Hallo, ich bin E-Ing-Berufseinsteiger. Nun habe ich eine Stelle in einem IGM Unternehmen angeboten bekommen. Der Vertrag gibt keine genauen Angaben über die Tätigkeit, sondern nur die Abteilung (R&D) sowie die Bezeichnung (SW-Entwickler). Auf Nachfrage wurde gesagt, dass sch eine genaue Beschreibung dann bei der Einarbeitung ergibt. Schon beim Gespräch wurden mehrere Einsatztgebiete vorgestellt und ich habe bei mehreren mein Interesse bekundet. Ist das üblich? Werde ich dann sagen können, was ich machen möchte (wie es ngekündigt wurde) oder wird man mich dorthin stecken wo "Not am Mann/Ing." ist? (ich bin mir bewusst, dass man darüber nur spekulieren kann) MfG, Olli E.
Das ist normal. Das sind sowieso Standardverträge bei IGM. Das steht sowas nicht genau. Du kannst sowieso praktisch überall und für alles eingesetzt werden (solange es im angegeben Bereich ist). Es müsste da sogar eine Klausel geben wonach du auch an andere Standorte musst und auf Messen usw. Die Probezeit gibt's auch für dich. Wenns doof ist, kündige.
Ich behaupte mal, dass es die Natur von Research and Development ist, ein sehr weites Feld aufzuspannen. Wenn da alles, was anfallen könnte im Vertrag berücksichtigt werden würde ... wäre noch ein Baum tot.
Arbeiten ist nunmal kein Wunschkonzert, wenn dir der Einsatzbereich nicht passt dann musst du mit deinem Vorgesetzten drüber reden und wenn er drauf besteht bleibt dir nur kündigen. Wer die musi bezahlt bestimmt auch was sie spielt!
Danke für die schnellen antworten! Was ich mich dann aber frage, wie kann man mich auf eine EG einstufen, ohne eine Stellenbeschreibung vorliegen zu haben, die doch maßgeblich sein sollte? Oder wird die Einstufung anschließend überprüft und ggf. geändert?
Die Einstufung ist ja erst mal keine Frage der Tätigkeit, sondern vorrangig deiner Qualifikation. Nur wenn der AG sich genötigt fühlt, was zu ändern, dann macht er es auch. Automatisch ändert sich da nichts, es sei denn es ist so vereinbart worden.
Deine Tätigkeit ist Software-Entwickler in der R&D Abteilung. In welchem Bereich ist Wurst. Eine Änderung wäre z.B. Gruppenleiter, Projektleiter, Abteilungsleiter...
> z.B. Gruppenleiter, Projektleiter, Abteilungsleiter...
Treppenleiter, Halbleiter, Nulleiter.
Olli E. schrieb: > Ist das üblich? Ja, je ungenauer die Stellenbeschreibung, desto leichter können sie dich auf Ekelstellen schieben ohne vor dem Arbeitsgericht anzuecken.(Betriebsrat vergiß mal schön, da sitzen die von der IG-Metall drin, echter Filz also!) > Werde ich dann sagen können, was ich machen möchte (wie es ngekündigt > wurde) oder wird man mich dorthin stecken wo "Not am Mann/Ing." ist? > (ich bin mir bewusst, dass man darüber nur spekulieren kann) Du hast dich selbst verkauft, den Vertrag kannste unterschreiben oder auch nicht. Nachverhandeln werden die da nix! Wenn die dir Arbeiten anordnen, so hast du die A-karte wenn du "Nein" sagst! Da können sie dir deswegen "Arbeitsverweigerung" anhängen! Wenn du bedenken hast in den Laden anzufangen, dann such dir was anderes! Wenn sie fragen warum, dann nenn deine Bedenken bzgl. der Stellenbeschreibung im A-Vertrag.
Olli E. schrieb: > Oder wird die Einstufung anschließend überprüft und ggf. > geändert? Du träumst wohl schon wieder von der "heilen" IG-Metal-Betriebswelt!
Marx W. schrieb: > Olli E. schrieb: >> Ist das üblich? > Ja, je ungenauer die Stellenbeschreibung, desto leichter können sie dich > auf Ekelstellen schieben ohne vor dem Arbeitsgericht > anzuecken.(Betriebsrat vergiß mal schön, da sitzen die von der IG-Metall > drin, echter Filz also!) > Das ist genau anders herum. Je genauer die Stellenbeschreibung, um so schneller kann man Dir betriebsbedingt kündigen, mit der Begründung, dass der Arbeitsplatz wegfällt. Wenn Sie ungenauer ist, muss man Dir erstmal noch was anderes geben, was auf die Beschreibung auch passt. Und im Zweifel ist es besser, erstmal den Ekelarbeitsplatz zu haben und sich dann ungekündigt weiter zu bewerben. Gruss Axel
Hatte eig. gehofft, dass der Betriebsrat da ein Auge drauf hat, ist das nicht u.a. auch seine Daseinsberechtigung? Wollte auch nach Probe-/Einarbeitungszeit zu dem gehen und meine Situation schildern/"prüfen" lassen - ist das eine schlechte Idee? Die Meinungen zur Einstufungen gehen doch weit auseinander: Einstufung nach Erfahrung/Ausbildung oder doch nach der Aufgabenstellung.. Es handelt sich auf jeden Fall um meinen Wunscharbeitgeber, jedoch frage ich mich, ob das eine neue (geduldete) Masche ist die Gehälter gering zu halten: z.B. weiß ich, dass Dipl.-Ing.e (FH) gleich eingestuft wurden wie ich mit einer Studiendauer >4 Jahren (Regelstudienzeit!), was ja nachdem was ich bis jetzt den Tarifbestimmungen (bin [noch?] kein Mitglied) entnehmen konnte nicht so sein soll!
Michael ... schrieb: > Die Einstufung ist ja erst mal keine Frage der Tätigkeit, sondern > vorrangig deiner Qualifikation. Olli E. schrieb: > z.B. weiß ich, dass Dipl.-Ing.e (FH) gleich eingestuft wurden > wie ich mit einer Studiendauer >4 Jahren (Regelstudienzeit!), was ja > nachdem was ich bis jetzt den Tarifbestimmungen (bin [noch?] kein > Mitglied) entnehmen konnte nicht so sein soll! Gleich zwei mal falsch, aber sowas von! Die Einstufung ist bei IGM-Unternehmen eine Frage der Tätigkeit, bei ERA wird man für die ausgeübte Tätigkeit bezahlt und nicht primär nach seiner Qualifikation. Natürlich muss man eine Mindestqualifikation mitbringen, um einen bestimmten Arbeitsplatz überhaupt ausfüllen zu können (z.B. ein Studium), aber ob das jetzt ein FH- oder Uni-Absolvent ist, spielt keine Rolle, wenn Du im Bewerbungsgespräch überzeugt hast. Die ERA-Einstufung steht schließlich bereits fest, wenn die Stelle ausgeschrieben wird.
KT hat recht, die Eingruppierung erfolgt nur nach der Tätigkeit, für die eine bestimmte Qualifikation gefordert wird. Dazu gibt es dann gewisse Richtlinien/Vorschläge wie: "EG10: Komplexe Tätigkeiten, die Fähigkeiten erfordern, die durch ein Hochschulstudiem vermittelt wurden." Dazu gibt es aber dann immer den schönen Satz: "...oder auf andere Weise erworben wurden." FYI: http://dialog.igmetall.de/fileadmin/02_RedaktionIFX/2-download/Infomaterial/ERA-gross.ppt
Soll denn Stehen .. am Projekt XYZ, und wenn das Projekt fertig, oder gestoppt wird, tschuess ...
PeterPan schrieb: >die Eingruppierung erfolgt nur nach der Tätigkeit >FYI: >http://dialog.igmetall.de/fileadmin/02_RedaktionIF... In der angegebenen Quelle steht u.a.: EG 10 Abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer und Fachspezifische Zusatzqualifikation oder Abgeschlossenes Studium mit mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer Genau das habe ich auch in einem anderen Kontext gelesen und das spricht eben genau gegen der Einstufung nach der eig. Tätigkeit. Nchtsdestotrotz rage ich mich, wie man in meinem Falle eine Einstufung ohne genaue Tätigkeitsbeschreibung vornehmen konnte. Zumal das doch auch der BR absegnen muss, und der solltedoch auf der AN-Seite stehen!
Olli E. schrieb: > Nchtsdestotrotz rage ich mich, wie man in meinem Falle eine Einstufung > ohne genaue Tätigkeitsbeschreibung vornehmen konnte. Zumal das doch auch > der BR absegnen muss, und der solltedoch auf der AN-Seite stehen! Wie genau soll es denn noch sein? Was erwartest du denn? Eine Auflistung aller Dinge, die du so den lieben langen Tag machst?
Vor was hast Du Angst Olli E.? Sei doch froh, dass hier kein spezifisches Projekt oder eine spezifische Programmiersprache, Entwicklungsumgebung oder sonstwas genannt ist. Du hast studiert und kannst alles in Deinem Bereich. Punkt. Dass Du nicht überall perfekt bist, ist doch klar. Und dass die Technik in 10 Jahren anders aussieht als heute auch. Nichts ist so beständig wie der Wechsel. Zudem gibt es doch das Instrument der Probezeit, die nicht nur dem AG nützt. Du kannst ebenso entscheiden, ob Dir der Laden liegt und siehst, welche Tätigkeitsfelder die nächste Zeit auf Dich zukommen können. Wenns Dir nicht passt, dann geh währden der Probezeit.
Hallo, es ist nicht so, dass ich die Befürchtung hätte irgendetwas machen zu müssen, was mir nicht passt, sondern eher die fehlende Erfahrung mit den IGM Tarifbestimmungen, im Speziellen eben das mit der Einstufung. Nach längerem recherchieren denke ich, dass ich eine Stufe höher liegen müsste (ausgehend von der Ausbildung)(sogar eine offizielle Angabe eines HRlers bzgl. des Einstiegsgehalts habe ich [leider zu spät] gefunden). Ich will mich aber nicht beschweren, da die EIngruppierung auch meinem Gehaltswunsch entspricht. Zusammengefasst habe ich mich vorab also nicht genug informiert bzgl. des Gehalts. Ich habe auch angenommen, dass es bei tarifgebundenen Unternehmen kein Spielraum für Einsteiger gibt. Nun ist die Frage, ob ich bei der entsprechenden Tätigkeit hochgestuft werde, oder mit dem BR (nach der Probezeit?) darüber reden kann..
vn nn schrieb: > Wie genau soll es denn noch sein? Was erwartest du denn? Eine Auflistung > aller Dinge, die du so den lieben langen Tag machst? Im Groben? Warum nicht? Die Säcke sind entweder nur zu faul oder unfähig, oder beides, das mal ausführlich zu machen. Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsbeschreibung etc.etc. sollten einfach drin sein, oder soll alles durch Weisungsrecht geregelt werden? Da stehen dann die Fettnäpfchen schon bereit. warmumsherz schrieb: > Du hast studiert und kannst alles in Deinem Bereich. Punkt. Eher das er von dem Gebiet eine Ahnung hat, aber Können möchte ich mal bezweifeln. Ich hab schon Kollegen erlebt die erst mal dazu lernen mussten. Sollte aber kein Problem sein denn Lernen hat man ja gelernt;-)) > Zudem gibt es doch das Instrument der Probezeit, die nicht nur dem AG > nützt. Du kannst ebenso entscheiden, ob Dir der Laden liegt und siehst, > welche Tätigkeitsfelder die nächste Zeit auf Dich zukommen können. > Wenns Dir nicht passt, dann geh währden der Probezeit. Nochmal: Die Probezeit nützt nur dem AG. Für den AN ist das nur eine Angstzeit den Job unbegründet wieder zu verlieren. Kündigen kann der AG danach nur noch begründet. Der AN kann immer kündigen, egal ob Probezeit oder nicht. Irgendwann sollte man das Prinzip doch verstanden haben. Olli E. schrieb: > da die EIngruppierung auch meinem > Gehaltswunsch entspricht. Siehe das mal als das Mindeste was du erreicht hast und ein Fuß in der Tür ist ja auch was wert. Daher hast du vermutlich durchaus Argumente mal eine Neueinstufung demnächst mal anzusprechen.
Michael ... schrieb: > Nochmal: Die Probezeit nützt nur dem AG. Für den AN ist das nur eine > Angstzeit den Job unbegründet wieder zu verlieren. Was für ein Unsinn! Michael S. erzählt hier mal wieder Ammenmärchen. Nur Leute, die nichts auf die Reihe kriegen haben Angst in der Probezeit gekündigt zu werden, der Rest wird, wenn es nicht passt, auch hinschmeißen. Die kurzen Kündigungsfristen sind hier nur von Vorteil.
Michael ... schrieb: > Im Groben? Warum nicht? Die Säcke sind entweder nur zu faul oder > unfähig, oder beides, das mal ausführlich zu machen. Vielleicht haben sie auch gemerkt, dass vermeidbare Arbeit vermeidbar ist. Besonders, wenn sie nur Nachteile bringt. Und grob ist es bereits beschrieben. Michael ... schrieb: > Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsbeschreibung etc.etc. sollten > einfach drin sein, oder soll alles durch Weisungsrecht geregelt werden? > Da stehen dann die Fettnäpfchen schon bereit. Bring doch mal ein Beispiel.
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