Ich habe seit etwas 2 Jahren regelmässige Probleme mit dem Kniegelenk, was dazu führt, dass ich jeweils einige Tage k.o. bin, d.h. ich kann nicht Autofahren und nicht Laufen, bzw darf es wegen der Medikamente nicht. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Problem zu beheben ist. Die Sache ist unfallbedingt und ärztlich festgestellt. Ich möchte mich beruflich verändern und mir einen Job suchen, wo ich weniger umherlaufen muss, bzw. nicht soviel stehen muss, um das Problem zu lindern. Muss ich bei Bewerbungen dies angeben? Praktisch wird es dazu führen, dass ich dennoch immer mal wieder nicht ins Büro kommen kann, bzw einige Tage zuhause verbringen muss, wegen ambulanter Behandlung im KH (Infusion / Spritzen). Sicher wird es so sein, dass der AG auf Dauer die Überlegung anstellen wird, mich zu behalten - genauer, mich zu den ausgehandelten Konditionen zu behalten. (Ich werde mich entsprechend finanziell günstig verkaufen). Das muss man dann sehen, wie sich das ergibt. Die Frage zunächst ist nur: Kann er mich belangen oder kann es ein Problem geben, wenn heraus kommt, was es ist und offenkundig wird, dass ich es vorher schon wusste?
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Arno Nym schrieb: > Muss ich bei Bewerbungen dies angeben? Bei mir ist die Lage ähnlich, allerdings nicht durch Unfall. Im Augenblick bin ich keine 3 Stunden täglich erwerbsfähig, und sogar das Jobcenter ist sauer, weil sie mich damit weder auf eine Arbeit noch auf eine Maßnahme bekommen können. Dabei liebe ich doch abgöttisch die Bewerbungskurse. Einige Krankheitserscheinungen gehen auf das Konto "langjährige Sitztätigkeit". Also einen Vollzeit-Sitzjob wie am PC wird es nie mehr geben, mit Überstunden erst recht nicht. Man sollte da schon mit offenen Karten spielen, wenn man schon sichtbar nicht mehr so funktioniert, und es für die Stelle zum Teil relevant ist. Andere Erkrankungen, die für den Job nicht relevant sind, kann man für sich behalten.
Bei der heutigen Art und Weise, wie mit Datenerhebungen umgegangen wird, würde ich mir zweimal überlegen was man in der Bewerbung angibt. Manche Stellenangebote dienen nur dazu, Daten abzufischen.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Im > Augenblick bin ich keine 3 Stunden täglich erwerbsfähig, und sogar das > Jobcenter ist sauer, weil sie mich damit weder auf eine Arbeit noch auf > eine Maßnahme bekommen können. Wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert und hat deshalb eigentlich keinen Anspruch auf ALG II, sondern auf Grundsicherung. Sieht das JobCenter dies anders?
muah schrieb: > Bei der heutigen Art und Weise, wie mit Datenerhebungen umgegangen wird, > würde ich mir zweimal überlegen was man in der Bewerbung angibt. In der Bewerbung gibt man Gesundheitsstörungen aber auch gar nicht an, wenn einen der Job interessiert, und man meint, es könnte was funktionieren. Ausnahme: Man muß eine rechtsverbindlich verpflichtende Bewerbung schreiben, die man nicht möchte.
Schade, dass niemand auf die Frage anwortet. Nochmal: MUSS MAN ES ANGEBEN, ODER NICHT?
Laut dem AGG darf man u. a. wegen deiner Krankheit oder Behinderung nicht diskriminiert werden. Dazu gehört auch, daß man ein standesgemäßges Gehalt bezieht und nicht gehaltsmäßig gedrückt wird. Ansonsten macht sich nämlich der Arbeitgeber strafbar.
Arno Nym schrieb: > MUSS MAN ES ANGEBEN, ODER NICHT? Du MUSST NICHTS. Kannst aber dann sehen, was im Folgenden passiert.
@Arno Nym die Eingabe der Begriffe "angabe krankheiten vorstellungsgespräch" in google führt u.a. führt zu folgendem Links: http://www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech/tid-10759/vorstellungsgespraech-haben-sie-krankheiten_aid_311217.html oder http://www.on-anwalt.de/news/news.php?id=26 Hoffentlich gehst du in deiner Arbeit nicht ähnlich dilettantisch und unstrukturiert vor. Ich würde mir lieber selbst vernüftige Infos besorgen, anstatt auf solche Geistesriesen wie z.B. Ulli hereinzufallen.
Arno Nym schrieb: > MUSS MAN ES ANGEBEN, ODER NICHT? NEIN! (Ich kann auch schreien ;) Mensch, es gibt im Internet Zahlreiche Seiten auf denen die nicht zulässigen Fragen aufgeführt sind. Da darf man dann auch Lügen. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle in denen solche Fragen zulässig sind z.B. im Sicherheitsbereich die Frage nach Vorstrafen, im Hochrisikobereich (Bio-Labor) die Frage nach Schwangerschaft. Hier ein Link nach 3 Sekunden Tante Google Fragen. http://www.east-law.com/rechtstipps/unzulassige-fragen-im-bewerbungsgespraech/
Ulli schrieb: > Laut dem AGG darf man u. a. wegen deiner Krankheit oder Behinderung > nicht diskriminiert werden. Wem hilft das denn, wenn er wirklich eingeschränkt ist? Fakt ist, daß man dann nicht mehr uneingeschränkt für Arbeiten in Betracht kommt.
Man muss nur eigenverantwortlich Sachverhalte angeben die für die Stelle WESENTLICH sind. Beispiel: Wenn du an einer Krankheit leidest die zu einem Blackout führt und du an einer Maschine arbeiten sollst wo ein Unfallgefahr bestünde dann ist das wesentlich weil lebensgefährlich und sollte auch verantwortungsvoll offen gelegt werden. Der Arbeitgeber hat ja auch die Möglichkeit einen neuen Mitarbeiter zu einer Arbeitseignungsuntersuchung zu schicken um sich eine bestimmte Arbeitsfähigkeit bestätigen(oder auch nicht) zu lassen. Da werden dann schon entsprechende Fragen gestellt die man korrekt beantworten sollte und die auch nicht weitergetragen werden dürfen. Der Arzt attestiert dann die Eignung oder Uneignung. Macht aber nicht jede Firma und daher braucht man solche Nachteile auch nicht angeben wenn man die Arbeit aufgrund fachlicher Eignung ausüben kann und kein Risiko besteht. Sollte sich eine Krankheit in der Probezeit als so problematisch herausstellen, das dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse nicht zugemutet werden kann, kann der Job auch ohne Begründung aufgelöst werden. Ansonsten gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Ich hatte mal einen Kollegen der Farbenblind war und jedes mal wenn er Farbcode von einem Widerstand ablesen musste, musste ihm geholfen werden. Das ist für einen Arbeitgeber zumutbar und ist somit auch kein Grund für eine Kündigung. Fällt eine Mitarbeiter infolge Krankheit auf Dauer aus, kann ein Betrieb durchaus erfolgreich auf dem Rechtswege das Arbeitsverhältnis beenden. Pauschal kann man da keine verlässliche Aussage machen und wird immer von den Begleitumständen, Größe des Betriebs und noch einigen anderen Kriterien abhängen. Verbindlich ist das natürlich nicht. Ist nur meine Sicht aufgrund eigener Beobachtungen und Erfahrungen.
Ich würde mich von den Arbeitgebern nicht ins Boxhorn jagen lassen. Viele Firmen haben soviel Dreck am Stecken, den sie dir beim Vorstellungsgespräch sicherlich auch nicht auf die Nase binden werden. Zum Beispiel so: Lieber Bewerber, letztes Jahr haben wir ein krummes Ding gedreht, jetzt hoffen wir daß uns die Steuerfahndung nicht auf die Schliche kommt... Alles muß man sich auch nicht gefallen lassen.
Was du nicht weißt, macht dich nicht heiß. Wäre aber mal ne Verbesserung wenn ein Arbeitgeber einen Lebenslauf vorlegen müsste, mit Bewertungen der Beschäftigten rückwirkend chronologisch lückenlos, versteht sich. ;-)
Ich schätze mal, dass lässt sich nicht unter den Tisch kehren. Im Gegenteil: Es kann für beide Seiten von Vorteil sein Klartext zu reden. Dazu sind allerdings Überlegungen die über: "Was du nicht weißt, macht dich nicht heiß" hinausgehen - von beiden Seiten.
Ich wuerd nichts schreiben, aber dann allenfalls mit einem Stock an das Vorstellungsgespraech gehen. Und erwaehnen, dass du etwas kuerzer treten willst.
@ TO Hast du einen Behindertenausweis bzw. wurde bei dir schon mal ein Grad der Behinderung festgestellt? Ab einem bestimmten Grad (ich glaube es waren 50%) zählst du als Behinderter. Arbeitgeber müssen prozentual zu ihrer Firmengröße Behinderte einstellen oder eine Strafe zahlen. Da du nur gelegentlich mal ein paar Tage wegen deiner Krankheit fehlst und ansonsten deinen Schreibtischjob ohne Probleme erledigen kannst und offenbar auch keine teuren Umbauten im Büro notwendig sind, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein AG Interesse an dir hat. Wenn du dann gehaltsmäßig auf dem Teppich bleibst (wie ja oben schon von dir geschrieben), sollte es schon funktionieren. Angeben musst du die Krankheit m.M.n. nur wenn sie die Arbeit beeinträchtigt. Allerdings nicht im Vorstellungsgespräch.
egal schrieb: > Allerdings nicht im Vorstellungsgespräch. War natürlich Quatsch, gemeit war "...nicht im Bewerbungsschreiben".
Du darfst sogar bei unerlaubten Fragen lügen.^^ Solltest du aber auf Fragen, die zum Fragenkatalog der erlaubten Fragen gehören, dann kann dir darauf noch nach Jahren gekündigt werden. Gibt es auch einschlägige Urteile drüber. Die Frage nach der Krankheit ist eine nicht erlaubte Frage und du musst sie nicht beantworten. Wenn sie danach fragen (bei meinem Arbeitgeber musste ich vor 25 Jahren schon eine Einsicht in Krankenakten der Kasse gewähren) und du nicht antwortest, dann kriegst du den Job nicht. Von dir aus darfst du auf keinen Fall damit anfangen und dich schon gar nicht unter Wert verkaufen. Würde vielleicht, wenn dein Arbeitgeber dich schon auf dein Krank sein angesprochen hat, mit dem AG reden, dass er dir einen Job mit mehr sitzender Tätigkeit gibt.
>Die Frage nach der Krankheit ist eine nicht erlaubte Frage und du >musst sie nicht beantworten. Und noch so ein Berufsahnungloser. http://www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vo... oder http://www.on-anwalt.de/news/news.php?id=26
egal schrieb: > @ TO > Hast du einen Behindertenausweis bzw. wurde bei dir schon mal ein Grad > der Behinderung festgestellt? Ab einem bestimmten Grad (ich glaube es > waren 50%) zählst du als Behinderter. Arbeitgeber müssen prozentual zu > ihrer Firmengröße Behinderte einstellen oder eine Strafe zahlen. Nicht Strafe, sondern eine Ausgleichsabgabe. Das zahlen die Arbeitgeber sogar gern wenn sie dadurch von der Last befreit werden. Ein Familien- angehöriger von mir hat sogar 80% und hat trotz hunderter Bewerbungen und Berufsausbildung keinen Job bekommen. War Mobil und auch sonst nicht eingeschränkt und für Büroarbeit fit genug, trotzdem nada. Hat nun Berufsunfähigkeitsrente für die nächsten Jahre und das wird auch das Ende vom Lied sein. > Da du > nur gelegentlich mal ein paar Tage wegen deiner Krankheit fehlst und > ansonsten deinen Schreibtischjob ohne Probleme erledigen kannst und > offenbar auch keine teuren Umbauten im Büro notwendig sind, könnte ich > mir durchaus vorstellen, dass ein AG Interesse an dir hat. Wenn man es ihm verschweigt könnte es klappen, ansonsten sehe ich da schwarz. Dafür werden die Behindertenzentren, wie ich selbst beobachten konnte, immer mehr ausgebaut. > Wenn du dann > gehaltsmäßig auf dem Teppich bleibst (wie ja oben schon von dir > geschrieben), sollte es schon funktionieren. Klar, billig funzt immer. Damit tut man sich aber keinen Gefallen weil einem die Kosten dann irgendwann erdrücken. > Angeben musst du die Krankheit m.M.n. nur wenn sie die Arbeit > beeinträchtigt. Allerdings nicht im Vorstellungsgespräch. Eben, da besteht sowieso nur Aussage gegen Aussage und nach der Probezeit dürfte das sowieso gegessen sein. Kolophonium schrieb: >>Die Frage nach der Krankheit ist eine nicht erlaubte Frage und du >>musst sie nicht beantworten. > > Und noch so ein Berufsahnungloser. > > http://www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vo... Funzt nicht. Muss man sich da einloggen? > oder > > http://www.on-anwalt.de/news/news.php?id=26 Das meiste ist Nonsens, z.B. Alkoholismus bei Fahrern ist verhaltensbedingt und selbsttherapierbar, auch wenn es als Krankheit anerkannt wird, muss es ja nicht den neuen Job nachteilig beeinflussen. Die anderen Punkte sind zumindest fragwürdig weil die im Verantwortungsbereich des Bewerbers liegen. Baldige Haftstrafenantritt weiß man in der Regel wohl Wochen vorher und würde wohl zu einer fristlosen Kündigung führen. Da wollen und brauchen die Arbeitgeber kaum Sorgen haben das sie da noch für eine Kündigungsfrist ohne jede Arbeitsleistung blechen müssen was wohl die Ursache für Klagen war. Andererseits hab ich auch schon von Haftverschonung oder offenen Vollzug gelesen wenn man einen Job vorweisen kann und wenn man seine Arbeitsleistung erbringt dürfte sich die Angelegenheit damit erledigt haben. Das was der Anwalt da so schreibt würde ich mal als sehr unverbindlich erachten und der Anspruch auf Arbeit ist ja wohl ein Grundrecht. Frank O. schrieb: > Du darfst sogar bei unerlaubten Fragen lügen.^^ > Solltest du aber auf Fragen, die zum Fragenkatalog der erlaubten Fragen > gehören, dann kann dir darauf noch nach Jahren gekündigt werden. > Gibt es auch einschlägige Urteile drüber. Kennste den Fragenkatalog auswendig? Also ich nicht und daher antworte ich immer nach Gefühl und wenn ich meine das etwas den Arbeitgeber nichts angeht, dann lüge ich dem die Hucke voll, das sich die Balken biegen. Macht der AG nämlich genauso und das machen die ALLE. > Die Frage nach der Krankheit ist eine nicht erlaubte Frage und du musst > sie nicht beantworten. Wenn sie danach fragen (bei meinem Arbeitgeber > musste ich vor 25 Jahren schon eine Einsicht in Krankenakten der Kasse > gewähren) und du nicht antwortest, dann kriegst du den Job nicht. Ich würde das mal als Nötigung einstufen, aber ein Arbeitgeber der das tut, taugt doch sowieso nichts und da wird man dann auf Dauer auch nicht glücklich. Ich möchte sicherlich nicht bei einem Arbeitgeber arbeiten wo ich in Furcht leben muss. Da würde man ja ne Macke bekommen. > Von dir aus darfst du auf keinen Fall damit anfangen und dich schon gar > nicht unter Wert verkaufen. Deinen Wert legen andere fest, da hast du kaum Einfluss drauf. > Würde vielleicht, wenn dein Arbeitgeber dich schon auf dein Krank sein > angesprochen hat, mit dem AG reden, dass er dir einen Job mit mehr > sitzender Tätigkeit gibt. Daran ist ansich nichts verkehrt, aber ich würde nicht erwähnen das die Beeinträchtigung schon zum Einstellungszeitpunkt bestand. Den geht nur was an, das du krank geschrieben bist, nicht was für eine Krankheit du hast oder hattest. Wenn man sonst die Arbeit erledigen kann, sind gelegentliche Erkrankungen von jedem Arbeitgeber hin zu nehemen ob ihm das nun gefällt oder nicht. Eine dauerhafte Erkrankung steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Michael S. schrieb: >> Wenn du dann >> gehaltsmäßig auf dem Teppich bleibst (wie ja oben schon von dir >> geschrieben), sollte es schon funktionieren. > Klar, billig funzt immer. Damit tut man sich aber keinen Gefallen > weil einem die Kosten dann irgendwann erdrücken. Richtig. Vor allem wird man als Billiglöhner im Rentenalter unter der Brücke landen. Wohneigentum kann man von einem Billiggehalt sicherlich auch nicht erwerben. Mit einem Billiggehalt wird man also bloß ausgenutzt. Der Chef lacht sich einen Ast.
Hallo, vielleicht ist es ja ganz sinnvoll die Frage in zwei sinnvolle Themenkomplexe zu trennen: den juristischen einerseits den "menschlichen" andererseits. Der juristische wurde schon teils erörtert. In einem Bewerbungsschreiben muss niemand irgendwas angeben. Du könntest sogar verschweigen, dass Du promovierter Etechniker oder Mitglied bei der lokalen Al-Kaida Zelle bist, ob das erste sinnvoll und das zweite durchhaltbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Anders sieht es im Vorstellungsgespräch bei aktiven Fragen aus, da ist die Frage nach Krankheit teils berechtigt (z.B. Hepatitis-C oder HIV in einem medizinischen Beruf, besondere körperliche Eignung bei Piloten, Berufstauchern etc.), ob sie dies auch in Deinem Fall ist, hängt vom konkreten Job ab. Bei einer reinen Schreibtischtätigkeit wird die Frage nach Krankheiten von Seiten des Arbeitgebers nur schwer zu begründen sein, dann dürftest Du wohl bei Deiner Antwort auch mal 5 gerade sein lassen... Das bringt mich zu der zweiten Komponente, dem "menschlichen": glaubt wirklich jemand ernsthaft, dass sich eine schwerwiegende, offensichtliche(!) Erkrankung im Laufe der Probezeit (i.d.R. 6 Monate) gegenüber dem Arbeitgeber verbergen lässt? Die Frage mag sich jeder selbst beantworten... Eine Kündigung innerhalb der Probezeit bedarf KEINER Begründung, d.h. hier sitzt der Arbeitgeber eindeutig am längeren Hebel. D.h. wenn ich in der Situation wäre, würde ich die Krankheit im Bewerbungsschreiben auf jeden Fall nicht erwähnen, würde das Thema im Vorstellungsgespräch aber proaktiv angehen.
Das ist wohl der entscheidende Paragraph: 1. Krankheiten: Soweit ein berechtigtes Interesse für den Betrieb und die anderen Mitarbeiter besteht, ist eine frühere Erkrankung mitzuteilen. Bestehende Krankheiten sind grundsätzlich nur dann mitzuteilen, wenn der Arbeitnehmer hierdurch an der geplanten Tätigkeit auf Dauer gehindert wird, oder in periodisch wiederkehrenden Abständen von der Arbeit fernbleiben muß. Nur, wie interpretiert man das, wenn jemand unregelmässig teilweise ausfällt?
Arno Nym schrieb: > Nur, wie interpretiert man das, wenn jemand unregelmässig teilweise > ausfällt? Die Ausfälle bzw. Einschränkungen sind halt eben nicht per Terminkalender planbar, sondern rein sporadisch. Die Bandbreite an Ausfallspektrum kann fast beliebig sein. MS-Patienten sind ein gutes Erklärungsbeispiel. Ein "Schub" tritt von Zeit zu Zeit plötzlich auf, und dann ist er ein paar Tage schachmatt. Ein anderer hat alle 3 Tage Probleme mit Fußgelenksarthrose, der übernächste hat Rheuma, beim anderen schmerzen und schwellen täglich nach 3 Stunden Sitzen die Beine, was auch durch "Beine vertreten" an dem Tag nicht mehr weg geht, usw. usf...
Arno Nym schrieb: > Nur, wie interpretiert man das, wenn jemand unregelmässig teilweise > ausfällt? Vielleicht das einen die Arbeit krank gemacht hat? Bloß keine Schuld übernehmen. Der Schuß geht sonst garantiert nach hinten los.
Michael S. schrieb: > Vielleicht das einen die Arbeit krank gemacht hat? Er hatte ja einen Autounfall. Aber Krankheit ist Krankheit.
Ich denke, das war ein rhetorische Frage und bezog sich nicht auf den Sachverhalt den der TO vorgebracht hatte. Wilhelm Ferkes schrieb: > Aber Krankheit ist Krankheit. Nur, wo fängt eine Krankheit an?
self fulfilling prophecy mehr gibt es zu dir nicht zu sagen
Eigentlich müsste der Wohlstand derart angestiegen sein, dass ich überlegte, mich bei ILUME-Informatik in Mainz nicht voll zu verkaufen sondern in Teilzeit. Die Firma hatte immer gute Jobs in Stuttgart zu bieten und laut Aussage eines dort zufällig im Büro um 17:00 Uhr angetroffenen Mitarbeiters liefen die Geschäfte 2010 (im Fachkräftemangel) glänzend. Die Firma antwortete daraufhin überhaupt nicht. Mehrmals telefonierte ich, weil ich die Ablehnung für das Arbeitsamt brauchte. Schließlich sendeten sie mir einen Wisch, der mich zu vielem, auch zu diesem Beitrag hier, provozierte.
Michael S. schrieb: > Ich denke, das war ein rhetorische Frage und bezog sich nicht > auf den Sachverhalt den der TO vorgebracht hatte. > > Wilhelm Ferkes schrieb: >> Aber Krankheit ist Krankheit. > > Nur, wo fängt eine Krankheit an? Da, wo man bemerkt, daß nicht mehr alles zu 100% funktioniert, wie früher gehabt. Dafür gibt es dann das Versorgungsamt, wo man einen Behinderungsgrad beantragen kann. Es kann natürlich sein, daß man dann mal in einer Behindertenwerkstatt landet, und Handfeger zusammen bindet. Das weiß ich aber nicht genau.
Bei Versorgungsamt darf nicht das ALG-1 dazwischenkommen, unter dem Motto: Was denn Sie sind ja krank und können keine Arbeitsleistung bieten (=sich nicht voll verkaufen, zur vollsten Zufriedenheit). Dann kriegen Sie auch kein ALG-1. Wird Ihnen auch kaum jemand helfen, denn die meisten Arbeitslosen gehen sofort in Hartz-4.
robocash schrieb: > denn > die meisten Arbeitslosen gehen sofort in Hartz-4. Genau darin liegt der größte Sprengstoff. Da ist so ne blaue Tasche doch nen Witz.
Die Moderatoren sehen wohl auch Vorschriften des Nebenstrafrechts im AGG und löschen deshalb Beiträge, die das Gegenteil behaupten. :-(
> Re: Inwieweit Krankheiten bei BW angeben
Wenn du dich als Inbetriebnahmeingenieur bewirbst braust du die
Abhängigkeit zum Alkohol, wenn vorhanden, nicht besonders zu betonen.
Trunksucht ist auf IBN eine annerkannte Berufskrankheit, wird aber
stillschweigend geduldet da die durchführung der IBN mit Abstinenzlern
zum Zusammenbruch des Systems führen würde, da keine Mitarbeiter
verfügbar.
Die Personaler sehen dier das an, Nase wie eine Kartoffel, Ohren wie
Blumenkohl und eine etwas graue Gesichtsfarbe und spröde Haut sind hier
keine Hinderung.
In dieser Richtung ist man auf IBN sehr tolerant, gezwungenermaßen !
Beitrag #5568426 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5568427 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5568428 wurde von einem Moderator gelöscht.
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