Forum: Offtopic "Gewohnheitsrecht"


von Walter R. (improv)


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Hallo,
ganz kurz: Wenn auf der öffentlichen (jedoch unbelebten) Straße vor 
unserem Haus, dort wo wir normalerweise parken, ein anderes Auto 
"unseren" Parkplatz belegt, regt sich Vater ein bisschen auf. Er sagt 
dann immer etwas von "Gewohnheitsrecht".
Was ist das? Ich finde das immer etwas albern sich wegen so etwas 
aufzuregen und glaube nicht, dass man Anspruch hat, etwas machen zu 
können, nur weil man es gewöhnt ist.
Was ist dieses Gewohnheitsrecht überhaupt?

von B. S. (bestucki)


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Walter Reiter schrieb:
> Was ist dieses Gewohnheitsrecht überhaupt?

Ich bin kein Jurist, deshalb ist meine Antwort mit Vorsicht zu geniessen 
und evt. sogar falsch.

Das, was dein Vater beschreibt, fällt meiner Meinung nach nicht unter 
das Gewohnheitsrecht. Woher soll denn der andere wissen, dass dort immer 
dein Vater parkt? Ausserdem (so hab ichs jedenfalls verstanden) handelt 
es sich um einen öffentlichen Parkplatz, also darf dort jeder parkieren.

Schau mal hier, hier, hier und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
http://www.forum-hilfe.de/threads/9925-gewohnheitsrecht
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090804054906AARMZwv
http://www.justanswer.de/anwalt-ch/7iy5k-thema-gewohnheitsrecht-beispiel-ein-handelsunternehmen-vertreibt.html

Ja ich weiss, meine Links sind nicht gerade der Bringer...

von B. S. (bestucki)


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Nachtrag: Hier Artikel 1 aus dem Schweizer ZGB (2008):
1 Das Gesetz findet auf alle Rechtsfragen Anwendung, für die es nach 
Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält.
2 Kann dem Gesetze keine Vorschrift entnommen werden, so soll das 
Gericht nach Gewohnheitsrecht und, wo auch ein solches fehlt, nach der 
Regel entscheiden, die er als Gesetzgeber aufstellen würde.
3 Es folgt dabei bewährter Lehre und Überlieferung.


Ob man damit was anfangen kann, sei dahingestellt :) Mehr steht aber 
dazu nicht.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Für das Parken auf öffentlichem Straßenland --auch wenn das vor einem 
Privatgrundstück ist-- kann es kein "Gewohnheitsrecht" geben.

von Robert L. (lrlr)


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wenn er dort 30 jahre parkt,
dann KÖNNTE es sei, dass er das recht darauf "ersessen" hat..

nachdem aber diese 30 jahre schon mehrfach unterbrochen wurden (weil 
eben jemand anderer dort parkte) ..
schauts schlecht aus..

allerdings wird er wohl (auch theoretisch ) nie das "alleinige" 
parkrecht bekommen können

von Markus B. (mbo_ap)


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Ich denke es gilt zu unterscheiden was genau ersitzen bedeutet. Bedeutet 
das, dass mir keiner mehr verbieten kann dort zu parken oder bedeutet 
es, dass ich anderen verbieten kann dort zu parken?

von Rainer U. (r-u)


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Dann erklär ihm lieber, dass er kein "Gewohnheitsrecht" hat. Es würde ja 
bedeuten, dass es in der Rechtssprechung "Gewohnheit" ist, anliegende 
Parkplätze den Bewohnern zuzusprechen und dass es gesetzlich nicht 
geregelt wäre, dass jeder da parken kann.

Es erspart ihm jedenfalls, vom Parker ausgelacht zu werden. Muss er halt 
ein paar Meter laufen oder auf dem Grundstück parken.

Wer keine Sorgen hat, macht sich welche.. :-)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Auf öffentliches Straßenland ist das Konzept des Ersitzens  etwas 
sowieso nicht anwendbar.

Im übrigen wird das Auto in den --hypothetischen-- 10 Jahren 
Dauernutzung des Parkplatzes auch mal bewegt worden sein (wozu sonst 
dient so ein Auto?) und spätestens damit sind die 10 Jahre unterbrochen.

Außerdem müsste, damit ein tatsächliches Eigentumsrecht entsteht, der 
Parkplatz bereits zu Beginn der Nutzungsdauer als Eigentum angesehen 
werden: "Dabei schadet beim Besitzerwerb schon die grob fahrlässige 
Unkenntnis, dass er kein Eigentum erworben hat."

Daß das Abstellen eines Autos auf öffentlichem Straßenland keinen 
Grundbesitzerwerb an der Parkfläche bedeutet, sollte allgemein 
verständlich sein.

Außerdem: Da ein Auto turnusmäßig einer Hauptuntersuchung unterzogen 
werden muss, wenn es auf öffentlichem Straßenland auch nur herumstehen 
soll, ist es auch ausgeschlossen, daß es 10 Jahre unbewegt am gleichen 
Platz gestanden haben könnte, denn von Hausbesuchen der entsprechenden 
Prüforganisationen (TÜV, Dekra etc.) habe ich noch nie etwas gehört.

Wenn also der Herr Autoparker einen eigenen Parkplatz haben möchte, dann 
muss er den auf eigenem Grund und Boden einrichten, also auf seinem 
Grundstück.

von Michael B. (laberkopp)


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> Im übrigen wird das Auto in den --hypothetischen-- 10 Jahren
> Dauernutzung des Parkplatzes auch mal bewegt worden sein

Und wenn nicht, hat er sich strafbar gemacht,
denn er darf seine wegen TÜV-Überschreitung
zwangsabgemeldete Schrottmöhre nicht einfach
auf öffentlicher Strasse stehen lassen.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Michael Bertrandt schrieb:
> Und wenn nicht, hat er sich strafbar gemacht,
> denn er darf seine wegen TÜV-Überschreitung
> zwangsabgemeldete Schrottmöhre nicht einfach
> auf öffentlicher Strasse stehen lassen.

Es sei denn, er hätte einen Prüfer gefunden, der bei Ihm zu Hause die 
Untersuchung macht. Gibt es eigentlich eine mobile Bremsprüfstation? ;)

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mich solche Leute auch aufregen. Die 
gibt es vor allem in dörflicher Umgebung. Ich lasse mein Auto stehen, 
komme wieder, hängt ein Zettel dran: "Das ist mein Parkplatz, machen Sie 
diesen frei und denken Sie nicht einmal darüber nach, hier noch einmal 
zu parken" - so oder so ähnlich.

Dummerweise neigen solche Leute auch dazu, etwas dummes zu tun, wie z.B. 
mal mit dem Schlüssel an der Seite des Autos langzuziehen. Oder einen 
einzuparken.

Da man solche Leute nie erwischt, trägt man dann selbst den Schaden. 
Tja...

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Walter Reiter schrieb:
> Was ist dieses Gewohnheitsrecht überhaupt?

Zitat aus "King of Queens":

" ich geh hier, ich wohn hier, ich heiz hier -> Gehwohnheizrecht "


Dennis

von A. $. (mikronom)


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Ein mehrere Häuser entfernter Nachbar hat sich an seinen Gartenzaun zwei 
Schilder gehängt: "Anwohner möchten hier auch gern parken!"

Eventuell bringt auch ein Schild mit dem weißen P auf blauem Hintergrund 
und "Parken nur für Grundstückseigentümer!" was, falls man sowas 
überhaupt aufhängen darf. Naja, dann gibt es noch die dreisten Leute, 
die sich trotzdem hinstellen.

von Sebastian H. (electrician)


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Andi $nachname schrieb:
> Eventuell bringt auch ein Schild mit dem weißen P auf blauem Hintergrund
> und "Parken nur für Grundstückseigentümer!" was,

da es nicht sein Grundstück ist kann er das ja wohl vergessen

von Christian R. (supachris)


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Andi $nachname schrieb:
> Naja, dann gibt es noch die dreisten Leute,
> die sich trotzdem hinstellen.

Sowas! Und das auf einer öffentlichen Straße, die mit Steuergeldern 
gebaut wurde. Frechheit, was die sich so rausnehmen. Also manchmal muss 
man sich schon fragen...

von Hannes L. (hannes)


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Christian R. schrieb:
> öffentlichen Straße, die mit Steuergeldern
> gebaut wurde

Informiere Dich mal, was die Anwohner von Nebenstraßen auf dem Lande 
"dazubezahlen" mussten, dann relativiert sich das mit den Steuergeldern.

Und nein, mich stören fremde Autos vor meinem Grundstück nicht, solange 
sie mir nicht die Einfahrt zuparken.

...

von J. A. (gajk)


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Wir haben auch solche Nachbarn, die sich furchtbar aufregen können, wenn 
sich ein Lieferwagen auf "ihren" Platz auf der Straße stellt. Die gehen 
dann auch hin und beschimpfen diese ahnunglosen Automobilisten.

Solche Leute sind einfach nur dumm weil sie nicht in der Lage sind mal 
herauszufinden, ob da was erlaubt ist oder nicht. Bei der Gelegenheit 
würden sie dann vielleicht auch feststellen, dass es so was wie 
Gemeinderegeln gibt, die z. B. das Rasenmähen in der Mittagszeit und 
dass Schneiden von Hecken in der Vogelbrutzeit verbieten.

Aber da ist man ja dann selbst betroffen...

von J. A. (gajk)


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Dimitri Roschkowski schrieb:

> Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mich solche Leute auch aufregen. Die
> gibt es vor allem in dörflicher Umgebung. Ich lasse mein Auto stehen,
> komme wieder, hängt ein Zettel dran: "Das ist mein Parkplatz, machen Sie
> diesen frei und denken Sie nicht einmal darüber nach, hier noch einmal
> zu parken" - so oder so ähnlich.

Etwa so:

http://www.spassfieber.de/bilder/konsequenzen-konsigwenzen.html

> Dummerweise neigen solche Leute auch dazu, etwas dummes zu tun, wie z.B.
> mal mit dem Schlüssel an der Seite des Autos langzuziehen. Oder einen
> einzuparken.

Ja, statt dass sie in der Kirche ihr Messingschild in der Sitzreihe mal 
aufpolieren...

von Christian R. (supachris)


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Hannes Lux schrieb:
> Informiere Dich mal, was die Anwohner von Nebenstraßen auf dem Lande
> "dazubezahlen" mussten, dann relativiert sich das mit den Steuergeldern.

Natürlich müssen die sich meist beteiligen, das ist nun mal bei 
Wohneigentum so. Trotzdem gehört ihnen die Straße nicht und in nicht 
gekennzeichneten Flächen darf jeder Parken. Aber klar, Doller-Andi muss 
natürlich immer erst mal schimpfen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Es gibt natürlich auch einen, sagen wir mal, berechtigten Grund, wenn 
sich Anwohner einer Straße über "Fremdparker" aufregen -- wenn nämlich 
in der Nähe ein Bahnhof ist, und morgens die Umgebung des Bahnhofes als 
P+R-Parkplatz für Pendler genutzt wird, die in die nächste Großstadt 
fahren.

Das aber hat mit "Gewohnheitsrecht" nichts zu tun, sondern ist verfehlte 
Verkehrsplanung der jeweiligen Gemeinde bzw. der nächstgrößeren 
Organisationseinheit (Kreis?).

Abhilfe lässt sich schaffen, wenn die Bewohner der zugeparkten Areale 
sich organisieren und zum Landratsamt (oder wie auch immer das heißen 
mag) und die Einrichtung einer Anwohnerparkzone beantragen. Zeitgleich 
allerdings muss auch für ausreichend Ersatz für die P+R-Parker gesorgt 
werden, die ja immerhin den ÖPNV nutzen, um in "die Stadt" zu fahren, 
aber von ihren jeweiligen Dörfern aus erstmal zum Bahnhof kommen müssen 
(mit vermutlich zweimal am Tag verkehrenden Bussen o.ä., wie man das 
"vom Land" kennt ...).

Ob das das eigentliche Problem im vorliegenden Fall ist, weiß allerdings 
nur der Threadstarter.

von Karl O. (knorke)


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Lustigerweise kenne ich das Problem nur zu gut. Hier gibt es auch Teile 
der Stadt wo die Anwohner meinten, der öffentliche Parkplatz am 
Straßenrand vor ihrem Reihenhaus wäre ihr privates Eigentum. Manche 
Leute werden da richtig grantig. Immer wieder nervig-faszinierend...

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