Kündigung und Fortbildung

Gast #2948086
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Hi,

folgende Konstellation:

Arbeitgeber genehmigt mir eine Fortbildung. Wir einigen uns drauf, dass 
statt einem Einzelzimmer ein Doppelzimmer gebucht wird (Freundin kommt 
privat mit) und ich die Differenz aus eigener Tasche zahle (ca 150 €).

Nach einigen Monaten ändert sich die Stimmung in der Firma drastisch. 
Die IT wird komplett aufgelöst und alle gekündigt.

In der Woche, in der die Fortbildung stattfinden soll, werde ich krank 
und reiche eine AU ein. Ohne Kommentar zur Fortbildung (die ich 
eigentlich trotz AU wahrnehmen will).

Arbeitgeber storniert die gesamte Reise samt Hotel kommentarlos - 
Hotelstorno beläuft sich auf 300€, die trotzdem bezahlt werden müssen. 
Nun möchte der Arbeitgeber, dass ich mich zu 50% an den Kosten 
beteilige. Das sehe ich aber nicht wirklich ein, denn nun soll ich die 
gleiche Summe für etwas, was nicht stattgefunden hat, bezahlen.

Kann ich eine externe Meinung (bin ja schon ziemlich...na sagen wir 
befangen..) bekommen? Wie wäre im Härtefall die (gefühlte) rechtliche 
Lage zu dem Thema?

Danke
#2948109
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Hi,
für mich sieht das glasklar aus. Du meldest Dich krank, woraufhin der AG 
die Reise cancelt. Da die Hotelkosten zu 50% auf Dich belaufen, mußt Du 
sie eben zahlen. Er ist Dir ja entgegengekommen und hat für Deine 
Freundin mitgebucht.
Abgesehen davon darfst Du, während Du krank bist, nicht arbeiten 
(Versicherungsrechtlich). Also mußte der AG die Reise zwangsläufig 
canceln.
Vielleicht mal eine einfache Gegenfrage: Warum glaubst Du, der AG müsse 
Deine Hälfte der Hotelrechnung bezahlen?

Gruß
Andreas
Persönliche Seite #2948111
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hm schrieb:
> Wir einigen uns drauf, dass
> statt einem Einzelzimmer ein Doppelzimmer gebucht wird (Freundin kommt
> privat mit) und ich die Differenz aus eigener Tasche zahle (ca 150 €).

Also 150€ für die Freundin.

> Hotelstorno beläuft sich auf 300€, die trotzdem bezahlt werden müssen.

> Wie wäre im Härtefall die (gefühlte) rechtliche
> Lage zu dem Thema?

50% von 300€ sind 150€ (nämlich die für die Freundin). Passt doch.
Gast #2948112
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Naja weil das Ganze für mich in dem Moment zum "Verlustgeschäft" wird:

- hätte er nicht gecancelt, müsste ich 150€ bezahlen, hätte dafür aber 
eine Leistung bekommen
- er cancelt, ich muss den gleichen Betrag trotzdem bezahlen, jetzt aber 
ohne Gegenleistung

da stellt sich ein "ich wurde benachteiligt" Gefühl ein. Aber ich mag 
mich auch täuschen, daher die Frage
Gast #2948136
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Ich verstehe nicht warum Du Dich krankschrieben läßt wenn Du die 
Fortbildung doch wahrnehmen willst? Beides gleichzetig geht ja nun 
irgendwie nicht. Meiner Meinung nach handelt die Firma korrekt. 
Härtefall? Wer geht denn wegen 150€ vor Gericht?

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