Forum: Offtopic Probleme bei einem Tafelgeschäft


von Jürgen W. (lovos)


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Vor einem Monat knickte der Preis von Wertmetallen etwas ein, da dachten 
wir es wäre der Zeitpunkt um ein paar Silber-Münzen zu kaufen zur 
Wertanlage.
In der Großstadt gibt es einen Händler, der diese gegen bares verkauft.
Allerdings muss man das ein paar Tage vorher bestellen, da er die 
Barren/Münzen vorher besorgen muss.
So machte ich das (zum ersten Mal) und rief an und bestellte Münzen für 
ca 5kEur, den Preis machten wir fest aus. Die Lieferung sollte auf alle 
Fälle nächste Woche erfolgen, sie würden mich anrufen und bekäme gleich 
eine Email mit einer Nummer, die ich bei Übergabe nennen muss.
Die Münzen sind schon in einem Tresor in Frankfurt und werden gleich 
geliefert.

Es kam keine Email und die nächste Woche auch nicht.
Da war ich beruhigt, da der Silberpreis weiter nachgab, und ich aus dem 
Geschäft heraus war.
Die dritte Woche auch keine Email oder Anruf.
Aber in der vierten sagten sie mir aufs Band, ich könnte die Münzen 
abholen.

Zuerst reagierte ich nicht, dann erfolgte die Woche drauf wieder ein 
Anruf, den ich entgegennahm. Der Verkäufer hatte so ein Ton wie ein 
Autohändler drauf. Geschäft sei Geschäft, der Preis wäre ausgemacht, die 
paar Tage Verzug machen nichts ...
Da war ich platt, da die paar Tage Verzug 2 Wochen waren. Insgesamt 22 
Tage sind etwas viel, um Münzen von Frankfurt in eine andere Großstadt 
zu bringen.
Da sagte ich, ich hätte gar keine Email-Bestätigung bekommen. Das wollte 
er überprüfen und so bekam ich gestern eine Re-Sent-Email, die er mir 
angeblich schon Anfang Apr. schickte.

Ich schrieb ihm zurück, dass es sich um einen sehr langen Verzug handelt 
und dieser den Rücktritt vom Geschäft ermöglicht. Eine Antwort/Anruf kam 
darauf nicht mehr.

Mir ist klar, dass er bei solch langen Lieferzeiten nie einen Verlust 
einfährt. Sinkt der Preis, dann kann man den Käufer zwingen die Ware zu 
kaufen. Steigt der Preis, dann kann er sich plötzlich an das Geschäft 
nicht mehr erinnern und verkauft die Sachen zum höheren Tagespreis.

Ich frage mich, sind diese Händler wirklich so verlogen, dass sie mir 
eine gefakte Email vorspielen? Dann müsste man auch fragen, ob die 
Münzen wirklich echt sind.

von D. I. (Gast)


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Jürgen W. schrieb:
> In der Großstadt gibt es einen Händler, der diese gegen bares verkauft.

Und was hat dich daran gehindert "in der Großstadt" ein entsprechendes 
Edelmetallhaus wie Degussa aufzusuchen und dir dort anonym Edelmetall zu 
besorgen? Ich finde das klingt schon wieder sehr dubios.

von Florian *. (haribohunter)


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Puh, Ich kenne Deinen Händler nicht. Hatte bisher keine Probleme derart. 
Aber in einem ähnlichen Fall würde ich auch nicht kaufen/verkaufen 
wollen.
Vieleicht suchst Du Dir in den entsprechenden Fachforen einen 
vertrauenswürdigen Verkäufer. Ware gegen Geld und fertig. Ein Verzug 
verkompliziert alles. Falsches Silber... so wertvoll ist das Zeuch nun 
auch wieder nicht.

von Jürgen W. (lovos)


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> Edelmetallhaus wie Degussa aufzusuchen

Diese gibt es in meiner Großstadt nicht. (Großstadt = Stadt mir >500000 
Einwohnern)
Dieser Händler war überhaupt der einzige seriöse, der Verkauf gegen bar 
anbietet.

In Frankfurt hat man natürlich mehr Möglichkeiten 
(muenzkabinett-frankfurt.de)

von Jürgen W. (lovos)


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> Vieleicht suchst Du Dir in den entsprechenden Fachforen einen
> vertrauenswürdigen Verkäufer

Ich habe eher das Vertrauen in Wertmetall-Anlagen verloren.
Man kann diese nur wieder an Händler/Banken verkaufen, und die machen 
was sie wollen.

Vor ein paar Jahren hat ein jemand einen 250gr Gold-Barren bei Ebay 
versteigert.
Der ging sehr unter Wert weg.
Privat kauft nicht solche Anlagen von Privat, und schon hat keinen 
richtigen Markt.

Aber, wenn, dann würde ich zu www.degussa-goldhandel.de nach Frankfurt 
fahren.

von Purzel H. (hacky)


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Logisch nutzt ein Haendler seinen Spielraum aus. Es geht um seinen 
Verdienst. Ich wuerd physisches Metall nur ueber den Tisch kaufen. 
Hingehen, und Ware gegen Geld. Auch wenn das bedeutet ein paar kilometer 
zu machen.

Gold in der Bucht verkloppen ... tsssss. Sowas. Niemand zahlt mehr als 
als der kurs auf der Bank. dort kann man wenigsten hingehen und 
mitnehmen.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Wenn Du den Händler nicht durch eine Fristsetzung in Verzug gesetzt hast 
und das Geschäft nicht ausdrücklich mit einer Frist für die Lieferung 
abgeschlossen wurde, ist er auch nicht in Verzug und Du musst die Münzen 
abnehmen.

Hättest ja auch einfach mal eine Mail mit einer Frist absenden können, 
aber nein, du hast ja darauf spekuliert, dass die Sache im Sand 
verläuft, um keine Verluste einzufahren.

Immer dieses Gewäsch von Leuten die sich verzockt haben und dann 
behaupten sie seien abgezockt worden.

vlg

 Timm

von Jürgen W. (lovos)


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> nicht durch eine Fristsetzung in Verzug gesetzt

Das ist die Frage. Bei Rechnungen braucht es keine Mahnung, wenn als 
Zahlungsziel ein konkretes Datum angeben ist. Bei der Formulierung 
"innerhalb 30 Tagen" muss eine Rechnung angemahnt werden um den 
Zahlungspflichtigen in Verzug zu setzen.
Ich vermute, dass es bei der Lieferung von Waren und Dienstleistung 
ähnlich ist.

Da bei dem mündlichen Geschäft das "Ende nächster Woche" als Limit 
genannt wurde, war eine Fristsetzung als auch ein konkreter Tag da, und 
somit nicht extra abgemahnt werden.
Aber es war mündlich, den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr.

Bei dem Geschäft würde er ca. 500€ verdienen, ich weiß nicht ob es sich 
lohnt, von der Telekom die Verbindungsdaten und aufgezeichneten 
Gespräche geben zu lassen. Wahrscheinlich würde er dazu erst einen 
richterlichen Beschluss brauchen. Aber diesen bekommt man leicht.

Ich halte es fast schon für sittenwridrig, einen volatilen 
Edelmetall-Kurswert auf unbestimmte Zeit einfrieren zu wollen. Das 
widerspricht irgendwie dem Wesen dieses Handels.

von Uhu U. (uhu)


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Jürgen W. schrieb:
> Ich halte es fast schon für sittenwridrig, einen volatilen
> Edelmetall-Kurswert auf unbestimmte Zeit einfrieren zu wollen. Das
> widerspricht irgendwie dem Wesen dieses Handels.

Dabei kommt es wohl darauf an, in welche Richtung sich der Preis 
verändert hat ;-)

von Jürgen W. (lovos)


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> Dabei kommt es wohl darauf an, in welche Richtung sich der Preis verändert hat 
;-)
Dann hätte ich gerne gekauft.
Aber ich hätte keine Belege über das Geschäft gehabt.

von Uhu U. (uhu)


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Womit sich die Sittenwidrigkeit wohl erledigt hat...

von Dave B. (gaston)


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Ist die ganze Münzen statt Barren-Geschichte eigentlich nicht auch so 
was?

Barren ist Barren ist Barren. Je nach Größe, sein Gewicht wert.

Findige Händler wollen einem immer seltsame Münzprägungen aufschwatzen.

Münzpreis ja meist = Gewichtspreis + ???
Schlussendlich werden die vom Edelmetallhändler auch nur eingeschmolzen, 
da ist der ???-Aufpreis futsch. Den interessiert nicht was das für eine 
Tolle Prägung ist und welchen Sammlerwert sowas hat.

Gold und Geschmeide wird ja auch nur nach Gewicht zurückgekauft und 
nicht weil das so schmuck ist, sonder knack-zack die edlen Steine 
rausgebrochen und ab in den Schmelztiegel.

von Erwin M. (nobodyy)


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Der Formulierung "Die Lieferung sollte auf alle Fälle nächste Woche 
erfolgen" nach handelt es sich hier um einen Fixkauf, genauer relatives 
Fixgeschäft:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fixgesch%C3%A4ft#Relatives_Fixgesch.C3.A4ft

Und das berechtigt zum Rücktritt ohne Fristsetzung gemäß den §§ 346 
Absatz 1, 323 Absatz 1, 2 Nr. 2 BGB.
Zudem handelt es sich durch Telefon und Email um ein Fernabsatzgeschäft 
mit 14-tägiger Widerrufsfrist, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem die 
Wiederrufsbelehrung zugestelt wurde.
Also:
1.) Widerruf gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB, d. h. 
es gibt damit keinen Kaufvertrag.
und hilfsweise
2.) Rücktritt ohne Fristsetzung gemäß den §§ 346 Absatz 1, 323 Absatz 1, 
2 Nr. 2 BGB.

Daneben ist wichtig keinen Cent zu zahlen, weil das als 
Zugeständnis/Einwilligung gewertet wird.

Und für Wertmetalle empfiehlt auch der ARD Ratgeber Geld die Degussa, 
weil sie die geringste Spanne zwischen Ver- und Ankaufspreis hat.

von Stefan R. (srand)


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Jürgen W. schrieb:
> ich weiß nicht ob es sich
> lohnt, von der Telekom die Verbindungsdaten und aufgezeichneten
> Gespräche geben zu lassen. Wahrscheinlich würde er dazu erst einen
> richterlichen Beschluss brauchen. Aber diesen bekommt man leicht.

Haha, erzähl doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage die Telekom auch nur 
mit dir sprechen sollte.

von Jürgen W. (lovos)


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Dieses  Jahr noch werden Münzen mit 7% MwSt verkauft, Barren mit 19%.
Das gibt einen Preisvorteil.
Bei gold ist die MwSt bei beiden 0.

> Womit sich die Sittenwidrigkeit wohl erledigt hat...
Nein, da mir die Festsetzung bei steigenden Kursen ohne schriftliches 
Dokument nichts nutzt.

von Stefan R. (srand)


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Erwin Meyer schrieb:
> Und das berechtigt zum Rücktritt ohne Fristsetzung gemäß den §§ 346
> Absatz 1, 323 Absatz 1, 2 Nr. 2 BGB.

In deiner Normenkette fehlt gleich zu Beginn das gesetzliche 
Rücktrittsrecht (oder die entsprechende vertragliche Vereinbarung), auf 
die der § 346 rekurriert.

von D. I. (Gast)


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Dave B. schrieb:
> Ist die ganze Münzen statt Barren-Geschichte eigentlich nicht auch so
> was?
>
> Barren ist Barren ist Barren. Je nach Größe, sein Gewicht wert.
>
> Findige Händler wollen einem immer seltsame Münzprägungen aufschwatzen.

Die Frage ist zu welchem Zweck man sich Edelmetall zulegt. Spekulation? 
Krisensicherung? Vermögensanonymisierung? usw....

Münzen sind z.B. aufwändiger zu fälschen als Barren.

von Stefan R. (srand)


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D. I. schrieb:
> Vermögensanonymisierung

Ach, das ist der aktuelle Euphemismus dafür.

von Jan H. (j_hansen)


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Jürgen W. schrieb:
> Ich frage mich, sind diese Händler wirklich so verlogen, dass sie mir
> eine gefakte Email vorspielen? Dann müsste man auch fragen, ob die
> Münzen wirklich echt sind.

Solche Händler sind mir auch immer ein bisschen unsympathisch und machen 
auf mich einen etwas windigen Eindruck. Deiner Geschichte nach kann ich 
aber nur erkennen, dass du in diesem Fall ziemlich verlogen agiert hast. 
Sei froh wenn du damit durchkommst, aber musst du dann auch noch andere 
Leute in den Dreck ziehen?

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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> Zudem handelt es sich durch Telefon und Email um ein Fernabsatzgeschäft
> mit 14-tägiger Widerrufsfrist, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem die
> Wiederrufsbelehrung zugestelt wurde.

Selbstverständlich nicht! Das wäre ja sehr praktisch. Lies mal §312 BGB 
Absatz 4.

Vlg
 Timm

von Jürgen W. (lovos)


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> dass du in diesem Fall ziemlich verlogen agiert hast.

Das verstehe ich nicht ganz.
Immerhin hat der Händler zuerst sich nicht an die Abmachung gehalten, 
und sich für die Lieferung lange Zeit gelassen. Beim Telefongespräch 
sagte er, die Münzen befänden sich in Frankfurt, sie könnten gleich 
geliefert werden. Da stimmt doch was nicht.


>aber musst du dann auch noch andere Leute in den Dreck ziehen?

??? Welche Leute sind das denn?

von Stefan R. (srand)


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Timm Reinisch schrieb:
> Lies mal §312 BGB Absatz 4.

Gibts nicht.

Hach, ich liebe juristische Diskussionen im Mikrocontroller-Forum.

Fast so sehr wie Programmiersprachendiskussionen im 
Mediengestalter-Forum.

von Stefan R. (srand)


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Erwin Meyer schrieb:
> Der Formulierung "Die Lieferung sollte auf alle Fälle nächste Woche
> erfolgen" nach handelt es sich hier um einen Fixkauf, genauer relatives
> Fixgeschäft:

Nein, das war wohl eher eine Aussage des Verkäufers, wann er zu liefern 
gedenkt, keine harte Anforderung des Käufers.

Zumindest lese ich das OP so.

Damit sind deine Überlegungen zu Fixgeschäft hinfällig.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Stefan Rand schrieb:
> Timm Reinisch schrieb:
>> Lies mal §312 BGB Absatz 4.
>
> Gibts nicht.

sehr gut! Fleißkärtchen! Das nächste Fleißkärtchen gibt es, wenn Du 
herausgefunden hast, welcher der Buchstaben a,b,c oder d angehängt 
werden muss, damit es in dem resultierenden Paragraphen um Widerrufs- 
und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen geht.

Grüße

 Timm

von Stefan R. (srand)


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Timm Reinisch schrieb:
>>> Lies mal §312 BGB Absatz 4.
>>
>> Gibts nicht.
>
> sehr gut! Fleißkärtchen! Das nächste Fleißkärtchen gibt es, wenn Du
> herausgefunden hast, welcher der Buchstaben a,b,c oder d angehängt
> werden muss, damit es in dem resultierenden Paragraphen um Widerrufs-
> und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen geht.

Ich mache doch nicht deine Arbeit.

Aber schön, daß du deinen Fehler nicht eingestehen willst.

von P. M. (o-o)


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Angenommen, du hättest anstatt Silber eine Ladung frischen Fisch 
gekauft, aber keine Lieferfrist abgemacht. Der Händler lässt sich aber 
Zeit mit der Lieferung, der Fisch verdirbt. Dann käme wohl auch niemand 
auf die Idee, eine juristische Diskussion loszutreten, sondern es ist 
völlig klar, dass der Händler keine Ansprüche mehr hat. Genau gleich 
sehe ich es beim Silber.

von Stefan R. (srand)


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Ah ja. Du konstruierst ein Beispiel, das völlig anders ist ("Fisch 
verdorben"), aber alles ist "völlig gleich". Klaaaar.

Nebenbei: In deinem Beispiel könnte der Händler entweder anderen Fisch 
liefern, oder ,wenn das unmöglich ist, dann ist nach Unmöglichkeitsrecht 
des BGB zu verfahren.

Das Silber ist jedoch zweifellos noch lieferbar.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Stefan Rand schrieb:
> aber alles ist "völlig gleich"

Noch nie was von Silberfischen gehört? 
(http://de.wikipedia.org/wiki/Silberfischchen ;-)

von J. A. (gajk)


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Jürgen W. schrieb:

> Ich halte es fast schon für sittenwridrig, einen volatilen
> Edelmetall-Kurswert auf unbestimmte Zeit einfrieren zu wollen. Das
> widerspricht irgendwie dem Wesen dieses Handels.

1. So seriös wie vermutet ist der Händler wohl nicht.
2. Für die Zukunft einen Preis ausmachen ist im Grunde genommen ein 
Termingeschäft. Der Händler schiebt bei ihm angenehmen Kursentwicklungen 
einfach Lieferschwierigkeiten vor und macht nie Verlust.
3. Wenn man keine Möglichkeit hat, die Echtheit nachzuprüfen, würde ich 
Münzen nur gegen bar bei einer Bank kaufen und die Kaufunterlagen gut 
aufheben.
4. Ein Bekannter war im Jahr 2008 bei uns und damals wohl im Goldrausch. 
Nur mit viel Mühe konnte ich ihn davon abhalten, auf dem Flohmarkt!!! 
einen "Goldring" zu kaufen. Die menschliche Gier und die damit 
verbundene Dummheit sind unendlich.

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