Muss z.B. die Firmenbeschreibung im Arbeitszeugnis stehen, auch wenn es sich um einen allseits bekannten Großkonzern handelt, der keiner Erwähnung bedarf? Wie sieht es mit Briefkopf & Anschrift der Firma aus? Ich frage, da das Zeugnis, das ich gerade erhalten habe, eben diese Punkte aufweist und ich mich nun frage, ob man das Geld für einen Profi investieren sollte oder ob diese Punkte ok sind. Was für Punkte gibt es ansonsten noch, die im ARbeitszeugnis stehen können, jedoch nicht zwingend drinstehen müssen? Über Tipps, Erfahrungswerte, Hinweise etc. wäre ich Euch sehr dankbar.
Es muß drinstehen: "Sie war ein gutes Mädchen!" Es darf nicht drinstehen: "Manchmal drehte sie am Rädchen!" Es muß drinstehen: "Sie gab Ausgeglichenheit und Ruh" Es darf nicht drinstehen: "Manchmal war sie eine blöde Kuh" Es muß drinstehen: "Leider ist sie ausgeschieden" Es darf nicht drinstehen: "Von Allen wurde sie gemieden" gez. Paul (Katerleiter. äh Kaderleiter)
Soll es ein einfaches Zeugnis werden oder ein qualifiziertes? Beim einfachen werden nur die Tätigkeiten aufgeführt, bei einem qualifizierten Zeugnis steht eine Beurteilung vbon Leistung, Führung etc. Es muß "wohlwollend" Formuliert sein. Sprich es darf nichts negatives drinstehen. Aber auch schön Formuliertes, wie "bemühte sich stets um Pünktlichkeit" bedeutet im Klartext, dass Du ständig zu spät dran warst. Weitere rechtliche Vorgaben findest Du im BBiG Gruß Chrizz
Da das ganze hier schon wieder mal entgleist: http://www.bild.de/regional/stuttgart/zitrusfruechte/schock-panne-auf-internetseite-27435026.bild.html
Es muss drinstehen Name, Vorname Name des Betriebes als was du angestellt warst (bist) Hilft dir aber kaum weiter. Es sollte drin stehen: Was hast du wie gemacht, das ganze MUSS positiv formuliert sein. @Tina Hofman Fehlen??? Was sollte denn nicht drin stehen und warum? Da Du, so hoffe ich, nicht Tina Hofman heisst, kannst du ja ohne Probleme antworten.
Wilhelm Ferkes schrieb im Beitrag #2941465: > Ich kenne den etwas anders: Ich hoffe mal nicht das du da das Urheberrecht hast. Reime sich mal Satzweise auszuleihen sollte da eigentlich kein Problem sein bei diesem alten Gedicht das sicher schon über 30 Jahre alt ist. (c)chrizz schrieb: > Es muß "wohlwollend" Formuliert sein. Ich hab mal was von "verständigem Wohlwollen" gehört den das BAG in der Regel benutzt. Das ganze kann ein Segen sein oder ein Fluch, in jedem Fall werden Menschen dadurch diskriminiert, oder anders ausgedrückt, in Schubläden sortiert und das im 21.Jahrhundert, mit steigender Tendenz zur Perversion. Wer plötzlich mal ne Lücke hat, der ist so gut wie Tod. "Lebenslauf". Was geht den Arbeitgebern das Leben der Menschen an. "Berufliche Performance" könnte man ja noch verstehen, aber durch die Dienstleister läuft der Arbeitsmarkt sowieso schon lange nicht mehr rund.
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