Forum: Offtopic Handykauf - rechtliche Schritte?


von Johannes K. (anamollo)


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Guten Abend,

nachdem ich letzten Dienstag in meiner Zeitung eine Werbung von BASE in 
der Tageszeitung hatte, auf dem groß und eindeutig (also ohne 
Kleingedrucktes) ein "Samsung Galaxy S3 mini OHNE VERTRAG für 179,-" 
geworben wurde, habe ich mich heute morgen bei einem der BASE-Shops 
telefonisch folgendermaßen erkundigt:
"Haben Sie noch das S3 mini?"
"Soll es als Einzelgerät (ohne Vertrag) oder mit Vertrag erworben 
werden?"
"Ohne Vertrag"
"Tut uns leid, wir haben keine mehr..."

Das Gleiche dann noch in zwei weiteren Filialen. Bei beiden erkundigt, 
es gäbe angeblich keine mehr (ist klar, wenn man einen Vertrag 
abschließt, ist der Schrank mit den Dingern plötzlich randvoll gefüllt).

Abends nach der Arbeit bin ich dann in einer anderen Stadt bei einer 
Shoppingtour mit meiner Freundin in einen dieser BASE-Shops.

Da ich die Masche durchschaut habe, habe ich mich zunächst allgemein für 
das S3 mini interessiert, ohne auf das Angebot aus der Zeitung 
hinzuweisen.
"In welcher Farbe möchten Sie es?"....siehe da, es gibt also welche.
Erst nach meiner Entgegnung, als mir die Vertrags"vorteile" um die Ohren 
gepfiffen wurden, dass ich eigentlich nur das Gerät alleine -so wie in 
der Werbung beschrieben- haben möchte, wäre dieses Angebot bereits 
ausgelaufen/es gäbe keine weiteren Geräte/sie dürften jetzt plötzlich 
nur mit Abschluss eines Vertrags das Handy für den Preis herausgeben.

Folgendes dazu: 1. Angebot gilt (laut Werbung) explizit vom 20.06. bis 
30.06.2013.
Nichts aber auch garnichts steht da von "Solange der Vorrat reicht".

Nachdem man mir dann einen Vertrag andrehen wollte und ich wutentbrannt 
den Laden verlassen habe, bin ich zu meinem Nachbarn, der 
glücklicherweise noch diese Werbung aus der Zeitung hatte.

Morgen werde ich dann mit dieser Werbung nochmals auf diese Geldgeier 
losgehen...

Die Werbung lässt keine Missverständnisse zu. Es steht dort eindeutig, 
was Sache ist.
Kein Kleingedrucktes, einzig und allein das Angebot mit dem Zeitraum der 
Gültigkeit des Angebots.

Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?

Ich werde zumindest mit dem Verbraucherschutz und meinem Anwalt drohen, 
sofern die Dame das Ding nicht rausrückt, nachdem sie den Anschein 
erweckt, Geräte auf Lager zu haben.

Was meint ihr?


Danke u Gruß

von (prx) A. K. (prx)


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Johannes Knöller schrieb:
> Ich werde zumindest mit dem Verbraucherschutz und meinem Anwalt drohen,

Klüger wärs wohl, vorher bei ihm vorbei zu schauen.

von Johannes K. (anamollo)


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>Klüger wärs wohl, vorher bei ihm vorbei zu schauen.

Bei wem?

von D. I. (Gast)


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Johannes Knöller schrieb:
>>Klüger wärs wohl, vorher bei ihm vorbei zu schauen.
>
> Bei wem?

Beim Anwalt

von J.-u. G. (juwe)


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Johannes Knöller schrieb:
> Bei wem?
Bei einem von beiden.

> Ich werde zumindest mit dem Verbraucherschutz und meinem Anwalt drohen,
> sofern die Dame das Ding nicht rausrückt, nachdem sie den Anschein
> erweckt, Geräte auf Lager zu haben.
Und Du meinst, der Dame (wahrscheinlich Angestellte), schlottern dann 
vor Angst die Knie?

von Johannes K. (anamollo)


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>Und Du meinst, der Dame (wahrscheinlich Angestellte), schlottern dann
>vor Angst die Knie?

Genau das will ich damit bezwecken.

von (prx) A. K. (prx)


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Johannes Knöller schrieb:
> Genau das will ich damit bezwecken.

Wenn die Dame gut ist, dann hast statt dessen du hinterher eine Anzeige 
wegen Nötigung an der Backe. Deshalb erst Anwalt oder Verbraucherschutz. 
Strafrechtlich kommst du dem ohnehin nicht bei, das ist Zivilrecht.

von Johannes K. (anamollo)


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>Wenn die Dame gut ist, dann hast statt dessen du hinterher eine Anzeige
>wegen Nötigung an der Backe.

Ahja, das erklärst du mir jetzt mal genauer.

Oder hast du den Sarkasmus nicht verstanden?

von J.-u. G. (juwe)


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Johannes Knöller schrieb:
>>Und Du meinst, der Dame (wahrscheinlich Angestellte), schlottern dann
>>vor Angst die Knie?
>
> Genau das will ich damit bezwecken.
Entschuldigung, das ist naiv. Die Angestellte wird die Drohung gelassen 
hinnehmen. Schließlich hat sie persönlich weder vom Verbraucherschutz 
noch von irgendwelchen Anwälten was zu befürchten. Eher schon, wenn sie 
entgegen der Anweisung der Geschäftsleitung handelt.

von Johannes K. (anamollo)


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>Oder hast du den Sarkasmus nicht verstanden?

kopfschüttel

Leute Leute Leute...

von Johannes K. (anamollo)


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Sorry, aber ich habe hier ein erstgeschrieben und ernstgemeintes Thema 
eröffnet.
Einem solchen sinnfreien Kommentar ist nicht anders entgegenzuwirken.

Ich will keiner Verkäuferin was tun, ich will nur durchsetzen, dass ich 
das Handy für den genannten Preis erwerben kann.

von (prx) A. K. (prx)


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Johannes Knöller schrieb:
> Ich will keiner Verkäuferin was tun, ich will nur durchsetzen, dass ich
> das Handy für den genannten Preis erwerben kann.

Dann schau beim Verbraucherschutz vorbei. Die kennen sich da aus

von Michael .. (thing)


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Mehr als lachhaft abmahnen tut der Verbraucherschutz auch nicht.
Ist auch fraglich ob die Shops zu Base gehören oder ob die Läden
als Franchiser tätig sind. Die sind dann vermutlich an die Werbung
von Base gar nicht gebunden wenn die nicht wollen. Ich würde mal
drauf achten obs da in der Werbung einen Hinweis wie: "nur in
teilnehmenden Shops" o.ä. angegeben wird.

Für so einen Verein wie Pro Honore könnte so ein Geschäftsgebaren
evtl. ein gefundenes Fressen sein, aber das ist nur eine Vermutung
weil ich nur mal von denen gehört habe und das ist schon ewig her.
http://www.pro-honore.de/ueber-uns/

von (prx) A. K. (prx)


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Michael ... schrieb:
> Mehr als lachhaft abmahnen tut der Verbraucherschutz auch nicht.

Klar, zumal er dadurch auch nicht an sein Traumhandy kommt. Aber die 
können ihm das besser erklären als jeder hier.

von Johannes M. (johannesm)


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Einfach auf die Base Internetseite gehen und für 179 € bestellen, wo is 
das Problem?
http://www.base.de/Handys/Samsung-Handys/Samsung-GALAXY-S3-mini-pebble_blue


Nach 2 Sekunden Googlen findet man sogar eine "Anleitung" welche Knöpfe 
man drücken muß. :>
http://outletfreunde.de/base/samsung-galaxy-s3-mini-2099.html

von Michael .. (thing)


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Johannes M. schrieb:
> wo is das Problem?

Manche sind es wohl gewohnt die Ware VOR dem Kauf erst mal zu befingern
wie sich der Artikel denn anfühlt.
Andererseits hat man ja ein 14-Tägiges Rückgaberecht bei Online-
Bestellungen und wenn es nicht gefällt ist die Retour über 40Euro
sogar für den Käufer kostenlos.

von D. I. (Gast)


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Michael ... schrieb:
> ist die Retour über 40Euro
> sogar für den Käufer kostenlos.

Nicht mehr zwingend seit diesem Jahr.

von Dave C. (dave_chappelle)


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Ach komm, reg' dich doch nicht auf.
Wenn du in unserem Shop 3 mal den selben Preis erfragst erhälst du in 
der Regel min. 2 verschiedene Antworten.

Das ist wohl eine der grössten Abzockersparten die es gibt.
Bestell das Handy Online dann hast du keinen Ärger.

von Cyblord -. (cyblord)


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Dave Chappelle schrieb:
> Ach komm, reg' dich doch nicht auf.
> Wenn du in unserem Shop 3 mal den selben Preis erfragst erhälst du in
> der Regel min. 2 verschiedene Antworten.
>
> Das ist wohl eine der grössten Abzockersparten die es gibt.
> Bestell das Handy Online dann hast du keinen Ärger.

Eben, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, sich mit einem 
Hilfsschüler in einem "Handy-Laden" rumzuärgern ist mir schleierhaft. In 
solche Läden geh ich nicht mal rein. Meist findet man dort nur 
schleimige Hardcore-Verkäufertypen oder unerträgliche Blondchen die 
einem irgendwas von SMS-Paketen erzählen wollen. Alles zwischen hip 
beleuchteten Neon Regalen. Da ganze Ding schreit doch: "Ich will dich 
abzocken". Was soll man da von Lockangeboten halten? Was denkst du wozu 
diese Angebote da sind? Lieber Trommeln als dort ein Handy kaufen und 
wenn ich noch was dafür bekommen würde.

Klick isch lieber Amazon, digga. ;-)

Aber manche müssens wohl erst auf die harte Tour lernen.

gruß cyblord

von Baldrian D. (baldrian)


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Johannes Knöller schrieb:
> Die Werbung lässt keine Missverständnisse zu. Es steht dort eindeutig,
> was Sache ist.
> Kein Kleingedrucktes, einzig und allein das Angebot mit dem Zeitraum der
> Gültigkeit des Angebots.
>
> Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?

Google -> "invitatio ad offerendum"

Das sollte dir helfen. Wenn nicht dann ist dir wohl nicht mehr zu 
helfen. :-P

von Jens P. (picler)


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Auf der Webseite von Base steht eindeutig, dass das "Händi" einmalig 59€ 
und 5€ monatlich mit einem Laufzeitvertrag über 24 Monate kostet. 
Daneben ist noch der Gesamtpreis von 179€ angegeben. Ich denke mal, so 
steht das auch im Prospekt.

Im übrigen ist es so, dass du dich im Laden auf den Boden werfen und mit 
den Fäusten trommeln kannst. Deswegen wirst du aber dein Wunschhandy 
trotzdem nicht bekommen. Es gilt nämlich Vertragsfreiheit und der 
Händler kann sich seine Kunden raussuchen. Das einzige, was du mit so 
einem Verhalten u.U. bekommst, ist eine Anzeige wegen 
Hausfriedensbruchs.

von Norbert S. (norberts)


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Jens PICler schrieb:
> Im übrigen ist es so, dass du dich im Laden auf den Boden werfen und mit
> den Fäusten trommeln kannst. Deswegen wirst du aber dein Wunschhandy
> trotzdem nicht bekommen. Es gilt nämlich Vertragsfreiheit und der
> Händler kann sich seine Kunden raussuchen. Das einzige, was du mit so
> einem Verhalten u.U. bekommst, ist eine Anzeige wegen
> Hausfriedensbruchs.

Der erste sinnvolle Beitrag.
Base kann sich damit vielleicht Abmahnungen der Konkurrenz einhandeln 
aber einen Anspruch auf das Handy zu dem Preis hast Du nicht.

Gruß,
Norbert

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