> hallo, sind Probleme zu erwarten, wenn man während dem Urlaub mal für
> genau einen Tag geringfügig beschäftigt als Inventurhelfer arbeitet?
In der Theorie ja, denn der Urlaub dient der ERHOLUNG des Mitarbeiters,
damit er hinterher wieder voll zupacken kann.
Kann der sich nicht erholen, weil er krank ist oder arbeitet, schadest
du deinem Arbeitgeber damit, weil du dann ja nicht erholt aus dem Urlaub
kommst. Bei Krankheit im Urlaub hast du ja auch ein Anrecht das
nachzuholen.
Daß dieses bei aktuellen Billigpauschalreisen aber sowieso eher
nachfolgende Erholung vom Stress am Arbeitsplatz bedeutet, kann 1 Tag
Zählen nicht so schlimm sein. Ausserdem fordert das Gesetz ja nur 20
Erholungstage im Jahr, du hast aber vermulich 30 Tage Urlaub, und wenn
Inventur so anders ist als deine derzeitige Tätigkeit, kann die
andersartige Beanspruchung ja dennoch Ausgleich sein.
Daher sehe ich in der Praxis kein Probelm.