Hallo! Hab letzte Woche bei über Amazon bei eine FA INTO-GmbH eine WD-Festplatte bestellt und statt der deklarierten neuen Platte eine mit Gebrauchsspuren bekommen.Diese Firma arbeitet wie ich recherchiert habe auch unter "Knallerpreis .com" Gut ich habe die gebrauchte Platte zurückgeschickt und von Amazon eine Nachricht bekommen der Kaufpreis würde auf mein Konto zurücküberwiesen.Das allerdings ohne meine Auslagen für das zurücksenden zu berücksichtigen.Gerne würde ich diesen Händler bewerten ,aber wo kann man das? Hat einer einen Link? Ich glaube die kratzen sich gegenseitig kein Auge aus .Ich kaufe nix mehr bei Amazon....fertig.Was habt ihr für Erfahrungen ?
Ich kaufe gerne direkt bei Amazon. Nur selten und ungern, wenn es gar nicht anders geht, kaufe ich über den Amazon Marketplace bei anderen Händlern. Dabei sind die Erfahrungen auch nicht so gut wie direkt bei Amazon.
herbert schrieb: > Gerne würde ich diesen Händler > bewerten ,aber wo kann man das? Überraschenderweise unter "Meine Bestellungen"...
Justus Skorps schrieb: > Überraschenderweise unter "Meine Bestellungen".. Ok ,bin unter " Händlerfeedback" fündig geworden...ist aber gut versteckt.Ich habe noch nicht so oft bei Amazon "Marketplace "gekauft und hatte in Erinnerung von Amazon extra eine Mail zu bekommen mit der Bitte ein Bewertung zu machen.Ich finde es ist Betrug einfach was gebrauchtes statt Neuware zu verschicken.Wer weiß schon wie lange die schon am laufen gewesen ist..`?
herbert schrieb: > Ich finde es ist Betrug einfach was > gebrauchtes statt Neuware zu verschicken. Angebliche Neuware mit deutlichen Gebrauchsspuren kommt leider nicht selten vor. Ein nahe liegender Bereich sind Ersatzteile älterer Geräte - als neu beworben und erkennbar irgendwo ausgebaut.
Bei Festplatten kann man ja recht einfach die Betriebsstunden ermitteln. Eine gebrauchte Platte ist also eindeutig als solche zu erkennen. http://wiki.ubuntuusers.de/Festplattenstatus
da wirst du mit der Bewertung aber schnell wieder untergehen http://www.amazon.de/gp/aag/main?ie=UTF8&asin=&isAmazonFulfilled=&isCBA=&marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&orderID=&seller=A2H82N7J109X77 immer nur die letzten 5 sind sichtbar und noch dazu liegen die jetzt schon bei nur 95 % positiv , 2% neutral und 3% negativ, sagt eigentl. schon alles aus wie teuer war eigentl. die Platte, über 40,- Euro, obwohl bei Falschlieferung oder versuchtem Betrug (wie weist man das eigentl. nach?) sollte man seine Rücksendekosten auch erstattet bekommen, manchmal hilft auch ein Kontakt zu dem Lieferanten, mit ordentl. formulierter Sachlageschilderung und dass man das so nicht hinnimmt. Sollte der Gesch.Ltng. eigentl. reichen, wenn die Methoden nicht sogar von dort selbst kommen!
herbert schrieb: > Ok ,bin unter " Händlerfeedback" fündig geworden... Gelegentlich bekommst Du auch eine Mail von A* wo um Bewertung gebeten wird. Konkrete SMART-Werte könnTE man da auch als Text beifügen. Händler freuen sich nicht besonders über kritische Bemerkungen und betteln gelegentlich um Verbesserung, was natürlich ein ehrlicher Kunde kaum machen wird. Genau deshalb lohnt es sich auch die negativen Bewertungen zu lesen.
Ungläubiger schrieb: > wie teuer war eigentl. die Platte, über 40,- Euro, obwohl bei > Falschlieferung oder versuchtem Betrug (wie weist man das eigentl. > nach?) sollte man seine Rücksendekosten auch erstattet bekommen, > manchmal hilft auch ein Kontakt zu dem Lieferanten, mit ordentl. > formulierter Sachlageschilderung und dass man das so nicht hinnimmt. Falsch, seit diesem Jahr hat der Käufer IMMER die Rücksendekosten zu tragen nicht nur unter 40€ http://www.trustedshops.de/info/online-shopper-zahlen-kuenftig-ruecksendungen-aus-eigener-tasche/ Dafür muss der Händler dir aber die Hinsendekosten zurückerstatten
oszi40 schrieb: > Gelegentlich bekommst Du auch eine Mail von A* wo um Bewertung gebeten > wird. Ja , so kenne ich das auch! Aber wenn es Probleme mit dem Händler gab und eine Returesendung dann kannst auf so eine Mail lange warten.Da ist A... nicht an einer Bewertung interessiert.Yep, ich habe SIW intalliert und kann so einiges aualesen,aber schon der optsche Zustand war so schlecht und eindeutig,dass ich auf den Einbau verzichtet habe.Habe nur Bilder gemacht und dann das Paket für die Fa.INTO GmbH alias Knallerpreis.com,de etc.fertig gemacht.Ja Knallerpreise hätten die schon wenn es sich tatsächlich um neue Ware handeln würde.Die werden neu gelogen.Bei einer Festplatte mit Sicherungsaufgaben gehe ich kein Risiko mit einer gebrauchten Platte ein.Ich habe ja nicht irgendeine Fstplatte gesucht sonder eine mit 160 Gb,so dass ich eine Istallation beliebig mit Clonezilla hin und her spielen kann.Platte kleiner geht ja nicht und Platte größer geht nur einmal.Diese kleinen Platten gibts ja auch nicht mehr wie Sand am Meer.Eine habe ich jetzt noch von Samsung bei bitcorner erwischt.Da hatte ich schon mal eine her und der Laden ist ok.Kostet 44 Euronen ohne Versand ,das geht eigentlich.Aber schlechte Mundprobaganda kann verhindern ,dass andere die selben Erfahrungen machen müssen.
@ D. I. , seit wann gilt bei Ama deutsches Recht? Dort sind eigene
Regeln aufgestellt wurden, und praktiziert wird vom dortigen System was
dem Käufer dienlich ist.
Trifft viele privaten Verkäufer auch schmerzlich, aber wer dort handelt
weiß ja warum, oder wird es spüren lernen.
Zu dem Fall hier, wenn falsche Ware oder eine vorsätzliche Täuschung des
Käufers im Fernabsatzgeschäft zutrifft, da wird sich keine Regelung
irgendwo finden lassen, sowas wird nicht publiziert.
> Dafür muss der Händler dir aber die Hinsendekosten zurückerstatten
das ist eine Auslegungs- und Verhandlungssache auf der Plattform dort,
erzwingen kann es wohl kein Käufer, aber über das System läßt sich sehr
viel machen,
In dem Fall würde ich alle Mittel einsetzen, und die Ware erst
zurückschicken, wenn der gesamte Betrag einschl. Hin- u. Rücksendekosten
bei mir angekommen ist.
Anderenfalls gibt es dort so gewisse Mittel und Möglichkeiten, bei solch
einem Fall ist das gerechtfertigt.
Wenn der Händler sich stur stellt, und auf cool macht, weil die 5
Bewertungen die immer sichtbar sind ja schnell wieder überschrieben
sind, und er von dem einen Artikel auch nicht pleite geht, dann sollte
man ihm vllt. einen ordentl. Denkzettel verpassen? Und das geht dort
ganz sicher.
Mit § und VO nach irgendwelchen Regeln bekommt man vllt. vor Gericht
etwas gelöst, aber wer will denn immer diesen Umweg gehen.
@ To herbert , du hast hoffentl. mitgelesen und verstanden was zu tun
ist?
Deine Bewertung wird sehr schnell wieder durch folgende verschwunden
sein.
Ungläubiger schrieb: > @ D. I. , seit wann gilt bei Ama deutsches Recht? Dort sind eigene Moment moment, man muss da schon ein wenig differenzieren denke ich mal (juristischer Laie). Das eine ist dass der Händler und Amazon eine Einigung haben vermutlich im Sinne "wenn du unsere Plattform nutzen willst dann akzeptierst du folgendes Gebahren...", dann hat sich der Händler dran zu halten. Wenn der Händler das nicht möchte, weil Amazon zu kundenfreundlich für seinen Geschmack ist steht es ihm frei seinen eigenen Webshop zu eröffnen, dort kanner drauf beharren dass die Rücksendung der Käufer trägt und er die Hinsendekosten zurückerstatten muss. Ich habe schon öfter gehört das Amazon ggü. Händlern harte Auflagen trifft wenn die dort verkaufen wollen. Aus Käufersicht muss ich aber auch sagen, dass ich mit Amazon noch nie Probleme hatte und die immer sehr kulant waren. Ich denke den Ruf wollen sie sich wahren auch wenn Dritthändler beteiligt sind. Denn die Durschnittsdummbratze hierzulande ist zu blöde um zu unterscheiden ob er bei Amazon direkt oder bei einem Dritthändler gekauft hat.
D. I. schrieb: > Denn die > Durschnittsdummbratze hierzulande ist zu blöde um zu unterscheiden ob er > bei Amazon direkt oder bei einem Dritthändler gekauft hat. Solange Amazon solche missratene Hänler nicht dauerhaft aus seinem Regal entfernt und munter weiter Gebrauchtware als neu unter seinem Label verticken lässt,muß man da auch nix trennen.Insofern sind diesbezüglich deine "Durchnittsdummbratzen"doch noch recht schlau ...oder nicht.
D. I. schrieb: > Ungläubiger schrieb: >> wie teuer war eigentl. die Platte, über 40,- Euro, obwohl bei >> Falschlieferung oder versuchtem Betrug (wie weist man das eigentl. >> nach?) sollte man seine Rücksendekosten auch erstattet bekommen, >> manchmal hilft auch ein Kontakt zu dem Lieferanten, mit ordentl. >> formulierter Sachlageschilderung und dass man das so nicht hinnimmt. > > Falsch, seit diesem Jahr hat der Käufer IMMER die Rücksendekosten zu > tragen nicht nur unter 40€ > > http://www.trustedshops.de/info/online-shopper-zah... > > Dafür muss der Händler dir aber die Hinsendekosten zurückerstatten Die 40€ Regelung galt bei Nichtgefallen. Hier handelt es sich aber nicht um Nichtgefallen, sondern um mangelhafte Ware. Sprich die Ware entspricht nicht dem Angebot. Da ist jetzt die Frage ist die Platte wegen Nichtgefallen zurückgeschickt worden, oder als Mängelrüge oder Falschlieferung.
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