Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Im Studium als Freelancer arbeiten?


von Peter (Gast)


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Hallo,

ich habe einen Bachelor-Abschluss und 3 Jahre in einer Firma gearbeitet. 
Nun werde ich zum Sommersemester den Master machen. Die Firma hat 
Interesse daran, dass ich in dem Semesterferien bei Ihnen arbeite weil 
die Auslastung hoch ist.

Nun stellt sich aber die Frage der Anstellung:
Als Werksstudent können sie mir aus Steuerrechtlichen Gründen nicht viel 
bezahlen (angeblich). Da ich aber bereits eingearbeitet und voll 
einsetzbar bin, werde ich wohl kaum meine Arbeitsleistung der Firma 
quasi schenken.

Eine Alternative wäre, als Freelancer zu arbeiten. Mein Chef hat mir 
davon abgeraten mit Geschichten wie Steuervorauszahlung, 
Scheinselbstständigkeit usw. Ich denke aber eher, dass er die Kosten 
niedrig halten möchte.

Hat von euch jemand Erfahrung als Freelancer? Spricht da irgendetwas 
dagegen? Krankenversichert bin ich als Student ja sowieso günstig. Ich 
denke, das wäre eine Gelegenheit (für Studentenverhältnisse) mit relativ 
wenig Aufwand recht viel Geld zu verdienen. Den Auftraggeber hätte ich 
ja sowieso sicher und als Dauerlösung ist das vorerst nicht gedacht, 
sondern nur als Studienfinanzierung.

Grüße,
Peter

von Dipl.-Ing. (Spezial) (Gast)


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Du kannst das als Kleinunternehmer machen und musst dann keine MWST 
ausweisen bzw. abführen. Also Rechnungen ohne MWST. Jedoch bis zu einem 
Umsatz von 17500 Euro. Danach mit. Alles über deinen Freibetrag von ca. 
10K musst du versteuern, wenn du keine weiteren Ausgaben hast, also 
nichts einkaufst. Ich würde es machen, hatte ich in meiner Studienzeit 
auch gemacht mit einem Freund zusammen als GBR.

von unterwasserskat (Gast)


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Stellt sich nur die Frage, ob das, was Du dann in der Firma machst, eine 
Tätigkeit ist, die dem Finanzamt als freiberuflerische Tätigkeit 
durchgeht, oder ob die Dienste, die Du anbietest einen Gewerbeschein 
erfordern. Wenn's ein Gewerbe wird, musst Du halt noch ein paar Mark an 
Gewerbesteuer an die Kommune abführen ...
Ansonsten spricht da nix dagegen ...

Grüßchen

von Peter (Gast)


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[quote]Stellt sich nur die Frage, ob das, was Du dann in der Firma 
machst, eine Tätigkeit ist, die dem Finanzamt als freiberuflerische 
Tätigkeit
durchgeht, oder ob die Dienste, die Du anbietest einen Gewerbeschein
erfordern. [/quote]

Also konkret geht es um Software-Inbetriebnahme im Anlagenbau oder um 
eine Vertretung in einem Steuerungstechnik-Labor, je nachdem wo dann 
gerade der Schuh drückt.

Als Ingenieur fällt meine Aufgabe ja unter das Kaptiel Katalogberuf, 
oder gilt das nicht für alle Ingenieur-Tätigkeiten?

Die Mehrwertsteuer müsste ich aber erst hinterher abführen oder wird da 
der Umsatz geschätzt und ich muss in Vorleistung gehen?

von Markus (Gast)


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Vorher hattest Du einen Stundensatz und Vollzeit gearbeitet.  Warum soll 
der denn jetzt geringer sein?  Lediglich die Anzahl der Stunden 
reduziert sich.

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Peter schrieb:
> Als Werksstudent können sie mir aus Steuerrechtlichen Gründen nicht viel
> bezahlen (angeblich).

Das ist mal wieder zum Weglachen!

Klingt wie ein billiger Versuch um den Preis zu drücken!

Du darfst afik max 20 Stunden neben dem Studium arbeiten. Von deiner 
Vergütung geht dann die RV ab und je nach Höhe Lohnsteuer und Soli (für 
die Religionsbelasteten geht ggf. noch Kirchensteuer ab).

Da du ein Abgeschlossenes Studium hast, solltest du dich keinesfalls 
drunter verkaufen: mind. 20€/Stunde.

Als Freelancer kannst du es auch probieren, da musst du aber in 
absehbarer Zeit einen weiteren Auftraggeber finden, sonst kriegst du 
ÄRGER wegen Scheinselbständigkeit.

Hör dich doch noch bei ein paar anderen Firmen um, so hast du was in der 
Hinterhand wenn das Geheule wegen 20€/Stunde anfängt.

von A. $. (mikronom)


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Dipl.-Ing. (Spezial) schrieb:
> Du kannst das als Kleinunternehmer machen und musst dann keine MWST
> ausweisen bzw. abführen. Also Rechnungen ohne MWST. Jedoch bis zu einem
> Umsatz von 17500 Euro. Danach mit.

Du verbreitest hier sehr gefährliches Unwissen! Man darf das keinesfalls 
selber entscheiden, ab dieser Umsatzgröße plötzlich Umsatzsteuer 
auszuweisen. Dazu wird man vom Finanzamt igendwann (wenn die bemerken, 
dass die Kleinunternehmergrenze überschritten wird) aufgefordert, wenn 
man sich anfangs für Umsatzsteuerfreiheit entschieden hat.

> Alles über deinen Freibetrag von ca.
> 10K musst du versteuern,

Noch mehr gefährliches Falschwissen. Nein, es gibt keinen Freibetrag von 
ca. 10.000 Euro!

von A. $. (mikronom)


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Ulrich S. schrieb:
> Peter schrieb:
>> Als Werksstudent können sie mir aus Steuerrechtlichen Gründen nicht viel
>> bezahlen (angeblich).
>
> Das ist mal wieder zum Weglachen!

In dem Alter sind sie noch naiv genug, das zu glauben. Also macht man 
es!

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Andi $nachname schrieb:
> Ulrich S. schrieb:
>> Peter schrieb:
>>> Als Werksstudent können sie mir aus Steuerrechtlichen Gründen nicht viel
>>> bezahlen (angeblich).
>>
>> Das ist mal wieder zum Weglachen!
>
> In dem Alter sind sie noch naiv genug, das zu glauben. Also macht man
> es!

Da wird gerne mal das Milchmädchen vergewaltigt, aber ein 
festangestellter Absolvent kostet pro Stunde ca. 30€ an Lohnkosten.

von skyperhh (Gast)


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Weiterer Vorteil, als Student zahlst Du Deine Krankenkasse selber... der 
Arbeitgeberanteil entfällt also... Wenn Sie sich also drücken wollen, 
Dir dass zu zahlen, was Du vorher als Gehalt verdient hast, dann ist das 
schon echt dreist... vor allem weil Du eingearbeitet bist.

Zu den genannten Summen... Einnahmen bis 8.400 sind steuerfrei... in 
wieweit sich Ausgaben dagegen rechnen lassen kann ich nicht sagen, frag 
am besten einen Steuerberater.
Als Kleinunternehmer darfst Du keine Mwst. ausweisen, Du mußt auch in 
der Rechnung darauf hinweisen. Alles weitere zu dem Thema am besten auch 
den Steuerberater mal fragen, der kann verläßliche Auskünfte zu dem 
Thema geben.

Zur studentische Krankenversicherung, diese gilt nur für 
Vollzeitstudenten, deshalb auch die Begrenzung auf max. 20 Stunden 
Arbeiten pro Woche. Mann kann aber auch in den Semesterferien 10 Wochen 
am Stück arbeiten und diese Zeit dann auf das Jahr, bzw. das Semester 
umrechnen...

Evtl. zickt die Krankenkasse rum, wenn Du freiberuflich arbeitest, weil 
Du dann ja deinen Lebensunterhalt aus der Tätigkeit finanzierst... kläre 
das vorher besser mit der Kasse. Sonst kommen die evtl. mit einer 
Nachforderung... achja, ohne Krankenkasse kein Studium (muß beim 
Einschreiben nachgewiesen werden)... wenn es dann im Studium Stress mit 
der Krankenkasse gibt, bzw. Du deine Versicherung verlierst, melden Sie 
das und Du wirst exmatrikuliert.

Daraus resultiert dann, das du freiwillig *zwanksversichert* bist bei 
deiner Krankenkasse...

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