Hallo Allerseits, wir müssen ja die Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) einhalten. Hierzu gibt es auch ein Amtsblatt der EG, z.B. hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:245:FULL:DE:PDF (2,7MB groß, daher nicht angehangen) In diesem Amtsblatt stehen eine Liste von Normen, die alle zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie herangezogen werden können. Jetzt zu meiner Frage: Heißt das, ich kann mir irgendeine Norm herauspicken und wenn ich diese einhalte, dann erfülle ich damit die Niederspannungsrichtlinie? Sprich, es wird vermutet, dass ich die NSR erfülle? Kann ich die NSR auch ohne eine Norm erfüllen? Kennt jemand einen Link, der dieses ganze Procedere auch für einen Dummen wie mich beschreibt? Danke
Willi Wacker schrieb: > Hallo Allerseits, > > wir müssen ja die Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) einhalten. > > Hierzu gibt es auch ein Amtsblatt der EG, z.B. hier: > > http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:245:FULL:DE:PDF > (2,7MB groß, daher nicht angehangen) > > In diesem Amtsblatt stehen eine Liste von Normen, die alle zur > Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie herangezogen werden können. > Wen ich das richtig gelsen habe sind einige alte Normen, durch neue Normen ersetzt worden.. ggf. sind auch komplett neue Normen hinzugekommen, für Bereiche die nicht durch eine Norm abgedeckt worden sind (bzw. es nur nationale Normen gab). > Jetzt zu meiner Frage: > > Heißt das, ich kann mir irgendeine Norm herauspicken und wenn ich diese > einhalte, dann erfülle ich damit die Niederspannungsrichtlinie? Sprich, > es wird vermutet, dass ich die NSR erfülle? Du darfst dir nicht eine Norm herauspicken, sondern musst Normen die in deinem Anwendungsfall zutreffen erfüllen. Dazu mußt du ggf. auch einen Nachweis abgeben. Das bekannte CE Siegel lässt grüßen. Schau dir mal die CE-Konformitätskennzeichnungen von irgendeinem Produkt an. > > Kann ich die NSR auch ohne eine Norm erfüllen? > Kannst du gerne machen,/versuchen. Wenn aber irgendwelche Schäden auftreten bis du haftbar. Und wenn das auch noch in deinem Fachbereich fallen sollte wünsche ich dir viel Spass mit den Gerichten. > Kennt jemand einen Link, der dieses ganze Procedere auch für einen > Dummen wie mich beschreibt? > Schwer. Vielleicht beim VDE. Aus dem Grunde ist es ja ein Ausbildungsberuf ... > Danke
> Heißt das, ich kann mir irgendeine Norm herauspicken und wenn ich diese > einhalte, dann erfülle ich damit die Niederspannungsrichtlinie? Sprich, > es wird vermutet, dass ich die NSR erfülle? Sofern es eine passende Norm ist. Du darfst nicht die Aquariennorm heranziehen und "anwenden", wenn du eigentlich Rührstäbe oder Elektrorasenmäher baust. > Kann ich die NSR auch ohne eine Norm erfüllen? Natürlich. Normerfüllung ist freiwillig. Du verlierst eben die Vermutungswirkung, und die ist Gold wert, wenn es hart auf hart kommt. Letztenendes wird die Nachweisproblematik natürlich nur verschoben: Statt Einhaltung der Richtlinie kannst du die Einhaltung einer darunter harmonisierten Norm nachweisen. Oder umgekehrt. Vorteil der Einhaltung der Norm: * Die Prüfinstitute geben dir ein Zertifikat darauf. Auf Einhaltung der Richtlinie direkt eher nicht, denn da haben die keine Erfahrungswerte und eigene hausinterne Richtschnüre. * Die Norm ist wesentlich konkreter. Das hilft bei der Entwicklung. Aber auch vor Gericht, wenn es hart auf hart kommt, ist der Nachweis der Einhaltung einfacher, denn schwammigen Wortlaut in der Richtlinie kann man in alle RIchtungen und in allen Schattierungen auslegen. > Kennt jemand einen Link, der dieses ganze Procedere auch für einen > Dummen wie mich beschreibt? Nein, spontan nicht. Suchen nach "New Approach" könnte etwas zutage fördern.
Danke erstmal! Wenn ich die Sache richtig sehe, dann ist das Amtsblatt eine Liste an "freigegebenen" Normen ohne eine rechtliche Bindung. Diese liegt woanders, Maschinenrichtlinie und/oder Niederspannungsrichtlinie? Willi
Willi Wacker schrieb: > Danke erstmal! > > Wenn ich die Sache richtig sehe, dann ist das Amtsblatt eine Liste an > "freigegebenen" Normen ohne eine rechtliche Bindung. Diese liegt > woanders, Maschinenrichtlinie und/oder Niederspannungsrichtlinie? > eher Nein. Es ist eine Liste aller Normen die im Zuge der EU Harmonisierung weggefallen und durch anderes neue Normen (die hier zum Teil nicht wiedergegeben sind) ersetzt worden sind. Das kann man schon in der in der ersten Spalte erkennen. Cenelec -> http://de.wikipedia.org/wiki/CENELEC Laut Wikipedia ist der "Verein" 1973 gegründet worden, das kann auch stimmen. Ich kann mich noch daran erinnern das zu Zeiten meiner Ausbildung einige Normen sich wegen CENELEC geändert haben. Die Liste dürfte keine vollständige Liste sein. Auch mußt du dich ggf. auch an die TAB -> http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anschlussbedingungen halten. Die Bindung an diese Normen besteht dadurch, das diese einen Gesetzescharakter haben. wenn du dich nicht daran hällt und es passiert ein Unfall musst DU es beweisen, das DU die Normen einghalten hast. Dazu gehören z.B. Prüfprotokolle. z.B. Im Ramen eines Neubaus ist der Elektrofachbetrieb (Handwerk/Industrie) verpflichtet eine sogenannte "Erstzuschaltung" zu machen. Dazu gehört z.B. eine Schleifenstrommessung
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