Weiß jemand, ob hier in Deuschland der akademische Grad ins Arbeitszeugnis gehört? z.B. der Dipl.-Ing. vor den Namen? Wie sieht dies aus, wenn man den akademischen Grad parallel zu seiner Berufstätigkeit erworben hat, den akademischen Grad also nicht von Beginn der Tätigkeit an inne hatte und somit der akademische Gard und die ausgeführte Tätigkeit fachfremd zueinander waren?
Na wenn Du als Bohrerin auf ner Ölplattform Dein Arbeitszeugnis erhälst und nebenbei noch auf Dipl-Ing. studiert hast, dann wird das in Deinem Arbeitszeugnis nicht aufscheinen müssen.
Tina Hofman schrieb: > z.B. der Dipl.-Ing. vor den Namen? Nein. Im Zeugnis steht grundsätzlich nur "Herr/Frau xy, war bei uns als ....... (z.B. Entwicklungsingenieur/in) tätig..." Deshalb spielt es auch keine Rolle, ob ein akademischer Grad während des Beschäftigungsverhältnis erworben wurde.
Hallo, Tina Hofman schrieb: > Weiß jemand, ob hier in Deuschland der akademische Grad ins > Arbeitszeugnis gehört? > z.B. der Dipl.-Ing. vor den Namen? > > Wie sieht dies aus, wenn man den akademischen Grad parallel zu seiner > Berufstätigkeit erworben hat, den akademischen Grad also nicht von > Beginn der Tätigkeit an inne hatte und somit der akademische Gard und > die ausgeführte Tätigkeit fachfremd zueinander waren? wie Du siehst, gibt es dazu im Forum verschiedene Meinungen. Ähnlich wie bei den Diskussionen zur Elektroinstallation sind allerdings nicht alle fachlich korrekt. Das Arbeitszeugnis gehört zum förmlichen Geschäftsverkehr und im förmlichen Geschäftsverkehr sind selbstverständlich akademische Grade zu führen. Deswegen stellt auch das Urteil 5 AZR 501/81 des Bundesarbeitsgerichtes vom 8. Februar 1984 ganz eindeutig fest, dass die Verwendung des akademischen Grades im Arbeitszeugnis, eben weil im förmlichen Geschäftsverkehr absolut üblich, ein verfassungsrechtlich abgesichertes Recht darstellt. Das Weglassen des akademischen Grades ist ein Code dafür, dass Deine Stelle keine akademische Qualifikation erfordert oder Du keine Arbeit auf akademischem Niveau geleistet hast, obwohl das wünschenswert gewesen wäre, oder beides. Vlg Timm
Timm Reinisch schrieb: > Deswegen stellt auch das Urteil 5 AZR 501/81 des Bundesarbeitsgerichtes > vom 8. Februar 1984 ganz eindeutig fest, dass die Verwendung des > akademischen Grades im Arbeitszeugnis, eben weil im förmlichen > Geschäftsverkehr absolut üblich, ein verfassungsrechtlich abgesichertes > Recht darstellt. das ist gut möglich, will ich gar nicht in Frage stellen. Aber bei einem Dipl.-Ing etc. handelt es sich um keinen Grad, sondern um einen akademischen Titel !
Timm Reinisch schrieb: > Das Weglassen des akademischen Grades ist ein Code dafür, dass Deine > > Stelle keine akademische Qualifikation erfordert oder Du keine Arbeit > > auf akademischem Niveau geleistet hast, obwohl das wünschenswert gewesen > > wäre, oder beides. Blödsinn hoch 10.
Heiner schrieb: > Das ist gut möglich, will ich gar nicht in Frage stellen. Aber bei einem > Dipl.-Ing etc. handelt es sich um keinen Grad, sondern um einen > akademischen Titel ! Wie immer bist Du total schief gewickelt. Es gibt keine akademischen Titel (mehr). Universitätsabschlüsse heißen akademische Grade und sind - in der BRD - nicht Bestandteil des Namens, deswegen keine Titel. Mitunter werden Berufsbezeichnungen wie Titel behandelt und daher Titel genannt. Der Diplom-Ingenieur ist hier der Sonderfall, denn er ist akademischer Grad und Berufsbezeichnung (lizensierter Ingenieur), weil die Ingenieurgesetze der Länder die Bezeichnung "Ingenieur" schützen. Diesen prestigereichen Status bekommt der deutsche Absolvent ohne Überprüfung seiner Fähigkeiten geschenkt, während man im Ausland mehrere anspruchsvolle schriftliche Prüfungen und mehrjährige Berufserfahrung nachweisen muß, um "lizensierter Ingenieur" werden zu dürfen. Nichtsdestoweniger ist das Diplom/ der Magister generell ein akademischer Grad, und eigentlich der erste akademische Grad, sofern man die traditionelle Deefinition anwendet ("Der (erste) akademische Grad ist der Abschluß, den eine Universität verleiht und der bedingungsloses Promotionsrecht gewährt."). Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das berufsbegleitende Studium und der erworbene akademische Abschluß nicht im Arbeitszeugnis auftauchen sollten? Das ist eine bemerkenswerte Leistung, die erwähnt werden sollte und mehr über Fachwissen und Sekundärtugenden aussagt, als die ganzen verschlüsselten Beurteilungen zusammen.
Heiner schrieb: > das ist gut möglich, will ich gar nicht in Frage stellen. Aber bei einem > Dipl.-Ing etc. handelt es sich um keinen Grad, sondern um einen > akademischen Titel ! Ich denke, wenn man mit so viel Chuzpe eine Behauptung in den Raum wirft, wäre es sinnvoll vielleicht wenigstens die ein oder andere Quelle dafür zu nennen? Nach §18 HRG werden Grade aufgrund einer „Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird”, verliehen. Ferner „kann die Hochschule einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen. Auf Grund der Hochschulprüfung an Fachhochschulen oder in Fachhochschulstudiengängen anderer Hochschulen wird der Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule" ("FH") verliehen. Die Hochschule kann einen Diplomgrad auch auf Grund einer staatlichen Prüfung oder einer kirchlichen Prüfung, mit der ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, verleihen.” Der Dipl. Ing. ist demnach ein akademischer Grad, wie sich, wenn man es nicht so mit Vorschriften oder Gesetzen hat, auch durch einen einfachen Blick in die Wikipedia herausfinden lässt. Dazu im Gegensatz werden laut OrdenG §2 Titel durch den Bundespräsidenten verliehen und ausdrücklich von akademischen Graden (§2 (2) OrdenG) abgegrenzt.
Dipl.- Gott schrieb: > Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das berufsbegleitende Studium und > > der erworbene akademische Abschluß nicht im Arbeitszeugnis auftauchen > > sollten? Das ist eine bemerkenswerte Leistung, die erwähnt werden sollte > > und mehr über Fachwissen und Sekundärtugenden aussagt, als die ganzen > > verschlüsselten Beurteilungen zusammen. Was hat der Arbeitgeber damit zu tun, wenn man sich nach Feierabend zu Hause privat weitergebildet hat? Das gehört in den Lebenslauf, sicher nicht in ein Arbeitszeugnis.
Hoja schrieb: > Blödsinn hoch 10. stimmt. Es fehlt noch: • Umgangsformen wie Tarzan an den Tag legst vlg Timm
Hallo Gott, Dipl.- Gott schrieb: > Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das berufsbegleitende Studium und > der erworbene akademische Abschluß nicht im Arbeitszeugnis auftauchen > sollten? Das ist eine bemerkenswerte Leistung, die erwähnt werden sollte und ganz selbstverständlich auch muss. Wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Erstellung des Arbeitszeugnisses einen akademischen Grad innehat, ist dieser selbstverständlich auch in Arbeitszeugnis zu verwenden (wenn der AN das wünscht). Das ist eher weniger eine Frage von Leistung und Tugend, sondern ein Zeichen guter Umgangsformen. Abgesehen davon, dass der AN die guten Umgangsformen im Arbeitszeugnis natürlich einklagen kann, wenigstens da. vlg Timm P.S. Im Endeffekt zeigt die Diskussion doch nur, wie massiv halbwegs zivilisierte Umgangsformen auf dem absteigenden Ast sind.
@Threadopener/in: Ins Zeugnis gehört die Tätigkeitsbezeichnung deines Arbeitsplatzes, nicht unbedingt der Abschluß. So war es bei mir, und das ist meiner Meinung nach so in Ordnung. Der akademische Grad und die Kopie der Urkunde und des Zeugnisses befinden sich bei einer Bewerbung ohnehin im Lebenslauf und den Anhängen. In einem Zeugnis eines größeren Arbeitgebers im öffentlichen Dienst, wo ich lange als Handwerker war, stand allerdings die Bezeichnung des Ausbildungsberufes (z.B. TK-Elektroniker) im Zeugnis, dazu natürlich aber all meine Tätigkeitsbeschreibungen im Laufe der Zeit. Man war dort z.B. Kundendienstmonteur, Servicetechniker, Anlagenbauer, Erdkabellöter, Entstörer, Disponent, Lagerist, technischer Zeichner, Bauführer, und vieles mehr. Gelernt hatten alle mal das völlig gleiche, Fortbildung bzw. Einarbeitung meistens "On The Job".
Lebenskünstler schrieb im Beitrag #2943428:
> Dieter Bollen
Kenn ich nicht....
Dipl.- Gott schrieb: > Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das berufsbegleitende Studium und > der erworbene akademische Abschluß nicht im Arbeitszeugnis auftauchen > sollten? Das ist eine bemerkenswerte Leistung, die erwähnt werden sollte > und mehr über Fachwissen und Sekundärtugenden aussagt, als die ganzen > verschlüsselten Beurteilungen zusammen. Möglicherweise hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nie gesagt, dass er sich neben dem Job weiterqualifiziert, denn es gibt viele Arbeitgeber, die das gar nicht wollen. Gut qualifiziertes Personal ist schließlich für andere interessant. Ich kenne mehrere, die neben dem Beruf studieren und die alles tun, damit das der Arbeitgeber unter keinen Umständen herausbekommt.
Andi $nachname schrieb: > Möglicherweise hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nie gesagt, dass er > sich neben dem Job weiterqualifiziert, denn es gibt viele Arbeitgeber, > die das gar nicht wollen. Dann wären sie schön blöd - das mit dem "viele" bezweifle ich daher ein wenig. > Gut qualifiziertes Personal ist schließlich > für andere interessant. AUCH für andere, vielleicht. Und erst recht für den aktuellen Arbeitgeber, sollte man meinen. > Ich kenne mehrere, die neben dem Beruf studieren > und die alles tun, damit das der Arbeitgeber unter keinen Umständen > herausbekommt. Und was sollte bitte passieren, falls der Arbeitgeber das erfährt?
Mark Brandis schrieb: >> Ich kenne mehrere, die neben dem Beruf studieren >> und die alles tun, damit das der Arbeitgeber unter keinen Umständen >> herausbekommt. > > Und was sollte bitte passieren, falls der Arbeitgeber das erfährt? normal wird eine berufsbezogene Weiterbildung vom AG eher positiv gesehen. Wenn aber z.B. ein Nicht-Akademiker nebenbei studiert, könnte der AG vllt. denken, dass der AN sicher nach dem Studium sich was anderes sucht und weg ist. Außerdem könnte es dem AG signalisieren, dass der AN ggf. nicht genügend im Beruf ausgelastet ist und sich sowieso nicht wirklich mit seinem Job identifiziert. Oder ein anderer Aspekt : falls der AN im nebenberuflichen Studium scheitert wird dem AN vllt. mangelhaftes Durchhaltevermögen unterstellt.
Timm Reinisch schrieb: > Das Weglassen des akademischen Grades ist ein Code dafür, dass Deine > Stelle keine akademische Qualifikation erfordert oder Du keine Arbeit > auf akademischem Niveau geleistet hast, obwohl das wünschenswert gewesen > wäre, oder beides. Mag bestimmt bei manchen Firmen so sein, aber nicht allgemein. Auch bei größeren ist es durchaus üblich den akademischen Grad nicht zu führen sondern nur die Positionsbezeichnung die auch in erster Linie wichtiger ist als die Abschlussbezeichnung. Da keine Pflicht zur Führung besteht, müsste es der AN wohl schon sagen, dass er den Grad mit aufgeführt vor/hinter dem Namen im offiziellen Dokument haben will, wenn dies vorher nicht der Fall war und der Grad vorher nicht so geführt wurde.
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