Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Pauschale für Katine von Fremdfirma


von Daniel (Gast)


Lesenswert?

Hallo Freunde,

meine Arbeitssituation ist ein bisschen kompliziert. Also, ich bin 
angestellter der Firma A, Zulieferer Automotive,  und arbeite als 
Resident Engin. für die Firma B, Automobilindustrie. Meine Frage bezieht 
sich auf die Kantine der Firma B. Ich als nicht Angehöriger der Firma B 
muss exakt das Doppelte bezahlen wie ein Interner MA.  Muss mir meine 
Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen?

Grüße,

Daniel

von STK500-Besitzer (Gast)


Lesenswert?

Daniel schrieb:
> Muss mir meine Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen?

Müssen tut die gar nichts. Du kannst dir ja auch ein Brot mitnehmen.
Frag doch einfach mal in deiner Firma A, ob es eine 
Abrechnungsvereinbarung mit Firma B in Bezug auf Kantinenzuschüsse gibt.
Das Problem haben externe Mitarbeiter meistens, da die Differenz im 
Regelfall von Betrieb (Firma B) übernommen wird.

von A. $. (mikronom)


Lesenswert?

Daniel schrieb:
> Hallo Freunde,
>
> meine Arbeitssituation ist ein bisschen kompliziert. Also, ich bin
> angestellter der Firma A, Zulieferer Automotive,  und arbeite als
> Resident Engin. für die Firma B, Automobilindustrie. Meine Frage bezieht
> sich auf die Kantine der Firma B. Ich als nicht Angehöriger der Firma B
> muss exakt das Doppelte bezahlen wie ein Interner MA.  Muss mir meine
> Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen?

Nein, darauf hast du keinerlei Rechtsanspruch.

Das ist einer der "kleinen" Nachteile, von denen man als Externer, egal 
ob Zulieferer oder Zeitarbeitsfirma, erst zu spät erfährt, wenn man sich 
auf sowas eingelassen hat. Deshalb sollte man, wenn man in anderen 
Unternehmen arbeitet, immer darauf achten, dass man deswegen nicht 
benachteiligt wird. Meine Devise: Externe müssen Profis sein und als 
Profis bezahlt werden!

Für Zeitarbeiter ist das natürlich Hohn und Spot, die werden miserabel 
bezahlt und haben dann trotzdem Nachteile. Bedankt euch dafür bei 
unseren Politikern.

von Mark B. (markbrandis)


Lesenswert?

Daniel schrieb:
> Muss mir meine Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen?

Nein, sie muss nicht. Sie kann, wenn sie will.

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Daniel schrieb:
> Muss mir meine
> Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen?

Garnix muß die!
Wenn einer den Resident Engineer macht, sollte er schon die Spesen auch 
geregelt haben. Denk mir du bist wieder so einer der nix davon geregelt 
hat!

von Steffen (Gast)


Lesenswert?

Hallo Daniel,

bei Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsortes können grundsätzlich 
Reisekosten inklusive Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend gemacht 
werden. Wenn Deine Firma das nicht übernimmt, dann kannst Du es in 
Deiner Lohnsteuerjahreserklärung angeben, und so zumindest Dein stpfl. 
Einkommen mindern.

Grüße, Steffen

von Hans F. (spartrafo)


Lesenswert?

Daniel schrieb:
> Hallo Freunde,
>
> meine Arbeitssituation ist ein bisschen kompliziert. Also, ich bin
> angestellter der Firma A, Zulieferer Automotive,  und arbeite als
> Resident Engin. für die Firma B, Automobilindustrie. Meine Frage bezieht
> sich auf die Kantine der Firma B. Ich als nicht Angehöriger der Firma B
> muss exakt das Doppelte bezahlen wie ein Interner MA.  Muss mir meine
> Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen?

Für VW/Audi gilt: Lass Dir von einem internen MA eine Kantinen-Chipkarte 
für interne MA geben. Gibt es in jedem Bistro und kostet 9 €.

von Moe (Gast)


Lesenswert?

also "Resident Engineer" ist eine nette Umschreibung für Leihingenieur. 
Wenn man schon bei einem DL arbeitet, sollte man sich einen raussuchen, 
der Spesen zahlt. Also 24 Euro pro 24 H beim Kunden. Für 3 Monate darf 
der AG das steuerfrei zahlen, danach muss man es versteuern. Manche gute 
DLs zahlen einem dann ein höheres Brutto, damit man auf seine 24 Euro / 
24 h kommt. Ansonsten gibt es Mittel und Wege die 24 Euro steuerfrei 
dennoch zu bekommen, habe ich mal von Leuten bei schlechteren DLs 
gehört. Möchte diese Wege aber nicht nennen, weiß nicht ob das erlaubt 
ist.

von Ingo (Gast)


Lesenswert?

Moin, moin

Für Firma B bist du leider bestenfalls nichts weiter als 'ne eingekaufte 
Leistung der Firma A. Warum sollten sie dich also noch zusätzlich 
sponsern?

Wie schon erwähnt wurde, hast du aber ggf. die Möglichkeit 
Verpflegungsmehraufwendungen geltend zu machen. Gerade in der 
Arbeitnehmerüberlassung fährt man meist (so zumindest meine Erfahrung) 
sogar mit dem Finanzamt (Jahresausgleich) besser, da der eigene 
Arbeitgeber praktisch nur auf den Umsatz schaut und gern die für sich 
bequemste und nicht die günstigste Buchungs-Variante wählt.
Auch für den eigenen Arbeitgeber ist man in der AÜ leider nicht mehr als 
ein Posten in der Buchhaltung.

Gruß
ingo

von Martin H. (marrtn)


Lesenswert?

Hi Daniel,

wie schaut denn der Vertrag aus? Werkvertrag oder ANÜ?
Wenn ANÜ, dann müsstet Du den internen Mitarbeitern eigentlich gleich 
gestellt sein.

Ich war damals Werkvertragler ganz tief im Süden und habe für die ersten 
drei Monate die Reisekosten-Tagespauschale als Ausgleich für die 
ehrkosten bekommen - danach war ich eh weg... Die ANÜs im Team haben das 
Gleiche in der Kantine gezahlt wie die internen.

Gruß
 Martin

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Martin H. schrieb:
> dann müsstet Du den internen Mitarbeitern eigentlich gleich
>
> gestellt sein.

Irrtum. ANÜ ist nur eine weisungsrechtliche Zuordnung. Bezahlt werden 
die ja von ihrer Firma und müssen ihre Stunden vom zuständigen 
Fachvorgesetzten des Entleiherunternehmens unterschreiben lassen.
Damit ist ja auch die steuerrechtliche Priveligierung des Kantinenessen 
für die ANÜ nicht möglich!

von Häsch Define (Gast)


Lesenswert?

Daniel schrieb:

> Ich als nicht Angehöriger der Firma B
> muss exakt das Doppelte bezahlen wie ein Interner MA.

Es kann schon mal passieren, daß ein Unternehmen nur ihre eigenen 
Festangestellten bezuschußt.

> Muss mir meine
> Firma A da eine Pauschale oder die Differenz zahlen?

Wenn das auf einer anderen Kostenstelle gebucht ist: Warum?

von Häsch Define (Gast)


Lesenswert?

Das ist doch schon an der Uni-Mensa beim Essen so: Gäste zahlen einen 
anderen Preis, als Studenten.

von A. $. (mikronom)


Lesenswert?

Häsch Define schrieb:
> Das ist doch schon an der Uni-Mensa beim Essen so: Gäste zahlen einen
> anderen Preis, als Studenten.

Uni-Mitarbeiter zahlen auch einen anderen Mensa-Preis als Studenten. Wie 
willst du das argumentieren?

von D. I. (Gast)


Lesenswert?

Andi $nachname schrieb:
> Uni-Mitarbeiter zahlen auch einen anderen Mensa-Preis als Studenten. Wie
> willst du das argumentieren?

In der Uni Erlangen gilt für Hauptspeisen:

Mitarbeiterpreis = Studentenpreis + 1€
Gästepreis       = Studentenpreis * 2

von amateur (Gast)


Lesenswert?

Die Vorstellungswelt mancher Leute ist wirklich interessant.

Da gibt es eine Firma, die für IHRE Mitarbeiter eine Kantine unterhält 
und
subventioniert.

-Das finde ich nett. Auch finde ich es nett, dass Firmen-fremde dort 
essen können.

Dann gibt es Firmen, die dies nicht machen.

-Wäre schön wenn die das auch machen würden.

Wie aber jemand einen Anspruch daraus ableiten kann, der nur zufällig 
als externer Mitarbeiter, von einer völlig fremden, in diesem Falle 
zufällig seiner eigenen Firma, dort arbeitet, wird mir für immer 
schleierhaft bleiben.

Wie denken eigentlich Deine Kollegen, die zu Firmen ohne Kantine 
entsandt wurden über dein Problem?

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

amateur schrieb:
> Wie denken eigentlich Deine Kollegen, die zu Firmen ohne Kantine
>
> entsandt wurden über dein Problem?
Die Sagen nix, da sie so ein Problem nicht haben!

von Ex-Studi (Gast)


Lesenswert?

D. I. schrieb:
>
> In der Uni Erlangen gilt für Hauptspeisen:
>
> Mitarbeiterpreis = Studentenpreis + 1€
> Gästepreis       = Studentenpreis * 2


http://www.studentenwerk.uni-erlangen.de/verpflegung/de/sp-er-sued.shtml

Als besonders frech empfinde ich es, dass laut des oben verlinkten 
Speiseplans angeblich kein einziges Gericht Geschmacksverstärker 
enthält. Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei 
Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt 
wird.

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Ex-Studi schrieb:
> Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei
>
> Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt
>
> wird.

Wenn`s jeder Depp schon weis, braucht mans`s auch nicht mehr extra 
schreiben!

von D. I. (Gast)


Lesenswert?

Ex-Studi schrieb:
> http://www.studentenwerk.uni-erlangen.de/verpflegu...
>
> Als besonders frech empfinde ich es, dass laut des oben verlinkten
> Speiseplans angeblich kein einziges Gericht Geschmacksverstärker
> enthält. Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei
> Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt
> wird.

Der Plan ist meist nicht vollständig, bei der Anzeige vorort stehts 
öfters dabei als es im Internetplan steht. Aber ok, meine Mensazeiten 
liegen nun seit nem Monat hinter mir ;) Sie hat sich immerhin nach dem 
Umbau gebessert, vor allem im Vergleich zur Tentoria, dem 
Zeltprovisorium.

von Guest (Gast)


Lesenswert?

Und alle Getränke weisen bedenkliche Spuren von Hydroxylsäure auf! Die 
wollen uns alle vergiften!

von A. $. (mikronom)


Lesenswert?

Ex-Studi schrieb:
> Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei
> Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt
> wird.

Für solch unfundierten Pauschalisierungen sollte man dir deinen 
Studienabschluss aberkennen!

von June (Gast)


Lesenswert?

Also so einen groben Unfug wie hier habe ich ja schon lange nicht mehr 
gelesen. Ein Blick ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt müsste genügen.
ANÜ sind der Stammbelegschaft in allen belangen 
gleichgestellt(Bezahlung, Gleitzeit, aber auch Nutzung sozialer 
Einrichtungen(u.A. Kantine)). Daraus ergibt sich, das ANÜ sehr wohl 
anspruch auf subventioniertes Kantinenessen haben.

von Ulrich S. (voodoofrei)


Lesenswert?

Andi $nachname schrieb:
> Ex-Studi schrieb:
>> Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei
>> Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt
>> wird.
>
> Für solch unfundierten Pauschalisierungen sollte man dir deinen
> Studienabschluss aberkennen!

Ist doch nicht mal sicher, dass er einen hat.

von Brettermeier (Gast)


Lesenswert?

Hans Franz schrieb:
>Für VW/Audi gilt: Lass Dir von einem internen MA eine Kantinen-Chipkarte
>für interne MA geben.

Läuft bei uns genau so. Jedenfalls bei den Kunden wo wir eigentlich 
dauerhaft im Einsatz sind und eigene Büroräume haben.
Geht aber auch ohne Chipkarte mit Kleidung mit dem entsprechenden 
Firmenlogo drauf, da wird dann auch bei Barzahlung nur der Satz für 
interne MA fällig.
Musst mal einen deiner Kollegen vor Ort drauf ansprechen, funktioniert 
bestimmt.

von laurel (Gast)


Lesenswert?

Ex-Studi schrieb:
> Als besonders frech empfinde ich es, dass laut des oben verlinkten
> Speiseplans angeblich kein einziges Gericht Geschmacksverstärker
> enthält. Dabei weiss doch jeder Depp, dass gerade bei
> Gemeinschaftsverpflegung nicht mit Natriummonoglutamat und Co. gegeizt
> wird.

da bin ich aber froh dass ich schlechte Geschmacksnerven habe ( vllt. 
wegen den vielen Verstärken ;-) ? ) ich fand das Essen in der Mensa 
immer sehr lecker, ebenso in der Kantine wo ich jetzt arbeite, während 
meine Arbeitskollegen sich oft darüber beschweren. Allerdings beschweren 
sich meist die, mit dem Satz "man kann ja niiiiiiiichts mehr essen" die 
nicht gerade aussehen als würden sie Hunger leiden ...

von Mirco (Gast)


Lesenswert?

finde ich schon cool, dass man sich als Externer um die lumpigen 5,- 
Essen am Tag an Mehrkosten schert, aber die 10%-20% weniger Gehalt im 
Jahr locker wegsteckt.

Als Leiharbeiter zahlt man in guten Firmen genau dasselbe, wie die 
Internen, weil man rechtlich ein "interner" ist. Externe sind 
Mitarbeiter von Fremdfirmen, die nicht verleihen, Selbständige und 
Dienstleister, wie die Handwerker, die man mal so im Hause hat.

Wer per ANÜ an eine Firma überlassen wurde, ist wie ein Interner zu 
behandeln.

von Mark B. (markbrandis)


Lesenswert?

June schrieb:
> Also so einen groben Unfug wie hier habe ich ja schon lange nicht mehr
> gelesen. Ein Blick ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt müsste genügen.
> ANÜ sind der Stammbelegschaft in allen belangen
> gleichgestellt(Bezahlung, Gleitzeit, aber auch Nutzung sozialer
> Einrichtungen(u.A. Kantine)). Daraus ergibt sich, das ANÜ sehr wohl
> anspruch auf subventioniertes Kantinenessen haben.

Ja, hättest du mal selbst das Gesetz nachgelesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__13b.html

"Der Entleiher hat dem Leiharbeitnehmer Zugang zu den 
Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen unter den 
gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern in dem 
Betrieb, in dem der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt,
es sei denn, eine unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen 
Gründen gerechtfertigt.
Gemeinschaftseinrichtungen oder -dienste im Sinne des Satzes 1 sind 
insbesondere Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung und 
Beförderungsmittel."

Die Advokaten in den großen Konzernen werden mit Sicherheit "sachliche 
Gründe" finden, da sollte man sich keinen Illusionen hingeben.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.