Hallo, soweit ich weiß kann man bei einem Berufs-bedingtem Umzug pauschal 687€ sonstige Umzugskosten absetzen sowie Maklergebühren. Gehe ich recht in der Annahme das sich das nur Lohnt wenn ich über die 1000€ Werbekostenpauschale komme oder kann ich beide pauschalen zusammen absetzen, also 1687€ ?
Mike schrieb: > Hallo, > > soweit ich weiß kann man bei einem Berufs-bedingtem Umzug pauschal 687€ > sonstige Umzugskosten absetzen sowie Maklergebühren. Du kannst auch die tatsächlichen Kosten des Umzuges ansetzen, also nicht nur die Pauschale. > Gehe ich recht in der Annahme das sich das nur Lohnt wenn ich über die > 1000€ Werbekostenpauschale komme Ja. > oder kann ich beide pauschalen zusammen > absetzen, also 1687€ ? Nein.
So ein Mist, wenn man vor dem Umzug keinen eigenen Haushalt hatte bekommt man nur 20% der 687€ als Pauschalbetrag! :(
Mike schrieb: > So ein Mist, wenn man vor dem Umzug keinen eigenen Haushalt hatte > bekommt man nur 20% der 687€ als Pauschalbetrag! :( Warum, das ist nur gerecht. Warum soll dir der deutsche Staat den Auszug bei Mutti bezahlen? Irgendwann muss man auch mal selbst den Hintern hoch bekommen und selbständig etwas auf die Beine stellen.
Das mag schon so richtig sein was du sagt, aber ist ja trotzdem ärgerlich da ich mich schon gefreut habe den vollen Betrag absetzen zu können. Weiß jemand ob man für: - Aufwendungen der Wohnungssuche - Reisekosten für den Umzugstag Nachweise/Rechnungen benötigt oder reicht es aus reale (nicht astronomisch hohe) Beträge einzutragen? (Auf der Rechnung der Tankstelle steht ja nicht drauf wofür man das Benzin benötigt.)
Mike schrieb: > Auf der Rechnung der Tankstelle steht ja nicht drauf wofür man das > Benzin benötigt. Ja manche nehmen es zum Inhalieren.
Hallo, auch wenn ich jetzt vom eigentlichen Thema abdrifte : "Normalerweise ist ein Umzug aber deutlich teurer, als nur 1000,-" Aber nur wenn mann verwöhnt ist und den Umzug machen lässt - selbst ist die Familie - ein Umzug (also der tatsächlich Umzug - nicht jetzt eventuell notwendige neue Möbel) ist bei nicht zu großer Entfernung mit Tausend Euro zu machen - halt nicht unbedingt in einen Tag , es wird anstrengend und mann muss sich einige Tage mit sehr eingeschränkten Schlafkomfort arrangieren. Mann darf eber natürlich seine Zeit nicht berechnen und muss auch etwas Urlaub opfern. Und ja: das funktioniert auch mit einer Familie sofern alle Bereit sind einige Tage "richtig Anzupacken" und auf "Obachlosenniveau" zu leben. (Mir ist klar das es Situationen gibt wo das nicht machbar ist) P.S. Natürlich: Wir haben auch immer davon geträumt von alten Wohnort aus im Urlaub zu fahren und nach dem Urlaub in das neu eingrichtete Domizil einzuziehen. Praktikus
Absetzen von 1000Euro heißt aber nicht das man 1000Euro wieder bekommt. Wenns hoch kommt vielleicht so um die 200Euro.
Michael S. schrieb: > Absetzen von 1000Euro heißt aber nicht das man 1000Euro wieder bekommt. > Wenns hoch kommt vielleicht so um die 200Euro. ja wenn man wenig verdient. Bei einem erfolgreichen Ing sollte es schon mehr sein. Zum Umzug : man darf die Pauschale gelten machen oder alternativ die tatsächlichen Kosten, inkl. Makler. Je nach dem was für einen selbst besser ist. ABER nur wenn man mind. 1 Stunde Fahrtweg zum Arbeitgeber einspart vom derzeitigen Wohnsitz ( ich glaube einfache Strecke, müsste man aber googeln ) Sonst geht man ganz leer aus.
Moe schrieb: > man darf die Pauschale gelten machen oder alternativ die > tatsächlichen Kosten, inkl. Makler. Die Pauschale kann man ohne Nachweis(Quittungen) einsetzen, bei tatsächlichen Kosten über der Pauschale muss man alle Beleg dem FA vorlegen. > Je nach dem was für einen selbst > besser ist. ABER nur wenn man mind. 1 Stunde Fahrtweg zum Arbeitgeber > einspart vom derzeitigen Wohnsitz ( ich glaube einfache Strecke, müsste > man aber googeln ) Das wäre mir neu. Umzug ist eigentlich Umzug, aber ob nur eine Begünstigung der Arbeitsstättenanfahrt zwingend wäre oder weil man sich nur ne bessere Bleibe gönnen will, dürfte da keine Rolle spielen. Leider weiß ich das nicht so genau. Ich denke mal, das jeder Umzug reichen müsste, unabhängig von den Vorteilen das das FA da sieht. Schließlich ist das eine außergewöhnliche Belastung und darauf kommts doch wohl an, oder?
Michael S. schrieb: > Das wäre mir neu. Umzug ist eigentlich Umzug, aber ob nur eine > Begünstigung der Arbeitsstättenanfahrt zwingend wäre oder weil > man sich nur ne bessere Bleibe gönnen will, dürfte da keine Rolle > spielen. Leider weiß ich das nicht so genau. Ich denke mal, das http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm hab es gegoogelt. Man muss mindestens 1 Stunde Fahrtzeit hin und zurück einsparen und der Umzug muss berufsbedingt sein. als außergewöhnliche Belastung geht nur, wenn es gesundheitsbedingt ist. Rein private Umzüge können im Prinzip gar nicht abgesetzt werden, außer halt Handwerker - bzw. Spediteurkosten als haushaltsnahe Dienstleistung ( wie z.B. auch bei einer Putzfrau ) Michael S. schrieb: > Moe schrieb: >> man darf die Pauschale gelten machen oder alternativ die >> tatsächlichen Kosten, inkl. Makler. > Die Pauschale kann man ohne Nachweis(Quittungen) einsetzen, > bei tatsächlichen Kosten über der Pauschale muss man alle > Beleg dem FA vorlegen. ja das ist klar. Als ich für meinen ersten Job nach dem Studium umgezogen bin, hab ich die Pauschale geltend gemacht, da ich keinen Makler gebraucht habe und zwecks Umzug von einer möbilierten WG in eine andere, auch keine hohen Transportkosten hatte. Nach der Probezeit zog ich arbeitsnah in eine richtige Wohnung, dort konnte ich dann nichts absetzen ( hab mich neu eingerichtet ), da ich sowieso keinen Arbeitsweg eingespart habe von der neuen WG zur ersten eigenen Wohnung ( gleiche Stadt, beide nähe des Arbeitgebers )
Umzugskosten können schon mal mehr als 8k Euro betragen, wenn man keine Familie hat, die mit anpackt, wenn das alles Unternehmen machen müssen, und man nicht im Studentenzimmerchen wohnt, und etwas mehr Inventar besitzt. Das kann je nach Entlohnung schon ein Jahres-Nettolohn sein, und der ist natürlich dann voll für die Füße. Daran scheitert sicher manches. Ich hatte ja auf Vorstellungsgesprächen in sehr weiter Entfernung dieses Thema auch. Manche Firmen hätten sich zur Hälfte beteiligt, andere gar nicht. Einer aus der Gegend ist da billiger, und manchmal wartet man dann lieber auf sowas.
Häsch Define schrieb: > Das kann je nach Entlohnung schon ein Jahres-Nettolohn sein, und der ist > natürlich dann voll für die Füße. Lol! Also wer einen Netto-Jahreslohn für einen Umzug ausgibt hat nicht mehr alle Tassen im Schrank! Oder ist halt so unfähig, dass er wirklich gar nicht selber auf die Reihe bekommt, und ohne Transportunternehmen nicht mal ne Vase in den Nebenraum tragen könnte. Also ehrlich...
Moe schrieb: > http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm > > > hab es gegoogelt. Man muss mindestens 1 Stunde Fahrtzeit hin und zurück > einsparen und der Umzug muss berufsbedingt sein. Ja, aber anscheinend nur überflogen. > als außergewöhnliche Belastung geht nur, wenn es gesundheitsbedingt ist. Wenn die Bleibe nicht mehr bewohnbar ist, z.B. wegen Schimmel, Hochwasser oder Brandschaden, auch. Hat eben nur am Rande was mit der Gesundheit zu tun. In der Bestimmung der Umzugsgründe bist du sicherlich frei. Ein Steuerberater hätte sicher noch ein paar zusätzliche. > Rein private Umzüge können im Prinzip gar nicht abgesetzt werden, außer > halt Handwerker - bzw. Spediteurkosten als haushaltsnahe Dienstleistung > ( wie z.B. auch bei einer Putzfrau ) Eben doch, über haushaltsnahe Dienstleistungen, ist eben nur die Frage was alles dazu gehört. Ich denke mal das das alle Kosten sind die einem da entstehen können. Eine neue Möbelausstattung natürlich nicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Renovierungskosten dagegen schon. Im Zweifel fragt man da sein Finanzamt, das einem da sicher gern eine verbindliche Auskunft gibt. > ja das ist klar. Als ich für meinen ersten Job nach dem Studium > umgezogen bin, hab ich die Pauschale geltend gemacht, da ich keinen > Makler gebraucht habe und zwecks Umzug von einer möbilierten WG in eine > andere, auch keine hohen Transportkosten hatte. Nach der Probezeit zog > ich arbeitsnah in eine richtige Wohnung, dort konnte ich dann nichts > absetzen ( hab mich neu eingerichtet ), da ich sowieso keinen Arbeitsweg > eingespart habe von der neuen WG zur ersten eigenen Wohnung ( gleiche > Stadt, beide nähe des Arbeitgebers ) Dann greifen hier wohl nur haushaltsnahe Dienstleistungen. Das ist dann schon was man absetzen kann. Man muss sich eben nur vorher schlau machen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.