Guten Abend,
ich befinde mich jetzt in der Endphase meines Master-Studiums und werde
in Kürze meine Master-Thesis schreiben. Leider hab ich von Lohnsteuer
und anderen Abgaben keinerlei Ahnung. Recherchen diesbezüglich blieben
bisher erfolglos.
Kurz zu meiner Situation:
Habe aufgrund meines Themas (Prototypenfertigung) mit der Firma
ausgehandelt, dass ich zuerst ein als solches deklariertes Praktikum von
3 Monaten mit einer Vergütung von 500€ pro Monat absolviere und danach
noch 5 Monate mit einer Vergütung von 600€ an meiner Master-Thesis
schreiben darf. Arbeitszeit sind 40h/Woche.
Da ich das entsprechende Alter erreicht habe, muss ich mich dann selber
gesetzlich krankenversichern.
Meine Frage nun:
Erwarten mich Abzüge jeglicher Art (ausgenommen Krankenkasse)? Muss ich
vorher noch irgendwelche Ämter besuchen und müss ich dann etwa eine
Lohnsteuererklärung für das Jahr 2013 machen?
Gruß
xperience
xperience schrieb:> Guten Abend,>> ich befinde mich jetzt in der Endphase meines Master-Studiums und werde> in Kürze meine Master-Thesis schreiben. Leider hab ich von Lohnsteuer> und anderen Abgaben keinerlei Ahnung. Recherchen diesbezüglich blieben> bisher erfolglos.>> Kurz zu meiner Situation:>> Habe aufgrund meines Themas (Prototypenfertigung) mit der Firma> ausgehandelt, dass ich zuerst ein als solches deklariertes Praktikum von> 3 Monaten mit einer Vergütung von 500€ pro Monat absolviere und danach> noch 5 Monate mit einer Vergütung von 600€ an meiner Master-Thesis> schreiben darf. Arbeitszeit sind 40h/Woche.
Was machst du so einen komplizierten Schmarrn!
> Da ich das entsprechende Alter erreicht habe, muss ich mich dann selber> gesetzlich krankenversichern.>> Meine Frage nun:>> Erwarten mich Abzüge jeglicher Art (ausgenommen Krankenkasse)? Muss ich> vorher noch irgendwelche Ämter besuchen und müss ich dann etwa eine> Lohnsteuererklärung für das Jahr 2013 machen?
Post den Vertrag, dann kann auch einer was sagen dazu!
> Gruß>> xperience
Ach, geh halt zur Firma wo du die Thesis machst! Die müssen dich ja auch
versichern wenn du als AN für die Firma gilst. Danach kannste mal dich
wieder melden!
xperience schrieb:> Da ich das entsprechende Alter erreicht habe, muss ich mich dann selber> gesetzlich krankenversichern.
Ich unterstelle mal, dass du von Krankenversicherung genauso viel Ahnung
hast wie von Lohnsteuer. Deshalb verrate mal lieber dein Alter!
> Erwarten mich Abzüge jeglicher Art (ausgenommen Krankenkasse)? Muss ich> vorher noch irgendwelche Ämter besuchen und müss ich dann etwa eine> Lohnsteuererklärung für das Jahr 2013 machen?
Hast du eine Lohnsteuerkarte? Dann wirst du zumindest keine
Lohnsteuerabzüge haben, 600 Euro sind einfach zu wenig.
Übrigens: http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
Was die Versichungen betrifft:
http://www.lohn-info.de/studenten_werkstudenten_ordentlichen_studierenden.html
werde im April 25
und ja du hast Recht ich kenne mich weder mit Krankenversicherung noch
mit Lohnsteuer aus ... da ich bis jetzt noch nie mit sowas konfrontiert
wurde -.-
xperience schrieb:> werde im April 25>> und ja du hast Recht ich kenne mich weder mit Krankenversicherung noch> mit Lohnsteuer aus ... da ich bis jetzt noch nie mit sowas konfrontiert> wurde -.-
Ach 25, das ist doch kein Hindernis. Richtig teuer wird die
Krankenversicherung, wenn du als Student über 30 Jahre alt bist!
Bis 25 solltest du familienversichert sein. Über die Höhe deiner
Krankenversicherungsbeiträge ab dem 25 Lebensalter sollte dir deine
Krankenversicherung Auskunft geben können. Die musst du nämlich selber
zahlen, ganz unabhängig von deinem Einkommen in dem Unternehmen, in dem
du arbeiten willst. Dein Arbeitgeber führt das für dich also nicht ab,
das musst du selber aus deinem Nettoeinkommen zahlen.
Aber: Um die studentische Krankenversicherung nutzen zu können darf man
nicht mehr als 19 Stunden (oder 19,5, kann ich mir nicht genau merken)
arbeiten. Du arbeitest 40 h pro Woche, damit gilt wieder was anderes, da
bist du nicht mehr studentisch beschäftigt, es sei denn es handelt sich
um ein Pflichtpraktikum. Das (Pflichtpraktikum) dürfte bei dir nicht der
Fall sein. Stichwort auch: 26-Wochen-Grenze.
Ruf mal bei deiner Krankenkasse an und lass dich aufklären, dein
Arbeitgeber wird dir da kaum helfen können.
Hab mich jetzt mal auf der Homepage meiner jetzigen KV schlau gemacht.
Die wollen für Studenten pauschal 80€ haben ....
Das mit der 26-Wochen-Grenze hab ich bereits gelesen und auch verstanden
... und eingesehen, dass ich da drüber komme.
Bleibt nur noch die Frage, muss ich dann als AN (nicht Student) dann zu
der Krankenversicherung noch RV, ALV und Lohnsteuer zahlen?
Wenn nur die KV abgeht ca 15% sind das auch um die 90€ wenn ich das
jetzt nicht falsch verstehe. Der Lohnrechner zeigt jedoch nur 45€ an.
Ich mein damit kann ich leben, aber wenn alle anderen Versicherungen
noch dazukommen (ich weiß übrigens noch nicht welche Steuerklasse ich
bin) dann bin ich bei ca 150€ die ich davon abdrücken muss -.-
Eventuell ist es möglich den Lohn als "Aufwandsentschädigung" zu zahlen.
Das war bei mir mal ein steuerlicher Trick. Sprich einfach mit der
Lohnbuchhaltung in dem Unternehmen, die kennen sich aus.
Das wird sowieso notwendig sein. Zusätzlich werde ich mich mit der
Krankenkasse in Verbindung setzten ... da es ja anscheinend doch einen
Unterschied macht ob ich mich als Student odr AN versichere.
Eins steht fest ... nach abgelegter Master-Thesis werde ich mich bemühen
im Ausland Arbeit zu finden ;D
Das mit den 25 Jahren ist vollkommer Quatsch. Man muss sich selbst
versichern, wenn das Erststudium (in deinem Fall wohl den Bc) beendet
hat.
In den Ferien habe ich als Werksstudent auch 40/h gearbeitet und war
studentisch versichert. Den Krankenkassen ist das doch kackegal ob du
gerade in nem Praktikum, der Thesis oder Vorlesungszeit steckst. Die
wussten, dass ich Student bin und fertig. Man kann es mit der Kontrolle
auch etwas übertreiben...
Ansonsten hast du nur noch Abgaben an die Rentenversicherung, rund 20%.
und dieses altkluge Gelaber von Leuten, die schon zu viele Jahre aufem
Buckel haben und jungen Leuten nicht mal gescheit Fragen beantworten
können, deren Antworten sie garantiert selbt auch nicht mit der
Muttermilch aufgesogen haben, nervt echt ohne Ende...
Heda! Laufbursche schrieb:> Das mit den 25 Jahren ist vollkommer Quatsch. Man muss sich selbst> versichern, wenn das Erststudium (in deinem Fall wohl den Bc) beendet> hat.
Falsch. Man muss sich immer versichern. Bis 25 hat man aber den Vorteil,
dass man sich bei den Eltern familienversichern kann. Ab 25 zahlt man
selber die Beiträge zur studentischen Versicherung.
> In den Ferien habe ich als Werksstudent auch 40/h gearbeitet und war> studentisch versichert.
Semesterferien sind was anderes, da darf man auch Vollzeit arbeiten (bis
zu einer bestimmten Menge)!
> Den Krankenkassen ist das doch kackegal ob du> gerade in nem Praktikum, der Thesis oder Vorlesungszeit steckst.
Nein, ist es nicht. Ein Pflichtpraktikum zählt als Vorlesungszeit.
Dein Wissen ist schlicht und ergreifend falsch!
Hm, ich sprech der Kundendienstdame meiner Krankenkasse jetzt einfach
mal mehr Kompetenz zu als dir.
Dass man Vorlesungszeit, Pflichpraktikum, Thesis etc. nicht das gleich
sind ist mir schon klar. Allerdings interessiert das die Krankenkasse im
Normalfall (wenn einem während eines freiwilligen Praktikums auf ner
Bohrinsel nicht grad der Arm abgerissen wird während die GKV dich in der
Vorlesung vermutet) so viel wie, wenn in China ein Sack Reis umfällt...
Also, mal locker bleiben und nicht immer den Vollbürokraten raushängen
lassen!
Hallo xperience,
habe den Kram selber gerade durch, auch wenn es sich bei mir um ein
Beschäftigungsverhältnis unabhängig des Studiums handelt.
Ab 25 musst du zahlen, das ist schonmal korrekt. Für dich ist die
Werksstudentenregelung interessant. Du darfst (mit Ausnahme von
vorlesungsfreier Zeit/Pflichtpraktikum) maximal 20 Stunden pro Woche
arbeiten. Die höhe des Gehalts spielt bzgl. der studentischen
Krankenversicherung keine Rolle.
Also ganz einfach:
- max. 20 Std. pro Woche arbeiten
- du zahlst um die 77 Euro direkt an deine Krankenversicherung, darin
ist auch der Anteil zur Pflegeversicherung enthalten
- dein Arbeitgeber zahlt Rentenversicherung und je nach Gehalt
Lohnsteuer
- keine ALV
Wichtig ist halt wirklich nur, dass du die 20 Std. einhältst - ganz egal
ob du nun 10 oder 100 Euro die Stunde bekommst ;-)
Ansonsten kann ich dir nur empfehlen, dich bei weiteren Fragen mal
telefonisch an deine Krankenkasse zu wenden, die helfen da in der Regel
gerne weiter (schließlich wollen die dich als zukünftigen Beitragszahler
halten).
Grüße
Was ich noch vergessen habe, es gibt eine spezielle Ausnahme: Wenn du
studentischer Rentner (Waise/Halbwaise) bist, übernimmt die
Rentenversicherung den Beitrag zur Krankenversicherung.
GTK schrieb:> Was ich noch vergessen habe, es gibt eine spezielle Ausnahme:
Es gibt viel mehr als nur EINE spezielle Ausnahme! Das ist es ja, was
das so kompliziert macht.
Heda! Laufbursche schrieb:> Hm, ich sprech der Kundendienstdame meiner Krankenkasse jetzt einfach> mal mehr Kompetenz zu als dir.
Du hast keine Ahnung, ich unterstelle dir jetzt einfach mal, dass du der
Kundendienstdame meiner Krankenkasse nicht mal die richtigen
Sachverhalte darlegen könntest und selbst wenn, dass du die Antwort
nicht verstehen würdest.
> Allerdings interessiert das die Krankenkasse im> Normalfall (wenn einem während eines freiwilligen Praktikums auf ner> Bohrinsel nicht grad der Arm abgerissen wird während die GKV dich in der> Vorlesung vermutet)
Dafür wäre ja auch erst einmal die Unfallversicherung zuständig, aber
das weißt du natürlich nicht.
> so viel wie, wenn in China ein Sack Reis umfällt...
Es geht eben nicht nur um die Krankenversicherung, sondern auch um den
ganzen Rest. So trivial, wie du das darstellen willst, ist das nämlich
überhaupt nicht.
GTK schrieb:> Wichtig ist halt wirklich nur, dass du die 20 Std. einhältst -
Mit lesen hast du es offensichtlich nicht so:
xperience schrieb:> noch 5 Monate mit einer Vergütung von 600€ an meiner Master-Thesis> schreiben darf. Arbeitszeit sind 40h/Woche.
Und jetzt?