Privater Verkäufer bei eBay

Gast #3009134
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Wenn er als privater Verkäufer auftritt, dann darf er keine 
Mehrwertsteuer ausweisen. Denn er kann nur als gewerblicher Verläufer 
die Mehrwertsteuer an das Finanzamt zahlen, die er dann ausweist (und 
die du dann ja von Finanzamt zurückbekommen kannst, wenn du selbst 
gewerblich bist oder das Auto exportierst).

Als gewerblicher Verkäufer hat er aber umfasserere 
Gewährleistungspflichten, muss im Angebot ein Impressum angeben und so 
weiter und so fort.
Gast #3009150
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Fanny schrieb:
> Kann ich denn auch auf meinem privaten Kram MwSt ausweisen, wenn ich sie
> garnicht abführe?
>
> Oder anders herum gefragt, kann ich als Privatmensch MwSt abführen?

Nein!
Du bist privatperson, du fällst rein rechtlich in eine komplett andere 
sparte als eine juristischr Person!
Gast #3009211
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Nein, Mehrwertsteuer ausweisbar heisst: Der Verkäufer X gibt dir eine 
Rechnung über 1190 Euro in der sind ein Bruttopreis (1000 Euro) und Mwst 
(190 Euro) drauf. Mit dem Ausstellen der Rechnung kündigt Verkäufer X 
gleichzeitig an, dass er diese 190 Euro die er jetzt grade von dir 
gekriegt hat bei nächster Gelegenheit an das Finanzamt gibt. Er stellt 
sich mit der Rechnung gewissermassen seinen eigenen Steuerbescheid aus.

Mit dieser Rechnung kannst du jetzt aber zum Finanzamt gehen und dir die 
190 Euro die X an das Finanzamt gegeben hat zurückholen (wenn du 
abzugsberechtigt bist). Das Finanzamt kann jetzt gucken, ob X die 190 
Euro überhaupt abgegeben hat und macht X dementsprechend Ärger falls 
nicht.
Moderator Persönliche Seite #3009244
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Fanny schrieb:
> Oder anders herum gefragt, kann ich als Privatmensch MwSt abführen?

Wenn du sie ausweist, dann musst du sie sogar abführen.  Das
Finanzamt wird dir da gewiss keine weiteren Steine in den Weg
legen, wenn du bei ihnen aufschlägst und Mehrwertsteuer abführen
willst. ;-)

Fragt sich nur, warum man das als privater Verkäufer tun möchte:
du drückst dir ja damit effektiv den Verkaufspreis.

Ob der "Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme"-Trick denn
auch juristisch Bestand hätte, müsste wohl im Zweifelsfalle ein
Gericht auf dem Weg der Zivilklage klären, falls es diesbezüglich
zu Streitigkeiten kommt.
Gast #3009248
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Ihr seid doch alle nicht gescheit, Mädels

Was ich privat/beruflich mache, hat doch mit dem, was ich bei ebay 
mache, überhaupt nichts zu tun. Ich kann bei ebay als privater Verkäufer 
angemeldet sein, aber trotzdem ein Gewerbe haben (was mit ebay ja 
überhaupt nichts zu tun hat). Und somit kann ich auch, wenn ich mit 
meinem Gewerbe berechtigt bin die MWSt auszuweisen, dem Käufer eine 
entsprechende Rechnung/Quittung ausstellen.
Gast #3009253
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Micha schrieb:

> Was ich privat/beruflich mache, hat doch mit dem, was ich bei ebay
> mache, überhaupt nichts zu tun. Ich kann bei ebay als privater Verkäufer
> angemeldet sein, aber trotzdem ein Gewerbe haben (was mit ebay ja
> überhaupt nichts zu tun hat). Und somit kann ich auch, wenn ich mit
> meinem Gewerbe berechtigt bin die MWSt auszuweisen, dem Käufer eine
> entsprechende Rechnung/Quittung ausstellen.

Kannst Du. Aber erstens verstößt Du damit gegen die AGB von ebay, und 
zweitens hat Dein Käufer damit automatisch Gewährleistungsansprüche Dir 
gegenüber. Ein Ausschluß im Auktionstext wäre dann unwirksam und kann 
sogar eine Abmahnung nach sich ziehen.
Gast #3009676
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#3010174
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"MwSt.  ausweisbar mit Rechnung"

Der Verkäufer bietet an eine Rechnung zu erstellen mit MwSt,
dann muss er die über sein Gewerbe laufen lassen, die muss
der Käufer dann aber einfordern, so verstehe ich das.
Ansonsten gibts nen Beleg von privat.
Geht ansich nur, wenn der Verkäufer vorher das Geschoss
an sich selbst privat verkauft und dann weiterverkauft.
So oder so muss er die MwSt. abführen, nur hat man bei
Rechnung von privat eben keine Gewährleistung etc.,
die bei REchung mit ausgewiesener MwSt. von Gewerblich
eben Pflicht wäre und die eBay-Bedingungen aushebeln würde.

so lese ich das, lass mich aber gerne erhellen ...
#3010952
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Wenn der Wagen gewerblich angeschafft wurde, hat der Verkäufer
sich sicher die Vorsteuer vom FA geholt und damit er die nicht
zurückzahlen muss, weist er eben die Mwst. beim Verkauf aus und
verrechnet die mit mit der Vorsteuer. Gewöhnlich haben Unternehmer
eine geringe Vorsteuer, dafür aber eine höhere Mwst(daher ja auch "Mehr 
Wert"). In diesem Fall wird es wohl so sein das die Mwst. betraglich 
niedriger als die Vorsteuer ist und evtl. der Verkäufer sogar noch 
zusätzlich was vom FA bekommt, aber sicher bin ich mir da nicht.
Da muss man halt einen Steuerberater fragen.

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