Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Der Unkaputtbare Lithium-Akku mit 12 Jahren Garantie


von Εrnst B. (ernst)


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Grad bei Globus gesehen:

ein 24V 8Ah- Lithium-Akku mit 12 Jahren Garantie!
Und ein Fahrrad kriegt man auch noch dazu ;)

Druckfehler oder neue Akku-Technologie, die bislang an mir vorbeigezogen 
ist?

von Stefan E. (sternst)


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"12 Jahre Garantie auf die Akkus" muss ja nicht zwangsläufig bedeuten, 
dass die Akkus 12 Jahre halten sollen. Letztlich bedeutet es ja nur "12 
Jahre lang ersetzen wir defekte Akkus kostenlos".

von Einhart P. (einhart)


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... und dann ist da noch die Definition von kaputt. Das kann ja heißen: 
5% Kapazität ist ok - geht ja noch ;-)

von Eumel (Gast)


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Ohne die passenden Hintertüren würden die so etwas wohl kaum machen. Am 
Ende ist der Käufer trotzdem der Dumme. Die Firma heißt jetzt Fischer. 
In zwei Jahren findet eine Umfirmierung oder eine Insolvenz statt und 
schon ist die Garantie für den Ar..., weil es den Hersteller schließlich 
nicht mehr gibt!

von bauernfänger (Gast)


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steht nicht im Kleingedruckten auf Seite 4562 ganz klein unten: Keine 
Garantie auf Akkus und Batterien. Nach zwölf Jahren oder schon nach 
einem, muss man nachweisen, dass der Defekt schon bei Lieferung bestand. 
Gesetzliche Gewährleistung besteht nur zwei Jahre. Garantie ist 
freiwillig. In zwölf Jahren ist Firma längst weg (anderer Name)... und 
und und...

von Fritz (Gast)


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Da hat wohl jemand Jahre und Monate verwechselt

von Thomas R. (Gast)


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Der Rad-Hersteller selbst gibt nur 12 Monate Garantie auf die Akkus: 
http://www.fischer-die-fahrradmarke.de/service/serviceleistungen.html

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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hat man denn da jetzt einen Anspruch drauf (auf die 12 Jahre?)

von oszi40 (Gast)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> hat man denn da jetzt einen Anspruch drauf (auf die 12 Jahre?)

Irgenwo unten im Kleingedruckten wird wohl zu lesen sein "Irrtümer 
vorbehelten". Außerdem würde ich nie ein Fahrrad kaufen was 2 Gänge hat. 
Auch Akku-betriebene Räder sollten mindestens 5 Gänge haben um die Kraft 
der Steigung anpassen zu können.

von Davis (Gast)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:

> hat man denn da jetzt einen Anspruch drauf (auf die 12 Jahre?)

Tendiere zu einem "Nein", da 12 Jahre für einen Akku einfach zu viel 
ist.

Ansonsten: Kaufe ein Rad, reklamiere in elf 1/2 Jahren und berichte 
hier.

von Kai K. (klaas)


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30 Jahre Garantie auf den Rahmen ist ja auch nicht schlecht...

Die Garantie gilt ja nur für Herstellungsfehler und nicht für normalen 
Gebrauchsverschleiß. Also man wird sicher nicht nach ein paar Jahren 
einen neuen Akku geschenkt bekommen.

von MaWin (Gast)


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> Die Garantie gilt ja nur für Herstellungsfehler und nicht für normalen
> Gebrauchsverschleiß. Also man wird sicher nicht nach ein paar Jahren
> einen neuen Akku geschenkt bekommen.

Mal wieder einer der den Unterschied zwischen Gewährleistung und 
Garantie nicht kennt.
GEWÄHRLEISTUNG gilt nur für Herstellungsfebler , diese Garantie ist 
schon auf Funktion, also kaufen .

von oszi40 (Gast)


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MaWin schrieb:
> also kaufen

... und 12 Jahre in den Keller stellen? MaWin, ein Rad mit nur 2 Gängen 
ist nicht zu empfehlen. Wenn Du damit zum Bäcker fährst, mußt Du 
entweder 1000x treten pro Meter oder im anderen Gang 1x für 1000m .-)

von amateur (Gast)


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Wenn der Akku nach 12 Jahren nur noch 15% der Kapazität hat - ist der 
dann eigentlich kaputt?

von Kai K. (klaas)


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>Mal wieder einer der den Unterschied zwischen Gewährleistung und
>Garantie nicht kennt.

Nenne es wie du willst, aber die werden dir sicher nicht 12 Jahre lang 
kostenlos den Akku austauschen...

von MaWin (Gast)


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Ja, Hat ein Akku nur noch 80% seiner Nennkapazität,
ist er nach DIN 43539 als defekt einzustufen.

von Davis (Gast)


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MaWin schrieb:

> Ja, Hat ein Akku nur noch 80% seiner Nennkapazität,
> ist er nach DIN 43539 als defekt einzustufen.

Ist das jetzt eine Google-Meinung oder kannst du den Abschnitt der DIN, 
der dies belegt, auch posten?

von Udo S. (urschmitt)


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Davis schrieb:
> Ist das jetzt eine Google-Meinung oder kannst du den Abschnitt der DIN,
> der dies belegt, auch posten?

Er hat dir die Din doch genannt? Willst du auch noch dein Brot hier 
geschmiert bekommen, und den Rücken geschrubbt?

von Udo S. (urschmitt)


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Fritz schrieb:
> Da hat wohl jemand Jahre und Monate verwechselt

Der einzige, ders kapiert hat.

Eumel schrieb:
> Die Firma heißt jetzt Fischer.
> In zwei Jahren findet eine Umfirmierung

Die Firma Fischer gibts schon seit über 60 Jahren.

Wenn ihr mal auf die Homepage von Fischer geht, dann könntet ihr sehen, 
daß die 12 MONATE Garantie auf den Akku geben.
Da hat irgendein Vollidiot aus dem Marketing auf dem Flyer für den 
Baumarkt aus Monaten Jahren gemacht.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Ich nehme an, der Hersteller legt in seiner Garantiererklärung ganz
genau fest, wann es sich bei einem ausgeleierten Akku um einen
Garantiefall handelt und wann nicht. Um später nicht streiten zu müssen,
sollte man sich diese Garantiererklärung vor dem Kauf zeigen lassen.

Wenn das BMS ordentlich gemacht ist, werden es 99,9% der Anwender
sowieso nicht schaffen, in den 12 Monaten den Akku komplett herunter-
zureiten.

von Davis (Gast)


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Udo Schmitt schrieb:

> Davis schrieb:
>> Ist das jetzt eine Google-Meinung oder kannst du den Abschnitt der DIN,
>> der dies belegt, auch posten?

In der DIN finde ich keinen Abschnitt der dies belegt.

> Er hat dir die Din doch genannt? Willst du auch noch dein Brot hier
> geschmiert bekommen, und den Rücken geschrubbt?

Nur zu - was gibt's denn zum Abendessen?

von Jörg E. (jackfritt)


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DIN gilt nur für Blei Akkus oder auch alle anderen Technologien?

http://www.beuth.de/de/norm/din-43539-5/1135273?SearchID=506217338

von Davis (Gast)


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Jörg Esser schrieb:

> DIN gilt nur für Blei Akkus oder auch alle anderen Technologien?
>
> http://www.beuth.de/de/norm/din-43539-5/1135273?SearchID=506217338

Geduld: Der Abschnitt wird von MaWin bestimmt gleich gepostet.

Udo *Schmitt* kann im Augenblick nicht, der macht gerade das 
Abendessen.

von MaWin (Gast)


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Die DIN gilt für Akkumulatoren, und Abschnitte für Blei-Akkus.
Warum sollte sie im Anschnitt über Akkumulatorendefinition der 
Lebensdauer nicht auch für LiIon anwendbar sein.
Die einzige andere LiIon DIN die ich kenne wäre DIN EN 62660-2.

Aber wie das in Deutschland so üblich ist, die DIN selbst hat zum 
nachgucken niemand, Kunden haben keinen Zugriff auf die Eigenschaften 
der ihnen von der Industrie vorgesetzten Waren.

von Jörg E. (jackfritt)


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Deswegen ja meine Frage. Danke für die Info´s MaWin. Ich werde Sie mir 
wohl  beide zum nachgucken kaufen ;)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jörg Esser schrieb:
> Ich werde Sie mir
> wohl  beide zum nachgucken kaufen ;)

Die sind dann vermutlich teurer als der neue Akku. :-)

von Ra B. (kienerii)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Die sind dann vermutlich teurer als der neue Akku. :-)

Einer meiner Profs gab mir vor kurzem den Tipp mit "Baidu.com", da die 
Chinesen das Thema Copyright nicht so eng sehen. Ging um eine 
Ausarbeitung zur EN-61131 und Baidu hat da so ziemlich alles "kostenlos" 
zur Verfügung gestellt. Solange man's also nicht kommerziell nutzt... 
:-)

von tobi (Gast)


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MaWin schrieb:
> Die DIN gilt für Akkumulatoren, und Abschnitte für Blei-Akkus.
> Warum sollte sie im Anschnitt über Akkumulatorendefinition der
> Lebensdauer nicht auch für LiIon anwendbar sein.

Ganz einfach, weil die Norm nicht für LiIon gilt. Eine Norm gilt nur für 
das was in der Norm als Anwendungsbereich definiert ist.

> Die einzige andere LiIon DIN die ich kenne wäre DIN EN 62660-2.

Wenn dann ist Teil 1 anwendbar, Teil 2 ist Prüfung von Zuverlässigkeit 
und Verhalten bei Missbrauch

> Aber wie das in Deutschland so üblich ist, die DIN selbst hat zum
> nachgucken niemand, Kunden haben keinen Zugriff auf die Eigenschaften
> der ihnen von der Industrie vorgesetzten Waren.

Du kannst jede Norm kaufen, hindert Dich keiner dran.

von M. K. (sylaina)


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MaWin schrieb:
> Aber wie das in Deutschland so üblich ist, die DIN selbst hat zum
> nachgucken niemand, Kunden haben keinen Zugriff auf die Eigenschaften
> der ihnen von der Industrie vorgesetzten Waren.

Man müsste halt mal in ne Bibliothek gehen...ist aber wohl vielen zu 
kompliziert und das Kauderwelsch der DINs versteht der Laie ja dann eh 
nicht mehr... ;) :D

von Wusel D. (stefanfrings_de)


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Ntebook Akkus haben ja typischerweise nach 3-5 Jahren nur noch etwa 50% 
der ursprünglichen Kapazität.

Wenn ich dem Kunden vorzeitig gealterte Akkus ersetzen würde, dann würde 
ich diesen Verschleiß mit berücksichtigen.

Also wenn der Akku des Kunden nach 3 Jahren nur noch 10% leistet, würde 
ich ihn austauschen. Wenn das erst in 12 Jahren passiert, würde ich hm 
erklären, dass es sich um normalen Verschleiß handelt, also kein 
Austausch.

Abgesehen davon, es kann nur 12 Monate gemeint sein. Einen Lithium Akku 
mit 12 Jahren Einsatzbereitschaft muss man sicher erst noch erfinden. 
Und wenn das einer schafft, dann findet man die sicher nicht zuerst in 
Fahhrädern, sondern beim Militär und dann vielleicht bei hochpreisigen 
Laptops.

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