Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Elektriker-Gewerbe


von Nico T. (Gast)


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Hallo Leute,

soweit ich weiß, brauche ich für ein Elektriker-Gewerbe in Deutschland 
ein Meisterbrief. Weiß von euch jemand, ob es einen Weg dran vorbei 
gibt, wenn man Dipl. E-Techniker ist?

Momentan habe ich meine kleine Firma, die Elektrikern "zuarbeitet".

von Marx W. (Gast)


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Nico T. schrieb:
> wenn man Dipl. E-Techniker ist?

Was ist ein Dipl. E-Techniker ?

von Autor (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Nico T. schrieb:
>> wenn man Dipl. E-Techniker ist?
>
> Was ist ein Dipl. E-Techniker ?

Ich liebe dieses Forum :D.

von Lothar S. (loeti)


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Als Dipl. Ing. benötigst Du keinen Meisterbrief der Ing. ist 
höherwertig.

Grüße Löti

von Elektriker und Dipl.-Ing. (Gast)


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Lothar S. schrieb:
> Als Dipl. Ing. benötigst Du keinen Meisterbrief der Ing. ist
> höherwertig.

Das stimmt so nicht.

Es kommt darauf an was Du machen willst und wo.
Eine verlässliche Auskunft erhälst Du in der Regel bei der zuständigen 
Handwerkskammer.
Normalerweise erhält man nur als Meister eine Zulassung z.B. zur 
Ausbildung von Lehrlingen (Handwerk), verplomben von 
Hausanschlußkästen/Anschluß von Zählern, ...

Es ist doch in Wirklichkeit so, dass man als Ingenieur überspitzt 
ausgedrückt eine Waschmaschine konstruieren, aber nicht den Stecker in 
die Steckdose stecken darf.

von Endwiggler (Gast)


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Elektriker und Dipl.-Ing. schrieb:
> Normalerweise erhält man nur als Meister eine Zulassung z.B. zur
> Ausbildung von Lehrlingen (Handwerk), verplomben von
> Hausanschlußkästen/Anschluß von Zählern, ...

die Diskussion gab es hier schon mal. Da war der Konsens, dass ein Ing 
das nicht darf, was ein Meister so im Elektrogewerbe machen darf. Liegt 
u.a. daran, dass ein Elektromeister die VDE Vorschriften im Schlaf 
runterbeten kann, da die im Kurs darauf gedrillt werden.

Elektriker und Dipl.-Ing. schrieb:
> Es ist doch in Wirklichkeit so, dass man als Ingenieur überspitzt
> ausgedrückt eine Waschmaschine konstruieren, aber nicht den Stecker in
> die Steckdose stecken darf.

natürlich ist das überspitzt formuliert, aber durchaus nicht unrichtig.

von M.Sc Elektrotechnik (Gast)


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Man darf aber als Ingenieur ausbilden!

von Smegma (Gast)


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M.Sc Elektrotechnik schrieb:
> Man darf aber als Ingenieur ausbilden!

Ohne Ausbilderschein sicherlich nicht (soziale Komponente).

von Endwiggler (Gast)


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M.Sc Elektrotechnik schrieb:
> Man darf aber als Ingenieur ausbilden!

selbst mit Ausbilderschein darf man aber nicht die Anschlüsse abnehmen 
wie ein Elektromeister. Auch ein Geselle, die man mit Schein ausbilden 
darf, hat nicht die Befugnisse wie ein Meister.

von Nico T. (Gast)


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Ich möchte keine Lehrlinge ausbilden oder Anschlüsse abnehmen.
Ich entwickle momentan hauptsächlich  Hausautomatisierungssysteme sowohl 
für Privathaushalte, als auch für unternehmen.

Momentan ist es so, dass ich alle Pläne fertigmache und Schaltschränke 
baue. Die Elektriker, mit denen ich zusammenarbeite, nehmen dann den 
Schrank schließen alle Sensoren und Autoren daran an. Ich bzw. meine 
Firma programmiert dann alles.

Wenn ich allerdings sehe, dass etwas falsch angeschlossen wurde, muss 
theoretisch der Elektriker die Leitungen umstecken. Und das ist.... 
scheiße....

von Bananenrepublik (Gast)


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Das ist Deutschland! Das Land der Hauptschüler und nicht Akademiker! Die 
HWK diktiert nunmal wer was darf und wessen Loby das ist, wissen wir 
alle.

von ... (Gast)


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Bananenrepublik schrieb:
> Das ist Deutschland! Das Land der Hauptschüler

Endlich hat auch der letzte es kapiert! Gut so!

von Chose (Gast)


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Mas willst mit nur Akademikern? Damit ist kein Staat zu machen. Ein 
Elektromeister hat in der Regel viel mehr drauf als ein reiner 
Akademiker. Gott sei Dank (ich bin beides) Ich bin froh, dass ich mit 
einer Lehre begonnen habe und mir handwerklich helfen kann. Meiner Firma 
(Ingenieurbüro)hat's auch nicht geschadet. Deswegen darf ein Dipl auch 
nicht sofort eine Firma aufmachen, weil vie zu wenig Wissen (außer 
theoretiches Fachwissen) vorhanden ist. Rechnungswesen mit Buchhaltung, 
Vorschriften, Lehringsausbildungs-Prüfung, Mitarbeiterführung, soziale 
Kompetenz, Kundenmanagement usw. Nase bei Akademikern.

von Thomas (Gast)


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> Es ist doch in Wirklichkeit so, dass man als Ingenieur überspitzt
> ausgedrückt eine Waschmaschine konstruieren, aber nicht den Stecker in
> die Steckdose stecken darf.

Das liegt daran, dass der Ingenieur sich fast alle Vorschriften (CE, 
Brandschutz, EMV, ...) selbst erarbeiten kann. Nur der Anschluss nach 
VDE ist derartig kompliziert, dass man einen Meister braucht, der das 
mal auswendig gelernt hat.

von Marx W. (Gast)


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Endwiggler schrieb:
> die Diskussion gab es hier schon mal. Da war der Konsens, dass ein Ing
> das nicht darf, was ein Meister so im Elektrogewerbe machen darf. Liegt
> u.a. daran, dass ein Elektromeister die VDE Vorschriften im Schlaf
> runterbeten kann, da die im Kurs darauf gedrillt werden.

Hab wir auch an der FH gehabt, deshalb ist der Elektromeister  def. 
unter den E-Ing elektrische Energietechnik angesiedelt!

Aber die einschlägigen Vorschriften muß jeder einhalten und auch kennen!
Den, "nicht Wissen", schützt vor Strafe nicht!
Auch wenn es jetzt ein bißchen überspitzt klingt, die Friseuse mit den 
E-Fön muß wissen, wie die Instandhaltung für dieses Gerätes erfolgen 
muß!
Entweder kann sie es selbst instandsetzen, dann muß sie die Regeln der 
Technik befolgen, oder sie läßt es instandsetzen. Dann hat derjenige der 
die Instandhaltung durchführt die Regelns der Technik zu beachten!

von Marx W. (Gast)


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Elektriker und Dipl.-Ing. schrieb:
> Normalerweise erhält man nur als Meister eine Zulassung z.B. zur
> Ausbildung von Lehrlingen (Handwerk), verplomben von
> Hausanschlußkästen/Anschluß von Zählern, ...

Verplomben darf nur der der die  Berechtigung des EVU hat!
Da brauchste keinen Meisterbrief!
Da reicht schon die unterwiesene Person aus, plus die Berechtiung durch 
das EVU.

von Marx W. (Gast)


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Chose schrieb:
> Rechnungswesen mit Buchhaltung,
> Vorschriften, Lehringsausbildungs-Prüfung, Mitarbeiterführung, soziale
> Kompetenz, Kundenmanagement usw. Nase bei Akademikern.

huch, du bist Gott, oder?

von A. $. (mikronom)


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Smegma schrieb:
> M.Sc Elektrotechnik schrieb:
>> Man darf aber als Ingenieur ausbilden!
>
> Ohne Ausbilderschein sicherlich nicht (soziale Komponente).

Na den kann man in zwei Tagen Chrashkurs auch schon bekommen.

von A. $. (mikronom)


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Nico T. schrieb:
> Ich entwickle momentan hauptsächlich  Hausautomatisierungssysteme sowohl
> für Privathaushalte, als auch für unternehmen.
>
> Momentan ist es so, dass ich alle Pläne fertigmache und Schaltschränke
> baue. Die Elektriker, mit denen ich zusammenarbeite, nehmen dann den
> Schrank schließen alle Sensoren und Autoren daran an. Ich bzw. meine
> Firma programmiert dann alles.
>
> Wenn ich allerdings sehe, dass etwas falsch angeschlossen wurde, muss
> theoretisch der Elektriker die Leitungen umstecken. Und das ist....
> scheiße....

Warum? Wenn er es falsch gemacht hat, ist er im Rahmen der 
Gewährleistung verpflichtet es (kostenlos) richtig zu machen 
(Nachbesserung) und ganz nebenbei macht er sich noch 
schadenersatzpflichtig. Was gefällt dir daran nicht?

Ich würde übrigens mal hier fragen, da kennt man sich eher aus im 
Handwerk: http://www.elektromeisterforum.de/viewtopic.php?f=81&t=284

Ach und ich würde mal bei der Betriebshaftpflichtversicherung 
nachfragen, ob "unbefugte Tätigkeiten" versichert sind.

von Marx W. (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
> Na den kann man in zwei Tagen Chrashkurs auch schon bekommen.

Würd sagen 2-3 Wochen VZ!
Aber gibt sicherlich Weiterbildungen als Fern-Studium wo man den mit 3 
Tagen in VZ kombiniert machen kann.

von Markuss (Gast)


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Selbständig machen darfst Du dich ohne Probleme als Dipl. Ing oder Dipl. 
Ing. FH aber man braucht noch eine Eintragung beim EVU um an 
Elektroanlagen arbeiten zu können. Das bekommt der Meister oder der 
Dipl. Ing. von der Uni.
Alle anderen wie Techniker oder FH/BA Ingenieure müssen dann halt beim 
EVU noch den Sicherheitsschein machen. Ist aber kein Akt.

Gruss vom Meister der auch Nebengewerblich KNX und Bacnet plant und 
programmiert und kein Kabel mehr anfasst. :)

von Nico T. (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
> Warum? Wenn er es falsch gemacht hat, ist er im Rahmen der
> Gewährleistung verpflichtet es (kostenlos) richtig zu machen
> (Nachbesserung) und ganz nebenbei macht er sich noch
> schadenersatzpflichtig. Was gefällt dir daran nicht?

Was soll mir denn daran gefallen?
Ich möchte jetzt nicht alle Elektriker über einen Kamm scheren, aber 
meine Erfahrung aus den letzten drei Jahren Arbeit mit der Branche hat 
doch eindeutig gezeigt, dass auf der Baustelle gepfuscht wird. Im besten 
Fall wurde etwas falsch angeschlossen. Im schlimmsten Fall wurde eine 
Leitung zwei Meter zu früh rausgeführt. Aber Kurzschlüsse in 
Koaxialkabeln habe ich wirklich sehr oft. Immer dann, wenn ein Lehrling 
oder Praktikant mit dem Stecker-Setzen beauftragt wird.

Die Diskussion nach der Gewährleistung oder wer schadensersatzpflichtig 
ist, führt in der Regel zu nichts. Ganz im Gegenteil und imho auch zu 
Recht würde mir da ein Elektriker den Vogel zeigen und meinen, dass ich 
doch einfach mal den Leiter, der jetzt falsch angeklemmt wurde, doch 
eben richtig anklemmen soll. Es ist ne Sache von 30 Sekunden, für die 
der Elektriker nicht jemanden ne halbe Stunde fahren lassen möchte.

von Ich (Gast)


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Wer hat als Ingenieur im Studium gelernt, wie man einen Schukostecker 
richtig anschließt (verdrahtet), Erde länger etc.?

Der Meister weiß das, kann das auch einem Azubi beibringen.
Der Ingenieur muss das nicht unbedingt wissen.

von Nico T. (Gast)


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Ich schrieb:
> Wer hat als Ingenieur im Studium gelernt, wie man einen Schukostecker
> richtig anschließt (verdrahtet), Erde länger etc.?

Wie man einen Schukostecker montiert, hat wohl jeder E-Technik Student 
während des Studiums mal gemacht. Zwar nicht für das Studium, aber sehr 
oft für private Basteleien.

Gerade das mit dem Schutzleiter länger lassen, ist eigentlich klar. Da 
kommt jeder von selbst drauf, genauso dass man AEH verwenden sollte. 
Sonst sage ich immer wieder RTFM. Denn in der Anleitung steht in der 
Regel alles drin.

Und wenn ich RTFM sage, dann meine ich damit die Anleitung des Gerätes + 
VDE + gesunder Menschenverstand.

von MaWin (Gast)


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> Wer hat als Ingenieur im Studium gelernt, wie man einen Schukostecker
> richtig anschließt (verdrahtet), Erde länger etc.?

Keiner.
Aber er hat gelernt, welche Vorschriften man einhalten muss und wo man 
nachlesen kann.
Ob er das dann auch tut, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn er es ernst meinst, könnte er ja niemals den Schukostecker 
anbringen, weil er nicht weiss, welches Drehmoment für die Schraube das 
richtige ist.

von Ulrich Radig (Gast)


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Hallo,

die Handwerksordnung ab 2004 sieht auch Bestimmungen vor, nach denen Sie 
oder Ihr Betriebsleiter als Diplom-Ingenieur oder Ingenieur oder mit 
einer der Meisterprüfung gleichwertigen deutschen staatlichen oder 
staatlich anerkannten Prüfung (§ 7 Abs. 2 HwO) in die Handwerksrolle 
eingetragen werden können. Voraussetzung ist, dass der Studien- oder 
Schulschwerpunkt Ihrer Prüfung dem einzutragenden Handwerk entspricht.

Gruß
Uli

von Nico T. (Gast)


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MaWin schrieb:
> Wenn er es ernst meinst, könnte er ja niemals den Schukostecker
> anbringen, weil er nicht weiss, welches Drehmoment für die Schraube das
> richtige ist.

Ich möchte es nur mal erwähnen, da das Stichort "Drehmoment" gefallen 
ist. Auf den ABB LSS, die ich in meinen Schaltschränken verbaue, steht 
ein Drehmoment von 2,8Nm drauf. Ich nehme also einen 
Drehmomentschraubenzieher, der mich ca. 100€ gekostet hat und ziehe die 
Schraube entsprechend an. Ist ja nichts dran. Wie machen echte 
Elektriker das?

Die nehmen einen Akkuschrauber. Und da ABB die Öffnung zu den Schrauben 
so klein gemacht hat, dass man da eigentlich nur mit dem Schraubenzieher 
rankommt, nimmt man einen anderen Hersteller, Schneider Electronic. Bei 
denen waren letztens von 5 verbauten RCDs zwei defekt.

von Ulrich Radig (Gast)


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von Kater brummt- sehr gut! (Gast)


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Diese Diskussion gabs doch schon gefühlte 1000 mal.......

Elektrikergewerbe

1. Voraussetzung: Eintrag in die Handwerksrolle

 Ganz klar nach HwO $7, (2):
  http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7.html

Es gibt keinen Unterschied Uni  FH  BA. Es zählt einzig die fachliche 
Vertiefung = Studienschwerpunkt.
Ein Ing. mit Vertiefung Energie/ Automatisierung etc. erfüllt folglich 
automatisch die Voraussetzung zum Eintrag in die Handwerksrolle.

2. Der Eintrag in das Installateurverzeichnis zur Errichtung bzw 
Modifikation von Elektroanlagen, die an das EVU Netz angeschlossen sind
benötigt einen TREI Schein für Ing. (Aufwand ca 80h incl HwK Prüfung - 
Meister haben diese Prüfung bereits abgelegt)  sowie einen vorgehaltenen 
Gerätepark (>5k€) incl des sauteuren VDE 0100 Normenauswahlordners (4 
Leitz Ordner, Beuth Verlag- 1,6k€ + Abo)

3. Ausbilden darf der, der nach § 22b HwO eine Ausbildereignungsprüfung 
aufgrund einer nach  § 30 Abs 5. des Berufsbildungsgesetzes erlassenen 
Rechtsverordnung bestanden hat, bzw Teil IV der Meisterprüfung 
absolviert hat.

Anmerkung: Die Regelung ist m.E. fair. Wer die Kenntnisse hat, weist 
dies nach und kann loslegen. Der Zwang zur adäquaten Betriebsausstattung 
trifft jeden, unabhängig vom Bildungsgang.
Ob dieses Gewerbe nicht genauso kaputt ist wie andere Sparten, muß jeder 
für sich selbst rausbekommen - spätestens dann, wenn er auf der 
Baustelle sieht, daß etwas aus dem Ruder läuft, aber im Billigangebot 
des 0,70 €/h Subsubsub leider keine einzige Silbe einer gemeinsamen 
Sprache vorkommt. -- war halt billig....

von A. $. (mikronom)


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Nico T. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Warum? Wenn er es falsch gemacht hat, ist er im Rahmen der
>> Gewährleistung verpflichtet es (kostenlos) richtig zu machen
>> (Nachbesserung) und ganz nebenbei macht er sich noch
>> schadenersatzpflichtig. Was gefällt dir daran nicht?
>
> Was soll mir denn daran gefallen?
> Ich möchte jetzt nicht alle Elektriker über einen Kamm scheren, aber
> meine Erfahrung aus den letzten drei Jahren Arbeit mit der Branche hat
> doch eindeutig gezeigt, dass auf der Baustelle gepfuscht wird. ...
>
> Die Diskussion nach der Gewährleistung oder wer schadensersatzpflichtig
> ist, führt in der Regel zu nichts.

Das Thema wirst du dann auf dem Tisch haben, wenn du nicht pünktlich 
fertig geworden bist und Vertragsstrafe zahlen sollst. Hat der 
Handwerker den Schrank mangelhaft angeschlossen, dann kann man die 
Verzögerung sehr gut damit begründen. Hast du den Mangel aber selber 
behoben, dann wirst du (1.) dafür nicht bezahlt und (2.) kannst du die 
Verzögerung kaum auf den Handwerker schieben.

> Ganz im Gegenteil und imho auch zu
> Recht würde mir da ein Elektriker den Vogel zeigen und meinen, dass ich
> doch einfach mal den Leiter, der jetzt falsch angeklemmt wurde, doch
> eben richtig anklemmen soll.

Sagt er auch, dass du ihm dann die Rechnung dafür schicken darfst und du 
so einen Anschluss im Rahmen einer Pauschale (keine Arbeitszeit unter 30 
Minuten) berechnen darfst?

> Es ist ne Sache von 30 Sekunden, für die
> der Elektriker nicht jemanden ne halbe Stunde fahren lassen möchte.

Dann soll er es gleich richtig machen! Du nimmst hier Pfuscharbeit in 
Schutz und verteidigst sie auch noch.

Da dir auch nicht mal die Grundregeln der Gewährleistung und Haftung 
(und insbesondere deren Folgen) geläufig sind ist dir nicht zu helfen.

von A. $. (mikronom)


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MaWin schrieb:
>> Wer hat als Ingenieur im Studium gelernt, wie man einen Schukostecker
>> richtig anschließt (verdrahtet), Erde länger etc.?
>
> Keiner.
> Aber er hat gelernt, welche Vorschriften man einhalten muss und wo man
> nachlesen kann.

Nenn mir mal den Namen der Vorlesung, die man in allen ET-Studiengängen 
findet, in der er das gelernt haben soll!

von 0100 (Gast)


Angehängte Dateien:

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An einer Hochschule lernt man neben Grundlagen und Fachwissen auch 
strukturierte, systematische und wissenschaftliche Arbeitsweise, eine 
Bibliothek zu nutzen, Quellen recherchieren, den Blick über den 
Tellerand zu bewahren und und und.
All das hilft und befähigt einen, später sich auch über (oder mit!) 
„Vorschriften“, Regeln und Normen „schlau“ zu machen.
Man braucht das nicht als „Kapitel 6 in Grundlage der ET“.

Mancher Prof. geht aber auch darauf ein, siehe Anhang. Als 
Wahlpflichtfach habe ich auch schon „Vorschriften nach UL und CSA“ 
gesehen, je halt nach den persönlichen Vorlieben / Erfahrungen des 
Dozenten.

von Paul M. (paul_m65)


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Endwiggler schrieb:
> Liegt
> u.a. daran, dass ein Elektromeister die VDE Vorschriften im Schlaf
> runterbeten kann,

Was ein Unsinn. Die meisten Elektromeister erzählen dir irgendwas von 
Vorschriften, die angeblich nur sie kennen. Manche ihrer Behauptungen 
sind sogar richtig. Andere wie z.B. das Verbot von Lüsterklemmen sind 
frei erfunden. Details kennen sie nicht (z.B. Verlegearten und 
Querschnittsbestimmung von Leitungen) und beachten sie in der Praxis 
nicht und sie können auch nicht sagen, wo man es nachlesen kann. Da 
kommen nur Pauschalaussagen über die umfangreichen VDE-Normen, die 
angeblich nur ein Elektromeister verstehen kann und die nur 
kostenpflichtig erhältlich sind. Es mag ja Ausnahmen bei Elektromeistern 
geben. Aber die habe ich noch nicht kennen gelernt.

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