Guten Abend, nachdem ich letzten Dienstag in meiner Zeitung eine Werbung von BASE in der Tageszeitung hatte, auf dem groß und eindeutig (also ohne Kleingedrucktes) ein "Samsung Galaxy S3 mini OHNE VERTRAG für 179,-" geworben wurde, habe ich mich heute morgen bei einem der BASE-Shops telefonisch folgendermaßen erkundigt: "Haben Sie noch das S3 mini?" "Soll es als Einzelgerät (ohne Vertrag) oder mit Vertrag erworben werden?" "Ohne Vertrag" "Tut uns leid, wir haben keine mehr..." Das Gleiche dann noch in zwei weiteren Filialen. Bei beiden erkundigt, es gäbe angeblich keine mehr (ist klar, wenn man einen Vertrag abschließt, ist der Schrank mit den Dingern plötzlich randvoll gefüllt). Abends nach der Arbeit bin ich dann in einer anderen Stadt bei einer Shoppingtour mit meiner Freundin in einen dieser BASE-Shops. Da ich die Masche durchschaut habe, habe ich mich zunächst allgemein für das S3 mini interessiert, ohne auf das Angebot aus der Zeitung hinzuweisen. "In welcher Farbe möchten Sie es?"....siehe da, es gibt also welche. Erst nach meiner Entgegnung, als mir die Vertrags"vorteile" um die Ohren gepfiffen wurden, dass ich eigentlich nur das Gerät alleine -so wie in der Werbung beschrieben- haben möchte, wäre dieses Angebot bereits ausgelaufen/es gäbe keine weiteren Geräte/sie dürften jetzt plötzlich nur mit Abschluss eines Vertrags das Handy für den Preis herausgeben. Folgendes dazu: 1. Angebot gilt (laut Werbung) explizit vom 20.06. bis 30.06.2013. Nichts aber auch garnichts steht da von "Solange der Vorrat reicht". Nachdem man mir dann einen Vertrag andrehen wollte und ich wutentbrannt den Laden verlassen habe, bin ich zu meinem Nachbarn, der glücklicherweise noch diese Werbung aus der Zeitung hatte. Morgen werde ich dann mit dieser Werbung nochmals auf diese Geldgeier losgehen... Die Werbung lässt keine Missverständnisse zu. Es steht dort eindeutig, was Sache ist. Kein Kleingedrucktes, einzig und allein das Angebot mit dem Zeitraum der Gültigkeit des Angebots. Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten? Ich werde zumindest mit dem Verbraucherschutz und meinem Anwalt drohen, sofern die Dame das Ding nicht rausrückt, nachdem sie den Anschein erweckt, Geräte auf Lager zu haben. Was meint ihr? Danke u Gruß
Johannes Knöller schrieb: > Ich werde zumindest mit dem Verbraucherschutz und meinem Anwalt drohen, Klüger wärs wohl, vorher bei ihm vorbei zu schauen.
Johannes Knöller schrieb: >>Klüger wärs wohl, vorher bei ihm vorbei zu schauen. > > Bei wem? Beim Anwalt
Johannes Knöller schrieb: > Bei wem? Bei einem von beiden. > Ich werde zumindest mit dem Verbraucherschutz und meinem Anwalt drohen, > sofern die Dame das Ding nicht rausrückt, nachdem sie den Anschein > erweckt, Geräte auf Lager zu haben. Und Du meinst, der Dame (wahrscheinlich Angestellte), schlottern dann vor Angst die Knie?
>Und Du meinst, der Dame (wahrscheinlich Angestellte), schlottern dann >vor Angst die Knie? Genau das will ich damit bezwecken.
Johannes Knöller schrieb: > Genau das will ich damit bezwecken. Wenn die Dame gut ist, dann hast statt dessen du hinterher eine Anzeige wegen Nötigung an der Backe. Deshalb erst Anwalt oder Verbraucherschutz. Strafrechtlich kommst du dem ohnehin nicht bei, das ist Zivilrecht.
>Wenn die Dame gut ist, dann hast statt dessen du hinterher eine Anzeige >wegen Nötigung an der Backe. Ahja, das erklärst du mir jetzt mal genauer. Oder hast du den Sarkasmus nicht verstanden?
Johannes Knöller schrieb: >>Und Du meinst, der Dame (wahrscheinlich Angestellte), schlottern dann >>vor Angst die Knie? > > Genau das will ich damit bezwecken. Entschuldigung, das ist naiv. Die Angestellte wird die Drohung gelassen hinnehmen. Schließlich hat sie persönlich weder vom Verbraucherschutz noch von irgendwelchen Anwälten was zu befürchten. Eher schon, wenn sie entgegen der Anweisung der Geschäftsleitung handelt.
>Oder hast du den Sarkasmus nicht verstanden?
kopfschüttel
Leute Leute Leute...
Sorry, aber ich habe hier ein erstgeschrieben und ernstgemeintes Thema eröffnet. Einem solchen sinnfreien Kommentar ist nicht anders entgegenzuwirken. Ich will keiner Verkäuferin was tun, ich will nur durchsetzen, dass ich das Handy für den genannten Preis erwerben kann.
Johannes Knöller schrieb: > Ich will keiner Verkäuferin was tun, ich will nur durchsetzen, dass ich > das Handy für den genannten Preis erwerben kann. Dann schau beim Verbraucherschutz vorbei. Die kennen sich da aus
Mehr als lachhaft abmahnen tut der Verbraucherschutz auch nicht. Ist auch fraglich ob die Shops zu Base gehören oder ob die Läden als Franchiser tätig sind. Die sind dann vermutlich an die Werbung von Base gar nicht gebunden wenn die nicht wollen. Ich würde mal drauf achten obs da in der Werbung einen Hinweis wie: "nur in teilnehmenden Shops" o.ä. angegeben wird. Für so einen Verein wie Pro Honore könnte so ein Geschäftsgebaren evtl. ein gefundenes Fressen sein, aber das ist nur eine Vermutung weil ich nur mal von denen gehört habe und das ist schon ewig her. http://www.pro-honore.de/ueber-uns/
Michael ... schrieb: > Mehr als lachhaft abmahnen tut der Verbraucherschutz auch nicht. Klar, zumal er dadurch auch nicht an sein Traumhandy kommt. Aber die können ihm das besser erklären als jeder hier.
Einfach auf die Base Internetseite gehen und für 179 € bestellen, wo is das Problem? http://www.base.de/Handys/Samsung-Handys/Samsung-GALAXY-S3-mini-pebble_blue Nach 2 Sekunden Googlen findet man sogar eine "Anleitung" welche Knöpfe man drücken muß. :> http://outletfreunde.de/base/samsung-galaxy-s3-mini-2099.html
Johannes M. schrieb: > wo is das Problem? Manche sind es wohl gewohnt die Ware VOR dem Kauf erst mal zu befingern wie sich der Artikel denn anfühlt. Andererseits hat man ja ein 14-Tägiges Rückgaberecht bei Online- Bestellungen und wenn es nicht gefällt ist die Retour über 40Euro sogar für den Käufer kostenlos.
Michael ... schrieb: > ist die Retour über 40Euro > sogar für den Käufer kostenlos. Nicht mehr zwingend seit diesem Jahr.
Ach komm, reg' dich doch nicht auf. Wenn du in unserem Shop 3 mal den selben Preis erfragst erhälst du in der Regel min. 2 verschiedene Antworten. Das ist wohl eine der grössten Abzockersparten die es gibt. Bestell das Handy Online dann hast du keinen Ärger.
Dave Chappelle schrieb: > Ach komm, reg' dich doch nicht auf. > Wenn du in unserem Shop 3 mal den selben Preis erfragst erhälst du in > der Regel min. 2 verschiedene Antworten. > > Das ist wohl eine der grössten Abzockersparten die es gibt. > Bestell das Handy Online dann hast du keinen Ärger. Eben, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, sich mit einem Hilfsschüler in einem "Handy-Laden" rumzuärgern ist mir schleierhaft. In solche Läden geh ich nicht mal rein. Meist findet man dort nur schleimige Hardcore-Verkäufertypen oder unerträgliche Blondchen die einem irgendwas von SMS-Paketen erzählen wollen. Alles zwischen hip beleuchteten Neon Regalen. Da ganze Ding schreit doch: "Ich will dich abzocken". Was soll man da von Lockangeboten halten? Was denkst du wozu diese Angebote da sind? Lieber Trommeln als dort ein Handy kaufen und wenn ich noch was dafür bekommen würde. Klick isch lieber Amazon, digga. ;-) Aber manche müssens wohl erst auf die harte Tour lernen. gruß cyblord
Johannes Knöller schrieb: > Die Werbung lässt keine Missverständnisse zu. Es steht dort eindeutig, > was Sache ist. > Kein Kleingedrucktes, einzig und allein das Angebot mit dem Zeitraum der > Gültigkeit des Angebots. > > Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten? Google -> "invitatio ad offerendum" Das sollte dir helfen. Wenn nicht dann ist dir wohl nicht mehr zu helfen. :-P
Auf der Webseite von Base steht eindeutig, dass das "Händi" einmalig 59€ und 5€ monatlich mit einem Laufzeitvertrag über 24 Monate kostet. Daneben ist noch der Gesamtpreis von 179€ angegeben. Ich denke mal, so steht das auch im Prospekt. Im übrigen ist es so, dass du dich im Laden auf den Boden werfen und mit den Fäusten trommeln kannst. Deswegen wirst du aber dein Wunschhandy trotzdem nicht bekommen. Es gilt nämlich Vertragsfreiheit und der Händler kann sich seine Kunden raussuchen. Das einzige, was du mit so einem Verhalten u.U. bekommst, ist eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Jens PICler schrieb: > Im übrigen ist es so, dass du dich im Laden auf den Boden werfen und mit > den Fäusten trommeln kannst. Deswegen wirst du aber dein Wunschhandy > trotzdem nicht bekommen. Es gilt nämlich Vertragsfreiheit und der > Händler kann sich seine Kunden raussuchen. Das einzige, was du mit so > einem Verhalten u.U. bekommst, ist eine Anzeige wegen > Hausfriedensbruchs. Der erste sinnvolle Beitrag. Base kann sich damit vielleicht Abmahnungen der Konkurrenz einhandeln aber einen Anspruch auf das Handy zu dem Preis hast Du nicht. Gruß, Norbert
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