DHL Handyversand

OP #2916807
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Ich hätte da mal eine Frage, ich hab mir ein Handy gegönnt, am Montag 
bekam ich die Nachricht es sei an DHL übergeben worden, seit dem 
Zeitpunkt konnte ich den Status des Paketes verfolgen, heute hat der 
Status sich in "erfolgreich zugestellt" geändert. Alles schön und gut 
bis JETZT
Ich wohne unter der Woche nicht daheim hab das Handy aber an meine 
Heimadresse liefern lassen und jetzt erfahren, dass dieses zwar 
angekommen ist, aber es niemand entgegengenommen hat, es stand als von 
ca. morgens 10 Uhr (da kommt bei uns die Post) bis Abends 5 Uhr vor der 
Tür.
Sowas darf doch nicht sein bei solchen Waren, da muss ich doch 
gegenzeichen,
jetzt kann ich doch theoretisch der Post sagen, das Handy sei niemals 
angekommen und die können es mir nicht beweisen?!
Wie sieht da die Rechtslage aus, vielleicht kann mir ja jemand helfen?!

Ich muss noch hinzufügen, in der Bestätigung stand:
"Zugestellt an: Ablagevertrag"

Solch ein Ablagevertrag wurde aber nie vereinbart, schon gar nicht bei 
solch einer Ware
Persönliche Seite #2916862
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Simon H. schrieb:
> Ich muss noch hinzufügen, in der Bestätigung stand:
> "Zugestellt an: Ablagevertrag"

Dann solltest Du schleunigst einen Blick in die Mülltonnen in der 
Umgebung werfen -- das ist kein Witz, wie in einer der letzten 
c't-Ausgaben berichtet wurde, haben sich einige DHL-Zusteller 
tatsächlich derartige Witzchen erlaubt.

Dein Ansprechpartner für Beschwerden ist hier DHL. Die sollten aus den 
bekanntgewordenen Fällen der Vergangenheit eigentlich gelernt haben.
Admin Persönliche Seite #2916882
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Sei froh dass es nicht Hermes war. Ich habe ein Galaxy S3 (Wert fast 
500€) verschickt, und das Paket kam leer an. Ein netter 
Hermes-Mitarbeiter (alle anderen Personen mit Zugriff auf das Paket sind 
vertrauenswürdig bzw. haben eine eidesstattliche Versicherung abgegeben) 
hat das Paket aufgeschnitten, das Handy entnommen, und wieder zugeklebt. 
Und Hermes weigert sich, den Schaden zu ersetzen, obwohl das Paket bis 
500€ "versichert" war.
#2916894
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Simon H. schrieb:
> ...
> Ich muss noch hinzufügen, in der Bestätigung stand:
> "Zugestellt an: Ablagevertrag"
>
> Solch ein Ablagevertrag wurde aber nie vereinbart, schon gar nicht bei
> solch einer Ware

Hallo,

ich kann Rufus nur beipflichten, schau in die c't 22/2012 Rubrik 
"Vorsicht Kunde", leider ein kostenpflichtiger Artikel ...

http://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2012/22/72_kiosk

Um es mal kurz zu fassen, DHL maßt sich diesen sogenannten 
Garagenvertrag einfach an. Also auf jeden Fall beschweren, auch wenn ich 
dich so verstanden habe, dass das Handy trotzdem angekommen ist.

Ich habe DHL auch schon Druck gemacht, weil die meine c't in den letzten 
Monaten mehrmals erst am Montag zugestellt haben, obwohl per 
Abo-VBertrag die Zustellung schon am Samstag sein soll. 2x war sie ganz 
weg. Der Leserservice hat sich bedankt; denn DHL muss denen Bericht 
erstatten, und zeitweise höhere Auflagen erfüllen. So jedenfalls die 
Aussage von der Dame am Leserservice-Telefon (nicht wörtlich).


Grüße. Michael
#2916968
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Dann solltest Du schleunigst einen Blick in die Mülltonnen in der
> Umgebung werfen -- das ist kein Witz, wie in einer der letzten
> c't-Ausgaben berichtet wurde, haben sich einige DHL-Zusteller
> tatsächlich derartige Witzchen erlaubt.
>
> Dein Ansprechpartner für Beschwerden ist hier DHL.

Nein, völlig falsch. Ansprechpartner ist der Verkäufer! Dieser hat den 
Kaufvertrag noch nicht erfüllt und kann sich dann bei DHL schadlos 
halten. Sich an DHL zu wenden ist meistens Zeit- und Geldverschwendung 
(allein wegen der Telefonkosten).

Und nein, beim Verbrauchsgüterkauf reicht es NICHT aus, dass der 
(gewerbliche) Verkäufer die Ware an den Spediteur übergeben hat. Der 
Verkäufer trägt das Transportrisiko!

Meine persönliche Erfahrung: Wenn es bei mir Probleme mit Post/DHL wegen 
Nicht- und Falsch-Zustellungen gab, dann waren es immer irgendwelche 
ausländischen Zusteller.

Wundert mich auch nicht, wenn ich in China Post-/Paketbote wäre, dann 
könnte ich weder chinesische Namen der chinesischen Nachbarn, bei denen 
ich das Paket abgegeben habe, auf den Beleg schreiben, noch das 
chinesischsprachige Gerät bedienen. Ich würde da vermutlich auch 
"Ablagevertrag" statt "Abgegeben bei Nachbar" auswählen.
#2917096
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Ansprüche bezüglich nicht erbrachter Lieferung sind natürlich beim 
Verkäufer anzumelden. Insofern hat Andi $nachname Recht.

Aber wegen dem angeblichen Ablagevertrag muss trotz dem der Empfänger 
bei DHL Beschwerde einlegen. Sonst wird es ein Ping-Pong-Spiel, weil aus 
der Sicht von DHL gemäß "Vertrag" zugestellt wurde. - Ein Scheiß-Spiel. 
;-)
#2917503
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Dirk J. schrieb:
> Simon H. schrieb:
>> jetzt kann ich doch theoretisch der Post sagen, das Handy sei niemals
>> angekommen und die können es mir nicht beweisen?!
>
> Beweis ist die Aussage des Zustellers.

Beweis ist das, was ein Gericht als Beweis zulässt.

> Also steht Aussage gegen Aussage.

Das Gericht ist ja nicht blöd. Die Unterschrift des Empfängers, dass 
dieser (a) das Paket angenommen hat oder er (b) einen Ablagevertrag 
unterschrieben hat, wird der Zusteller wo herholen, um sie dem Richter 
zu zeigen?

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