hallo, ich frage mich gerade weil ich es noch nie gemacht habe. ich selber habe Win7 möchte es auf Win8 upgraden, meine Frage: wenn ich den Upgrade durchgeführt habe und Win7 welches ich auf einer DVD besitze neu Installieren möchte, wird dann bei der Online Registrierung in dem Fall dann von Win7 mir die Online Registrierung verweigert?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Der-Kniff-mit-dem-Downgrade-Recht-von-Windows-8-1753075.html http://www.microsoft.com/OEM/de/licensing/sblicensing/Pages/what_to_do_downgrade_rights.aspx#fbid=DMInHzrFGov
Hallo, wenn du eine Upgrade-Version von Windows 8 hast, verfällt im Prinzip die Lizenz von Windows 7. In der Zeitschrift c't wurde aber beschrieben, wie man Windows 8 auch ohne vorhandene Windowsinstallation installieren und aktivieren kann, also auf eine nackte Festplatte. Dann kann die 7er Lizenz nicht deaktiviert werden, weil sie gar nicht bekannt ist. Dafür ist es eben kein Upgrade, du musst deine Software neu installieren. Ich würde aber auf die Vorteile eines Upgrade sowieso nicht viel geben, wahrscheinlich macht das soviel Ärger dass man lieber gleich neu aufsetzt. Gruss Reinhard
Reinhard Kern schrieb: > In der Zeitschrift c't wurde aber beschrieben, Das beschreibt den technischen Vorgang, aber nicht die lizenzrechtlichen Bedingungen. Wenn Windows 8 nur als Upgrade-Lizenz vorliegt, ist ein gleichzeitiges Verwenden der alten und neuen Versionen nicht zulässig. Das ist bei anderen Upgrades auch so.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Wenn Windows 8 nur als Upgrade-Lizenz vorliegt, ist ein gleichzeitiges > Verwenden der alten und neuen Versionen nicht zulässig. Auf dem gleichen Rechner als Boot-Alternative oder Downgrade aber schon. Weil das nicht gleichzeitig ist.
Das klingt nach gesundem Menschenverstand, allein, ich bezweifle, daß die Rechtsabteilung von MS das so sieht. Der einmalige Upgradevorgang wird in deren Sichtweise die vorhergehende Lizenz widerrufen, so daß sie gar nicht mehr eingesetzt werden darf, bzw. ausschließlich für Neuinstallationen mit sofortigem Upgrade. Eine wechselweise Verwendung der beiden Lizenzen dürfte erst recht nicht im Sinne der microsoft'schen Vorstellungen sein. Die wollen ihr ach so tolles Windows 8 mit aller Gewalt in den Markt pressen, müssen sie ja auch, weil andere Argumente kaum funktionieren dürften.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das klingt nach gesundem Menschenverstand, allein, ich bezweifle, daß > die Rechtsabteilung von MS das so sieht. Das sehen die genauso und würden es nicht auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen, das ist sicher. Vorausgesetzt natürlich, man benutzt tatsächlich nur jeweils die eine Version. Man hat ja schliesslich beide normal erworben.
Also ich hab 3 verschiedene Versionen von Ubuntu auf meinem Rechner. 12.10 und 11.10 in einer virtuellen Maschine und 12.04 als Produktiv-System. Außerdem noch Plan9, Kolibri und Android 4.x in den virtuellen Maschine. Mit Upgrade und Downgrade Lizenzen hatte ich nie Schwiergikeiten, ich musste auch nicht bei MS anrufen und irgend wem irgend was erklären... Auch brauchte ich keinerlei Online-Aktivierungen oder so was. Warum tut man sich sowas an? Nur wegen der bunten Kachel???
Johnny B. schrieb: > Das sehen die genauso und würden es nicht auf einen Gerichtsprozess > ankommen lassen, das ist sicher. Ich habe da so meine Zweifel, wenn ich mir deren Lizenzpolitik in der letzten Zeit so ansehe, aber bitte: Mach, was Du willst. Mich betrifft das nicht, ich werde mir Windows 8 allenfalls mal im Büro ansehen, es aber ganz sicher nie privat verwenden.
Bei mir lief mal Windows8 in einer virtual machine unter Linux. Ich hätte fast Augenkrebs bekommen. Wie kann man sich sowas antun? Dann lieber Windows7 lassen. Vielleicht bin ich von Linux einfach zu verwöhnt?
Rene Schube schrieb: > Also ich hab 3 verschiedene Versionen von Ubuntu auf meinem Rechner. > 12.10 und 11.10 in einer virtuellen Maschine und 12.04 als > Produktiv-System. > Außerdem noch Plan9, Kolibri und Android 4.x in den virtuellen Maschine. > > Mit Upgrade und Downgrade Lizenzen hatte ich nie Schwiergikeiten, ich > musste auch nicht bei MS anrufen und irgend wem irgend was erklären... > Auch brauchte ich keinerlei Online-Aktivierungen oder so was. Das mag bei Ubuntu so sein, gilt aber nicht generell für Linux. Bei supporteten Versionen wie z.B. Red Hat Enterprise Linux (RHEL) muss man sich sehr wohl um Lizenzen kümmern. Häufig kommen zur Administration von Linux-Servern auch Control Panels wie z.B. Plesk oder cPanel zum Einsatz. Auch dort muss man sich um die Lizensierung kümmern.
>Bei supporteten Versionen wie z.B. Red Hat Enterprise Linux (RHEL) muss >man sich sehr wohl um Lizenzen kümmern. > >Häufig kommen zur Administration von Linux-Servern auch Control Panels >wie z.B. Plesk oder cPanel zum Einsatz. Auch dort muss man sich um die >Lizensierung kümmern. Das ist mir schon klar. Ich arbeite auch auf mehreren SLE und RHEL und Windows Server 2008 R2 Systemen. Der Thread geht aber um eine einfache und ordinäre Desktop Version. Für den Servereinsatz ist es okay, Geld für Leistung, Service, Sicherheit und Zuverlässigkeit zu bezahlen.
Rene Schube schrieb: > Der Thread geht aber um eine einfache und ordinäre Desktop Version. > Für den Servereinsatz ist es okay, Geld für Leistung, Service, > Sicherheit und Zuverlässigkeit zu bezahlen. Beim Desktop auch, wenn es darum geht, den zu produktiven Zwecken zu nutzen. Allein, liefert "Windows 8" auch nur eines der genannten Features?
Eigentlich ist in diesem Forum alles gesagt. >Der einmalige Upgradevorgang wird in deren Sichtweise die vorhergehende >Lizenz widerrufen, so daß sie gar nicht mehr eingesetzt werden darf Sprich ich habe Lizens für Version Windows7 Jetzt kaufe ich eine Upgradelizens auf Windows8 Nach dem Upgrade erlischt die Windows8_Upgradelizens und die Windows7 Lizens, dafür habe ich jetzt eine Windows8 Lizens. Bestimmte Windows8_Lizensen sind downgrade berechtigt. Das besagt ich kann eine Windows8 Lizens zur Windows7 lizens wandeln. Wenn ich das jetzt mache habe ich wieder eine Windows7 Lizens. Und genau diese kann ich nicht wieder upgraden, da ich keine Windows8 Upgradelizens mehr habe. (es sei denn ich kaufe eine neue) So steht es zumindest Eindeutig in den Lizensbestimmungen. ob das nun rechtens ist oder nicht, müssen sicher Richter entscheiden, falls mal einer genug Geld und Nerven hat eine Klage einzureichen. Und bei aktuellen Prozessen kann man ja sehen was sowas kostet und wie lange es dauert. Selbst wenn man gewinnt und dann das Geld zurück erhält, hätte man sich von den Zinsen einige Windows8 Lizensen kaufen können.
wer? schrieb: > Eigentlich ist in diesem Forum alles gesagt. > >>Der einmalige Upgradevorgang wird in deren Sichtweise die vorhergehende >>Lizenz widerrufen, so daß sie gar nicht mehr eingesetzt werden darf > > Sprich ich habe Lizens für Version Windows7 > Jetzt kaufe ich eine Upgradelizens auf Windows8 > Nach dem Upgrade erlischt die Windows8_Upgradelizens und die Windows7 > Lizens, > dafür habe ich jetzt eine Windows8 Lizens. > Bestimmte Windows8_Lizensen sind downgrade berechtigt. Das besagt ich > kann eine Windows8 Lizens zur Windows7 lizens wandeln. > Wenn ich das jetzt mache habe ich wieder eine Windows7 Lizens. > > Und genau diese kann ich nicht wieder upgraden, da ich keine Windows8 > Upgradelizens mehr habe. (es sei denn ich kaufe eine neue) > > So steht es zumindest Eindeutig in den Lizensbestimmungen. > > ob das nun rechtens ist oder nicht, müssen sicher Richter entscheiden, > falls mal einer genug Geld und Nerven hat eine Klage einzureichen. Und > bei aktuellen Prozessen kann man ja sehen was sowas kostet und wie lange > es dauert. Selbst wenn man gewinnt und dann das Geld zurück erhält, > hätte man sich von den Zinsen einige Windows8 Lizensen kaufen können. Oh mann, Eure Probleme will ich mal haben... Wenn Du eine Windows 7 Lizenz hast, Dir ein Upgrade für Windows 8 kaufst, dann aber doch Windows 7 einsetzt, dann wird Dich weder Microsoft verklagen noch würde ein Richter Microsoft Recht geben, falls sie es doch tun wollten. Selbst wenn Du später doch wieder Windows 8 nutzst. Es gibt zwar schon viele konfuse Gesetze und Vereinbarungen, aber das meiste wird immernoch gemäss gesundem Menschenverstand gehandhabt.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Eine wechselweise Verwendung der beiden Lizenzen dürfte erst recht nicht > im Sinne der microsoft'schen Vorstellungen sein. Mag sein, genau genommen haben sie ja auch recht im juristischen Sinn. Wenn man aber wie von mir schon erwähnt nach c't-Anleitung auf einem jungfräulichen Rechner installiert, gibt es kein upgegradetes Windows 7, jedenfalls nicht im technischen Sinn. Da mag theoretisch eine Lizenzverletzung vorliegen, aber die wäre höchstens durch eine Hausdurchsuchung nachweisbar, sie wird also reine Theorie bleiben. Möglich ist natürlich, dass MS diesen Weg zukünftig verbaut. Ich will damit nicht zum Lizenzmissbrauch aufrufen, das alte Windows wieder zu verwenden dürfte ja meisten eine vorübergehende Erscheinung sein, z.B. wenn W8 nicht wie gewünscht funktioniert oder treiber noch nicht erhältlich sind. Ich werde das aber in jedem Fall probieren, denn ich habe einige überzählige XP-Lizenzen, habe aber keine Lust die zu installieren nur um dann auf 8 upzugraden. Gruss Reinhard
Reinhard Kern (Firma: RK elektronik GmbH) (rk-elektronik) schrieb: Rufus Τ. Firefly schrieb: >> Eine wechselweise Verwendung der beiden Lizenzen dürfte erst recht nicht >> im Sinne der microsoft'schen Vorstellungen sein. > Mag sein, genau genommen haben sie ja auch recht im juristischen Sinn. > Wenn man aber wie von mir schon erwähnt nach c't-Anleitung auf einem > jungfräulichen Rechner installiert, gibt es kein upgegradetes Windows 7, > jedenfalls nicht im technischen Sinn. Da mag theoretisch eine > Lizenzverletzung vorliegen, aber die wäre höchstens durch eine > Hausdurchsuchung nachweisbar, sie wird also reine Theorie bleiben. Juristisch braucht man aufgrund der bisherigen Erfahrung keine Angst vor MS haben. Da müssten sie erst mal wirksam den Handel mit OEM-Lizenzen unterbinden angehen. Wenn man sich aber anschaut was alles gehandelt wird und ohne weiteres auch nach der Installation von MS per Telefon-Call rechtmäßig lizensiert wird, dann drängt sich der Eindruck auf, MS ist eigentlich grundsätzlich nur an einem interessiert und zwar an möglichst vielen Installationen (macht sich gut beim Behaupten der Marktmacht) und natürlich an den Verkäufen (notfalls eben auch durch zweifelhafte und billige Lizenzen, die immer noch besser sind (für MS) als gar keine Lizenz = Abwandern zur Konkurrenz). Gibt es beim Win8 nicht ein ganz praktisches Problem? Einen öffentlichen Download der Upgradeversion* gibt es nicht, nur die Seite wo man momentan für 30 EUR und Download das Upgrage bekommt, aber wohl nur nach Eingabe des Win7 Lizenzschlüssels oder? Auf letzteres hätte ich keine Lust, meine Win7 System Builder möchte ich lizenztechnisch schon behalten und nicht irgendwie zum Umstieg vorgemerkt sein .. ;) * die englischen Windows 8 RTM English Enterprise Eval ISO vom MS Server kursieren im Netz
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Der einmalige Upgradevorgang wird in deren Sichtweise die vorhergehende > Lizenz widerrufen, so daß sie gar nicht mehr eingesetzt werden darf, > bzw. ausschließlich für Neuinstallationen mit sofortigem Upgrade. Nein. Es kann allerdings sein, dass man bei der Registrierung einer Neuinstallation des alten Systems das Telefon zücken muss. Ich hatte oben zwei Links gepostet. Einer davon ist direkt Microsofts eigene Stellungnahme zu diesem Thema und die ist nicht ganz so paranoid, wie das manche vermuten. Tatsächlich hat Microsoft kein Problem damit, wenn Leute mit dem 30€ Upgrade auf Win8pro(!) statt dessen ein vorheriges Win7 oder XP einsetzen. Auch wechselweise ist zulässig. Nur nicht beides gleichzeitig. Schon kurios. Ein Dutzend Postings zu diesem Thema und keiner machte sich mal die Mühe, bei Microsoft nachzusehen. Alle spekulieren auf Paranoia komm raus. ;-)
A. K. schrieb: > Tatsächlich hat Microsoft kein Problem damit, wenn Leute mit dem 30€ > Upgrade auf Win8pro(!) statt dessen ein vorheriges Win7 oder XP > einsetzen. Auch wechselweise ist zulässig. Nur nicht beides > gleichzeitig. 1. Es wäre nur noch genauer zu prüfen, ob bei Upgrade eines alten, BENUTZTEN Systems, die alten Fehler wieder mit ins neue System geschleppt werden. 2. Ob sich alle bei W8 wirklich über den neuen Desktop freuen? http://windows.microsoft.com/de-DE/windows-8/meet
Ob der Einsatz von Win8 sinnvoll ist, ist eine völlig andere Frage. Über den Sinn oder Unsinn von Win8 wurde bereits ausgiebig in einem anderen Thread diskutiert. Hier war eher die Frage, ob man das immerhin mal ausprobieren dann doch reumütig wieder zurück darf. Und: ja, man darf. Die skizzierte Downgrade-Option gibts ausserdem schon länger - nur nicht für Alle. Die Home-Versionen sind davon ausgeschlossen. Daraus ergibt sich auch zwanglos der tiefere Sinn: Business-Kunden setzt sehr oft ein alten System auf neuen Rechnern ein, zumindest anfangs. Anders ausgedrückt: Die Home-User, die bei einem Neu-PC mit einer Home-Version von Win8 beglückt werden, spielen unfreiwillig Betatester der neuen Oberfläche. Ohne Notausgang. Irgendwer muss das ja machen.
A. K. schrieb: > Anders ausgedrückt: > Die Home-User (...) spielen unfreiwillig Betatester Das ist das Geschäftsprinzip von MS und ist schon sehr lange so.
Vor ein paar Tagen habe ich für die paar Euro das Upgrade auf Windows 8 Pro erworben und auf einem Rechner mit Windows 7 heruntergeladen. Dann habe ich eine brandneue SSD in einen anderen Rechner eingebaut (wo ein Vista drauf war) und dann auf dieses, leere System dieses Upgrade installiert. Das ging absolut problemlos, ich brauchte nur den neuen Lizenzschlüssel von Windows 8 Pro einzugeben. Aktivieren liess sich Windows 8 allerdings erst, wenn man den Trick mit der Registry anwendet. Ich denke MS lässt bewusst solche "Löcher" und Möglichkeiten offen, weil sie genau wissen, dass das ganze Verfahren nicht zu kompliziert sein darf. Wie schon gesagt wurde, sie wollen ja Kunden behalten und nicht vergraulen. Solange man alles bezahlt hat, braucht man sich auch nicht vor MS zu fürchten.
Johnny B. schrieb: > Aktivieren liess sich Windows 8 allerdings erst, wenn man den Trick mit > der Registry anwendet. Es wird beim Anfordern vom Update die Frage gestellt, ob man neu installieren oder ein bestehendes System aktualisieren will. Abhängig davon scheint man ein Installationsmedium zu erhalten, mit dem man neu installieren und auch erfolgreich registrieren kann, oder eines, bei dem ein Vorsystem drauf gewesen sein muss.
A. K. schrieb: > Johnny B. schrieb: >> Aktivieren liess sich Windows 8 allerdings erst, wenn man den Trick mit >> der Registry anwendet. > > Es wird beim Anfordern vom Update die Frage gestellt, ob man neu > installieren oder ein bestehendes System aktualisieren will. Abhängig > davon scheint man ein Installationsmedium zu erhalten, mit dem man neu > installieren und auch erfolgreich registrieren kann, oder eines, bei dem > ein Vorsystem drauf gewesen sein muss. Ja, ich hatte gewählt, dass ich neu installieren will. Dann kann man noch wählen, ob man ein DVD-Image herunterladen will oder die Dateien um einen bootfähigen USB-Stick zu machen. Was doof ist, wenn man diesen "Downloadwizard" auf einem 32-bit System laufen lässt, bekommt man auch das Windows 8 als 32-bit. Wenn man den Wizard auf einem 64-bit System laufen lässt, bekommt man Windows 8 als 64-bit Version. Da mein Vista 32-bittig war, ich aber bei einer Neuinstallation ein 64-bit System haben wollte, musste ich den Wizard auf einem anderen System laufen lassen, welches 64-bittig ist. In meinem Fall ein Windows 7 64-bit. Da wäre es cooler gewesen, wenn man beim Wizard hätte wählen können, ob man eine 32-bit oder 64-bit Version von Windows 8 haben will.
Johnny B. schrieb: > ob > man eine 32-bit oder 64-bit Version von Windows 8 haben will. Hallo, ich habe Windows 8 Promotion bestellt, wie es für 40+ Euro angeboten wird. In der grünen Box ist drin: je eine DVD für 32 und 64 bit, eine Anleitung erste Schritte (nicht mehr als "DVD einlegen") und ein Stück Karton mit dem Key. Auf den DVDs steht lediglich "Sie müssen zum Upgrade berechtigt sein". Ich bin noch nicht zum Testen gekommen, wenn ich die nächsten Tage dazu komme berichte ich hier. Johnny B. schrieb: > Wenn man den > Wizard auf einem 64-bit System laufen lässt, bekommt man Windows 8 als > 64-bit Version. Muss man dann nochmal zahlen, wenn man beide will? Dann lohnt sich die DVD-Variante. Gruss Reinhard
Reinhard Kern schrieb: > Muss man dann nochmal zahlen, wenn man beide will? Dann lohnt sich die > DVD-Variante. Ja natürlich. Hast Du nur einen Key, darfst Du auch nur eine Installation damit betreiben. Entweder die 32-bit oder die 64-bit Version. Ich denke, bei Deinen DVD's ist das genau gleich. Ausser es sind zwei verschiedene Keys aufgedruckt.
Johnny B. schrieb: > Ich denke, bei Deinen DVD's ist das genau gleich. Ausser es sind zwei > verschiedene Keys aufgedruckt. Klar dass ich nur 1 (eine) Lizenz habe, aber ich habe eben die Wahl, auch später noch. Kannst du auch beide Versionen runterladen und dann entscheiden was du nimmst? Gruss Reinhard
Reinhard Kern schrieb: > Kannst du auch beide Versionen runterladen und dann > entscheiden was du nimmst? Nö, ich konnte nur einmal runterladen. Aber bei mir ist es eh kein Problem, da ich nur noch 64-bit Betriebssysteme einsetzen möchte (auch auf meinem Webserver mit CentOS). Selbst wenn ich trotzdem auf 32-bit gehen müsste, könnte ich ja von irgendwoher ein Installationsmedium organisieren und dieses verwenden. Der Key ist entscheidend und der geht ja für beide Versionen, sowohl 32-bit als auch 64-bit.
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