Ich hätte da mal eine Frage, ich hab mir ein Handy gegönnt, am Montag bekam ich die Nachricht es sei an DHL übergeben worden, seit dem Zeitpunkt konnte ich den Status des Paketes verfolgen, heute hat der Status sich in "erfolgreich zugestellt" geändert. Alles schön und gut bis JETZT Ich wohne unter der Woche nicht daheim hab das Handy aber an meine Heimadresse liefern lassen und jetzt erfahren, dass dieses zwar angekommen ist, aber es niemand entgegengenommen hat, es stand als von ca. morgens 10 Uhr (da kommt bei uns die Post) bis Abends 5 Uhr vor der Tür. Sowas darf doch nicht sein bei solchen Waren, da muss ich doch gegenzeichen, jetzt kann ich doch theoretisch der Post sagen, das Handy sei niemals angekommen und die können es mir nicht beweisen?! Wie sieht da die Rechtslage aus, vielleicht kann mir ja jemand helfen?! Ich muss noch hinzufügen, in der Bestätigung stand: "Zugestellt an: Ablagevertrag" Solch ein Ablagevertrag wurde aber nie vereinbart, schon gar nicht bei solch einer Ware
Simon H. schrieb: > Ich muss noch hinzufügen, in der Bestätigung stand: > "Zugestellt an: Ablagevertrag" Dann solltest Du schleunigst einen Blick in die Mülltonnen in der Umgebung werfen -- das ist kein Witz, wie in einer der letzten c't-Ausgaben berichtet wurde, haben sich einige DHL-Zusteller tatsächlich derartige Witzchen erlaubt. Dein Ansprechpartner für Beschwerden ist hier DHL. Die sollten aus den bekanntgewordenen Fällen der Vergangenheit eigentlich gelernt haben.
Sei froh dass es nicht Hermes war. Ich habe ein Galaxy S3 (Wert fast 500€) verschickt, und das Paket kam leer an. Ein netter Hermes-Mitarbeiter (alle anderen Personen mit Zugriff auf das Paket sind vertrauenswürdig bzw. haben eine eidesstattliche Versicherung abgegeben) hat das Paket aufgeschnitten, das Handy entnommen, und wieder zugeklebt. Und Hermes weigert sich, den Schaden zu ersetzen, obwohl das Paket bis 500€ "versichert" war.
Simon H. schrieb: > ... > Ich muss noch hinzufügen, in der Bestätigung stand: > "Zugestellt an: Ablagevertrag" > > Solch ein Ablagevertrag wurde aber nie vereinbart, schon gar nicht bei > solch einer Ware Hallo, ich kann Rufus nur beipflichten, schau in die c't 22/2012 Rubrik "Vorsicht Kunde", leider ein kostenpflichtiger Artikel ... http://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2012/22/72_kiosk Um es mal kurz zu fassen, DHL maßt sich diesen sogenannten Garagenvertrag einfach an. Also auf jeden Fall beschweren, auch wenn ich dich so verstanden habe, dass das Handy trotzdem angekommen ist. Ich habe DHL auch schon Druck gemacht, weil die meine c't in den letzten Monaten mehrmals erst am Montag zugestellt haben, obwohl per Abo-VBertrag die Zustellung schon am Samstag sein soll. 2x war sie ganz weg. Der Leserservice hat sich bedankt; denn DHL muss denen Bericht erstatten, und zeitweise höhere Auflagen erfüllen. So jedenfalls die Aussage von der Dame am Leserservice-Telefon (nicht wörtlich). Grüße. Michael
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Dann solltest Du schleunigst einen Blick in die Mülltonnen in der > Umgebung werfen -- das ist kein Witz, wie in einer der letzten > c't-Ausgaben berichtet wurde, haben sich einige DHL-Zusteller > tatsächlich derartige Witzchen erlaubt. > > Dein Ansprechpartner für Beschwerden ist hier DHL. Nein, völlig falsch. Ansprechpartner ist der Verkäufer! Dieser hat den Kaufvertrag noch nicht erfüllt und kann sich dann bei DHL schadlos halten. Sich an DHL zu wenden ist meistens Zeit- und Geldverschwendung (allein wegen der Telefonkosten). Und nein, beim Verbrauchsgüterkauf reicht es NICHT aus, dass der (gewerbliche) Verkäufer die Ware an den Spediteur übergeben hat. Der Verkäufer trägt das Transportrisiko! Meine persönliche Erfahrung: Wenn es bei mir Probleme mit Post/DHL wegen Nicht- und Falsch-Zustellungen gab, dann waren es immer irgendwelche ausländischen Zusteller. Wundert mich auch nicht, wenn ich in China Post-/Paketbote wäre, dann könnte ich weder chinesische Namen der chinesischen Nachbarn, bei denen ich das Paket abgegeben habe, auf den Beleg schreiben, noch das chinesischsprachige Gerät bedienen. Ich würde da vermutlich auch "Ablagevertrag" statt "Abgegeben bei Nachbar" auswählen.
Ansprüche bezüglich nicht erbrachter Lieferung sind natürlich beim Verkäufer anzumelden. Insofern hat Andi $nachname Recht. Aber wegen dem angeblichen Ablagevertrag muss trotz dem der Empfänger bei DHL Beschwerde einlegen. Sonst wird es ein Ping-Pong-Spiel, weil aus der Sicht von DHL gemäß "Vertrag" zugestellt wurde. - Ein Scheiß-Spiel. ;-)
Simon H. schrieb: > jetzt kann ich doch theoretisch der Post sagen, das Handy sei niemals > angekommen und die können es mir nicht beweisen?! Beweis ist die Aussage des Zustellers. Also steht Aussage gegen Aussage.
Dirk J. schrieb: > Simon H. schrieb: >> jetzt kann ich doch theoretisch der Post sagen, das Handy sei niemals >> angekommen und die können es mir nicht beweisen?! > > Beweis ist die Aussage des Zustellers. Beweis ist das, was ein Gericht als Beweis zulässt. > Also steht Aussage gegen Aussage. Das Gericht ist ja nicht blöd. Die Unterschrift des Empfängers, dass dieser (a) das Paket angenommen hat oder er (b) einen Ablagevertrag unterschrieben hat, wird der Zusteller wo herholen, um sie dem Richter zu zeigen?
Nur wenn keine Unterschrift vom Empfänger existiert und auch keine Unterschrift von einem Ablagevertrag (weil ich so einen nie abgeschlossen habe) hat die Post doch keine "Beweise"?!
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