Können Überstundenregelungen RÜCKWIRKEND geändert werden?

Gast #2946022
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Hi,
bislang galt bei einem AG eine Regelung, nach der man Überstunden ab 
einem gewissen Volumen auszahlen lassen kann (sogar +Bonus).
Dies wurde nun aufgehoben und RÜCKWIRKEND auf bereits geleistete Arbeit 
angewandt. Keine Auszahlung, schon gar nicht mit Bonus.

Nach meinem Verständnis ist das nicht rechtens, da der AN Arbeit zu 
Bedingungen geleistet hat und diese am Ende nicht eingehalten werden.

Kennt jemand einen ähnlichen Fall?
Ich weiß der Thread wird sinnlose Kommentare einfangen. Aber dennoch :-)
#2946072
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Lieber Anonym schrieb:
> Hi,
> bislang galt bei einem AG eine Regelung, nach der man Überstunden ab
> einem gewissen Volumen auszahlen lassen kann (sogar +Bonus).

Hast du diese Regelung schriftlich vorliegen? Ist die Regelung 
Bestandteil deines Arbeitsvertrages, wenn ja wie ist sie formuliert? Ist 
die Regelung unbefristet?

Oder wurde es bisher einfach immer nur so gehandhabt?

> Dies wurde nun aufgehoben und RÜCKWIRKEND auf bereits geleistete Arbeit
> angewandt. Keine Auszahlung, schon gar nicht mit Bonus.

Wie hast du davon Kenntnis erhalten?
Gast #2946115
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Wenn die angefallenen ÜS noch nicht ausbezahlt sind, dann hat er Pech! 
Die stehen nämlich auf einem ÜS-Konto, dass man nötigenfalls auch per 
GLZ zwangsausgeglichen bekommen kann.

Freu Dich über die Freizeit und bummle einfach etwas mehr ab. Ich 
schlage mich schon sehr lange nicht mehr mit dem AG um die Zeiten. Ich 
betrüge ihn, wo ich nur kann und sage offiziell zu allem Ja und Ahmen!

Wenn ihr schlau seid, macht ihr es genau so.
#2946154
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Wenn es eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag dazu gibt, 
wird man das wohl nicht rückwirkend ändern können.

Wenn Du nichts Schriftliches hast, hast Du ein Problem, die Regelung zu 
beweisen. Im Zweifel wird man Dir vorhalten, Dich vorher entsprechend 
informiert zu haben.

Gruss
Axel
#2946177
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Andi $nachname schrieb:
> Oder wurde es bisher einfach immer nur so gehandhabt?

Hört sich so nach betrieblicher Übung an. Kommt, wie es
schon erwähnt wurde, darauf an ob es dazu eine vertragswirksame
Klausel im AV gibt. Gibts einen Betriebsrat? Ansonsten
sehe ich auch nicht das man da was juristisch machen könnte.
Ich hab mal bei einem Konzern gearbeitet wo ein Ingenieur
über 190 Überstunden vor sich her geschoben hatte und anstatt
das man die auszahlte oder ausglich wollte man ihn zum Gruppenleiter 
ernennen, womit die Ü-Std. dann wertlos geworden wären wegen
irgend so einer Betriebsvereinbarung. Hat er sich nicht bieten
lassen und hat dann gekündigt. Das ist dann immer das Problem
wenn auf Führungsebene dann so ein größenwahnsinniger Emporkömmling
regiert der über Leichen geht.
Für mich war das dann ein Signal, mich auch vom Acker zu machen.

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