Patent -> Halbes Gerät verkaufen

OP #3168835
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Wie ist das eigentlich mit einem Gerät, das nicht einfach so verkauft 
werden darf, weil es dafür ein Patent gibt.
Wenn man nun den Knackpunkt, den das Patent ausmacht, weglässt, aber die 
nötigen Teile auch anbietet (wobei der Käufer das selber zusammenbauen 
muss), ist es dann wiederum legal das Gerät zu verkaufen?
#3168879
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> Wie ist das eigentlich mit einem Gerät, das nicht einfach so verkauft
> werden darf, weil es dafür ein Patent gibt.
> Wenn man nun den Knackpunkt, den das Patent ausmacht, weglässt, aber die
> nötigen Teile auch anbietet (wobei der Käufer das selber zusammenbauen
> muss), ist es dann wiederum legal das Gerät zu verkaufen?

Nein, weil Das dann ein Bausatz ist der dieses Patent verwendet.

Du darfst noch nicht mal für die Bauanleitung was verlangen ohne 
Patentgebühr zu zahlen.

Auch Bauanleitung kostenlos und passender Kit ist lizenzpflichtig.

Nur die rein private Verwendung eines Patents ist zulässig.

Grüße Löti
#3169075
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Mike Mike schrieb:
> Der Aufbauplan kann ja Open Source von jemand anders sein? Muss ja nicht
> ich die Idee liefern. Es ist fast schon ersichtlich, wie man es selber
> machen könnte. Aber es ist zuviel Aufwand, evtl. sollte ich den
> Patenthalter mal kontaktieren

Den Patentinhaber zu fragen ob für xy Gebühren anfallen, ist so, als 
wenn du einen Patentanwalt fragst ob es sich lohnt yz patentieren zu 
lassen.

Oder in anderem Zusammenhang, frag den Verkäufer ob sein Produkt besser 
ist als das eines Anderen.


bye uwe
OP #3169168
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Unter anderem wäre bei meiner Idee eine Zahnradpumpe (hat nichts mit dem 
oben erwähnten Patent zu tun) evtl. von Nutzen.

Ich habe etwas recherchiert und herausgefunden, dass es viele Patente 
gibt, die aber spezielle Zahnradpumpen abdecken.

Ist eine Zahnradpumpe von dem Typ: 
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f8/Gear_pump_animation.gif

patentiert? Und wie findet man sowas raus?
#3169217
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Dann mußt du bestehende Patente natürlich beachten.

Allerdings zeigt die Animation, die du verlinkt hast, nur das Prinzip 
der Zahnradpumpe. Patente, die auf das Prinzip mal angemeldet wurden, 
dürften längst abgelaufen sein.

Noch gültige Patente beziehen sich wohl auf spezielle 
Konstruktionsdetails, die irgendwas am Grundprinzip verbessern.

Du wirst im Zweifelsfall kaum um eine professionelle Patentrecherche 
herum kommen, wenn du deine Konstruktion fertig hast.
#3169233
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Die Frage ist, ob es sich wegen einer popligen Zahnradpumpe lohnt 
solchen Aufwand zu treiben. Transistoren bastelst du doch auch nicht 
selbst, oder?

Sieh zu, daß du ein fertiges Teil findest, das deine Anforderungen 
abdeckt.

Wenn das zu teuer ist, nimm das als Hinweis, daß du mit dem Gerät eh 
nichts verdienen wirst, weil auf Zahnradpumpen spezialisierte Hersteller 
alles in allem günstiger produzieren können, als jedes 
Zahnradpumpen-Greenhorn.
#3169265
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Dann bau doch. Wenn du niemandem sagst was der Witz an der Pumpe ist, 
und auch deren Eigenschaften nicht speziell bewirbst muss der 
Patenthalter erst mal herausfinden, dass sein Patent verletzt wurde. Und 
wenn es dann nach 10 Millionen Stueck trotzdem zu einer Anklage kommt, 
laesst du den Laden hochgehen. Selbst bist du natuerlich nur unwissender 
Angestellter.
#3171927
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Uhu Uhuhu schrieb:

> Patente, die auf das Prinzip mal angemeldet wurden,
> dürften längst abgelaufen sein.

Das ist leider falsch, es gibt z.B. ein gültiges Patent auf eine 
Umschaltung zwischen einer Einweggleichrichtung (1 diode) auf eine 
Zweiweggleichrichtung ( 4 Dioden ) an Kernbohrern, die zwar im Kern 100 
Jahre alt, aber für diesen speziellen Anwendungsfall heute noch gültig 
ist (noch so 3-4 Jahre).

Ciao
Willi

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