Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Umzug von der Steuer absetzen?


von Mike (Gast)


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Hallo,

soweit ich weiß kann man bei einem Berufs-bedingtem Umzug pauschal 687€ 
sonstige Umzugskosten absetzen sowie Maklergebühren.

Gehe ich recht in der Annahme das sich das nur Lohnt wenn ich über die 
1000€ Werbekostenpauschale komme oder kann ich beide pauschalen zusammen 
absetzen, also 1687€ ?

von Marx W. (Gast)


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Genau!

von A. $. (mikronom)


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Mike schrieb:
> Hallo,
>
> soweit ich weiß kann man bei einem Berufs-bedingtem Umzug pauschal 687€
> sonstige Umzugskosten absetzen sowie Maklergebühren.

Du kannst auch die tatsächlichen Kosten des Umzuges ansetzen, also nicht 
nur die Pauschale.

> Gehe ich recht in der Annahme das sich das nur Lohnt wenn ich über die
> 1000€ Werbekostenpauschale komme

Ja.

> oder kann ich beide pauschalen zusammen
> absetzen, also 1687€ ?

Nein.

von Mike (Gast)


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So ein Mist, wenn man vor dem Umzug keinen eigenen Haushalt hatte 
bekommt man nur 20% der 687€ als Pauschalbetrag! :(

von Michi (Gast)


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Mike schrieb:
> So ein Mist, wenn man vor dem Umzug keinen eigenen Haushalt hatte
> bekommt man nur 20% der 687€ als Pauschalbetrag! :(

Warum, das ist nur gerecht. Warum soll dir der deutsche Staat den Auszug 
bei Mutti bezahlen? Irgendwann muss man auch mal selbst den Hintern hoch 
bekommen und selbständig etwas auf die Beine stellen.

von K. L. (Gast)


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Normalerweise ist ein Umzug aber deutlich teurer, als nur 1000,-

von Mike (Gast)


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Das mag schon so richtig sein was du sagt, aber ist ja trotzdem 
ärgerlich da ich mich schon gefreut habe den vollen Betrag absetzen zu 
können.

Weiß jemand ob man für:
- Aufwendungen der Wohnungssuche
- Reisekosten für den Umzugstag

Nachweise/Rechnungen benötigt oder reicht es aus reale (nicht 
astronomisch hohe) Beträge einzutragen?
(Auf der Rechnung der Tankstelle steht ja nicht drauf wofür man das 
Benzin benötigt.)

von Paul (Gast)


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Mike schrieb:
> Auf der Rechnung der Tankstelle steht ja nicht drauf wofür man das
> Benzin benötigt.

Ja manche nehmen es zum Inhalieren.

von Praktikus (Gast)


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Hallo,

auch wenn ich jetzt vom eigentlichen Thema abdrifte :

"Normalerweise ist ein Umzug aber deutlich teurer, als nur 1000,-"

Aber nur wenn mann verwöhnt ist und den Umzug machen lässt - selbst ist 
die Familie - ein Umzug (also der tatsächlich Umzug - nicht jetzt 
eventuell notwendige neue Möbel) ist bei nicht zu großer Entfernung mit 
Tausend Euro zu machen - halt nicht unbedingt in einen Tag , es wird 
anstrengend und mann muss sich einige Tage mit sehr eingeschränkten 
Schlafkomfort arrangieren.

Mann darf eber natürlich seine Zeit nicht berechnen und muss auch etwas 
Urlaub opfern.
Und ja: das funktioniert auch mit einer Familie sofern alle Bereit sind 
einige Tage "richtig Anzupacken" und auf "Obachlosenniveau" zu leben.


(Mir ist klar das es Situationen gibt wo das nicht machbar ist)

P.S.
Natürlich: Wir haben auch immer davon geträumt von alten Wohnort aus im 
Urlaub zu fahren und nach dem Urlaub in das neu eingrichtete Domizil 
einzuziehen.


Praktikus

von Michael S. (technicans)


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Absetzen von 1000Euro heißt aber nicht das man 1000Euro wieder bekommt.
Wenns hoch kommt vielleicht so um die 200Euro.

von Moe (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Absetzen von 1000Euro heißt aber nicht das man 1000Euro wieder bekommt.
> Wenns hoch kommt vielleicht so um die 200Euro.

ja wenn man wenig verdient. Bei einem erfolgreichen Ing sollte es schon 
mehr sein.

Zum Umzug : man darf die Pauschale gelten machen oder alternativ die 
tatsächlichen Kosten, inkl. Makler. Je nach dem was für einen selbst 
besser ist. ABER nur wenn man mind. 1 Stunde Fahrtweg zum Arbeitgeber 
einspart vom derzeitigen Wohnsitz ( ich glaube einfache Strecke, müsste 
man aber googeln )

Sonst geht man ganz leer aus.

von Michael S. (technicans)


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Moe schrieb:
> man darf die Pauschale gelten machen oder alternativ die
> tatsächlichen Kosten, inkl. Makler.
Die Pauschale kann man ohne Nachweis(Quittungen) einsetzen,
bei tatsächlichen Kosten über der Pauschale muss man alle
Beleg dem FA vorlegen.
> Je nach dem was für einen selbst
> besser ist. ABER nur wenn man mind. 1 Stunde Fahrtweg zum Arbeitgeber
> einspart vom derzeitigen Wohnsitz ( ich glaube einfache Strecke, müsste
> man aber googeln )
Das wäre mir neu. Umzug ist eigentlich Umzug, aber ob nur eine
Begünstigung der Arbeitsstättenanfahrt zwingend wäre oder weil
man sich nur ne bessere Bleibe gönnen will, dürfte da keine Rolle
spielen. Leider weiß ich das nicht so genau. Ich denke mal, das
jeder Umzug reichen müsste, unabhängig von den Vorteilen das das
FA da sieht. Schließlich ist das eine außergewöhnliche Belastung
und darauf kommts doch wohl an, oder?

von Moe (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Das wäre mir neu. Umzug ist eigentlich Umzug, aber ob nur eine
> Begünstigung der Arbeitsstättenanfahrt zwingend wäre oder weil
> man sich nur ne bessere Bleibe gönnen will, dürfte da keine Rolle
> spielen. Leider weiß ich das nicht so genau. Ich denke mal, das

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm


hab es gegoogelt. Man muss mindestens 1 Stunde Fahrtzeit hin und zurück 
einsparen und der Umzug muss berufsbedingt sein.

als außergewöhnliche Belastung geht nur, wenn es gesundheitsbedingt ist. 
Rein private Umzüge können im Prinzip gar nicht abgesetzt werden, außer 
halt Handwerker - bzw. Spediteurkosten als haushaltsnahe Dienstleistung 
( wie z.B. auch bei einer Putzfrau )

Michael S. schrieb:
> Moe schrieb:
>> man darf die Pauschale gelten machen oder alternativ die
>> tatsächlichen Kosten, inkl. Makler.
> Die Pauschale kann man ohne Nachweis(Quittungen) einsetzen,
> bei tatsächlichen Kosten über der Pauschale muss man alle
> Beleg dem FA vorlegen.


ja das ist klar. Als ich für meinen ersten Job nach dem Studium 
umgezogen bin, hab ich die Pauschale geltend gemacht, da ich keinen 
Makler gebraucht habe und zwecks Umzug von einer möbilierten WG in eine 
andere, auch keine hohen Transportkosten hatte. Nach der Probezeit zog 
ich arbeitsnah in eine richtige Wohnung, dort konnte ich dann nichts 
absetzen ( hab mich neu eingerichtet ), da ich sowieso keinen Arbeitsweg 
eingespart habe von der neuen WG zur ersten eigenen Wohnung ( gleiche 
Stadt, beide nähe des Arbeitgebers )

von Häsch Define (Gast)


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Umzugskosten können schon mal mehr als 8k Euro betragen, wenn man keine 
Familie hat, die mit anpackt, wenn das alles Unternehmen machen müssen, 
und man nicht im Studentenzimmerchen wohnt, und etwas mehr Inventar 
besitzt.

Das kann je nach Entlohnung schon ein Jahres-Nettolohn sein, und der ist 
natürlich dann voll für die Füße.

Daran scheitert sicher manches.

Ich hatte ja auf Vorstellungsgesprächen in sehr weiter Entfernung dieses 
Thema auch. Manche Firmen hätten sich zur Hälfte beteiligt, andere gar 
nicht.

Einer aus der Gegend ist da billiger, und manchmal wartet man dann 
lieber auf sowas.

von Da D. (dieter)


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Häsch Define schrieb:
> Das kann je nach Entlohnung schon ein Jahres-Nettolohn sein, und der ist
> natürlich dann voll für die Füße.

Lol! Also wer einen Netto-Jahreslohn für einen Umzug ausgibt hat nicht 
mehr alle Tassen im Schrank! Oder ist halt so unfähig, dass er wirklich 
gar nicht selber auf die Reihe bekommt, und ohne Transportunternehmen 
nicht mal ne Vase in den Nebenraum tragen könnte. Also ehrlich...

von Michael S. (technicans)


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Moe schrieb:
> http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm
>
>
> hab es gegoogelt. Man muss mindestens 1 Stunde Fahrtzeit hin und zurück
> einsparen und der Umzug muss berufsbedingt sein.
Ja, aber anscheinend nur überflogen.
> als außergewöhnliche Belastung geht nur, wenn es gesundheitsbedingt ist.
Wenn die Bleibe nicht mehr bewohnbar ist, z.B. wegen Schimmel,
Hochwasser oder Brandschaden, auch. Hat eben nur am Rande was mit der 
Gesundheit zu tun. In der Bestimmung der Umzugsgründe bist du
sicherlich frei. Ein Steuerberater hätte sicher noch ein paar
zusätzliche.
> Rein private Umzüge können im Prinzip gar nicht abgesetzt werden, außer
> halt Handwerker - bzw. Spediteurkosten als haushaltsnahe Dienstleistung
> ( wie z.B. auch bei einer Putzfrau )
Eben doch, über haushaltsnahe Dienstleistungen, ist eben nur die Frage
was alles dazu gehört. Ich denke mal das das alle Kosten sind die einem
da entstehen können. Eine neue Möbelausstattung natürlich nicht, wenn 
ich das richtig verstanden habe. Renovierungskosten dagegen schon.
Im Zweifel fragt man da sein Finanzamt, das einem da sicher gern eine 
verbindliche Auskunft gibt.


> ja das ist klar. Als ich für meinen ersten Job nach dem Studium
> umgezogen bin, hab ich die Pauschale geltend gemacht, da ich keinen
> Makler gebraucht habe und zwecks Umzug von einer möbilierten WG in eine
> andere, auch keine hohen Transportkosten hatte. Nach der Probezeit zog
> ich arbeitsnah in eine richtige Wohnung, dort konnte ich dann nichts
> absetzen ( hab mich neu eingerichtet ), da ich sowieso keinen Arbeitsweg
> eingespart habe von der neuen WG zur ersten eigenen Wohnung ( gleiche
> Stadt, beide nähe des Arbeitgebers )
Dann greifen hier wohl nur haushaltsnahe Dienstleistungen. Das ist dann
schon was man absetzen kann. Man muss sich eben nur vorher schlau 
machen.

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