Hallo, es ist ja relativ unüblich irgend etwas zu mieten und diese Ware dann zu verkaufen. Ist das eigentlich rechtlich zugelassen? Der Punkt ist nämlich der: Es wird erwartet, dass man einen Mietvertrag für eine bestimmte Zeit aufrecht erhält und nach dem Ende des Vertrages die selbe Ware (nicht die gleiche) zurückgibt. Es ist vorgesehen die Ware zu nutzen, sie aber oft nicht einmal weiter zu vermieten. Theoretisch sollte es doch möglich sein die Ware zu verkaufen oder einzutauschen, später einen Ersatz zu beschaffen und den Mietvertrag dann zu kündigen (und den Ersatz abzugeben)? Diese Vorgehensweise wirkt im ersten Moment ziemlich schräg. Es gibt jedoch einen Bereich, wo dies ein selbstverständliches Vorgehen ist. Wenn man einen Kredit aufnimmt, geht die Bank selbstverständlich davon aus, dass man nicht die Geldscheine zur Dekoration zuhause hinlegt, sondern dass man das Geld eintauscht und "anderes" Geld später zurückgibt. Warum ist dieses Vorgehen, wie es mit Geldgeschäften normal ist, nicht auch mit anderen Waren üblich?
Als Mieter darfst du einen Gegenstand sowieso nicht verkaufen. Du hast kein Eigentum an der Sache. (Wikipedia: Eigentum) Also rein rechtlich gesehen fällt dies sowieso gleich flach. Und mir fällt keine einzige Möglichkeit ein, wo der Verkauf/Rückkauf einer gemieteten Sache Sinn machen würde. Mieten tut man in aller Regel, um etwas nur kurzfristig zu benutzen und bezahlt dafür einen Preis, der weit über einer normalen Amortisation für die Benutzungsperiode liegt. Also lässt sich prinzipbedingt kein Gewinn aus Verkauf/Rückkauf machen. Am ehesten Vergleichbar sind wohl gewisse Modelle im geschäftlichen Bereich: Dass z.B. eine Fluggesellschaft ihre Flugzeuge verkauft und dann von dieser Firma mietet.
Stefan Helmert schrieb: > Es gibt > jedoch einen Bereich, wo dies ein selbstverständliches Vorgehen ist. > Wenn man einen Kredit aufnimmt, geht die Bank selbstverständlich davon > aus, dass man nicht die Geldscheine zur Dekoration zuhause hinlegt, Bankkredite werden ja heutzutage auch in Geldscheinen ausgezahlt! Genau. Sag mal wann hast du das letzte Mal einen Kredit aufgenommen? > sondern dass man das Geld eintauscht und "anderes" Geld später > zurückgibt. Du ist ganz offensichtlich nicht bekannt, dass ein Darlehensvertrag und ein Mietvertrag etwas grundsätzlich verschiedenes ist. Den Thread könte man deshalb allein aufgrund deines Unwissens schließen. Aber falls du dein Wissen aufbessern willst: Überlege dir, was ein Brennholzverleih ist!
Andi $nachname schrieb: > Aber falls du dein Wissen aufbessern willst: Überlege dir, was ein > Brennholzverleih ist! Kenn ich, da kann man brandneue Holzhütten kaufen. Wenn man was zum Wohnen braucht, dann kauf man eine nagelneue Holzhütte.
Frank Q. schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Aber falls du dein Wissen aufbessern willst: Überlege dir, was ein >> Brennholzverleih ist! > > Kenn ich, Kennst du nicht. > da kann man brandneue Holzhütten kaufen. Nein, kann man nicht. > Wenn man was zum Wohnen braucht, dann kauf man eine nagelneue Holzhütte. Aber nicht beim Brennholzverleih. Lass dir mal ein BGB schenken! Hast du dringend nötig!
Wollen wir jetzt einen Wettbewerb starten, wer die dämlichsten Heckscheibenaufschriften (inklusive Falschaussage) vorweisen kann? Da kann ich mithalten! Ansonsten noch einmal daüber nachdenken, was eine Leihe ist!
Ich werf auch noch ein paar Worte ins Spiel: DSL-Splitter und Modem. Normal erhält man die Geräte auch nur während der Vertragslaufzeit und muss sie am Ende zurück geben, sie gehören einem nicht. Aber hat das Zeug schon mal ein Provider (außer Kündigung nach kurzer Zeit) zurück verlangt?
Hauptsache der Fahrer hat seinen Spaß. Würde aber gut in die Bucht passen.
Andi $nachname schrieb: > Da kann ich mithalten! Dann gib Dir mal Mühe, damit es in puncto Ironie auch noch was wird.
Andi $nachname schrieb: > Wollen wir jetzt einen Wettbewerb starten, wer die dämlichsten > Heckscheibenaufschriften (inklusive Falschaussage) vorweisen kann? Da > kann ich mithalten! War von dir etwa was anderes zu erwarten?
Warum ist dieses Vorgehen, wie es mit Geldgeschäften normal ist, nicht auch mit anderen Waren üblich? so verdient man Geld bei fallenden Kursen... Ist eine durchaus gängige Methode bei Aktien etc.
Andi $nachname schrieb: > Du ist ganz offensichtlich nicht bekannt, dass ein Darlehensvertrag und > ein Mietvertrag etwas grundsätzlich verschiedenes ist. Ah, http://de.wikipedia.org/wiki/Darlehen_(Deutschland) Das ist also eine Vertragsvariante, wo man nur eine gleichwertige Sache zurückbringt. Warum gibt es da so selten ein Wohnungsdarlehen, Fahrzeugdarlehen usw.? Da würde es ja viel mehr Möglichkeiten geben, mit Geld zu spielen. Man könnte nicht nur einen Kredit aufnehmen und davon eine Wohnung kaufen und von der Vermietung die Kredit-Zinsen zahlen, sondern auch umgekehrt. Man kann ein "Wohndarlehen" abschließen, die überlassene Wohnung verkaufen und das Geld wieder als Kredit jemanden anders geben. Aus dem Zinsgewinn kann man dann das Überlassungsentgelt der Wohnung zahlen.
Uboot- Stocki schrieb: > Warum ist dieses Vorgehen, wie es mit Geldgeschäften normal ist, nicht > auch mit anderen Waren üblich? Immaterielles Geld ist nicht in Einzelstücken identifizierbar, womit sich diese Frage erledigt. Das Gleiche gilt für die heute i.d.R. nicht in realen Stücken gehandelten Anrechte wie Aktien. Geldscheine sind wie Papieraktien und heutige Standardmünzen Symbole oder Anrechte für einen Wert, besitzen keinen signifikanten materiellen Eigenwert. Somit ist das Material davon austauschbar. Gold- und Silbermünzen waren früher, als das noch Zahlungsmittel waren, allein durch ihren Materialwert gekennzeichnet. Das individuelle Exemplar war bedeutungslos, solange der Materialwert erhalten blieb. Wenn du dir bei der Nachbarin etwas Zucker ausleihst, dann wird auch nicht erwartet, dass du exakt diese Kristalle retournierst. Es geht also auch mit anderen Sachen als Geld. Was übrigens auch auf das angesprochene Brennholz zutrifft. ;-) Andere Sachen, wie Wohnungen, sind jedoch nicht austauschbar, selbst wenn anhand irgendeiner Tabelle der gleiche Wert ermittelt werden kann. Generell darf man das für alle Gegenstände annehmen, die für verschiedene Leute einen unterschiedlichen Wert haben können. Für Geld gilt die Austauschbarkeit also auch nur begrenzt. Für Exemplare mit hohem Wert für das Einzelstück, wie etwa Dagoberts Glückskreuzer, gilt sie nicht.
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