Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Projektvermittler verlangt polizeiliches Führungszeugnis


von Jürgen W. (lovos)


Lesenswert?

Hallo,
eine bekannter Vermittler ("recruiting experts") verlangt in einer 
Vorvereinbarung "... versichert, dass sein polizeiliches Führungszeugnis 
keine Eintragungen aufweist ..."

Ist sowas normal? Ich arbeite seit 7 Jahren als Freiberufler, aber so 
einen Paragrafen kenne ich noch nicht.
Was meinen die? Irgendwelche Verbrechen, Punkte in Flensburg, ...?

: Gesperrt durch Moderator
von Justus S. (jussa)


Lesenswert?

geht es vielleicht um Jobs in den USA, die dann bei Vorstrafen Zicken 
bei der Einreise machen könnten?

von Klaus Kaiser (Gast)


Lesenswert?

Die wollen sichergehen, dass Du nicht vorbestraft bist.

von Ich (Gast)


Lesenswert?

Es gibt halt Firmen die wollen seriöse Mitarbeiter, auch über 
Sklavenhändler.
Die Kosten wurden bei mir vom Verleiher übernommen.

Mein Vorstrafenrgister ist blütenweiß. :-)

Im Bereich internationale Inbetriebnahme, wäre sowas ein zu großes 
Ausschlusskriterium, bzw. sogar eine Einstellungsvoraussetzung.
Dann wird in Dunkelafrika solange gearbeitet, bsi die Sache verjährt 
ist.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


Lesenswert?

Jürgen W. schrieb:
> verlangt in einer Vorvereinbarung
Es geht einfach darum, dass wenn ein Kunde solches verlangt (z.B. 
sicherheitskritische Bereichen, Umgang mit sensiblen Daten) er ohne 
Rücksprache sagen kann: Da haben wir einen. Mit Felnsburg hat das nix zu 
tun...

von Jürgen W. (lovos)


Lesenswert?

Stinknormaler embedded SW job im bereich messtechnik/Sensoren

von Paul Baumann (Gast)


Lesenswert?

Ich mußte auch schon so ein Zeugnis bringen. Da ging es um die Arbeit
in einer sog. Scheideanstalt. (nein, das ist nicht der Frauenarzt)

Dort wurde aus altem Schrapel Gold, Silber, Palladium u.s.w. gewonnen.
Wahrscheinlich hatte man Angst, daß sich die Kollegen ihre Werkzeuge
vergolden würden...

;-)
MfG Paul

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Da würde ich mir als Bewerber erst mal ein Führungszeugnis von dem
Chef der Firma vorlegen lassen. Da hat sicher jeder Zweite Dreck
am Stecken. Geprüft wird da ja nur am Anfang. Sogar die Dienstleister
müssen so einen Lappen der Landesarbeitsagentur vorlegen bevor die
mit einer Genehmigung rechnen dürfen. Ansonsten überall dort wo Geld, 
Wertsachen oder Sicherheit ganz oben steht.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


Lesenswert?

Paul Baumann schrieb:
> Ich mußte auch schon so ein Zeugnis bringen.

Er muss überhaupt nix bringen, er soll nur bestätigen, dass wenn man 
eines heute anfordern würde dieses keine Eintragungen enthalten 
würde und nicht mehr... In den allermeisten Fällen sollte man es schon 
mitbekommen falls man in letzter Zeit verurteilt wurde.

von Paul Baumann (Gast)


Lesenswert?

@Läubi

>In den allermeisten Fällen sollte man es schon
>mitbekommen falls man in letzter Zeit verurteilt wurde.

Man sollte nicht, man muß das mitkriegen.

SCNR
Paul

von Lasst mich A. (ich_bin_durch)


Lesenswert?

Ich finde das ziemlich kurzsichtig. Wer einmal für ein Vergehen erwischt 
wurde überlegt es sich villeicht zweimal ob er dieses wieder tut. Jemand 
mit einer weißen Weste hat diese "Sicherheitsabfrage" nicht eingebläut 
bekommen. Aber was überlege ich da, wir leben im Land des 
Fachkräftemangels und es müssen so viele Bewerber wie möglich ausgesiebt 
werden weil alle so gerne jammern.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Chef schrieb im Beitrag #3021339:
> Das ist aber doch bedingungsfeindlich!

Unter anderem, aber es steht ja jedem frei wegen Verletzung
seiner Persönlichkeitsrechte dagegen zu klagen. Was dem blüht
der so einen Wisch unbegründet verlangt, weiß ich allerdings
nicht. Hier lässt man in der Wirtschaft wohl den Firmen einen
weiten Spielraum. Die Zeiten wo Jobs allein durch Willens-
erklärungen zustande kamen sind wohl längst vorbei. Heute muss
anscheinend jeder nachweisen was er so im Leben getrieben hat.
Da kann man noch so kompetent sein. Einzige Wermutstropfen dabei
ist, das die die so ein System rücksichtslos gelebt haben nach
einer Pleite von der eigenen Medizin kosten dürfen und die ist
sehr bitter.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Chefchen schrieb im Beitrag #3021590:

> Vorberstrafte Leute möchte ich sicher nicht im Team haben, auch zum
> Schutz meiner anderen Mitarbeiter.

Ab welchem Minimalstdelikt ist man eigentlich vorbestraft?

Kann es nicht auch sein, daß jemand nach einer früheren Sünde geläutert 
ist, rehabilitiert, und heute in dieser Hinsicht besser ist als andere?

Also ich würde mir anschauen wollen, welcher Art die Vorstrafe war. Ob 
einer einen umbrachte, oder 3 mal mit der Bahn schwarz fuhr.

Vor Jahrzehnten brauchte ich auch mal ein Führungszeugnis. Ich glaube, 
es war mein Einstieg bei der Post in den 1970-er Jahren. Ganz abwegig 
ist es also nicht.

von Justus S. (jussa)


Lesenswert?

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Ab welchem Minimalstdelikt ist man eigentlich vorbestraft?

die Grenze ist verdammt hoch, bevor was ins Führungszeugnis 
kommt...Geldstrafe ab 90 Tagessätze oder zwei Verurteilungen darunter...

von Markus M. (mark_m)


Lesenswert?

Es gibt Leute die sind wegen Körperverletzung Vorbestraft weil diese 
sich nur gewehrt haben um ihr Leben nicht zu verlieren. Ja, es gibt den 
Notwehrparagraphen. Aber das Gericht entscheidet ob es Notwehr war. Ein 
beherzter Tritt in die Testikel kann zur Unfruchtbarkeit des Angreifers 
führen und schon ist es passiert.

Für die meisten Leute gilt "Lieber Vorbestraft als Tod". Das gilt 
natürlich nicht für alle Menschen.

Vorbestrafte "Täter" will natürlich niemand im Team.

Grüsse

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Chefchen schrieb im Beitrag #3021628:

> Soll ich dafür im Zweifelsfall die Hand ins Feuer halten?
>
> Bestimmt nicht!

Gibt es denn verläßliche Hinweise darüber, daß nicht mal jemand 
straffällig wird, der bisher völlig sauber war?



Markus M. schrieb:

> Vorbestrafte "Täter" will natürlich niemand im Team.

Na ja, ich sprach mal mit einem Personaldienstleister darüber. Er hatte 
hauptsächlich vorbestrafte Mitarbeiter, bis zu Knastentlassenen, war 
aber zufrieden.



Und last but not least:

Bekannte von mir kannten ihren Chef mal überhaupt nicht. Der saß Jahre 
lang ein.

von Jürgen W. (lovos)


Lesenswert?

Hätte eigentlich ex-Ministerpräsident Althaus Eintragung ins 
Fúhrungszeugnis? (Wenn er Normalbürger wäre)
"Mitschuld" am tödlichen Skiunfall ?
Reicht so was für eine Eintragung?
Es war kein Vorsatz, aber die Folge war immerhin sehr fatal.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Chefchen schrieb im Beitrag #3021653:

> Die meisten Menschen ändern sich eben nicht!

Das halte ich für ein sehr hartnäckig sich haltendes Vorurteil.

Sonst würde ein jeder, der mal was nicht korrektes veranstaltete, auf 
kurz oder lang dauerhaft im Knast landen.

Und wie schon gerade beschrieben: Chefs sind auch nicht besser.

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Jürgen W. schrieb:
> Stinknormaler embedded SW job im bereich messtechnik/Sensoren

Haste was auf dem Kerbholz wie z.B. Frau verdroschen, Kinder auf dem 
Strich geschickt, Oma wg. Lebensversicherung  mehrfach beerdigt, warste 
beim "Schwarzen Block" (ned die SS), haste Steuern geprellt 
(Mega-verbrechen), mit der Salafistenfahne vor Ramstein gg die USA 
gehetzt, grüne Gesinnungsgenossen von Schilly beim Verf.Schtz. 
verpfiffen oder einfach mal mit zuviel Promille im Bus geparkt?

Geh in dich!

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Jürgen W. schrieb:
> Reicht so was für eine Eintragung?

Nein.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Jürgen W. schrieb:

> Hätte eigentlich ex-Ministerpräsident Althaus Eintragung ins
> Fúhrungszeugnis? (Wenn er Normalbürger wäre)
> "Mitschuld" am tödlichen Skiunfall ?
> Reicht so was für eine Eintragung?
> Es war kein Vorsatz, aber die Folge war immerhin sehr fatal.

Als Normalbürger hätte bestimmt die Gefahr bestanden, daß er eher als 
nicht lebenslänglich eingebuchtet worden wäre.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Chefchen schrieb im Beitrag #3021686:

> Ich bin halt ein misstrauischer Mensch und damit bisher sehr gut
> gefahren.

Dann mach halt weiter so. Ich möchte dir das bestimmt nicht nehmen.

von egal (Gast)


Lesenswert?

Ich musste auch eine Führugszeugnis vorweisen um im Öffentlichen Dienst 
angestellt zu werden, und das nur als Wissenschaftlicher 
Projektmitarbeiter an ner Uni.

von Ich (Gast)


Lesenswert?

egal schrieb:
> Ich musste auch eine Führugszeugnis vorweisen um im Öffentlichen Dienst
> angestellt zu werden, und das nur als Wissenschaftlicher
> Projektmitarbeiter an ner Uni.

Ich auch vor Jahren, das Führungszeugnis habe ich aber nie gesehen.
Das Führungszeugnis für meinem derzeitigen Arbeitgeber habe ich 
zugeschickt bekommen - keine Einträge.

Im öffentlichen Dienst schauen die wohl etwas genauer hin.

Zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt ein einfaches 
(privates) Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird der 
antragstellenden Person zur Einsicht übersandt, die dann entscheiden 
kann, ob sie es an ihren zukünftigen Arbeitgeber weitergeben will oder 
nicht.

Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf 
Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche 
Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt (§ 30 
Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen 
Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 
30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers 
nächstgelegene Amtsgericht übersandt werden. Dort kann geprüft werden, 
ob Einträge vorhanden sind und ob das Führungszeugnis an die 
Einstellungsbehörde weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet 
werden soll.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

Ab einem gewissen Niveau der Arbeit braucht man halt so ein Zeugnis.
Ab einem gewissen höheren Niveau spielt sowas kaum eine Rolle, wo 
gehobelt wird fallen auch mal Späne. Da gehört ein Eintrag zum guten 
Ton.

von Rumpelsuri (Gast)


Lesenswert?

Es heisst ja nicht unbdingt, dass man den Job bei einer Vorstrafe, oder 
bei einem Verfahren nicht bekommt. Das muss man dann eben mit den Leuten 
diskutieren. Es kann ja sein, dass man eben mal in etwas reinrutschte... 
und wenn das in Null zusammenhang zur Geschaftstaetigkeit steht...

von Ich (Gast)


Lesenswert?

Rumpelsuri schrieb:
> Es heisst ja nicht unbdingt, dass man den Job bei einer Vorstrafe, oder
> bei einem Verfahren nicht bekommt.

Wenn der Kunde, bzw. der potentielle Arbeitgeber ein Führungszeugnis für 
nötig hält, dann sieht es bei einem Eintrag wohl eher schlecht aus.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Rumpelsuri schrieb:
> Es kann ja sein, dass man eben mal in etwas reinrutschte...
> und wenn das in Null zusammenhang zur Geschaftstaetigkeit steht...

Dein Idealismus in Ehren, aber solange Arbeitgeber bei der Jobvergabe
so wie üblich verantwortungslos vorgehen wirst du damit kaum irgend
welche Chancen haben, wenn die Umstände es nicht erzwingen. Z.B. bei
einer grottenschlecht bezahlten Beschäftigung die kein Mensch auf der
Welt sonst machen will bzw. unzumutbar ist.

Chefchen schrieb im Beitrag #3021686:
> Ich bin halt ein misstrauischer Mensch und damit bisher sehr gut
> gefahren.

Du bist nicht misstrauisch, sondern du vorverurteilst einfach nur
und hast somit auch niemanden verdient der sich dann mit dir seinen
Lebenslauf besudelt.

Dieser Beitrag ist gesperrt und kann nicht beantwortet werden.