Ich habe für eine nicht kommerzielle, gemeinnützige Organisation eine
Software zur Steuerung einer Art Roboter/Kunstinstallation geschrieben.
Ich habe zwar nicht gratis, aber doch sehr günstig gearbeitet. Gebaut
wurde die Hardware von einer Firma, die ebenfalls zu einem
Freundschaftspreis gearbeitet hat. Sowohl ich wie auch die Firma haben
direkt im Auftrag der Organisation gearbeitet, wir hatten nichts direkt
miteinander zu tun.
Nun hat die Firma entdeckt, dass sich das Gerät auf Messen ganz gut
machen würde und will ein paar Exemplare davon bauen. Man hat mich dann
angefragt, ob man die Software haben könnte.
Nun stellt sich für mich die Frage: Darf und soll ich für die Software
etwas verlangen?
Einerseits nein: Ich habe ja für die Organisation gearbeitet, wurde
bezahlt, also gehört die Software der Organisation. Die hat natürlich
kein Problem damit, die Software gratis weiterzugeben - schliesslich hat
die Firma ja auch zu einem Freundschaftspreis für sie gearbeitet.
Andererseits ja: Ich habe ein Projekt sehr günstig erstellt, weil es ja
nichtkommerziell war. Jetzt soll es aber kommerzialisiert werden.
Die Frage, wem die Rechte an der Software gehören, wurde natürlich nie
genau abgemacht. Und letztlich habe ich auch keine Lust auf ein
rechtliches Theater, es geht mehr darum, ob ihr eine Geldforderung
angemessen findet oder ob ihr euch an Stelle der Firma komplett vor den
Kopf gestossen fühlen würdet.
vcc schrieb:> Die Frage, wem die Rechte an der Software gehören, wurde natürlich nie> genau abgemacht. Und letztlich habe ich auch keine Lust auf ein
Wenn nichts explizit vereinbart wurde du, du bist der Urheber. Ändere
die Software geringfügig ab und verscherbel sie weiter an die Firma,
dann wird es "noch sicherer", der Verein muss ja davon auch nicht
unbedingt etwas mitbekommen.
Und zum Preis: Industriepreis ansetzen, runtergehen kann man immer noch.
Lies den Vertrag den Du gemacht hast, hinsichtlich kommerzieller
Verwertung. Wenn da nichts drin steht oder es keinen gibt, lass es Dir
teuer bezahlen.
Umgekehrt könntest Du ja von der Firma einige kostenlose HW verlangen,
damit DU es in den Markt bringen kannst :-)
LOL schrieb:> vcc schrieb:>>> Die Frage, wem die Rechte an der Software gehören, wurde natürlich nie>> genau abgemacht. Und letztlich habe ich auch keine Lust auf ein> Wenn nichts explizit vereinbart wurde du, du bist der Urheber.
Er ist immer der Urheber, ganz egal was vereinbart worden ist.
Die Verwertungsrechte sind allerdings übertragbar, hier kenne ich mich
aber nicht aus. Da sollte mal jemand antworten, der dazu was weiß.
vcc schrieb:> Nun hat die Firma entdeckt, dass sich das Gerät auf Messen ganz gut> machen würde und will ein paar Exemplare davon bauen. Man hat mich dann> angefragt, ob man die Software haben könnte.
Will die Firma das gewinnbringend vertreiben oder selbst auf Messen
nutzen?
Es ist eher duemmlich die Rechte an einer Arbeit bei ungenuegender
Zahlung abzugeben. Das Standardvorgehen, ist den Kunden darauf
aufmerksam zu machen, dass er nicht die Rechte besitzt um die Arbeit zu
duplizeren, wenn er nicht genuegend bezahlt.
El Prozzo schrieb:> dass er nicht die Rechte besitzt um die Arbeit zu> duplizeren, wenn er nicht genuegend bezahlt.
Es scheint mir eleganter, die Sache weiterzuentwickeln und dafür Geld zu
nehmen (sofern das rechtlich möglich ist). Beim Auto kosten Extras auch
schönes Geld.
Was die Rechte angeht: Diesbezüglich wurde rein gar nichts abgemacht.
Somit hat die Organisation also keine Rechte an der Software? Ich bin
mir da eben nicht so sicher: Wenn ich die Software im Sinne eines
selbständigen Auftrages gebaut habe, so sind die Rechte wohl bei mir.
Wenn man es hingegen als abhängige Arbeit betrachtet, so hat der
Arbeitgeber wohl immer ein Verwertungsrecht. Die Frage ist nun, was
trifft zu? Natürlich hatte es eher den Charakter eines Auftrags, da ich
aber kein Gewerbler bin und auch nicht regelmässig solche Aufträge
ausführe, könnte es auch als abhängige Arbeit betrachtet werden.
Was ich auch noch gerne klären würde: Wenn IHR die Organisation oder die
Firma wärt, wie würdet ihr eine solche Geldforderung auffassen? Würdet
ihr euch vor den Kopf gestossen fühlen? Spielt für mich letztlich nur
eine untergeordnete Rolle, aber ich möchte es halt so angehen, dass kein
böses Blut ensteht - man sieht sich immer zweimal im Leben.
Wennn ich Dein Kunde wäre, wäre ich an einer späteren SW-Pflege
interessiert um sie am Leben zu erhalten. Rockefeller hat auch Lampen an
Indiander verschenkt und später das Petroleum gut verkauft.
vcc schrieb:> Was die Rechte angeht: Diesbezüglich wurde rein gar nichts abgemacht.
Dann gilt ersatzweise geltendes Recht. Also ist man genauso schlau wie
vorher.
> Somit hat die Organisation also keine Rechte an der Software?
Klar, Nutzungsrecht, Besitzrecht, evtl. sogar Gewährleistungsrecht
dir gegenüber, sofern das nicht rechtswirksam ausgeschlossen wurde.
Wenn nichts schriftliches existiert kann ein ganze Menge konkludent
sein.
> Ich bin> mir da eben nicht so sicher: Wenn ich die Software im Sinne eines> selbständigen Auftrages gebaut habe, so sind die Rechte wohl bei mir.
Kein Gewerbeschein, keine Selbständigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
Ich würde dich eher in die Kategorie Privatverkäufer einordnen.
> Wenn man es hingegen als abhängige Arbeit betrachtet, so hat der> Arbeitgeber wohl immer ein Verwertungsrecht.
Dann müsste der Arbeitgeber dich als Arbeitnehmer gemeldet haben.
Da man davon ausgehen kann das er das nicht hat, dürfte auch das
geklärt sein.
> Die Frage ist nun, was> trifft zu? Natürlich hatte es eher den Charakter eines Auftrags, da ich> aber kein Gewerbler bin und auch nicht regelmässig solche Aufträge> ausführe, könnte es auch als abhängige Arbeit betrachtet werden.
Spielt wohl keine Rolle weil es eher als einmalige Liebhaberei einer
hobbymäßig ausgeübten geringfügigen Tätigkeit zu werten ist.
> Was ich auch noch gerne klären würde:
Klären kannst du hier im Forum gar nichts. Du bekommst hier nur
unverbindliche Meinungen serviert, nichts weiter.
> Wenn IHR die Organisation oder die> Firma wärt, wie würdet ihr eine solche Geldforderung auffassen?
Lass die doch ein geldwertes Angebot machen, dann bist du schon mal
in der besseren Position. Du wirst den Wert deiner Arbeit eh nicht
abschätzen können. Die schon.
> Würdet ihr euch vor den Kopf gestossen fühlen?
Du übst ja keinen Zwang aus. Firmen werden dich sowieso kaum so sehen
wie andere Firmen, die ja eine Rechtsform haben die über die natürliche
Person hinausgeht.
> Spielt für mich letztlich nur> eine untergeordnete Rolle, aber ich möchte es halt so angehen, dass kein> böses Blut ensteht - man sieht sich immer zweimal im Leben.
Das entsteht sowieso wenn die Begierlichkeit auf beiden Seiten zu groß
wird und die Gegenleistungsbereitschaft nicht konsistent sind.
Die Firma kann dir ja einen Geldbetrag spenden und haben dann auch
gleich
eine Spendenquittung die sie absetzen können.
Das ist natürlich nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.
Michael S. schrieb:> Die Firma kann dir ja einen Geldbetrag spenden und haben dann auch> gleich eine Spendenquittung die sie absetzen können.
Das ist leider Quatsch. Den restlichne Beitrag habe ich nicht gelesen.
vcc schrieb:> Was die Rechte angeht: Diesbezüglich wurde rein gar nichts abgemacht.
Warum auch, es war ja eine eher nichtkommerzielle Arbeit.
> Somit hat die Organisation also keine Rechte an der Software?
Kommt auch darauf an was auf der Rechnung seht. Wenn du eine Software
für einen Prototypen schreibst, dafür eine Art Schutzgebühr verlangst
und der Empfänger kommt auf die Idee das zu vermarkten wird wohl kaum
automatisch das kommplette Nutzungsrecht auf ihn übergehen.
> Ich bin> mir da eben nicht so sicher: Wenn ich die Software im Sinne eines> selbständigen Auftrages gebaut habe, so sind die Rechte wohl bei mir.
Das ist die Frage was nachweislich vereinbart wurde und wo du Sie
erstellt hast (am Arbeitsplatz, zu Hause ...)
> Wenn man es hingegen als abhängige Arbeit betrachtet, so hat der> Arbeitgeber wohl immer ein Verwertungsrecht.
Hat der Steuern und Sozialabgaben für dich entrichtet, für welchen Zweck
was steht im Arbeitsvertrag.
> Die Frage ist nun, was> trifft zu? Natürlich hatte es eher den Charakter eines Auftrags, da ich> aber kein Gewerbler bin und auch nicht regelmässig solche Aufträge> ausführe, könnte es auch als abhängige Arbeit betrachtet werden.
Nein, das bedingt ein Angestellltenverhältnis das zudem noch
nachweislich die Softwareproduktion enthalten muss.
>> Was ich auch noch gerne klären würde: Wenn IHR die Organisation oder die> Firma wärt, wie würdet ihr eine solche Geldforderung auffassen? Würdet> ihr euch vor den Kopf gestossen fühlen? Spielt für mich letztlich nur> eine untergeordnete Rolle, aber ich möchte es halt so angehen, dass kein> böses Blut ensteht - man sieht sich immer zweimal im Leben.
Dazu fehlen Informationen. Die wichtigste: Verdient die Firma mit dem
Produkt Geld. Die zweite welche Forderung stellst du dir denn vor? Das
zehnfache was du bekommen hast oder nur eine Anerkennung?
Eine Geldforderung wäre auch evtl. etwas ungeschickt. Besser vielleicht
die Bereitschaft der Entscheider ausloten ob Sie dir was zahlen würden.
Wenn du aber gar nichts forderst nützt dir auch das 2. mal sehen auch
nichts. Die etwaigen Geschäftspartner gehen dann davon aus das du alles
für'n Apple und'n Ei machst.
anonµm schrieb:>> Die Firma kann dir ja einen Geldbetrag spenden und haben dann auch>> gleich eine Spendenquittung die sie absetzen können.> Das ist leider Quatsch. Den restlichne Beitrag habe ich nicht gelesen.
Dann frage ich mich warum das viele bei ihrer Shareware so machen?
Sogar Wikipedia machts.
Michael S. schrieb:> Dann frage ich mich warum das viele bei ihrer Shareware so machen?
Nur weil sie es "Spende" nennen, wird es nicht als solche anerkannt.
Michael S. schrieb:> Sogar Wikipedia machts.
Wikimedia ist ein Verein, der höchstwahrscheinlich als gemeinnützig
anerkannt wurde. Nur als gemeinnützig anerkannte Organisationen können
Spendenquittungen erstellen.
Also der übliche Bullshit von dir. Fast so belustigend wie wenn du
Karrieretips als bekennender Langzeitarbeitsverweigerer gibst.
vn nn schrieb:> Nur als gemeinnützig anerkannte Organisationen können> Spendenquittungen erstellen.
Was so nicht ganz richtig ist, faktisch jeder kann Spendenquittungen
erstellen. Als Betriebsausgabe sind diese aber nur absetzbar wenn der
Empfänger der Spende als gemeinnützig anerkannt ist. Eine Spende
entbindet auch nicht automatisch von der Versteuerung als Einnahme. Als
Spende titulierte Zahlungen stellen dich aber von etwaigen
Haftungsrisiken frei.
vn nn schrieb:> Also der übliche Bullshit von dir.
Wer im Glashaus sitzt....
oszi40 schrieb:> Wennn ich Dein Kunde wäre, wäre ich an einer späteren SW-Pflege> interessiert um sie am Leben zu erhalten. Rockefeller hat auch Lampen an> Indiander verschenkt und später das Petroleum gut verkauft.
Linuxdristris gibt es auch kostenlos. Nur den service dafür lassen sich
Firmen gut bezahlen.
Jens Martin schrieb:> Was so nicht ganz richtig ist, faktisch jeder kann Spendenquittungen> erstellen.
Es kann auch jeder einen Zettel schreiben auf dem steht "Ich bin
Bundespräsident der BRD". Aber ob es was bringt? Und ob es legal ist?
Denn Spendenbescheinigungen dürfen tatsächlich nur ausgestellt werden,
wenn man berechtigt ist, siehe u.a.
http://www.experto.de/b2b/recht/vereinsrecht/spendenbescheinigung-die-voraussetzungen.html
Eigentlich dachte ich, es wäre klar, was gemeint ist.
Jens Martin schrieb:> Wer im Glashaus sitzt....
Ja wo denn?