Ware aus China bestellen und als Kleinunternehmer verkaufen

OP #3213668
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Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen einige Produkte in China bestellt. Dabei 
habe ich darauf bestanden, dass die Zollabwicklung korrekt sein soll 
(habe nur leider keine Rückantwort bekommen, aber die Ware ist 
verschickt).

"Üblicherweise" bekommt man ja die Päckchen immer als "gift" oder mit 
einem geringen Wert beschriftet zugeschickt, selbst wenn die Ware z.B. 
16 Dollar kostet, stehen nur 4 Dollar drauf.
Wenn das Paket nun falsch deklariert ankommt und ich nichts unternehme, 
begehe ich damit ja Steuerhinterziehung.
Es ist das erste mal, dass ich Waren zum Verkauf aus China bestelle, bin 
also etwas unbeholfen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich nur die 
Einfuhrumsatzsteuer abdrücken und dann ist gut.
D.h. kommt das Paket bei mir als "befreit" an, dann fahre ich damit zum 
Zoll mit der Originalrechnung und erkläre den Sachverhalt, bezahle die 
Steuer, und alles passt?

Gibt es sonst noch was zu beachten, wenn man 
Kleinunternehmer(Kleinunternehmerregelung trifft bei mir zu) ist?
#3213679
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Mike Mike schrieb:
> Gibt es sonst noch was zu beachten, wenn man
> Kleinunternehmer(Kleinunternehmerregelung trifft bei mir zu) ist?

Vom Zoll her nicht. Aber Du bist damit Importeur der Ware und musst u.a. 
dafür sorgen und geradestehen, daß das CE-Zeichen da zu Recht 
draufklebt, eine deutsche Bedienungsanleitung dabei ist und eine 
WEEE-konforme Entsorgung vorgesehen und bezahlt ist/wird.

Sicher hab ich noch ein paar Punkte vergessen. Ist aber alles nicht ganz 
billig, vor allem bei kleinen Stückzahlen.
#3213692
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Mike Mike schrieb:
> "Üblicherweise" bekommt man ja die Päckchen immer als "gift" oder mit
> einem geringen Wert beschriftet zugeschickt, selbst wenn die Ware z.B.
> 16 Dollar kostet, stehen nur 4 Dollar drauf.

Bringt nix. Die Grenze für Steuer liegt bei 22€, für Zoll bei 150€.

Mittlerweile schreiben sie auch mal 30€ drauf, weils unter 22€ noch für 
den dümmsten Zöllner längst zu arg gelogen aussieht, aber andererseits 
die natürliche Faulheit anspricht, wegen dem Kleinkram keinen 
Papierkrieg anzufangen.

> Wenn das Paket nun falsch deklariert ankommt und ich nichts unternehme,
> begehe ich damit ja Steuerhinterziehung.

Könnte mir vorstellen, dass die gegen eine "freiwillige" Spende nichts 
einzuwenden haben.

> Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich nur die
> Einfuhrumsatzsteuer abdrücken und dann ist gut.

Ab 150€ kann je nach Art der Ware auch Zoll hinzu kommen.
Moderator Persönliche Seite #3214386
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Ja, das ist definitiv so.

Alles unter 5,00 Euro USt. wird nicht erhoben - zumindest, wenn man die 
Sachen direkt im Zollamt abholen "darf".

Damit ist die 22€-Grenze dort zumindest unsinnig. Praktisch müsste diese 
dann bei 31,31 Euro liegen.

Aber eventuell gibt es bei den automatisierten Verfahren der Logistiker 
(d.h., wenn die direkt beim Kunden USt. einziehen) die 22€-Grenze.
#3214405
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Chris D. schrieb:
> Damit ist die 22€-Grenze dort zumindest unsinnig. Praktisch müsste diese
> dann bei 31,31 Euro liegen.

Oder auch höher oder niedriger, je nach Steuersatz für die jeweilige 
Sendung. Bücher sind ja meist relativ niedrig angesetzt

Chris D. schrieb:
> Alles unter 5,00 Euro USt. wird nicht erhoben - zumindest, wenn man die
> Sachen direkt im Zollamt abholen "darf".

Grad nachgeschlagen, die Erhebungsgrenze liegt inzwischen sogar bei 
10,00 €:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Steuerbefreiungen/steuerbefreiungen_node.html#doc146974bodyText3

> "der festzusetzende Einfuhrumsatzsteuerbetrag weniger als 10 Euro beträgt"
Gast #3220052
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mir hat man beim zoll gesagt:
wenn der tatsächlich bezahlte warenwert unter 22€ liegt, ist völlig 
egal, wie die sendung deklariert ist.

bei warenwerten über 22€ kann man einfach zum zoll fahren und 
nachbezahlen.

warenwert schließt die portokosten mit ein.
#3865960
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Da nun immer mehr (PCB-Fertigung, Module, SMD-Teile, uCs) immer günster 
inkl. Versand unter 22EUR verfügbar ist, müsste es der Gruppe der 
Kleinunternehmer doch etwas besser gehen? Insbesondere, wenn man kleine 
Platinchen und Service-Leistungen an Privat verkauft.

Elektroschrott benötigt man trotzdem, aber wenn man das einmal hat?
. Nur kleine Platinen verkaufen
. Bastlerbedarf verkaufen

Die weiter oben angegebene Einzugsgrenze von 10EUR gilt IMHO nicht. Dort 
wird als Bedinung die Berechtigung zum Vorsteuerabzug genannt. Die 
erfüllt der Kleinunternehmer gerade nicht.

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