gemietete Ware verkaufen

OP (Firma: dm2sh) #2968858
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Hallo,

es ist ja relativ unüblich irgend etwas zu mieten und diese Ware dann zu 
verkaufen. Ist das eigentlich rechtlich zugelassen?

Der Punkt ist nämlich der:

Es wird erwartet, dass man einen Mietvertrag für eine bestimmte Zeit 
aufrecht erhält und nach dem Ende des Vertrages die selbe Ware (nicht 
die gleiche) zurückgibt. Es ist vorgesehen die Ware zu nutzen, sie aber 
oft nicht einmal weiter zu vermieten. Theoretisch sollte es doch möglich 
sein die Ware zu verkaufen oder einzutauschen, später einen Ersatz zu 
beschaffen und den Mietvertrag dann zu kündigen (und den Ersatz 
abzugeben)?

Diese Vorgehensweise wirkt im ersten Moment ziemlich schräg. Es gibt 
jedoch einen Bereich, wo dies ein selbstverständliches Vorgehen ist. 
Wenn man einen Kredit aufnimmt, geht die Bank selbstverständlich davon 
aus, dass man nicht die Geldscheine zur Dekoration zuhause hinlegt, 
sondern dass man das Geld eintauscht und "anderes" Geld später 
zurückgibt.

Warum ist dieses Vorgehen, wie es mit Geldgeschäften normal ist, nicht 
auch mit anderen Waren üblich?
#2968866
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Als Mieter darfst du einen Gegenstand sowieso nicht verkaufen. Du hast 
kein Eigentum an der Sache. (Wikipedia: Eigentum) Also rein rechtlich 
gesehen fällt dies sowieso gleich flach.

Und mir fällt keine einzige Möglichkeit ein, wo der Verkauf/Rückkauf 
einer gemieteten Sache Sinn machen würde. Mieten tut man in aller Regel, 
um etwas nur kurzfristig zu benutzen und bezahlt dafür einen Preis, der 
weit über einer normalen Amortisation für die Benutzungsperiode liegt. 
Also lässt sich prinzipbedingt kein Gewinn aus Verkauf/Rückkauf machen.

Am ehesten Vergleichbar sind wohl gewisse Modelle im geschäftlichen 
Bereich: Dass z.B. eine Fluggesellschaft ihre Flugzeuge verkauft und 
dann von dieser Firma mietet.
#2968920
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Stefan Helmert schrieb:
> Es gibt
> jedoch einen Bereich, wo dies ein selbstverständliches Vorgehen ist.
> Wenn man einen Kredit aufnimmt, geht die Bank selbstverständlich davon
> aus, dass man nicht die Geldscheine zur Dekoration zuhause hinlegt,

Bankkredite werden ja heutzutage auch in Geldscheinen ausgezahlt! Genau. 
Sag mal wann hast du das letzte Mal einen Kredit aufgenommen?

> sondern dass man das Geld eintauscht und "anderes" Geld später
> zurückgibt.

Du ist ganz offensichtlich nicht bekannt, dass ein Darlehensvertrag und 
ein Mietvertrag etwas grundsätzlich verschiedenes ist. Den Thread könte 
man deshalb allein aufgrund deines Unwissens schließen.

Aber falls du dein Wissen aufbessern willst: Überlege dir, was ein 
Brennholzverleih ist!
#2968947
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Frank Q. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Aber falls du dein Wissen aufbessern willst: Überlege dir, was ein
>> Brennholzverleih ist!
>
> Kenn ich,

Kennst du nicht.

> da kann man brandneue Holzhütten kaufen.

Nein, kann man nicht.

> Wenn man was zum Wohnen braucht, dann kauf man eine nagelneue Holzhütte.

Aber nicht beim Brennholzverleih.

Lass dir mal ein BGB schenken! Hast du dringend nötig!
OP (Firma: dm2sh) #2969269
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Andi $nachname schrieb:
> Du ist ganz offensichtlich nicht bekannt, dass ein Darlehensvertrag und
> ein Mietvertrag etwas grundsätzlich verschiedenes ist.

Ah, http://de.wikipedia.org/wiki/Darlehen_(Deutschland)

Das ist also eine Vertragsvariante, wo man nur eine gleichwertige Sache 
zurückbringt. Warum gibt es da so selten ein Wohnungsdarlehen, 
Fahrzeugdarlehen usw.?

Da würde es ja viel mehr Möglichkeiten geben, mit Geld zu spielen. Man 
könnte nicht nur einen Kredit aufnehmen und davon eine Wohnung kaufen 
und von der Vermietung die Kredit-Zinsen zahlen, sondern auch umgekehrt. 
Man kann ein "Wohndarlehen" abschließen, die überlassene Wohnung 
verkaufen und das Geld wieder als Kredit jemanden anders geben. Aus dem 
Zinsgewinn kann man dann das Überlassungsentgelt der Wohnung zahlen.
#2969274
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Uboot- Stocki schrieb:
> Warum ist dieses Vorgehen, wie es mit Geldgeschäften normal ist, nicht
> auch mit anderen Waren üblich?

Immaterielles Geld ist nicht in Einzelstücken identifizierbar, womit 
sich diese Frage erledigt. Das Gleiche gilt für die heute i.d.R. nicht 
in realen Stücken gehandelten Anrechte wie Aktien.

Geldscheine sind wie Papieraktien und heutige Standardmünzen Symbole 
oder Anrechte für einen Wert, besitzen keinen signifikanten materiellen 
Eigenwert. Somit ist das Material davon austauschbar.

Gold- und Silbermünzen waren früher, als das noch Zahlungsmittel waren, 
allein durch ihren Materialwert gekennzeichnet. Das individuelle 
Exemplar war bedeutungslos, solange der Materialwert erhalten blieb.

Wenn du dir bei der Nachbarin etwas Zucker ausleihst, dann wird auch 
nicht erwartet, dass du exakt diese Kristalle retournierst. Es geht also 
auch mit anderen Sachen als Geld. Was übrigens auch auf das 
angesprochene Brennholz zutrifft. ;-)

Andere Sachen, wie Wohnungen, sind jedoch nicht austauschbar, selbst 
wenn anhand irgendeiner Tabelle der gleiche Wert ermittelt werden kann. 
Generell darf man das für alle Gegenstände annehmen, die für 
verschiedene Leute einen unterschiedlichen Wert haben können.

Für Geld gilt die Austauschbarkeit also auch nur begrenzt. Für Exemplare 
mit hohem Wert für das Einzelstück, wie etwa Dagoberts Glückskreuzer, 
gilt sie nicht.

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