Hallo. Wie der Titel des Beitrages schon sagt würde mich interessieren, ob ich ohne Meisterbrief als gelernter Elektroniker (plus Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker) Wartungsarbeiten an Elektrogeräten durchführen darf? z.B. geht es um das Austauschen und Einmessen von Elektronen-Röhren in Röhrenverstärkern, beruflich. Oder gilt so etwas gar nicht als "Wartung"? Gruß
Techniker > Meister Alles andere ist nur Propaganda von den Handwerkskammern !
OK. Danke. Wie ist das haftungstechnisch? Wenn ich solche Tätigkeit freiberuflich selbständig mache, wird dann eine spezielle Versicherung o.Ä. benötigt?
Jens schrieb: > Wie ist das haftungstechnisch? Wenn ich solche Tätigkeit freiberuflich > > selbständig mache, wird dann eine spezielle Versicherung o.Ä. benötigt? Na, nennt sich Berufshaftpflicht.
Nur kannst Du das nicht 'freiberuflich' machen, wahrscheinlich meinst Du nur 'selbstaendig', also einfach ein Gewerbe anmelden. Die freiberuflichen Berufe sind in § 18 EStG bzw. § 1 PartGG als Katalogberufe geregelt.
viel Spaß! Die Handwerksrolle wird sich bei Dir melden! Und DANN fangen de Probleme an. Leider!
Jens schrieb: > z.B. geht es um das Austauschen und Einmessen von Elektronen-Röhren in > Röhrenverstärkern, beruflich. Also Bereich: Radio- und Fernsehtechnik, heute auch als Kommunikationselektronik bezeichnet. Ist ein Meisterbehafteter Beruf, der gefahrgeneigt ist und somit Zulassungspflichtig sein dürfte. Ansonsten würde ich mal die IHK fragen.
dadada schrieb: > Nur kannst Du das nicht 'freiberuflich' machen, wahrscheinlich meinst Du > nur 'selbstaendig', also einfach ein Gewerbe anmelden. Die > freiberuflichen Berufe sind in § 18 EStG bzw. § 1 PartGG als > Katalogberufe geregelt. Ich dachte, Ingenieurbüros wären freiberuflich?
Nur welches Ingenieurbüro repariert Radios und Fernseher? Hat schon seinen Grund.
Michael S. schrob: >Nur welches Ingenieurbüro repariert Radios und Fernseher? >Hat schon seinen Grund. Fehlendes Können? ;-) Flücht MfG Paul
Wenn ich lese: dies fragt ein E-Techniker anfangs wegen berufl. Fakten, dann im zweiten Posting als Hintergrund bzgl. selbstständigem Risiko, was lernt man eigentl. so in der Technikerschule, dass man solche Fragen stellen muß? Weder auf die fachl. Belange wurde hier tiefer eingegangen noch auf die rechtlichen. Hat der TO ein Prüfgerät womit er abschließend die Schutzmaßnahmeprüfung durchführen kann, denn ob die Technik dadrinnen wieder hinterher i.O. ist, steht außer Frage. Ob das Gerät oder die Anlage die elektr. Betriebssicherheit wieder voll erfüllt, wäre wohl von höherem Interesse. Nur mal so nebenbei bemerkt. Dass sich die Handwerks Rolle bei ihm melden kann, bezweifle ich aber sehr stark. > Also Bereich: Radio- und Fernsehtechnik, heute auch als Kommunikations- > elektronik bezeichnet. Ist ein Meisterbehafteter Beruf, der gefahrgeneigt > ist und somit Zulassungspflichtig sein dürfte. > Ansonsten würde ich mal die IHK fragen. Halte ich auch für keinen guten Ratschlag, es gibt für jeden Zwang einen Ausweg, und die IHK ist nicht fürs Handwerk zuständig, dann schon die HWK!
Elo schrieb: > Wenn ich lese: dies fragt ein E-Techniker anfangs wegen berufl. Fakten, > dann im zweiten Posting als Hintergrund bzgl. selbstständigem Risiko, > was lernt man eigentl. so in der Technikerschule, dass man solche Fragen > stellen muß? Hast du eine Ahnung wen die da alles zulassen? Mir sind schon Leute begegnet die den Elektrotechniker gemacht haben, die nie einen Elektroberuf auch nur mal entfernt kennengelernt hatten. Z.B. War da mal ein Zahnprothesenmechaniker und ein Maschinenbauer dabei. Die Schule hatte da wohl kein Problem auch Quereinsteiger zuzulassen. > Weder auf die fachl. Belange wurde hier tiefer eingegangen noch auf die > rechtlichen. Muss ja auch nicht sein, oder? > Hat der TO ein Prüfgerät womit er abschließend die Schutzmaßnahmeprüfung > durchführen kann, denn ob die Technik dadrinnen wieder hinterher i.O. > ist, steht außer Frage. Ob das Gerät oder die Anlage die elektr. > Betriebssicherheit wieder voll erfüllt, wäre wohl von höherem Interesse. Man kann nicht alles haben. Der Monitor auf den ich gerade glotze und den ich mir vor ein paar Monaten in der Bucht schoss, hatte sogar noch einen frischen BGV-A3 Aufkleber. Die Elkos im Netzteil hatten trotzdem schon dicke Backen gemacht. > Nur mal so nebenbei bemerkt. > > Dass sich die Handwerks Rolle bei ihm melden kann, bezweifle ich aber > sehr stark. Na, er meint da wohl schon die Handwerkskammer und die erfahren das ja über die Gewerbeanmeldung. Ich bin nicht sicher, aber Freiberufler müssen sich da auch anmelden, oder? >> Also Bereich: Radio- und Fernsehtechnik, heute auch als >> Kommunikationselektronik bezeichnet. Ist ein Meisterbehafteter >> Beruf, der >gefahrgeneigt ist und somit Zulassungspflichtig >> sein dürfte. >> Ansonsten würde ich mal die IHK fragen. > Halte ich auch für keinen guten Ratschlag, es gibt für jeden Zwang einen > Ausweg, und die IHK ist nicht fürs Handwerk zuständig, dann schon die > HWK! Wenn du Rechtssicherheit haben willst würde ich nicht unbedingt gleich in die Höhle des Löwen gehen, sondern jemand Kompetenten fragen, der kein Interesse hat dir was zu verbieten und da halte ich die IHK in Rechtsfragen für kompetenter. Fachlich kann man sich dann immer noch an die HWK wenden, aber wenn man Pech hat und der Löwe hat Hunger...
Ich könnte mir vorstellen, dass der Versicherungsagent der Haftpflichtversicherung da vielleicht auch einiges dazu sagen kann. Klar, die versichern auch ne Oma gegen Prostatakrebs, aber ab und dann gerät man auch an Leute, die Ahnung haben.
Michael S. schrieb > Hast du eine Ahnung wen die da alles zulassen? Also ich wollte ja niemanden etwa Unfähigkeit unterstellen, Interesse zeugt ja schon von einem gewissem Verantwortungsbewußtsein oder Vorsicht. > Mir sind schon Leute begegnet die den Elektrotechniker gemacht haben,... hör bloß auf damit, man kennt zig E-Techniker, die aus dem Beruf kamen, die meisten Schaumschläger und Verkäufer, weder handwerklich noch fachl. sattelfest. Jeder Berufserfahrene weiß dass man in DE nur mit Titel und Rang am einfachsten nach oben an mehr Gehalt kommt. Das nicht nur im E-Technikbereich, Meister sind davon nicht ausgenommen, Ings. genausowenig, die Luft da oben wird ja immer dünner, u. die Möglichkeiten der Blendung immer größer. > Man kann nicht alles haben. Der Monitor auf den ich gerade glotze und > den ich mir vor ein paar Monaten in der Bucht schoss, hatte sogar noch > einen frischen BGV-A3 Aufkleber. was nützt dir im Gewerbe ein sonst funktionierendes Gerät, bei dem der Bediener/Nutzer einen Stromschlag o.ä. erleidet? Wenn kaputt wegen Alterung der Elkos kommt halt ein neuer ran, nur betriebssicher muß das Teil sein. Bzgl. des betriebl. Rechts: die IHK kümmert fremdes Leid auch herzl. wenig, selbst Mitgliedern helfen die nur bedingt, alles schon selbst erlebt. Tips geben die natürlich gratis, solange man die danach darauf nicht festnagelt. Von den ganzen Kammern sollte man sich soweit wie mögl. fern halten, wenn man die braucht, helfen die auch bloß sehr eingeschränkt und dann auch nur den wirkl. treuen und wertvollen Mitgliedern. Wie der Name I > Industrie H > Handel + K > Kammer schon sagt, mit Handwerk und der Technik ist man dort etwas falsch platziert. Ähnlich wie der Justiz, wenn die was von dir wollen haben die alle Möglichkeiten, aber brauchst du die mal, kannste darauf wetten, dass sich da jeder irgendwie rausredet. Zur Kompetenz sag ich jetzt mal nichts, die kann man sich auch online erlesen, denn jeder legt die nach seinen Maßstäben und Interessen aus. Da hat jedes Forum mit Breitencharakter bessere Ratschläge wie so eine Kammer. Da spricht nämlich die Lebens- und Berufserfahrung der User wie Mitglieder, so man die richtigen Leute mit dem nötigen Ton erwischt. Und das Sprichwort: vor Gott und dem Richter sind alle Menschen gleich, kannste erst recht vergessen. henry bringt da auch noch einen Fakt ins Spiel, aber mit gesundem Menschen- und Sachverstand muß man Versicherungsheinis auch auf Distanz halten und kontrollieren. Die Typen von denen, die Ahnung haben, werden die aber nicht zu ihrem Nachteil einsetzen. Die Clientel ist ja bekanntermaßen provisionsabhängig.
Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik sind doch seit ein paar Jahren (2004/5?) rechtlich den Handwerksmeistern gleichgestellt und können sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Nur mit selbst Ausbilden is dann nix.
Jens Plappert schrieb: > Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik sind doch > seit ein paar Jahren (2004/5?) rechtlich den Handwerksmeistern > gleichgestellt und können sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Hörensagen oder hast du dafür eine belastbare Referenz?
Meiner Meinung nach mußt Du eine Elektrofachkraft sein um Geräte reparieren und hinterher nach VDE-Richtlinien prüfen zu dürfen. Das ist ein eigener Lehrgang beim Techniker und nicht beinhaltet. Ich bin Techniker in Elektrotechnik und habe diesen Lehrgang extra absolviert (Dauer vor 6 Jahren bei uns: 2Wochenend-Tage)...
Michael S. schrub:
>Hörensagen oder hast du dafür eine belastbare Referenz?
Siehe angehängter Schaltplan.
nicht hauen
;-)
MfG Paul
henry schrieb: > dadada schrieb: >> Nur kannst Du das nicht 'freiberuflich' machen, wahrscheinlich meinst Du >> nur 'selbstaendig', also einfach ein Gewerbe anmelden. Die >> freiberuflichen Berufe sind in § 18 EStG bzw. § 1 PartGG als >> Katalogberufe geregelt. > > Ich dachte, Ingenieurbüros wären freiberuflich? Der Ingenieur ist ein Katalogberuf, genauso wie der Architekt. Der Techniker gehört nicht zu den Katalogberufen. http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29
> Nur mit selbst Ausbilden is dann nix. Wie sieht es dann aber mit betrieblichen Recht > Rechtsgeschäfte, rechtl. Vertretung, Personalführung und -Planung, Geschäftsleitung / Abrechnung / Buchführung etc. pp. so bei den E-Technikern aus? Zum Eintrag in die HW-Rolle gehört schon ein wenig mehr als ein Technikerabschluss in E-Technik. Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis aller Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks (gem. Anlage A Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HwO), die ein stehendes Gewerbe ausüben. > Meiner Meinung nach mußt Du eine Elektrofachkraft sein um Geräte > reparieren und hinterher nach VDE-Richtlinien prüfen zu dürfen. Was kennzeichnet eine EFK? > Das ist ein eigener Lehrgang beim Techniker und nicht beinhaltet. Was ist ein eigener Lehrgang beim E-Techniker. Als EGS wird sowas m.M.n. schon in der Ausbildung vermittelt. Die anschließende berufl. Praxis > BE ergibt den nötigen Rest.
Die meisten Elektroberufe haben heute EFK "mit integriert", war sogar bei uns als IT-Systemelektroniker damals so. Zur Handwerksrolle: Im Wikipedia-Artikel zur Handwerksrolle und in dem zum Techniker wird darauf hingewiesen. Auch beim VdT gibts dazu etwas, finds nur gerade auf die Schnelle nicht. Betriebliches Recht hatten wir zwar nicht, aber BWL (Buchhaltung, Kontensysteme, Bilanzen usw) und "Führung" auch. Das hies bei uns "Betriebliche Kommunikation" und ging von Präsentieren über Führen hin zu Teambildung/Management.
>Siehe angehängter Schaltplan.
Da fehlt aber mindestens nochn Opamp, sonst bricht die unter Last
zusammen und wird ungenau
@Unbekannter >Da fehlt aber mindestens nochn Opamp, sonst bricht die unter Last >zusammen und wird ungenau Ja, ja -Du hast schon Recht. Das sollte auch nicht so bierernst sein, denn ich war zu faul, noch weiter zu malen. MfG Paul
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