Gast
#2946022
Hi, bislang galt bei einem AG eine Regelung, nach der man Überstunden ab einem gewissen Volumen auszahlen lassen kann (sogar +Bonus). Dies wurde nun aufgehoben und RÜCKWIRKEND auf bereits geleistete Arbeit angewandt. Keine Auszahlung, schon gar nicht mit Bonus. Nach meinem Verständnis ist das nicht rechtens, da der AN Arbeit zu Bedingungen geleistet hat und diese am Ende nicht eingehalten werden. Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Ich weiß der Thread wird sinnlose Kommentare einfangen. Aber dennoch :-)