Hallo zusammen, folgendes zur Historie: Ich habe bis 2010 studiert und keinen Abschluss erhalten, da ich endgültig durch eine Prüfung durchgefallen bin. Ich hatte ALLE übrigen Leistungen erbracht, inkl. Diplomarbeit (die ich schon anfangen durfte, da nur noch eine Prüfung offen war). Das ich zum dritten mal durchgefallen war, wurde ich exmatrikuliert. Der Schock war erstmal groß. Studiengang war im weitesten Sinne Elektrotechnik. Da ich schon Ende 2009 von meinem Arbeitgeber angestellt wurde, war zumindest der finanzielle Aspekt nicht so akut. Ich habe mich informiert, was man machen kann, und habe mich an der selben Hochschule wieder eingeschrieben, und zwar in einen sehr ähnlichen Studiengang, allerdings als Bachelor, da Diplom schon damals nicht mehr angeboten wurde. Immerhin urde mir ein Großteil der Leistungen aus dem Diplomstudiengang angerechnet. Ich habe mit meinem Chef abgemacht, dass ich parallel zur Arbeit mein Studium in dem neuen Fach beenden möchte, und er war einverstanden. Leider ist es nicht dazu gekommen, da uns einige Mitarbeiter verlassen haben und das als Mehrarbeit auf meinem Tisch gelandet ist. Aktuell ist der Zustand wie folgt: ich arbeite seit nun 3,5 Jahren bei der Firma, möchte aber aus diversen Gründen wechseln. Ich hatte ein inoffizielles Vorstellungsgespräch im öffentlichen Dienst, welches sehr positiv verlaufen ist. Allerdings möchte sich der Professor absichern, ob ich eben auch "ingenieurhaft" arbeite, also Normen befolge, Arbeitssicherheit usw. Dafür möchte er gerne, dass ich einen Abschluß habe. Er würde auch noch ein halbes Jahr darauf warten, dass ich fertig werde. Ich bin nach wie vor immatrikuliert, ohne je etwas im neuen Studiengang gemacht zu haben. Aktuell sind da bis zum Abschluss 15 Scheine offen. Nun habe ich verschiedene Dinge gehört, aber weiß nicht genau, was da richtig ist. Meine Fragen lauten: Gibt es die Möglichkeit, sich vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen, dass man "ingenieurhaft" arbeitet? Ich meine damit kein Arbeitszeugnis, sondern eine "Äquivalenzbescheinigung". Hat jemand schonmal was davon gehört bzw. kann mir was dazu sagen? Wer weiß, in wie weit sich meine bisherige Arbeitszeit (konkret: 40 Monate) auf einen nachzuholenden Abschluss auswirken kann? Gibts da Möglichkeiten, was anzuerkennen? Gibt's noch andere Möglichkeiten, Bescheinigungen, irgendwas, was mir helfen könnte? Vielen Dank fürs lesen und danke für Antworten, Crimson and clover Zur Erklärung: Mir ist klar, dass das mit viel Eigeninitiative verbunden ist. Ich möchte nur gerne wissen, ob jemand etwas vergleichbares erlebt oder davon gehört hat und mir Tips geben kann. Meiner Erfahrung nach ist viel vom guten Willen des jeweiligen Professors abhängig. Es geht mir nicht darum, dass mir hier jemand Arbeit abnimmt.
Crimson and clover schrieb: > Ich hatte ein > inoffizielles Vorstellungsgespräch im öffentlichen Dienst, Komune, Land, Bund, Hochschule, sonstwas? > welches sehr > positiv verlaufen ist. Um was für eine Stelle geht es denn, als was ist sie deklariert und wie soll sie vergütet werden? Welche Berufsabschlüsse und Hochschulqualifikationen hast du schon? > Allerdings möchte sich der Professor absichern, > ob ich eben auch "ingenieurhaft" arbeite, also Normen befolge, > Arbeitssicherheit usw. Dafür möchte er gerne, dass ich einen Abschluß > habe. Nicht nur er, sondern die Personalverwaltung. > Gibt es die Möglichkeit, sich vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen, dass > man "ingenieurhaft" arbeitet? Ich meine damit kein Arbeitszeugnis, > sondern eine "Äquivalenzbescheinigung". Hat jemand schonmal was davon > gehört bzw. kann mir was dazu sagen? Er kann dir deine Tätigkeiten natürlich bescheinigen. Das solltest du auch tun lassen. Ist nie von Nachteil! Erfahrungsgemäß wird das aber immer falsch bescheinigt (Tätigkeiten werden zu unqualifiziert beschrieben). > Wer weiß, in wie weit sich meine bisherige Arbeitszeit (konkret: 40 > Monate) auf einen nachzuholenden Abschluss auswirken kann? Gibts da > Möglichkeiten, was anzuerkennen? Sehr sehr individuell. Du hast auf die Anerkennung auch keinerlei Rechtsanspruch. Bei der Einstellung im ÖD zählt nun mal als erstes die Qualifikation.
Nun ja, ich denke, dass ein Diplom-Abschluss in erster Linie dazu dient, tatsächlich geprüfte Kenntnisse vorzuweisen. Das "ingenieurhafte" Arbeiten ist zwar der Arbeitsalltag in einer Firma, also das, was man als Ingenieur jeden Tag umsetzen muss. Dennoch verlangen einige Unternehmen aus oben genanntem Grund einen Diplom-Abschluss. Schließlich weiss der potentielle neue Arbeitgeber nicht, warum Du nicht abgeschlossen hat. Bei Dir ist der Grund klar, bei anderen kann er sehr vage ausfallen. Ein Arbeitszeugnis von Deinem jetzigen Arbeitgeber ist meiner Meinung dennoch sehr wichtig.
Crimson and clover schrieb: > und zwar in einen sehr ähnlichen Studiengang, > allerdings als Bachelor, da Diplom schon damals nicht mehr angeboten > wurde. Immerhin urde mir ein Großteil der Leistungen aus dem > Diplomstudiengang angerechnet. Daß man sich nach Exmatrikulation aus einem Diplomstudiengang überhaupt im gleichen Fach wieder für den Bachelor anmelden kann, beruht auf einer Lücke im Gesetz. Insofern ist das quasi schon Glück im Unglück gewesen. Wenn es finanziell paßt, nimm Dir zwei Jahre Auszeit und mache den Bachelor zuende.
>> Daß man sich nach Exmatrikulation aus einem Diplomstudiengang überhaupt >> im gleichen Fach wieder für den Bachelor anmelden kann, beruht auf einer >> Lücke im Gesetz. Yeah so ist es! Habe an meiner Hochschule von Extremfällen gehört die erst 3x durch Mathe im Diplom durchgefallen sind, sich dann für den gleichen Studiengang als Bachelor eingeschrieben haben und wieder 3x durchgefallen sind...Das ist schon krasser luxus das man das überhaupt kann/darf...Da kannst du extrem glücklich sein, dass es die Bolognareform gab.
Ich denke das war ein Härtefall, dass jemand nach 5 Jahren am Ende seines Studiums durchgefallen ist wegen einer Prüfung. Hättest Du mal mit dem Prüfungsausschuss darüber diskutiert, hätten Sie Dir eine goldene Brücke bauen können und Du würdest nicht in einem solchen Schlamassel stecken.
Äquivalenzbescheinigungen u.ä. ist Unsinn ohne rechtliche Relevanz. Klar, dass du im ÖD gefragt bist. Da wird strikt nach deinem Abschluss bezahlt und da du keinen hast, wirst du der billige Jakob sein, der fast Ingenieurwissen hat. Wenn du es dir leisten kannst dann setz dich auf den Hosenboden und mach die Scheine für den Bachelor ganz regulär. Alles andere ist Unsinn.
Wenn du noch 15 (!) Scheine nachmachen muss, was hast Du dann überhaupt im Diplomstudiengang geleistet!? Der Diplomstudiengang müsste schon das gesamte Grundstudium und fast alle Fächer des Hauptstudiums des Bachelors abdecken. Meiner Meinung nach müsstet Du sofort mit der Bachelorarbeit anfangen dürfen. Exmatrikuliert wird man aber meist wegen eines Grundlagenfaches. Bei Wahlpflichtfächern kann man ein anderes sich auswählen, wenn man bei einem dreimal durchgefallen ist. Das kommt aber so gut wie nie vor.
Ohne Abschluss wird das nichts. Der Betriebrat der neuen Firma bzw. des Instituts muss nämlich auch der Einstellung zustimmen. Diese wird sicherlich nicht erfolgen, wenn der Abschluss als Qualifikationsnachweis fehlt. Ansonsten könnte quasi jeder "Angelernte" auf Ingenieurstellen eingestellt werden und massiven Schaden anrichten.
Erstmal vielen Dank für das ganze Feedback. @Andi $nachname: > Komune, Land, Bund, Hochschule, sonstwas? Hochschule > Um was für eine Stelle geht es denn, als was ist sie deklariert und wie > soll sie vergütet werden? Welche Berufsabschlüsse und > Hochschulqualifikationen hast du schon? Laboringenieur, TV-L 12, Stufe 3 > Er kann dir deine Tätigkeiten natürlich bescheinigen. Das solltest du > auch tun lassen. Ist nie von Nachteil! Erfahrungsgemäß wird das aber > immer falsch bescheinigt (Tätigkeiten werden zu unqualifiziert > beschrieben). Ok, danke für den Tip, darauf werde ich achten. @Andi Nase Andi Nase schrieb: > Wenn du noch 15 (!) Scheine nachmachen muss, was hast Du dann überhaupt > im Diplomstudiengang geleistet!? Ich habe bis auf die eine Prüfung alle anderen bestanden. Der Studiengang mit Bachelor ist zwar sehr ähnlich, aber nicht gleich. Dazu gehört dann beispielsweise auch, dass ich Mikroprozessortechnik (+ Praktikum) nochmal machen müsste, obwohl ichs im Diplomstudiengang bestanden habe. Joachim schrieb: > Ein Arbeitszeugnis von Deinem jetzigen Arbeitgeber ist meiner Meinung > dennoch sehr wichtig. Darum werde ich mich kümmern, sobald ich wieder da bin. Aktuell habe ich ein paar Tage (Rest-)urlaub. LG, Crimson and clover
Crimson and clover schrieb: > Hallo zusammen, Bleib in dem alten Laden und mach erst mal den Abschluss fertig. Im ÖD ist man waschzettelgeil: kein Abschluss -> keine Einstellung auf entsprechende Position. Kannst froh sein, dass du überhaupt irgendwo fest untergekommen bist.
Crimson and clover schrieb: > @Andi $nachname: > >> Komune, Land, Bund, Hochschule, sonstwas? > > Hochschule Da hast du wirklich die Chance, höher eingruppiert zu werden, als du bist. Mir ging es genauso, ich wurde auf einer Stelle höher eingestuft, als ich damals Qualifikation hatte. Das lag daran, dass man schon mehrfach die Stelle besetzen wollte, man aber nie Bewerber gefunden hatte. Ich passte ideal, nur habe ich das an die Bedingung geknüpft, dass ich das bekomme, was die Stelle hergibt, und nicht nur das, was mir zustehen würde. Dann würde ich jetzt noch wissen wollen, welche Brufsabschlüsse du überhaupt hast. >> Um was für eine Stelle geht es denn, als was ist sie deklariert und wie >> soll sie vergütet werden? Welche Berufsabschlüsse und >> Hochschulqualifikationen hast du schon? > > Laboringenieur, TV-L 12, Stufe 3 Die Stufe besagt lediglich, welche Berufsjahre anerkannt worden sind, das sagt nichts über die Qualifikation an sich. Stufe 3 heißt, dass man dir 1+2 Jahre anerkannt hat, du also mit dem 4. Berufsjahr anfangen würdest. TV-L E12 ist sehr hoch für einen Laboringenieur. Dafü rwürdest du wirklich ein Studium brauchen. Wenn man dir das geben würde, könntest du dich sehr glücklich schätzen. Aber, und das ist jetzt ganz wichtig: Es zählt nicht das, was dir ein Professor gern geben würde, sondern du bekommst genau das, was die Personalverwaltung dir zugesteht. Der Einstellungsvorschlag könnte also E12 Stufe 3 enthalten, der Arbeitsvertrag aber vielleicht nur E6 Stufe 1. Du darfst dann keinesfalls unterschreiben, sondern musst das klären lassen. Wenn du erst mal unterschrieben hast, dann hat niemand mehr das Bedürfnis dir helfen zu wollen, bis du die Kündigung auf den Tisch legst.
LOL E12 / Stufe 3 ohne Studium, einmal Laut lachen HAHAHAHAH, träum weiter ;)
> LOL E12 / Stufe 3 ohne Studium
Das geht mal für den Einstieg. TV-L ist jetzt auch nicht sooooo der
Brüller, daß Neid aufkommen müßte, hatte dort auch schon mit Bewerbungen
zu tun. E10, wären ungefähr 30k€ Jahresbrutto geworden, und E12 werden
auch eher um die 40K. Möglicherweise liegen die Eingruppierungen etwas
im Anspruch der Stelle, nicht mal so sehr an den Papieren des Bewerbers.
Auch wenn es öffentlicher Dienst ist.
Dann soll man den Bewerber notfalls einen zur Position angemessenen
Eignungstest machen lassen, und fertig ist die Kiste. Ansonsten ihn
anders eingruppieren, bspw. E8 oder E9. In schlechteren Zeiten nimmt man
doch auch die Dorfschmieden, da findet sich ein Weg, daß es geht.
Besser, als alle Spekulationen und Neid. Mit Eignungstests ist der
öffentliche Dienst bestimmt auch gut ausgestattet, zumindest dort, wo
ich ihn kannte.
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