Hi, folgende Konstellation: Arbeitgeber genehmigt mir eine Fortbildung. Wir einigen uns drauf, dass statt einem Einzelzimmer ein Doppelzimmer gebucht wird (Freundin kommt privat mit) und ich die Differenz aus eigener Tasche zahle (ca 150 €). Nach einigen Monaten ändert sich die Stimmung in der Firma drastisch. Die IT wird komplett aufgelöst und alle gekündigt. In der Woche, in der die Fortbildung stattfinden soll, werde ich krank und reiche eine AU ein. Ohne Kommentar zur Fortbildung (die ich eigentlich trotz AU wahrnehmen will). Arbeitgeber storniert die gesamte Reise samt Hotel kommentarlos - Hotelstorno beläuft sich auf 300€, die trotzdem bezahlt werden müssen. Nun möchte der Arbeitgeber, dass ich mich zu 50% an den Kosten beteilige. Das sehe ich aber nicht wirklich ein, denn nun soll ich die gleiche Summe für etwas, was nicht stattgefunden hat, bezahlen. Kann ich eine externe Meinung (bin ja schon ziemlich...na sagen wir befangen..) bekommen? Wie wäre im Härtefall die (gefühlte) rechtliche Lage zu dem Thema? Danke
Hi, für mich sieht das glasklar aus. Du meldest Dich krank, woraufhin der AG die Reise cancelt. Da die Hotelkosten zu 50% auf Dich belaufen, mußt Du sie eben zahlen. Er ist Dir ja entgegengekommen und hat für Deine Freundin mitgebucht. Abgesehen davon darfst Du, während Du krank bist, nicht arbeiten (Versicherungsrechtlich). Also mußte der AG die Reise zwangsläufig canceln. Vielleicht mal eine einfache Gegenfrage: Warum glaubst Du, der AG müsse Deine Hälfte der Hotelrechnung bezahlen? Gruß Andreas
hm schrieb: > Wir einigen uns drauf, dass > statt einem Einzelzimmer ein Doppelzimmer gebucht wird (Freundin kommt > privat mit) und ich die Differenz aus eigener Tasche zahle (ca 150 €). Also 150€ für die Freundin. > Hotelstorno beläuft sich auf 300€, die trotzdem bezahlt werden müssen. > Wie wäre im Härtefall die (gefühlte) rechtliche > Lage zu dem Thema? 50% von 300€ sind 150€ (nämlich die für die Freundin). Passt doch.
Naja weil das Ganze für mich in dem Moment zum "Verlustgeschäft" wird: - hätte er nicht gecancelt, müsste ich 150€ bezahlen, hätte dafür aber eine Leistung bekommen - er cancelt, ich muss den gleichen Betrag trotzdem bezahlen, jetzt aber ohne Gegenleistung da stellt sich ein "ich wurde benachteiligt" Gefühl ein. Aber ich mag mich auch täuschen, daher die Frage
Hast du eine Rechtsschutzversicherung, welche auch telefonische Rechtsberatung einschließt? Wenn ja: anrufen!
Ich verstehe nicht warum Du Dich krankschrieben läßt wenn Du die Fortbildung doch wahrnehmen willst? Beides gleichzetig geht ja nun irgendwie nicht. Meiner Meinung nach handelt die Firma korrekt. Härtefall? Wer geht denn wegen 150€ vor Gericht?
Fortbildung wäre am Mittwoch gestartet, ich war aber nunmal schon am Montag krank ;) Ok, dann habe ich mich in meinem Gefühl getäuscht. Danke für die Tipps!
In Hotels gibt es auch nette Menschen, mit denen man verhandeln kann. Ruf doch mal freundlich an und fráge nach ob noch was zu machen ist. Man könnte ja auch verschieben ...
>>@oszi40: > >Bei allem Verständnis... aber in welcher Welt lebst Du? Sicher kann man das. Ein vernuenftiges Hotel, wird nicht fuer eine Verschiebung auf unbekannt kassieren.
Magnus M. schrieb: > Bei allem Verständnis... aber in welcher Welt lebst Du? Wie sieht es denn mit deiner Welt aus? Schon was gefunden?
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