Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vertrag ohne Beschreibung der Tätigkeit


von Olli E. (Gast)


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Hallo,

ich bin E-Ing-Berufseinsteiger. Nun habe ich eine Stelle in einem IGM 
Unternehmen angeboten bekommen. Der Vertrag gibt keine genauen Angaben 
über die Tätigkeit, sondern nur die Abteilung (R&D) sowie die 
Bezeichnung (SW-Entwickler). Auf Nachfrage wurde gesagt, dass sch eine 
genaue Beschreibung dann bei der Einarbeitung ergibt. Schon beim 
Gespräch wurden mehrere Einsatztgebiete vorgestellt und ich habe bei 
mehreren mein Interesse bekundet.

Ist das üblich?

Werde ich dann sagen können, was ich machen möchte (wie es ngekündigt 
wurde) oder wird man mich dorthin stecken wo "Not am Mann/Ing." ist? 
(ich bin mir bewusst, dass man darüber nur spekulieren kann)

MfG,
Olli E.

von Cyblord -. (cyblord)


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Das ist normal. Das sind sowieso Standardverträge bei IGM. Das steht 
sowas nicht genau. Du kannst sowieso praktisch überall und für alles 
eingesetzt werden (solange es im angegeben Bereich ist). Es müsste da 
sogar eine Klausel geben wonach du auch an andere Standorte musst und 
auf Messen usw.
Die Probezeit gibt's auch für dich. Wenns doof ist, kündige.

von Lukas T. (tapy)


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Ich behaupte mal, dass es die Natur von Research and Development ist, 
ein sehr weites Feld aufzuspannen. Wenn da alles, was anfallen könnte im 
Vertrag berücksichtigt werden würde ... wäre noch ein Baum tot.

von Steel (Gast)


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Arbeiten ist nunmal kein Wunschkonzert, wenn dir der Einsatzbereich 
nicht passt dann musst du mit deinem Vorgesetzten drüber reden und wenn 
er drauf besteht bleibt dir nur kündigen. Wer die musi bezahlt bestimmt 
auch was sie spielt!

von Olli E. (Gast)


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Danke für die schnellen antworten!

Was ich mich dann aber frage, wie kann man mich auf eine EG einstufen, 
ohne eine Stellenbeschreibung vorliegen zu haben, die doch maßgeblich 
sein sollte? Oder wird die Einstufung anschließend überprüft und ggf. 
geändert?

von Michael .. (thing)


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Die Einstufung ist ja erst mal keine Frage der Tätigkeit, sondern
vorrangig deiner Qualifikation. Nur wenn der AG sich genötigt fühlt,
was zu ändern, dann macht er es auch. Automatisch ändert sich da
nichts, es sei denn es ist so vereinbart worden.

von Steel (Gast)


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Deine Tätigkeit ist Software-Entwickler in der R&D Abteilung. In welchem 
Bereich ist Wurst. Eine Änderung wäre z.B. Gruppenleiter, Projektleiter, 
Abteilungsleiter...

von Zocker_09 (Gast)


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> z.B. Gruppenleiter, Projektleiter, Abteilungsleiter...

Treppenleiter, Halbleiter, Nulleiter.

von Marx W. (Gast)


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Olli E. schrieb:
> Ist das üblich?
Ja, je ungenauer die Stellenbeschreibung, desto leichter können sie dich 
auf Ekelstellen schieben ohne vor dem Arbeitsgericht 
anzuecken.(Betriebsrat vergiß mal schön, da sitzen die von der IG-Metall 
drin, echter Filz also!)

> Werde ich dann sagen können, was ich machen möchte (wie es ngekündigt
> wurde) oder wird man mich dorthin stecken wo "Not am Mann/Ing." ist?
> (ich bin mir bewusst, dass man darüber nur spekulieren kann)
Du hast dich selbst verkauft, den Vertrag kannste unterschreiben oder 
auch nicht. Nachverhandeln werden die da nix!
Wenn die dir Arbeiten  anordnen, so hast du die A-karte wenn du "Nein" 
sagst!
Da können sie dir  deswegen "Arbeitsverweigerung" anhängen!
Wenn du bedenken hast in den Laden anzufangen, dann such dir was 
anderes!
Wenn sie fragen warum, dann nenn deine Bedenken bzgl. der 
Stellenbeschreibung im A-Vertrag.

von Marx W. (Gast)


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Olli E. schrieb:
> Oder wird die Einstufung anschließend überprüft und ggf.
> geändert?

Du träumst wohl schon wieder von der "heilen" IG-Metal-Betriebswelt!

von Axel L. (axel_5)


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Marx W. schrieb:
> Olli E. schrieb:
>> Ist das üblich?
> Ja, je ungenauer die Stellenbeschreibung, desto leichter können sie dich
> auf Ekelstellen schieben ohne vor dem Arbeitsgericht
> anzuecken.(Betriebsrat vergiß mal schön, da sitzen die von der IG-Metall
> drin, echter Filz also!)
>

Das ist genau anders herum. Je genauer die Stellenbeschreibung, um so 
schneller kann man Dir betriebsbedingt kündigen, mit der Begründung, 
dass der Arbeitsplatz wegfällt.

Wenn Sie ungenauer ist, muss man Dir erstmal noch was anderes geben, was 
auf die Beschreibung auch passt.

Und im Zweifel ist es besser, erstmal den Ekelarbeitsplatz zu haben und 
sich dann ungekündigt weiter zu bewerben.

Gruss
Axel

von Olli E. (Gast)


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Hatte eig. gehofft, dass der Betriebsrat da ein Auge drauf hat, ist das 
nicht u.a. auch seine Daseinsberechtigung? Wollte auch nach 
Probe-/Einarbeitungszeit zu dem gehen und meine Situation 
schildern/"prüfen" lassen - ist das eine schlechte Idee?

Die Meinungen zur Einstufungen gehen doch weit auseinander: Einstufung 
nach Erfahrung/Ausbildung oder doch nach der Aufgabenstellung..

Es handelt sich auf jeden Fall um meinen Wunscharbeitgeber, jedoch frage 
ich mich, ob das eine neue (geduldete) Masche ist die Gehälter gering zu 
halten: z.B. weiß ich, dass Dipl.-Ing.e (FH) gleich eingestuft wurden 
wie ich mit einer Studiendauer >4 Jahren (Regelstudienzeit!), was ja 
nachdem was ich bis jetzt den Tarifbestimmungen (bin [noch?] kein 
Mitglied) entnehmen konnte nicht so sein soll!

von KT (Gast)


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Michael ... schrieb:
> Die Einstufung ist ja erst mal keine Frage der Tätigkeit, sondern
> vorrangig deiner Qualifikation.

Olli E. schrieb:
> z.B. weiß ich, dass Dipl.-Ing.e (FH) gleich eingestuft wurden
> wie ich mit einer Studiendauer >4 Jahren (Regelstudienzeit!), was ja
> nachdem was ich bis jetzt den Tarifbestimmungen (bin [noch?] kein
> Mitglied) entnehmen konnte nicht so sein soll!

Gleich zwei mal falsch, aber sowas von!

Die Einstufung ist bei IGM-Unternehmen eine Frage der Tätigkeit, bei 
ERA wird man für die ausgeübte Tätigkeit bezahlt und nicht primär nach 
seiner Qualifikation. Natürlich muss man eine Mindestqualifikation 
mitbringen, um einen bestimmten Arbeitsplatz überhaupt ausfüllen zu 
können (z.B. ein Studium), aber ob das jetzt ein FH- oder Uni-Absolvent 
ist, spielt keine Rolle, wenn Du im Bewerbungsgespräch überzeugt hast. 
Die ERA-Einstufung steht schließlich bereits fest, wenn die Stelle 
ausgeschrieben wird.

von PeterPan (Gast)


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KT hat recht, die Eingruppierung erfolgt nur nach der Tätigkeit, für die 
eine bestimmte Qualifikation gefordert wird. Dazu gibt es dann gewisse 
Richtlinien/Vorschläge wie:

"EG10: Komplexe Tätigkeiten, die Fähigkeiten erfordern, die durch ein 
Hochschulstudiem vermittelt wurden."

Dazu gibt es aber dann immer den schönen Satz:

"...oder auf andere Weise erworben wurden."

FYI:
http://dialog.igmetall.de/fileadmin/02_RedaktionIFX/2-download/Infomaterial/ERA-gross.ppt

von Purzel H. (hacky)


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Soll denn Stehen .. am Projekt XYZ, und wenn das Projekt fertig, oder 
gestoppt wird, tschuess ...

von Olli E. (Gast)


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PeterPan schrieb:

>die Eingruppierung erfolgt nur nach der Tätigkeit

>FYI:
>http://dialog.igmetall.de/fileadmin/02_RedaktionIF...


In der angegebenen Quelle steht u.a.:
EG 10

 Abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer
 und
 Fachspezifische Zusatzqualifikation

oder

 Abgeschlossenes Studium mit mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer


Genau das habe ich auch in einem anderen Kontext gelesen und das spricht 
eben genau gegen der Einstufung nach der eig. Tätigkeit.

Nchtsdestotrotz rage ich mich, wie man in meinem Falle eine Einstufung 
ohne genaue Tätigkeitsbeschreibung vornehmen konnte. Zumal das doch auch 
der BR absegnen muss, und der solltedoch auf der AN-Seite stehen!

von Vn N. (wefwef_s)


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Olli E. schrieb:
> Nchtsdestotrotz rage ich mich, wie man in meinem Falle eine Einstufung
> ohne genaue Tätigkeitsbeschreibung vornehmen konnte. Zumal das doch auch
> der BR absegnen muss, und der solltedoch auf der AN-Seite stehen!

Wie genau soll es denn noch sein? Was erwartest du denn? Eine Auflistung 
aller Dinge, die du so den lieben langen Tag machst?

von warmumsherz (Gast)


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Vor was hast Du Angst Olli E.?

Sei doch froh, dass hier kein spezifisches Projekt oder eine spezifische 
Programmiersprache, Entwicklungsumgebung oder sonstwas genannt ist.
Du hast studiert und kannst alles in Deinem Bereich. Punkt.
Dass Du nicht überall perfekt bist, ist doch klar. Und dass die Technik 
in 10 Jahren anders aussieht als heute auch. Nichts ist so beständig wie 
der Wechsel.
Zudem gibt es doch das Instrument der Probezeit, die nicht nur dem AG 
nützt. Du kannst ebenso entscheiden, ob Dir der Laden liegt und siehst, 
welche Tätigkeitsfelder die nächste Zeit auf Dich zukommen können.
Wenns Dir nicht passt, dann geh währden der Probezeit.

von Olli E. (Gast)


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Hallo,

es ist nicht so, dass ich die Befürchtung hätte irgendetwas machen zu 
müssen, was mir nicht passt, sondern eher die fehlende Erfahrung mit den 
IGM Tarifbestimmungen, im Speziellen eben das mit der Einstufung.
Nach längerem recherchieren denke ich, dass ich eine Stufe höher liegen 
müsste (ausgehend von der Ausbildung)(sogar eine offizielle Angabe eines 
HRlers bzgl. des Einstiegsgehalts habe ich [leider zu spät] gefunden). 
Ich will mich aber nicht beschweren, da die EIngruppierung auch meinem 
Gehaltswunsch entspricht.

Zusammengefasst habe ich mich vorab also nicht genug informiert bzgl. 
des Gehalts. Ich habe auch angenommen, dass es bei tarifgebundenen 
Unternehmen kein Spielraum für Einsteiger gibt. Nun ist die Frage, ob 
ich bei der entsprechenden Tätigkeit hochgestuft werde, oder mit dem BR 
(nach der Probezeit?) darüber reden kann..

von Michael .. (thing)


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vn nn schrieb:
> Wie genau soll es denn noch sein? Was erwartest du denn? Eine Auflistung
> aller Dinge, die du so den lieben langen Tag machst?

Im Groben? Warum nicht? Die Säcke sind entweder nur zu faul oder
unfähig, oder beides, das mal ausführlich zu machen.
Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsbeschreibung etc.etc. sollten
einfach drin sein, oder soll alles durch Weisungsrecht geregelt werden?
Da stehen dann die Fettnäpfchen schon bereit.

warmumsherz schrieb:
> Du hast studiert und kannst alles in Deinem Bereich. Punkt.
Eher das er von dem Gebiet eine Ahnung hat, aber Können möchte ich mal 
bezweifeln. Ich hab schon Kollegen erlebt die erst mal dazu lernen
mussten. Sollte aber kein Problem sein denn Lernen hat man ja 
gelernt;-))

> Zudem gibt es doch das Instrument der Probezeit, die nicht nur dem AG
> nützt. Du kannst ebenso entscheiden, ob Dir der Laden liegt und siehst,
> welche Tätigkeitsfelder die nächste Zeit auf Dich zukommen können.
> Wenns Dir nicht passt, dann geh währden der Probezeit.
Nochmal: Die Probezeit nützt nur dem AG. Für den AN ist das nur eine
Angstzeit den Job unbegründet wieder zu verlieren. Kündigen kann der
AG danach nur noch begründet. Der AN kann immer kündigen, egal ob 
Probezeit oder nicht. Irgendwann sollte man das Prinzip doch
verstanden haben.

Olli E. schrieb:
> da die EIngruppierung auch meinem
> Gehaltswunsch entspricht.

Siehe das mal als das Mindeste was du erreicht hast und ein Fuß in der
Tür ist ja auch was wert. Daher hast du vermutlich durchaus Argumente
mal eine Neueinstufung demnächst mal anzusprechen.

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Michael ... schrieb:
> Nochmal: Die Probezeit nützt nur dem AG. Für den AN ist das nur eine
> Angstzeit den Job unbegründet wieder zu verlieren.

Was für ein Unsinn! Michael S. erzählt hier mal wieder Ammenmärchen. Nur 
Leute, die nichts auf die Reihe kriegen haben Angst in der Probezeit 
gekündigt zu werden, der Rest wird, wenn es nicht passt, auch 
hinschmeißen. Die kurzen Kündigungsfristen sind hier nur von Vorteil.

von Vn N. (wefwef_s)


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Michael ... schrieb:
> Im Groben? Warum nicht? Die Säcke sind entweder nur zu faul oder
> unfähig, oder beides, das mal ausführlich zu machen.

Vielleicht haben sie auch gemerkt, dass vermeidbare Arbeit vermeidbar 
ist. Besonders, wenn sie nur Nachteile bringt. Und grob ist es bereits 
beschrieben.

Michael ... schrieb:
> Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsbeschreibung etc.etc. sollten
> einfach drin sein, oder soll alles durch Weisungsrecht geregelt werden?
> Da stehen dann die Fettnäpfchen schon bereit.

Bring doch mal ein Beispiel.

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