Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Geld für kommerzialisierte Arbeit zu Freundschaftspreis?


von vcc (Gast)


Lesenswert?

Ich habe für eine nicht kommerzielle, gemeinnützige Organisation eine 
Software zur Steuerung einer Art Roboter/Kunstinstallation geschrieben. 
Ich habe zwar nicht gratis, aber doch sehr günstig gearbeitet. Gebaut 
wurde die Hardware von einer Firma, die ebenfalls zu einem 
Freundschaftspreis gearbeitet hat. Sowohl ich wie auch die Firma haben 
direkt im Auftrag der Organisation gearbeitet, wir hatten nichts direkt 
miteinander zu tun.

Nun hat die Firma entdeckt, dass sich das Gerät auf Messen ganz gut 
machen würde und will ein paar Exemplare davon bauen. Man hat mich dann 
angefragt, ob man die Software haben könnte.

Nun stellt sich für mich die Frage: Darf und soll ich für die Software 
etwas verlangen?

Einerseits nein: Ich habe ja für die Organisation gearbeitet, wurde 
bezahlt, also gehört die Software der Organisation. Die hat natürlich 
kein Problem damit, die Software gratis weiterzugeben - schliesslich hat 
die Firma ja auch zu einem Freundschaftspreis für sie gearbeitet.

Andererseits ja: Ich habe ein Projekt sehr günstig erstellt, weil es ja 
nichtkommerziell war. Jetzt soll es aber kommerzialisiert werden.

Die Frage, wem die Rechte an der Software gehören, wurde natürlich nie 
genau abgemacht. Und letztlich habe ich auch keine Lust auf ein 
rechtliches Theater, es geht mehr darum, ob ihr eine Geldforderung 
angemessen findet oder ob ihr euch an Stelle der Firma komplett vor den 
Kopf gestossen fühlen würdet.

von LOL (Gast)


Lesenswert?

vcc schrieb:

> Die Frage, wem die Rechte an der Software gehören, wurde natürlich nie
> genau abgemacht. Und letztlich habe ich auch keine Lust auf ein
Wenn nichts explizit vereinbart wurde du, du bist der Urheber. Ändere 
die Software geringfügig ab und verscherbel sie weiter an die Firma, 
dann wird es "noch sicherer", der Verein muss ja davon auch nicht 
unbedingt etwas mitbekommen.


Und zum Preis: Industriepreis ansetzen, runtergehen kann man immer noch.

von Prickel (Gast)


Lesenswert?

Lies den Vertrag den Du gemacht hast, hinsichtlich kommerzieller 
Verwertung. Wenn da nichts drin steht oder es keinen gibt, lass es Dir 
teuer bezahlen.

Umgekehrt könntest Du ja von der Firma einige kostenlose HW verlangen, 
damit DU es in den Markt bringen kannst :-)

von A. $. (mikronom)


Lesenswert?

LOL schrieb:
> vcc schrieb:
>
>> Die Frage, wem die Rechte an der Software gehören, wurde natürlich nie
>> genau abgemacht. Und letztlich habe ich auch keine Lust auf ein
> Wenn nichts explizit vereinbart wurde du, du bist der Urheber.

Er ist immer der Urheber, ganz egal was vereinbart worden ist.

Die Verwertungsrechte sind allerdings übertragbar, hier kenne ich mich 
aber nicht aus. Da sollte mal jemand antworten, der dazu was weiß.

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


Lesenswert?

vcc schrieb:
> Nun hat die Firma entdeckt, dass sich das Gerät auf Messen ganz gut
> machen würde und will ein paar Exemplare davon bauen. Man hat mich dann
> angefragt, ob man die Software haben könnte.

Will die Firma das gewinnbringend vertreiben oder selbst auf Messen 
nutzen?

von El Prozzo (Gast)


Lesenswert?

Es ist eher duemmlich die Rechte an einer Arbeit bei ungenuegender 
Zahlung abzugeben. Das Standardvorgehen, ist den Kunden darauf 
aufmerksam zu machen, dass er nicht die Rechte besitzt um die Arbeit zu 
duplizeren, wenn er nicht genuegend bezahlt.

von oszi40 (Gast)


Lesenswert?

El Prozzo schrieb:
> dass er nicht die Rechte besitzt um die Arbeit zu
> duplizeren, wenn er nicht genuegend bezahlt.

Es scheint mir eleganter, die Sache weiterzuentwickeln und dafür Geld zu 
nehmen (sofern das rechtlich möglich ist). Beim Auto kosten Extras auch 
schönes Geld.

von vcc (Gast)


Lesenswert?

Was die Rechte angeht: Diesbezüglich wurde rein gar nichts abgemacht. 
Somit hat die Organisation also keine Rechte an der Software? Ich bin 
mir da eben nicht so sicher: Wenn ich die Software im Sinne eines 
selbständigen Auftrages gebaut habe, so sind die Rechte wohl bei mir. 
Wenn man es hingegen als abhängige Arbeit betrachtet, so hat der 
Arbeitgeber wohl immer ein Verwertungsrecht. Die Frage ist nun, was 
trifft zu? Natürlich hatte es eher den Charakter eines Auftrags, da ich 
aber kein Gewerbler bin und auch nicht regelmässig solche Aufträge 
ausführe, könnte es auch als abhängige Arbeit betrachtet werden.

Was ich auch noch gerne klären würde: Wenn IHR die Organisation oder die 
Firma wärt, wie würdet ihr eine solche Geldforderung auffassen? Würdet 
ihr euch vor den Kopf gestossen fühlen? Spielt für mich letztlich nur 
eine untergeordnete Rolle, aber ich möchte es halt so angehen, dass kein 
böses Blut ensteht - man sieht sich immer zweimal im Leben.

von oszi40 (Gast)


Lesenswert?

Wennn ich Dein Kunde wäre, wäre ich an einer späteren SW-Pflege 
interessiert um sie am Leben zu erhalten. Rockefeller hat auch Lampen an 
Indiander verschenkt und später das Petroleum gut verkauft.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

vcc schrieb:
> Was die Rechte angeht: Diesbezüglich wurde rein gar nichts abgemacht.
Dann gilt ersatzweise geltendes Recht. Also ist man genauso schlau wie 
vorher.
> Somit hat die Organisation also keine Rechte an der Software?
Klar, Nutzungsrecht, Besitzrecht, evtl. sogar Gewährleistungsrecht
dir gegenüber, sofern das nicht rechtswirksam ausgeschlossen wurde.
Wenn nichts schriftliches existiert kann ein ganze Menge konkludent
sein.
> Ich bin
> mir da eben nicht so sicher: Wenn ich die Software im Sinne eines
> selbständigen Auftrages gebaut habe, so sind die Rechte wohl bei mir.
Kein Gewerbeschein, keine Selbständigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
Ich würde dich eher in die Kategorie Privatverkäufer einordnen.
> Wenn man es hingegen als abhängige Arbeit betrachtet, so hat der
> Arbeitgeber wohl immer ein Verwertungsrecht.
Dann müsste der Arbeitgeber dich als Arbeitnehmer gemeldet haben.
Da man davon ausgehen kann das er das nicht hat, dürfte auch das
geklärt sein.
> Die Frage ist nun, was
> trifft zu? Natürlich hatte es eher den Charakter eines Auftrags, da ich
> aber kein Gewerbler bin und auch nicht regelmässig solche Aufträge
> ausführe, könnte es auch als abhängige Arbeit betrachtet werden.
Spielt wohl keine Rolle weil es eher als einmalige Liebhaberei einer 
hobbymäßig ausgeübten geringfügigen Tätigkeit zu werten ist.
> Was ich auch noch gerne klären würde:
Klären kannst du hier im Forum gar nichts. Du bekommst hier nur 
unverbindliche Meinungen serviert, nichts weiter.

> Wenn IHR die Organisation oder die
> Firma wärt, wie würdet ihr eine solche Geldforderung auffassen?
Lass die doch ein geldwertes Angebot machen, dann bist du schon mal
in der besseren Position. Du wirst den Wert deiner Arbeit eh nicht
abschätzen können. Die schon.
> Würdet ihr euch vor den Kopf gestossen fühlen?
Du übst ja keinen Zwang aus. Firmen werden dich sowieso kaum so sehen
wie andere Firmen, die ja eine Rechtsform haben die über die natürliche 
Person hinausgeht.
> Spielt für mich letztlich nur
> eine untergeordnete Rolle, aber ich möchte es halt so angehen, dass kein
> böses Blut ensteht - man sieht sich immer zweimal im Leben.
Das entsteht sowieso wenn die Begierlichkeit auf beiden Seiten zu groß
wird und die Gegenleistungsbereitschaft nicht konsistent sind.
Die Firma kann dir ja einen Geldbetrag spenden und haben dann auch 
gleich
eine Spendenquittung die sie absetzen können.
Das ist natürlich nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.

von anonµm (Gast)


Lesenswert?

Michael S. schrieb:
> Die Firma kann dir ja einen Geldbetrag spenden und haben dann auch
> gleich eine Spendenquittung die sie absetzen können.
Das ist leider Quatsch. Den restlichne Beitrag habe ich nicht gelesen.

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


Lesenswert?

vcc schrieb:
> Was die Rechte angeht: Diesbezüglich wurde rein gar nichts abgemacht.

Warum auch, es war ja eine eher nichtkommerzielle Arbeit.


> Somit hat die Organisation also keine Rechte an der Software?
Kommt auch darauf an was auf der Rechnung seht. Wenn du eine Software 
für einen Prototypen schreibst, dafür eine Art Schutzgebühr verlangst 
und der Empfänger kommt auf die Idee das zu vermarkten wird wohl kaum 
automatisch das kommplette Nutzungsrecht auf ihn übergehen.


> Ich bin
> mir da eben nicht so sicher: Wenn ich die Software im Sinne eines
> selbständigen Auftrages gebaut habe, so sind die Rechte wohl bei mir.
Das ist die Frage was nachweislich vereinbart wurde und wo du Sie 
erstellt hast (am Arbeitsplatz, zu Hause ...)

> Wenn man es hingegen als abhängige Arbeit betrachtet, so hat der
> Arbeitgeber wohl immer ein Verwertungsrecht.
Hat der Steuern und Sozialabgaben für dich entrichtet, für welchen Zweck 
was steht im Arbeitsvertrag.

> Die Frage ist nun, was
> trifft zu? Natürlich hatte es eher den Charakter eines Auftrags, da ich
> aber kein Gewerbler bin und auch nicht regelmässig solche Aufträge
> ausführe, könnte es auch als abhängige Arbeit betrachtet werden.
Nein, das bedingt ein Angestellltenverhältnis das zudem noch 
nachweislich die Softwareproduktion enthalten muss.


>
> Was ich auch noch gerne klären würde: Wenn IHR die Organisation oder die
> Firma wärt, wie würdet ihr eine solche Geldforderung auffassen? Würdet
> ihr euch vor den Kopf gestossen fühlen? Spielt für mich letztlich nur
> eine untergeordnete Rolle, aber ich möchte es halt so angehen, dass kein
> böses Blut ensteht - man sieht sich immer zweimal im Leben.

Dazu fehlen Informationen. Die wichtigste: Verdient die Firma mit dem 
Produkt Geld. Die zweite welche Forderung stellst du dir denn vor? Das 
zehnfache was du bekommen hast oder nur eine Anerkennung?

Eine Geldforderung wäre auch evtl. etwas ungeschickt. Besser vielleicht 
die Bereitschaft der Entscheider ausloten ob Sie dir was zahlen würden.

Wenn du aber gar nichts forderst nützt dir auch das 2. mal sehen auch 
nichts. Die etwaigen Geschäftspartner gehen dann davon aus das du alles 
für'n Apple und'n Ei machst.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

anonµm schrieb:
>> Die Firma kann dir ja einen Geldbetrag spenden und haben dann auch
>> gleich eine Spendenquittung die sie absetzen können.
> Das ist leider Quatsch. Den restlichne Beitrag habe ich nicht gelesen.

Dann frage ich mich warum das viele bei ihrer Shareware so machen?
Sogar Wikipedia machts.

von Vn N. (wefwef_s)


Lesenswert?

Michael S. schrieb:
> Dann frage ich mich warum das viele bei ihrer Shareware so machen?

Nur weil sie es "Spende" nennen, wird es nicht als solche anerkannt.

Michael S. schrieb:
> Sogar Wikipedia machts.

Wikimedia ist ein Verein, der höchstwahrscheinlich als gemeinnützig 
anerkannt wurde. Nur als gemeinnützig anerkannte Organisationen können 
Spendenquittungen erstellen.

Also der übliche Bullshit von dir. Fast so belustigend wie wenn du 
Karrieretips als bekennender Langzeitarbeitsverweigerer gibst.

von Jens M. (Gast)


Lesenswert?

vn nn schrieb:
> Nur als gemeinnützig anerkannte Organisationen können
> Spendenquittungen erstellen.


Was so nicht ganz richtig ist, faktisch jeder kann Spendenquittungen 
erstellen. Als Betriebsausgabe sind diese aber nur absetzbar wenn der 
Empfänger der Spende als gemeinnützig anerkannt ist. Eine Spende 
entbindet auch nicht automatisch von der Versteuerung als Einnahme. Als 
Spende titulierte Zahlungen stellen dich aber von etwaigen 
Haftungsrisiken frei.

vn nn schrieb:
> Also der übliche Bullshit von dir.

Wer im Glashaus sitzt....

von Thomas1 (Gast)


Lesenswert?

oszi40 schrieb:
> Wennn ich Dein Kunde wäre, wäre ich an einer späteren SW-Pflege
> interessiert um sie am Leben zu erhalten. Rockefeller hat auch Lampen an
> Indiander verschenkt und später das Petroleum gut verkauft.


Linuxdristris gibt es auch kostenlos. Nur den service dafür lassen sich 
Firmen gut bezahlen.

von Vn N. (wefwef_s)


Lesenswert?

Jens Martin schrieb:
> Was so nicht ganz richtig ist, faktisch jeder kann Spendenquittungen
> erstellen.

Es kann auch jeder einen Zettel schreiben auf dem steht "Ich bin 
Bundespräsident der BRD". Aber ob es was bringt? Und ob es legal ist? 
Denn Spendenbescheinigungen dürfen tatsächlich nur ausgestellt werden, 
wenn man berechtigt ist, siehe u.a. 
http://www.experto.de/b2b/recht/vereinsrecht/spendenbescheinigung-die-voraussetzungen.html
Eigentlich dachte ich, es wäre klar, was gemeint ist.

Jens Martin schrieb:
> Wer im Glashaus sitzt....

Ja wo denn?

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.