Hallo, habe eine Frage hinsichtlich des CE-Kennzeichens. Ich habe ein Bausatz bei dem bekannten Versender aus Leer gekauft. Es gibt auch Fertiggeräte. Dem Bausatz lag eine Erklärung zur Konformität sowie ein Gehäuse mit aufgedrucktem CE zeichen bei. Aber meiner Meinung nach darf das nicht sein. Was ist, wenn der Bausatzzusammenbauer einen Fehler macht oder das Gerät nicht so wie vorgesehen funktioniert? Holger
Holger schrieb: > Was ist, wenn der Bausatzzusammenbauer einen Fehler macht oder das > Gerät nicht so wie vorgesehen funktioniert? Das ist eher eine Gewähleistungs und Produkthaftungs-frage. bei CE sind keine Einzelprüfungen nötig.
Derjenige der dem Bausatz zusammenbaut ist der Hersteller und nur der kann das CE Kennzeichen vergeben. Selbstverständlich nur wenn das Gerät den Richtlinien entspricht... Soll das Gerät verkauft, also in den Verkehr gebracht werden sind noch weitere Dinge zu beachten. Dazu gehört eine Dokumentation die 10 Jahre bereitzuhalten und auf Anforderung einer Offiziellen Stelle von einem Dokumentaionsbevollmächtigten vorzulegen ist...
Marc R. schrieb: > Derjenige der dem Bausatz zusammenbaut ist der Hersteller und nur der > kann das CE Kennzeichen vergeben. Selbstverständlich nur wenn das Gerät > den Richtlinien entspricht... > ... Wieso? Passt doch alles, das GEHÄUSE entspricht den Richtlinien. Wenn der Bastler da was reinbaut, kann der Hersteller ja nix für. :-)
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