Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Inwieweit Krankheiten bei BW angeben


von Arno Nym (Gast)


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Ich habe seit etwas 2 Jahren regelmässige Probleme mit dem Kniegelenk, 
was dazu führt, dass ich jeweils einige Tage k.o. bin, d.h. ich kann 
nicht Autofahren und nicht Laufen, bzw darf es wegen der Medikamente 
nicht. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Problem zu beheben ist. 
Die Sache ist unfallbedingt und ärztlich festgestellt.

Ich möchte mich beruflich verändern und mir einen Job suchen, wo ich 
weniger umherlaufen muss, bzw. nicht soviel stehen muss, um das Problem 
zu lindern.

Muss ich bei Bewerbungen dies angeben?

Praktisch wird es dazu führen, dass ich dennoch immer mal wieder nicht 
ins Büro kommen kann, bzw einige Tage zuhause verbringen muss, wegen 
ambulanter Behandlung im KH (Infusion / Spritzen).

Sicher wird es so sein, dass der AG auf Dauer die Überlegung anstellen 
wird, mich zu behalten - genauer, mich zu den ausgehandelten Konditionen 
zu behalten. (Ich werde mich entsprechend finanziell günstig verkaufen). 
Das muss man dann sehen, wie sich das ergibt.

Die Frage zunächst ist nur: Kann er mich belangen oder kann es ein 
Problem geben, wenn heraus kommt, was es ist und offenkundig wird, dass 
ich es vorher schon wusste?

:
von Wilhelm F. (Gast)


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Arno Nym schrieb:

> Muss ich bei Bewerbungen dies angeben?

Bei mir ist die Lage ähnlich, allerdings nicht durch Unfall. Im 
Augenblick bin ich keine 3 Stunden täglich erwerbsfähig, und sogar das 
Jobcenter ist sauer, weil sie mich damit weder auf eine Arbeit noch auf 
eine Maßnahme bekommen können. Dabei liebe ich doch abgöttisch die 
Bewerbungskurse.

Einige Krankheitserscheinungen gehen auf das Konto "langjährige 
Sitztätigkeit". Also einen Vollzeit-Sitzjob wie am PC wird es nie mehr 
geben, mit Überstunden erst recht nicht.

Man sollte da schon mit offenen Karten spielen, wenn man schon sichtbar 
nicht mehr so funktioniert, und es für die Stelle zum Teil relevant ist. 
Andere Erkrankungen, die für den Job nicht relevant sind, kann man für 
sich behalten.

von muah (Gast)


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Bei der heutigen Art und Weise, wie mit Datenerhebungen umgegangen wird, 
würde ich mir zweimal überlegen was man in der Bewerbung angibt.
Manche Stellenangebote dienen nur dazu, Daten abzufischen.

von RN (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:

> Im
> Augenblick bin ich keine 3 Stunden täglich erwerbsfähig, und sogar das
> Jobcenter ist sauer, weil sie mich damit weder auf eine Arbeit noch auf
> eine Maßnahme bekommen können.


Wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann, gilt als voll 
erwerbsgemindert und hat deshalb eigentlich keinen Anspruch auf ALG II, 
sondern auf Grundsicherung. Sieht das JobCenter dies anders?

von Wilhelm F. (Gast)


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muah schrieb:

> Bei der heutigen Art und Weise, wie mit Datenerhebungen umgegangen wird,
> würde ich mir zweimal überlegen was man in der Bewerbung angibt.

In der Bewerbung gibt man Gesundheitsstörungen aber auch gar nicht an, 
wenn einen der Job interessiert, und man meint, es könnte was 
funktionieren. Ausnahme: Man muß eine rechtsverbindlich verpflichtende 
Bewerbung schreiben, die man nicht möchte.

von Arno Nym (Gast)


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Schade, dass niemand auf die Frage anwortet. Nochmal:

MUSS MAN ES ANGEBEN, ODER NICHT?

von Ulli (Gast)


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Laut dem AGG darf man u. a. wegen deiner Krankheit oder Behinderung 
nicht diskriminiert werden. Dazu gehört auch, daß man ein 
standesgemäßges Gehalt bezieht und nicht gehaltsmäßig gedrückt wird. 
Ansonsten macht sich nämlich der Arbeitgeber strafbar.

von Wilhelm F. (Gast)


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Arno Nym schrieb:

> MUSS MAN ES ANGEBEN, ODER NICHT?

Du MUSST NICHTS. Kannst aber dann sehen, was im Folgenden passiert.

von Kolophonium (Gast)


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@Arno Nym

die Eingabe der Begriffe "angabe krankheiten vorstellungsgespräch" in 
google führt u.a. führt zu folgendem Links:

http://www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech/tid-10759/vorstellungsgespraech-haben-sie-krankheiten_aid_311217.html

oder

http://www.on-anwalt.de/news/news.php?id=26

Hoffentlich gehst du in deiner Arbeit nicht ähnlich dilettantisch und 
unstrukturiert vor.
Ich würde mir lieber selbst vernüftige Infos besorgen, anstatt auf 
solche Geistesriesen wie z.B. Ulli hereinzufallen.

von Michael H. (mueckerich)


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Arno Nym schrieb:
> MUSS MAN ES ANGEBEN, ODER NICHT?

NEIN! (Ich kann auch schreien ;)

Mensch, es gibt im Internet Zahlreiche Seiten auf denen die nicht 
zulässigen Fragen aufgeführt sind. Da darf man dann auch Lügen.
Es gibt nur wenige Ausnahmefälle in denen solche Fragen zulässig sind 
z.B. im Sicherheitsbereich die Frage nach Vorstrafen, im 
Hochrisikobereich (Bio-Labor) die Frage nach Schwangerschaft.

Hier ein Link nach 3 Sekunden Tante Google Fragen.
http://www.east-law.com/rechtstipps/unzulassige-fragen-im-bewerbungsgespraech/

von Wilhelm F. (Gast)


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Ulli schrieb:

> Laut dem AGG darf man u. a. wegen deiner Krankheit oder Behinderung
> nicht diskriminiert werden.

Wem hilft das denn, wenn er wirklich eingeschränkt ist?

Fakt ist, daß man dann nicht mehr uneingeschränkt für Arbeiten in 
Betracht kommt.

von Michael S. (technicans)


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Man muss nur eigenverantwortlich Sachverhalte angeben die für die
Stelle WESENTLICH sind.
Beispiel:
Wenn du an einer Krankheit leidest die zu einem Blackout führt und
du an einer Maschine arbeiten sollst wo ein Unfallgefahr bestünde
dann ist das wesentlich weil lebensgefährlich und sollte auch 
verantwortungsvoll offen gelegt werden.
Der Arbeitgeber hat ja auch die Möglichkeit einen neuen Mitarbeiter
zu einer Arbeitseignungsuntersuchung zu schicken um sich eine bestimmte 
Arbeitsfähigkeit bestätigen(oder auch nicht) zu lassen.
Da werden dann schon entsprechende Fragen gestellt die man korrekt 
beantworten sollte und die auch nicht weitergetragen werden dürfen.
Der Arzt attestiert dann die Eignung oder Uneignung.
Macht aber nicht jede Firma und daher braucht man solche Nachteile
auch nicht angeben wenn man die Arbeit aufgrund fachlicher Eignung
ausüben kann und kein Risiko besteht. Sollte sich eine Krankheit
in der Probezeit als so problematisch herausstellen, das dem
Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse nicht zugemutet
werden kann, kann der Job auch ohne Begründung aufgelöst werden.
Ansonsten gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ich hatte mal einen Kollegen der Farbenblind war und jedes mal wenn
er Farbcode von einem Widerstand ablesen musste, musste ihm geholfen
werden. Das ist für einen Arbeitgeber zumutbar und ist somit auch kein
Grund für eine Kündigung.
Fällt eine Mitarbeiter infolge Krankheit auf Dauer aus, kann ein
Betrieb durchaus erfolgreich auf dem Rechtswege das Arbeitsverhältnis
beenden. Pauschal kann man da keine verlässliche Aussage machen
und wird immer von den Begleitumständen, Größe des Betriebs und
noch einigen anderen Kriterien abhängen. Verbindlich ist das natürlich
nicht. Ist nur meine Sicht aufgrund eigener Beobachtungen und
Erfahrungen.

von Ulli (Gast)


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Ich würde mich von den Arbeitgebern nicht ins Boxhorn jagen lassen. 
Viele Firmen haben soviel Dreck am Stecken, den sie dir beim 
Vorstellungsgespräch sicherlich auch nicht auf die Nase binden werden.

Zum Beispiel so: Lieber Bewerber, letztes Jahr haben wir ein krummes 
Ding gedreht, jetzt hoffen wir daß uns die Steuerfahndung nicht auf die 
Schliche kommt...

Alles muß man sich auch nicht gefallen lassen.

von Michael S. (technicans)


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Was du nicht weißt, macht dich nicht heiß.
Wäre aber mal ne Verbesserung wenn ein Arbeitgeber
einen Lebenslauf vorlegen müsste, mit Bewertungen
der Beschäftigten rückwirkend chronologisch lückenlos,
versteht sich. ;-)

von amateur (Gast)


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Ich schätze mal, dass lässt sich nicht unter den Tisch kehren.
Im Gegenteil: Es kann für beide Seiten von Vorteil sein Klartext zu 
reden.
Dazu sind allerdings Überlegungen die über: "Was du nicht weißt,
macht dich nicht heiß" hinausgehen - von beiden Seiten.

von Florzo (Gast)


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Ich wuerd nichts schreiben, aber dann allenfalls mit einem Stock an das 
Vorstellungsgespraech gehen. Und erwaehnen, dass du etwas kuerzer treten 
willst.

von egal (Gast)


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@ TO
Hast du einen Behindertenausweis bzw. wurde bei dir schon mal ein Grad 
der Behinderung festgestellt? Ab einem bestimmten Grad (ich glaube es 
waren 50%) zählst du als Behinderter. Arbeitgeber müssen prozentual zu 
ihrer Firmengröße Behinderte einstellen oder eine Strafe zahlen. Da du 
nur gelegentlich mal ein paar Tage wegen deiner Krankheit fehlst und 
ansonsten deinen Schreibtischjob ohne Probleme erledigen kannst und 
offenbar auch keine teuren Umbauten im Büro notwendig sind, könnte ich 
mir durchaus vorstellen, dass ein AG Interesse an dir hat. Wenn du dann 
gehaltsmäßig auf dem Teppich bleibst (wie ja oben schon von dir 
geschrieben), sollte es schon funktionieren.

Angeben musst du die Krankheit m.M.n. nur wenn sie die Arbeit 
beeinträchtigt. Allerdings nicht im Vorstellungsgespräch.

von egal (Gast)


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egal schrieb:
> Allerdings nicht im Vorstellungsgespräch.

War natürlich Quatsch, gemeit war "...nicht im Bewerbungsschreiben".

von F. F. (foldi)


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Du darfst sogar bei unerlaubten Fragen lügen.^^
Solltest du aber auf Fragen, die zum Fragenkatalog der erlaubten Fragen 
gehören, dann kann dir darauf noch nach Jahren gekündigt werden.
Gibt es auch einschlägige Urteile drüber.
Die Frage nach der Krankheit ist eine nicht erlaubte Frage und du musst 
sie nicht beantworten. Wenn sie danach fragen (bei meinem Arbeitgeber 
musste ich vor 25 Jahren schon eine Einsicht in Krankenakten der Kasse 
gewähren) und du nicht antwortest, dann kriegst du den Job nicht.
Von dir aus darfst du auf keinen Fall damit anfangen und dich schon gar 
nicht unter Wert verkaufen.
Würde vielleicht, wenn dein Arbeitgeber dich schon auf dein Krank sein 
angesprochen hat, mit dem AG reden, dass er dir einen Job mit mehr 
sitzender Tätigkeit gibt.

von Kolophonium (Gast)


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>Die Frage nach der Krankheit ist eine nicht erlaubte Frage und du
>musst sie nicht beantworten.

Und noch so ein Berufsahnungloser.

http://www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vo...

oder

http://www.on-anwalt.de/news/news.php?id=26

von Michael S. (technicans)


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egal schrieb:
> @ TO
> Hast du einen Behindertenausweis bzw. wurde bei dir schon mal ein Grad
> der Behinderung festgestellt? Ab einem bestimmten Grad (ich glaube es
> waren 50%) zählst du als Behinderter. Arbeitgeber müssen prozentual zu
> ihrer Firmengröße Behinderte einstellen oder eine Strafe zahlen.
Nicht Strafe, sondern eine Ausgleichsabgabe. Das zahlen die Arbeitgeber
sogar gern wenn sie dadurch von der Last befreit werden. Ein Familien-
angehöriger von mir hat sogar 80% und hat trotz hunderter Bewerbungen
und Berufsausbildung keinen Job bekommen. War Mobil und auch sonst
nicht eingeschränkt und für Büroarbeit fit genug, trotzdem nada.
Hat nun Berufsunfähigkeitsrente für die nächsten Jahre und das wird
auch das Ende vom Lied sein.
> Da du
> nur gelegentlich mal ein paar Tage wegen deiner Krankheit fehlst und
> ansonsten deinen Schreibtischjob ohne Probleme erledigen kannst und
> offenbar auch keine teuren Umbauten im Büro notwendig sind, könnte ich
> mir durchaus vorstellen, dass ein AG Interesse an dir hat.
Wenn man es ihm verschweigt könnte es klappen, ansonsten sehe ich da
schwarz. Dafür werden die Behindertenzentren, wie ich selbst beobachten
konnte, immer mehr ausgebaut.
> Wenn du dann
> gehaltsmäßig auf dem Teppich bleibst (wie ja oben schon von dir
> geschrieben), sollte es schon funktionieren.
Klar, billig funzt immer. Damit tut man sich aber keinen Gefallen
weil einem die Kosten dann irgendwann erdrücken.
> Angeben musst du die Krankheit m.M.n. nur wenn sie die Arbeit
> beeinträchtigt. Allerdings nicht im Vorstellungsgespräch.
Eben, da besteht sowieso nur Aussage gegen Aussage und nach der
Probezeit dürfte das sowieso gegessen sein.

Kolophonium schrieb:
>>Die Frage nach der Krankheit ist eine nicht erlaubte Frage und du
>>musst sie nicht beantworten.
>
> Und noch so ein Berufsahnungloser.
>
> http://www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vo...
Funzt nicht. Muss man sich da einloggen?
> oder
>
> http://www.on-anwalt.de/news/news.php?id=26
Das meiste ist Nonsens, z.B. Alkoholismus bei Fahrern ist
verhaltensbedingt und selbsttherapierbar, auch wenn es als Krankheit
anerkannt wird, muss es ja nicht den neuen Job nachteilig beeinflussen.
Die anderen Punkte sind zumindest fragwürdig weil die im 
Verantwortungsbereich des Bewerbers liegen. Baldige Haftstrafenantritt
weiß man in der Regel wohl Wochen vorher und würde wohl zu einer
fristlosen Kündigung führen. Da wollen und brauchen die Arbeitgeber
kaum Sorgen haben das sie da noch für eine Kündigungsfrist ohne
jede Arbeitsleistung blechen müssen was wohl die Ursache für Klagen war.
Andererseits hab ich auch schon von Haftverschonung oder offenen
Vollzug gelesen wenn man einen Job vorweisen kann und wenn man seine
Arbeitsleistung erbringt dürfte sich die Angelegenheit damit erledigt
haben.
Das was der Anwalt da so schreibt würde ich mal als sehr unverbindlich
erachten und der Anspruch auf Arbeit ist ja wohl ein Grundrecht.

Frank O. schrieb:
> Du darfst sogar bei unerlaubten Fragen lügen.^^
> Solltest du aber auf Fragen, die zum Fragenkatalog der erlaubten Fragen
> gehören, dann kann dir darauf noch nach Jahren gekündigt werden.
> Gibt es auch einschlägige Urteile drüber.
Kennste den Fragenkatalog auswendig? Also ich nicht und daher antworte
ich immer nach Gefühl und wenn ich meine das etwas den Arbeitgeber
nichts angeht, dann lüge ich dem die Hucke voll, das sich die Balken 
biegen. Macht der AG nämlich genauso und das machen die ALLE.
> Die Frage nach der Krankheit ist eine nicht erlaubte Frage und du musst
> sie nicht beantworten. Wenn sie danach fragen (bei meinem Arbeitgeber
> musste ich vor 25 Jahren schon eine Einsicht in Krankenakten der Kasse
> gewähren) und du nicht antwortest, dann kriegst du den Job nicht.
Ich würde das mal als Nötigung einstufen, aber ein Arbeitgeber der das
tut, taugt doch sowieso nichts und da wird man dann auf Dauer auch nicht
glücklich. Ich möchte sicherlich nicht bei einem Arbeitgeber arbeiten
wo ich in Furcht leben muss. Da würde man ja ne Macke bekommen.
> Von dir aus darfst du auf keinen Fall damit anfangen und dich schon gar
> nicht unter Wert verkaufen.
Deinen Wert legen andere fest, da hast du kaum Einfluss drauf.
> Würde vielleicht, wenn dein Arbeitgeber dich schon auf dein Krank sein
> angesprochen hat, mit dem AG reden, dass er dir einen Job mit mehr
> sitzender Tätigkeit gibt.
Daran ist ansich nichts verkehrt, aber ich würde nicht erwähnen das die
Beeinträchtigung schon zum Einstellungszeitpunkt bestand.
Den geht nur was an, das du krank geschrieben bist, nicht was für eine 
Krankheit du hast oder hattest.
Wenn man sonst die Arbeit erledigen kann, sind gelegentliche
Erkrankungen von jedem Arbeitgeber hin zu nehemen ob ihm das nun
gefällt oder nicht. Eine dauerhafte Erkrankung steht dann wieder auf
einem anderen Blatt.

von Erwin H. (Gast)


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Michael S. schrieb:
>> Wenn du dann
>> gehaltsmäßig auf dem Teppich bleibst (wie ja oben schon von dir
>> geschrieben), sollte es schon funktionieren.
> Klar, billig funzt immer. Damit tut man sich aber keinen Gefallen
> weil einem die Kosten dann irgendwann erdrücken.

Richtig. Vor allem wird man als Billiglöhner im Rentenalter unter der 
Brücke landen. Wohneigentum kann man von einem Billiggehalt sicherlich 
auch nicht erwerben. Mit einem Billiggehalt wird man also bloß 
ausgenutzt. Der Chef lacht sich einen Ast.

von Heiko (Gast)


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Hallo,

vielleicht ist es ja ganz sinnvoll die Frage in zwei sinnvolle 
Themenkomplexe zu trennen: den juristischen einerseits den 
"menschlichen" andererseits.

Der juristische wurde schon teils erörtert. In einem Bewerbungsschreiben 
muss niemand irgendwas angeben. Du könntest sogar verschweigen, dass Du 
promovierter Etechniker oder Mitglied bei der lokalen Al-Kaida Zelle 
bist, ob das erste sinnvoll und das zweite durchhaltbar ist, steht auf 
einem ganz anderen Blatt. Anders sieht es im Vorstellungsgespräch bei 
aktiven Fragen aus, da ist die Frage nach Krankheit teils berechtigt 
(z.B. Hepatitis-C oder HIV in einem medizinischen Beruf, besondere 
körperliche Eignung bei Piloten, Berufstauchern etc.), ob sie dies auch 
in Deinem Fall ist, hängt vom konkreten Job ab. Bei einer reinen 
Schreibtischtätigkeit wird die Frage nach Krankheiten von Seiten des 
Arbeitgebers nur schwer zu begründen sein, dann dürftest Du wohl bei 
Deiner Antwort auch mal 5 gerade sein lassen... Das bringt mich zu der 
zweiten Komponente, dem "menschlichen": glaubt wirklich jemand 
ernsthaft, dass sich eine schwerwiegende, offensichtliche(!) Erkrankung 
im Laufe der Probezeit (i.d.R. 6 Monate) gegenüber dem Arbeitgeber 
verbergen lässt? Die Frage mag sich jeder selbst beantworten...
Eine Kündigung innerhalb der Probezeit bedarf KEINER Begründung, d.h. 
hier sitzt der Arbeitgeber eindeutig am längeren Hebel. D.h. wenn ich in 
der Situation wäre, würde ich die Krankheit im Bewerbungsschreiben auf 
jeden Fall nicht erwähnen, würde das Thema im Vorstellungsgespräch aber 
proaktiv angehen.

von Arno Nym (Gast)


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Das ist wohl der entscheidende Paragraph:

1. Krankheiten:
Soweit ein berechtigtes Interesse für den Betrieb und die anderen 
Mitarbeiter besteht, ist eine frühere Erkrankung mitzuteilen. Bestehende 
Krankheiten sind grundsätzlich nur dann mitzuteilen, wenn der 
Arbeitnehmer hierdurch an der geplanten Tätigkeit auf Dauer gehindert 
wird, oder in periodisch wiederkehrenden Abständen von der Arbeit 
fernbleiben muß.


Nur, wie interpretiert man das, wenn jemand unregelmässig teilweise 
ausfällt?

von Wilhelm F. (Gast)


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Arno Nym schrieb:

> Nur, wie interpretiert man das, wenn jemand unregelmässig teilweise
> ausfällt?

Die Ausfälle bzw. Einschränkungen sind halt eben nicht per 
Terminkalender planbar, sondern rein sporadisch. Die Bandbreite an 
Ausfallspektrum kann fast beliebig sein.

MS-Patienten sind ein gutes Erklärungsbeispiel. Ein "Schub" tritt von 
Zeit zu Zeit plötzlich auf, und dann ist er ein paar Tage schachmatt. 
Ein anderer hat alle 3 Tage Probleme mit Fußgelenksarthrose, der 
übernächste hat Rheuma, beim anderen schmerzen und schwellen täglich 
nach 3 Stunden Sitzen die Beine, was auch durch "Beine vertreten" an dem 
Tag nicht mehr weg geht, usw. usf...

von Michael S. (technicans)


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Arno Nym schrieb:
> Nur, wie interpretiert man das, wenn jemand unregelmässig teilweise
> ausfällt?

Vielleicht das einen die Arbeit krank gemacht hat?
Bloß keine Schuld übernehmen. Der Schuß geht sonst garantiert
nach hinten los.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Vielleicht das einen die Arbeit krank gemacht hat?

Er hatte ja einen Autounfall. Aber Krankheit ist Krankheit.

von Michael S. (technicans)


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Ich denke, das war ein rhetorische Frage und bezog sich nicht
auf den Sachverhalt den der TO vorgebracht hatte.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Aber Krankheit ist Krankheit.

Nur, wo fängt eine Krankheit an?

von Dante (Gast)


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self fulfilling prophecy

mehr gibt es zu dir nicht zu sagen

von robocash (Gast)


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Eigentlich müsste der Wohlstand derart angestiegen sein, dass ich 
überlegte, mich bei ILUME-Informatik in Mainz nicht voll zu verkaufen 
sondern in Teilzeit. Die Firma hatte immer gute Jobs in Stuttgart zu 
bieten und laut Aussage eines dort zufällig im Büro um 17:00 Uhr 
angetroffenen Mitarbeiters liefen die Geschäfte 2010 (im 
Fachkräftemangel) glänzend. Die Firma antwortete daraufhin überhaupt 
nicht. Mehrmals telefonierte ich, weil ich die Ablehnung für das 
Arbeitsamt brauchte. Schließlich sendeten sie mir einen Wisch, der mich 
zu vielem, auch zu diesem Beitrag hier, provozierte.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Ich denke, das war ein rhetorische Frage und bezog sich nicht
> auf den Sachverhalt den der TO vorgebracht hatte.
>
> Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Aber Krankheit ist Krankheit.
>
> Nur, wo fängt eine Krankheit an?

Da, wo man bemerkt, daß nicht mehr alles zu 100% funktioniert, wie 
früher gehabt.

Dafür gibt es dann das Versorgungsamt, wo man einen Behinderungsgrad 
beantragen kann.

Es kann natürlich sein, daß man dann mal in einer Behindertenwerkstatt 
landet, und Handfeger zusammen bindet. Das weiß ich aber nicht genau.

von robocash (Gast)


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Bei Versorgungsamt darf nicht das ALG-1 dazwischenkommen, unter dem 
Motto: Was denn Sie sind ja krank und können keine Arbeitsleistung 
bieten (=sich nicht voll verkaufen, zur vollsten Zufriedenheit). Dann 
kriegen Sie auch kein ALG-1. Wird Ihnen auch kaum jemand helfen, denn 
die meisten Arbeitslosen gehen sofort in Hartz-4.

von Michael S. (technicans)


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robocash schrieb:
> denn
> die meisten Arbeitslosen gehen sofort in Hartz-4.

Genau darin liegt der größte Sprengstoff. Da ist so ne blaue
Tasche doch nen Witz.

von Maximilian (Gast)


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Die Moderatoren sehen wohl auch Vorschriften des Nebenstrafrechts im AGG 
und löschen deshalb Beiträge, die das Gegenteil behaupten. :-(

von Zocker_03 (Gast)


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> Re: Inwieweit Krankheiten bei BW angeben

Wenn du dich als Inbetriebnahmeingenieur bewirbst braust du die
Abhängigkeit zum Alkohol, wenn vorhanden, nicht besonders zu betonen.

Trunksucht ist auf IBN eine annerkannte Berufskrankheit, wird aber 
stillschweigend geduldet da die durchführung der IBN mit Abstinenzlern
zum Zusammenbruch des Systems führen würde, da keine Mitarbeiter 
verfügbar.

Die Personaler sehen dier das an, Nase wie eine Kartoffel, Ohren wie 
Blumenkohl und eine etwas graue Gesichtsfarbe und spröde Haut sind hier 
keine Hinderung.

In dieser Richtung ist man auf IBN sehr tolerant, gezwungenermaßen !

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