Ich habe vor einem Jahr etwas ausgefressen und eine bedingte Strafe (5 Monate) ausgefasst. Ich muss mich nun um einen neuen Job umschauen; dies hat absolut nichts mit meinem Delikt zu tun, sondern weil die Firma Personal abbaut. Nur für diejenige, die gleich vorschnell über Menschen urteilen: Sowas kann schneller passieren als man denkt. Ich bin ein ordentlicher Mensch mit Familie, Frau und Kindern und hatte einmal einen Ausrutscher. Ich habe nichts gestohlen, niemanden ausgeraubt, vergewaltigt und will eigentlich auch nicht darüber reden, da es meine Sache ist. Ein Rückfall ist aus meiner Sicht so gut wie ausgeschlossen und ich habe meinen Teil daraus gelernt. Die Frage: Braucht man für jede Neueinstellung ein polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) oder mache ich mir da unnötig Sorgen. Mir ist klar, dass es bei speziellen Berufsbildern (Banken, Vertrauensbereiche, ...) gerechtfertigt ist, aber wie sieht es aus bei Software Entwicklern? Vielen Dank
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große konzerne fordern es allerdings standardmäßig, und dann brauchst du eine gute erklärung, wenn du mehr as falsch parken oder bei rot über die ampel gehen auf dem kerbholz hast.
Wenn es gefordert ist steht es oft schon in der Stellenanzeige. Ansonsten irrelevant.
fragender schrieb: > Die Frage: Braucht man für jede Neueinstellung ein polizeiliches > > Führungszeugnis (Strafregisterauszug) Nein. > oder mache ich mir da unnötig > > Sorgen. Bewirb dich, und wenn die das polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) sehen wollen, schick denen das. Dann wartest du einfach ab was passiert.
Da mach Dir keinen zu grossen Kopf. Mir ging es vor 10 Jahren ähnlich. Auch Familie und Kinder. Ich wurde zu drei Monaten bedingt auf 3 Jahre verurteilt. Konkret hatte ich 0.93 Promille (Schweiz). Nichts worauf ich stolz bin und nichts was man entschuldigen kann und darf. Es kam vorher nie vor und danach auch nie!! Ich habe für den Fehler in allen Belangen teuer bezahlt, zu Recht. Zu Deinem Problem. Wenn es kein Betrug ist, dann hast Du selbst bei einem Finanzinstitut nichts zu befürchten. Ich hatte damals eine Job Zusage bekommen vom wichtigsten Finanzinstitut der Schweiz. Sie haben dann ein Führungszeugnis verlangt und ich habe direkt gesagt wie es ist. Die Personalabteilung hatte darauf die Linie angefragt und ich bekam die Stelle und arbeite heute noch dort. Einen Fehler darf man machen. Man muss aber dazu stehen und dessen bewusst sein, dass es einer war. Das kommt schon gut!
fragender schrieb: > eine bedingte Strafe (5 Monate) ausgefasst. Was bedeutet das? Nach drei Jahren erscheint übrigens (in Deutschland) eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten in der Regel nicht mehr im einfachen Führungszeugnis. §34 BZRG.
unangenehm schrieb: > Wenn es kein Betrug ist, dann hast Du selbst bei > > einem Finanzinstitut nichts zu befürchten. ...mir fällt da schon noch ein bischen mehr ein, was ein Kreditinstitut nicht "gerne sieht": Verbrechen, Diebstahl,Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, ...
Tom V. schrieb: > ...mir fällt da schon noch ein bischen mehr ein, was ein Kreditinstitut > nicht "gerne sieht": Verbrechen, Diebstahl,Unterschlagung, Erpressung, > Betrug, Untreue, Geldwäsche, ... lolwut? grade DIE? ich würde jetzt denken ein haufen krimineller energie sei da einstellungsvorraussetzng ;) on topic: ICH habe kein problem mit vorstrafen - manche tun etwas "schlimmes", werden erwischt und bestraft, andere tun was "viel schlimmeres" und werden vom oberst zum general befördert. was eine bigotterie.
"Diebstahl,Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, ... " Dachte das seien Einstellungsvoraussetzungen für die oberen Stockwerke in den Banktürmen. Spaß beseite. Auch bei den Softwerkern wird es wohl Bereiche geben, in der ein Arbeitgeber gerne Leute mit weißer Weste hat. In unserer Fa. werden Ma mit einem der drei großen A gerne für die längeren Auslandseinsätze gebucht, weil sie besonders motiviert sind nicht so bald wiederzukommen. A: Alkoholproblem A: Alimente A: Armersünder
also ich arbeite bei einem Konzern. Dort musste ich nur einen Wisch unterschreiben, dass ich in keinem Bereich vorbestraft bin, der etwas mit meinem Arbeitsbereich zu tun hat. Bei Falschaussage könne später das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden. Ein Führungszeugnis wollten die nicht sehen. Ich musste in meinem Leben nur EINMAL ein Führungszeugnis vorlegen und das war noch als Schüler für einen Nebenjob bei Burger King. Sonst nie wieder, weder für einen Job nach dem Studium, noch für ein Praktikum in einem Konzern, noch für einen Werkstudentenjob.
Ich durfte zweimal so ein Ding vorlegen. Einmal vor XX jahren, bei einer Stelle im öffentlichen Dienst, da wollten die ein erweitertes Führungszeugnis. Zuletzt über meine Leihbude, ein einfaches Führungszeugnis (Kosten wurden erstattet). Manche Unternehmen wollen wissen, wen sie sich da holen. 3 Punkte in Flensburg interessieren da wohl nicht. Was steht eigentlich genau in einem einfachen Führungszeugnis, wenn da mehr drin steht? zB: 5 Monate wegen Körperverletzung zur Bewährung oder Eintrag liegt vor - bis 1 Jahr zur Bewährung?
Ich schrieb: > Was steht eigentlich genau in einem einfachen Führungszeugnis, wenn da > mehr drin steht? > > zB: 5 Monate wegen Körperverletzung zur Bewährung > > oder Eintrag liegt vor - bis 1 Jahr zur Bewährung? wer nur eine Vorstrafe hat, bis 90 Tagssätze, dann wird diese nicht erwähnt. Erst ab 2 Straftaten ( auch unter 90 Tagessätzen ) oder aber höhere Strafen. Nach einer bestimmen Frist werden diese aber auch gelöscht. Dauert aber meist einige Jahre, musst googeln. In einem erweiterten Führungszeugnis, z.B. für den öffentlichen Dienst, steht sogar drin ob mal gegen einen ermittelt wurde und auch Freisprüche bzw. eingestellte Verfahren stehen drin.
Oder z.B. sowas (ist aber nicht meins!) http://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/fuehrungszeugnis-eintragungen-richtig-oder-falsch-/0_big.jpg
Man kann auch seine Bewerbung zurück ziehen wenn plötzlich so ein Wisch verlangt wird. Wäre für mich ohne Vorstrafen schon ausreichend der Firma nicht zu trauen. Dort zu arbeiten kann einen ja keiner zwingen.
Ich schrieb: > Was steht eigentlich genau in einem einfachen Führungszeugnis, wenn da > mehr drin steht? Einfach mal ne Suchmaschine anschmeißen!
> fragender schrieb: > Die Frage: Braucht man für jede Neueinstellung ein polizeiliches > Führungszeugnis (Strafregisterauszug) Kommt drauf an wo. Willst du auf dem Flughafen oder in einem AKW tätig werden, ist damit zu rechnen das eins verlangt wird. Bei einer Bank dürfte eine Eintragung wegen Betrug, Steuerhinterziehung oder Uhrkundenfälschung kein Hinterungsgrund sein. Auf Inbetriebnahme sind ein paar Eintragungen wegen Suff und Schlägereien mit Sicherheit kein K.O.-Kriterium. Im Gegenteil, könnte eine Einstellungsvoraussetzung sein um im Kongo oder Nigeria die Karre zu richten. Wenn das Führungszeugnis per Brief kommt ist das Ganze noch vertretbar. Bei Zuckerle würde wohl die Anlieferung mit UPS erfolgen. > > Was steht eigentlich genau in einem einfachen Führungszeugnis, wenn da > > mehr drin steht? > Einfach mal ne Suchmaschine anschmeißen! Quatsch, einfach mal eins beantragen. Kostet ein paar Euro, dürfte noch im finanziellen Rahmen eines permanent Hartzers sein.
Michael S. schrieb: > Man kann auch seine Bewerbung zurück ziehen wenn plötzlich so > ein Wisch verlangt wird. Wäre für mich ohne Vorstrafen schon > ausreichend der Firma nicht zu trauen. Dort zu arbeiten kann > einen ja keiner zwingen. wie bitte ? Du würdest einer Firma nicht trauen, die ein Führungszeugnis verlangt ?
ITler schrieb: > wie bitte ? Du würdest einer Firma nicht trauen, die ein Führungszeugnis > verlangt ? Das ist nur einer von unzähligen Gründen, warum Michael S. einem Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich und diskussionslos abschwört.
Für unseren Michael gibt es 2 Sorten von Firmen: -diejenigen, bei denen er den Haken schon gefunden hat -und die, bei denen er den Haken noch nicht gefunden hat und die deshalb unglaubwürdig sind. Der TO spricht von einer bedingten Strafe, was dem Sprachgebrauch in der Schweiz entspricht.
Kann man Berater werden, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat? Ist es üblich, als technischer Berater ein solches vorlegen zu müssen, oder mache ich mir da unnötig sorgen? PS: habe ein Delikt begangen, kein Verbrechen, keine Gewalt, kein Raub, etc...
berater schrieb: > Kann man Berater werden, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat? > Ist es üblich, als technischer Berater ein solches vorlegen zu müssen, > oder mache ich mir da unnötig sorgen? > > PS: habe ein Delikt begangen, kein Verbrechen, keine Gewalt, kein Raub, > etc... ja kommt drauf an was für eine Firma. Im Mittelstand bin ich niemals nach einem Führungszeugnis gefragt worden, im Konzern da musst ich nur unterschreiben dass ich nicht vorbestraft bin auf einem Gebiet das für meine Arbeit relevant wäre. Was hast Du den angestellt, wenn man fragen darf ? Dinge wie Betrug könnten halt relevant sein.
kommtdraufan schrieb: > berater schrieb: >> Kann man Berater werden, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat? >> Ist es üblich, als technischer Berater ein solches vorlegen zu müssen, >> oder mache ich mir da unnötig sorgen? >> >> PS: habe ein Delikt begangen, kein Verbrechen, keine Gewalt, kein Raub, >> etc... > > ja kommt drauf an was für eine Firma. Im Mittelstand bin ich niemals > nach einem Führungszeugnis gefragt worden, im Konzern da musst ich nur > unterschreiben dass ich nicht vorbestraft bin auf einem Gebiet das für > meine Arbeit relevant wäre. > > Was hast Du den angestellt, wenn man fragen darf ? Dinge wie Betrug > könnten halt relevant sein. ich hab ein einer Diskothek im alkoholisierten Zustand einer 17 Jährigen an den Po gefasst (nicht unter den Rock oder so, nur als Klarstellung). Eine Freundin von ihr hat mich angezeit. Das endete vor Gericht und ich bin seitdem vorbestraft.
berater schrieb: > ich hab ein einer Diskothek im alkoholisierten Zustand einer 17 Jährigen > an den Po gefasst (nicht unter den Rock oder so, nur als Klarstellung). > Eine Freundin von ihr hat mich angezeit. Das endete vor Gericht und ich > bin seitdem vorbestraft. schei...., also ich hab das vor einigen Jahren regelmässig im Suff gemacht, ging zum Glück immer gut :-) aber war immer in Diskos wo man erst ab 18 rein kommt. Was für eine Strafe hast den dafür bekommen ? unter 90 Tagessätzen wird bei Ersttätern ja nix ins einfache Führungszeugnis eingetragen.
Als Laie denke ich nicht, dass das bei einem Ersttäter im normalen Führungszeugnis stehen wird, im erweiterten aber wahrscheinlich schon.
kommtdraufan schrieb: > berater schrieb: >> ich hab ein einer Diskothek im alkoholisierten Zustand einer 17 Jährigen >> an den Po gefasst (nicht unter den Rock oder so, nur als Klarstellung). >> Eine Freundin von ihr hat mich angezeit. Das endete vor Gericht und ich >> bin seitdem vorbestraft. > > schei...., also ich hab das vor einigen Jahren regelmässig im Suff > gemacht, ging zum Glück immer gut :-) aber war immer in Diskos wo man > erst ab 18 rein kommt. Was für eine Strafe hast den dafür bekommen ? > unter 90 Tagessätzen wird bei Ersttätern ja nix ins einfache > Führungszeugnis eingetragen. ich habe 4 Monate bedingt auf 3 Jahre bekommen und eine Geldstrafe von 2000€. Ist nichts worauf ich besonders stolz bin, es ist einfach sch... gelaufen.
berater schrieb: > ich habe 4 Monate bedingt auf 3 Jahre bekommen und eine Geldstrafe von > 2000€. > Ist nichts worauf ich besonders stolz bin, es ist einfach sch... > gelaufen heftige Strafe. Du warst ja davor nicht Vorbestraft ? in welchem Land war das ? da gibt es Todrasser die mit weniger bzw. vergleichbaren Strafen davon kommen.
kommtdraufan schrieb: > berater schrieb: >> ich habe 4 Monate bedingt auf 3 Jahre bekommen und eine Geldstrafe von >> 2000€. >> Ist nichts worauf ich besonders stolz bin, es ist einfach sch... >> gelaufen > > heftige Strafe. Du warst ja davor nicht Vorbestraft ? in welchem Land > war > das ? da gibt es Todrasser die mit weniger bzw. vergleichbaren Strafen > davon kommen. Ich war nicht vorbestraft, allerdings stand das Mädl unter meiner Aufsicht. Somit liegt der Strafbestand "Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses" vor. Wenn es um Minderjährige geht, ist das Gesetz erbarmungslos, auch wenn man weit davon entfernt war, Sex zu haben. Das wird als geschlechtliche Handlung interpretiert, ob die Hand da 3 Zentimeter weiter oben oder unten war, oder ob es Sekunden oder Stunden gedauert hat, ist dem Gericht nicht so wichtig.
fragender schrieb: > Ich > habe nichts gestohlen, niemanden ausgeraubt, vergewaltigt und will > eigentlich auch nicht darüber reden Verkehrsdelikt, gell? Unter Alkoholeinfluss Auto gefahren und Unfall gebaut. Das Kind von der Tussi, der Du die Vorfahrt genommen hast, ist jetzt leider tot. Macht Dir nix draus. Laut einer Statistik sitzen 25% aller Insassen in deutschen JVA's wegen Verkehrsdelikten ein. Bei Dir hats wohl doch noch für die Bewährung gereicht.
berater schrieb: > ich habe 4 Monate bedingt auf 3 Jahre bekommen und eine Geldstrafe von > 2000€. > > Ist nichts worauf ich besonders stolz bin, es ist einfach sch... > gelaufen. Je nach Gehalt sind 2000€ schlaff, aber immerhin ein Batzen Geld, wovon du hättest bspw. einen schönen Urlaub machen können, oder einen Monat jeden Abend chic raus essen gehen. Diekuhliefumdenteich schrieb: > Laut einer Statistik sitzen 25% aller Insassen in > deutschen JVA's wegen Verkehrsdelikten ein. Ein Pastor aus dem Schulunterricht der Fachoberstufe betreute mal einen Häftling, der für 12 mal Schwarzfahren mit der Straßenbahn eingebuchtet wurde. Ich glaube, 18 Monate. Zwar bekam der schon nach 3 Fahrten eine Strafanzeige, aber der war unbelehrbar. Das Strafgeld für Schwarzfahren war dem auch egal, ein Punker, der obdachlos auf der Straße lebte, und das Geld gar nicht hatte. Mehrere Bekannte hatte ich auch schon, die ohne Führerschein führerscheinpflichtige Motorfahrzeuge fuhren, und mehr oder weniger erwischt wurden. Und einer auch noch im Alter von 12 Jahren, und wiederholt. Ein Rentner fuhr nach endgültigem Führerscheinentzug auch noch 20 Jahre, und fiel gar nicht auf. Der Mann ist schon darauf angewiesen, nie mehr aufzufallen. Beides sind aber eher harmlosere Dinge. Nötigung und Unfälle daraus sind viel gefährlicher.
Betrugserfahrung gegenüber Kunden ist doch Einstellungsvoraussetzung bei Banken und Versicherungen.
Anlageberater schrieb: > Betrugserfahrung gegenüber Kunden ist doch Einstellungsvoraussetzung bei > Banken und Versicherungen. Naja, das ist doch mittlerweile bei den meisten KMUs ebenfalls der Fall. Der Vertrieb verkauft ein Produkt, was es gerade mal auf dem Papier gibt und die Entwicklung darf sich dann den Kopf zerbrechen um das innerhalb kürzester Zeit zu realisieren. Das ist dann die typische Banane... Ingenieure, die hier aufmucken sind über kurz oder lang weg vom Fenster, schließlich braucht die Firma loyale Mitarbeiter.
egal schrieb: > Naja, das ist doch mittlerweile bei den meisten KMUs ebenfalls der Fall. > Der Vertrieb verkauft ein Produkt, was es gerade mal auf dem Papier gibt > und die Entwicklung darf sich dann den Kopf zerbrechen um das innerhalb > kürzester Zeit zu realisieren. Das ist dann die typische Banane... > Ingenieure, die hier aufmucken sind über kurz oder lang weg vom Fenster, > schließlich braucht die Firma loyale Mitarbeiter. dennoch möchten die keine Leute die wegen Betrug vorbestraft sind, weil diese ja dabei erwischt wurden ! die brauchen Betrüger, die geschickt betrügen. Bei den Banken und Versicherungen ist das übrigens genauso. Die sind nur erfolgreich, wenn die betrügen ohne das es ungesetzlich wird.
Böse böse .... Aber so ganz aus der Vorurteilskiste ist deine Aussage nicht gegriffen. Einfache Normalbürger einiger Staaten zahlen jetzt die Zeche für solches gebaren. Aber was soll es : Unser Bankensystem ist Systemrelevant. Ausreichendes Einkommen, faire Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit sind Sachen die noch aus den Zeiten von Oma und Opa stammen und heutzutage nur noch stören...