Forum: Offtopic Rechtsfrage - Wem gehört das Instrument?


von Johannes K. (anamollo)


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Hallo Leute!

Mal wieder eine ungewöhnliche Frage:

Ich spiele seit mehreren Jahren in einer Band, leider hat sich alles vor 
vier Monaten zerschlagen, weil unser Gitarrist beruflich in eine andere 
Stadt ziehen musste.
Nun haben wir dann einen neuen Gitarristen gefunden, der dann etwa ein 
Monat bei uns gespielt hat...plötzlich meldete uns dieser, dass er sich 
für eine andere Band entschieden hat.

Das interessante ist: Seine Gitarre steht noch immer in unserem 
Proberaum (unser Bassist ist der Eigentümer und "Gastgeber" des 
Proberaums).
Nach mehrmaligen Mails und Aufforderungen, sein Instrument abzuholen: 
keine Rückmeldung.

Da es sich um ein recht gutes Stück handelt, hatte ich bereits die 
Vermutung, dass der Gitarrist sein Instrument eventuell nicht unbedingt 
korrekt erstanden haben könnte und nur ein Alibi gesucht hat, wo er sie 
bunkern kann...?! -nur eine Vermutung.

Wie gehts jetzt weiter? Wem gehört sie? dürfen wir die Gitarre 
verkaufen?

Gruß + Danke!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Johannes Knöller schrieb:
> Wem gehört sie?

Für Euch: Dem Gitarristen. Wie er an die Gitarre gekommen ist, geht Euch 
nichts an und ist im übrigen völlig irrelevant.

> dürfen wir die Gitarre verkaufen?

Nein.

Ihr könnt dem Gitarristen eine Aufforderung zur Abholung zukommen 
lassen, und in der eine Verwahrungsgebühr für die Zukunft androhen, wenn 
er nicht abholt.

Die Gitarre bei fortgesetzter Nichtabholung zu Geld zu machen, um die 
nicht gezahlte Verwahrungsgebühr zu kompensieren, wäre ein in ferner 
Zukunft möglicher, aber sehr grenzwertiger Schritt.

Im übrigen sind für derartige Rechtsberatungen Rechtsanwälte zuständig, 
die kennen die Rechtslage, die den hier geäußerten "gesunden 
Menschenverstand" i.d.R. in den Schatten stellt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> ... geht Euch
> nichts an und ist im übrigen völlig irrelevant.

Zumindest nicht, solange es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass
sie möglicherweise im Rahmen einer Straftat den Besitzer gewechselt
haben könnte.  Wenn es solche gäbe (klingt aber nicht danach), dann
wäre der Gang zur Polizei angebracht.

von Harald W. (wilhelms)


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Johannes Knöller schrieb:

> Das interessante ist: Seine Gitarre steht noch immer in unserem
> Proberaum (unser Bassist ist der Eigentümer und "Gastgeber" des
> Proberaums).
> Nach mehrmaligen Mails und Aufforderungen, sein Instrument abzuholen:
> keine Rückmeldung.

Im Zweifelsfall würde ich sie einfach im Fundbüro abgeben. Wird
sie dort innerhalb eines Jahres nicht abgeholt, gehört sie Euch.
Gruss
Harald

von Johannes K. (anamollo)


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>Wie er an die Gitarre gekommen ist, geht Euch
>nichts an und ist im übrigen völlig irrelevant.

Das glaube ich nicht so ganz. Wie wäre es denn, wenn er in der Gitarre 
Rauschgift gebunkert hätte und diese nur bei uns verstaut, damit er sie 
nicht bei sich daheim rumstehen hat, weil er ein gesuchter Krimineller 
ist?

War nur ein überspitztes Beispiel...aber die Frage ist dennoch 
gerechtfertigt, wer was auf die Finger bekommt, wenn rauskommt, dass die 
Gitarre gestohlen ist?

von (prx) A. K. (prx)


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Johannes Knöller schrieb:
> War nur ein überspitztes Beispiel...aber die Frage ist dennoch
> gerechtfertigt, wer was auf die Finger bekommt, wenn rauskommt, dass die
> Gitarre gestohlen ist?

Wenn ein gestohlenes Auto mit tonnenweise Stoff drin auf einem Parkplatz 
gefunden wird, fährt dann der Besitzer oder Betreiber des Parkplatzes 
für ein paar Jahre ein? Dann gäbs ein paar heisse Stühle in der 
Stadtverwaltung und im Fundbüro.

Wär dann aber besser, wenn man nachweisen kann, dass das Teil nicht in 
eurem Besitz ist. Sondern nur dort lagert.

von Michael S. (technicans)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Wird
> sie dort innerhalb eines Jahres nicht abgeholt, gehört sie Euch.

Gewöhnlich wird die "Fundsache" öffentlich zugunsten der Staatskasse 
versteigert, denn an einer Fundsache erwirbt man durch "Finden" kein 
Eigentum.

Das die Gitarre Diebesgut sein soll, halte ich auch für etwas
überspitzt. Vielleicht ist der Typ krank, Tod, oder einfach nur
nicht erreichbar. Da hier die Kommunikation wohl nur in eine
Richtung erfolgte, kann es plausible Gründe geben, die man nur eben
nicht kennt. Die Idee mit dem Aufbewahrungsentgelt scheint mir
da am sinnvollsten, nur was man da verlangen darf, weiß ich leider
auch nicht. Sicher wäre es günstiger einen Anwalt zu fragen, denn
ich bin keiner.

von P. M. (o-o)


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Ganz ehrlich: Ich würde das Teil einfach mal behalten. Nach einiger Zeit 
hat man so eine Gitarre gewonnen :-)

Wenn die Gitarre dermassen stört, könnte man sie einfach mal 
vorbeibringen. Klar, ist eigentlich nicht euer Problem, ABER vermutlich 
die einfachste Art, das Problem dauerhaft zu lösen.

von Johannes K. (anamollo)


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>Wenn die Gitarre dermassen stört, könnte man sie einfach mal
>vorbeibringen

Na da hatten wir ja richtig Glück, dass es ein Gitarrist und kein 
Pianist war. :-))

Vielen Dank für die Antworten!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Johannes Knöller schrieb:
> Na da hatten wir ja richtig Glück, dass es ein Gitarrist und kein
> Pianist war. :-))

Oder ein Organist. :-o

von Harald W. (wilhelms)


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Jörg Wunsch schrieb:

>> Na da hatten wir ja richtig Glück, dass es ein Gitarrist und kein
>> Pianist war. :-))
>
> Oder ein Organist. :-o

Gibts eigentlich noch grössere "isten"? :-)
Gruss
Harald

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Harald Wilhelms schrieb:

>> Oder ein Organist. :-o
>
> Gibts eigentlich noch grössere "isten"? :-)

Monopolisten? :)

von Michael S. (technicans)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Gibts eigentlich noch grössere "isten"? :-)
> Gruss
> Harald

Alphornist (nicht ganz der mit dem größten Instrument, aber nahe dran).

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Harald Wilhelms schrieb:

> Gibts eigentlich noch grössere "isten"? :-)


Uberorganist?

(http://www.oddmusic.com/gallery/om32290.html)

vlg

 Timm

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Für uns Basser gibts http://www.bassic.ch mit einer ganzen Rubrik für 
geklaute Instrumente und Amps. Wenn das also eine richtig gute Klampfe 
ist, kannst du ja mal nach der Seriennummer googeln, die oft oben oder 
unten am Hals zu finden ist.
http://www.musiker-board.de/

Für eine 'Hertie-Caster' lohnt das aber nicht.

von Johannes K. (anamollo)


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>'Hertie-Caster'

LOL :D

von A. $. (mikronom)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Johannes Knöller schrieb:
>> Wem gehört sie?
>
> Für Euch: Dem Gitarristen.

Noch.

>> dürfen wir die Gitarre verkaufen?
>
> Nein.

Jetzt noch nicht.

> Ihr könnt dem Gitarristen eine Aufforderung zur Abholung zukommen
> lassen, und in der eine Verwahrungsgebühr für die Zukunft androhen, wenn
> er nicht abholt.

Ich bin mir recht sicher, dass das nur über einen begrenzten Zeitraum 
gelagert werden muss. Ich habe da 6 Monate im Kopf.

Ansonsten könnte ich ja meinen Lagerbestand (die 100 Strohballen in 
meiner Scheune, die ich im Winter gern teuer an jemand vermieten würde) 
bei dir auf den Hof fahren und wenn ich dann mal wieder Platz habe hole 
ich MEINE Sachen gegen die an dich zu zahlende Lagergebühr wieder ab.

von Alex B. (Firma: Ucore Fotografie www.ucore.de) (alex22) Benutzerseite


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Andi $nachname schrieb:
> Ich bin mir recht sicher, dass das nur über einen begrenzten Zeitraum
> gelagert werden muss. Ich habe da 6 Monate im Kopf.

Aus Wikipedia:
"Eigentumserwerb des Finders

Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde, 
bei einem Wert der Sache von nicht mehr als 10 Euro, erwirbt der Finder 
Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte 
bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 
973 Abs. 1 BGB). Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das 
Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung 
herausgeben."

Gruß,
Alex

von Dave B. (gaston)


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Also ist man, wenn man ehrlich und hilfsbereit ist, 3,5 Jahre der 
"Gearschte"?
Okay, 6 Monate im Fundbüro nimmt einem ja kaum Platz weg, aber dann noch 
3 Jahre lang das Dingens einschließen zu müssen, wenn mans nicht dem 
Staat überlässt, ist schon nicht so angenehm.

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Dave B. schrieb:
> Also ist man, wenn man ehrlich und hilfsbereit ist, 3,5 Jahre der
> "Gearschte"?

Nene, du musst nur das 'Erlangte', also die maximal 10 Mäuse rausgeben, 
die Hertie-Caster kannst du nach 6 Monaten verticken, vorausgesetzt, die 
zuständige Behörde (Musiker Polizei) ist benachrichtigt. Das zitierte 
bezieht sich aber anscheinend wirklich nur auf Sachen, die unter 10 Euro 
wert sind.

Da wir nicht wissen, ob da nicht doch eine Gibson Les Paul von 1965 
steht, die ein paar tausend Euro wert ist, ist der Rest Spekulation. Die 
Stratocaster von Ritchie Blackmore z.B. kannst du vermutlich nicht nach 
6 Monaten in die Bucht stellen und verhökern.

von A. $. (mikronom)


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Alex Bürgel schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Ich bin mir recht sicher, dass das nur über einen begrenzten Zeitraum
>> gelagert werden muss. Ich habe da 6 Monate im Kopf.
>
> Aus Wikipedia:
> "Eigentumserwerb des Finders

Ich zweifle, dass es sich um einen "Fund" im Sinne des Gesetzes (§§ 965 
bis 984 BGB) handelt.

Für mich hört sich eine zurückgelassende Gitarre nach einer herrenlosen 
Sache, die man sich gemäß "Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen 
Sachen" im Sinne von § 958 BGB übernimmt.

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