Forum: Offtopic Frage zu Amtsblatt - Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie


von Willi W. (williwacker)


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Hallo Allerseits,

wir müssen ja die Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) einhalten.

Hierzu gibt es auch ein Amtsblatt der EG, z.B. hier:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:245:FULL:DE:PDF
(2,7MB groß, daher nicht angehangen)

In diesem Amtsblatt stehen eine Liste von Normen, die alle zur 
Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie herangezogen werden können.

Jetzt zu meiner Frage:

Heißt das, ich kann mir irgendeine Norm herauspicken und wenn ich diese 
einhalte, dann erfülle ich damit die Niederspannungsrichtlinie? Sprich, 
es wird vermutet, dass ich die NSR erfülle?

Kann ich die NSR auch ohne eine Norm erfüllen?

Kennt jemand einen Link, der dieses ganze Procedere auch für einen 
Dummen wie mich beschreibt?

Danke

von Hans Ulli K. (Gast)


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Willi Wacker schrieb:
> Hallo Allerseits,
>
> wir müssen ja die Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) einhalten.
>
> Hierzu gibt es auch ein Amtsblatt der EG, z.B. hier:
>
> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:245:FULL:DE:PDF
> (2,7MB groß, daher nicht angehangen)
>
> In diesem Amtsblatt stehen eine Liste von Normen, die alle zur
> Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie herangezogen werden können.
>
Wen ich das richtig gelsen habe sind einige alte Normen, durch neue 
Normen ersetzt worden..
ggf. sind auch komplett neue Normen hinzugekommen, für Bereiche die 
nicht durch eine Norm abgedeckt worden sind (bzw. es nur nationale 
Normen gab).

> Jetzt zu meiner Frage:
>
> Heißt das, ich kann mir irgendeine Norm herauspicken und wenn ich diese
> einhalte, dann erfülle ich damit die Niederspannungsrichtlinie? Sprich,
> es wird vermutet, dass ich die NSR erfülle?

Du darfst dir nicht eine Norm herauspicken, sondern musst Normen die in 
deinem Anwendungsfall zutreffen erfüllen.
Dazu mußt du ggf. auch einen Nachweis abgeben. Das bekannte CE Siegel 
lässt grüßen.

Schau dir mal die CE-Konformitätskennzeichnungen von irgendeinem Produkt 
an.

>
> Kann ich die NSR auch ohne eine Norm erfüllen?
>

Kannst du gerne machen,/versuchen.
Wenn aber irgendwelche Schäden auftreten bis du haftbar.
Und wenn das auch noch in deinem Fachbereich fallen sollte wünsche ich 
dir viel Spass mit den Gerichten.

> Kennt jemand einen Link, der dieses ganze Procedere auch für einen
> Dummen wie mich beschreibt?
>

Schwer.
Vielleicht beim VDE.

Aus dem Grunde ist es ja ein Ausbildungsberuf ...

> Danke

von Stefan R. (srand)


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> Heißt das, ich kann mir irgendeine Norm herauspicken und wenn ich diese
> einhalte, dann erfülle ich damit die Niederspannungsrichtlinie? Sprich,
> es wird vermutet, dass ich die NSR erfülle?

Sofern es eine passende Norm ist. Du darfst nicht die Aquariennorm 
heranziehen und "anwenden", wenn du eigentlich Rührstäbe oder 
Elektrorasenmäher baust.

> Kann ich die NSR auch ohne eine Norm erfüllen?

Natürlich. Normerfüllung ist freiwillig. Du verlierst eben die 
Vermutungswirkung, und die ist Gold wert, wenn es hart auf hart kommt.

Letztenendes wird die Nachweisproblematik natürlich nur verschoben: 
Statt Einhaltung der Richtlinie kannst du die Einhaltung einer darunter 
harmonisierten Norm nachweisen. Oder umgekehrt.

Vorteil der Einhaltung der Norm:

* Die Prüfinstitute geben dir ein Zertifikat darauf. Auf Einhaltung der 
Richtlinie direkt eher nicht, denn da haben die keine Erfahrungswerte 
und eigene hausinterne Richtschnüre.

* Die Norm ist wesentlich konkreter. Das hilft bei der Entwicklung. Aber 
auch vor Gericht, wenn es hart auf hart kommt, ist der Nachweis der 
Einhaltung einfacher, denn schwammigen Wortlaut in der Richtlinie kann 
man in alle RIchtungen und in allen Schattierungen auslegen.

> Kennt jemand einen Link, der dieses ganze Procedere auch für einen
> Dummen wie mich beschreibt?

Nein, spontan nicht. Suchen nach "New Approach" könnte etwas zutage 
fördern.

von Willi W. (williwacker)


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Danke erstmal!

Wenn ich die Sache richtig sehe, dann ist das Amtsblatt eine Liste an 
"freigegebenen" Normen ohne eine rechtliche Bindung. Diese liegt 
woanders, Maschinenrichtlinie und/oder Niederspannungsrichtlinie?

Willi

von Hans Ulli K. (Gast)


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Willi Wacker schrieb:
> Danke erstmal!
>
> Wenn ich die Sache richtig sehe, dann ist das Amtsblatt eine Liste an
> "freigegebenen" Normen ohne eine rechtliche Bindung. Diese liegt
> woanders, Maschinenrichtlinie und/oder Niederspannungsrichtlinie?
>

eher Nein.
Es ist eine Liste aller Normen die im Zuge der EU Harmonisierung 
weggefallen und durch anderes neue Normen (die hier zum Teil nicht 
wiedergegeben sind) ersetzt worden sind.

Das kann man schon in der in der ersten Spalte erkennen.
Cenelec -> http://de.wikipedia.org/wiki/CENELEC

Laut Wikipedia ist der "Verein" 1973 gegründet worden, das kann auch 
stimmen. Ich kann mich noch daran erinnern das zu Zeiten meiner 
Ausbildung einige Normen sich wegen CENELEC geändert haben.

Die Liste dürfte keine vollständige Liste sein.
Auch mußt du dich ggf. auch an die TAB -> 
http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anschlussbedingungen
halten.

Die Bindung an diese Normen besteht dadurch, das diese einen 
Gesetzescharakter haben. wenn du dich nicht daran hällt und es passiert 
ein Unfall musst DU es beweisen, das DU die Normen einghalten hast. 
Dazu gehören z.B. Prüfprotokolle.

z.B.

Im Ramen eines Neubaus ist der Elektrofachbetrieb (Handwerk/Industrie) 
verpflichtet eine sogenannte "Erstzuschaltung" zu machen.
Dazu gehört z.B. eine Schleifenstrommessung

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