Hey Leute, welche Lenk- und Ruhezeiten gelten für mich als PKW-Fahrer bei privater und bei dienstlicher Fahrt? Lg Sarah
Sarah E. schrieb: > welche Lenk- und Ruhezeiten gelten für mich als PKW-Fahrer bei privater > und bei dienstlicher Fahrt? Du darfst nur solange fahren, wie Du Dich fit genug dafür fühlst. Wieviele Stunden das genau sind, wird Dir dann nach dem Unfall der Richter sagen. :-( Gruss Harald
Die gesetzliche Regelarbeitszeit beträgt 8h. In Ausnahmen auch 10h. Speziell beantragt sogar maximal 12h. Somit darf man bei Dienstreisen wohl niemals mehr als 12h/Tag auf dem Arbeitsrapport stehen haben. Somit 12:00-24:00 / 0:00-12:00 = 24h Fahrt, mehr darf man nicht. Schwierig wird's bei Dienstreisen per Flugzeug nach Asien und der Zeitverschiebung.
Markus Müller schrieb: > Somit 12:00-24:00 / 0:00-12:00 = 24h Fahrt, mehr darf man nicht. das gibts nicht. mindestens 10h müssen zwischen 2 Diensten afaik sein.
Im Flugzeug darf man pennen... Ist also kein Problem solange die Piloten an Bord sind und man nicht selbst zusehen muß wie man Kiste nach Asien kriegt. ;)
Lenk- und Ruhezeiten sind (noch) nicht vorgeschrieben, das Stichwort heißt Fahrtuntüchtigkeit wegen Übermüdung.
Reisezeiten gelten nicht als Arbeitszeit, dürfen aber bezahlt werden. Du arbeitest Mo-Fr. von 6-16:45 Uhr (incl 45 Minuten Pause) und fährst jeden Tag morgens 4 Stunden zur Arbeit und abends 4 Stunden wieder zurück. 2 Uhr morgens aus dem Haus und abends gegen 20:45 Uhr wieder einem PKW nach Hause, ist arbeitsrechtlich (meines Wissens) erlaubt, selbst wenn die Fahrzeit dir bezahlt werden sollte. Es ist deine Entscheidung, wie fit du bist, es soll ja Menschen geben, die mit sehr wenig Schlaf auskommen.
Rick McGlenn schrieb: > Es ist deine Entscheidung, wie fit du bist, es soll ja Menschen geben, > die mit sehr wenig Schlaf auskommen. Ja, die Schlafzeiten sollte man möglichst ins Rentenalter schieben. SCNR Harald
Harald Wilhelms schrieb: > Ja, die Schlafzeiten sollte man möglichst ins Rentenalter schieben. Oder noch besser in die Zeit danach ;-)
dienstliches Autofahren ist Arbeitszeit nach 10 Stunden steht dir offiziell eine Übernachtung zu.
Ansgar k. schrieb: > dienstliches Autofahren ist Arbeitszeit nach 10 Stunden steht dir > offiziell eine Übernachtung zu. Nach 10 Stunden Arbeitszeit beim Kunden darf ich nicht mehr dienstlich bis ins Hotel fahren?
> Nach 10 Stunden Arbeitszeit beim Kunden darf ich nicht mehr dienstlich > bis ins Hotel fahren? Selbst schuld, dann solltest Du auch nur 9:50 arbeiten, damit noch 0:10 übrig sind um in das Hotel zu kommen. Wer nicht schon bei Arbeitsbeginn (Morgends) weiß, dass er Abends ein Hotel benötigt ist auch selbst schuld. Verpasst eines rechtzeitig zu suchen? Normalerweise sind dann auch alle bekannten und in der Nähe liegenden schon ausgebucht.
Rick McGlenn schrieb: > Ansgar k. schrieb: >> dienstliches Autofahren ist Arbeitszeit nach 10 Stunden steht dir >> offiziell eine Übernachtung zu. > > Nach 10 Stunden Arbeitszeit beim Kunden darf ich nicht mehr dienstlich > bis ins Hotel fahren? Das kommt auf die Kundin an.
Markus Müller schrieb: > Wer nicht schon bei Arbeitsbeginn (Morgends) weiß, dass er Abends ein > Hotel benötigt ist auch selbst schuld. Und wer aufm Ponyhof lebt, hat immer seine eigene Box. Sowas kann auch nur von verwöhnten und verhätschelten Angestellten kommen.
Markus Müller schrieb: > Wer nicht schon bei Arbeitsbeginn (Morgends) weiß, dass er Abends ein > Hotel benötigt ist auch selbst schuld. Was für einen Job hast du, dass immer alles nach Plan läuft?
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