Hallo, ganz kurz: Wenn auf der öffentlichen (jedoch unbelebten) Straße vor unserem Haus, dort wo wir normalerweise parken, ein anderes Auto "unseren" Parkplatz belegt, regt sich Vater ein bisschen auf. Er sagt dann immer etwas von "Gewohnheitsrecht". Was ist das? Ich finde das immer etwas albern sich wegen so etwas aufzuregen und glaube nicht, dass man Anspruch hat, etwas machen zu können, nur weil man es gewöhnt ist. Was ist dieses Gewohnheitsrecht überhaupt?
Walter Reiter schrieb: > Was ist dieses Gewohnheitsrecht überhaupt? Ich bin kein Jurist, deshalb ist meine Antwort mit Vorsicht zu geniessen und evt. sogar falsch. Das, was dein Vater beschreibt, fällt meiner Meinung nach nicht unter das Gewohnheitsrecht. Woher soll denn der andere wissen, dass dort immer dein Vater parkt? Ausserdem (so hab ichs jedenfalls verstanden) handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz, also darf dort jeder parkieren. Schau mal hier, hier, hier und hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht http://www.forum-hilfe.de/threads/9925-gewohnheitsrecht http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090804054906AARMZwv http://www.justanswer.de/anwalt-ch/7iy5k-thema-gewohnheitsrecht-beispiel-ein-handelsunternehmen-vertreibt.html Ja ich weiss, meine Links sind nicht gerade der Bringer...
Nachtrag: Hier Artikel 1 aus dem Schweizer ZGB (2008): 1 Das Gesetz findet auf alle Rechtsfragen Anwendung, für die es nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält. 2 Kann dem Gesetze keine Vorschrift entnommen werden, so soll das Gericht nach Gewohnheitsrecht und, wo auch ein solches fehlt, nach der Regel entscheiden, die er als Gesetzgeber aufstellen würde. 3 Es folgt dabei bewährter Lehre und Überlieferung. Ob man damit was anfangen kann, sei dahingestellt :) Mehr steht aber dazu nicht.
Für das Parken auf öffentlichem Straßenland --auch wenn das vor einem Privatgrundstück ist-- kann es kein "Gewohnheitsrecht" geben.
wenn er dort 30 jahre parkt, dann KÖNNTE es sei, dass er das recht darauf "ersessen" hat.. nachdem aber diese 30 jahre schon mehrfach unterbrochen wurden (weil eben jemand anderer dort parkte) .. schauts schlecht aus.. allerdings wird er wohl (auch theoretisch ) nie das "alleinige" parkrecht bekommen können
Ich denke es gilt zu unterscheiden was genau ersitzen bedeutet. Bedeutet das, dass mir keiner mehr verbieten kann dort zu parken oder bedeutet es, dass ich anderen verbieten kann dort zu parken?
Dann erklär ihm lieber, dass er kein "Gewohnheitsrecht" hat. Es würde ja bedeuten, dass es in der Rechtssprechung "Gewohnheit" ist, anliegende Parkplätze den Bewohnern zuzusprechen und dass es gesetzlich nicht geregelt wäre, dass jeder da parken kann. Es erspart ihm jedenfalls, vom Parker ausgelacht zu werden. Muss er halt ein paar Meter laufen oder auf dem Grundstück parken. Wer keine Sorgen hat, macht sich welche.. :-)
Auf öffentliches Straßenland ist das Konzept des Ersitzens etwas sowieso nicht anwendbar. Im übrigen wird das Auto in den --hypothetischen-- 10 Jahren Dauernutzung des Parkplatzes auch mal bewegt worden sein (wozu sonst dient so ein Auto?) und spätestens damit sind die 10 Jahre unterbrochen. Außerdem müsste, damit ein tatsächliches Eigentumsrecht entsteht, der Parkplatz bereits zu Beginn der Nutzungsdauer als Eigentum angesehen werden: "Dabei schadet beim Besitzerwerb schon die grob fahrlässige Unkenntnis, dass er kein Eigentum erworben hat." Daß das Abstellen eines Autos auf öffentlichem Straßenland keinen Grundbesitzerwerb an der Parkfläche bedeutet, sollte allgemein verständlich sein. Außerdem: Da ein Auto turnusmäßig einer Hauptuntersuchung unterzogen werden muss, wenn es auf öffentlichem Straßenland auch nur herumstehen soll, ist es auch ausgeschlossen, daß es 10 Jahre unbewegt am gleichen Platz gestanden haben könnte, denn von Hausbesuchen der entsprechenden Prüforganisationen (TÜV, Dekra etc.) habe ich noch nie etwas gehört. Wenn also der Herr Autoparker einen eigenen Parkplatz haben möchte, dann muss er den auf eigenem Grund und Boden einrichten, also auf seinem Grundstück.
> Im übrigen wird das Auto in den --hypothetischen-- 10 Jahren > Dauernutzung des Parkplatzes auch mal bewegt worden sein Und wenn nicht, hat er sich strafbar gemacht, denn er darf seine wegen TÜV-Überschreitung zwangsabgemeldete Schrottmöhre nicht einfach auf öffentlicher Strasse stehen lassen.
Michael Bertrandt schrieb: > Und wenn nicht, hat er sich strafbar gemacht, > denn er darf seine wegen TÜV-Überschreitung > zwangsabgemeldete Schrottmöhre nicht einfach > auf öffentlicher Strasse stehen lassen. Es sei denn, er hätte einen Prüfer gefunden, der bei Ihm zu Hause die Untersuchung macht. Gibt es eigentlich eine mobile Bremsprüfstation? ;) Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mich solche Leute auch aufregen. Die gibt es vor allem in dörflicher Umgebung. Ich lasse mein Auto stehen, komme wieder, hängt ein Zettel dran: "Das ist mein Parkplatz, machen Sie diesen frei und denken Sie nicht einmal darüber nach, hier noch einmal zu parken" - so oder so ähnlich. Dummerweise neigen solche Leute auch dazu, etwas dummes zu tun, wie z.B. mal mit dem Schlüssel an der Seite des Autos langzuziehen. Oder einen einzuparken. Da man solche Leute nie erwischt, trägt man dann selbst den Schaden. Tja...
Walter Reiter schrieb: > Was ist dieses Gewohnheitsrecht überhaupt? Zitat aus "King of Queens": " ich geh hier, ich wohn hier, ich heiz hier -> Gehwohnheizrecht " Dennis
Ein mehrere Häuser entfernter Nachbar hat sich an seinen Gartenzaun zwei Schilder gehängt: "Anwohner möchten hier auch gern parken!" Eventuell bringt auch ein Schild mit dem weißen P auf blauem Hintergrund und "Parken nur für Grundstückseigentümer!" was, falls man sowas überhaupt aufhängen darf. Naja, dann gibt es noch die dreisten Leute, die sich trotzdem hinstellen.
Andi $nachname schrieb: > Eventuell bringt auch ein Schild mit dem weißen P auf blauem Hintergrund > und "Parken nur für Grundstückseigentümer!" was, da es nicht sein Grundstück ist kann er das ja wohl vergessen
Andi $nachname schrieb: > Naja, dann gibt es noch die dreisten Leute, > die sich trotzdem hinstellen. Sowas! Und das auf einer öffentlichen Straße, die mit Steuergeldern gebaut wurde. Frechheit, was die sich so rausnehmen. Also manchmal muss man sich schon fragen...
Christian R. schrieb: > öffentlichen Straße, die mit Steuergeldern > gebaut wurde Informiere Dich mal, was die Anwohner von Nebenstraßen auf dem Lande "dazubezahlen" mussten, dann relativiert sich das mit den Steuergeldern. Und nein, mich stören fremde Autos vor meinem Grundstück nicht, solange sie mir nicht die Einfahrt zuparken. ...
Wir haben auch solche Nachbarn, die sich furchtbar aufregen können, wenn sich ein Lieferwagen auf "ihren" Platz auf der Straße stellt. Die gehen dann auch hin und beschimpfen diese ahnunglosen Automobilisten. Solche Leute sind einfach nur dumm weil sie nicht in der Lage sind mal herauszufinden, ob da was erlaubt ist oder nicht. Bei der Gelegenheit würden sie dann vielleicht auch feststellen, dass es so was wie Gemeinderegeln gibt, die z. B. das Rasenmähen in der Mittagszeit und dass Schneiden von Hecken in der Vogelbrutzeit verbieten. Aber da ist man ja dann selbst betroffen...
Dimitri Roschkowski schrieb: > Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mich solche Leute auch aufregen. Die > gibt es vor allem in dörflicher Umgebung. Ich lasse mein Auto stehen, > komme wieder, hängt ein Zettel dran: "Das ist mein Parkplatz, machen Sie > diesen frei und denken Sie nicht einmal darüber nach, hier noch einmal > zu parken" - so oder so ähnlich. Etwa so: http://www.spassfieber.de/bilder/konsequenzen-konsigwenzen.html > Dummerweise neigen solche Leute auch dazu, etwas dummes zu tun, wie z.B. > mal mit dem Schlüssel an der Seite des Autos langzuziehen. Oder einen > einzuparken. Ja, statt dass sie in der Kirche ihr Messingschild in der Sitzreihe mal aufpolieren...
Hannes Lux schrieb: > Informiere Dich mal, was die Anwohner von Nebenstraßen auf dem Lande > "dazubezahlen" mussten, dann relativiert sich das mit den Steuergeldern. Natürlich müssen die sich meist beteiligen, das ist nun mal bei Wohneigentum so. Trotzdem gehört ihnen die Straße nicht und in nicht gekennzeichneten Flächen darf jeder Parken. Aber klar, Doller-Andi muss natürlich immer erst mal schimpfen.
Es gibt natürlich auch einen, sagen wir mal, berechtigten Grund, wenn sich Anwohner einer Straße über "Fremdparker" aufregen -- wenn nämlich in der Nähe ein Bahnhof ist, und morgens die Umgebung des Bahnhofes als P+R-Parkplatz für Pendler genutzt wird, die in die nächste Großstadt fahren. Das aber hat mit "Gewohnheitsrecht" nichts zu tun, sondern ist verfehlte Verkehrsplanung der jeweiligen Gemeinde bzw. der nächstgrößeren Organisationseinheit (Kreis?). Abhilfe lässt sich schaffen, wenn die Bewohner der zugeparkten Areale sich organisieren und zum Landratsamt (oder wie auch immer das heißen mag) und die Einrichtung einer Anwohnerparkzone beantragen. Zeitgleich allerdings muss auch für ausreichend Ersatz für die P+R-Parker gesorgt werden, die ja immerhin den ÖPNV nutzen, um in "die Stadt" zu fahren, aber von ihren jeweiligen Dörfern aus erstmal zum Bahnhof kommen müssen (mit vermutlich zweimal am Tag verkehrenden Bussen o.ä., wie man das "vom Land" kennt ...). Ob das das eigentliche Problem im vorliegenden Fall ist, weiß allerdings nur der Threadstarter.
Lustigerweise kenne ich das Problem nur zu gut. Hier gibt es auch Teile der Stadt wo die Anwohner meinten, der öffentliche Parkplatz am Straßenrand vor ihrem Reihenhaus wäre ihr privates Eigentum. Manche Leute werden da richtig grantig. Immer wieder nervig-faszinierend...
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