Hallo Ihr, ich hoffe hier bin ich halbwegs richtig. Ich denke einige von euch kennen ja das Bafög recht gut. Folgendes: Ende August endet offiziell mein Bafög für den Bachelor (ich denke nicht das ich die Verteidigung eher schaffe). Nun beginnt der Master offiziell im September (Vorlesung ab Oktober). Die Firma in der ich zur Zeit arbeite, möchte mir eine Prämie zahlen. Würden die es in der Beantragungszeit zahlen, müsste ich diese ja beim Amt einreichen und die würden das auf den ganzen Beantragunszeitraum aufteilen. Wie verhält sich das nun, wenn ich einen Monat "pause" einlege. Also nicht versuche durchgängig Bafög zu bekommen. Weil diese Prämie deutlich höher als einen Monat Bafög ist?? Das sollte doch gehen, was sagt ihr? Problem wäre hier nicht über die 5200 € zu kommen (mit meinem anderen Gesparten). Aber wenn ich meinen Antrag im August mit den Kontodaten von nicht älter als 2 Wochen (Vorschrift) ordentlich einreiche und dazu schreibe, dass ich gern Bafög ab Oktober beantrage, wäre das doch ne saubere Angelegenheit. Würde heißen: minus einen Monat Bafög plus Prämie Möchte halt ne gute Lösung finden ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Hab mir dazu schon ein wenig durchgelesen, sollte eigentlich so passen. Möchte aber gern noch eure Erfahrungen hören. Danke Grüße Basti
hm, schade... so informativ war auch ungefähr das Gespräch mit der Sachbearbeiterin. Na hoffentlich weiß die Software in dem Amt bescheid...
Mich würden raschelnde Scheine unter dem Kopfkissen stören. Abgesehen davon, prüfe nochmals gründlich, ob Du überhaupt noch die Bedingungen für Bafög erfüllen kannst.
"Problem wäre hier nicht über die 5200 € zu kommen (mit meinem anderen Gesparten). Aber wenn ich meinen Antrag im August mit den Kontodaten von nicht älter als 2 Wochen (Vorschrift) ordentlich einreiche und dazu schreibe, dass ich gern Bafög ab Oktober beantrage, wäre das doch ne saubere Angelegenheit." Da hier keiner eine Rechtsberatung durchführen wird, bleibt dir wohl nichts anderes über als auf die Aussage der Mitarbeiter des Studentenwerk zu vertrauen. Es klingt m.E. aber nach Sozialbetrug - da auf den BAFÖG-Antrag steht das man sich verpflichtet über sich ändernde finanzielle das Bafög-Amt zu informieren. (Gibts halt an, das wird dann auf den gesammten Bewilligungszeitraum angerechnet - sind halt par Euro weniger, ansonsten investiere das Geld in einen Urlaub vor dem Studium;))
nein das ist so nicht legal. würde das risiko auf keinen fall eingehen. wenn das rauskommt musst du unter umständen alles zurückzahlen (also auch keine obergrenze 10000€ und hälfte geschenkt) ist ner schwester von nem kumpel von mir passiert (wegen einem nicht angegebenen geerbtem oldtimer) falls ich das richtig verstanden habe dass du die prämie unterschlagen willst. das zählt (denke ich) als einkommen und muss angegeben werden. entweder die sachbearbeitern ist dumm, sie hat nicht zugehört oder du hast es falsch erklärt. wie mein vorredner schon meinte, gib alles an und hoff auf ein bisschen was.
@Yannik genauso war es auch geplant... wollte davon nen schönen Urlaub machen... sonst lebt man ja mit Bafög nur auf +- 0 und ansparen darf man ja eh nix... @Frank Meier... ich glaub du hast es falsch verstanden... das mit dem Oldtimer is natürlich klar! Ich möchte alles korrekt auf dem Antrag angeben. Aber es müssen ja nur Verdienste im Beantragungszeitraum eingetragen werden und das Vermögen zum Beantragungszeitpunkt... Die Prämie wird sofort für einen Urlaub investiert und Zahnriemenwechsel an meinem alten Auto... Wie gesagt, seh hier kein Problem... andere Option wäre, auf alles verzichten und auch für diesen Monat schon Bafög beantragen. Noch ne Option wäre alles verrechnen zu lassen... bringt nur Probleme und Papierkrieg für ne +- 0 Rechnung... dann kann ichs auch gleich lassen...
Du beantragst also einen Bewilligungszeitraum von Oktober 2013 bis September 2014. In diesem Bewilligungszeitraum gibst du dein Vermögen und dein Einkommen an. Die Prämie wird dir irgendwann im August bezahlt, von der du deinen Urlaub finanzieren willst. Im Oktober, wenn dein Bewilligungszeitraum anfängt, ist die Prämie (größtenteils) weg. Ich sehe nirgendwo einen Betrug. Schließlich willst du für September kein Bafög haben. Beantragst du für September Bafög und gibst die Prämie nicht an, dann würdest du Informationen unterschlagen und hättest ggf. mit Konsequenzen zu rechnen. Allerdings frage ich mich: Warum nicht Bafög für September beantragen und einfach die Prämie angeben (werden ja wohl keine 5000€ sein). Du sagst doch, dass du selbst mit der Prämie die Freigrenze nicht überschreitest. Oder weißt du, dass du das volle Jahr über Arbeiten und definitiv den Freibetrag für den Bewilligungszeitraum überschreiten wirst, würdest du die Prämie beantragen?
@al3ko die Prämie ist ja ein Verdienst und der wird bei über 400 € voll angerechnet und nicht nur auf diesen Monat, sondern auf den ganzen Zeitraum verteilt... (gleichmäßig jeden Monat abgezogen)
Basti schrieb: > 5200 € kauf dir was bevor die Prämie kommt ganz einfach^^ irgendwas technisches oder ein Urlaub. wenn du über die 5200€ kommst die das raus bekommen. Anzeige - Vorbestraft - nie wieder ÖD !
Basti schrieb: > @al3ko die Prämie ist ja ein Verdienst und der wird bei über 400 € > voll > angerechnet und nicht nur auf diesen Monat, sondern auf den ganzen > Zeitraum verteilt... (gleichmäßig jeden Monat abgezogen) Deine Argumentation ist nur gültig, wenn du auch jeden Monat 400€ verdienst. Ist dem denn so?
Ich hab das Vorangegangene nicht gelesen, denn die Antwort ist kurz und knapp: 1) Der Förderungszeitraum bezieht sich immer auf SS+WS. Das Sommersemester endet einen Tag vor Beginn des Wintersemesters und umgekehrt. Es gibt demnach keine Pause. 2) Die Einkünfte beziehen sich auf den Bewilligungszeitraum. Solange eine Leistung bewilligt ist, MÜSSEN alle Einkünfte angegeben werden, soweit diese in Summe mit dem vorhandenen Vermögen die Freigrenze von 5200 Euro übersteigen. 3) Das Amt prüft - auch noch Jahre später noch - ob die Förderung gerechtfertigt war. Wenn Du irgendwelche Einkünfte verschweigst, und Dich damit bereicherst, dann knallt es richtig gewaltig im Karton. Vater Staat kennt da ÜBERHAUPT KEINE GNADE! Abgesehen vom Strafverfahren und einer relativ wahrscheinlichen Veruteilung + der daraus entstehenden Kosten wird mit sofortiger Wirkung JEGLICHE ERBRACHTE LEISTUNG zurückgefordert - auch der 50% Zuschussanteil. Da kommen ganz schnell Forderungen im fünfstelligen Bereich zusammen. 4) Eigentlich ist der Masterstudiengang nicht förderungsfähig. Hast Du Deinen Bescheid schon bekommen?
@al3ko Vertrag hab ich, ob ich die Stundenzahl beim Mastern schaffe bleibt abzuwarten... aber es ist anzunehmen, dass ich für 400 € dazuverdienen werde...
Apropos: Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man Einkünfte, die sicher sind, vorab angeben sollte. Sonst wird rückwirkend das Bafög reduziert, zuviel gezahltes Geld mit der Folgeförderung gegengerechnet. Das tut weh.
@Martin Schwaikert 1) ja 2) ja 3) hatte nicht vor zu bescheissen, darum meine Bedenken und nicht einfach: "wird schon gut gehen" 4) mit welcher Begründung (nur wenn man vorher das Diplom gemacht hat)? Nein ich muss noch Antrag stellen...
Basti schrieb: > @Martin Schwaikert 1) ja 2) ja > 3) hatte nicht vor zu bescheissen, darum meine Bedenken und nicht > einfach: "wird schon gut gehen" Will ich Dir auch gar nicht unterstellen. Das Amt interessiert sich aber auch überhaupt nicht für Versehen oder Absicht. Es gab mal den Fall, da hatten die Eltern zur Geburt ihrer Tochter einen Bausparvertrag abgeschlossen und keiner hat sich mehr daran erinnert. Das Teil lag gute 15 Jahre in irgendeiner Schublade und wurde beim Antrag einfach vergessen. Einige Jahre nach dem Studium kam die Sache dann allerdings heraus und dummerweise überschritt sie mit dem Bausparer die 5200 Euro Grenze. Die Absolventin durfte sämtliche empfangenen Förderungen auf Heller und Pfennig zurückzahlen. Solche Fehler können passieren. Hier war es nichtmal Absicht. > 4) mit welcher Begründung (nur wenn man vorher das Diplom gemacht hat)? > Nein ich muss noch Antrag stellen... Weil im Gegensatz zum Diplom der Masterstudiengang grundsätzlich als Zweitstudium gilt und damit nicht förderfähig ist. Mit Sicherheit gibt es hier einige Ausnahmen. Wollte ich den MA in E-Technik noch dranhängen, würde ich keine Förderung mehr erhalten, da Zweitstudium. Die (jetzt) Frau meines Bruders hat Denkmalpflege studiert und brauchte dafür ein abgeschlossenes Studium in Architektur. Der MA in Denkmalpflege wurde ihr nicht als Aufbaustudium anerkannt und so durfte sie sich durch die 3 Semester mit einem Privatkredit kämpfen.
Hallo Martin, das kenn ich so leider nicht und es steht auch anders geschrieben: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/master.php Hab heute eine kompetente Person im Amt erreicht. Die meinte ohne lange darüber grübeln zu müssen, dass es ohne weiteres möglich ist und so gemacht werden kann. Muss halt nur ausdrücklich erwähnen das ich einen Monat später Bafög beantragen möchte. Sonst wird es direkt ab beginn gebucht... alternativ kann ich natürlich auch erst im Oktober beantragen... Urlaub ich komme =) Grüße Basti
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