Guten Abend, ich befinde mich jetzt in der Endphase meines Master-Studiums und werde in Kürze meine Master-Thesis schreiben. Leider hab ich von Lohnsteuer und anderen Abgaben keinerlei Ahnung. Recherchen diesbezüglich blieben bisher erfolglos. Kurz zu meiner Situation: Habe aufgrund meines Themas (Prototypenfertigung) mit der Firma ausgehandelt, dass ich zuerst ein als solches deklariertes Praktikum von 3 Monaten mit einer Vergütung von 500€ pro Monat absolviere und danach noch 5 Monate mit einer Vergütung von 600€ an meiner Master-Thesis schreiben darf. Arbeitszeit sind 40h/Woche. Da ich das entsprechende Alter erreicht habe, muss ich mich dann selber gesetzlich krankenversichern. Meine Frage nun: Erwarten mich Abzüge jeglicher Art (ausgenommen Krankenkasse)? Muss ich vorher noch irgendwelche Ämter besuchen und müss ich dann etwa eine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2013 machen? Gruß xperience
xperience schrieb: > Guten Abend, > > ich befinde mich jetzt in der Endphase meines Master-Studiums und werde > in Kürze meine Master-Thesis schreiben. Leider hab ich von Lohnsteuer > und anderen Abgaben keinerlei Ahnung. Recherchen diesbezüglich blieben > bisher erfolglos. > > Kurz zu meiner Situation: > > Habe aufgrund meines Themas (Prototypenfertigung) mit der Firma > ausgehandelt, dass ich zuerst ein als solches deklariertes Praktikum von > 3 Monaten mit einer Vergütung von 500€ pro Monat absolviere und danach > noch 5 Monate mit einer Vergütung von 600€ an meiner Master-Thesis > schreiben darf. Arbeitszeit sind 40h/Woche. Was machst du so einen komplizierten Schmarrn! > Da ich das entsprechende Alter erreicht habe, muss ich mich dann selber > gesetzlich krankenversichern. > > Meine Frage nun: > > Erwarten mich Abzüge jeglicher Art (ausgenommen Krankenkasse)? Muss ich > vorher noch irgendwelche Ämter besuchen und müss ich dann etwa eine > Lohnsteuererklärung für das Jahr 2013 machen? Post den Vertrag, dann kann auch einer was sagen dazu! > Gruß > > xperience Ach, geh halt zur Firma wo du die Thesis machst! Die müssen dich ja auch versichern wenn du als AN für die Firma gilst. Danach kannste mal dich wieder melden!
xperience schrieb: > Da ich das entsprechende Alter erreicht habe, muss ich mich dann selber > gesetzlich krankenversichern. Ich unterstelle mal, dass du von Krankenversicherung genauso viel Ahnung hast wie von Lohnsteuer. Deshalb verrate mal lieber dein Alter! > Erwarten mich Abzüge jeglicher Art (ausgenommen Krankenkasse)? Muss ich > vorher noch irgendwelche Ämter besuchen und müss ich dann etwa eine > Lohnsteuererklärung für das Jahr 2013 machen? Hast du eine Lohnsteuerkarte? Dann wirst du zumindest keine Lohnsteuerabzüge haben, 600 Euro sind einfach zu wenig. Übrigens: http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html Was die Versichungen betrifft: http://www.lohn-info.de/studenten_werkstudenten_ordentlichen_studierenden.html
werde im April 25 und ja du hast Recht ich kenne mich weder mit Krankenversicherung noch mit Lohnsteuer aus ... da ich bis jetzt noch nie mit sowas konfrontiert wurde -.-
Edit* Lohnsteuerkarte wird vom Arbeitgeber verlangt
xperience schrieb: > werde im April 25 > > und ja du hast Recht ich kenne mich weder mit Krankenversicherung noch > mit Lohnsteuer aus ... da ich bis jetzt noch nie mit sowas konfrontiert > wurde -.- Ach 25, das ist doch kein Hindernis. Richtig teuer wird die Krankenversicherung, wenn du als Student über 30 Jahre alt bist! Bis 25 solltest du familienversichert sein. Über die Höhe deiner Krankenversicherungsbeiträge ab dem 25 Lebensalter sollte dir deine Krankenversicherung Auskunft geben können. Die musst du nämlich selber zahlen, ganz unabhängig von deinem Einkommen in dem Unternehmen, in dem du arbeiten willst. Dein Arbeitgeber führt das für dich also nicht ab, das musst du selber aus deinem Nettoeinkommen zahlen. Aber: Um die studentische Krankenversicherung nutzen zu können darf man nicht mehr als 19 Stunden (oder 19,5, kann ich mir nicht genau merken) arbeiten. Du arbeitest 40 h pro Woche, damit gilt wieder was anderes, da bist du nicht mehr studentisch beschäftigt, es sei denn es handelt sich um ein Pflichtpraktikum. Das (Pflichtpraktikum) dürfte bei dir nicht der Fall sein. Stichwort auch: 26-Wochen-Grenze. Ruf mal bei deiner Krankenkasse an und lass dich aufklären, dein Arbeitgeber wird dir da kaum helfen können.
Hab mich jetzt mal auf der Homepage meiner jetzigen KV schlau gemacht. Die wollen für Studenten pauschal 80€ haben .... Das mit der 26-Wochen-Grenze hab ich bereits gelesen und auch verstanden ... und eingesehen, dass ich da drüber komme. Bleibt nur noch die Frage, muss ich dann als AN (nicht Student) dann zu der Krankenversicherung noch RV, ALV und Lohnsteuer zahlen? Wenn nur die KV abgeht ca 15% sind das auch um die 90€ wenn ich das jetzt nicht falsch verstehe. Der Lohnrechner zeigt jedoch nur 45€ an. Ich mein damit kann ich leben, aber wenn alle anderen Versicherungen noch dazukommen (ich weiß übrigens noch nicht welche Steuerklasse ich bin) dann bin ich bei ca 150€ die ich davon abdrücken muss -.-
Welpenschutz beendet, willkommen im echten Leben
Eventuell ist es möglich den Lohn als "Aufwandsentschädigung" zu zahlen. Das war bei mir mal ein steuerlicher Trick. Sprich einfach mit der Lohnbuchhaltung in dem Unternehmen, die kennen sich aus.
Das wird sowieso notwendig sein. Zusätzlich werde ich mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzten ... da es ja anscheinend doch einen Unterschied macht ob ich mich als Student odr AN versichere. Eins steht fest ... nach abgelegter Master-Thesis werde ich mich bemühen im Ausland Arbeit zu finden ;D
Das mit den 25 Jahren ist vollkommer Quatsch. Man muss sich selbst versichern, wenn das Erststudium (in deinem Fall wohl den Bc) beendet hat. In den Ferien habe ich als Werksstudent auch 40/h gearbeitet und war studentisch versichert. Den Krankenkassen ist das doch kackegal ob du gerade in nem Praktikum, der Thesis oder Vorlesungszeit steckst. Die wussten, dass ich Student bin und fertig. Man kann es mit der Kontrolle auch etwas übertreiben... Ansonsten hast du nur noch Abgaben an die Rentenversicherung, rund 20%.
und dieses altkluge Gelaber von Leuten, die schon zu viele Jahre aufem Buckel haben und jungen Leuten nicht mal gescheit Fragen beantworten können, deren Antworten sie garantiert selbt auch nicht mit der Muttermilch aufgesogen haben, nervt echt ohne Ende...
Einfach mal beim Goockel die richtigen Wörter eingeben: rentenversicherung student -> erster Treffer http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58364/publicationFile/1343/tipps_fuer_studenten.pdf krankenversicherung studenten praktikum -> erster Treffer http://www.aspect-online.de/finanztipps/krankenversicherung-waehrend-eines-praktikums-02082008.htm
Heda! Laufbursche schrieb: > Das mit den 25 Jahren ist vollkommer Quatsch. Man muss sich selbst > versichern, wenn das Erststudium (in deinem Fall wohl den Bc) beendet > hat. Falsch. Man muss sich immer versichern. Bis 25 hat man aber den Vorteil, dass man sich bei den Eltern familienversichern kann. Ab 25 zahlt man selber die Beiträge zur studentischen Versicherung. > In den Ferien habe ich als Werksstudent auch 40/h gearbeitet und war > studentisch versichert. Semesterferien sind was anderes, da darf man auch Vollzeit arbeiten (bis zu einer bestimmten Menge)! > Den Krankenkassen ist das doch kackegal ob du > gerade in nem Praktikum, der Thesis oder Vorlesungszeit steckst. Nein, ist es nicht. Ein Pflichtpraktikum zählt als Vorlesungszeit. Dein Wissen ist schlicht und ergreifend falsch!
Hm, ich sprech der Kundendienstdame meiner Krankenkasse jetzt einfach mal mehr Kompetenz zu als dir. Dass man Vorlesungszeit, Pflichpraktikum, Thesis etc. nicht das gleich sind ist mir schon klar. Allerdings interessiert das die Krankenkasse im Normalfall (wenn einem während eines freiwilligen Praktikums auf ner Bohrinsel nicht grad der Arm abgerissen wird während die GKV dich in der Vorlesung vermutet) so viel wie, wenn in China ein Sack Reis umfällt... Also, mal locker bleiben und nicht immer den Vollbürokraten raushängen lassen!
Mein Deutsch ist heute mal wieder grandios...
Hallo xperience, habe den Kram selber gerade durch, auch wenn es sich bei mir um ein Beschäftigungsverhältnis unabhängig des Studiums handelt. Ab 25 musst du zahlen, das ist schonmal korrekt. Für dich ist die Werksstudentenregelung interessant. Du darfst (mit Ausnahme von vorlesungsfreier Zeit/Pflichtpraktikum) maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die höhe des Gehalts spielt bzgl. der studentischen Krankenversicherung keine Rolle. Also ganz einfach: - max. 20 Std. pro Woche arbeiten - du zahlst um die 77 Euro direkt an deine Krankenversicherung, darin ist auch der Anteil zur Pflegeversicherung enthalten - dein Arbeitgeber zahlt Rentenversicherung und je nach Gehalt Lohnsteuer - keine ALV Wichtig ist halt wirklich nur, dass du die 20 Std. einhältst - ganz egal ob du nun 10 oder 100 Euro die Stunde bekommst ;-) Ansonsten kann ich dir nur empfehlen, dich bei weiteren Fragen mal telefonisch an deine Krankenkasse zu wenden, die helfen da in der Regel gerne weiter (schließlich wollen die dich als zukünftigen Beitragszahler halten). Grüße
Was ich noch vergessen habe, es gibt eine spezielle Ausnahme: Wenn du studentischer Rentner (Waise/Halbwaise) bist, übernimmt die Rentenversicherung den Beitrag zur Krankenversicherung.
GTK schrieb: > Was ich noch vergessen habe, es gibt eine spezielle Ausnahme: Es gibt viel mehr als nur EINE spezielle Ausnahme! Das ist es ja, was das so kompliziert macht.
Heda! Laufbursche schrieb: > Hm, ich sprech der Kundendienstdame meiner Krankenkasse jetzt einfach > mal mehr Kompetenz zu als dir. Du hast keine Ahnung, ich unterstelle dir jetzt einfach mal, dass du der Kundendienstdame meiner Krankenkasse nicht mal die richtigen Sachverhalte darlegen könntest und selbst wenn, dass du die Antwort nicht verstehen würdest. > Allerdings interessiert das die Krankenkasse im > Normalfall (wenn einem während eines freiwilligen Praktikums auf ner > Bohrinsel nicht grad der Arm abgerissen wird während die GKV dich in der > Vorlesung vermutet) Dafür wäre ja auch erst einmal die Unfallversicherung zuständig, aber das weißt du natürlich nicht. > so viel wie, wenn in China ein Sack Reis umfällt... Es geht eben nicht nur um die Krankenversicherung, sondern auch um den ganzen Rest. So trivial, wie du das darstellen willst, ist das nämlich überhaupt nicht.
GTK schrieb: > Wichtig ist halt wirklich nur, dass du die 20 Std. einhältst - Mit lesen hast du es offensichtlich nicht so: xperience schrieb: > noch 5 Monate mit einer Vergütung von 600€ an meiner Master-Thesis > schreiben darf. Arbeitszeit sind 40h/Woche. Und jetzt?
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