Hallo, eine bekannter Vermittler ("recruiting experts") verlangt in einer Vorvereinbarung "... versichert, dass sein polizeiliches Führungszeugnis keine Eintragungen aufweist ..." Ist sowas normal? Ich arbeite seit 7 Jahren als Freiberufler, aber so einen Paragrafen kenne ich noch nicht. Was meinen die? Irgendwelche Verbrechen, Punkte in Flensburg, ...?
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geht es vielleicht um Jobs in den USA, die dann bei Vorstrafen Zicken bei der Einreise machen könnten?
Die wollen sichergehen, dass Du nicht vorbestraft bist.
Es gibt halt Firmen die wollen seriöse Mitarbeiter, auch über Sklavenhändler. Die Kosten wurden bei mir vom Verleiher übernommen. Mein Vorstrafenrgister ist blütenweiß. :-) Im Bereich internationale Inbetriebnahme, wäre sowas ein zu großes Ausschlusskriterium, bzw. sogar eine Einstellungsvoraussetzung. Dann wird in Dunkelafrika solange gearbeitet, bsi die Sache verjährt ist.
Jürgen W. schrieb: > verlangt in einer Vorvereinbarung Es geht einfach darum, dass wenn ein Kunde solches verlangt (z.B. sicherheitskritische Bereichen, Umgang mit sensiblen Daten) er ohne Rücksprache sagen kann: Da haben wir einen. Mit Felnsburg hat das nix zu tun...
Stinknormaler embedded SW job im bereich messtechnik/Sensoren
Ich mußte auch schon so ein Zeugnis bringen. Da ging es um die Arbeit in einer sog. Scheideanstalt. (nein, das ist nicht der Frauenarzt) Dort wurde aus altem Schrapel Gold, Silber, Palladium u.s.w. gewonnen. Wahrscheinlich hatte man Angst, daß sich die Kollegen ihre Werkzeuge vergolden würden... ;-) MfG Paul
Da würde ich mir als Bewerber erst mal ein Führungszeugnis von dem Chef der Firma vorlegen lassen. Da hat sicher jeder Zweite Dreck am Stecken. Geprüft wird da ja nur am Anfang. Sogar die Dienstleister müssen so einen Lappen der Landesarbeitsagentur vorlegen bevor die mit einer Genehmigung rechnen dürfen. Ansonsten überall dort wo Geld, Wertsachen oder Sicherheit ganz oben steht.
Paul Baumann schrieb: > Ich mußte auch schon so ein Zeugnis bringen. Er muss überhaupt nix bringen, er soll nur bestätigen, dass wenn man eines heute anfordern würde dieses keine Eintragungen enthalten würde und nicht mehr... In den allermeisten Fällen sollte man es schon mitbekommen falls man in letzter Zeit verurteilt wurde.
@Läubi >In den allermeisten Fällen sollte man es schon >mitbekommen falls man in letzter Zeit verurteilt wurde. Man sollte nicht, man muß das mitkriegen. SCNR Paul
Ich finde das ziemlich kurzsichtig. Wer einmal für ein Vergehen erwischt wurde überlegt es sich villeicht zweimal ob er dieses wieder tut. Jemand mit einer weißen Weste hat diese "Sicherheitsabfrage" nicht eingebläut bekommen. Aber was überlege ich da, wir leben im Land des Fachkräftemangels und es müssen so viele Bewerber wie möglich ausgesiebt werden weil alle so gerne jammern.
Chef schrieb im Beitrag #3021339:
> Das ist aber doch bedingungsfeindlich!
Unter anderem, aber es steht ja jedem frei wegen Verletzung
seiner Persönlichkeitsrechte dagegen zu klagen. Was dem blüht
der so einen Wisch unbegründet verlangt, weiß ich allerdings
nicht. Hier lässt man in der Wirtschaft wohl den Firmen einen
weiten Spielraum. Die Zeiten wo Jobs allein durch Willens-
erklärungen zustande kamen sind wohl längst vorbei. Heute muss
anscheinend jeder nachweisen was er so im Leben getrieben hat.
Da kann man noch so kompetent sein. Einzige Wermutstropfen dabei
ist, das die die so ein System rücksichtslos gelebt haben nach
einer Pleite von der eigenen Medizin kosten dürfen und die ist
sehr bitter.
Chefchen schrieb im Beitrag #3021590: > Vorberstrafte Leute möchte ich sicher nicht im Team haben, auch zum > Schutz meiner anderen Mitarbeiter. Ab welchem Minimalstdelikt ist man eigentlich vorbestraft? Kann es nicht auch sein, daß jemand nach einer früheren Sünde geläutert ist, rehabilitiert, und heute in dieser Hinsicht besser ist als andere? Also ich würde mir anschauen wollen, welcher Art die Vorstrafe war. Ob einer einen umbrachte, oder 3 mal mit der Bahn schwarz fuhr. Vor Jahrzehnten brauchte ich auch mal ein Führungszeugnis. Ich glaube, es war mein Einstieg bei der Post in den 1970-er Jahren. Ganz abwegig ist es also nicht.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Ab welchem Minimalstdelikt ist man eigentlich vorbestraft? die Grenze ist verdammt hoch, bevor was ins Führungszeugnis kommt...Geldstrafe ab 90 Tagessätze oder zwei Verurteilungen darunter...
Es gibt Leute die sind wegen Körperverletzung Vorbestraft weil diese sich nur gewehrt haben um ihr Leben nicht zu verlieren. Ja, es gibt den Notwehrparagraphen. Aber das Gericht entscheidet ob es Notwehr war. Ein beherzter Tritt in die Testikel kann zur Unfruchtbarkeit des Angreifers führen und schon ist es passiert. Für die meisten Leute gilt "Lieber Vorbestraft als Tod". Das gilt natürlich nicht für alle Menschen. Vorbestrafte "Täter" will natürlich niemand im Team. Grüsse
Chefchen schrieb im Beitrag #3021628: > Soll ich dafür im Zweifelsfall die Hand ins Feuer halten? > > Bestimmt nicht! Gibt es denn verläßliche Hinweise darüber, daß nicht mal jemand straffällig wird, der bisher völlig sauber war? Markus M. schrieb: > Vorbestrafte "Täter" will natürlich niemand im Team. Na ja, ich sprach mal mit einem Personaldienstleister darüber. Er hatte hauptsächlich vorbestrafte Mitarbeiter, bis zu Knastentlassenen, war aber zufrieden. Und last but not least: Bekannte von mir kannten ihren Chef mal überhaupt nicht. Der saß Jahre lang ein.
Hätte eigentlich ex-Ministerpräsident Althaus Eintragung ins Fúhrungszeugnis? (Wenn er Normalbürger wäre) "Mitschuld" am tödlichen Skiunfall ? Reicht so was für eine Eintragung? Es war kein Vorsatz, aber die Folge war immerhin sehr fatal.
Chefchen schrieb im Beitrag #3021653:
> Die meisten Menschen ändern sich eben nicht!
Das halte ich für ein sehr hartnäckig sich haltendes Vorurteil.
Sonst würde ein jeder, der mal was nicht korrektes veranstaltete, auf
kurz oder lang dauerhaft im Knast landen.
Und wie schon gerade beschrieben: Chefs sind auch nicht besser.
Jürgen W. schrieb: > Stinknormaler embedded SW job im bereich messtechnik/Sensoren Haste was auf dem Kerbholz wie z.B. Frau verdroschen, Kinder auf dem Strich geschickt, Oma wg. Lebensversicherung mehrfach beerdigt, warste beim "Schwarzen Block" (ned die SS), haste Steuern geprellt (Mega-verbrechen), mit der Salafistenfahne vor Ramstein gg die USA gehetzt, grüne Gesinnungsgenossen von Schilly beim Verf.Schtz. verpfiffen oder einfach mal mit zuviel Promille im Bus geparkt? Geh in dich!
Jürgen W. schrieb: > Hätte eigentlich ex-Ministerpräsident Althaus Eintragung ins > Fúhrungszeugnis? (Wenn er Normalbürger wäre) > "Mitschuld" am tödlichen Skiunfall ? > Reicht so was für eine Eintragung? > Es war kein Vorsatz, aber die Folge war immerhin sehr fatal. Als Normalbürger hätte bestimmt die Gefahr bestanden, daß er eher als nicht lebenslänglich eingebuchtet worden wäre.
Chefchen schrieb im Beitrag #3021686: > Ich bin halt ein misstrauischer Mensch und damit bisher sehr gut > gefahren. Dann mach halt weiter so. Ich möchte dir das bestimmt nicht nehmen.
Ich musste auch eine Führugszeugnis vorweisen um im Öffentlichen Dienst angestellt zu werden, und das nur als Wissenschaftlicher Projektmitarbeiter an ner Uni.
egal schrieb: > Ich musste auch eine Führugszeugnis vorweisen um im Öffentlichen Dienst > angestellt zu werden, und das nur als Wissenschaftlicher > Projektmitarbeiter an ner Uni. Ich auch vor Jahren, das Führungszeugnis habe ich aber nie gesehen. Das Führungszeugnis für meinem derzeitigen Arbeitgeber habe ich zugeschickt bekommen - keine Einträge. Im öffentlichen Dienst schauen die wohl etwas genauer hin. Zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt ein einfaches (privates) Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird der antragstellenden Person zur Einsicht übersandt, die dann entscheiden kann, ob sie es an ihren zukünftigen Arbeitgeber weitergeben will oder nicht. Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene Amtsgericht übersandt werden. Dort kann geprüft werden, ob Einträge vorhanden sind und ob das Führungszeugnis an die Einstellungsbehörde weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet werden soll. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis Ab einem gewissen Niveau der Arbeit braucht man halt so ein Zeugnis. Ab einem gewissen höheren Niveau spielt sowas kaum eine Rolle, wo gehobelt wird fallen auch mal Späne. Da gehört ein Eintrag zum guten Ton.
Es heisst ja nicht unbdingt, dass man den Job bei einer Vorstrafe, oder bei einem Verfahren nicht bekommt. Das muss man dann eben mit den Leuten diskutieren. Es kann ja sein, dass man eben mal in etwas reinrutschte... und wenn das in Null zusammenhang zur Geschaftstaetigkeit steht...
Rumpelsuri schrieb: > Es heisst ja nicht unbdingt, dass man den Job bei einer Vorstrafe, oder > bei einem Verfahren nicht bekommt. Wenn der Kunde, bzw. der potentielle Arbeitgeber ein Führungszeugnis für nötig hält, dann sieht es bei einem Eintrag wohl eher schlecht aus.
Rumpelsuri schrieb: > Es kann ja sein, dass man eben mal in etwas reinrutschte... > und wenn das in Null zusammenhang zur Geschaftstaetigkeit steht... Dein Idealismus in Ehren, aber solange Arbeitgeber bei der Jobvergabe so wie üblich verantwortungslos vorgehen wirst du damit kaum irgend welche Chancen haben, wenn die Umstände es nicht erzwingen. Z.B. bei einer grottenschlecht bezahlten Beschäftigung die kein Mensch auf der Welt sonst machen will bzw. unzumutbar ist. Chefchen schrieb im Beitrag #3021686: > Ich bin halt ein misstrauischer Mensch und damit bisher sehr gut > gefahren. Du bist nicht misstrauisch, sondern du vorverurteilst einfach nur und hast somit auch niemanden verdient der sich dann mit dir seinen Lebenslauf besudelt.