Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gehört der akademische Grad ins Arbeitszeugnis?


von Tina H. (tina_h)


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Weiß jemand, ob hier in Deuschland der akademische Grad ins 
Arbeitszeugnis gehört?
z.B. der Dipl.-Ing. vor den Namen?

Wie sieht dies aus, wenn man den akademischen Grad parallel zu seiner 
Berufstätigkeit erworben hat, den akademischen Grad also nicht von 
Beginn der Tätigkeit an inne hatte und somit der akademische Gard und 
die ausgeführte Tätigkeit fachfremd zueinander waren?

von Hmm (Gast)


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Na wenn Du als Bohrerin auf ner Ölplattform Dein Arbeitszeugnis erhälst 
und nebenbei noch auf Dipl-Ing. studiert hast, dann wird das in Deinem 
Arbeitszeugnis nicht aufscheinen müssen.

von Bretzelpeter (Gast)


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Tina Hofman schrieb:
> z.B. der Dipl.-Ing. vor den Namen?

Nein. Im Zeugnis steht grundsätzlich nur "Herr/Frau xy, war bei uns als 
....... (z.B. Entwicklungsingenieur/in) tätig..."

Deshalb spielt es auch keine Rolle, ob ein akademischer Grad während des 
Beschäftigungsverhältnis erworben wurde.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Hallo,

Tina Hofman schrieb:
> Weiß jemand, ob hier in Deuschland der akademische Grad ins
> Arbeitszeugnis gehört?
> z.B. der Dipl.-Ing. vor den Namen?
>
> Wie sieht dies aus, wenn man den akademischen Grad parallel zu seiner
> Berufstätigkeit erworben hat, den akademischen Grad also nicht von
> Beginn der Tätigkeit an inne hatte und somit der akademische Gard und
> die ausgeführte Tätigkeit fachfremd zueinander waren?

wie Du siehst, gibt es dazu im Forum verschiedene Meinungen. Ähnlich wie
bei den Diskussionen zur Elektroinstallation sind allerdings nicht alle
fachlich korrekt.

Das Arbeitszeugnis gehört zum förmlichen Geschäftsverkehr und im 
förmlichen Geschäftsverkehr sind selbstverständlich akademische Grade zu 
führen.

Deswegen stellt auch das Urteil 5 AZR 501/81 des Bundesarbeitsgerichtes 
vom 8. Februar 1984 ganz eindeutig fest, dass die Verwendung des 
akademischen Grades im Arbeitszeugnis, eben weil im förmlichen 
Geschäftsverkehr absolut üblich, ein verfassungsrechtlich abgesichertes 
Recht darstellt.

Das Weglassen des akademischen Grades ist ein Code dafür, dass Deine 
Stelle keine akademische Qualifikation erfordert oder Du keine Arbeit 
auf akademischem Niveau geleistet hast, obwohl das wünschenswert gewesen 
wäre, oder beides.

Vlg

 Timm

von Heiner (Gast)


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Timm Reinisch schrieb:
> Deswegen stellt auch das Urteil 5 AZR 501/81 des Bundesarbeitsgerichtes
> vom 8. Februar 1984 ganz eindeutig fest, dass die Verwendung des
> akademischen Grades im Arbeitszeugnis, eben weil im förmlichen
> Geschäftsverkehr absolut üblich, ein verfassungsrechtlich abgesichertes
> Recht darstellt.

das ist gut möglich, will ich gar nicht in Frage stellen. Aber bei einem 
Dipl.-Ing etc. handelt es sich um keinen Grad, sondern um einen 
akademischen Titel !

von Hoja (Gast)


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Timm Reinisch schrieb:
> Das Weglassen des akademischen Grades ist ein Code dafür, dass Deine
>
> Stelle keine akademische Qualifikation erfordert oder Du keine Arbeit
>
> auf akademischem Niveau geleistet hast, obwohl das wünschenswert gewesen
>
> wäre, oder beides.

Blödsinn hoch 10.

von Dipl.- G. (hipot)


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Heiner schrieb:

> Das ist gut möglich, will ich gar nicht in Frage stellen. Aber bei einem
> Dipl.-Ing etc. handelt es sich um keinen Grad, sondern um einen
> akademischen Titel !

Wie immer bist Du total schief gewickelt. Es gibt keine akademischen 
Titel (mehr). Universitätsabschlüsse heißen akademische Grade und sind - 
in der BRD - nicht Bestandteil des Namens, deswegen keine Titel. 
Mitunter werden Berufsbezeichnungen wie Titel behandelt und daher Titel 
genannt. Der Diplom-Ingenieur ist hier der Sonderfall, denn er ist 
akademischer Grad und Berufsbezeichnung (lizensierter Ingenieur), weil 
die Ingenieurgesetze der Länder die Bezeichnung "Ingenieur" schützen. 
Diesen prestigereichen Status bekommt der deutsche Absolvent ohne 
Überprüfung seiner Fähigkeiten geschenkt, während man im Ausland mehrere 
anspruchsvolle schriftliche Prüfungen und mehrjährige Berufserfahrung 
nachweisen muß, um "lizensierter Ingenieur" werden zu dürfen.

Nichtsdestoweniger ist das Diplom/ der Magister generell ein 
akademischer Grad, und eigentlich der erste akademische Grad, sofern man 
die traditionelle Deefinition anwendet ("Der (erste) akademische Grad 
ist der Abschluß, den eine Universität verleiht und der bedingungsloses 
Promotionsrecht gewährt.").




Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das berufsbegleitende Studium und 
der erworbene akademische Abschluß nicht im Arbeitszeugnis auftauchen 
sollten? Das ist eine bemerkenswerte Leistung, die erwähnt werden sollte 
und mehr über Fachwissen und Sekundärtugenden aussagt, als die ganzen 
verschlüsselten Beurteilungen zusammen.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Heiner schrieb:

> das ist gut möglich, will ich gar nicht in Frage stellen. Aber bei einem
> Dipl.-Ing etc. handelt es sich um keinen Grad, sondern um einen
> akademischen Titel !

Ich denke, wenn man mit so viel Chuzpe eine Behauptung in den Raum 
wirft,
wäre es sinnvoll vielleicht wenigstens die ein oder andere Quelle dafür 
zu nennen?


Nach §18 HRG werden Grade aufgrund einer „Hochschulprüfung, mit der ein 
berufsqualifizierender Abschluss erworben wird”, verliehen. Ferner „kann 
die Hochschule einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen. 
Auf Grund der Hochschulprüfung an Fachhochschulen oder in 
Fachhochschulstudiengängen anderer Hochschulen wird der Diplomgrad mit 
dem Zusatz "Fachhochschule" ("FH") verliehen. Die Hochschule kann einen 
Diplomgrad auch auf Grund einer staatlichen Prüfung oder einer 
kirchlichen Prüfung, mit der ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, 
verleihen.”

Der Dipl. Ing. ist demnach ein akademischer Grad, wie sich, wenn man es 
nicht so mit Vorschriften oder Gesetzen hat, auch durch einen einfachen 
Blick in die Wikipedia herausfinden lässt.

Dazu im Gegensatz werden laut OrdenG §2 Titel durch den 
Bundespräsidenten verliehen und ausdrücklich von akademischen Graden (§2 
(2) OrdenG) abgegrenzt.

von Hoja (Gast)


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Dipl.- Gott schrieb:
> Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das berufsbegleitende Studium und
>
> der erworbene akademische Abschluß nicht im Arbeitszeugnis auftauchen
>
> sollten? Das ist eine bemerkenswerte Leistung, die erwähnt werden sollte
>
> und mehr über Fachwissen und Sekundärtugenden aussagt, als die ganzen
>
> verschlüsselten Beurteilungen zusammen.

Was hat der Arbeitgeber damit zu tun, wenn man sich nach Feierabend zu 
Hause privat weitergebildet hat? Das gehört in den Lebenslauf, sicher 
nicht in ein Arbeitszeugnis.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Hoja schrieb:

> Blödsinn hoch 10.

stimmt. Es fehlt noch:

• Umgangsformen wie Tarzan an den Tag legst



vlg
 Timm

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Hallo Gott,

Dipl.- Gott schrieb:

> Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das berufsbegleitende Studium und
> der erworbene akademische Abschluß nicht im Arbeitszeugnis auftauchen
> sollten? Das ist eine bemerkenswerte Leistung, die erwähnt werden sollte

und ganz selbstverständlich auch muss. Wenn der Arbeitnehmer zum 
Zeitpunkt der Erstellung des Arbeitszeugnisses einen akademischen Grad 
innehat, ist dieser selbstverständlich auch in Arbeitszeugnis zu 
verwenden (wenn der AN das wünscht).

Das ist eher weniger eine Frage von Leistung und Tugend, sondern ein 
Zeichen guter Umgangsformen. Abgesehen davon, dass der AN die guten 
Umgangsformen im Arbeitszeugnis natürlich einklagen kann, wenigstens da.

vlg

 Timm


P.S. Im Endeffekt zeigt die Diskussion doch nur, wie massiv halbwegs 
zivilisierte Umgangsformen auf dem absteigenden Ast sind.

von Wilhelm F. (Gast)


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@Threadopener/in:

Ins Zeugnis gehört die Tätigkeitsbezeichnung deines Arbeitsplatzes, 
nicht unbedingt der Abschluß. So war es bei mir, und das ist meiner 
Meinung nach so in Ordnung. Der akademische Grad und die Kopie der 
Urkunde und des Zeugnisses befinden sich bei einer Bewerbung ohnehin im 
Lebenslauf und den Anhängen.

In einem Zeugnis eines größeren Arbeitgebers im öffentlichen Dienst, wo 
ich lange als Handwerker war, stand allerdings die Bezeichnung des 
Ausbildungsberufes (z.B. TK-Elektroniker) im Zeugnis, dazu natürlich 
aber all meine Tätigkeitsbeschreibungen im Laufe der Zeit. Man war dort 
z.B. Kundendienstmonteur, Servicetechniker, Anlagenbauer, Erdkabellöter, 
Entstörer, Disponent, Lagerist, technischer Zeichner, Bauführer, und 
vieles mehr. Gelernt hatten alle mal das völlig gleiche, Fortbildung 
bzw. Einarbeitung meistens "On The Job".

von Maggiwürzer (Gast)


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Lebenskünstler schrieb im Beitrag #2943428:
> Dieter Bollen

Kenn ich nicht....

von A. $. (mikronom)


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Dipl.- Gott schrieb:
> Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das berufsbegleitende Studium und
> der erworbene akademische Abschluß nicht im Arbeitszeugnis auftauchen
> sollten? Das ist eine bemerkenswerte Leistung, die erwähnt werden sollte
> und mehr über Fachwissen und Sekundärtugenden aussagt, als die ganzen
> verschlüsselten Beurteilungen zusammen.

Möglicherweise hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nie gesagt, dass er 
sich neben dem Job weiterqualifiziert, denn es gibt viele Arbeitgeber, 
die das gar nicht wollen. Gut qualifiziertes Personal ist schließlich 
für andere interessant. Ich kenne mehrere, die neben dem Beruf studieren 
und die alles tun, damit das der Arbeitgeber unter keinen Umständen 
herausbekommt.

von Mark B. (markbrandis)


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Andi $nachname schrieb:
> Möglicherweise hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nie gesagt, dass er
> sich neben dem Job weiterqualifiziert, denn es gibt viele Arbeitgeber,
> die das gar nicht wollen.

Dann wären sie schön blöd - das mit dem "viele" bezweifle ich daher ein 
wenig.

> Gut qualifiziertes Personal ist schließlich
> für andere interessant.

AUCH für andere, vielleicht. Und erst recht für den aktuellen 
Arbeitgeber, sollte man meinen.

> Ich kenne mehrere, die neben dem Beruf studieren
> und die alles tun, damit das der Arbeitgeber unter keinen Umständen
> herausbekommt.

Und was sollte bitte passieren, falls der Arbeitgeber das erfährt?

von Heiner (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
>> Ich kenne mehrere, die neben dem Beruf studieren
>> und die alles tun, damit das der Arbeitgeber unter keinen Umständen
>> herausbekommt.
>
> Und was sollte bitte passieren, falls der Arbeitgeber das erfährt?

normal wird eine berufsbezogene Weiterbildung vom AG eher positiv 
gesehen. Wenn aber z.B. ein Nicht-Akademiker nebenbei studiert, könnte 
der AG vllt. denken, dass der AN sicher nach dem Studium sich was 
anderes sucht und weg ist. Außerdem könnte es dem AG signalisieren, dass 
der AN ggf. nicht genügend im Beruf ausgelastet ist und sich sowieso 
nicht wirklich mit seinem Job identifiziert.

Oder ein anderer Aspekt : falls der AN im nebenberuflichen Studium 
scheitert wird dem AN vllt. mangelhaftes Durchhaltevermögen unterstellt.

von WT (Gast)


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Timm Reinisch schrieb:
> Das Weglassen des akademischen Grades ist ein Code dafür, dass Deine
> Stelle keine akademische Qualifikation erfordert oder Du keine Arbeit
> auf akademischem Niveau geleistet hast, obwohl das wünschenswert gewesen
> wäre, oder beides.

Mag bestimmt bei manchen Firmen so sein, aber nicht allgemein.
Auch bei größeren ist es durchaus üblich den akademischen Grad nicht zu 
führen sondern nur die Positionsbezeichnung die auch in erster Linie 
wichtiger ist als die Abschlussbezeichnung.

Da keine Pflicht zur Führung besteht, müsste es der AN wohl schon sagen, 
dass er den Grad mit aufgeführt vor/hinter dem Namen im offiziellen 
Dokument haben will, wenn dies vorher nicht der Fall war und der Grad 
vorher nicht so geführt wurde.

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