Forum: Ausbildung, Studium & Beruf führungszeugnis


von fragender (Gast)


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Ich habe vor einem Jahr etwas ausgefressen und eine bedingte Strafe (5 
Monate) ausgefasst. Ich muss mich nun um einen neuen Job umschauen; dies 
hat absolut nichts mit meinem Delikt zu tun, sondern weil die Firma 
Personal abbaut.

Nur für diejenige, die gleich vorschnell über Menschen urteilen: Sowas 
kann schneller passieren als man denkt. Ich bin ein ordentlicher Mensch 
mit Familie, Frau und Kindern und hatte einmal einen Ausrutscher. Ich 
habe nichts gestohlen, niemanden ausgeraubt, vergewaltigt und will 
eigentlich auch nicht darüber reden, da es meine Sache ist. Ein Rückfall 
ist aus meiner Sicht so gut wie ausgeschlossen und ich habe meinen Teil 
daraus gelernt.

Die Frage: Braucht man für jede Neueinstellung ein polizeiliches 
Führungszeugnis (Strafregisterauszug) oder mache ich mir da unnötig 
Sorgen. Mir ist klar, dass es bei speziellen Berufsbildern (Banken, 
Vertrauensbereiche, ...) gerechtfertigt ist, aber wie sieht es aus bei 
Software Entwicklern?

Vielen Dank

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von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Wenn es der neue Arbeitgeber nicht explizit fordert, ist es irrelevant.

von Dario B. (abcd)


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große konzerne fordern es allerdings standardmäßig, und dann brauchst du 
eine gute erklärung, wenn du mehr as falsch parken oder bei rot über die 
ampel gehen auf dem kerbholz hast.

von Luki (Gast)


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betrug wäre aber kein problem

von Max Power (Gast)


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Wenn es gefordert ist steht es oft schon in der Stellenanzeige. 
Ansonsten irrelevant.

von Marx W. (Gast)


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fragender schrieb:
> Die Frage: Braucht man für jede Neueinstellung ein polizeiliches
>
> Führungszeugnis (Strafregisterauszug)
Nein.
> oder mache ich mir da unnötig
>
> Sorgen.
Bewirb dich, und wenn die das polizeiliches
Führungszeugnis (Strafregisterauszug) sehen wollen, schick denen das.
Dann wartest du einfach ab was passiert.

von unangenehm (Gast)


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Da mach Dir keinen zu grossen Kopf. Mir ging es vor 10 Jahren ähnlich. 
Auch Familie und Kinder. Ich wurde zu drei Monaten bedingt auf 3 Jahre 
verurteilt. Konkret hatte ich 0.93 Promille (Schweiz). Nichts worauf ich 
stolz bin und nichts was man entschuldigen kann und darf. Es kam vorher 
nie vor und danach auch nie!! Ich habe für den Fehler in allen Belangen 
teuer bezahlt, zu Recht.
Zu Deinem Problem. Wenn es kein Betrug ist, dann hast Du selbst bei 
einem Finanzinstitut nichts zu befürchten.
Ich hatte damals eine Job Zusage bekommen vom wichtigsten Finanzinstitut 
der Schweiz. Sie haben dann ein Führungszeugnis verlangt und ich habe 
direkt gesagt wie es ist.

Die Personalabteilung hatte darauf  die Linie angefragt und ich bekam 
die Stelle und arbeite heute noch dort.

Einen Fehler darf man machen. Man muss aber dazu stehen und dessen 
bewusst sein, dass es einer war.

Das kommt schon gut!

von nn (Gast)


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fragender schrieb:
> eine bedingte Strafe (5 Monate) ausgefasst.

Was bedeutet das?

Nach drei Jahren erscheint übrigens (in Deutschland) eine 
Freiheitsstrafe von fünf Monaten in der Regel nicht mehr im einfachen 
Führungszeugnis.  §34 BZRG.

von Tom V. (vzczc)


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unangenehm schrieb:
> Wenn es kein Betrug ist, dann hast Du selbst bei
>
> einem Finanzinstitut nichts zu befürchten.

...mir fällt da schon noch ein bischen mehr ein, was ein Kreditinstitut 
nicht "gerne sieht": Verbrechen, Diebstahl,Unterschlagung, Erpressung, 
Betrug, Untreue, Geldwäsche, ...

von c.m. (Gast)


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Tom V. schrieb:

> ...mir fällt da schon noch ein bischen mehr ein, was ein Kreditinstitut
> nicht "gerne sieht": Verbrechen, Diebstahl,Unterschlagung, Erpressung,
> Betrug, Untreue, Geldwäsche, ...

lolwut? grade DIE? ich würde jetzt denken ein haufen krimineller energie 
sei da einstellungsvorraussetzng ;)

on topic: ICH habe kein problem mit vorstrafen - manche tun etwas 
"schlimmes", werden erwischt und bestraft, andere tun was "viel 
schlimmeres" und werden vom oberst zum general befördert. was eine 
bigotterie.

von Florian *. (haribohunter)


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"Diebstahl,Unterschlagung, Erpressung,
Betrug, Untreue, Geldwäsche, ... "

Dachte das seien Einstellungsvoraussetzungen für die oberen Stockwerke 
in den Banktürmen.

Spaß beseite.
Auch bei den Softwerkern wird es wohl Bereiche geben, in der ein 
Arbeitgeber gerne Leute mit weißer Weste hat. In unserer Fa. werden Ma 
mit einem der drei großen A gerne für die längeren Auslandseinsätze 
gebucht, weil sie besonders motiviert sind nicht so bald wiederzukommen.

A: Alkoholproblem
A: Alimente
A: Armersünder

von Hans (Gast)


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Mein Chef meint immer, unser Buchhalter muss kreativ sein.

von ITler (Gast)


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also ich arbeite bei einem Konzern. Dort musste ich nur einen Wisch 
unterschreiben, dass ich in keinem Bereich vorbestraft bin, der etwas 
mit meinem Arbeitsbereich zu tun hat. Bei Falschaussage könne später das 
Arbeitsverhältnis aufgehoben werden. Ein Führungszeugnis wollten die 
nicht sehen. Ich musste in meinem Leben nur EINMAL ein Führungszeugnis 
vorlegen und das war noch als Schüler für einen Nebenjob bei Burger 
King.

Sonst nie wieder, weder für einen Job nach dem Studium, noch für ein 
Praktikum in einem Konzern, noch für einen Werkstudentenjob.

von Ich (Gast)


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Ich durfte zweimal so ein Ding vorlegen.
Einmal vor XX jahren, bei einer Stelle im öffentlichen Dienst, da 
wollten die ein erweitertes Führungszeugnis.
Zuletzt über meine Leihbude, ein einfaches Führungszeugnis (Kosten 
wurden erstattet).
Manche Unternehmen wollen wissen, wen sie sich da holen.
3 Punkte in Flensburg interessieren da wohl nicht.

Was steht eigentlich genau in einem einfachen Führungszeugnis, wenn da 
mehr drin steht?

zB: 5 Monate wegen Körperverletzung zur Bewährung

oder Eintrag liegt vor - bis 1 Jahr zur Bewährung?

von ITler (Gast)


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Ich schrieb:
> Was steht eigentlich genau in einem einfachen Führungszeugnis, wenn da
> mehr drin steht?
>
> zB: 5 Monate wegen Körperverletzung zur Bewährung
>
> oder Eintrag liegt vor - bis 1 Jahr zur Bewährung?

wer nur eine Vorstrafe hat, bis 90 Tagssätze, dann wird diese nicht 
erwähnt. Erst ab 2 Straftaten ( auch unter 90 Tagessätzen ) oder aber 
höhere Strafen. Nach einer bestimmen Frist werden diese aber auch 
gelöscht.

Dauert aber meist einige Jahre, musst googeln. In einem erweiterten 
Führungszeugnis, z.B. für den öffentlichen Dienst, steht sogar drin ob 
mal gegen einen ermittelt wurde und auch Freisprüche bzw. eingestellte 
Verfahren stehen drin.

von ... (Gast)


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von Michael S. (technicans)


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Man kann auch seine Bewerbung zurück ziehen wenn plötzlich so
ein Wisch verlangt wird. Wäre für mich ohne Vorstrafen schon
ausreichend der Firma nicht zu trauen. Dort zu arbeiten kann
einen ja keiner zwingen.

von Marx W. (Gast)


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Ich schrieb:
> Was steht eigentlich genau in einem einfachen Führungszeugnis, wenn da
> mehr drin steht?

Einfach mal ne Suchmaschine anschmeißen!

von Zocker_06 (Gast)


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> fragender schrieb:
> Die Frage: Braucht man für jede Neueinstellung ein polizeiliches
> Führungszeugnis (Strafregisterauszug)

Kommt drauf an wo.

Willst du auf dem Flughafen oder in einem AKW tätig werden, ist damit zu 
rechnen das eins verlangt wird.

Bei einer Bank dürfte eine Eintragung wegen Betrug, Steuerhinterziehung 
oder Uhrkundenfälschung kein Hinterungsgrund sein.

Auf Inbetriebnahme sind ein paar Eintragungen wegen Suff und 
Schlägereien mit Sicherheit kein K.O.-Kriterium. Im Gegenteil, könnte 
eine Einstellungsvoraussetzung sein um im Kongo oder Nigeria die Karre 
zu richten.

Wenn das Führungszeugnis per Brief kommt ist das Ganze noch vertretbar. 
Bei Zuckerle würde wohl die Anlieferung mit UPS erfolgen.

> > Was steht eigentlich genau in einem einfachen Führungszeugnis, wenn da
> > mehr drin steht?

> Einfach mal ne Suchmaschine anschmeißen!

Quatsch, einfach mal eins beantragen. Kostet ein paar Euro, dürfte noch 
im finanziellen Rahmen eines permanent Hartzers sein.

von ITler (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Man kann auch seine Bewerbung zurück ziehen wenn plötzlich so
> ein Wisch verlangt wird. Wäre für mich ohne Vorstrafen schon
> ausreichend der Firma nicht zu trauen. Dort zu arbeiten kann
> einen ja keiner zwingen.

wie bitte ? Du würdest einer Firma nicht trauen, die ein Führungszeugnis 
verlangt ?

von Licht im Dunkel (Gast)


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ITler schrieb:
> wie bitte ? Du würdest einer Firma nicht trauen, die ein Führungszeugnis
> verlangt ?

Das ist nur einer von unzähligen Gründen, warum Michael S. einem 
Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich und diskussionslos abschwört.

von Georg W. (gaestle)


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Für unseren Michael gibt es 2 Sorten von Firmen:
-diejenigen, bei denen er den Haken schon gefunden hat
-und die, bei denen er den Haken noch nicht gefunden hat und die deshalb 
unglaubwürdig sind.

Der TO spricht von einer bedingten Strafe, was dem Sprachgebrauch in der 
Schweiz entspricht.

von berater (Gast)


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Kann man Berater werden, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat? 
Ist es üblich, als technischer Berater ein solches vorlegen zu müssen, 
oder mache ich mir da unnötig sorgen?

PS: habe ein Delikt begangen, kein Verbrechen, keine Gewalt, kein Raub, 
etc...

von kommtdraufan (Gast)


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berater schrieb:
> Kann man Berater werden, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat?
> Ist es üblich, als technischer Berater ein solches vorlegen zu müssen,
> oder mache ich mir da unnötig sorgen?
>
> PS: habe ein Delikt begangen, kein Verbrechen, keine Gewalt, kein Raub,
> etc...

ja kommt drauf an was für eine Firma. Im Mittelstand bin ich niemals 
nach einem Führungszeugnis gefragt worden, im Konzern da musst ich nur 
unterschreiben dass ich nicht vorbestraft bin auf einem Gebiet das für 
meine Arbeit relevant wäre.

Was hast Du den angestellt, wenn man fragen darf ? Dinge wie Betrug 
könnten halt relevant sein.

von berater (Gast)


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kommtdraufan schrieb:
> berater schrieb:
>> Kann man Berater werden, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat?
>> Ist es üblich, als technischer Berater ein solches vorlegen zu müssen,
>> oder mache ich mir da unnötig sorgen?
>>
>> PS: habe ein Delikt begangen, kein Verbrechen, keine Gewalt, kein Raub,
>> etc...
>
> ja kommt drauf an was für eine Firma. Im Mittelstand bin ich niemals
> nach einem Führungszeugnis gefragt worden, im Konzern da musst ich nur
> unterschreiben dass ich nicht vorbestraft bin auf einem Gebiet das für
> meine Arbeit relevant wäre.
>
> Was hast Du den angestellt, wenn man fragen darf ? Dinge wie Betrug
> könnten halt relevant sein.

ich hab ein einer Diskothek im alkoholisierten Zustand einer 17 Jährigen 
an den Po gefasst (nicht unter den Rock oder so, nur als Klarstellung). 
Eine Freundin von ihr hat mich angezeit. Das endete vor Gericht und ich 
bin seitdem vorbestraft.

von kommtdraufan (Gast)


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berater schrieb:
> ich hab ein einer Diskothek im alkoholisierten Zustand einer 17 Jährigen
> an den Po gefasst (nicht unter den Rock oder so, nur als Klarstellung).
> Eine Freundin von ihr hat mich angezeit. Das endete vor Gericht und ich
> bin seitdem vorbestraft.

schei...., also ich hab das vor einigen Jahren regelmässig im Suff 
gemacht, ging zum Glück immer gut :-)  aber war immer in Diskos wo man 
erst ab 18 rein kommt. Was für eine Strafe hast den dafür bekommen ? 
unter 90 Tagessätzen wird bei Ersttätern ja nix ins einfache 
Führungszeugnis eingetragen.

von Dussel (Gast)


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Als Laie denke ich nicht, dass das bei einem Ersttäter im normalen 
Führungszeugnis stehen wird, im erweiterten aber wahrscheinlich schon.

von berater (Gast)


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kommtdraufan schrieb:
> berater schrieb:
>> ich hab ein einer Diskothek im alkoholisierten Zustand einer 17 Jährigen
>> an den Po gefasst (nicht unter den Rock oder so, nur als Klarstellung).
>> Eine Freundin von ihr hat mich angezeit. Das endete vor Gericht und ich
>> bin seitdem vorbestraft.
>
> schei...., also ich hab das vor einigen Jahren regelmässig im Suff
> gemacht, ging zum Glück immer gut :-)  aber war immer in Diskos wo man
> erst ab 18 rein kommt. Was für eine Strafe hast den dafür bekommen ?
> unter 90 Tagessätzen wird bei Ersttätern ja nix ins einfache
> Führungszeugnis eingetragen.

ich habe 4 Monate bedingt auf 3 Jahre bekommen und eine Geldstrafe von 
2000€.
Ist nichts worauf ich besonders stolz bin, es ist einfach sch... 
gelaufen.

von kommtdraufan (Gast)


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berater schrieb:
> ich habe 4 Monate bedingt auf 3 Jahre bekommen und eine Geldstrafe von
> 2000€.
> Ist nichts worauf ich besonders stolz bin, es ist einfach sch...
> gelaufen

heftige Strafe. Du warst ja davor nicht Vorbestraft ? in welchem Land 
war
das ? da gibt es Todrasser die mit weniger bzw. vergleichbaren Strafen 
davon kommen.

von berater (Gast)


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kommtdraufan schrieb:
> berater schrieb:
>> ich habe 4 Monate bedingt auf 3 Jahre bekommen und eine Geldstrafe von
>> 2000€.
>> Ist nichts worauf ich besonders stolz bin, es ist einfach sch...
>> gelaufen
>
> heftige Strafe. Du warst ja davor nicht Vorbestraft ? in welchem Land
> war
> das ? da gibt es Todrasser die mit weniger bzw. vergleichbaren Strafen
> davon kommen.

Ich war nicht vorbestraft, allerdings stand das Mädl unter meiner 
Aufsicht. Somit liegt der Strafbestand "Ausnützung eines 
Autoritätsverhältnisses" vor. Wenn es um Minderjährige geht, ist das 
Gesetz erbarmungslos, auch wenn man weit davon entfernt war, Sex zu 
haben. Das wird als geschlechtliche Handlung interpretiert, ob die Hand 
da 3 Zentimeter weiter oben oder unten war, oder ob es Sekunden oder 
Stunden gedauert hat, ist dem Gericht nicht so wichtig.

von Diekuhliefumdenteich (Gast)


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fragender schrieb:
> Ich
> habe nichts gestohlen, niemanden ausgeraubt, vergewaltigt und will
> eigentlich auch nicht darüber reden

Verkehrsdelikt, gell? Unter Alkoholeinfluss Auto gefahren und Unfall 
gebaut. Das Kind von der Tussi, der Du die Vorfahrt genommen hast, ist 
jetzt leider tot.

Macht Dir nix draus. Laut einer Statistik sitzen 25% aller Insassen in 
deutschen JVA's wegen Verkehrsdelikten ein. Bei Dir hats wohl doch noch 
für die Bewährung gereicht.

von Wilhelm F. (Gast)


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berater schrieb:

> ich habe 4 Monate bedingt auf 3 Jahre bekommen und eine Geldstrafe von
> 2000€.
>
> Ist nichts worauf ich besonders stolz bin, es ist einfach sch...
> gelaufen.

Je nach Gehalt sind 2000€ schlaff, aber immerhin ein Batzen Geld, wovon 
du hättest bspw. einen schönen Urlaub machen können, oder einen Monat 
jeden Abend chic raus essen gehen.



Diekuhliefumdenteich schrieb:

> Laut einer Statistik sitzen 25% aller Insassen in
> deutschen JVA's wegen Verkehrsdelikten ein.

Ein Pastor aus dem Schulunterricht der Fachoberstufe betreute mal einen 
Häftling, der für 12 mal Schwarzfahren mit der Straßenbahn eingebuchtet 
wurde. Ich glaube, 18 Monate. Zwar bekam der schon nach 3 Fahrten eine 
Strafanzeige, aber der war unbelehrbar. Das Strafgeld für Schwarzfahren 
war dem auch egal, ein Punker, der obdachlos auf der Straße lebte, und 
das Geld gar nicht hatte.

Mehrere Bekannte hatte ich auch schon, die ohne Führerschein 
führerscheinpflichtige Motorfahrzeuge fuhren, und mehr oder weniger 
erwischt wurden. Und einer auch noch im Alter von 12 Jahren, und 
wiederholt. Ein Rentner fuhr nach endgültigem Führerscheinentzug auch 
noch 20 Jahre, und fiel gar nicht auf. Der Mann ist schon darauf 
angewiesen, nie mehr aufzufallen. Beides sind aber eher harmlosere 
Dinge.

Nötigung und Unfälle daraus sind viel gefährlicher.

von Wutbürger (Gast)


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Sittenstrolche gehören ins Zuchthaus!

von Michael S. (technicans)


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Wutbürger schrieb:
> Sittenstrolche gehören ins Zuchthaus!

Trolle in Foren auch.

von Anlageberater (Gast)


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Betrugserfahrung gegenüber Kunden ist doch Einstellungsvoraussetzung bei 
Banken und Versicherungen.

von egal (Gast)


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Anlageberater schrieb:
> Betrugserfahrung gegenüber Kunden ist doch Einstellungsvoraussetzung bei
> Banken und Versicherungen.

Naja, das ist doch mittlerweile bei den meisten KMUs ebenfalls der Fall. 
Der Vertrieb verkauft ein Produkt, was es gerade mal auf dem Papier gibt 
und die Entwicklung darf sich dann den Kopf zerbrechen um das innerhalb 
kürzester Zeit zu realisieren. Das ist dann die typische Banane...
Ingenieure, die hier aufmucken sind über kurz oder lang weg vom Fenster, 
schließlich braucht die Firma loyale Mitarbeiter.

von Heiner (Gast)


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egal schrieb:
> Naja, das ist doch mittlerweile bei den meisten KMUs ebenfalls der Fall.
> Der Vertrieb verkauft ein Produkt, was es gerade mal auf dem Papier gibt
> und die Entwicklung darf sich dann den Kopf zerbrechen um das innerhalb
> kürzester Zeit zu realisieren. Das ist dann die typische Banane...
> Ingenieure, die hier aufmucken sind über kurz oder lang weg vom Fenster,
> schließlich braucht die Firma loyale Mitarbeiter.

dennoch möchten die keine Leute die wegen Betrug vorbestraft sind, weil 
diese ja dabei erwischt wurden ! die brauchen Betrüger, die geschickt 
betrügen.

Bei den Banken  und Versicherungen ist das übrigens genauso. Die sind 
nur erfolgreich, wenn die betrügen ohne das es ungesetzlich wird.

von karli (Gast)


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Böse böse ....
Aber so ganz aus der Vorurteilskiste ist deine Aussage nicht gegriffen.

Einfache Normalbürger einiger Staaten zahlen jetzt die Zeche für solches 
gebaren.

Aber was soll es : Unser Bankensystem ist Systemrelevant.
Ausreichendes Einkommen, faire Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit 
sind  Sachen die noch aus den Zeiten von Oma und Opa stammen und 
heutzutage nur noch stören...

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