EStG - Änderungen nun beschlossen

OP #3110948
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Hallo,

schon gehört? Das Einkommenssteuergesetz und die darin enthalten Klausel 
für den geldwerten Vorteil wurden geändert (natürlich verschlechtert, 
was sonst). Derzeit muss man ja z.B. beim Dienstwagen der Firma, der 
auch privat genutzt wird, an den Staat etwas abdrücken, da der 
Dienstwagen ja kein Geld, sondern ein Sachgegenstand darstellt.
Dies soll nun auf weitere Bereiche erweitert werden. So ist z.B der 
Firmen Laptop und die damit verbundenen Kosten wie Strom aus geldwerter 
Vorteil zu sehen. Daher sollen in solch einem Fall die Firmen 
verpflichtet werden, Stromzähler pro Mitarbeiter zu installieren. Auch 
der Verbrauch von anderen Materialien, die die Firma zur Verfügung 
stellt (z.B. Verbrauchsmateriel für die Küche oder sanitäre Einrichtung) 
soll pauschal besteuert werden.

Das hat wohl wieder niemand mitbekommen, waren ja auch nun Ferien und 
keiner da.

Gruß

B. Redemann

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