1 | 4. Seite Nr. 275 4. October 1895
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2 | Drittes Morgenblatt der Frankfurter Zeitung.
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4 | Gegen das unlautere Gebahren der Auer-Gesellschaft
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6 | haben wir uns nunmehr genöthigt gesehen, uns durch Anrufung der
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7 | Gerichte zu schützen.
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9 | Die seitens der Auer-Gesellschaft gegen die Meteor-Gesellschaft
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10 | gerichteten unwahren Behauptungen und tendenziösen Entstellungen
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11 | erregen bereits, wie wir zu unserer grossen Genugthuung konstatiren
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12 | können, in den weitesten Kreisen des Publikums Aergerniss. Denn
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13 | thatsächlich erfreut sich das Meteorlicht infolge seiner bis jetzt
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14 | unerreichten Vorzüge, besonders seitens des hauptstädtischen
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15 | Publikums, ungeschwächt einer kaum zu bewältigenden Nachfrage. Der
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16 | Consum von Meteorlicht in Berlin übertrifft den von Auerlicht um das
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17 | zwei- bis dreifache.
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19 | In der angeblich letzten Polemik leistet die Auer-Gesellschaft an
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20 | Entstellung von Thatsachen und Rechtsverdehung das Ungeheuerlichste.
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22 | Zunächst irritiert die Auer-Gesellschaft mit leicht erkennbarer
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23 | Absicht das Publikum, indem sie, wie sie das vor Jahresfrist schon
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24 | that, eine rasche Entscheidung der Patentprocesse voraussagt. In ihrem
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25 | soeben erschienenen gedruckten Jahresbericht, der der am 5. October
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26 | d. J. stattfindenen Generalversammlung vorgelegt werden soll, sagt sie
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27 | aber:
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29 | "Wir sind gegen eine größere Zahl von Firmen schon vor längerer Zeit
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30 | wegen Patentverletzung klagend vorgegangen, gleichwohl befinden sich
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31 | diese Patentprocesse noch im Anfangsstadium.... Die von uns
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32 | angestellten Processe sind bis zur Entscheidung der Nichtigkeitsklagen
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33 | sistirt worden. So bedauerlich es sein mag, daß durch die Praxis der
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34 | Gerichte dem unlauteren Wettbewerb Thür und Thor geöffnet sind, und
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35 | daß der Patentinhaber, der seine Taxen fortbezahlt, Monate, vielleicht
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36 | Jahre, ruhig den Eingriffen in seine Rechte zusehen muß, so ist an
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37 | dieser Sachlage im Augenblicke nichts zu ändern."
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39 | Ueber den Unfug ihrer "Warnungen" wird sich aber das Publikum noch
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40 | klarer aus folgendem rechtskräftigem Gerichtserkenntniss.
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42 | Das Reichsgericht hat durch Urtheil vom 19. Dezember 1894 entschieden
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43 | und zu Recht erkannt, dass die Auergesellschaft sich aller Warnungen
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44 | durch Inserate, Circulare und Briefe zu enthalten habe, in denen den
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45 | Käufern und Abnehmern von Conkurrenzfabrikaten strafrechtliche und
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46 | civilrechtliche Verfolgungen angedroht werden, weil nicht erwiesen
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47 | sei, dass die betreffende Conkurrenzfirma (Gautzsch) die Patentrechte
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48 | der Auergesellschaft verletze. Für jeden Uebertretungsfall ist der
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49 | Auergesellschaft eine Strafe von 500 Mark angedroht!
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51 | Das Reichsgericht führte in dem angezogenen Erkenntniß vom
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52 | 14. Dezember 1894 wörtlich aus: "daß aber dem Kläger (Gautzsch)
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53 | wesentliche Nachtheile drohen, wenn die Beklagte (Auer Gesellschaft)
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54 | weiter wie bisher Warnungen durch Inserate, Circulare und Briefe
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55 | erläßt, in denen sie denjenigen, welche diese Warnungen nicht
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56 | berücksichtigen, strafrechtliche und civilrechtliche Verfolgung in
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57 | Aussicht stellt, wenn sie von dem Kläger Brenner, wie er sie verkauft,
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58 | erwerben und gewerblich weiter vertreiben oder benutzen, liegt auf der
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59 | Hand, und da aus jener Annahme des Berufungsrichters folgt, daß es für
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60 | glaubhaft anzusehen ist, daß jene Warnungen unberechtigt sind, so
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61 | war der Erlaß der einstweiligen Verfügung nach § 819 C.P.O. bezüglich
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62 | der Brenner in vollem Umfang gerechtfertigt, auch insoweit der
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63 | Bekl. die Verbreitung von Circularen und Briefen entsprechenden
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64 | Inhalts verboten wurde. Die von dem B.G. angerufene Analogie des § 193
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65 | Strafgesetzbuches trifft hier in keiner Weise zu. Dem Bekl. (Auer)
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66 | darf es nicht verwehrt werden, derartige Warnungen zu verbreiten, wenn
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67 | sie eine Patentverletzung glaubhaft machen kann. Umgekehrt muß aber
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68 | Kläger (Gautzsch) in seinem Gewerbebetrieb bis zur entgültigen
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69 | Entscheidung des Hauptprozesses einstweilig geschützt werden, wenn er,
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70 | wie hier vorliegt, glaubhaft gemacht hat, daß eine Patentverletzung
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71 | nicht vorliege.
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73 | Man muss sagen, das hiernach die neuerlichen "Warnungen" ein höchst
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74 | frivoles Unternehmen der Auer-Gesellschaft darstellen, geeignet und
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75 | beabsichtigt, nicht nur die Verkäufer, sondern in erster Reihe die
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76 | Käufer von Gasglühlicht-Apparaten empfindlich zu schädigen.
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78 | Das Publikum sei vor diesem Fang um so mehr auf der Hut, als
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79 | preiswerthe und gute Producte
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81 | --- auf solche Art und Weise ---
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83 | sicherlich nicht an den Mann gebracht zu werden pflegen.
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85 | Denn die Auergesellschaft will jetzt speciell das consumirende
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86 | Publikum vergewaltigen, indem sie bei dem letzteren den Irrthum
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87 | erregen will, als ob jeder Gewerbetreibende durch Benutzung anderer
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88 | wie der Auer'schen Gasglühlichtapparate sich strafbar mache. Natürlich
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89 | ist auch diese Behauptung eine falsche und zu unlauteren Zwecken
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90 | ausgesprochen, denn nach dem klaren Wortlaut des § 4 des
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91 | Patentgesetzes ist nicht der Gewerbetreibende, der ein Patent benutzt,
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92 | haftbar, sondern lediglich derjenige, welcher gewerbsmäßig, d. h. um
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93 | daraus ein Gewerbe bezw. Geschäft zu machen (also der Fabrikant), ein
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94 | Patent in Benutzung nimmt.
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96 | Solcher Art sind die Waffen, mit denen die Auergesellschaft dem ihr
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97 | überlegenen "Meteorlicht" beikommen will.
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99 | Die Auergesellschaft versucht jetzt das oben erwähnte gerichtliche
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100 | Verbot zu umgehen, indem sie in ihrer erneuten "Warnung" die Nennung
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101 | bestimmter Firmen vermeidet.
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103 | Ihre Warnung richtet sich aber offensichtlich gegen bestimmte Firmen,
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104 | zu denen die Meteorgesellschaft schon um deswillen gehört, weil auch
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105 | gegen sie die in der Warnung erwähnte Klage erhoben ist, über deren
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106 | Entscheidung in sachverständigen Kreisen begreiflicherweise nur eine
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107 | Meinung herrscht, deshalb haben wir auf Grund des Reichserkenntnisses
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108 | vom 14. Dec. 1894 bei dem zuständigen Gerichte nunmehr den Antrag
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109 | gestellt, eine schleunige Verfügung gegen die Auergesellschaft zu
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110 | erlassen, um ihrem gemeingefährlichen Treiben Einhalt zu thun.
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112 | Wir behalten uns vor, gegen die Auer-Gesellschaft weitere Schritte zu
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113 | thun, weil sie sich durch Verbreitung falscher bezw. entstellter
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114 | Thatsachen auf unsere Kosten und zu unserem Schaden widerrechtlich
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115 | einen Vermögensvortheil zu verschaffen sucht, den das blindgläubige
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116 | Publikum aus seiner Tasche zu bezahlen gezwungen werden soll, damit
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117 | die Auer-Gesellschaft die durch Uebergründung gebotenen
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118 | ungerechtfertigten exorbitanten Preise für ihre Apparate erzielen
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119 | kann.
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121 | Die Auergesellschaft sucht das Publikum zu übervortheilen, indem sie
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122 | die Apparate als unübertroffen hinstellt, und diese zu einem Preise
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123 | dem Publikum darbietet, der den wirklichen Werth um 500
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124 | pCt. übersteigt.
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126 | Es betragen Gasverbrauch Lichtstärke Mithin 1 Hefnerkerze pro Stunde
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127 | Gasverbauch
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128 | bei Auer 107 Liter 39.8 Hefnerkerzen 2.68 Liter
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129 | nach Professor Wedding vom 27. März 1895
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131 | bei Meteor 91.5 Liter 68 Hefnerkerzen 1.34 Liter
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133 | Keine Täuschung der Auergesellschaft kann es hiernach verhindern, dass
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134 | "Meteor" seinen Siegeslauf fortsetzt!
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136 | Das minderwerthige Auerlicht erkennt der Laie zunächst und sehr
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137 | schnell an der blassgrünen Farbe, während Meteor ein gesundes und
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138 | natürliches gasgelbes Licht aufweist.
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140 | Wir empfehlen uns überdies auf Wunsch, jedem Käufer
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141 | bezw. Wiederverkäufer unserer Apparate in rechtsverbindlicher Form
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142 | einen Revers des Inhaltes auszustellen, dass wir ihn für eventuelle
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143 | Nachtheile aus Patentprozessen jederzeit schadlos halten werden, eine
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144 | Verpflichtung, die zweifelsohne niemals praktische Bedeutung erlangen
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145 | wird. Wir wollen hierdurch lediglich den heillosen, von der
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146 | Auergesellschaft angestifteten Verwirrungen vorbeugen.
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148 | Ein completer Gasglühlicht-Apparat (Glühkörper, Brenner, Cylinder)
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149 | inclusive Montage kostet
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151 | 5 Mark.
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153 | Ein Glühlichtstrumpf ohne Brenner und Cylinder kostet 1.50 Mark.
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154 | Bestellungen bis zu 10,000 Apparaten gelangen sofort zur Ablieferung.
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156 | Continental Gas-Glühlicht-Actien-Gesellschaft "Meteor"
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157 | vorm. Kroll, Berger & Co.
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158 | Hauptgeschäft und Fabrik: Berlin, Brunnenstrasse 25.
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160 | Verkaufsstelle für Berlin und Umgegend befindet sich
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162 | Jerusalemerstrasse 17
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163 | an der Leipzigerstrasse
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165 | Telegramm-Adresse: "Glühstrumpf". 5448X
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167 | General-Vertreter in Frankfurt a. M.: Ludwig Fr. Wagner, Mainstrasse
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168 | 4; Verkaufsstelle in Wiesbaden: E. C. Mayer; in Mainz: E. C. Mayer; in
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169 | Creuznach: Conrad Bechter, Kreuzgasse 66, E.C. Mayer
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