Hallo Freunde, meine Arbeitssituation ist ein bisschen kompliziert. Also, ich bin angestellter der Firma A, Zulieferer Automotive, und arbeite als Resident Engin. für die Firma B, Automobilindustrie. Meine Frage bezieht sich auf die Kantine der Firma B. Ich als nicht Angehöriger der Firma B muss exakt das Doppelte bezahlen wie ein Interner MA. Muss mir meine Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen? Grüße, Daniel
Daniel schrieb: > Muss mir meine Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen? Müssen tut die gar nichts. Du kannst dir ja auch ein Brot mitnehmen. Frag doch einfach mal in deiner Firma A, ob es eine Abrechnungsvereinbarung mit Firma B in Bezug auf Kantinenzuschüsse gibt. Das Problem haben externe Mitarbeiter meistens, da die Differenz im Regelfall von Betrieb (Firma B) übernommen wird.
Daniel schrieb: > Hallo Freunde, > > meine Arbeitssituation ist ein bisschen kompliziert. Also, ich bin > angestellter der Firma A, Zulieferer Automotive, und arbeite als > Resident Engin. für die Firma B, Automobilindustrie. Meine Frage bezieht > sich auf die Kantine der Firma B. Ich als nicht Angehöriger der Firma B > muss exakt das Doppelte bezahlen wie ein Interner MA. Muss mir meine > Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen? Nein, darauf hast du keinerlei Rechtsanspruch. Das ist einer der "kleinen" Nachteile, von denen man als Externer, egal ob Zulieferer oder Zeitarbeitsfirma, erst zu spät erfährt, wenn man sich auf sowas eingelassen hat. Deshalb sollte man, wenn man in anderen Unternehmen arbeitet, immer darauf achten, dass man deswegen nicht benachteiligt wird. Meine Devise: Externe müssen Profis sein und als Profis bezahlt werden! Für Zeitarbeiter ist das natürlich Hohn und Spot, die werden miserabel bezahlt und haben dann trotzdem Nachteile. Bedankt euch dafür bei unseren Politikern.
Daniel schrieb: > Muss mir meine Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen? Nein, sie muss nicht. Sie kann, wenn sie will.
Daniel schrieb: > Muss mir meine > Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen? Garnix muß die! Wenn einer den Resident Engineer macht, sollte er schon die Spesen auch geregelt haben. Denk mir du bist wieder so einer der nix davon geregelt hat!
Hallo Daniel, bei Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsortes können grundsätzlich Reisekosten inklusive Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Deine Firma das nicht übernimmt, dann kannst Du es in Deiner Lohnsteuerjahreserklärung angeben, und so zumindest Dein stpfl. Einkommen mindern. Grüße, Steffen
Daniel schrieb: > Hallo Freunde, > > meine Arbeitssituation ist ein bisschen kompliziert. Also, ich bin > angestellter der Firma A, Zulieferer Automotive, und arbeite als > Resident Engin. für die Firma B, Automobilindustrie. Meine Frage bezieht > sich auf die Kantine der Firma B. Ich als nicht Angehöriger der Firma B > muss exakt das Doppelte bezahlen wie ein Interner MA. Muss mir meine > Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen? Für VW/Audi gilt: Lass Dir von einem internen MA eine Kantinen-Chipkarte für interne MA geben. Gibt es in jedem Bistro und kostet 9 €.
also "Resident Engineer" ist eine nette Umschreibung für Leihingenieur. Wenn man schon bei einem DL arbeitet, sollte man sich einen raussuchen, der Spesen zahlt. Also 24 Euro pro 24 H beim Kunden. Für 3 Monate darf der AG das steuerfrei zahlen, danach muss man es versteuern. Manche gute DLs zahlen einem dann ein höheres Brutto, damit man auf seine 24 Euro / 24 h kommt. Ansonsten gibt es Mittel und Wege die 24 Euro steuerfrei dennoch zu bekommen, habe ich mal von Leuten bei schlechteren DLs gehört. Möchte diese Wege aber nicht nennen, weiß nicht ob das erlaubt ist.
Moin, moin Für Firma B bist du leider bestenfalls nichts weiter als 'ne eingekaufte Leistung der Firma A. Warum sollten sie dich also noch zusätzlich sponsern? Wie schon erwähnt wurde, hast du aber ggf. die Möglichkeit Verpflegungsmehraufwendungen geltend zu machen. Gerade in der Arbeitnehmerüberlassung fährt man meist (so zumindest meine Erfahrung) sogar mit dem Finanzamt (Jahresausgleich) besser, da der eigene Arbeitgeber praktisch nur auf den Umsatz schaut und gern die für sich bequemste und nicht die günstigste Buchungs-Variante wählt. Auch für den eigenen Arbeitgeber ist man in der AÜ leider nicht mehr als ein Posten in der Buchhaltung. Gruß ingo
Hi Daniel, wie schaut denn der Vertrag aus? Werkvertrag oder ANÜ? Wenn ANÜ, dann müsstet Du den internen Mitarbeitern eigentlich gleich gestellt sein. Ich war damals Werkvertragler ganz tief im Süden und habe für die ersten drei Monate die Reisekosten-Tagespauschale als Ausgleich für die ehrkosten bekommen - danach war ich eh weg... Die ANÜs im Team haben das Gleiche in der Kantine gezahlt wie die internen. Gruß Martin
Martin H. schrieb: > dann müsstet Du den internen Mitarbeitern eigentlich gleich > > gestellt sein. Irrtum. ANÜ ist nur eine weisungsrechtliche Zuordnung. Bezahlt werden die ja von ihrer Firma und müssen ihre Stunden vom zuständigen Fachvorgesetzten des Entleiherunternehmens unterschreiben lassen. Damit ist ja auch die steuerrechtliche Priveligierung des Kantinenessen für die ANÜ nicht möglich!
Daniel schrieb: > Ich als nicht Angehöriger der Firma B > muss exakt das Doppelte bezahlen wie ein Interner MA. Es kann schon mal passieren, daß ein Unternehmen nur ihre eigenen Festangestellten bezuschußt. > Muss mir meine > Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen? Wenn das auf einer anderen Kostenstelle gebucht ist: Warum?
Das ist doch schon an der Uni-Mensa beim Essen so: Gäste zahlen einen anderen Preis, als Studenten.
Häsch Define schrieb: > Das ist doch schon an der Uni-Mensa beim Essen so: Gäste zahlen einen > anderen Preis, als Studenten. Uni-Mitarbeiter zahlen auch einen anderen Mensa-Preis als Studenten. Wie willst du das argumentieren?
Andi $nachname schrieb: > Uni-Mitarbeiter zahlen auch einen anderen Mensa-Preis als Studenten. Wie > willst du das argumentieren? In der Uni Erlangen gilt für Hauptspeisen: Mitarbeiterpreis = Studentenpreis + 1€ Gästepreis = Studentenpreis * 2
Die Vorstellungswelt mancher Leute ist wirklich interessant. Da gibt es eine Firma, die für IHRE Mitarbeiter eine Kantine unterhält und subventioniert. -Das finde ich nett. Auch finde ich es nett, dass Firmen-fremde dort essen können. Dann gibt es Firmen, die dies nicht machen. -Wäre schön wenn die das auch machen würden. Wie aber jemand einen Anspruch daraus ableiten kann, der nur zufällig als externer Mitarbeiter, von einer völlig fremden, in diesem Falle zufällig seiner eigenen Firma, dort arbeitet, wird mir für immer schleierhaft bleiben. Wie denken eigentlich Deine Kollegen, die zu Firmen ohne Kantine entsandt wurden über dein Problem?
amateur schrieb: > Wie denken eigentlich Deine Kollegen, die zu Firmen ohne Kantine > > entsandt wurden über dein Problem? Die Sagen nix, da sie so ein Problem nicht haben!
D. I. schrieb: > > In der Uni Erlangen gilt für Hauptspeisen: > > Mitarbeiterpreis = Studentenpreis + 1€ > Gästepreis = Studentenpreis * 2 http://www.studentenwerk.uni-erlangen.de/verpflegung/de/sp-er-sued.shtml Als besonders frech empfinde ich es, dass laut des oben verlinkten Speiseplans angeblich kein einziges Gericht Geschmacksverstärker enthält. Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt wird.
Ex-Studi schrieb: > Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei > > Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt > > wird. Wenn`s jeder Depp schon weis, braucht mans`s auch nicht mehr extra schreiben!
Ex-Studi schrieb: > http://www.studentenwerk.uni-erlangen.de/verpflegu... > > Als besonders frech empfinde ich es, dass laut des oben verlinkten > Speiseplans angeblich kein einziges Gericht Geschmacksverstärker > enthält. Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei > Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt > wird. Der Plan ist meist nicht vollständig, bei der Anzeige vorort stehts öfters dabei als es im Internetplan steht. Aber ok, meine Mensazeiten liegen nun seit nem Monat hinter mir ;) Sie hat sich immerhin nach dem Umbau gebessert, vor allem im Vergleich zur Tentoria, dem Zeltprovisorium.
Und alle Getränke weisen bedenkliche Spuren von Hydroxylsäure auf! Die wollen uns alle vergiften!
Ex-Studi schrieb: > Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei > Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt > wird. Für solch unfundierten Pauschalisierungen sollte man dir deinen Studienabschluss aberkennen!
Also so einen groben Unfug wie hier habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen. Ein Blick ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt müsste genügen. ANÜ sind der Stammbelegschaft in allen belangen gleichgestellt(Bezahlung, Gleitzeit, aber auch Nutzung sozialer Einrichtungen(u.A. Kantine)). Daraus ergibt sich, das ANÜ sehr wohl anspruch auf subventioniertes Kantinenessen haben.
Andi $nachname schrieb: > Ex-Studi schrieb: >> Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei >> Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt >> wird. > > Für solch unfundierten Pauschalisierungen sollte man dir deinen > Studienabschluss aberkennen! Ist doch nicht mal sicher, dass er einen hat.
Hans Franz schrieb: >Für VW/Audi gilt: Lass Dir von einem internen MA eine Kantinen-Chipkarte >für interne MA geben. Läuft bei uns genau so. Jedenfalls bei den Kunden wo wir eigentlich dauerhaft im Einsatz sind und eigene Büroräume haben. Geht aber auch ohne Chipkarte mit Kleidung mit dem entsprechenden Firmenlogo drauf, da wird dann auch bei Barzahlung nur der Satz für interne MA fällig. Musst mal einen deiner Kollegen vor Ort drauf ansprechen, funktioniert bestimmt.
Ex-Studi schrieb: > Als besonders frech empfinde ich es, dass laut des oben verlinkten > Speiseplans angeblich kein einziges Gericht Geschmacksverstärker > enthält. Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei > Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt > wird. da bin ich aber froh dass ich schlechte Geschmacksnerven habe ( vllt. wegen den vielen Verstärken ;-) ? ) ich fand das Essen in der Mensa immer sehr lecker, ebenso in der Kantine wo ich jetzt arbeite, während meine Arbeitskollegen sich oft darüber beschweren. Allerdings beschweren sich meist die, mit dem Satz "man kann ja niiiiiiiichts mehr essen" die nicht gerade aussehen als würden sie Hunger leiden ...
finde ich schon cool, dass man sich als Externer um die lumpigen 5,- Essen am Tag an Mehrkosten schert, aber die 10%-20% weniger Gehalt im Jahr locker wegsteckt. Als Leiharbeiter zahlt man in guten Firmen genau dasselbe, wie die Internen, weil man rechtlich ein "interner" ist. Externe sind Mitarbeiter von Fremdfirmen, die nicht verleihen, Selbständige und Dienstleister, wie die Handwerker, die man mal so im Hause hat. Wer per ANÜ an eine Firma überlassen wurde, ist wie ein Interner zu behandeln.
June schrieb: > Also so einen groben Unfug wie hier habe ich ja schon lange nicht mehr > gelesen. Ein Blick ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt müsste genügen. > ANÜ sind der Stammbelegschaft in allen belangen > gleichgestellt(Bezahlung, Gleitzeit, aber auch Nutzung sozialer > Einrichtungen(u.A. Kantine)). Daraus ergibt sich, das ANÜ sehr wohl > anspruch auf subventioniertes Kantinenessen haben. Ja, hättest du mal selbst das Gesetz nachgelesen: http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__13b.html "Der Entleiher hat dem Leiharbeitnehmer Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern in dem Betrieb, in dem der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt, es sei denn, eine unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt. Gemeinschaftseinrichtungen oder -dienste im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung und Beförderungsmittel." Die Advokaten in den großen Konzernen werden mit Sicherheit "sachliche Gründe" finden, da sollte man sich keinen Illusionen hingeben.
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