Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vertrag Kündigung


von Deniz k. (deniz82)


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Hallo,
Ich habe einen Vertrag bei der Firma XX ab 01.07 Unterschrieben.
Zurzeit bin ich noch zuhause da es noch keinen Projekt gibt.
Jetzt habe ich einen besseren Angebot von der Firma B bekommen die ich 
gerne annehmen möchte.
Nur in meinem Vertrag steht das die Kündigungfrist 2 Wochen sind und 
eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme ist ausgeschlossen.
Was bedeutet das für mich?
Könnte ich ohne weiteres Jetzt kündigen?
Danke schonmal im vorraus.

von André M. (killroymenzel)


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Ich bin mir zwar nicht sicher, was genau in deinem Vertrag wegen der 
Probezeit steht, aber kündigen kannst du immer.
Gut die Kündigungsfrist musst du natürlich einhalten, aber der Passus:

Deniz k. schrieb:
> eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme ist ausgeschlossen.

ist m.E. nicht rechtens.

Du solltest mit einem Anwalt für Arbeitsrecht reden, denn wenn der 
Vertrag wegen diesem Passus nicht rechtens ist, ist der ganze Vertrag 
nichtig.

Mal eine andere Frage:
Wenn Du jetzt seit dem 1.7.13 unter Vertrag stehst, und du immernoch zu 
Hause bist weil kein Projekt da ist, wie ist das mit der bezahlung?
Bekommst du trotzdem dein Gehalt, als wenn du in der Firma wärst?

von Karli (Gast)


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André Menzel schrieb:
> Deniz k. schrieb:
>> eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme ist ausgeschlossen.
>
> ist m.E. nicht rechtens.

Doch, das ist rechtens. Diese Klausel ist sogar sehr üblich.

> Du solltest mit einem Anwalt für Arbeitsrecht reden, denn wenn der
> Vertrag wegen diesem Passus nicht rechtens ist, ist der ganze Vertrag
> nichtig.

Auch dies wird in Arbeitsverträgen standardmäßig abbedungen.

von Oliver (Gast)


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Deniz k. schrieb:>
> Ich habe einen Vertrag bei der Firma XX ab 01.07 Unterschrieben.
> Zurzeit bin ich noch zuhause da es noch keinen Projekt gibt.

???

Ist das ein normales Angestelltenverhältnis? Bezahlen die dich, auch 
wenn du noch zu Hause sitzt?

Oliver

von André M. (killroymenzel)


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zusatz:
Ich bin der Meinung, wenn man am ersten Tag nicht zur Arbeit erscheint, 
ist der Vertrag nicht zustande gekommen.
Ein Auszug aus einem Sandard-Vertrag:

Nichterscheinen am ersten Arbeitstag: Erscheint der Mitarbeiter am 
ersten Arbeitstag nicht und benachrichtig die Firma nicht unverzüglich 
über die Verhinderung am ersten Arbeitstag, so gilt das 
Beschäftigungsverhältnis als nicht zustande gekommen.

Wie gesagt, unterhalte Dich dringent mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

von Seano L. (Gast)


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Einfach nicht hingehen, die Kündigung kommt dann automatisch. Was wollen 
sie gross machen? Dich verklagen? Auf was? Zu viel Aufwand, kostet 
zusätzlich Geld, wenn du nicht erscheinst wollen sie dich automatisch 
auch nicht mehr. Sag denen vorab dass du nicht mehr erscheinen wirst und 
die Kündigung formal nachgereicht wird, das wird die ankotzen aber die 
werden es dabei belassen. Denen wird das auch recht sein wenn du gleich 
sagst was Sache ist und nicht zwei Wochen wartest. Sonst müssten sie 
dich noch theoretisch 2 Wochen durchschleifen, was aber keinen Sinn 
macht, die werden dir sowieso nix mehr zu arbeiten geben, was deshalb 
überhaupt diese Klausel soll verstehe ich nicht.

von André M. (killroymenzel)


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Karli schrieb:
> Doch, das ist rechtens. Diese Klausel ist sogar sehr üblich.

Das ist mir neu, und habe es noch nie in einem meiner Arbeitsverträge 
gelesen....

Danke für die Info..

von Detlev T. (detlevt)


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Wenn der Vertrag ab 1.07 läuft, ist die "Arbeitsaufnahme" doch schon 
passiert.

Ansonsten sollte man erst einmal mit dem AG reden. Im gegenseitigem 
Einvernehmen kann man jeden Vertrag ändern. Warum sollte der einen nicht 
freigeben, wenn man nicht mehr für ihn arbeiten will? Aus Bosheit?

von Dave C. (dave_chappelle)


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André Menzel schrieb:
> Vertrag wegen diesem Passus nicht rechtens ist, ist der ganze Vertrag
> nichtig.

Quatsch.
Das hat im Zweifesfalle ein Gericht zu entscheiden, eine Nichtigkeit des 
ganzen Vertrages durch diese Klausel ist aber praktisch unmöglich.

André Menzel schrieb:
> zusatz:
> Ich bin der Meinung, wenn man am ersten Tag nicht zur Arbeit erscheint,
> ist der Vertrag nicht zustande gekommen.

Wider falsch.
Das ist Vertragsbruch und kann u.U. Strafen zur Folge haben.

Zocker_10 schrieb im Beitrag #3235045:
> Was wollen die den machen wenn du nicht kommst?

Da werden sie wohl ihre Methoden haben :)

Gruss

von Stefan R. (srand)


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André Menzel schrieb:
> Du solltest mit einem Anwalt für Arbeitsrecht reden, denn wenn der
> Vertrag wegen diesem Passus nicht rechtens ist, ist der ganze Vertrag
> nichtig.

Blödsinn. Der Passus ist dann gestrichen, der Rest behält Gültigkeit.

von A. $. (mikronom)


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Deniz k. schrieb:
> Ich habe einen Vertrag bei der Firma XX ab 01.07 Unterschrieben.
> Nur in meinem Vertrag steht das die Kündigungfrist 2 Wochen sind und
> eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme ist ausgeschlossen.
> Was bedeutet das für mich?

Die Arbeitsaufnahme meint in dem Fall den Beginn des Arbeitsvertrages, 
also den 01.07., du kannst jetzt also ganz normal kündigen.

Ist deine Muttersprache deutsch? Falls ja dann schäm dich!

von Ansgar K. (malefiz)


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Stefan Rand schrieb:
> André Menzel schrieb:
>> Du solltest mit einem Anwalt für Arbeitsrecht reden, denn wenn der
>> Vertrag wegen diesem Passus nicht rechtens ist, ist der ganze Vertrag
>> nichtig.
>
> Blödsinn. Der Passus ist dann gestrichen, der Rest behält Gültigkeit.

Wäre ich mir nicht so sicher wofür würde es sonst due Salvatorische 
Klause geben.

von Michael .. (thing)


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Ansgar k. schrieb:
> Wäre ich mir nicht so sicher wofür würde es sonst due Salvatorische
> Klause geben.

Ohne Erwähnung im Vertragswerk gilt die aber nicht automatisch
nur weil das Recht so eine Regelung kennt. Nur die Gerichte
entscheiden ob im Streitfall geltendes Recht oder Rechtsprechung 
Gültigkeit haben.

Andi $nachname schrieb:
> Die Arbeitsaufnahme meint in dem Fall den Beginn des Arbeitsvertrages,

Die Gültigkeit eines Arbeitsvertrags ist aber nicht von der
Arbeitsaufnahme allein abhängig. Hier wird wohl eine Rufbereitschaft
ersatzweise Gültigkeit haben. Wenns dafür Geld gibt wird der
Vertrag ja zumindest einseitig erfüllt und der AG kann eben die 
Rufbereitschaft anordnen. Gibts kein Geld, was ich mir eigentlich
nicht vorstellen kann, dann würde ich mal die Erfüllung zumindest
erst mal infrage stellen. Ob ein Vertrag sittenwidrig ist, soll mal
lieber ein Jurist prüfen und wenn der das bejaht, wäre auch eine
fristlose Kündigung wohl rechtens.

@Deniz k.
Will die Wunschfirma die vierzehn Tage nicht auf dich warten?
Gewöhnlich müssen die das bei anderen Kandidaten doch auch.
Was ist da also für die Firma anders, bzw. was haben die für
Vorteile?

Kein Rechtsrat.

von Stefan R. (srand)


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Ansgar k. schrieb:
> Stefan Rand schrieb:
>> André Menzel schrieb:
>>> Du solltest mit einem Anwalt für Arbeitsrecht reden, denn wenn der
>>> Vertrag wegen diesem Passus nicht rechtens ist, ist der ganze Vertrag
>>> nichtig.
>>
>> Blödsinn. Der Passus ist dann gestrichen, der Rest behält Gültigkeit.
>
> Wäre ich mir nicht so sicher wofür würde es sonst due Salvatorische
> Klause geben.

In AGB (und der Arbeitsvertrag dürfte aller Erfahrung nach AGB sein) 
sind salvatorische Klauseln entweder unwirksam oder überflüssig, weil 
sie nur den gesetzlichen Default wiedergeben.

Jegliche Abweichung von § 306 BGB ist nichtig.

von Marx W. (Gast)


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Deniz k. schrieb:
> Hallo,
> Ich habe einen Vertrag bei der Firma XX ab 01.07 Unterschrieben.
> Zurzeit bin ich noch zuhause da es noch keinen Projekt gibt.
Bekommst du schon Gehalt für die Zeit?
Biste bei einem Sklavenhalter gelandet?
> Jetzt habe ich einen besseren Angebot von der Firma B bekommen die ich
> gerne annehmen möchte.
> Nur in meinem Vertrag steht das die Kündigungfrist 2 Wochen sind und
> eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme ist ausgeschlossen.
Was ist den das?
Sittenwidrig!
Du bist bei einer Neppertruppe von Firma gelandet!
> Was bedeutet das für mich?
Schnellstmöglich reisaus nehmen!
> Könnte ich ohne weiteres Jetzt kündigen?
Ja, aber ob dir die die 14 Tage (für die Zeit vom 01.07) noch ne Kohle 
geben ist zweifelhaft.
Ich denke zu 100% siehste von denen nix! Da du zuhause gesessen bist 
haste auch vor Gericht sehr schlechte Karten, da ist der Rat des Anwalt 
gefragt!
> Danke schonmal im vorraus.
Mann oh Mann, was für Leute heute schon einen Arbeitsvertrag allein 
unterscheiben dürfen!

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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naja, wo ist das "große" Problem? 01.07. ging dein Vertrag los, und dein 
Posting ist vom 10.07. Also stehst du schon "unter Vertrag"

Kündige halt bei xx mit 2 Wochen, und dann fängst du zum 01.08. bei B 
an.

von Stefan R. (srand)


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Sabine Hirsch schrieb im Beitrag #3243923:
> Achtung: Die Anwendung bzw. Verwendung der salvatorischen Klausel
> besteht daher auf eigene Gefahr und sollte auf Grund der gesetzlichen
> Regelung des § 306 BGB in Verträgen und deren AGB’s möglichst verzichtet
> werden.

Der Typ hat nur keine Ahnung.

In AGB ist sie wegen § 306 überflüssig. Allgemein in Verträgen nicht. Da 
gilt § 306 natürlich nicht.

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