Hallo, ich habe bei Ebay einen sehr teueren Artikel gekauft, welcher explizit mit originalem Kaufbeleg angeboten wurde, da es auf den Artikel mehrere Jahre Garantie gibt. Ohne Kaufbeleg, also somit ohne Garantie ist der Artikel zu teuer, da man im Garantiefall den natürlich neu kaufen muss. Nun gut, ich habe den Artikel bekommen bin zufrieden, bekomme aber keinen Kaufbeleg. Man wollte mir den per Email zuschicken, ich habe aber darauf bestanden das Original per Post zu bekommen. Seit 2 Wochen bekomme ich keine Rückantwort mehr, auch nicht auf Nachfrage. Ob es den Kaufbeleg nun gibt oder nicht weiß ich nicht. Kann auch sein, das der Verkäufer hier geflunkert hat. Hätte ich in diesem Fall wenigstens einen Anspruch auf eine Preisminderung?
Erstens, sei froh irgendwas bekommen zu haben. Zweitens, ein sehr teurer artikel hat die garantie beim Hersteller, also einfach sich selbst als neuen Besitzer anmelden, dann uebertraegt sich auch die Garantie. Und dann weitersehen.
Es kann Hehlerware sein, also bestehe auf deinem Kaufbeleg, gerade bei Handys und ähnlich gern geklautem, die sich per IMEI Seriennummer als geklaut nachweisen lassen, woraufhin du den Artikel dem Besitzer zurückgeben musst ohne dein Geld wieder zu sehen, eBay hat ja Meldemethoden "Artikel nicht wie beschrieben". Eine Rückgabe kann problematisch sein, denn wenn du den Artikel zurückschickst, musst du hoffen, daß er das Geld auch zurücküberweist.
Per Paypal bezahlt? Ansonsten dürfte einem jedes Druckmittel fehlen. An für sich sollten die Angebotsunterlagen des Verkäufers inkl. der Identitätsbestätigung die man per E-Mail erhält und die man sich ausdrucken sollte, reichen. Mindern kann man nur wenn der Artikel Mängel hat und die muss man beim Verkäufer oder Hersteller geltend machen.
Ja ich habe mit Paypal bezahlt. Die Garantie ist nicht der einzige Grund, warum ich den Kaufbeleg möchte, Hehlerware habe ich auch schon vermutet, lässt sich aber schwer feststellen. Das mit der Garantie beim Hersteller ist evtl. so, da frage ich morgen mal nach. Ich werde mal über Paypal einen Fall eröffnen, evtl. bringt das was.
Wenn du per PayPal gezahlt hast, Fall eröffnen. Das geht ruckzuck. Da wirst du sehen wie schnell der Verkäufer rotiert. Wenn du überwiesen hast -> Arschkarte. Daher kaufe ich auch nur noch per PayPal.
Mike Mike schrieb: > Hallo, > > ich habe bei Ebay einen sehr teueren Artikel gekauft, welcher explizit > mit originalem Kaufbeleg angeboten wurde, da es auf den Artikel mehrere > Jahre Garantie gibt. > Ohne Kaufbeleg, also somit ohne Garantie ist der Artikel zu teuer, da > man im Garantiefall den natürlich neu kaufen muss. > > Nun gut, ich habe den Artikel bekommen bin zufrieden, bekomme aber > keinen Kaufbeleg. Damit ist der Kaufvertrag noch nicht erfüllt. Nachfrist setzen und nach Fristablauf mit Rücktritt drohen. Auf § 368 BGB und, falls Unternehmer, § 14 UStG hinweisen.
Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Du kannst den Verkäufer schriftlich unter Fristsetzung auffordern den Kaufbeleg dir zuzusenden. Falls er dann nicht reagiert kannst du den Rücktritt vom Vertrag erklären (gleich androhen). Wenn Paypal mitspielt und dir das Geld zurück überweist bist du in der komfortablen Lage dass der Verkäufer zusehen muss, dass er den Artikel wieder bekommt. Wenn du dich auf einen Preisnachlass einlässt und es sich später herausstellt dass das Teil aus einer Eigentumsumwandlung stammt bist du der gelackmeierte. Deshalb würde ich den Hersteller nicht vorschnell kontaktieren. Hast du ihn schon bewertet? Ich arbeite gerade am umgekehrten Fall, ein ersteigerter Artikel wurde nicht bezahlt. Vom Vertrag will ich aber nicht zurücktreten da der Preis sehr gut war. So gut, dass der unterlegene Bieter auch nicht mehr will. In letzter Zeit macht es keinen Spaß mehr bei Ebay, ich habe den Eindruck dass das unredliche Verhalten zunimmt.
Georg W. schrieb: > So gut, dass der unterlegene Bieter auch nicht mehr will. Was hast Du denn verlangt? Du mußt ihn natürlich so stellen, als wäre er nicht überboten worden, also Maximalgebot des vorherigen + 1€. Wenn der Höchstbieter zurück tritt, ist ja sein Gebot hinfällig und darf die anderen nicht benachteiligen. Mir hat auch mal jemand versucht, den Artikel direkt nach Auktionsende zu meinem Maximalgebot anzudrehen. Damit war sofort klar, daß der Höchstbieter nur ein Strohmann war. Ich hab auf diese Frechheit nicht geantwortet.
Peter Dannegger schrieb: > Mir hat auch mal jemand versucht, den Artikel direkt nach Auktionsende > zu meinem Maximalgebot anzudrehen. Damit war sofort klar, daß der > Höchstbieter nur ein Strohmann war. Ich hab auf diese Frechheit nicht > geantwortet. Die "Strohmann-Theorie" sticht nur leider dann nicht, wenn es sich um ein Sofortkauf-Angebot handelt (falls mehrere Artikel der gleichen Sorte vorhanden sind). Dann gibt ebay nämlich den Preis vor und nicht der VK. Als Preis gilt automatisch immer das zuletzt abgegebene höchste Gebot. Hat dann also alles seine Richtigkeit.
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