Forum: PC Hard- und Software Händlerbewertung bei Amazon


von herbert (Gast)


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Hallo!
Hab letzte Woche bei über Amazon bei eine FA INTO-GmbH eine 
WD-Festplatte bestellt und statt der deklarierten neuen Platte eine mit 
Gebrauchsspuren bekommen.Diese Firma arbeitet wie ich recherchiert habe 
auch unter "Knallerpreis .com" Gut ich habe die gebrauchte Platte 
zurückgeschickt und von Amazon eine Nachricht bekommen der Kaufpreis 
würde auf mein Konto zurücküberwiesen.Das allerdings ohne meine Auslagen 
für das zurücksenden zu berücksichtigen.Gerne würde ich diesen Händler 
bewerten ,aber wo kann man das? Hat einer einen Link? Ich glaube die 
kratzen sich gegenseitig kein Auge aus .Ich kaufe nix mehr bei 
Amazon....fertig.Was habt ihr für Erfahrungen ?

von Rolf (Gast)


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Ich kaufe gerne direkt bei Amazon. Nur selten und ungern, wenn es gar 
nicht anders geht, kaufe ich über den Amazon Marketplace bei anderen 
Händlern. Dabei sind die Erfahrungen auch nicht so gut wie direkt bei 
Amazon.

von Justus S. (jussa)


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herbert schrieb:
> Gerne würde ich diesen Händler
> bewerten ,aber wo kann man das?

Überraschenderweise unter "Meine Bestellungen"...

von herbert (Gast)


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Justus Skorps schrieb:
> Überraschenderweise unter "Meine Bestellungen"..

Ok ,bin unter " Händlerfeedback" fündig geworden...ist aber gut 
versteckt.Ich habe noch nicht so oft bei Amazon "Marketplace "gekauft 
und hatte in Erinnerung von Amazon extra eine Mail zu bekommen mit der 
Bitte ein Bewertung zu machen.Ich finde es ist Betrug einfach was 
gebrauchtes statt Neuware zu verschicken.Wer weiß schon wie lange die 
schon am laufen gewesen ist..`?

von (prx) A. K. (prx)


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herbert schrieb:
> Ich finde es ist Betrug einfach was
> gebrauchtes statt Neuware zu verschicken.

Angebliche Neuware mit deutlichen Gebrauchsspuren kommt leider nicht 
selten vor. Ein nahe liegender Bereich sind Ersatzteile älterer Geräte - 
als neu beworben und erkennbar irgendwo ausgebaut.

von abcde (Gast)


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Bei Festplatten kann man ja recht einfach die Betriebsstunden ermitteln. 
Eine gebrauchte Platte ist also eindeutig als solche zu erkennen.
http://wiki.ubuntuusers.de/Festplattenstatus

von Ungläubiger (Gast)


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da wirst du mit der Bewertung aber schnell wieder untergehen
http://www.amazon.de/gp/aag/main?ie=UTF8&asin=&isAmazonFulfilled=&isCBA=&marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&orderID=&seller=A2H82N7J109X77
immer nur die letzten 5 sind sichtbar und noch dazu liegen die jetzt 
schon bei nur 95 % positiv , 2% neutral und 3% negativ,
sagt eigentl. schon alles aus
wie teuer war eigentl. die Platte, über 40,- Euro, obwohl bei 
Falschlieferung oder versuchtem Betrug (wie weist man das eigentl. 
nach?) sollte man seine Rücksendekosten auch erstattet bekommen, 
manchmal hilft auch ein Kontakt zu dem Lieferanten, mit ordentl. 
formulierter Sachlageschilderung und dass man das so nicht hinnimmt. 
Sollte der Gesch.Ltng. eigentl. reichen, wenn die Methoden nicht sogar 
von dort selbst kommen!

von oszi40 (Gast)


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herbert schrieb:
> Ok ,bin unter " Händlerfeedback" fündig geworden...

Gelegentlich bekommst Du auch eine Mail von A* wo um Bewertung gebeten 
wird. Konkrete SMART-Werte könnTE man da auch als Text beifügen. Händler 
freuen sich nicht besonders über kritische Bemerkungen und betteln 
gelegentlich um Verbesserung, was natürlich ein ehrlicher Kunde kaum 
machen wird. Genau deshalb lohnt es sich auch die negativen Bewertungen 
zu lesen.

von D. I. (Gast)


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Ungläubiger schrieb:
> wie teuer war eigentl. die Platte, über 40,- Euro, obwohl bei
> Falschlieferung oder versuchtem Betrug (wie weist man das eigentl.
> nach?) sollte man seine Rücksendekosten auch erstattet bekommen,
> manchmal hilft auch ein Kontakt zu dem Lieferanten, mit ordentl.
> formulierter Sachlageschilderung und dass man das so nicht hinnimmt.

Falsch, seit diesem Jahr hat der Käufer IMMER die Rücksendekosten zu 
tragen nicht nur unter 40€

http://www.trustedshops.de/info/online-shopper-zahlen-kuenftig-ruecksendungen-aus-eigener-tasche/

Dafür muss der Händler dir aber die Hinsendekosten zurückerstatten

von herbert (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Gelegentlich bekommst Du auch eine Mail von A* wo um Bewertung gebeten
> wird.

Ja , so kenne ich das auch! Aber wenn es Probleme mit dem Händler gab 
und eine Returesendung dann kannst auf so eine Mail lange warten.Da ist 
A... nicht an einer Bewertung interessiert.Yep, ich habe SIW intalliert 
und kann so einiges aualesen,aber schon der optsche Zustand war so 
schlecht und eindeutig,dass ich auf den Einbau verzichtet habe.Habe nur 
Bilder gemacht und dann das Paket für die Fa.INTO GmbH alias 
Knallerpreis.com,de etc.fertig gemacht.Ja Knallerpreise hätten die schon 
wenn es sich tatsächlich um neue Ware handeln würde.Die werden neu 
gelogen.Bei einer Festplatte mit Sicherungsaufgaben gehe ich kein Risiko 
mit einer gebrauchten Platte ein.Ich habe ja nicht irgendeine Fstplatte 
gesucht sonder eine mit 160 Gb,so dass ich eine Istallation beliebig mit 
Clonezilla hin und her spielen kann.Platte kleiner geht ja nicht und 
Platte größer geht nur einmal.Diese kleinen Platten gibts ja auch nicht 
mehr wie Sand am Meer.Eine habe ich jetzt noch von Samsung bei bitcorner 
erwischt.Da hatte ich schon mal eine her und der Laden ist ok.Kostet 44 
Euronen ohne Versand ,das geht eigentlich.Aber schlechte Mundprobaganda 
kann verhindern ,dass andere die selben Erfahrungen machen müssen.

von Ungläubiger (Gast)


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@ D. I. , seit wann gilt bei Ama deutsches Recht? Dort sind eigene 
Regeln aufgestellt wurden, und praktiziert wird vom dortigen System was 
dem Käufer dienlich ist.
Trifft viele privaten Verkäufer auch schmerzlich, aber wer dort handelt 
weiß ja warum, oder wird es spüren lernen.
Zu dem Fall hier, wenn falsche Ware oder eine vorsätzliche Täuschung des 
Käufers im Fernabsatzgeschäft zutrifft, da wird sich keine Regelung 
irgendwo finden lassen, sowas wird nicht publiziert.
> Dafür muss der Händler dir aber die Hinsendekosten zurückerstatten
das ist eine Auslegungs- und Verhandlungssache auf der Plattform dort, 
erzwingen kann es wohl kein Käufer, aber über das System läßt sich sehr 
viel machen,
In dem Fall würde ich alle Mittel einsetzen, und die Ware erst 
zurückschicken, wenn der gesamte Betrag einschl. Hin- u. Rücksendekosten 
bei mir angekommen ist.
Anderenfalls gibt es dort so gewisse Mittel und Möglichkeiten, bei solch 
einem Fall ist das gerechtfertigt.
Wenn der Händler sich stur stellt, und auf cool macht, weil die 5 
Bewertungen die immer sichtbar sind ja schnell wieder überschrieben 
sind, und er von dem einen Artikel auch nicht pleite geht, dann sollte 
man ihm vllt. einen ordentl. Denkzettel verpassen? Und das geht dort 
ganz sicher.

Mit § und VO nach irgendwelchen Regeln bekommt man vllt. vor Gericht 
etwas gelöst, aber wer will denn immer diesen Umweg gehen.

@ To herbert , du hast hoffentl. mitgelesen und verstanden was zu tun 
ist?
Deine Bewertung wird sehr schnell wieder durch folgende verschwunden 
sein.

von D. I. (Gast)


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Ungläubiger schrieb:
> @ D. I. , seit wann gilt bei Ama deutsches Recht? Dort sind eigene

Moment moment, man muss da schon ein wenig differenzieren denke ich mal 
(juristischer Laie). Das eine ist dass der Händler und Amazon eine 
Einigung haben vermutlich im Sinne "wenn du unsere Plattform nutzen 
willst dann akzeptierst du folgendes Gebahren...", dann hat sich der 
Händler dran zu halten. Wenn der Händler das nicht möchte, weil Amazon 
zu kundenfreundlich für seinen Geschmack ist steht es ihm frei seinen 
eigenen Webshop zu eröffnen, dort kanner drauf beharren dass die 
Rücksendung der Käufer trägt und er die Hinsendekosten zurückerstatten 
muss. Ich habe schon öfter gehört das Amazon ggü. Händlern harte 
Auflagen trifft wenn die dort verkaufen wollen.
Aus Käufersicht muss ich aber auch sagen, dass ich mit Amazon noch nie 
Probleme hatte und die immer sehr kulant waren. Ich denke den Ruf wollen 
sie sich wahren auch wenn Dritthändler beteiligt sind. Denn die 
Durschnittsdummbratze hierzulande ist zu blöde um zu unterscheiden ob er 
bei Amazon direkt oder bei einem Dritthändler gekauft hat.

von herbert (Gast)


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D. I. schrieb:
> Denn die
> Durschnittsdummbratze hierzulande ist zu blöde um zu unterscheiden ob er
> bei Amazon direkt oder bei einem Dritthändler gekauft hat.

Solange Amazon solche missratene Hänler nicht dauerhaft aus seinem Regal 
entfernt und munter weiter Gebrauchtware als neu unter seinem Label 
verticken lässt,muß man da auch nix trennen.Insofern sind diesbezüglich 
deine "Durchnittsdummbratzen"doch noch recht schlau ...oder nicht.

von Mikel M. (mikelm)


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D. I. schrieb:
> Ungläubiger schrieb:
>> wie teuer war eigentl. die Platte, über 40,- Euro, obwohl bei
>> Falschlieferung oder versuchtem Betrug (wie weist man das eigentl.
>> nach?) sollte man seine Rücksendekosten auch erstattet bekommen,
>> manchmal hilft auch ein Kontakt zu dem Lieferanten, mit ordentl.
>> formulierter Sachlageschilderung und dass man das so nicht hinnimmt.
>
> Falsch, seit diesem Jahr hat der Käufer IMMER die Rücksendekosten zu
> tragen nicht nur unter 40€
>
> http://www.trustedshops.de/info/online-shopper-zah...
>
> Dafür muss der Händler dir aber die Hinsendekosten zurückerstatten

Die 40€ Regelung galt bei Nichtgefallen. Hier handelt es sich aber nicht 
um Nichtgefallen, sondern um mangelhafte Ware. Sprich die Ware 
entspricht nicht dem Angebot.
 Da ist jetzt die Frage ist die Platte wegen Nichtgefallen 
zurückgeschickt worden, oder als Mängelrüge oder Falschlieferung.

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