Hallo zusammen,
da ich diesbezüglich keine Erfahrung habe, würde ich euch deshalb um
eine Antwort bitten:
Nachdem sich meine Freundin um eine Ausbildungsstelle beworben hat
(Medizinische Fachangestellte) und bei der dazugehörigen Praxis ein
Praktikum gemacht hat, wurde ihr der Ausbildungsvertrag vorgelegt, den
sie unterschrieben hat (Ende Februar).
Die Ausbildung beginne im April, da sie aufgrund ihrer Vorbildung die
Ausbildungszeit verkürzen darf.
Da aber momentan alles darauf hindeutet, dass sie schwanger ist, wollte
ich euch fragen, ob sie:
a) die Ausbildung überhaupt antreten darf?
b) im Falle der Schwangerschaft den Arzt darüber unterrichten muss?
c) Konsequenzen (z.B. darf die Ausbildung nicht machen oder wird während
derer gekündigt) erfahren muss?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank und Gruß
Der erschütterte Werner.
Ich bin absolut kein Arbeitsrechtexperte, aber für mein Gefühl:
>a) die Ausbildung überhaupt antreten darf?
Warum nicht? (Arbeitsrechtexperte fragen)
>b) im Falle der Schwangerschaft den Arzt darüber unterrichten muss?
Ich glaube, Ihr werdet die Schwangerschaft mit einem Arzt und einer
Hebamme begleiten! (War bei mir so)
>c) Konsequenzen (z.B. darf die Ausbildung nicht machen oder wird während>derer gekündigt) erfahren muss?
Nein! (Arbeitsrechtexperte fragen)
Rosa
Also erst mal würde ich überhaupt abklären ob sie schwanger ist.
Dann hängt es vom Betrieb ab, wie man damit umgeht. Einfach offen zu
sagen, dass man schwanger ist, kann sinnvoll sein. Ich würde mich erst
mal aber darüber informieren welche Nachteile der Arbeitgeber von einer
Schwangerschaft hat. Dann kann man ja abwägen was man macht. Wenn der
Arbeitgeber beispielsweise nur unbezahlten Urlaub geben muss, so kann es
durchaus sinnvoll sein, dass er das möglichst frühzeitig weiß, so dass
er entsprechend planen kann.
Ich denke mit dem "Arzt" meinst du ihren zukünftigen Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber muss soweit ich weiss unverzüglich unterrichtet werden,
schon alleine deshalb weil Schwangere nicht alles machen dürfen.
Warum postest du das hier? Hier sind wohl wenige die damit Erfahrung
haben. Eine einfache Suche nach "schwanger beraten" bringt als erste
Treffer die Beratung bei der Caritas und bei Profamilia.
Dort wissen sie auch welche Rechte und Pflichten die Schwangere hat und
auch was das für euch bedeutet, wahrscheinlich besser als Ihr im Moment
:-)
Werner schrieb:> Der erschütterte Werner.
Das lässt auf einiges schliessen. Also seht zu daß ihr euch dort einen
Termin holt.
Viel Glück
Tests gibt es in jeder Apotheke/Kaufhalle.
Bei der Einstellung muß man nicht sagen daß man schwanger ist.
Ausbildung würde ich trotzdem anfangen, sonst steht sie später mit
leeren Händen da. Bei Infektionsgefährdeten Berufen sollte man sich
nochmals genauer erkundigen.
a) wenn der vertrag unterschrieben ist hat sie sogar besonderen
kündigungsschutz (obs aber sinnvoll ist die ausbildung zu beginnen, die
sicher nicht abgeschlossen wird, und damit jemand anderem den
ausbildungsplatz zu nehmen...)
b) wenn sie sicher ist dass sie schwanger ist MUSS sie den arbeitgeber
informieren
c)siehe a
wenn gegen b verstoßen wird vermutl. sogar kündigung
Bin mir bei meinen Angaben zwar ziemlich sicher aber ne Garantie dass es
so ist geb ich keine....
Vielfachmesser schrieb:> Tests gibt es in jeder Apotheke/Kaufhalle.
Sind nicht zuverlässig.
1. Gang Frauenarzt
2. Gang Beratungsstelle wegen Rechten und Pflichten und ggf. sogar mehr
Beratungsbedarf (beide noch recht jung?)
3. Gang wahrscheinlich der Arbeitgeber
Evt. vor 3. noch der Gang zu den Eltern...
Und das alles ASAP!
Im medizinischen (und chemischen und biologischen, ...) Bereich ist es
bedenklich, in der Schwangerschaft zu arbeiten, da Krankheitserreger,
chemische und biologische Stoffe dem Kind schaden können. Das kann zur
Folge haben, dass deine Freundin während der Schwangerschaft nicht in
der Klinik arbeiten darf.
Kevin K. schrieb:> Im medizinischen (und chemischen und biologischen, ...) Bereich ist es> bedenklich, in der Schwangerschaft zu arbeiten, da Krankheitserreger,> chemische und biologische Stoffe dem Kind schaden können. Das kann zur> Folge haben, dass deine Freundin während der Schwangerschaft nicht in> der Klinik arbeiten darf.
Fast.
In vielen medizinischen Bereichen ist es strikt verboten während der
Schwangerschaft zu arbeiten. Darum sind z.B. Zahnärztinnen & Helferinnen
SOFORT freigestellt (Hepatitisrisiko).
Entsprechendes gilt für alles Medizinische im KKH oder den dazugehörigen
Laboren.
Sollte sich im Schadensfall herausstellen, dass die Freundin des TEs die
Schwangerschaft verschwiegen hat, dann tritt (mWn) auch die BG nicht
mehr für entstandene Schäden ein. Vom Schaden am Kind selbst, das dann
ja ein Leben lang damit leben muss, ganz zu schweigen.
@TE: Ist Deine Freundin schwanger dann herzlichen Glückwunsch. Aber dann
sollte sie das umgehend mit dem Arbeitgeber abklären.
Grüße
Andreas
Haben wir gerade in der Meisterschule, Teil IV :)
>>a) die Ausbildung überhaupt antreten darf?
Ja selbstverständlich
b) im Falle der Schwangerschaft den Arzt darüber unterrichten muss?
Welchen Arzt? Frauen Arzt ja klar
Arbeitgeber muss Zeitnah bei Gewissheit informiert werden.
c) Konsequenzen (z.B. darf die Ausbildung nicht machen oder wird während
derer gekündigt) erfahren muss?
Der Arbeitsvertrag ist jetzt schon rechtskräftig.
Schwangere genießen einen besonderen Schutz.
Zitat aus unserem Lehrbuch:
"Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach
der Entbindung ist jede ordentliche und außerordentliche Kündigung
gegenüber einer Arbeitnehmerin unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum
Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist
oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung noch
mitgeteilt wird. (Eine Überschreitung dieser Frist ist möglich, wenn die
Frau die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat.)"
Intressant auch noch das es bei der Probezeit gilt:
http://www.t-online.de/eltern/familie/id_45322528/schwangerschaft-probezeit-kuendigungsschutz-fuer-schwangere.html
Wenn nun die Schwangere nicht durch die Probezeit kommt, wird es für den
Arbetigeber schwer zu beweisen das es nicht an der Schwangerschaft
liegt, wenn es drauf ankommt.
Michi schrieb:> Der Arbeitsvertrag ist jetzt schon rechtskräftig.> Schwangere genießen einen besonderen Schutz.
Eben.
Das Kind im Schadensfall aber nicht, wenn der AG nicht entsprechend
informiert wurde.
Grüße
Andreas