Hallo, ich habe vor ein paar Tagen einige Produkte in China bestellt. Dabei habe ich darauf bestanden, dass die Zollabwicklung korrekt sein soll (habe nur leider keine Rückantwort bekommen, aber die Ware ist verschickt). "Üblicherweise" bekommt man ja die Päckchen immer als "gift" oder mit einem geringen Wert beschriftet zugeschickt, selbst wenn die Ware z.B. 16 Dollar kostet, stehen nur 4 Dollar drauf. Wenn das Paket nun falsch deklariert ankommt und ich nichts unternehme, begehe ich damit ja Steuerhinterziehung. Es ist das erste mal, dass ich Waren zum Verkauf aus China bestelle, bin also etwas unbeholfen. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich nur die Einfuhrumsatzsteuer abdrücken und dann ist gut. D.h. kommt das Paket bei mir als "befreit" an, dann fahre ich damit zum Zoll mit der Originalrechnung und erkläre den Sachverhalt, bezahle die Steuer, und alles passt? Gibt es sonst noch was zu beachten, wenn man Kleinunternehmer(Kleinunternehmerregelung trifft bei mir zu) ist?
Mike Mike schrieb: > Gibt es sonst noch was zu beachten, wenn man > Kleinunternehmer(Kleinunternehmerregelung trifft bei mir zu) ist? Vom Zoll her nicht. Aber Du bist damit Importeur der Ware und musst u.a. dafür sorgen und geradestehen, daß das CE-Zeichen da zu Recht draufklebt, eine deutsche Bedienungsanleitung dabei ist und eine WEEE-konforme Entsorgung vorgesehen und bezahlt ist/wird. Sicher hab ich noch ein paar Punkte vergessen. Ist aber alles nicht ganz billig, vor allem bei kleinen Stückzahlen.
Hi, danke, aber das entfällt bei der Ware alles.
Mike Mike schrieb: > "Üblicherweise" bekommt man ja die Päckchen immer als "gift" oder mit > einem geringen Wert beschriftet zugeschickt, selbst wenn die Ware z.B. > 16 Dollar kostet, stehen nur 4 Dollar drauf. Bringt nix. Die Grenze für Steuer liegt bei 22€, für Zoll bei 150€. Mittlerweile schreiben sie auch mal 30€ drauf, weils unter 22€ noch für den dümmsten Zöllner längst zu arg gelogen aussieht, aber andererseits die natürliche Faulheit anspricht, wegen dem Kleinkram keinen Papierkrieg anzufangen. > Wenn das Paket nun falsch deklariert ankommt und ich nichts unternehme, > begehe ich damit ja Steuerhinterziehung. Könnte mir vorstellen, dass die gegen eine "freiwillige" Spende nichts einzuwenden haben. > Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich nur die > Einfuhrumsatzsteuer abdrücken und dann ist gut. Ab 150€ kann je nach Art der Ware auch Zoll hinzu kommen.
Okay gut. Ich will eben nur kein Ärger mit dem Finanzamt haben. Das mit dem Zoll ist noch kein Problem, der Warenwert ist unter 120 Euro. Muss erst mal die Ware begutachten, bevor ich richtig einkaufe.
Bei meinem Zusammentreffen mit dem Zoll (Büchersendung) wurde mir gesagt, Steuerbeträge kleiner als 5 Euro nehmen die gar nicht erst auf.
Ja, das ist definitiv so. Alles unter 5,00 Euro USt. wird nicht erhoben - zumindest, wenn man die Sachen direkt im Zollamt abholen "darf". Damit ist die 22€-Grenze dort zumindest unsinnig. Praktisch müsste diese dann bei 31,31 Euro liegen. Aber eventuell gibt es bei den automatisierten Verfahren der Logistiker (d.h., wenn die direkt beim Kunden USt. einziehen) die 22€-Grenze.
Chris D. schrieb: > Damit ist die 22€-Grenze dort zumindest unsinnig. Praktisch müsste diese > dann bei 31,31 Euro liegen. Oder auch höher oder niedriger, je nach Steuersatz für die jeweilige Sendung. Bücher sind ja meist relativ niedrig angesetzt Chris D. schrieb: > Alles unter 5,00 Euro USt. wird nicht erhoben - zumindest, wenn man die > Sachen direkt im Zollamt abholen "darf". Grad nachgeschlagen, die Erhebungsgrenze liegt inzwischen sogar bei 10,00 €: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Steuerbefreiungen/steuerbefreiungen_node.html#doc146974bodyText3 > "der festzusetzende Einfuhrumsatzsteuerbetrag weniger als 10 Euro beträgt"
mir hat man beim zoll gesagt: wenn der tatsächlich bezahlte warenwert unter 22€ liegt, ist völlig egal, wie die sendung deklariert ist. bei warenwerten über 22€ kann man einfach zum zoll fahren und nachbezahlen. warenwert schließt die portokosten mit ein.
Da nun immer mehr (PCB-Fertigung, Module, SMD-Teile, uCs) immer günster inkl. Versand unter 22EUR verfügbar ist, müsste es der Gruppe der Kleinunternehmer doch etwas besser gehen? Insbesondere, wenn man kleine Platinchen und Service-Leistungen an Privat verkauft. Elektroschrott benötigt man trotzdem, aber wenn man das einmal hat? . Nur kleine Platinen verkaufen . Bastlerbedarf verkaufen Die weiter oben angegebene Einzugsgrenze von 10EUR gilt IMHO nicht. Dort wird als Bedinung die Berechtigung zum Vorsteuerabzug genannt. Die erfüllt der Kleinunternehmer gerade nicht.
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