Wieso kann ein privater Verkäufer MwSt ausweisen? z.B. wie hier: http://www.ebay.de/itm/Auto-BMW-X6-xDrive40d-/160950925600?pt=Automobile&hash=item25796c3920
Na klar kann er das. Er kann ja ein Gewerbe haben und trotzdem als privater Verkäufer angemeldet sein.
Wenn er als privater Verkäufer auftritt, dann darf er keine Mehrwertsteuer ausweisen. Denn er kann nur als gewerblicher Verläufer die Mehrwertsteuer an das Finanzamt zahlen, die er dann ausweist (und die du dann ja von Finanzamt zurückbekommen kannst, wenn du selbst gewerblich bist oder das Auto exportierst). Als gewerblicher Verkäufer hat er aber umfasserere Gewährleistungspflichten, muss im Angebot ein Impressum angeben und so weiter und so fort.
Kann ich denn auch auf meinem privaten Kram MwSt ausweisen, wenn ich sie garnicht abführe? Oder anders herum gefragt, kann ich als Privatmensch MwSt abführen?
Mac schrieb: > Als gewerblicher Verkäufer hat er aber umfasserere > Gewährleistungspflichten Das kann bei 57.000 € Verkaufspreis aber ein ganz schön dicker Brocken werden.
Fanny schrieb: > Kann ich denn auch auf meinem privaten Kram MwSt ausweisen, wenn ich sie > garnicht abführe? > > Oder anders herum gefragt, kann ich als Privatmensch MwSt abführen? Nein! Du bist privatperson, du fällst rein rechtlich in eine komplett andere sparte als eine juristischr Person!
Privatpersonen können und dürfen keine MwSt oder USt ausweisen. Wenn sie dies dennoch tun, wird das Finanzamt diesen Betrag ggf. von ihnen einfordern.
Nein, Mehrwertsteuer ausweisbar heisst: Der Verkäufer X gibt dir eine Rechnung über 1190 Euro in der sind ein Bruttopreis (1000 Euro) und Mwst (190 Euro) drauf. Mit dem Ausstellen der Rechnung kündigt Verkäufer X gleichzeitig an, dass er diese 190 Euro die er jetzt grade von dir gekriegt hat bei nächster Gelegenheit an das Finanzamt gibt. Er stellt sich mit der Rechnung gewissermassen seinen eigenen Steuerbescheid aus. Mit dieser Rechnung kannst du jetzt aber zum Finanzamt gehen und dir die 190 Euro die X an das Finanzamt gegeben hat zurückholen (wenn du abzugsberechtigt bist). Das Finanzamt kann jetzt gucken, ob X die 190 Euro überhaupt abgegeben hat und macht X dementsprechend Ärger falls nicht.
Fanny schrieb: > Oder anders herum gefragt, kann ich als Privatmensch MwSt abführen? Wenn du sie ausweist, dann musst du sie sogar abführen. Das Finanzamt wird dir da gewiss keine weiteren Steine in den Weg legen, wenn du bei ihnen aufschlägst und Mehrwertsteuer abführen willst. ;-) Fragt sich nur, warum man das als privater Verkäufer tun möchte: du drückst dir ja damit effektiv den Verkaufspreis. Ob der "Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme"-Trick denn auch juristisch Bestand hätte, müsste wohl im Zweifelsfalle ein Gericht auf dem Weg der Zivilklage klären, falls es diesbezüglich zu Streitigkeiten kommt.
Ihr seid doch alle nicht gescheit, Mädels Was ich privat/beruflich mache, hat doch mit dem, was ich bei ebay mache, überhaupt nichts zu tun. Ich kann bei ebay als privater Verkäufer angemeldet sein, aber trotzdem ein Gewerbe haben (was mit ebay ja überhaupt nichts zu tun hat). Und somit kann ich auch, wenn ich mit meinem Gewerbe berechtigt bin die MWSt auszuweisen, dem Käufer eine entsprechende Rechnung/Quittung ausstellen.
Micha schrieb: > Was ich privat/beruflich mache, hat doch mit dem, was ich bei ebay > mache, überhaupt nichts zu tun. Ich kann bei ebay als privater Verkäufer > angemeldet sein, aber trotzdem ein Gewerbe haben (was mit ebay ja > überhaupt nichts zu tun hat). Und somit kann ich auch, wenn ich mit > meinem Gewerbe berechtigt bin die MWSt auszuweisen, dem Käufer eine > entsprechende Rechnung/Quittung ausstellen. Kannst Du. Aber erstens verstößt Du damit gegen die AGB von ebay, und zweitens hat Dein Käufer damit automatisch Gewährleistungsansprüche Dir gegenüber. Ein Ausschluß im Auktionstext wäre dann unwirksam und kann sogar eine Abmahnung nach sich ziehen.
Ja, da hast Du recht, aber die Frage war ja einfach, ob ein privater ebay-Verkäufer MWSt ausweisen kann. Und die wurde noch nicht beantwortet, ausser von mir :-)
Die Frage wurde schon mehrfach beantwortet: Wenn du MwSt ausweist, dann bist du kein privater Verkäufer mehr.
Jupp schrieb: > Hat mal jemand den Verkäufer zu dem Thema befragt? http://suchen.mobile.de/auto-inserat/bmw-x6-xdrive40d-herne/171901387.html?lang=de&pageNumber=1&action=eyeCatcher&__lp=1&scopeId=C&sortOption.sortBy=creationTime&sortOption.sortOrder=DESCENDING&makeModelVariant1.makeId=3500&makeModelVariant1.modelId=60&makeModelVariant1.modelDescription=xdrive40d&makeModelVariant1.searchInFreetext=false&makeModelVariant2.searchInFreetext=false&makeModelVariant3.searchInFreetext=false&makeModelVariantExclusion1.searchInFreetext=false&ambitCountry=DE&zipcode=44629&negativeFeatures=EXPORT
"MwSt. ausweisbar mit Rechnung" Der Verkäufer bietet an eine Rechnung zu erstellen mit MwSt, dann muss er die über sein Gewerbe laufen lassen, die muss der Käufer dann aber einfordern, so verstehe ich das. Ansonsten gibts nen Beleg von privat. Geht ansich nur, wenn der Verkäufer vorher das Geschoss an sich selbst privat verkauft und dann weiterverkauft. So oder so muss er die MwSt. abführen, nur hat man bei Rechnung von privat eben keine Gewährleistung etc., die bei REchung mit ausgewiesener MwSt. von Gewerblich eben Pflicht wäre und die eBay-Bedingungen aushebeln würde. so lese ich das, lass mich aber gerne erhellen ...
Wenn der Wagen gewerblich angeschafft wurde, hat der Verkäufer sich sicher die Vorsteuer vom FA geholt und damit er die nicht zurückzahlen muss, weist er eben die Mwst. beim Verkauf aus und verrechnet die mit mit der Vorsteuer. Gewöhnlich haben Unternehmer eine geringe Vorsteuer, dafür aber eine höhere Mwst(daher ja auch "Mehr Wert"). In diesem Fall wird es wohl so sein das die Mwst. betraglich niedriger als die Vorsteuer ist und evtl. der Verkäufer sogar noch zusätzlich was vom FA bekommt, aber sicher bin ich mir da nicht. Da muss man halt einen Steuerberater fragen.
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