Forum: PC Hard- und Software ARM Entwicklungsumgebung mit PC verdongelt. Entdonglen erlaubt?


von Mogt (Gast)


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Ich habe auf einem Rechner eine Entwicklungsumgebung der Firma ARM 
(BASIC-MDK). Das Programm ist mit dem Rechner verdonglet.

Da es abzusehen ist, dass der Rechner bald den Geist aufgibt, möchte ich 
die Umgebung auf einem neuen Rechner weiternutzen. Das Problem ist, dass 
die Umgebung ca. 4 Jahre alt ist und ich zwischenzeitlich keine Updates 
gekauft habe (einfach zu teuer) und jeglicher Support erschöpft ist.

Gibt ist eine legale Möglichkeit die Software auf einem neuen Rechner 
zu installieren?

von heinz (Gast)


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Was sagt die EULA der Software dazu? Hast du mal bei Keil angefragt, 
normalerweise sollte das kein problem sein. PC sterben öffters mal.

von Martin M. (capiman)


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Warum fragst Du nicht direkt bei ARM/KEIL nach,
ob es so eine Möglichkeit gibt?

Hier ein direkter Link auf das Kontaktformular bei KEIL:
https://www.keil.com/support/supportRequest.asp?P=&V=&S=

von Thomas (Gast)


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Bei Keil geht das in der Regel so dass man die Lizenz deaktivieren
kann Danach läßt sich die Software auf einer neuen Maschine
installiern. Danach kann man die Lizenz wieder aktivieren.

Für das Deaktivieren und Aktivieren ist ein Internetzugang
erforderlich.

Thomas

von Mogt (Gast)


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Thomas schrieb:
> Bei Keil geht das in der Regel so dass man die Lizenz deaktivieren
> kann Danach läßt sich die Software auf einer neuen Maschine
> installiern. Danach kann man die Lizenz wieder aktivieren.

Aber nicht ausserhalb des Supportzeitraums.

von Peter D. (peda)


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Mogt schrieb:
> Aber nicht ausserhalb des Supportzeitraums.

Warum nicht?

Wenn der Support endet, heißt das doch nicht, daß die Lizenz erlischt.
Es sei denn, Du hast es explizit mit begrenzter Nutzungsdauer gekauft.

Das Übertragen Deiner gekauften Lizenz auf einen anderen PC ist kein 
Support. Das ist zur Benutzung einfach notwendig.

Manchmal ist in Software die Lizenzübertragung auch eingebaut, z.B. über 
USB-Stick oder Netzwerk. Schau mal in die Hilfe.


Peter

von zusel (Gast)


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Es geht auch telefonisch.

von Reinhard Kern (Gast)


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Peter Dannegger schrieb:
> Warum nicht?
>
> Wenn der Support endet, heißt das doch nicht, daß die Lizenz erlischt.

Bei Keil schon. Ich habe vom Support die Antwort erhalten, dass alte 
Versionen in keiner Weise unterstützt werden und nur ein Neukauf möglich 
ist. Das ist das arroganteste und kundenunfreundlichste Verhalten der 
gesamten Software-Branche, praktisch ist eine Lizenz nach wenigen jahren 
völlig wertlos. Das muss man eben wissen, wenn man bei Keil kauft.

Gruss Reinhard

von (prx) A. K. (prx)


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Reinhard Kern schrieb:
> Bei Keil schon. Ich habe vom Support die Antwort erhalten, dass alte
> Versionen in keiner Weise unterstützt werden und nur ein Neukauf möglich
> ist.

Das wäre dann eine prima Frage für Juristen. Die leben davon, sich mit 
sowas rumzuärgern und bei dem Preis lohnt sich das auch.

von Thomas (Gast)


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>Bei Keil schon. Ich habe vom Support die Antwort erhalten, dass alte
>Versionen in keiner Weise unterstützt werden

das ist definitiv falsch. Die Lizenz kannst du so oft aktivieren wie
du willst. Lediglich der Support endet nach einem Jahr und du bekommst
keine Updates mehr wenn du keinen Supportvertrag unterschrieben hast.

Wenn du natürlich einen alten Compiler mit LPT Dongle hast ist das
ein Problem. Das läßt sich aber durch ein paar patchs erledigen.

Thomas

von Carsten W. (eagle38106)


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Ich habe ein C51 Entwicklungssystem von Keil, bei dem die 
Support-Periode schon vor Jahren abgelaufen ist. Läßt sich immer noch 
prima de- und wieder re-installieren.
Hatte nur einmal das Problem, daß der Lizenzmanager nicht mehr wollte. 
Ein Anruf hat dann die Erkenntnis gebracht, daß man auch die Software 
mit USB-Dongle jeweils registrieren und austragen muss. Der Zähler bei 
Keil wurde aber anstandslos zurückgesetzt.

Carsten

von Reinhard Kern (Gast)


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Peter Dannegger schrieb:
> Das Übertragen Deiner gekauften Lizenz auf einen anderen PC ist kein
> Support. Das ist zur Benutzung einfach notwendig.

Zitat aus einer alten Keil-Lizenz:

Mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes erhält der LIZENZNEHMER das 
nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die SW auf oder im 
Zusammenhang mit nur jeweils einem Computersystem zu benutzen.

Der LIZENZNEHMER ist nicht berechtigt, die SW und die SW-DOKUMENTATION 
zu vervielfältigen.

Zitat Ende. Verpflichtet ist Keil demnach zu garnichts. PC kaputt -> 
freiwillige Kulanz oder eben Pech gehabt.

Thomas schrieb:
> Das läßt sich aber durch ein paar patchs erledigen.

Dann kann ich mir ja auch gleich einen Keygen besorgen. Auch wenn ich 
das grundsätzlich ablehne, ich würde ein Lösung mit dem Hersteller immer 
vorziehen. So eine grundsätzliche Verweigerung wie bei Keil ist ja auch 
nicht allgemein üblich.

Gruss Reinhard

von D. I. (Gast)


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Reinhard Kern schrieb:
> Zitat Ende. Verpflichtet ist Keil demnach zu garnichts. PC kaputt ->
> freiwillige Kulanz oder eben Pech gehabt.

Nur weils in einer EULA oder Lizenzvereinbarung steht heißt das noch 
lange nicht, dass es geltendes Recht sein muss.

von (prx) A. K. (prx)


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Reinhard Kern schrieb:
> Zitat Ende. Verpflichtet ist Keil demnach zu garnichts.

Du lässt dich aber recht schnell ins Boxhorn jagen.

Installation auf einem Ersatzrechner ist keine Vervielfältigung. Vorher 
ist es einer, hinterher ist es einer. Vorausgesetzt der Kunde bescheisst 
nicht. Und hier handelt es sich um eine im Prinzip rechnerunabhängige 
eingekaufte Software, keine mitsamt Hardware gekaufte Blackbox-Lösung, 
so dass die Software ein eigenständiges Gut ist.

Der Kunde hat aber mit dem Zitat das ausdrückliche Recht, die Software 
auf einem Rechner zu benutzen. Nicht etwa auf keinem Rechner, 
bloss weil der ursprüngliche defekt ist. Das bezieht sich in diesem 
Kontext auf die Anzahl Rechner, nicht das individuelle Stück Blech mit 
seiner Seriennummer.

Da die Verdongelung ausschliesslich im Interesse von Keil liegt, nicht 
aber im Interesse vom Kunden, dürfte ein Zwang zu kostenpflichtigem 
jährlichem Support allein für diesen Zweck rechtlich ziemlich 
problematisch sein. Näheres erzählt dir dein Anwalt.

von (prx) A. K. (prx)


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Reinhard Kern schrieb:
> So eine grundsätzliche Verweigerung wie bei Keil ist ja auch
> nicht allgemein üblich.

Ein Passus wie "mit nur jeweils einem Computersystem zu benutzen" steht 
in dieser oder einer anderen Form bei fast jeder kostenpflichtigen 
nicht-freien Software drin, die als Einzelsoftware und nicht als 
Volumenlizenz gekauft wurde.

Problematisch wird es, wenn die alte Software eine Dongle-Technik 
verwendet, die von neuer Hardware nicht unterstützt wird. Dann kann 
Keil sich m.E. verweigern, weil ohne Support keine Erweiterung der 
Funktionalität drin ist und es dein Job ist, für einen zur alten 
Software passenden Ersatzrechner zu sorgen.

von Uist (Gast)


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D. I. schrieb:
> Reinhard Kern schrieb:
>> Zitat Ende. Verpflichtet ist Keil demnach zu garnichts. PC kaputt ->
>> freiwillige Kulanz oder eben Pech gehabt.
>
> Nur weils in einer EULA oder Lizenzvereinbarung steht heißt das noch
> lange nicht, dass es geltendes Recht sein muss.

Das Problem ist eher, dass du dein Recht erst einmal durchsetzen musst.

von VMware User (Gast)


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nun dann konvertiere das System doch einfach - und lass es in einer 
virtuellen Maschine weiterleben...

von Uist (Gast)


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VMware User schrieb:
> nun dann konvertiere das System doch einfach - und lass es in einer
> virtuellen Maschine weiterleben...

Ist das jetzt ein Scherz oder ist das Ernst gemeint?

von (prx) A. K. (prx)


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VMware User schrieb:
> nun dann konvertiere das System doch einfach - und lass es in einer
> virtuellen Maschine weiterleben...

Das bringt bei Software-Verdongelung nichts, da diese jeden anderen 
Rechner als Fremdhardware identifiziert und sich folglich verweigert. 
Egal ob der aus Blech besteht, oder aus Wolke. Hardware-Dongles wiederum 
verkraften eine Virtualisierung nicht immer.

Sogar zwei gleich konfigurierte VMs werden sich wahrscheinlich 
signifikant genug unterscheiden, um von Software-Dongles als verschieden 
betrachtet zu werden.

von (prx) A. K. (prx)


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Uist schrieb:
> Das Problem ist eher, dass du dein Recht erst einmal durchsetzen musst.

Yep, aber da sowohl Keil wie ARM (auch) in Deutschland sitzen, ist der 
Aufwand möglicherweise überschaubar.

von Reinhard Kern (Gast)


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A. K. schrieb:
> Ältere Hardware-Dongles wiederum verkraften
> eine Virtualisierung nicht immer

Oder laufen in neuerer Umgebung nicht mehr. Dazu 2 Beipiele: Zuken 
(Cadstar-Layout-System) liefert gegen Bezahlung einen neuen (USB) 
Dongle, wobei Bezahlung heisst die Dongle-Kosten, also Grössenordnung 
Hunderte Euro statt >10 kEuro wie für die Software.

Demgegenüber die knappe unmissverständliche Mitteilung von Keil: neuer 
Dongle nur gegen den vollen Preis der aktuellen Software.

Zeitreisen kann man natürlich immer veranstalten, alten 486-Rechner mit 
Datum aus dem letzten Jahrhundert starten und die Software neu 
installieren - geht aber auch nicht, wenn man noch einen Freischaltcode 
braucht oder sonstwie eine Aktivierung. Ich würde aber grundsätzlich 
empfehlen, absolut ALLES aufzubewahren was zur Installation verwendet 
wurde.

Gruss Reinhard

von VMware User (Gast)


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nun A.K. scheint recht planlos...
wenn ich MIT angestecktem Dongle konvertiere, und in VMware mich 
auskenne, dann wird die Software problemlos weiterlaufen...
nur er (und andwere mit gleichem Problem...) brauchen halt mehr als 
Grundkenntnisse zur Virualisierung.
Selbstredend kann ich ein und dieselbe Virtuelle Maschine auf 
verschiedenen Wirtsystemen starten... nur ich muß den Dongle halt 
entsprechend "behandeln"

von Uist (Gast)


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VMware User schrieb:
> nun A.K. scheint recht planlos...
> wenn ich MIT angestecktem Dongle konvertiere, und in VMware mich
> auskenne, dann wird die Software problemlos weiterlaufen...
> nur er (und andwere mit gleichem Problem...) brauchen halt mehr als
> Grundkenntnisse zur Virualisierung.
> Selbstredend kann ich ein und dieselbe Virtuelle Maschine auf
> verschiedenen Wirtsystemen starten... nur ich muß den Dongle halt
> entsprechend "behandeln"

Wischi-Waschi: deinen Ausführungen entnehme ich, dass du das auch nicht 
hinbekommst.

von (prx) A. K. (prx)


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Reinhard Kern schrieb:
> Demgegenüber die knappe unmissverständliche Mitteilung von Keil: neuer
> Dongle nur gegen den vollen Preis der aktuellen Software.

Die Frage ist: Ist es dir den Zirkus wert, den du möglicherweise 
betreiben musst, um die Software einzusetzen? Oder hast du das schon 
abgeschrieben, Keil auf die schwarze Liste gesetzt und das wars für 
dich?

von (prx) A. K. (prx)


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VMware User schrieb:
> nur er (und andwere mit gleichem Problem...) brauchen halt mehr als
> Grundkenntnisse zur Virualisierung.

Yep, deutlich mehr. Wenn du Pech hast, bis hin zur Programmierung eines 
eigenen Hypervisors, um den Umstand zu verbergen, dass aus dem AMD von 
vor 7 Jahren auf einmal ein Intel geworden ist und die Platte nicht mehr 
von Maxtor sondern von VMware ist. Solche und ähnliche Feinheiten 
verbergen die üblichen Hypervisor nämlich nicht und wer weiss, was genau 
ein Software-Dongle an Information zur Identifizierung einsammelt.

Wenn du Glück hast, dann ist das bloss die MAC-Adresse. Das ist einfach.

von oszi40 (Gast)


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> Die Frage ist: Ist es dir den Zirkus wert

Frage ist ob es nach all den Klimmzügen nicht läuft weil z.B. der Dongle 
fehlt oder die neue Maschine irgenwo einfach zu schnellll ist (alte 
Programme mit Zeitschleife). Man sollte einen Referenzfall kennen.

von Thomas (Gast)


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> Demgegenüber die knappe unmissverständliche Mitteilung von Keil: neuer
> Dongle nur gegen den vollen Preis der aktuellen Software.

jetzt wird ein Schuh draus. Du hast einen alten Compiler mit LPT Dongle
Leider hast du keine LPT HW mehr. Du möchtest einen neuen Dongle.
Also ist Keil böse weil für deinen alten (DOS) Compiler keinen neuen
USB Dongle haben?
Wenn du also einen USB Dongle willst brauchst du eben auch die neue
Umgebung. Du redest von Software die deutlich älter als 10 Jahre ist.

Dir ist schon klar, dass sich das Lizensmanagement seit damals
grundlegend geändert hat? Wie gesagt die Lösung wäre einfach ein kleiner
Patch. Ein Keygen würde dir bei deinem Problem übrigens nicht helfen.

Ich habe auch noch ein altes Eagle 2.6er mit Dongle. Trotzdem muss ich
heute den vollen Preis bezahlen wenn ich eine neue Lizenz will,
oder ich muss eben die alte Version verwenden.

Thomas

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Thomas schrieb:
> jetzt wird ein Schuh draus.

Muss ein komischer Schuh sein; das Zitat ist von Reinhard und nicht vom 
Threadstarter "Mogt".

von Thomas (Gast)


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>Muss ein komischer Schuh sein; das Zitat ist von Reinhard und nicht vom
>Threadstarter "Mogt".
das war mir schon klar als ich das geschrieben habe.
wie Carsten Wille schon geschriben hat ist es auch mit alten Lizensen
die nicht mehr im Support sind problemlos möglich die Keil Compiler
wieder zu aktivieren. Es stimmt halt einfach nicht dass man alles
neu kaufen muss wenn man die alten Versionen wieder aktiviert.

Thomas

von Reinhard Kern (Gast)


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Thomas schrieb:
> Dir ist schon klar, dass sich das Lizensmanagement seit damals
> grundlegend geändert hat?

Das Lizenzmanagment schon, das Produkt eher nicht - ein Compiler nach 
Kernighan und Ritchie, der 8051-Code erzeugt, ist durchaus aktuell. Da 
das kein Grund für einen Neukauf ist, kann man leicht auf die Idee 
kommen, dass stattdessen durch die Lizensierung Druck in Richtung neuer 
Umsatz erzeugt werden soll. Wie beschrieben, andere handhaben das 
anders, dabei gibt es beim CAD-System viel mehr Gründe für eine 
Aktualisierung, z.B. Tools für HiSpeed-Design, EMV usw.

Es mag dir ja lächerlich erscheinen, in Zeiten von Twitter und Facebook 
alte Software zu verwenden, aber z.B. bei Assemblern für einen Prozessor 
gibt es praktisch keine Möglichkeit für Verbesserungen. Z.B. war die 
Microsoft-Software M80/L80 praktisch perfekt und fehlerfrei - 
wahrscheinlich als letztes MS-Produkt.

Gruss Reinhard

von Reinhard Kern (Gast)


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Hallo,

um mal zur ursprünglichen Frage aus der Überschrift zurückzukommen: 
wenn, wie in diesem Fall, der Hersteller selbst schriftlich erklärt, 
dass er zum Weiterbetrieb einer legal lizensierten Software keinerlei 
Unterstützung leisten will, ist es nach deutscher Rechtssprechung 
erlaubt, selbst Massnahmen zu treffen wie etwa Re-Engeneering, um den 
Betrieb zu sichern. Meiner Auffassung nach würde mir also die Mitteilung 
der Fa. Keil auch das Entdongeln erlauben. Ob es wirtschaftlich sinnvoll 
durchführbar wäre, ist eine andere Frage.

Gruss Reinhard

von (prx) A. K. (prx)


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Wenn der einzige Anlass für eine Entdongelung im fehlenden Parallelport 
des Ersatzrechners besteht, und der sich der per Adapter passend 
nachrüsten lässt, dann würde ich nicht blind drauf wetten, dass eine 
Entdongelung legal ist.

von Thomas (Gast)


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> alte Software zu verwenden, aber z.B. bei Assemblern für einen Prozessor
> gibt es praktisch keine Möglichkeit für Verbesserungen. Z.B. war die

leider verstehe ich deine Argumente immer weniger.
Der Assembler war bei Keil noch nie verdongelt, der geht heute noch
ohne Dongle. Was das ganze mit Facebook und Twitter zu tun hat
versteh ich gar nicht
Beim C Compiler hat sich sehr viel geändert, da gibt es zig Gründe
für einen Neukauf.

Wie schon gesagt die alten 3.xx und 4.xx Compiler sind in 5 Minuten 
gepatched. Allerdings ist das ganze nicht sehr sinnvoll da die extreme
Probleme mit aktuellen Filenamen und Betriebssystemen haben.

Thomas

von Norbert T. (atos)


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Wenn die Software gekauft, also ein Kaufvertrag iSd § 433 I BGB 
geschlossen wurde, darf die Software selbstverständlich auf einem neuen 
Rechner installiert werden. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages ist das 
Eigentum an den Käufer übergegangen, der bisherige Eigentümer ist ab dem 
Moment vom weiteren Einfluss auf die Sache des Eigentümers 
ausgeschlossen - der Käufer kann mit der Sache nach belieben verfahren - 
er kann auch die Software weiterverkaufen. Der Weiterverkauf setzt aber 
grundsätzlich die Möglichkeit der Installation auf einem anderen Rechner 
voraus. Dazu eine neuere Entscheidung des EuGH - Aktenzeichen C-128/11, 
wo gerade Oracle den Verkauf gebrauchter Software verbieten wollte. 
Insofern einfach auf dem neuen Rechner installieren... wen es nicht 
geht, an den Hersteller wenden... und wenn es dann nicht geht... an 
einen ANWALT wenden!!!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Norbert T. schrieb:
> Wenn die Software gekauft, also ein Kaufvertrag iSd § 433 I BGB
> geschlossen wurde,

Tja, warum wohl verkaufen Softwarehersteller ihre Software nicht, 
sondern nur Lizenzen zur Nutzung der Software?

von Norbert T. (atos)


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hmmm... wenn ich bei zB. bei Amazon "Software" tippe, bekomme ich knapp 
400.000 Angebote an Software zum Kauf an, da steht nirgendwo, dass eine 
Lizenz und nicht die Software verkauft wird... Aber auch wenn es so 
wäre, darf man selbstverständlich seine Lizenz weiterverkaufen... steht 
auch so in der zitierten Entscheidung..., durchlesen empfehlenswert...

von (prx) A. K. (prx)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Tja, warum wohl verkaufen Softwarehersteller ihre Software nicht,
> sondern nur Lizenzen zur Nutzung der Software?

Zur Existenzsicherung von Juristen.

von F. F. (foldi)


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D. I. schrieb:
> Nur weils in einer EULA oder Lizenzvereinbarung steht heißt das noch
> lange nicht, dass es geltendes Recht sein muss.

Ganz genau!

Vor einigen Jahren gab es mal ein Urteil mit Grundsatzcharakter drüber. 
Leider weiß ich den passenden Suchbegriff nicht. Jedenfalls, so wie ich 
mich noch erinnere, war da irgendein Maschinenprogramm (ich glaub für 
eine Drehmaschine) gedongelt und der Dongel war kaputt oder irgend was 
in der Richtung. Da die Software legal erworben war und auch im Rahmen 
der Lizenz weiter genutzt werden sollte, es keine andere Möglichkeit 
gab, sahen die Richter im "entdongeln" kein Problem.

von Reinhard Kern (Gast)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Tja, warum wohl verkaufen Softwarehersteller ihre Software nicht,
> sondern nur Lizenzen zur Nutzung der Software?

Wenn sie sich damit mal nicht langfristig ins Knie schiessen - verkaufte 
Ware kann kaputtgehen, das geht den Hersteller nach der 
Gewährleistungsfrist nichts mehr an, aber die Softwarenutzungrechte sind 
zeitlich nicht begrenzt, gelten also für immer, und die Software nutzt 
sich auch im Gebrauch nicht ab. Wenn also ein Softwarehersteller 
Nutzungsrechte verkauft, aber verlangt, dass bei einer Reparatur eine 
neue Aktivierung erforderlich ist, so muss er dafür sorgen, dass diese 
Aktivierung für IMMER UND EWIG möglich ist. Bei allem Respekt vor 
Microsoft, Oracle usw., das ist doch ein hoher Anspruch.

Gruss Reinhard

von Norbert T. (atos)


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"EULA" ist grundsätzlich bedeutungslos, wenn nicht im Rahmen des 
Kaufvertrags vereinbart wurde... also wenn man die "EULA" erst mit der 
Installation, mit dem Öffnen der Verpackung et.c => also NACH dem Erwerb 
zu Gesicht bekommt, kann man sie getrost vergessen...

von Norbert T. (atos)


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Reinhard Kern schrieb:
> die Softwarenutzungrechte sind
> zeitlich nicht begrenzt

... naja, deswegen ist es absehbar, dass jegliche Software mit zeitlich 
begrenzten Nutzungsrechten versehen wird (wird teilweise ja schon so 
gemacht...), d. h. die Software wird grundsätzlich nicht verkauft (also 
gerade nicht nach § 433 BGB), sondern vermietet... Dann gibt es keinen 
Weiterverkauf, Benutzung nur entsprechend dem Mietvertrag... und nur für 
die Dauer des Mietvertrages...

von oszi40 (Gast)


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Die ganzen verdongelten Sachen sind eigentlich Mist. Wenn der Erzeuger 
verschwunden oder Pleite ist, wird der Schaden beim Käufer noch ein 
Vielfaches größer sein!

von heinz (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Die ganzen verdongelten Sachen sind eigentlich Mist. Wenn der Erzeuger
> verschwunden oder Pleite ist, wird der Schaden beim Käufer noch ein
> Vielfaches größer sein!

Und deshalb ist Open Source ,auch in großen Unternehmen nicht mehr 
aufzuhalten.

von Christian K. (Firma: Atelier Klippel) (mamalala)


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Bei Software die Dongles oder irgendwelche Lizenzserver (lokal oder 
remote) benutzt gibt es noch ein ganz anderes, viel grundsätzlicheres 
Problem. Das gleiche gilt auch für alles DRM "geschützte":

Der Verkäufer sagt damit ganz klar "Ich glaube das Du ein Verbrecher 
bist. Ich traue dir nicht über den Weg. Ich vermute Du willst diese 
Sachen illegal weiterverteilen/nutzen."

Muss halt jeder selber entscheiden ob er ein Geschäftsverhältnis auf 
Mistrauen aufbauen will oder nicht.

Dazu kommt noch, insbesondere bei Software, das die Hersteller genau 
garkeine Verantwortung übernehmen. Ein Fehler im Program löscht alle 
Daten? Selber Schuld, schau wie Du klar kommst. Das ist ein enormer 
Unterschied zu materiellen Gütern, bei denen Garantie, Gewährleistung 
und ggf. Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Man hat also keinerlei Rechte, ausser irgendwelche eingeschränkte 
Nutzung, keine Garantien, und muss sich noch sagen lassen das man 
vermutlich eh kriminell ist und daher eine Gängelung durch Dongles, 
Lizenserver, DRM, etc. nötig sei.

Wie ist es überhaupt dazu gekommen das Software-Hersteller solch 
perverse Freiheiten geniessen?

Grüße,

Chris

von Reinhard Kern (Gast)


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Christian Klippel schrieb:
> Wie ist es überhaupt dazu gekommen das Software-Hersteller solch
> perverse Freiheiten geniessen?

A Man kommt nicht ohne Software aus

B Fehlerfreie Software existiert nicht und wird nie existieren, 
jedenfalls nicht wenn sie komplex genug ist um nützlich zu sein.

Der Anspruch auf ein fehlerfreies Produkt wird einfach durch die 
Tatsache ausgehebelt, dass es keines gibt. Ob ein konkret festgestellter 
Fehler das Produkt unbrauchbar macht, ist nur im Einzelfall zu 
entscheiden und hängt auch wesentlich vom Benutzer ab.

Würde man die sonst üblichen Grundsätze durchsetzen, wäre das Ergebnis, 
dass jede erworbene Software reklamiert werden kann und dass es folglich 
überhaupt keine verlässlichen Verträge mehr gibt, egal ob Kauf, Nutzung 
oder Miete. Wenn aber wegen des Risikos keine Software mehr entwickelt 
wird, bricht unser Wirtschaftssystem sofort zusammen.

Gruss Reinhard

von Norbert T. (atos)


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Christian Klippel schrieb:
> Dazu kommt noch, insbesondere bei Software, das die Hersteller genau
> garkeine Verantwortung übernehmen. Ein Fehler im Program löscht alle
> Daten? Selber Schuld, schau wie Du klar kommst.

Hi Christian!

Das stimmt so nicht... oder genauer gesagt - es stimmt überhaupt 
nicht... Ich weiß, dass meistens so in den EULA etc., steht, dass man 
keine Verantwortung übernimmt... usw. Diese (einseitige) Vereinbarungen 
sind grundsätzlich unwirksam und stimmen mit dem geltenden Recht nicht 
überein. Softwarehersteller haften genauso wie jeder andere 
(Hardware-)Hersteller auch. Das Gesetzt macht da keine Unterschiede. Man 
kann grundsätzlich nicht sich der Haftung durch einseitige 
Willenserklärungen entledigen und vor allem nicht gegen das geltende 
Recht. Ein Paradebeispiel für solche Haftungsausschüsse beim Jurastudium 
ist "für Garderobe keine Haftung" :) Dies ist selbstverständlich auch 
eine unwirksame Willenserklärung. Erklärungen dieser Art, also auch EULA 
und dergleichen sind im Sinne des Gesetztes Allgemeine 
Geschäftsbedingung (kurz AGB) nach §§ 305 ff. des BGB.
Gemäß § 309 Nr.7 b) BGB ist eine Klausel unwirksam, in der der Verwender 
seine Haftung für Schäden ausschließt, die auf einer grob fahrlässigen 
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Wenn also jemand Probleme durch Software erlitten hat... ANWALT 
erfragen...
Eine Frage nebenbei... ich nehme an, der eine oder andere hier hat etwa 
mit Technik studiert... gibt es denn bei euch keine Kurse mit 
Rechtsgrundlagen in Bezug auf euer Gebiet? Ich meine, Pharmazeuten oder 
BWLer müssen schon einen Grundkurs in Zivilrecht oder Arzneimittelgesetz 
etc. absolvieren... Ja, ich habe (leider) Jura studiert...

von DV-Recht (Gast)


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Christian Klippel schrieb:
> Bei Software die Dongles oder irgendwelche Lizenzserver (lokal oder
> remote) benutzt gibt es noch ein ganz anderes, viel grundsätzlicheres
> Problem. Das gleiche gilt auch für alles DRM "geschützte":
>
> Der Verkäufer sagt damit ganz klar "Ich glaube das Du ein Verbrecher
> bist. Ich traue dir nicht über den Weg. Ich vermute Du willst diese
> Sachen illegal weiterverteilen/nutzen."

Die Hersteller kennen halt ihre Pappenheimer. Bei Software >1k€ ist der 
Anreiz halt recht groß eine Lizenz auf mehreren Rechnern zu verwenden um 
Geld zu "sparen".

> Dazu kommt noch, insbesondere bei Software, das die Hersteller genau
> garkeine Verantwortung übernehmen. Ein Fehler im Programm löscht alle
> Daten? Selber Schuld, schau wie Du klar kommst.

Wie kommst du auf dieses dünne Brett?

> Das ist ein enormer
> Unterschied zu materiellen Gütern, bei denen Garantie, Gewährleistung
> und ggf. Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Das ist ja mal grober Unfug. Das ist alles bis zum Erbrechen vor 
Gerichten durchprozessiert.

Du kannst von einem Hersteller z.B. verlangen das er Fehler abstellt die 
dich beim Arbeiten behindern. Wenn durch einen Softwarebug nachweisbarer 
Schaden entsteht gibt es auch Schadensersatz. Allerdings nur wenn du 
auch deine Pflichten erfüllst. Kein Backup, dein Rechner crasht und die 
Arbeit von einem Jahr weg? Dann hast du halt Pech gehabt.

> Man hat also keinerlei Rechte, ausser irgendwelche eingeschränkte
> Nutzung, keine Garantien, und muss sich noch sagen lassen das man
> vermutlich eh kriminell ist und daher eine Gängelung durch Dongles,
> Lizenserver, DRM, etc. nötig sei.

Schau doch einfach mal ins BGB.

> Wie ist es überhaupt dazu gekommen das Software-Hersteller solch
> perverse Freiheiten geniessen?

Selten soviel Unfug gelesen.

von DV-Recht (Gast)


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Norbert T. schrieb:
> Eine Frage nebenbei... ich nehme an, der eine oder andere hier hat etwa
> mit Technik studiert... gibt es denn bei euch keine Kurse mit
> Rechtsgrundlagen in Bezug auf euer Gebiet? Ich meine, Pharmazeuten oder
> BWLer müssen schon einen Grundkurs in Zivilrecht oder Arzneimittelgesetz
> etc. absolvieren... Ja, ich habe (leider) Jura studiert...

Als Informatiker hatte ich eine Vorlesung über DV-Recht und Datenschutz. 
Da wurde das alles ziemlich detailliert behandelt.

von Proxxon (Gast)


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Norbert T. (atos) schrieb:

> Gemäß § 309 Nr.7 b) BGB ist eine Klausel unwirksam, in der der Verwender
> seine Haftung für Schäden ausschließt, die auf einer grob fahrlässigen
> oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
> Wenn also jemand Probleme durch Software erlitten hat... ANWALT
> erfragen...

> Ja, ich habe (leider) Jura studiert...

Dann solltest du doch eigentlich wissen, dass es nicht so einfach ist, 
einem Software-Produzenten - noch dazu einer Firma wie Microsoft .. die 
fressen dich "kleinen Volljuristen" (nicht despektierlich gemeint) doch 
geradezu zum Frühstück - mal eben "grobe Fahrlässigkeit" oder gar 
"Vorsatz" nachzuweisen. Hast du mal daran gedacht, wieviele versteckte 
Mängel komplexe Software quasi IMMER mit sich bringt? Wie viele 
"Blue-Screene" haben wohl seit dem MS Windows einigermaßen benutzbar 
ist, also seit sagen wir Windows 3.0 (lange ist's her) Anwenderdaten mit 
ins Jenseits gerissen? (Speicherschutz gab's damals noch nicht) Also 
beispielsweise komplexe Zeichnungen, Tabellen, Schriftgut etc. zerstört? 
Ich denke da kommt einiges zusammen - weltweites Fluchen aufgrund des 
ReBoot inbegriffen.

Gab es jemals einen Gerichtsprozess, ein Urteil gegen Microsoft, bei dem 
MS an eine Firma oder einen SW-Anwender aufgrund eines Mangels (nach den 
oben genannten Kriterien "grobe Fahrlässigkeit", "Vorsatz") im 
Windows-OS wegen eines Bluescreens und der daraufhin zerstörten 
Nutzerdaten Schadenersatz leisten musste? Mir ist keiner bekannt. Die 
gleiche Frage könnte man an zig Treiberhersteller stellen.

Das einzige was man im allgemeinen so mitbekommt sind massig 
Patentstreitigkeiten und die Prozesse rund um die feste Anbindung des IE 
im OS oder die Sache mit dem Mediaplayer.

Dass aber da Anwälte gerne drauf anspringen würden, so einen Prozess mal 
zu führen (noch dazu gegen MS) - wen wundert das? Geld bekommen sie 
IMMER, entweder vom Beklagten oder vom Kläger, egal wie's ausgeht. 
Win-Win-Situation. Wie beim Börsenhändler, der an seinen Gebühren 
verdient, egal wie sich die Kurse entwickeln und ob die Spezies die ihm 
die Kohle anvertrauten danach pleite sind. Pech jehabt, good old boy!

Außerdem haben Gerichte die Frage längst geklärt, ob Software fehlerfrei 
sein MUSS oder nicht. Muss sie nicht, kann sie auch nicht, besonders 
wenn sie SW sehr komplex ist. Eine OS-Software gehört mit Sicherheit mit 
zum Komplexesten, was so an SW entsteht, gemessen an der Anzahl der 
beteiligten Entwickler und an der Anzahl an Codezeilen. Also wird im 
Zweifel vielleicht gerade noch die Fahrlässigkeit in einem solchen 
Gerichtsverfahren überbleiben, die juristisch festgestellt werden kann 
und schon ist der schöne zurechtgelegte Paragraph 309 Nr.7 b hinfällig. 
Rums! Verloren. Ab in die Revision .. (den Organen der Rechtspflege 
kanns nur recht sein, schafft schließlich Beschäftigung und sichert 
Einkommen ..).

von Norbert T. (atos)


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Die Frage war eigentlich ob man die Software auf einem anderen Rechner 
installieren darf... Die Gesetzeslage bezüglich der Haftung habe ich ein 
wenig nebenbei erläutert, um ein wenig Licht zu bringen... Die 
Durchsetzbarkeit ist in der Tat nicht immer einfach... Und in der Tat, 
es gibt recht wenig Entscheidungen zu diesem Thema... weil es auch wenig 
solcher Klagen gibt... Ich weiß nicht, ich benutze Computer seit 20 
Jahren und habe noch nie Daten verloren... Wenn jemandem das passiert 
ist und er nicht gerichtlich weiter vorgeht... seine Schuld.... Ich bin 
auch nicht gerade auf IT Recht spezialisiert, eine Entscheidung kenne 
ich schon:BGH, Urteil vom 16. 6. 2009 - VI ZR 107/08 - Haftung wegen 
fehlerhafter Airbag-Software wurde bejaht... Die Beklagte Partei war 
BMW... und musste Schadensersatz leisten... Hier etwas lesenswertes zu 
dieser Problematik: 
http://www.enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/wi-enzyklopaedie/lexikon/uebergreifendes/Kontext-und-Grundlagen/IT-Recht/Produkthaftung-bei-Software

von oszi40 (Gast)


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Norbert T. schrieb:
> und musste Schadensersatz leisten

Das ist ein glücklicher Fall: weil es diesen Hersteller nocht gibt. Bei 
meinem Fall hatte der Entwickler einen Flugzeugabsturz. Bei dem bekommt 
man jetzt keinen frischen Dongle mehr (auch nicht für Geld).

von Matthias (Gast)


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Reinhard Kern schrieb:
> Bei Keil schon. Ich habe vom Support die Antwort erhalten, dass alte
> Versionen in keiner Weise unterstützt werden und nur ein Neukauf möglich
> ist. Das ist das arroganteste und kundenunfreundlichste Verhalten der
> gesamten Software-Branche, praktisch ist eine Lizenz nach wenigen jahren
> völlig wertlos. Das muss man eben wissen, wenn man bei Keil kauft.

Diese Aussage ist grundsätzlich falsch.
Wie war denn die genaue Anfrage auf die es diese Aussage gegeben hat? 
Vermutlich ging es nicht um einen einfachen Rechnerumzug einer Lizenz 
die in den letzten 7 Jahren verkauft wurde.
Bei einer software-geschützten Lizenz wie es beim Thread-Ersteller der 
Fall ist ist der Weg zum wartungsbedingten Rechnerumzug denkbar einfach.
In der Dokumentation findet sich die Vorgehensweise zum Freigeben der 
Aktivierung beschrieben: 
http://www.keil.com/support/man/docs/license/license_sul_uninstall.htm
Eine Interaktion seitens ARM ist hier nicht erforderlich. Danach ist die 
Aktivierung auf einem neuen PC problemlos moeglich.

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Boxhorn

Das Horn gehörte ursprüngliche einem Bock, nicht einem Boxer ;-)

A. K. schrieb:
> Das bringt bei Software-Verdongelung nichts, da diese jeden anderen
> Rechner als Fremdhardware identifiziert und sich folglich verweigert.
> Egal ob der aus Blech besteht, oder aus Wolke. Hardware-Dongles wiederum
> verkraften eine Virtualisierung nicht immer.
>
> Sogar zwei gleich konfigurierte VMs werden sich wahrscheinlich
> signifikant genug unterscheiden, um von Software-Dongles als verschieden
> betrachtet zu werden.

Jein. Wenn man beim Clonen der VM dafür sorgt, daß kein neuer 
System-GUID erzeugt wird, dann kann nichts bemerkt werden. Allerdings 
muß man die SW in einmal einer VM installiert und aktiviert haben.

Es gibt jedoch auch ein Gegenmittel gegen VMs: Manche Pakete verweigern 
den Betrieb in virtuellen Maschinen.

von Carsten W. (eagle38106)


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Na, ein 7 Jahre altes Paket wird wohl kaum was von einer VM gehört 
haben!

von Uhu U. (uhu)


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Carsten Wille schrieb:
> Na, ein 7 Jahre altes Paket wird wohl kaum was von einer VM gehört
> haben!

So neu sind VMs nicht. Die VMware Workstation 4.0 hatte ich 2003 
gekauft...

von Hans Schneebauer (Gast)


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Ich bin durch Zufall auf diesen Thread gestossen. Ich denke hier sollte 
einiges klargestellt werden.

Ein MDK-Basic wurde von uns nie mit einem Parallel-Port Dongle verkauft 
sondern immer also Node-Locked Lizenz oder Floating-Lizenz.
Auch nach Ablauf der Support-Zeitraumes ist selbstverständlich immer 
noch ein Wechsel des PCs möglich. Dazu muss die Lizenz an unseren Server 
zurückgegeben werden (siehe 
http://www.keil.com/support/man/docs/license/license_sul_uninstall.htm) 
und kann dann von einem anderen PC wieder geholt werden (siehe 
http://www.keil.com/support/man/docs/license/license_ful_install.htm). 
Falls das aus irgend einem Grund nicht funktioniert bitte einen Support 
Request an support.intl@keil.com schicken.

Nach Ablauf des Support-Zeitraumes kann keine neuere MDK Version 
installiert und registriert werden. Die noch im Support-Zeitraum 
verfügbaren Versionen sieht man wenn man die PSN oder LIC auf dieser 
Seite unter 'Previous Versions' eingibt: 
https://www.keil.com/download/product/

Hans Schneebauer
Technischer Support
Keil - Tools by ARM

von Christian K. (Firma: Atelier Klippel) (mamalala)


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Norbert T. schrieb:
> Das stimmt so nicht... oder genauer gesagt - es stimmt überhaupt
> nicht... Ich weiß, dass meistens so in den EULA etc., steht, dass man
> keine Verantwortung übernimmt... usw. Diese (einseitige) Vereinbarungen
> sind grundsätzlich unwirksam und stimmen mit dem geltenden Recht nicht
> überein. Softwarehersteller haften genauso wie jeder andere
> (Hardware-)Hersteller auch. Das Gesetzt macht da keine Unterschiede. Man
> kann grundsätzlich nicht sich der Haftung durch einseitige
> Willenserklärungen entledigen und vor allem nicht gegen das geltende
> Recht.

Die Problematik mit EULA's ist mir durchaus bewusst. Allerdings muss man 
sich dann Fragen wie es um die Ehrlichkeit/Moral dieser Unternehmen 
bestellt ist. Warum machen sie weiter damit, obohl es eigentlich 
Unsinnig ist, ja sogar teilweise gegen geltendes Recht verstösst? Man 
könnte meinen das die einfach nur versuchen wollen ihre Kunden über den 
Tisch zu ziehen, frei nach dem Motto "Die sind eh doof und werden's 
schon nicht merken."

Bzgl. Haftung, siehe weiter unten...

DV-Recht schrieb:
> Die Hersteller kennen halt ihre Pappenheimer. Bei Software >1k€ ist der
> Anreiz halt recht groß eine Lizenz auf mehreren Rechnern zu verwenden um
> Geld zu "sparen".

Das sollte aber kein Grund sein durch eine Art virtueller Sippenhaft 
alle Nutzer zu gängeln. Es gibt auch Mörder und Kinderschänder. 
Dennoch laufen wir nicht alle 24/7 mit schwer bewaffneten Bodyguards 
herum.

> Wie kommst du auf dieses dünne Brett?
>
> [...]
>
> Das ist ja mal grober Unfug. Das ist alles bis zum Erbrechen vor
> Gerichten durchprozessiert.
>
> Du kannst von einem Hersteller z.B. verlangen das er Fehler abstellt die
> dich beim Arbeiten behindern. Wenn durch einen Softwarebug nachweisbarer
> Schaden entsteht gibt es auch Schadensersatz. Allerdings nur wenn du
> auch deine Pflichten erfüllst. Kein Backup, dein Rechner crasht und die
> Arbeit von einem Jahr weg? Dann hast du halt Pech gehabt.

Ja, grau ist alle Theorie. Grob offensichtliche Fehler werden ja auch 
oft schnell behoben. Auch gibt es da selten Probleme vom Hersteller eine 
Nachbesserung zu verlangen. Wesentlich komplizierter ist es aber bei 
Fehlern die eben nicht so offensichtlich ist.

Natürlich gehe ich davon aus das entsprechend Backups vorhanden sind. 
Aber auch das hat natürlich Grenzen. Man kann nun mal nicht verlangen 
das ein Anwender jede Minute ein Backup macht weil ja was passieren 
könnte.

Ich habe schon mehrmals miterlebt wie das mit diese Haftung läuft, zum 
Glück aber bisher nicht selber betroffen. Das geht dann meistens so das 
der Hersteller zuerst einmal alles ablehnt. Der nächste Schritt ist dann 
der Anwalt. Ab da wird es richtig lustig und auch schnell sehr teuer. 
Der Hersteller versucht auf biegen und brechen da raus zu kommen. Was 
lief noch auf dem Rechner? Welche Treiber-Versionen? Was genau wurde 
gemacht? Was sagt der Gutachter? Ach, hier haben dann mal ein 
Gegengutachten, etc.

In der Theorie mag das alles funktionieren, Recht haben und Recht 
bekommen sind aber zwei verschiedene Dinge. Und oft ist es dann so das 
der "stärkere" gewinnt, hier meistens die Software-Firma, da die sich 
einfach mehr Anwälte und Gutachter leisten können.

Klar, universelle Computer sind halt komplexe Geräte bei denen es eine 
quasi unendliche Anzahl an Kombinationen von Hard- und Software geben 
kann. Das macht es natürlich alles andere als einfach Programmierfehler 
frühzeitig zu erkennen oder gleich ganz zu vermeiden. Man kann halt 
nicht jede Kombination testen.

Dennoch ist es als kleine Firma oder gar Privatmensch fast unmöglich 
einen Softwarehersteller da in Haftung nehmen zu können. Für jede Sache 
die man vorträgt kommt dann immer erstmal ein "Ja, aber, da und 
dort...". Die Kosten durch Anwälte, Gutachten und Prozesskosten sind da 
einfach ein viel zu hohes Risiko, also wird die Kröte oftmals einfach 
geschluckt.

Grüße,

Chris

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