Hallo Leute,
soweit ich weiß, brauche ich für ein Elektriker-Gewerbe in Deutschland
ein Meisterbrief. Weiß von euch jemand, ob es einen Weg dran vorbei
gibt, wenn man Dipl. E-Techniker ist?
Momentan habe ich meine kleine Firma, die Elektrikern "zuarbeitet".
Lothar S. schrieb:> Als Dipl. Ing. benötigst Du keinen Meisterbrief der Ing. ist> höherwertig.
Das stimmt so nicht.
Es kommt darauf an was Du machen willst und wo.
Eine verlässliche Auskunft erhälst Du in der Regel bei der zuständigen
Handwerkskammer.
Normalerweise erhält man nur als Meister eine Zulassung z.B. zur
Ausbildung von Lehrlingen (Handwerk), verplomben von
Hausanschlußkästen/Anschluß von Zählern, ...
Es ist doch in Wirklichkeit so, dass man als Ingenieur überspitzt
ausgedrückt eine Waschmaschine konstruieren, aber nicht den Stecker in
die Steckdose stecken darf.
Elektriker und Dipl.-Ing. schrieb:> Normalerweise erhält man nur als Meister eine Zulassung z.B. zur> Ausbildung von Lehrlingen (Handwerk), verplomben von> Hausanschlußkästen/Anschluß von Zählern, ...
die Diskussion gab es hier schon mal. Da war der Konsens, dass ein Ing
das nicht darf, was ein Meister so im Elektrogewerbe machen darf. Liegt
u.a. daran, dass ein Elektromeister die VDE Vorschriften im Schlaf
runterbeten kann, da die im Kurs darauf gedrillt werden.
Elektriker und Dipl.-Ing. schrieb:> Es ist doch in Wirklichkeit so, dass man als Ingenieur überspitzt> ausgedrückt eine Waschmaschine konstruieren, aber nicht den Stecker in> die Steckdose stecken darf.
natürlich ist das überspitzt formuliert, aber durchaus nicht unrichtig.
M.Sc Elektrotechnik schrieb:> Man darf aber als Ingenieur ausbilden!
selbst mit Ausbilderschein darf man aber nicht die Anschlüsse abnehmen
wie ein Elektromeister. Auch ein Geselle, die man mit Schein ausbilden
darf, hat nicht die Befugnisse wie ein Meister.
Ich möchte keine Lehrlinge ausbilden oder Anschlüsse abnehmen.
Ich entwickle momentan hauptsächlich Hausautomatisierungssysteme sowohl
für Privathaushalte, als auch für unternehmen.
Momentan ist es so, dass ich alle Pläne fertigmache und Schaltschränke
baue. Die Elektriker, mit denen ich zusammenarbeite, nehmen dann den
Schrank schließen alle Sensoren und Autoren daran an. Ich bzw. meine
Firma programmiert dann alles.
Wenn ich allerdings sehe, dass etwas falsch angeschlossen wurde, muss
theoretisch der Elektriker die Leitungen umstecken. Und das ist....
scheiße....
Mas willst mit nur Akademikern? Damit ist kein Staat zu machen. Ein
Elektromeister hat in der Regel viel mehr drauf als ein reiner
Akademiker. Gott sei Dank (ich bin beides) Ich bin froh, dass ich mit
einer Lehre begonnen habe und mir handwerklich helfen kann. Meiner Firma
(Ingenieurbüro)hat's auch nicht geschadet. Deswegen darf ein Dipl auch
nicht sofort eine Firma aufmachen, weil vie zu wenig Wissen (außer
theoretiches Fachwissen) vorhanden ist. Rechnungswesen mit Buchhaltung,
Vorschriften, Lehringsausbildungs-Prüfung, Mitarbeiterführung, soziale
Kompetenz, Kundenmanagement usw. Nase bei Akademikern.
> Es ist doch in Wirklichkeit so, dass man als Ingenieur überspitzt> ausgedrückt eine Waschmaschine konstruieren, aber nicht den Stecker in> die Steckdose stecken darf.
Das liegt daran, dass der Ingenieur sich fast alle Vorschriften (CE,
Brandschutz, EMV, ...) selbst erarbeiten kann. Nur der Anschluss nach
VDE ist derartig kompliziert, dass man einen Meister braucht, der das
mal auswendig gelernt hat.
Endwiggler schrieb:> die Diskussion gab es hier schon mal. Da war der Konsens, dass ein Ing> das nicht darf, was ein Meister so im Elektrogewerbe machen darf. Liegt> u.a. daran, dass ein Elektromeister die VDE Vorschriften im Schlaf> runterbeten kann, da die im Kurs darauf gedrillt werden.
Hab wir auch an der FH gehabt, deshalb ist der Elektromeister def.
unter den E-Ing elektrische Energietechnik angesiedelt!
Aber die einschlägigen Vorschriften muß jeder einhalten und auch kennen!
Den, "nicht Wissen", schützt vor Strafe nicht!
Auch wenn es jetzt ein bißchen überspitzt klingt, die Friseuse mit den
E-Fön muß wissen, wie die Instandhaltung für dieses Gerätes erfolgen
muß!
Entweder kann sie es selbst instandsetzen, dann muß sie die Regeln der
Technik befolgen, oder sie läßt es instandsetzen. Dann hat derjenige der
die Instandhaltung durchführt die Regelns der Technik zu beachten!
Elektriker und Dipl.-Ing. schrieb:> Normalerweise erhält man nur als Meister eine Zulassung z.B. zur> Ausbildung von Lehrlingen (Handwerk), verplomben von> Hausanschlußkästen/Anschluß von Zählern, ...
Verplomben darf nur der der die Berechtigung des EVU hat!
Da brauchste keinen Meisterbrief!
Da reicht schon die unterwiesene Person aus, plus die Berechtiung durch
das EVU.
Smegma schrieb:> M.Sc Elektrotechnik schrieb:>> Man darf aber als Ingenieur ausbilden!>> Ohne Ausbilderschein sicherlich nicht (soziale Komponente).
Na den kann man in zwei Tagen Chrashkurs auch schon bekommen.
Nico T. schrieb:> Ich entwickle momentan hauptsächlich Hausautomatisierungssysteme sowohl> für Privathaushalte, als auch für unternehmen.>> Momentan ist es so, dass ich alle Pläne fertigmache und Schaltschränke> baue. Die Elektriker, mit denen ich zusammenarbeite, nehmen dann den> Schrank schließen alle Sensoren und Autoren daran an. Ich bzw. meine> Firma programmiert dann alles.>> Wenn ich allerdings sehe, dass etwas falsch angeschlossen wurde, muss> theoretisch der Elektriker die Leitungen umstecken. Und das ist....> scheiße....
Warum? Wenn er es falsch gemacht hat, ist er im Rahmen der
Gewährleistung verpflichtet es (kostenlos) richtig zu machen
(Nachbesserung) und ganz nebenbei macht er sich noch
schadenersatzpflichtig. Was gefällt dir daran nicht?
Ich würde übrigens mal hier fragen, da kennt man sich eher aus im
Handwerk: http://www.elektromeisterforum.de/viewtopic.php?f=81&t=284
Ach und ich würde mal bei der Betriebshaftpflichtversicherung
nachfragen, ob "unbefugte Tätigkeiten" versichert sind.
Andi $nachname schrieb:> Na den kann man in zwei Tagen Chrashkurs auch schon bekommen.
Würd sagen 2-3 Wochen VZ!
Aber gibt sicherlich Weiterbildungen als Fern-Studium wo man den mit 3
Tagen in VZ kombiniert machen kann.
Selbständig machen darfst Du dich ohne Probleme als Dipl. Ing oder Dipl.
Ing. FH aber man braucht noch eine Eintragung beim EVU um an
Elektroanlagen arbeiten zu können. Das bekommt der Meister oder der
Dipl. Ing. von der Uni.
Alle anderen wie Techniker oder FH/BA Ingenieure müssen dann halt beim
EVU noch den Sicherheitsschein machen. Ist aber kein Akt.
Gruss vom Meister der auch Nebengewerblich KNX und Bacnet plant und
programmiert und kein Kabel mehr anfasst. :)
Andi $nachname schrieb:> Warum? Wenn er es falsch gemacht hat, ist er im Rahmen der> Gewährleistung verpflichtet es (kostenlos) richtig zu machen> (Nachbesserung) und ganz nebenbei macht er sich noch> schadenersatzpflichtig. Was gefällt dir daran nicht?
Was soll mir denn daran gefallen?
Ich möchte jetzt nicht alle Elektriker über einen Kamm scheren, aber
meine Erfahrung aus den letzten drei Jahren Arbeit mit der Branche hat
doch eindeutig gezeigt, dass auf der Baustelle gepfuscht wird. Im besten
Fall wurde etwas falsch angeschlossen. Im schlimmsten Fall wurde eine
Leitung zwei Meter zu früh rausgeführt. Aber Kurzschlüsse in
Koaxialkabeln habe ich wirklich sehr oft. Immer dann, wenn ein Lehrling
oder Praktikant mit dem Stecker-Setzen beauftragt wird.
Die Diskussion nach der Gewährleistung oder wer schadensersatzpflichtig
ist, führt in der Regel zu nichts. Ganz im Gegenteil und imho auch zu
Recht würde mir da ein Elektriker den Vogel zeigen und meinen, dass ich
doch einfach mal den Leiter, der jetzt falsch angeklemmt wurde, doch
eben richtig anklemmen soll. Es ist ne Sache von 30 Sekunden, für die
der Elektriker nicht jemanden ne halbe Stunde fahren lassen möchte.
Wer hat als Ingenieur im Studium gelernt, wie man einen Schukostecker
richtig anschließt (verdrahtet), Erde länger etc.?
Der Meister weiß das, kann das auch einem Azubi beibringen.
Der Ingenieur muss das nicht unbedingt wissen.
Ich schrieb:> Wer hat als Ingenieur im Studium gelernt, wie man einen Schukostecker> richtig anschließt (verdrahtet), Erde länger etc.?
Wie man einen Schukostecker montiert, hat wohl jeder E-Technik Student
während des Studiums mal gemacht. Zwar nicht für das Studium, aber sehr
oft für private Basteleien.
Gerade das mit dem Schutzleiter länger lassen, ist eigentlich klar. Da
kommt jeder von selbst drauf, genauso dass man AEH verwenden sollte.
Sonst sage ich immer wieder RTFM. Denn in der Anleitung steht in der
Regel alles drin.
Und wenn ich RTFM sage, dann meine ich damit die Anleitung des Gerätes +
VDE + gesunder Menschenverstand.
> Wer hat als Ingenieur im Studium gelernt, wie man einen Schukostecker> richtig anschließt (verdrahtet), Erde länger etc.?
Keiner.
Aber er hat gelernt, welche Vorschriften man einhalten muss und wo man
nachlesen kann.
Ob er das dann auch tut, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn er es ernst meinst, könnte er ja niemals den Schukostecker
anbringen, weil er nicht weiss, welches Drehmoment für die Schraube das
richtige ist.
Hallo,
die Handwerksordnung ab 2004 sieht auch Bestimmungen vor, nach denen Sie
oder Ihr Betriebsleiter als Diplom-Ingenieur oder Ingenieur oder mit
einer der Meisterprüfung gleichwertigen deutschen staatlichen oder
staatlich anerkannten Prüfung (§ 7 Abs. 2 HwO) in die Handwerksrolle
eingetragen werden können. Voraussetzung ist, dass der Studien- oder
Schulschwerpunkt Ihrer Prüfung dem einzutragenden Handwerk entspricht.
Gruß
Uli
MaWin schrieb:> Wenn er es ernst meinst, könnte er ja niemals den Schukostecker> anbringen, weil er nicht weiss, welches Drehmoment für die Schraube das> richtige ist.
Ich möchte es nur mal erwähnen, da das Stichort "Drehmoment" gefallen
ist. Auf den ABB LSS, die ich in meinen Schaltschränken verbaue, steht
ein Drehmoment von 2,8Nm drauf. Ich nehme also einen
Drehmomentschraubenzieher, der mich ca. 100€ gekostet hat und ziehe die
Schraube entsprechend an. Ist ja nichts dran. Wie machen echte
Elektriker das?
Die nehmen einen Akkuschrauber. Und da ABB die Öffnung zu den Schrauben
so klein gemacht hat, dass man da eigentlich nur mit dem Schraubenzieher
rankommt, nimmt man einen anderen Hersteller, Schneider Electronic. Bei
denen waren letztens von 5 verbauten RCDs zwei defekt.
Diese Diskussion gabs doch schon gefühlte 1000 mal.......
Elektrikergewerbe
1. Voraussetzung: Eintrag in die Handwerksrolle
Ganz klar nach HwO $7, (2):
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7.html
Es gibt keinen Unterschied Uni FH BA. Es zählt einzig die fachliche
Vertiefung = Studienschwerpunkt.
Ein Ing. mit Vertiefung Energie/ Automatisierung etc. erfüllt folglich
automatisch die Voraussetzung zum Eintrag in die Handwerksrolle.
2. Der Eintrag in das Installateurverzeichnis zur Errichtung bzw
Modifikation von Elektroanlagen, die an das EVU Netz angeschlossen sind
benötigt einen TREI Schein für Ing. (Aufwand ca 80h incl HwK Prüfung -
Meister haben diese Prüfung bereits abgelegt) sowie einen vorgehaltenen
Gerätepark (>5k€) incl des sauteuren VDE 0100 Normenauswahlordners (4
Leitz Ordner, Beuth Verlag- 1,6k€ + Abo)
3. Ausbilden darf der, der nach § 22b HwO eine Ausbildereignungsprüfung
aufgrund einer nach § 30 Abs 5. des Berufsbildungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung bestanden hat, bzw Teil IV der Meisterprüfung
absolviert hat.
Anmerkung: Die Regelung ist m.E. fair. Wer die Kenntnisse hat, weist
dies nach und kann loslegen. Der Zwang zur adäquaten Betriebsausstattung
trifft jeden, unabhängig vom Bildungsgang.
Ob dieses Gewerbe nicht genauso kaputt ist wie andere Sparten, muß jeder
für sich selbst rausbekommen - spätestens dann, wenn er auf der
Baustelle sieht, daß etwas aus dem Ruder läuft, aber im Billigangebot
des 0,70 €/h Subsubsub leider keine einzige Silbe einer gemeinsamen
Sprache vorkommt. -- war halt billig....
Nico T. schrieb:> Andi $nachname schrieb:>> Warum? Wenn er es falsch gemacht hat, ist er im Rahmen der>> Gewährleistung verpflichtet es (kostenlos) richtig zu machen>> (Nachbesserung) und ganz nebenbei macht er sich noch>> schadenersatzpflichtig. Was gefällt dir daran nicht?>> Was soll mir denn daran gefallen?> Ich möchte jetzt nicht alle Elektriker über einen Kamm scheren, aber> meine Erfahrung aus den letzten drei Jahren Arbeit mit der Branche hat> doch eindeutig gezeigt, dass auf der Baustelle gepfuscht wird. ...>> Die Diskussion nach der Gewährleistung oder wer schadensersatzpflichtig> ist, führt in der Regel zu nichts.
Das Thema wirst du dann auf dem Tisch haben, wenn du nicht pünktlich
fertig geworden bist und Vertragsstrafe zahlen sollst. Hat der
Handwerker den Schrank mangelhaft angeschlossen, dann kann man die
Verzögerung sehr gut damit begründen. Hast du den Mangel aber selber
behoben, dann wirst du (1.) dafür nicht bezahlt und (2.) kannst du die
Verzögerung kaum auf den Handwerker schieben.
> Ganz im Gegenteil und imho auch zu> Recht würde mir da ein Elektriker den Vogel zeigen und meinen, dass ich> doch einfach mal den Leiter, der jetzt falsch angeklemmt wurde, doch> eben richtig anklemmen soll.
Sagt er auch, dass du ihm dann die Rechnung dafür schicken darfst und du
so einen Anschluss im Rahmen einer Pauschale (keine Arbeitszeit unter 30
Minuten) berechnen darfst?
> Es ist ne Sache von 30 Sekunden, für die> der Elektriker nicht jemanden ne halbe Stunde fahren lassen möchte.
Dann soll er es gleich richtig machen! Du nimmst hier Pfuscharbeit in
Schutz und verteidigst sie auch noch.
Da dir auch nicht mal die Grundregeln der Gewährleistung und Haftung
(und insbesondere deren Folgen) geläufig sind ist dir nicht zu helfen.
MaWin schrieb:>> Wer hat als Ingenieur im Studium gelernt, wie man einen Schukostecker>> richtig anschließt (verdrahtet), Erde länger etc.?>> Keiner.> Aber er hat gelernt, welche Vorschriften man einhalten muss und wo man> nachlesen kann.
Nenn mir mal den Namen der Vorlesung, die man in allen ET-Studiengängen
findet, in der er das gelernt haben soll!
An einer Hochschule lernt man neben Grundlagen und Fachwissen auch
strukturierte, systematische und wissenschaftliche Arbeitsweise, eine
Bibliothek zu nutzen, Quellen recherchieren, den Blick über den
Tellerand zu bewahren und und und.
All das hilft und befähigt einen, später sich auch über (oder mit!)
„Vorschriften“, Regeln und Normen „schlau“ zu machen.
Man braucht das nicht als „Kapitel 6 in Grundlage der ET“.
Mancher Prof. geht aber auch darauf ein, siehe Anhang. Als
Wahlpflichtfach habe ich auch schon „Vorschriften nach UL und CSA“
gesehen, je halt nach den persönlichen Vorlieben / Erfahrungen des
Dozenten.
Endwiggler schrieb:> Liegt> u.a. daran, dass ein Elektromeister die VDE Vorschriften im Schlaf> runterbeten kann,
Was ein Unsinn. Die meisten Elektromeister erzählen dir irgendwas von
Vorschriften, die angeblich nur sie kennen. Manche ihrer Behauptungen
sind sogar richtig. Andere wie z.B. das Verbot von Lüsterklemmen sind
frei erfunden. Details kennen sie nicht (z.B. Verlegearten und
Querschnittsbestimmung von Leitungen) und beachten sie in der Praxis
nicht und sie können auch nicht sagen, wo man es nachlesen kann. Da
kommen nur Pauschalaussagen über die umfangreichen VDE-Normen, die
angeblich nur ein Elektromeister verstehen kann und die nur
kostenpflichtig erhältlich sind. Es mag ja Ausnahmen bei Elektromeistern
geben. Aber die habe ich noch nicht kennen gelernt.