Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bafög - Wechsel Bachelor/Master


von Basti (Gast)


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Hallo Ihr,

ich hoffe hier bin ich halbwegs richtig. Ich denke einige von euch 
kennen ja das Bafög recht gut.

Folgendes: Ende August endet offiziell mein Bafög für den Bachelor (ich 
denke nicht das ich die Verteidigung eher schaffe). Nun beginnt der 
Master offiziell im September (Vorlesung ab Oktober).
Die Firma in der ich zur Zeit arbeite, möchte mir eine Prämie zahlen. 
Würden die es in der Beantragungszeit zahlen, müsste ich diese ja beim 
Amt einreichen und die würden das auf den ganzen Beantragunszeitraum 
aufteilen. Wie verhält sich das nun, wenn ich einen Monat "pause" 
einlege. Also nicht versuche durchgängig Bafög zu bekommen. Weil diese 
Prämie deutlich höher als einen Monat Bafög ist??

Das sollte doch gehen, was sagt ihr?

Problem wäre hier nicht über die 5200 € zu kommen (mit meinem anderen 
Gesparten). Aber wenn ich meinen Antrag im August mit den Kontodaten von 
nicht älter als 2 Wochen (Vorschrift) ordentlich einreiche und dazu 
schreibe, dass ich gern Bafög ab Oktober beantrage, wäre das doch ne 
saubere Angelegenheit.
Würde heißen:
 minus einen Monat Bafög
 plus Prämie



Möchte halt ne gute Lösung finden ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu 
kommen. Hab mir dazu schon ein wenig durchgelesen, sollte eigentlich so 
passen. Möchte aber gern noch eure Erfahrungen hören.

Danke

Grüße Basti

von Basti (Gast)


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hm, schade... so informativ war auch ungefähr das Gespräch mit der 
Sachbearbeiterin. Na hoffentlich weiß die Software in dem Amt 
bescheid...

von Rudi Radlos (Gast)


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Mich würden raschelnde Scheine unter dem Kopfkissen stören. Abgesehen 
davon, prüfe nochmals gründlich, ob Du überhaupt noch die Bedingungen 
für Bafög erfüllen kannst.

von Yannik (Gast)


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"Problem wäre hier nicht über die 5200 € zu kommen (mit meinem anderen
Gesparten). Aber wenn ich meinen Antrag im August mit den Kontodaten von
nicht älter als 2 Wochen (Vorschrift) ordentlich einreiche und dazu
schreibe, dass ich gern Bafög ab Oktober beantrage, wäre das doch ne
saubere Angelegenheit."

Da hier keiner eine Rechtsberatung durchführen wird, bleibt dir wohl 
nichts anderes über als auf die Aussage der Mitarbeiter des 
Studentenwerk zu vertrauen. Es klingt m.E. aber nach Sozialbetrug - da 
auf den BAFÖG-Antrag steht das man sich verpflichtet über sich ändernde 
finanzielle das Bafög-Amt zu informieren. (Gibts halt an, das wird dann 
auf den gesammten Bewilligungszeitraum angerechnet - sind halt par Euro 
weniger, ansonsten investiere das Geld in einen Urlaub vor dem 
Studium;))

von Frank M. (aktenasche)


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nein das ist so nicht legal. würde das risiko auf keinen fall eingehen. 
wenn das rauskommt musst du unter umständen alles zurückzahlen (also 
auch keine obergrenze 10000€ und hälfte geschenkt)
ist ner schwester von nem kumpel von mir passiert (wegen einem nicht 
angegebenen geerbtem oldtimer)

falls ich das richtig verstanden habe dass du die prämie unterschlagen 
willst. das zählt (denke ich) als einkommen und muss angegeben werden.

entweder die sachbearbeitern ist dumm, sie hat nicht zugehört oder du 
hast es falsch erklärt.

wie mein vorredner schon meinte, gib alles an und hoff auf ein bisschen 
was.

von Basti (Gast)


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@Yannik genauso war es auch geplant... wollte davon nen schönen Urlaub 
machen... sonst lebt man ja mit Bafög nur auf +- 0 und ansparen darf man 
ja eh nix...

@Frank Meier... ich glaub du hast es falsch verstanden... das mit dem 
Oldtimer is natürlich klar!
Ich möchte alles korrekt auf dem Antrag angeben. Aber es müssen ja nur 
Verdienste im Beantragungszeitraum eingetragen werden und das Vermögen 
zum Beantragungszeitpunkt...
Die Prämie wird sofort für einen Urlaub investiert und Zahnriemenwechsel 
an meinem alten Auto...

Wie gesagt, seh hier kein Problem...  andere Option wäre, auf alles 
verzichten und auch für diesen Monat schon Bafög beantragen.

Noch ne Option wäre alles verrechnen zu lassen... bringt nur Probleme 
und Papierkrieg für ne +- 0 Rechnung... dann kann ichs auch gleich 
lassen...

von al3ko (Gast)


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Du beantragst also einen Bewilligungszeitraum von Oktober 2013 bis 
September 2014.

In diesem Bewilligungszeitraum gibst du dein Vermögen und dein Einkommen 
an. Die Prämie wird dir irgendwann im August bezahlt, von der du deinen 
Urlaub finanzieren willst. Im Oktober, wenn dein Bewilligungszeitraum 
anfängt, ist die Prämie (größtenteils) weg.

Ich sehe nirgendwo einen Betrug. Schließlich willst du für September 
kein Bafög haben. Beantragst du für September Bafög und gibst die Prämie 
nicht an, dann würdest du Informationen unterschlagen und hättest ggf. 
mit Konsequenzen zu rechnen.

Allerdings frage ich mich:
Warum nicht Bafög für September beantragen und einfach die Prämie 
angeben (werden ja wohl keine 5000€ sein). Du sagst doch, dass du selbst 
mit der Prämie die Freigrenze nicht überschreitest. Oder weißt du, dass 
du das volle Jahr über Arbeiten und definitiv den Freibetrag für den 
Bewilligungszeitraum überschreiten wirst, würdest du die Prämie 
beantragen?

von Basti (Gast)


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@al3ko die Prämie ist ja ein Verdienst und der wird bei über 400 € voll 
angerechnet und nicht nur auf diesen Monat, sondern auf den ganzen 
Zeitraum verteilt... (gleichmäßig jeden Monat abgezogen)

von Mann (Gast)


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Basti schrieb:
> 5200 €

kauf dir was bevor die Prämie kommt ganz einfach^^ irgendwas technisches 
oder ein Urlaub.

wenn du über die 5200€ kommst die das raus bekommen.

Anzeige - Vorbestraft - nie wieder ÖD !

von al3ko (Gast)


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Basti schrieb:
> @al3ko die Prämie ist ja ein Verdienst und der wird bei über 400 €
> voll
> angerechnet und nicht nur auf diesen Monat, sondern auf den ganzen
> Zeitraum verteilt... (gleichmäßig jeden Monat abgezogen)

Deine Argumentation ist nur gültig, wenn du auch jeden Monat 400€ 
verdienst. Ist dem denn so?

von Martin S. (sirnails)


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Ich hab das Vorangegangene nicht gelesen, denn die Antwort ist kurz und 
knapp:

1) Der Förderungszeitraum bezieht sich immer auf SS+WS. Das 
Sommersemester endet einen Tag vor Beginn des Wintersemesters und 
umgekehrt. Es gibt demnach keine Pause.
2) Die Einkünfte beziehen sich auf den Bewilligungszeitraum. Solange 
eine Leistung bewilligt ist, MÜSSEN alle Einkünfte angegeben werden, 
soweit diese in Summe mit dem vorhandenen Vermögen die Freigrenze von 
5200 Euro übersteigen.
3) Das Amt prüft - auch noch Jahre später noch - ob die Förderung 
gerechtfertigt war. Wenn Du irgendwelche Einkünfte verschweigst, und 
Dich damit bereicherst, dann knallt es richtig gewaltig im Karton. Vater 
Staat kennt da ÜBERHAUPT KEINE GNADE! Abgesehen vom Strafverfahren und 
einer relativ wahrscheinlichen Veruteilung + der daraus entstehenden 
Kosten wird mit sofortiger Wirkung JEGLICHE ERBRACHTE LEISTUNG 
zurückgefordert - auch der 50% Zuschussanteil. Da kommen ganz schnell 
Forderungen im fünfstelligen Bereich zusammen.
4) Eigentlich ist der Masterstudiengang nicht förderungsfähig. Hast Du 
Deinen Bescheid schon bekommen?

von Basti (Gast)


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@al3ko Vertrag hab ich, ob ich die Stundenzahl beim Mastern schaffe 
bleibt abzuwarten... aber es ist anzunehmen, dass ich für 400 € 
dazuverdienen werde...

von Martin S. (sirnails)


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Apropos: Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man Einkünfte, die 
sicher sind, vorab angeben sollte. Sonst wird rückwirkend das Bafög 
reduziert, zuviel gezahltes Geld mit der Folgeförderung gegengerechnet. 
Das tut weh.

von Basti (Gast)


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@Martin Schwaikert 1) ja 2) ja
3) hatte nicht vor zu bescheissen, darum meine Bedenken und nicht 
einfach: "wird schon gut gehen"
4) mit welcher Begründung (nur wenn man vorher das Diplom gemacht hat)? 
Nein ich muss noch Antrag stellen...

von Martin S. (sirnails)


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Basti schrieb:
> @Martin Schwaikert 1) ja 2) ja
> 3) hatte nicht vor zu bescheissen, darum meine Bedenken und nicht
> einfach: "wird schon gut gehen"

Will ich Dir auch gar nicht unterstellen. Das Amt interessiert sich aber 
auch überhaupt nicht für Versehen oder Absicht.

Es gab mal den Fall, da hatten die Eltern zur Geburt ihrer Tochter einen 
Bausparvertrag abgeschlossen und keiner hat sich mehr daran erinnert. 
Das Teil lag gute 15 Jahre in irgendeiner Schublade und wurde beim 
Antrag einfach vergessen. Einige Jahre nach dem Studium kam die Sache 
dann allerdings heraus und dummerweise überschritt sie mit dem Bausparer 
die 5200 Euro Grenze. Die Absolventin durfte sämtliche empfangenen 
Förderungen auf Heller und Pfennig zurückzahlen.

Solche Fehler können passieren. Hier war es nichtmal Absicht.

> 4) mit welcher Begründung (nur wenn man vorher das Diplom gemacht hat)?
> Nein ich muss noch Antrag stellen...

Weil im Gegensatz zum Diplom der Masterstudiengang grundsätzlich als 
Zweitstudium gilt und damit nicht förderfähig ist. Mit Sicherheit gibt 
es hier einige Ausnahmen. Wollte ich den MA in E-Technik noch 
dranhängen, würde ich keine Förderung mehr erhalten, da Zweitstudium. 
Die (jetzt) Frau meines Bruders hat Denkmalpflege studiert und brauchte 
dafür ein abgeschlossenes Studium in Architektur. Der MA in 
Denkmalpflege wurde ihr nicht als Aufbaustudium anerkannt und so durfte 
sie sich durch die 3 Semester mit einem Privatkredit kämpfen.

von Basti (Gast)


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Hallo Martin,

das kenn ich so leider nicht und es steht auch anders geschrieben:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/master.php


Hab heute eine kompetente Person im Amt erreicht. Die meinte ohne lange 
darüber grübeln zu müssen, dass es ohne weiteres möglich ist und so 
gemacht werden kann. Muss halt nur ausdrücklich erwähnen das ich einen 
Monat später Bafög beantragen möchte. Sonst wird es direkt ab beginn 
gebucht... alternativ kann ich natürlich auch erst im Oktober 
beantragen...

Urlaub ich komme =)

Grüße

Basti

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