Wie ist das eigentlich mit einem Gerät, das nicht einfach so verkauft werden darf, weil es dafür ein Patent gibt. Wenn man nun den Knackpunkt, den das Patent ausmacht, weglässt, aber die nötigen Teile auch anbietet (wobei der Käufer das selber zusammenbauen muss), ist es dann wiederum legal das Gerät zu verkaufen?
> Wie ist das eigentlich mit einem Gerät, das nicht einfach so verkauft > werden darf, weil es dafür ein Patent gibt. > Wenn man nun den Knackpunkt, den das Patent ausmacht, weglässt, aber die > nötigen Teile auch anbietet (wobei der Käufer das selber zusammenbauen > muss), ist es dann wiederum legal das Gerät zu verkaufen? Nein, weil Das dann ein Bausatz ist der dieses Patent verwendet. Du darfst noch nicht mal für die Bauanleitung was verlangen ohne Patentgebühr zu zahlen. Auch Bauanleitung kostenlos und passender Kit ist lizenzpflichtig. Nur die rein private Verwendung eines Patents ist zulässig. Grüße Löti
Ah Okay, d.h. es wäre nur legal, wenn es das halb fertige Gerät wäre, aber der Kunde selber schauen muss, wie er es vervollständigt.
> Ah Okay, d.h. es wäre nur legal, wenn es das halb fertige Gerät wäre, > aber der Kunde selber schauen muss, wie er es vervollständigt. Auch da mußt Du einen Aufbauplan mitliefern und damit... . Grüße Löti
Der Aufbauplan kann ja Open Source von jemand anders sein? Muss ja nicht ich die Idee liefern. Es ist fast schon ersichtlich, wie man es selber machen könnte. Aber es ist zuviel Aufwand, evtl. sollte ich den Patenthalter mal kontaktieren
> Aber es ist zuviel Aufwand, evtl. sollte ich den Patenthalter mal > kontaktieren Na endlich. Grüße Löti
Mike Mike schrieb: > Der Aufbauplan kann ja Open Source von jemand anders sein? Muss ja nicht > ich die Idee liefern. Es ist fast schon ersichtlich, wie man es selber > machen könnte. Aber es ist zuviel Aufwand, evtl. sollte ich den > Patenthalter mal kontaktieren Den Patentinhaber zu fragen ob für xy Gebühren anfallen, ist so, als wenn du einen Patentanwalt fragst ob es sich lohnt yz patentieren zu lassen. Oder in anderem Zusammenhang, frag den Verkäufer ob sein Produkt besser ist als das eines Anderen. bye uwe
Unter anderem wäre bei meiner Idee eine Zahnradpumpe (hat nichts mit dem oben erwähnten Patent zu tun) evtl. von Nutzen. Ich habe etwas recherchiert und herausgefunden, dass es viele Patente gibt, die aber spezielle Zahnradpumpen abdecken. Ist eine Zahnradpumpe von dem Typ: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f8/Gear_pump_animation.gif patentiert? Und wie findet man sowas raus?
Mike Mike schrieb: > Ist eine Zahnradpumpe von dem Typ: > http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f8... > > patentiert? Und wie findet man sowas raus? Willst du die selber bauen, oder willst du sie kaufen und einbauen?
Dann mußt du bestehende Patente natürlich beachten. Allerdings zeigt die Animation, die du verlinkt hast, nur das Prinzip der Zahnradpumpe. Patente, die auf das Prinzip mal angemeldet wurden, dürften längst abgelaufen sein. Noch gültige Patente beziehen sich wohl auf spezielle Konstruktionsdetails, die irgendwas am Grundprinzip verbessern. Du wirst im Zweifelsfall kaum um eine professionelle Patentrecherche herum kommen, wenn du deine Konstruktion fertig hast.
Okay, dafür gibt es Leute, die man bezahlt, und die finden das für dich bombensicher raus?
> Okay, dafür gibt es Leute, die man bezahlt, und die finden das für dich > bombensicher raus? Eher sündhaft teuer, Da kann man rumklagen bis man reif ist für die Hupfla... . Grüße Löti
Die Frage ist, ob es sich wegen einer popligen Zahnradpumpe lohnt solchen Aufwand zu treiben. Transistoren bastelst du doch auch nicht selbst, oder? Sieh zu, daß du ein fertiges Teil findest, das deine Anforderungen abdeckt. Wenn das zu teuer ist, nimm das als Hinweis, daß du mit dem Gerät eh nichts verdienen wirst, weil auf Zahnradpumpen spezialisierte Hersteller alles in allem günstiger produzieren können, als jedes Zahnradpumpen-Greenhorn.
Die Zahnradpumpe die ich bräuchte ist leider viel zu klein, habe bisher keinen Hersteller gefunden. Daher eben der Selbstbau
Dann bau doch. Wenn du niemandem sagst was der Witz an der Pumpe ist, und auch deren Eigenschaften nicht speziell bewirbst muss der Patenthalter erst mal herausfinden, dass sein Patent verletzt wurde. Und wenn es dann nach 10 Millionen Stueck trotzdem zu einer Anklage kommt, laesst du den Laden hochgehen. Selbst bist du natuerlich nur unwissender Angestellter.
Na. Dann heisst es eben abdruecken. Manchmal muss muss man einen Prozentsat des Verkaufspreises abdruecken. Der Patentinhaber sollte dann nur noch wissen, wieviel 1000 stueck pro Jahr du verkloppen willst.
Uhu Uhuhu schrieb: > Patente, die auf das Prinzip mal angemeldet wurden, > dürften längst abgelaufen sein. Das ist leider falsch, es gibt z.B. ein gültiges Patent auf eine Umschaltung zwischen einer Einweggleichrichtung (1 diode) auf eine Zweiweggleichrichtung ( 4 Dioden ) an Kernbohrern, die zwar im Kern 100 Jahre alt, aber für diesen speziellen Anwendungsfall heute noch gültig ist (noch so 3-4 Jahre). Ciao Willi
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.