Garantie auf Leuchtmittel?

OP #3232686
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Hi

ich hab Anfang '13 bei einem deutschen Händler eine Leuchte mit 
eingebauter Energiesparlampe gekauft. Diese ist jetzt bereits defekt.
Deshalb hab ich den Händler angeschrieben; der teilte mir nun mit, dass 
der Hersteller xy aus Polen keine Garantie gibt. Muss ich mich mit 
dieser Aussage nun zufrieden geben? Soweit ich weiß hab ich die 
Garantieansprüche ja erstmal gegenüber dem Händler... Oder gibts auf 
Leuchtmittel keine Garantie?
Immerhin hat das Teil knapp 100€ gekostet.
#3232689
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Peter Große schrieb:

> Immerhin hat das Teil knapp 100€ gekostet.

Aber doch nicht die ESL allein?

Mit der Garantie bzw. Gewährleistung ist das so eine Sache: Ist das
erste halbe Jahr vorbei, musst Du beweisen, das die Lampe bereits
beim Kauf defekt war. Zitat Wiki:
"Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das
Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der
sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden
gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil
wäre offensichtlich."
Gruss
Harald
Moderator Persönliche Seite #3232703
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Harald Wilhelms schrieb:
> es sei denn, das Gegenteil
> wäre offensichtlich.

Wobei man natürlich bei einer Kompaktleuchtstofflampe da schon
Argumentationsgrundlagen hat: der Hersteller macht oft eine Aussage
über eine bestimmte Mindestlebensdauer. Wenn man glaubhaft ein
bestimmtes Nutzungsverhalten nachweisen kann und dann daraus eine
Betriebsstundenzahl ermittelt, die sehr deutlich unter den gemachten
Aussagen liegt, dann kann man schon von einem so grundlegenden Fehler
sprechen, dass es ein Gewährleistungsfall ist.

Wir hatten bei Reichelt mal 5 gleiche LED-Lampen gekauft (für eine
Leuchte mit 5 Lampen).  Die sind eine nach der anderen im Laufe der
2 Jahre ausgestiegen; nach dem Tod der letzten haben wir sie
reklamiert und völlig anstandslos den Kaufbetrag zurück bekommen.
(Waren allerdings auch ein paar Groschen teurer als eine einfache
Kompaktleuchtstofflampe.)
#3232871
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Jörg Wunsch schrieb:
> der Hersteller macht oft eine Aussage über eine bestimmte Mindestlebensdauer.

mit der durchschnittlichen mindestlebensdauer die auf esl-packungen 
abgedruckt ist muss man sich gar nicht anstrengen um nach einem halben 
jahr zu argumentieren dass da schon beim kauf ein fehler vorhanden 
gewesen sein muss (komischer satz) - soviele stunden haben in sechs 
monaten gar nicht platz damit man auch nur annähernd ran kommt...

und damit wäre man dann wieder bei
Harald Wilhelms schrieb:
> es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

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