Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Angabenforderung rechtens in Stellenangebot?


von Joe S. (bubblejoe)


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Hallo,

habe jetzt schon in mehreren Stellenangeboten diesen Text gefunden.

>Bitte senden Sie uns Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen mit Angabe des 
>derzeitigen und gewünschten Einkommens sowie des frühestmöglichen
>Starttermins zu. Ein Umzug an den oder in die Nähe des Firmensitzes ist
>unabdingbar.

Umzug kann ich ja gerade noch verstehen, aber was interessiert die das 
vorige Gehalt? Nachkontrollieren können die das doch eh nicht. Ist das 
also überhaupt rechtens?

Grüße Joe

von Rick M. (rick-nrw)


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Joe B. schrieb:
> Umzug kann ich ja gerade noch verstehen, aber was interessiert die das
> vorige Gehalt? Nachkontrollieren können die das doch eh nicht. Ist das
> also überhaupt rechtens?
>
> Grüße Joe

Mensch Joe!

Wie oft hast Du Dich schon beworben.
Die hätten gerne eine Menge.
Wenn Du jetzt 100k€/a hast und möchtest jetzt 50k€/a oder wenn Du jetzt 
25k€/a hast und möchtest jetzt 50ke/a wirft das Fragen auf.

Ich habe in einem Vorstellungsgespräch mal auf die Frage geantwortet, ob 
das eine Rolle spielt.
Für diese Stelle halte ich Xk€/a für angemessen.
Die Stelle habe ich bekommen.

Bewerbe dich einfach ohne die Angabe deines jetzigen Gehaltes, wenn die 
sich daran stören, du hast einen Job und umziehen muss du dann auch 
nicht.

BTW:
Einen Umzug in die Nähe des Firmensitzes ist unabdingbar bedeutet 
wahrscheinlich, du hast öfters Rufbereitschaft, bei der Du sehr zeitnah 
in der Firma sein musst.

von Justus S. (jussa)


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warum sollte das nicht rechtens sein? Ein Recht darauf hat der 
Vielleicht-AG natürlich nicht, aber du auch nicht auf eine Stelle bei 
ihm...

von frank (Gast)


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gib doch einfach irgendwas an. Du weißt sie lügen, sie wissen du lügst. 
Who cares. Wenn die dich dann erstmal einladen, kann man klartext reden. 
Vorher gilt, wer die wahrheit am schönsten verbiegt gewinnt. 
Naja...nachher eigentlich auch

von sfs (Gast)


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Lügen lügen lügen!
Klappt meisten ganz gut (eig. immer)

von Schorsch (Gast)


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Joe B. schrieb:
> aber was interessiert die das
> vorige Gehalt? Nachkontrollieren können die das doch eh nicht.

Sieht man das nicht auf der Lohnsteuerkarte? Ach, moment, die gibt's ja 
nicht mehr...

von Marx W. (Gast)


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Schorsch schrieb:
> Sieht man das nicht auf der Lohnsteuerkarte? Ach, moment, die gibt's ja
> nicht mehr...

Die elektronische Steuerkarte gibt`s statt dessen.

von Schorsch (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Die elektronische Steuerkarte gibt`s statt dessen.

Und sieht da das Unternehmen Einträge von den Monaten davor, also wenn 
man die ersten Monate wo anders beschäftigt war? Doofe Frage vielleicht, 
sorry, aber ein Dummer fragt halt ;-)

von Marx W. (Gast)


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Schorsch schrieb:
> Und sieht da das Unternehmen Einträge von den Monaten davor, also wenn
> man die ersten Monate wo anders beschäftigt war? Doofe Frage vielleicht,
> sorry, aber ein Dummer fragt halt ;-)

Ja!
Schließlich müssen die ja die Steuer und Sozialabgaben abführen!
ansonsten könnten die AG ja den AN die Freude machen und die 
Jahressteuer auf die 12 Monate umzrechen und die zuvor gearbeiteten 
Monate bei dem anderen Unternehmen mit dem Einkommen null für die 
Jahressteuer ansetzen.
Also für für kommenden Monate dann eine "reduzierte" Steuer gezahlt 
werden würde.
Da hat der Steuerstaat BRD was dagegen!

Was wohl klar ist, oder?

von Vitamin-B (Gast)


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Joe B. schrieb:
> Ist das
> also überhaupt rechtens?

Was willst du denn dagegen machen? Willst du klagen, dass sie dich 
einstellen? Ist doch Blödsinn. Wenn es dir nicht passt, bewirb dich doch 
einfach ohne die Angabe oder lass es ganz bleiben.

von Christian (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Schorsch schrieb:
>> Und sieht da das Unternehmen Einträge von den Monaten davor, also wenn
>> man die ersten Monate wo anders beschäftigt war? Doofe Frage vielleicht,
>> sorry, aber ein Dummer fragt halt ;-)
>
> Ja!
> Schließlich müssen die ja die Steuer und Sozialabgaben abführen!
> ansonsten könnten die AG ja den AN die Freude machen und die
> Jahressteuer auf die 12 Monate umzrechen und die zuvor gearbeiteten
> Monate bei dem anderen Unternehmen mit dem Einkommen null für die
> Jahressteuer ansetzen.
> Also für für kommenden Monate dann eine "reduzierte" Steuer gezahlt
> werden würde.
> Da hat der Steuerstaat BRD was dagegen!

Stimmt so nicht, der neue Arbeitgeber erfährt auf diesem Wege nicht, was 
der alte bezahlt hat! Da wird auch nichts auf 12 Monate umgerechnet, 
sondern es gibt sog. Lohnsteuertabellen, in denen steht, wie viel 
Lohnsteuer bei welchem Lohn abgeführt werden muss. Diese Tabellen gibt 
es auf Tages-, Monats- und Jahresbasis. Die Vergangenheit interessiert 
da nicht, sondern nur das aktuelle Gehalt. D.h. auch wenn jemand im 
Jan-Nov tatsächlich nichts verdient hat (weil er z.B. nicht berufstätig 
war) und er dann im Dez anfängt zu arbeiten und 3.000 € bekommt, muss 
entsprechen Lohnsteuer abgeführt werden.

Was Du meinst, ist der Lohnsteuerjahresausgleich, d.h. mit der 
Dezemberabrechung erstattet er Arbeitgeber zuviel einbehaltene 
Lohnsteuer zurück. Meistens wird ja immer zu viel einbehalten wegen 
Urlaubsgeldzahlungen etc. Um den Lohnsteuerjahresausgleich korrekt 
durchführen zu können, müsste der neue Arbeitgeber tatsächlich wissen, 
was der Arbeitnehmer beim alten Arbeitgeber verdient hat.

Der Gesetzgeber hat das aber nicht so gelöst, dass er diese Info 
bekommt, sondern es wird dann eben kein Lohnsteuerjahresausgleich 
durchgeführt. Den gibt es nur, wenn man das ganze Jahr über beim selben 
Arbeitgeber beschäftigt war.

von Lasst mich A. (ich_bin_durch)


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Das jetzige Gehalt weiß der zukünftige Arbeitgeber so lange nicht bis du 
ihm deine Lohnsteuernummer mitgeteilt hast - was erst passiert nachdem 
du den Vertrag unterschrieben hast, oder?

Ich würde die Gehaltskarten beim Arbeitgeberwechsel völlig neu mischeln, 
was ich vorher verdient habe geht den neuen Arbeitgeber nichts an. Auf 
etweilige Fragen gibts dann Standardantworten wie "Das ist meine 
Vorderung, für weniger wechsle ich nicht".

von MWS (Gast)


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Lasst mich Arzt schrieb:
> Vorderung, für weniger wechsle ich nicht".

Bei so 'ner vrechen Vorderung bekommst Du sicher gleich 'nen Fertrag. 
lol

von Ingenieur N. (ing)


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Bei Siemesn hatte ich mal die Frage im VG gestellt bekommen. Das waren
vielleicht Flaschen...

von M. S. (bugles)


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Joe B. schrieb:
>>Bitte senden Sie uns Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen mit Angabe des
>>derzeitigen und gewünschten Einkommens sowie des frühestmöglichen
>>Starttermins zu. Ein Umzug an den oder in die Nähe des Firmensitzes ist
>>unabdingbar.
>
> Umzug kann ich ja gerade noch verstehen, aber was interessiert die das
> vorige Gehalt? Nachkontrollieren können die das doch eh nicht. Ist das
> also überhaupt rechtens?

Würde den Text einfach überlesen. Vorallem wie is mit "in die Nähe des 
Firmensitzes" definiert ? 10km oder 50km?

Das Gehalt würde ich perse nicht angeben. Am anderen Ende sitzt unter 
Umständen wer der zu hohe Forderungen einfach auf den Absagestapel legt. 
Bei einem pers. Gespräch stellen dann "alle" erst fest wie gut man doch 
passen würde und legen eben doch etwas Geld drauf.


Hatte mal einen ähnl. Fall bei einer Bewerbung und einer größeren Firma. 
Da hatte die Personalabteilung einfach entschieden dass meine Erfahrung 
nicht ausreicht für die Stelle. Tage später rief mich er 
Abteilungsleiter, an und wollte mich gerne kennenlernen. Wir haben dann 
erstmal gezielt 5min aneinander vorbei geredet weil ich im Stress dachte 
eine andere Firma ,ähnl. Position, dran zu haben und er nichts davon 
wußte dass die Absage quasi schon auf meinem Tisch lag. Als sich alles 
aufklärte wurde der mächtig sauer mit den Worten "ich habe hier als 
einziger zu entscheiden wer in meiner Abteilung arbeitet, wer hat Ihnen 
den abgesagt?". Ich meinte Herr X hatte mich angerufen. Antwort "...noch 
nie von den Gehört...".

So kann es eben laufen...

Und auch das aktuelle Gehalt geht niemanden etwas an. Ich verkaufe 
nunmal eine Arbeitsleistung zu einem Preis ... ich frage beim 
Obsthändler ja auch nicht was der Apfel im Einkauf gekostet hat und 
entscheide dann subjektiv ob der Verkaufspreis in relation steht um 
heute einen Apfel zu essen..

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