Hallo Leute! Mal wieder eine ungewöhnliche Frage: Ich spiele seit mehreren Jahren in einer Band, leider hat sich alles vor vier Monaten zerschlagen, weil unser Gitarrist beruflich in eine andere Stadt ziehen musste. Nun haben wir dann einen neuen Gitarristen gefunden, der dann etwa ein Monat bei uns gespielt hat...plötzlich meldete uns dieser, dass er sich für eine andere Band entschieden hat. Das interessante ist: Seine Gitarre steht noch immer in unserem Proberaum (unser Bassist ist der Eigentümer und "Gastgeber" des Proberaums). Nach mehrmaligen Mails und Aufforderungen, sein Instrument abzuholen: keine Rückmeldung. Da es sich um ein recht gutes Stück handelt, hatte ich bereits die Vermutung, dass der Gitarrist sein Instrument eventuell nicht unbedingt korrekt erstanden haben könnte und nur ein Alibi gesucht hat, wo er sie bunkern kann...?! -nur eine Vermutung. Wie gehts jetzt weiter? Wem gehört sie? dürfen wir die Gitarre verkaufen? Gruß + Danke!
Johannes Knöller schrieb: > Wem gehört sie? Für Euch: Dem Gitarristen. Wie er an die Gitarre gekommen ist, geht Euch nichts an und ist im übrigen völlig irrelevant. > dürfen wir die Gitarre verkaufen? Nein. Ihr könnt dem Gitarristen eine Aufforderung zur Abholung zukommen lassen, und in der eine Verwahrungsgebühr für die Zukunft androhen, wenn er nicht abholt. Die Gitarre bei fortgesetzter Nichtabholung zu Geld zu machen, um die nicht gezahlte Verwahrungsgebühr zu kompensieren, wäre ein in ferner Zukunft möglicher, aber sehr grenzwertiger Schritt. Im übrigen sind für derartige Rechtsberatungen Rechtsanwälte zuständig, die kennen die Rechtslage, die den hier geäußerten "gesunden Menschenverstand" i.d.R. in den Schatten stellt.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > ... geht Euch > nichts an und ist im übrigen völlig irrelevant. Zumindest nicht, solange es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass sie möglicherweise im Rahmen einer Straftat den Besitzer gewechselt haben könnte. Wenn es solche gäbe (klingt aber nicht danach), dann wäre der Gang zur Polizei angebracht.
Johannes Knöller schrieb: > Das interessante ist: Seine Gitarre steht noch immer in unserem > Proberaum (unser Bassist ist der Eigentümer und "Gastgeber" des > Proberaums). > Nach mehrmaligen Mails und Aufforderungen, sein Instrument abzuholen: > keine Rückmeldung. Im Zweifelsfall würde ich sie einfach im Fundbüro abgeben. Wird sie dort innerhalb eines Jahres nicht abgeholt, gehört sie Euch. Gruss Harald
>Wie er an die Gitarre gekommen ist, geht Euch >nichts an und ist im übrigen völlig irrelevant. Das glaube ich nicht so ganz. Wie wäre es denn, wenn er in der Gitarre Rauschgift gebunkert hätte und diese nur bei uns verstaut, damit er sie nicht bei sich daheim rumstehen hat, weil er ein gesuchter Krimineller ist? War nur ein überspitztes Beispiel...aber die Frage ist dennoch gerechtfertigt, wer was auf die Finger bekommt, wenn rauskommt, dass die Gitarre gestohlen ist?
Johannes Knöller schrieb: > War nur ein überspitztes Beispiel...aber die Frage ist dennoch > gerechtfertigt, wer was auf die Finger bekommt, wenn rauskommt, dass die > Gitarre gestohlen ist? Wenn ein gestohlenes Auto mit tonnenweise Stoff drin auf einem Parkplatz gefunden wird, fährt dann der Besitzer oder Betreiber des Parkplatzes für ein paar Jahre ein? Dann gäbs ein paar heisse Stühle in der Stadtverwaltung und im Fundbüro. Wär dann aber besser, wenn man nachweisen kann, dass das Teil nicht in eurem Besitz ist. Sondern nur dort lagert.
Harald Wilhelms schrieb: > Wird > sie dort innerhalb eines Jahres nicht abgeholt, gehört sie Euch. Gewöhnlich wird die "Fundsache" öffentlich zugunsten der Staatskasse versteigert, denn an einer Fundsache erwirbt man durch "Finden" kein Eigentum. Das die Gitarre Diebesgut sein soll, halte ich auch für etwas überspitzt. Vielleicht ist der Typ krank, Tod, oder einfach nur nicht erreichbar. Da hier die Kommunikation wohl nur in eine Richtung erfolgte, kann es plausible Gründe geben, die man nur eben nicht kennt. Die Idee mit dem Aufbewahrungsentgelt scheint mir da am sinnvollsten, nur was man da verlangen darf, weiß ich leider auch nicht. Sicher wäre es günstiger einen Anwalt zu fragen, denn ich bin keiner.
Ganz ehrlich: Ich würde das Teil einfach mal behalten. Nach einiger Zeit hat man so eine Gitarre gewonnen :-) Wenn die Gitarre dermassen stört, könnte man sie einfach mal vorbeibringen. Klar, ist eigentlich nicht euer Problem, ABER vermutlich die einfachste Art, das Problem dauerhaft zu lösen.
>Wenn die Gitarre dermassen stört, könnte man sie einfach mal >vorbeibringen Na da hatten wir ja richtig Glück, dass es ein Gitarrist und kein Pianist war. :-)) Vielen Dank für die Antworten!
Johannes Knöller schrieb: > Na da hatten wir ja richtig Glück, dass es ein Gitarrist und kein > Pianist war. :-)) Oder ein Organist. :-o
Jörg Wunsch schrieb: >> Na da hatten wir ja richtig Glück, dass es ein Gitarrist und kein >> Pianist war. :-)) > > Oder ein Organist. :-o Gibts eigentlich noch grössere "isten"? :-) Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb: >> Oder ein Organist. :-o > > Gibts eigentlich noch grössere "isten"? :-) Monopolisten? :)
Harald Wilhelms schrieb: > Gibts eigentlich noch grössere "isten"? :-) > Gruss > Harald Alphornist (nicht ganz der mit dem größten Instrument, aber nahe dran).
Harald Wilhelms schrieb: > Gibts eigentlich noch grössere "isten"? :-) Uberorganist? (http://www.oddmusic.com/gallery/om32290.html) vlg Timm
Für uns Basser gibts http://www.bassic.ch mit einer ganzen Rubrik für geklaute Instrumente und Amps. Wenn das also eine richtig gute Klampfe ist, kannst du ja mal nach der Seriennummer googeln, die oft oben oder unten am Hals zu finden ist. http://www.musiker-board.de/ Für eine 'Hertie-Caster' lohnt das aber nicht.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Johannes Knöller schrieb: >> Wem gehört sie? > > Für Euch: Dem Gitarristen. Noch. >> dürfen wir die Gitarre verkaufen? > > Nein. Jetzt noch nicht. > Ihr könnt dem Gitarristen eine Aufforderung zur Abholung zukommen > lassen, und in der eine Verwahrungsgebühr für die Zukunft androhen, wenn > er nicht abholt. Ich bin mir recht sicher, dass das nur über einen begrenzten Zeitraum gelagert werden muss. Ich habe da 6 Monate im Kopf. Ansonsten könnte ich ja meinen Lagerbestand (die 100 Strohballen in meiner Scheune, die ich im Winter gern teuer an jemand vermieten würde) bei dir auf den Hof fahren und wenn ich dann mal wieder Platz habe hole ich MEINE Sachen gegen die an dich zu zahlende Lagergebühr wieder ab.
Andi $nachname schrieb: > Ich bin mir recht sicher, dass das nur über einen begrenzten Zeitraum > gelagert werden muss. Ich habe da 6 Monate im Kopf. Aus Wikipedia: "Eigentumserwerb des Finders Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde, bei einem Wert der Sache von nicht mehr als 10 Euro, erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB). Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben." Gruß, Alex
Also ist man, wenn man ehrlich und hilfsbereit ist, 3,5 Jahre der "Gearschte"? Okay, 6 Monate im Fundbüro nimmt einem ja kaum Platz weg, aber dann noch 3 Jahre lang das Dingens einschließen zu müssen, wenn mans nicht dem Staat überlässt, ist schon nicht so angenehm.
Dave B. schrieb: > Also ist man, wenn man ehrlich und hilfsbereit ist, 3,5 Jahre der > "Gearschte"? Nene, du musst nur das 'Erlangte', also die maximal 10 Mäuse rausgeben, die Hertie-Caster kannst du nach 6 Monaten verticken, vorausgesetzt, die zuständige Behörde (Musiker Polizei) ist benachrichtigt. Das zitierte bezieht sich aber anscheinend wirklich nur auf Sachen, die unter 10 Euro wert sind. Da wir nicht wissen, ob da nicht doch eine Gibson Les Paul von 1965 steht, die ein paar tausend Euro wert ist, ist der Rest Spekulation. Die Stratocaster von Ritchie Blackmore z.B. kannst du vermutlich nicht nach 6 Monaten in die Bucht stellen und verhökern.
Alex Bürgel schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Ich bin mir recht sicher, dass das nur über einen begrenzten Zeitraum >> gelagert werden muss. Ich habe da 6 Monate im Kopf. > > Aus Wikipedia: > "Eigentumserwerb des Finders Ich zweifle, dass es sich um einen "Fund" im Sinne des Gesetzes (§§ 965 bis 984 BGB) handelt. Für mich hört sich eine zurückgelassende Gitarre nach einer herrenlosen Sache, die man sich gemäß "Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen" im Sinne von § 958 BGB übernimmt.
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