Hallo, habe jetzt schon in mehreren Stellenangeboten diesen Text gefunden. >Bitte senden Sie uns Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen mit Angabe des >derzeitigen und gewünschten Einkommens sowie des frühestmöglichen >Starttermins zu. Ein Umzug an den oder in die Nähe des Firmensitzes ist >unabdingbar. Umzug kann ich ja gerade noch verstehen, aber was interessiert die das vorige Gehalt? Nachkontrollieren können die das doch eh nicht. Ist das also überhaupt rechtens? Grüße Joe
Joe B. schrieb: > Umzug kann ich ja gerade noch verstehen, aber was interessiert die das > vorige Gehalt? Nachkontrollieren können die das doch eh nicht. Ist das > also überhaupt rechtens? > > Grüße Joe Mensch Joe! Wie oft hast Du Dich schon beworben. Die hätten gerne eine Menge. Wenn Du jetzt 100k€/a hast und möchtest jetzt 50k€/a oder wenn Du jetzt 25k€/a hast und möchtest jetzt 50ke/a wirft das Fragen auf. Ich habe in einem Vorstellungsgespräch mal auf die Frage geantwortet, ob das eine Rolle spielt. Für diese Stelle halte ich Xk€/a für angemessen. Die Stelle habe ich bekommen. Bewerbe dich einfach ohne die Angabe deines jetzigen Gehaltes, wenn die sich daran stören, du hast einen Job und umziehen muss du dann auch nicht. BTW: Einen Umzug in die Nähe des Firmensitzes ist unabdingbar bedeutet wahrscheinlich, du hast öfters Rufbereitschaft, bei der Du sehr zeitnah in der Firma sein musst.
warum sollte das nicht rechtens sein? Ein Recht darauf hat der Vielleicht-AG natürlich nicht, aber du auch nicht auf eine Stelle bei ihm...
gib doch einfach irgendwas an. Du weißt sie lügen, sie wissen du lügst. Who cares. Wenn die dich dann erstmal einladen, kann man klartext reden. Vorher gilt, wer die wahrheit am schönsten verbiegt gewinnt. Naja...nachher eigentlich auch
Lügen lügen lügen! Klappt meisten ganz gut (eig. immer)
Joe B. schrieb: > aber was interessiert die das > vorige Gehalt? Nachkontrollieren können die das doch eh nicht. Sieht man das nicht auf der Lohnsteuerkarte? Ach, moment, die gibt's ja nicht mehr...
Schorsch schrieb: > Sieht man das nicht auf der Lohnsteuerkarte? Ach, moment, die gibt's ja > nicht mehr... Die elektronische Steuerkarte gibt`s statt dessen.
Marx W. schrieb: > Die elektronische Steuerkarte gibt`s statt dessen. Und sieht da das Unternehmen Einträge von den Monaten davor, also wenn man die ersten Monate wo anders beschäftigt war? Doofe Frage vielleicht, sorry, aber ein Dummer fragt halt ;-)
Schorsch schrieb: > Und sieht da das Unternehmen Einträge von den Monaten davor, also wenn > man die ersten Monate wo anders beschäftigt war? Doofe Frage vielleicht, > sorry, aber ein Dummer fragt halt ;-) Ja! Schließlich müssen die ja die Steuer und Sozialabgaben abführen! ansonsten könnten die AG ja den AN die Freude machen und die Jahressteuer auf die 12 Monate umzrechen und die zuvor gearbeiteten Monate bei dem anderen Unternehmen mit dem Einkommen null für die Jahressteuer ansetzen. Also für für kommenden Monate dann eine "reduzierte" Steuer gezahlt werden würde. Da hat der Steuerstaat BRD was dagegen! Was wohl klar ist, oder?
Joe B. schrieb: > Ist das > also überhaupt rechtens? Was willst du denn dagegen machen? Willst du klagen, dass sie dich einstellen? Ist doch Blödsinn. Wenn es dir nicht passt, bewirb dich doch einfach ohne die Angabe oder lass es ganz bleiben.
Marx W. schrieb: > Schorsch schrieb: >> Und sieht da das Unternehmen Einträge von den Monaten davor, also wenn >> man die ersten Monate wo anders beschäftigt war? Doofe Frage vielleicht, >> sorry, aber ein Dummer fragt halt ;-) > > Ja! > Schließlich müssen die ja die Steuer und Sozialabgaben abführen! > ansonsten könnten die AG ja den AN die Freude machen und die > Jahressteuer auf die 12 Monate umzrechen und die zuvor gearbeiteten > Monate bei dem anderen Unternehmen mit dem Einkommen null für die > Jahressteuer ansetzen. > Also für für kommenden Monate dann eine "reduzierte" Steuer gezahlt > werden würde. > Da hat der Steuerstaat BRD was dagegen! Stimmt so nicht, der neue Arbeitgeber erfährt auf diesem Wege nicht, was der alte bezahlt hat! Da wird auch nichts auf 12 Monate umgerechnet, sondern es gibt sog. Lohnsteuertabellen, in denen steht, wie viel Lohnsteuer bei welchem Lohn abgeführt werden muss. Diese Tabellen gibt es auf Tages-, Monats- und Jahresbasis. Die Vergangenheit interessiert da nicht, sondern nur das aktuelle Gehalt. D.h. auch wenn jemand im Jan-Nov tatsächlich nichts verdient hat (weil er z.B. nicht berufstätig war) und er dann im Dez anfängt zu arbeiten und 3.000 € bekommt, muss entsprechen Lohnsteuer abgeführt werden. Was Du meinst, ist der Lohnsteuerjahresausgleich, d.h. mit der Dezemberabrechung erstattet er Arbeitgeber zuviel einbehaltene Lohnsteuer zurück. Meistens wird ja immer zu viel einbehalten wegen Urlaubsgeldzahlungen etc. Um den Lohnsteuerjahresausgleich korrekt durchführen zu können, müsste der neue Arbeitgeber tatsächlich wissen, was der Arbeitnehmer beim alten Arbeitgeber verdient hat. Der Gesetzgeber hat das aber nicht so gelöst, dass er diese Info bekommt, sondern es wird dann eben kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt. Den gibt es nur, wenn man das ganze Jahr über beim selben Arbeitgeber beschäftigt war.
Das jetzige Gehalt weiß der zukünftige Arbeitgeber so lange nicht bis du ihm deine Lohnsteuernummer mitgeteilt hast - was erst passiert nachdem du den Vertrag unterschrieben hast, oder? Ich würde die Gehaltskarten beim Arbeitgeberwechsel völlig neu mischeln, was ich vorher verdient habe geht den neuen Arbeitgeber nichts an. Auf etweilige Fragen gibts dann Standardantworten wie "Das ist meine Vorderung, für weniger wechsle ich nicht".
Lasst mich Arzt schrieb: > Vorderung, für weniger wechsle ich nicht". Bei so 'ner vrechen Vorderung bekommst Du sicher gleich 'nen Fertrag. lol
Bei Siemesn hatte ich mal die Frage im VG gestellt bekommen. Das waren vielleicht Flaschen...
Joe B. schrieb: >>Bitte senden Sie uns Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen mit Angabe des >>derzeitigen und gewünschten Einkommens sowie des frühestmöglichen >>Starttermins zu. Ein Umzug an den oder in die Nähe des Firmensitzes ist >>unabdingbar. > > Umzug kann ich ja gerade noch verstehen, aber was interessiert die das > vorige Gehalt? Nachkontrollieren können die das doch eh nicht. Ist das > also überhaupt rechtens? Würde den Text einfach überlesen. Vorallem wie is mit "in die Nähe des Firmensitzes" definiert ? 10km oder 50km? Das Gehalt würde ich perse nicht angeben. Am anderen Ende sitzt unter Umständen wer der zu hohe Forderungen einfach auf den Absagestapel legt. Bei einem pers. Gespräch stellen dann "alle" erst fest wie gut man doch passen würde und legen eben doch etwas Geld drauf. Hatte mal einen ähnl. Fall bei einer Bewerbung und einer größeren Firma. Da hatte die Personalabteilung einfach entschieden dass meine Erfahrung nicht ausreicht für die Stelle. Tage später rief mich er Abteilungsleiter, an und wollte mich gerne kennenlernen. Wir haben dann erstmal gezielt 5min aneinander vorbei geredet weil ich im Stress dachte eine andere Firma ,ähnl. Position, dran zu haben und er nichts davon wußte dass die Absage quasi schon auf meinem Tisch lag. Als sich alles aufklärte wurde der mächtig sauer mit den Worten "ich habe hier als einziger zu entscheiden wer in meiner Abteilung arbeitet, wer hat Ihnen den abgesagt?". Ich meinte Herr X hatte mich angerufen. Antwort "...noch nie von den Gehört...". So kann es eben laufen... Und auch das aktuelle Gehalt geht niemanden etwas an. Ich verkaufe nunmal eine Arbeitsleistung zu einem Preis ... ich frage beim Obsthändler ja auch nicht was der Apfel im Einkauf gekostet hat und entscheide dann subjektiv ob der Verkaufspreis in relation steht um heute einen Apfel zu essen..
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