Verrechnung offene Posten mit Gehalt

#2964792
Lesenswert?

Warum sollte der AG das vom Brutto einbehalten? auf dieses "zinslose 
Mitarbeiter-Darlehen" sind natürlich genau die üblichen Sozialabgaben zu 
entrichten.

Ich schätze mal, daß das ganz regulär vom Netto-Betrag abgezogen wird. 
Ist doch aber egal, ob du dem AG heute aus deiner Portokasse eine 
Überweisung von 150 EUR zustellst, oder er dir am Monatsende dein 
reguläres Nettogehalt abzüglich 150 EUR überweist.

Du könntest also höchtens ein paar Tage (20.12.2012- 03.01.2013) davon 
profitieren, daß auf deinem Konto die 150 EUR noch rumhängen bzw (wenn 
du so knapp auf Kante lebst) dein Konto nicht mit 150 EUR in die Miesen 
rutscht

Oder morgen ist tatsächlich Weltuntergang, dann hast du natürlich auch 
Vorteile davon, die Rückzahlung erst am 03.01.2013 erledigen zu wollen 
...
#2964969
Lesenswert?

Antwort für die Erbsenbzähler: Es verringert theoretisch Deinen 
Rentenanspruch und Deinen Beitrag zur Krankenkasse etc.

Antwort für die Paranoiden: Er könnte es im nächsten Monat wieder tun 
und behaupten, Du wärest stillschweigend mit der Generellen 
Gehaltsverringerung einverstanden.

Die Lohntante wird sich bedanken :-)
#2965139
Lesenswert?

Filth __ schrieb:
> Sein Vorschlag ist, den Betrag
> mit dem Gehalt zu verrechnen. Entstehen mir irgendwelche Nachteile, wenn
> ich das nicht bar mache sondern eben verrechnen lasse?

Kläre erst mal ob er das vom Brutto oder Netto abziehen will.
Dann wären zu fragen ob du eine Rechnung bekommst wo alle Leistungen
dokumentiert sind, denn nur dann hat man auch Rechte an was auch immer,
z.B. Gewährleistung. Ich persönlich würde es nicht machen, bevor
die Rechnung nicht auf dem Tisch liegt und von mir nicht auf
Konsistenz geprüft wurde. Wenn da nämlich Fehler gemacht werden, sind
die später um so schwerer zu korrigieren.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren