Das ist schon nicht das erste mal, dass ich sowas habe. Ich kaufe einen neuen Artikel, packe es aus und sehe: jemand hat die Kamera/Keyboard/DevKit schon mal benutzt. Alte Fingerabdrucke überall (ähnlich wie eine seit langen nicht gereinigte mouse), einfach widerlich... Auch heute habe ich vor ca. 1 Stunde meine Cypress DevKit von Conrad bekommen. Und sehe da, alles ist eckelig und dreckig. Besonders der CapSense Slider.Da hat jemand einen Döner während der Programmierung gegessen...:((( Den wollte ich nicht mal anfassen. Auf der Platine gibt es sogar ein tiefer Kratzer, dass durch die Lötmaske durchgeht und den unterliegenden Groudschicht erreicht.. na gut, sollte für die Funktion keine Bedeutung haben. Da ich keine Lust habe , den DevKit zurück zu schicken und noch eine Woche warten, habe ich es schon mit Alkohol gründlich gereinigt... Aber da ich sowas schon sehr oft gesehen habe, frage ich mich, ob sowas überhaupt erlaubt ist. Klar kann man alle Waren innerhalb von 2 Wochen Problemlos zurückgeben, aber sollen diese Waren dann nicht als B-Ware verkauft werden?
Böser Kommunist schrieb: > Klar kann man alle Waren innerhalb von 2 Wochen Problemlos > zurückgeben, aber sollen diese Waren dann nicht als B-Ware verkauft > werden? Warum denn das? Allerdings solltest du natürlich wirklich speckigen Kram schon dem Verkäufer wieder auf den Tisch legen. Du kannst erwarten, dass das Zeug halt auch „wie neu“ ist, wenn du es als Neuware kaufst. Was du nicht erwarten kannst ist, dass halt alles noch 1:1 in der Herstellerverpackung ist und noch nie eingeschaltet wurde.
>Klar kann man alle Waren innerhalb von 2 Wochen problemlos
zurückgeben, aber sollen diese Waren dann nicht als B-Ware verkauft
werden?
Das ist es ja ... Gleiczeitig will keiner mehr was bezahlen fuer die
Produkte. Und jeder wuerde herabgesetzte B-Waren wollen... dann kann man
auch gleich B-Waren liefern.
Wenn der Haendler schon beliebig auf den Preis gedrueckt hat, ist dem
Hersteller vieles egal.
Conrad verhökert allerdings Rücksene-Artikel über ebay. Hab selber schon einen gekauft. War sogar noch original verpackt :)
Soweit ich weiss, gibt es keinen Gesetzesartikel oder ähnlich, der definiert, was "Neuware" ist. Der Händler muss dir zwar das verkaufen, was er anpreist, aber ob die Ware wirklich neu ist, spielt keine Rolle. Einen Anspruch hast du erst dann, wenn sie die zugesicherten Eigenschaften nicht einhält. Für einen Artikel, der nicht explizit als gebraucht verkauft wird, würde ich da die Hürde, was Verschmutzung, Abnutzung oder Kratzer angeht, aber sehr tief setzen.
Der Spagat zwischen Rückgaberecht und Erhöhung des Verkaufspreises ist für den Internet-Händler nicht gerade einfach. Es gibt leider Schweine, die die Ware vor Rückgabe zugrunde richten, ohne dran zu denken, daß bei der nächsten Bestellung sie selber die Gelackmeierten sein könnten. Soweit möglich, gehe ich daher doch lieber in ein Ladengeschäft. Manchmal kriegt man da sogar günstigere Preise als im Internet. Z.B. habe ich kürzlich bei Mediamarkt 2 Ascent90 gekauft (449€, Idealo: ab 499€). Nebenbei, die Boxen sind der Hammer. Im Laden kann man ja auch innerhalb 14 Tagen zurückgeben, aber die schauen sich den Artikel in der Regel an.
> Im Laden kann man ja auch innerhalb 14 Tagen zurückgeben
Nein, nur wenn der Laden die Rücknahme aus Kulanz ermöglicht.
Michael Bertrandt schrieb: > Nein, nur wenn der Laden die Rücknahme aus Kulanz ermöglicht. Fragen kostet nichts. Mir hat noch keiner mit "Nein" geantwortet.
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