Ware gekauft: Finger- und Schweißabdrucke drauf:(

OP #3202353
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Das ist schon nicht das erste mal, dass ich sowas habe.

Ich kaufe einen neuen Artikel, packe es aus und sehe: jemand hat  die 
Kamera/Keyboard/DevKit schon mal benutzt.

Alte Fingerabdrucke  überall (ähnlich wie eine  seit langen  nicht 
gereinigte mouse), einfach widerlich...

Auch heute habe ich vor ca. 1 Stunde meine  Cypress DevKit von Conrad 
bekommen. Und sehe da, alles ist eckelig und dreckig.
Besonders der CapSense Slider.Da hat jemand  einen Döner während der 
Programmierung gegessen...:(((

 Den wollte ich nicht mal anfassen.
Auf der Platine gibt es sogar ein tiefer Kratzer, dass durch die 
Lötmaske  durchgeht und den unterliegenden Groudschicht erreicht.. na 
gut, sollte für die Funktion keine Bedeutung haben.


Da ich keine Lust habe , den DevKit zurück zu schicken und noch eine 
Woche warten, habe ich es schon mit Alkohol gründlich gereinigt...

Aber da ich sowas schon sehr oft  gesehen habe,  frage ich mich, ob 
sowas überhaupt erlaubt ist.
 Klar kann man alle Waren   innerhalb von 2 Wochen Problemlos 
zurückgeben, aber sollen diese Waren dann nicht als B-Ware  verkauft 
werden?
Moderator Persönliche Seite #3202390
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Böser Kommunist schrieb:
> Klar kann man alle Waren   innerhalb von 2 Wochen Problemlos
> zurückgeben, aber sollen diese Waren dann nicht als B-Ware  verkauft
> werden?

Warum denn das?

Allerdings solltest du natürlich wirklich speckigen Kram schon
dem Verkäufer wieder auf den Tisch legen.  Du kannst erwarten, dass
das Zeug halt auch „wie neu“ ist, wenn du es als Neuware kaufst.
Was du nicht erwarten kannst ist, dass halt alles noch 1:1 in der
Herstellerverpackung ist und noch nie eingeschaltet wurde.
#3202392
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>Klar kann man alle Waren   innerhalb von 2 Wochen problemlos
zurückgeben, aber sollen diese Waren dann nicht als B-Ware verkauft
werden?

Das ist es ja ... Gleiczeitig will keiner mehr was bezahlen fuer die 
Produkte. Und jeder wuerde herabgesetzte B-Waren wollen... dann kann man 
auch gleich B-Waren liefern.

Wenn der Haendler schon beliebig auf den Preis gedrueckt hat, ist dem 
Hersteller vieles egal.
#3204465
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Soweit ich weiss, gibt es keinen Gesetzesartikel oder ähnlich, der 
definiert, was "Neuware" ist. Der Händler muss dir zwar das verkaufen, 
was er anpreist, aber ob die Ware wirklich neu ist, spielt keine Rolle. 
Einen Anspruch hast du erst dann, wenn sie die zugesicherten 
Eigenschaften nicht einhält. Für einen Artikel, der nicht explizit als 
gebraucht verkauft wird, würde ich da die Hürde, was Verschmutzung, 
Abnutzung oder Kratzer angeht, aber sehr tief setzen.
#3204518
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Der Spagat zwischen Rückgaberecht und Erhöhung des Verkaufspreises ist 
für den Internet-Händler nicht gerade einfach.
Es gibt leider Schweine, die die Ware vor Rückgabe zugrunde richten, 
ohne dran zu denken, daß bei der nächsten Bestellung sie selber die 
Gelackmeierten sein könnten.

Soweit möglich, gehe ich daher doch lieber in ein Ladengeschäft. 
Manchmal kriegt man da sogar günstigere Preise als im Internet. Z.B. 
habe ich kürzlich bei Mediamarkt 2 Ascent90 gekauft (449€, Idealo: ab 
499€).
Nebenbei, die Boxen sind der Hammer.

Im Laden kann man ja auch innerhalb 14 Tagen zurückgeben, aber die 
schauen sich den Artikel in der Regel an.

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