Hi, bislang galt bei einem AG eine Regelung, nach der man Überstunden ab einem gewissen Volumen auszahlen lassen kann (sogar +Bonus). Dies wurde nun aufgehoben und RÜCKWIRKEND auf bereits geleistete Arbeit angewandt. Keine Auszahlung, schon gar nicht mit Bonus. Nach meinem Verständnis ist das nicht rechtens, da der AN Arbeit zu Bedingungen geleistet hat und diese am Ende nicht eingehalten werden. Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Ich weiß der Thread wird sinnlose Kommentare einfangen. Aber dennoch :-)
Lieber Anonym schrieb: > Hi, > bislang galt bei einem AG eine Regelung, nach der man Überstunden ab > einem gewissen Volumen auszahlen lassen kann (sogar +Bonus). Hast du diese Regelung schriftlich vorliegen? Ist die Regelung Bestandteil deines Arbeitsvertrages, wenn ja wie ist sie formuliert? Ist die Regelung unbefristet? Oder wurde es bisher einfach immer nur so gehandhabt? > Dies wurde nun aufgehoben und RÜCKWIRKEND auf bereits geleistete Arbeit > angewandt. Keine Auszahlung, schon gar nicht mit Bonus. Wie hast du davon Kenntnis erhalten?
Wenn die angefallenen ÜS noch nicht ausbezahlt sind, dann hat er Pech! Die stehen nämlich auf einem ÜS-Konto, dass man nötigenfalls auch per GLZ zwangsausgeglichen bekommen kann. Freu Dich über die Freizeit und bummle einfach etwas mehr ab. Ich schlage mich schon sehr lange nicht mehr mit dem AG um die Zeiten. Ich betrüge ihn, wo ich nur kann und sage offiziell zu allem Ja und Ahmen! Wenn ihr schlau seid, macht ihr es genau so.
Wenn es eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag dazu gibt, wird man das wohl nicht rückwirkend ändern können. Wenn Du nichts Schriftliches hast, hast Du ein Problem, die Regelung zu beweisen. Im Zweifel wird man Dir vorhalten, Dich vorher entsprechend informiert zu haben. Gruss Axel
Andi $nachname schrieb: > Oder wurde es bisher einfach immer nur so gehandhabt? Hört sich so nach betrieblicher Übung an. Kommt, wie es schon erwähnt wurde, darauf an ob es dazu eine vertragswirksame Klausel im AV gibt. Gibts einen Betriebsrat? Ansonsten sehe ich auch nicht das man da was juristisch machen könnte. Ich hab mal bei einem Konzern gearbeitet wo ein Ingenieur über 190 Überstunden vor sich her geschoben hatte und anstatt das man die auszahlte oder ausglich wollte man ihn zum Gruppenleiter ernennen, womit die Ü-Std. dann wertlos geworden wären wegen irgend so einer Betriebsvereinbarung. Hat er sich nicht bieten lassen und hat dann gekündigt. Das ist dann immer das Problem wenn auf Führungsebene dann so ein größenwahnsinniger Emporkömmling regiert der über Leichen geht. Für mich war das dann ein Signal, mich auch vom Acker zu machen.
Peder schrieb: > Freu Dich über die Freizeit und bummle einfach etwas mehr ab. Ich > schlage mich schon sehr lange nicht mehr mit dem AG um die Zeiten. Du klingt so, als wärst du aus dem Alter eines durchschnittlichen naiven 23jährigen Hochschul-Absolventen hinaus.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.