 
gute Erfahrung.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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K. J. schrieb:

> Ich "glaub" (nicht 100% sicher) das ist falsch, mann kann auf den
> ausgezeichneten Preis im Laden bestehen, weil der Händler mit der
> Auszeichnung den Vertrag vorgibt und mit dem bezahlen man dieses
> Akzeptiert.

Nein, das kann man nicht.
Rein rechtlich gesehen ist das Preisschild nur die Aufforderung an Dich, 
ein Angebot abzugeben.
Wenn an der Kasse ein höherer Preis verlagt wird, ist das ok (aber ggf. 
unlauterer Wettbewerb, aber das ist dann eine andere Baustelle).

Wie gesagt: Du legst die Ware auf das Band und bietest dafür 
entsprechend Geld. Wenn der verkäufer annimmt, kommt der Vertrag 
zustande - sonst nicht.

> so weit ich weis ist das auch Gesetzlich geregelt.

Ja, im BGB.

> Bei Online Sachen zählt das erst ab der Auftragsbestätigung.

Das BGB unterscheidet da nicht zwischen Laden und Shop.

Chris D.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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K. J. schrieb:
> Ich "glaub" (nicht 100% sicher) das ist falsch, mann kann auf den
> ausgezeichneten Preis im Laden bestehen, weil der Händler mit der
> Auszeichnung den Vertrag vorgibt und mit dem bezahlen man dieses
> Akzeptiert.
> so weit ich weis ist das auch Gesetzlich geregelt.

Nein, das ist es perverserweise nicht. Maßgeblich sind die Preise, die 
die Kasse vorgibt, nicht die Warenauszeichnung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots

von Sven F. (doncarlos)


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@ Mod. Rufus, schon mal was von Irrtümern (Unfähigkeiten) des 
Programmieres der Kasse gehört?
Wäre ja zu schön, dass man erst an der Kasse fragen muß, wie hoch der 
Preis eines Artikels im Großmarkt wirklich wäre.
Deswegen steht an den Kassen ja auch immer > keine Auskunft< !

Und nicht dass du jetzt noch kommst, da gibt es auch eine Auskunft, denn 
an der gibt es keine Kasse!
Die Theorie mit dem Rechtswesen , das BGB und die Realität klaffen 
teilweise meilenweit auseinander.
Oder meinst du jeder Kunde (Käufer) als Laie schaut vorm Einkaufen immer 
ins I-Net oder die §§ ?
Da hat das BGB schon ein paar Vereinfachungen dafür parat.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Sven F. schrieb:
> @ Mod. Rufus, schon mal was von Irrtümern (Unfähigkeiten) des
> Programmieres der Kasse gehört?
> Wäre ja zu schön, dass man erst an der Kasse fragen muß, wie hoch der
> Preis eines Artikels im Großmarkt wirklich wäre.

Deswegen hast Du ja bei jeder Kasse eine Anzeige, die Dir den Preis 
mitteilt, den der Verkäufer haben will. Es ist auch kein Problem, 
Artikel rauszunehmen, wenn die einem zu teuer erscheinen.

> Und nicht dass du jetzt noch kommst, da gibt es auch eine Auskunft, denn
> an der gibt es keine Kasse!

Natürlich gibt es die: die Auskunft ist das Display. Muss man natürlich 
draufschauen.

> Die Theorie mit dem Rechtswesen , das BGB und die Realität klaffen
> teilweise meilenweit auseinander.

Ist unbestritten, ändert an der Rechtslage aber nichts.

> Oder meinst du jeder Kunde (Käufer) als Laie schaut vorm Einkaufen immer
> ins I-Net oder die §§ ?

Nichtwissen schützt natürlich nicht - an die Gesetze haben sich eben 
alle zu halten, auch wenn man sie nicht kennt.

> Da hat das BGB schon ein paar Vereinfachungen dafür parat.

Da muss nichts vereinfacht werden. Der Vertrag wird an der Kasse 
geschlossen - über den Betrag, der auf dem Display steht.

Kann man doof finden - ist aber so.

Chris D.

von Michael K. (charles_b)


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Timm Thaler schrieb:
>  C hat schon durchaus ein großes
> Bauteil-Sortiment, nur darf man nicht erwarten, das in jeder Filiale zu
> finden.


Wollte letztens Bananenbuchsen kaufen. Die Mehrzahl der Artikel NICHT 
da.

Ich sagte: Ihr hab ja gar nix mehr da, die wollen euch wohl ausbluten 
lassen.

Antwort: Ja, so kommt uns das auch vor!

von Michael K. (charles_b)


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Bei amasohn ist es doch so, dass man irgendwo wählen kann, ob geliefert 
werden soll, wenn ALLES da ist oder ob Teillieferungen getätigt werden 
sollen, falls ein Artikel Lieferzeit hat.

Bei jpc (CDs, DVD) ist es ebenfalls so, dass ich bei einer Bestellung 
von 3 Artikel erst 2 bekam und einer dann (ohne Zusatzkosten für mich) 
anstandslos nachgeliefert wurde.

Da fehlt also ein kleines Häckchen bei Bestellvorgang, welches solchen 
Ärger vermeiden könnte.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>Ihr hab ja gar nix mehr da, die wollen euch wohl ausbluten
>lassen.

Du warst doch sogar mal Berater. Dann köntest du ja mal überlegen, daß 
Conrad mit dem Bauteileverkauf an der Theke wahrscheinlich keinen großen 
Gewinn macht.

Den Leuten 10min erklären, was sie brauchen, die dann mit einer LED und 
Widerstand abziehen, kann sich nicht wirklich lohnen.

>Die Mehrzahl der Artikel NICHT da.

Du weißt, daß man am PC abfragen kann, ob die Dinge in der jeweiligen 
Filiale vorrätig sind?!
Hat bei mir bisher immer funktioniert.

von Michael K. (charles_b)


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Kara Benemsi schrieb:
>>Ihr hab ja gar nix mehr da, die wollen euch wohl ausbluten
>>lassen.
>
> Du warst doch sogar mal Berater. Dann köntest du ja mal überlegen, daß
> Conrad mit dem Bauteileverkauf an der Theke wahrscheinlich keinen großen
> Gewinn macht.

Das ist völlig richtig. Zumal es ja auch Typen gibt, die wollen kein 
Bauteil, sondern erklären dem Verkäufer erst mal was sie machen 
wollen... solche Freaks halten dann den ganzen Laden auf und vergraulen 
die Wartenden zusätzlich..

Aber: die meisten Berater untersuchen jeden einzelnen Bereich eines 
Ladens, stellen Benchmarks auf etc. etc. - und dann werden die Bereiche 
mir der schlechtesten Performance eben stillgelegt.

Was man dabei oft nicht bedenkt, sind die Wechselwirkungen der Bereiche 
untereinander. Wenn ich also für 10Cent nen Widerstand kaufe, wird C 
nicht reich, doch wenn ich schon mal im Laden bin, nehm ich vielleicht 
noch ne Spindel DVDs mit oder Akkus oder irgendwas anderes, was ich ggf. 
beim Saturn nebenan AUCH bekommen könnte.

Wenn ich aber merke, dass die die Mehrzahl der Bauelemente nicht mehr da 
haben, dann weiche ich zu einem anderen aus und kaufe dann dort auch den 
Restkram.

> Du weißt, daß man am PC abfragen kann, ob die Dinge in der jeweiligen
> Filiale vorrätig sind?!
> Hat bei mir bisher immer funktioniert.


Ja, mach ich sonst auch gerne. Manche Artikel kann man aber nicht 
abfragen, die haben sie wohl NIE in den Filialen. Beispiel:

http://www.conrad.de/ce/de/product/520202/Steinel-600419-Infrarot-Bewegungsmelder-fuer-Wand-und-Deckenmontage-IS-1-schwarz-Schwarz-Erfassungswinkel-120-IP54/SHOP_AREA_17269&promotionareaSearchDetail=005

Hätte mich interessiert, weil es ein Bewegungsmelder mit einer 
Nachlaufzeit von bis zu 35 Minuten ist und ich den gerne in meinem Bad 
als Lüftungsnachlauf eingesetzt hätte.

Das Teil kann man nur bestellen. Ich denke, dass C versucht, in den 
lukrativen Onlinehandel mehr und mehr einzusteigen und die Filialen nur 
noch für Emotionskäufe (seh ich - will ich - kauf ich) genutzt werden.

von Sven F. (doncarlos)


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Chris D. schrieb
> Nichtwissen schützt natürlich nicht - an die Gesetze haben sich eben alle > zu 
halten, auch wenn man sie nicht kennt.
Sehr gute Basis für ein "haben sich alle daran zu halten", v.a. wenn man 
sie nicht kennt!

Michael K-punkt schrieb
> Ich sagte: Ihr hab ja gar nix mehr da, die wollen euch wohl ausbluten
> lassen.
> Antwort: Ja, so kommt uns das auch vor!
Dort werden jetzt Geschäfte mit mehr Tiefgang angestrebt, nix mehr 
Kleinteile und Hühnerfutter > siehe  Spritsparen mit Conrad 
Beitrag "Spritsparen mit Conrad"

> Wenn ich aber merke, dass die die Mehrzahl der Bauelemente nicht mehr da
> haben, dann weiche ich zu einem anderen aus und kaufe dann dort auch den
> Restkram.
Seit wann gibts bei Saturn elektron. BE wie R´s, ich kenn dort nur den 
Widerstand, überhaupt dorthin zufahren / zugehen!

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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@Sven,


>Sehr gute Basis für ein "haben sich alle daran zu halten", v.a. wenn
>man sie nicht kennt!

Wie wäre deine Alternative? Jeder Depp kann sich seine eigene 
Rechtswirklichkeit schaffen und argumentieren, er würde die gelten 
Regeln ncht kennen?
i
>nix mehr Kleinteile und Hühnerfutter > siehe  Spritsparen mit Conrad*
>Beitrag "Spritsparen mit Conrad"

Hast du Insiderinformationen, daß Conrad den Bauteilehandel einstellt?

von (prx) A. K. (prx)


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Sven F. schrieb:
> Sehr gute Basis für ein "haben sich alle daran zu halten", v.a. wenn man
> sie nicht kennt!

Sozusagen als §0 zum BGB hinzufügen: §1-100 sind zwingend einzuhalten. 
Der Rest nur von jenen, die dumm genug sind es mal gelesen zu haben?

von Peter B. (ich_bins)


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Neben dem ganzen Rechtlichen, es gibt auch noch einen Kunden der Ware 
bestellt hat weil sie benötigt wird.

Was hilft es denn wenn der Online Shop sagt ist da, und dann kommt eine 
Lieferung bei der die Teile fehlen? Im schlimmsten Fall kann nicht mit 
der Bestückung angefangen werden oder es muss nachbestückt werden, oder 
man kann nicht zum Kunden fahren weil etwas fehlt.

In erster Linie muss ein Onlineshop zuverlässig sein, deswegen hat man 
ja da bestellt. Ein nicht verlässlicher Shop ist wertlos wenn man die 
Teile braucht.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>...oder man kann nicht zum Kunden fahren weil etwas fehlt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Second_source

Den Erfolg deiner Projekte auf die Lieferfähigkeit eines 
Online-Versenders aufzubauen zeugt nicht von wirklicher 
Professionalität.


>Ein nicht verlässlicher Shop ist wertlos wenn man die Teile braucht.

Und jetzt? Soll der TO Reichelt verklagen?

Schon interessant, was die Leute für Probleme haben. Da fehlen 
ärgerlicher-weise ein paar Teile in einer Bestellung und schon geht für 
einige Wutbürger hier das Abendland unter.

von Michael K. (charles_b)


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Sven F. schrieb:

> Seit wann gibts bei Saturn elektron. BE wie R´s, ich kenn dort nur den
> Widerstand, überhaupt dorthin zufahren / zugehen!

Bitte lesen, den RESTKRAM. Also die DVD-Spindel, die Batterien etc.... 
Klar?

von Vn N. (wefwef_s)


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Michael Bertrandt schrieb:
> Wird nicht eher so ein Schuh draus:
>
> Reichelt hat ein Angebot ins INternet gestellt (und als Katalog)
> und damit für diese Artikel ein Kaufangebot rausgegeben,
> und mit dem Absenden einer Bestellung sagst du, daß du das Angebot
> für die aufgeführten Bauteile annimmst ?

Nein. Der Katalog ist nur eine Auflistung.
Zum Kauf gehören zwei Willenserklärungen. Die erste kommt von dir, wenn 
du die Bestellung absendest, die zweite, wenn Reichelt die 
Bestellbestätigung versendet. Andernfalls wäre Reichelt oder auch jeder 
Supermarkt verpflichtet, dir etwas zu verkaufen, nur weil es im 
Regal/Katalog steht. Eine Verpflichtung geht der Händler allerdings erst 
ein, nachdem er deine Bestellung bestätigt hat.

von Peter B. (ich_bins)


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Kara Benemsi schrieb:
>>...oder man kann nicht zum Kunden fahren weil etwas fehlt.
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Second_source
>
> Den Erfolg deiner Projekte auf die Lieferfähigkeit eines
> Online-Versenders aufzubauen zeugt nicht von wirklicher
> Professionalität.
Hä? Soll ich mich ins Auto setzen und die Teile holen? Vielleicht liegt 
auch nur ein Missverständnis vor. Ich bezeichne Digiky und Mouser auch 
als Online Versender. Das hat doch nix mit second Source zu tun wenn bei 
der Bestellung die Teile angeblich da sind und dann nicht geliefert 
werden.


>>Ein nicht verlässlicher Shop ist wertlos wenn man die Teile braucht.
>
> Und jetzt? Soll der TO Reichelt verklagen?
Blödsinn, aber seine Lehren draus ziehen.

Es ging doch primär darum dass die Ware bei der Absendung der Online 
Bestellung als verfügbar angezeigt wurde, dann aber nicht geliefert 
wurde. Darauf erfolgte dann hier die endlose sinnlose Diskussion um 
AGBs. Die AGBs mögen ganz toll und richtig sein, aber helfen nicht 
weiter wenn die Brocken trot Onlineverfügbarkeit nicht geliefert werden. 
Was anderes wäre gewesen wenn die Teile schon bei der Bestellung nicht 
verfügbar gewesen wären.

von Sven F. (doncarlos)


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@ Micha
>> Seit wann gibts bei Saturn elektron. BE wie R´s, ich kenn dort nur den
>> Widerstand, überhaupt dorthin zufahren / zugehen!
> Bitte lesen, den RESTKRAM. Also die DVD-Spindel, die Batterien etc....
> Klar?
muß man überall noch ein Smilie mit dran hängen, das mit dem 
Widerstand dachte ich wäre so zu verstehen?
Wobei der kritische Hintergrund ja wohl bei der blauen Apotheke > blauer 
C klar sein sollte?

@ karabenemsi
> Wie wäre deine Alternative? Jeder Depp kann sich seine eigene Rechts-
> wirklichkeit schaffen und argumentieren, er würde die gelten Regeln ncht
> kennen?
und A.K.
nicht immer alles so überspitzt sehen, bitte.
Das war wiederum nur etwas sarkastisch in dem Wortspiel von Chris 
dargelegt, wie soll man sich an Gesteze und Regeln halte, an diese, wenn 
man sie nicht kennt? So war das zu lesen von ihm, der Rest war eine 
Schelte von mir,
denn z.B. im tägl. Einkauf im Lebensmittelmarkt kommen ähnl. Situationen 
auch schon vor, das kg Mandarinen letzten Sa kurz vot Ladenschluß an den 
Obstständen zu 2,99 augsezeichnet, an der Kasse dann 3,49 verlangt, ich 
reklamiert, und wie wäre nun der korrekte Weg? > die Kassiererin sagte 
in ihrer Not, das könne sie um die Zeit (schon im/fast Ladenschluß) 
jetzt nicht mehr korrigieren, denn etwas eher hätten sie das gemacht!
An Gesetze und Regeln sollte sich jeder halten, nicht nur unbedingt im 
Onlinehandel zwischen Reichelt und einer Technik-Firma, oder den Leuts 
hier, soviel Verständnis haben wir hier sicherlich alle,
aber die Diskussion zeigt doch dass es da ein paar sehr kleine oder 
große Verständnisprobleme bei den Feinheiten gibt.
Nur wie schon das Ärgernis hier beschrieben wird, es bringt für beide 
gar nichts, wenn man keine vernünftige Übereinkunft oder Lösung , auch 
abseits aller strikten Regeln und Gesetze findet.
Dazu gibt es den Wettbewerb, und der richtet sich nicht unbedingt nach 
Vorgaben und Gesetzen, da entscheiden Nöte + Wünsche und Machbarkeit.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>nicht immer alles so überspitzt sehen, bitte.

Dann bitte genauer formulieren.


>an der Kasse dann 3,49 verlangt, ich reklamiert, und wie wäre nun der
>korrekte Weg? > die Kassiererin sagte in ihrer Not, das könne sie um die
>Zeit (schon im/fast Ladenschluß) jetzt nicht mehr korrigieren, denn etwas
>eher hätten sie das gemacht!

Wenn du dich mangels Rückgrat darauf einläßt, hast du selber Schuld. Es 
gibt garantiert keinen Paragraphen, der Reklamationen kurz vor 
Geschäftsschluß ausschließt.

von Daniel F. (df311)


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Sven F. schrieb:
> das kg Mandarinen letzten Sa kurz vot Ladenschluß an den
> Obstständen zu 2,99 augsezeichnet, an der Kasse dann 3,49 verlangt, ich
> reklamiert, und wie wäre nun der korrekte Weg?

ganz einfach:
"hinten ist 2,99/kg angeschrieben. bekomm ich's um den preis?"
"ja" -> "danke, problem gelöst" (das problem bekommt dann wahrscheinlich 
der regal-fuzzi, aber das ist mir egal)
"nein" -> "danke, dann lasse ich die madarinen hier" (das problem habe 
dann ich, weil ich die mandarinen dann woanders kaufen muss).

und ob die kassierin in 5 minuten feierabend hat oder nicht ist mir 
wurscht. feierabend ist erst wenn feierabend ist, davor ist 
arbeitszeit...

von Sven F. (doncarlos)


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Kara schrieb
> Wenn du dich mangels Rückgrat darauf einläßt, hast du selber Schuld. Es
> gibt garantiert keinen Paragraphen, der Reklamationen kurz vor
> Geschäftsschluß ausschließt.
Wie war das weiter oben zu lesen, nun nicht von dir, aber an der Kasse 
würde der Preis gemacht?!

@ Daniel , es war schon kurz vor, oder nach 22:00 Uhr, ich war zwar 
nicht der letzte Kunde, kam nach mir noch einer ...
So ist das im wahren Leben, wegen solchen Kleinigkeiten will man sich 
nicht unbedingt unbeliebt machen, im örtl. EKZ.
Übers Wo.Ende haben die dann wohl den Preis in der Kasse korrigiert, am 
Montag war dann alles wie ausgeschrieben.
Das war eigentl. nur als Hinweis zu der "Annahme" oder Regel von mir 
gebracht wurden, der Preisaushang wäre angeblich nicht bindend, sondern 
der an der Kasse, wo man angebl. auch noch feilschen könnte, so wie ich 
Chris wohl verstanden habe!

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>...wegen solchen Kleinigkeiten will man sich nicht unbedingt unbeliebt
>machen

Keine Eier in der Hose, aber auf vermeintlichen Rechtsgrundlagen 
rumreiten.

von Michael K. (charles_b)


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Sven F. schrieb:
> @ Micha
>>> Seit wann gibts bei Saturn elektron. BE wie R´s, ich kenn dort nur den
>>> Widerstand, überhaupt dorthin zufahren / zugehen!
>> Bitte lesen, den RESTKRAM. Also die DVD-Spindel, die Batterien etc....
>> Klar?
> muß man überall noch ein Smilie mit dran hängen, das mit dem
> Widerstand dachte ich wäre so zu verstehen?

Ok, Georg Simon Ohm - ein Mann des Widerstandes!

> Wobei der kritische Hintergrund ja wohl bei der blauen Apotheke > blauer
> C klar sein sollte?

Ich weiß, dass die Teile da zum Teil das dreifache kosten. Trotzdem kauf 
dich dort gerne mal ne Soffitte, weil ich da einfach vorbeilaufen kann 
und keine Parkuhr füttern muss oder Versandkosten bezahlen muss.

> Einkauf im Lebensmittelmarkt kommen ähnl. Situationen
> auch schon vor, das kg Mandarinen letzten Sa kurz vot Ladenschluß an den
> Obstständen zu 2,99 augsezeichnet, an der Kasse dann 3,49 verlangt, ich
> reklamiert, und wie wäre nun der korrekte Weg? > die Kassiererin sagte
> in ihrer Not, das könne sie um die Zeit (schon im/fast Ladenschluß)
> jetzt nicht mehr korrigieren, denn etwas eher hätten sie das gemacht!

Da bin ich hart. Ausgezeichnet ist ausgezeichnet.

> An Gesetze und Regeln sollte sich jeder halten, nicht nur unbedingt im
> Onlinehandel zwischen Reichelt und einer Technik-Firma, oder den Leuts
> hier, soviel Verständnis haben wir hier sicherlich alle,
> aber die Diskussion zeigt doch dass es da ein paar sehr kleine oder
> große Verständnisprobleme bei den Feinheiten gibt.

Eigenartig war, als letztens im Aldi ein Farbiger (politisch so 
korrekt?) seinen Wagen RANDVOLL mit Schampoo und Seife geladen hatte. 
Also nicht zwei oder drei Flaschen, sondern gleich 5 oder 7 Kisten mit 
dem Zeugs. Keine Ahnung wofür er das brauchte.

Der Marktleiter sprach ihn dann an, weil die bei Aldi natürlich wollen, 
dass das gesamte Sortiment quasi immer da ist und es keiner selektiv 
komplett leerkauft.  Der Farbige fühlte sich hier in seiner Ehre 
angegriffen, erläuterte dem Marktleiter erst mal, dass er anders begrüßt 
werden möchte und dass er ihn ja beim Telefonieren angesprochen hätte... 
Jeder Marktleiter, der einen Farbigen sooo anpöbeln würde, hätte 
definitiv nen Prozess oder ne dicke Abmahnung am Hals - aber der Kunde 
ist ja König.

Ich hab das Gespräch dann nicht bis zum Ende verfolgt, doch als ich an 
der Kasse war, sah ich den Farbigen mit einem deutlich verkleinerten 
Warenbestand im Einkaufswagen. Donnerwetter, da hatte sich der 
Marktleiter wohl dann doch durchgesetzt, ohne die Beherrschung zu 
verlieren.

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