Hi ich hab Anfang '13 bei einem deutschen Händler eine Leuchte mit eingebauter Energiesparlampe gekauft. Diese ist jetzt bereits defekt. Deshalb hab ich den Händler angeschrieben; der teilte mir nun mit, dass der Hersteller xy aus Polen keine Garantie gibt. Muss ich mich mit dieser Aussage nun zufrieden geben? Soweit ich weiß hab ich die Garantieansprüche ja erstmal gegenüber dem Händler... Oder gibts auf Leuchtmittel keine Garantie? Immerhin hat das Teil knapp 100€ gekostet.
Peter Große schrieb: > Immerhin hat das Teil knapp 100€ gekostet. Aber doch nicht die ESL allein? Mit der Garantie bzw. Gewährleistung ist das so eine Sache: Ist das erste halbe Jahr vorbei, musst Du beweisen, das die Lampe bereits beim Kauf defekt war. Zitat Wiki: "Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich." Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb: > es sei denn, das Gegenteil > wäre offensichtlich. Wobei man natürlich bei einer Kompaktleuchtstofflampe da schon Argumentationsgrundlagen hat: der Hersteller macht oft eine Aussage über eine bestimmte Mindestlebensdauer. Wenn man glaubhaft ein bestimmtes Nutzungsverhalten nachweisen kann und dann daraus eine Betriebsstundenzahl ermittelt, die sehr deutlich unter den gemachten Aussagen liegt, dann kann man schon von einem so grundlegenden Fehler sprechen, dass es ein Gewährleistungsfall ist. Wir hatten bei Reichelt mal 5 gleiche LED-Lampen gekauft (für eine Leuchte mit 5 Lampen). Die sind eine nach der anderen im Laufe der 2 Jahre ausgestiegen; nach dem Tod der letzten haben wir sie reklamiert und völlig anstandslos den Kaufbetrag zurück bekommen. (Waren allerdings auch ein paar Groschen teurer als eine einfache Kompaktleuchtstofflampe.)
Jörg Wunsch schrieb: > der Hersteller macht oft eine Aussage über eine bestimmte Mindestlebensdauer. mit der durchschnittlichen mindestlebensdauer die auf esl-packungen abgedruckt ist muss man sich gar nicht anstrengen um nach einem halben jahr zu argumentieren dass da schon beim kauf ein fehler vorhanden gewesen sein muss (komischer satz) - soviele stunden haben in sechs monaten gar nicht platz damit man auch nur annähernd ran kommt... und damit wäre man dann wieder bei Harald Wilhelms schrieb: > es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
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