Hallo, ich arbeite bei einem Konzern in NRW als SW. Entwickler. Jetzt habe ich über einen Bekannten eine Möglichkeit von daheim aus auf 450€ Basis im Bereich SW Entwicklung zu arbeiten (alles legal). Der Auftrag wäre in keinster Weise für Konkurenz oder ähnl. Von der Freizeit her wüde es auch passen. Jetzt bin ich mir so ziemlich zu 99,9% sicher, dass mein AG offiziell mir diesen Nebenjob nicht genehmigen wird, (habe mich etwas in der Firma umgehört) aber noch nicht offiziell gefragt. Liegt an der Firmenpolitik ohne einen triftigen Grund. Hat jemand Erfahrungen mit sowas bzw. macht es schon? Theoretisch würde es keiner offiziell rausbekommen? Ich weiß es steht im Arbeitsvertrag, Nebenbeschäftigungen ... etc. Mich reizt nicht nur die Kohle, sondern auch die Aufgabe selbst, deswegen würde ich das auch gerne machen?
War da nicht mal was in der Richtung: Wenn der AG nichts merkt, weil Deine Leistungen nicht nachlassen, dann muss ihm das egal sein. Die Frage ist natürlich, ob das nicht eine einseitige Belastung ist. Ansonst wie mein Vorredner: Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß! Aber man verplappert sich leicht.
Heiner, hast Du Urlaub? ;) Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich beim AG anzeigepflichtig! Bei Verstoß kann fristlos gekündigt werden, wenn dem AG dadurch Konkurrenz entsteht - was m. M. auch richtig ist. Der AG muß grundsätzlich zustimmen, wenn ihm durch die Nebentätigkeit kein wirtschaftlicher Schaden entsteht - also wenn man nicht als Konkurrent gegen seinen eigenen AG arbeitet. Das sollte auch jedem rechtschaffenden Menschen einleuchten. Ein ehemaliger Gruppenleiter (Top-Mann!) stand kurz vor der fristlosen Entlassung, weil er eine unangemeldete Nebentätigkeit als PC-Supporter gewerblich betrieben hat. Unsere Firma hat weder PC´s entwickelt, hergestellt oder vertrieben. Umsatzanteil weit unter 0,01 % - dennoch wäre die Kündigung rechtens gewesen. Es gibt keine Bagatellgrenze! Vorsicht, auf diese Weise kann man unliebsame MA elegant loswerden.
Jo S. schrieb: > Heiner, hast Du Urlaub? ;) So, wie der hier abhängt, kann er nur Hartzer sein. Oder zu welcher Zeit soll er noch produktiv arbeiten, wenn er nur nachts von 2-5 nicht zu sehen ist? Er kann auf die Art höchstens von anderen arbeiten lassen, wenn er sich ein geschicktes Geflecht z.B. als Verleiher gestrickt hat, und für alles seine Vasallen hat. Bei mir ist es ja eher klar, deswegen bitte auch keine Diskussion!
ingenjor ingenjorski schrieb: > Liegt an der Firmenpolitik ohne einen triftigen Grund. Die Firma hat durchaus einen triftigen Grund: Nämlich, damit ihr Mitarbeiter dort stets ausgeruht ankommt, damit er dort voll konzentriert arbeitet, und am Feierabend ein persönliches Gleichgewicht behält, und sich ausruht. Sowas muß man doch nicht extra aussprechen und betonen. Die Sache mit dem Gleichgewicht und der Gier kann nämlich auch schnell ausufern. In den 1990-er Jahren gab es mal eine Tatort-Reihe, wo der Kommissar immer nebenbei in einer Pizzeria jobbte, und sich auch schon mal krank meldete, um nebenbei zu jobben. Dort im ÖD denkt man aber nicht als erstes an Kündigung, da mußte man eher goldene Löffel klauen, also es schon sehr hart kommen. Ermahnung, Ermahnung, Gespräch, und erst wenn nichts mehr geht, Abmahnung. Im Nebenjob arbeiten, und sich im Hauptberuf krank melden, um auf beiden Seiten voll abzukassieren, ist natürlich die Krönung. Sein Vorgesetzter drückte mal ein Auge zu, und sprach ein paar warme Worte. Das gibt es ja real alles, und bestimmt nicht selten. Na gut, wenn einer meint, er braucht sowas: Wo kein Kläger, da kein Richter. Woanders würde man sagen: Reicht die Regelarbeitszeit nicht? Da haben wir garantiert noch was. Und ja: Im ÖD mußte ich sogar vor 25 Jahren auch schon mal so eine Nebenjobklausel unterschreiben. Nicht daß man es ganz bleiben lassen mußte, aber Genehmigung nach Absprache. Absprache wohl nach Art der aktuellen Tätigkeit, und Zeit und Belastungsgrad des Nebenjobs. Gegen Tageszeitung austragen hatte niemand was. Ein Kollege hatte eine Feierabend-KFz-Werkstatt auf dem Hinterhof, die er auch Samstags und im Urlaub betrieb, und sie richtig lukrativ war. Es wäre dumm von ihm gewesen, die wahrheitsgemäß anzugeben, und dann einzustampfen. Er finanzierte damit sein Einfamilienhaus, mit dem Job Hauptberuf alleine wäre das Haus eine Finanzierungssache von 200 Jahren geworden, und so lange lebt er nicht.
Habe 20 Jahre nebenbei gejobt, als ich jung war, sonst hätte ich kein Haus bauen können. Mein damaliger AG hat nie was gemerkt. Also machen und Schnautze halten. Grüße auch an die NSA, die das irgendwann liest.
Zocker_11 schrieb im Beitrag #3243065: > Was geht es deinen Arbeitgeber an was du in deiner Freizeit machst. Freizeit als Arbeitnehmer zu haben ist eine Illusion. Mit dem weitreichenden Weisungsrecht bei der heutigen Vertragskultur kann dir jeder Chef Überstunden aufs Auge drücken bis zum Erbrechen. Der ruft dich einfach an und schickt dich als AN los arbeiten. Wenn du aufmuckst, gibts du deinen Boss nur Gründe für eine Kündigung. Ist doch klar das er dich dann nicht mit einem weiteren Arbeitgeber(der ja dann auch die gleichen weitreichenden Rechte hat) teilen will. Das ganze ist zwar nichts anderes als Leibeigenschaft, aber wer glaubt eigentlich törichter Weise, dass er wirklich frei als AN ist? Nur Naivlinge. Wilhelm F. schrieb: > Die Firma hat durchaus einen triftigen Grund: Nämlich, damit ihr > Mitarbeiter dort stets ausgeruht ankommt, damit er dort voll > konzentriert arbeitet, und am Feierabend ein persönliches Gleichgewicht > behält, und sich ausruht. Sowas muß man doch nicht extra aussprechen und > betonen. Ist nur leider vorgeschoben, weil du dich ja auch Freizeitsportlich betätigen kannst, der dich viel Kraft kostet. Mit ausgeruht ist dann nix. Es sind eher die Gründe die ich im Absatz oben beschrieben habe. Natürlich darfs du glauben was du willst, aber du musst nicht alles glauben was man dir Weis machen will.
Michael ... schrieb: > Ist nur leider vorgeschoben, weil du dich ja auch Freizeitsportlich > betätigen kannst, der dich viel Kraft kostet. Da muß ich jetzt mal widersprechen. Jogging und Lauftraining waren sehr anstrengend, aber stärkten mich körperlich und mental z.B. vor Klausuren im Studium ungemein. Kreislauf, Blutdruck, Nerven, sind dann außerhalb des Trainings viel lockerer und runter gefahrener als normalerweise. Man kann es aber nur wissen, wenn man das selbst mal eine Weile machte. Die andere Sache mit der KFz-Werkstatt eines Kollegen beschrieb ich ja auch. Der sagte immer nur: Die dürfen alles essen, aber nicht alles wissen. Auch gut.
Apropos nicht machen duerfen ... Wenn die Loehne in einem vernuenftigen Rahmen waeren, koennte man so eine Weisung ja ernst nehmen. Der Chef darf ja auch mehrere Mandate haben...
Wilhelm F. schrieb: > Da muß ich jetzt mal widersprechen. Jogging und Lauftraining waren sehr > anstrengend, aber stärkten mich körperlich und mental z.B. vor Klausuren > im Studium ungemein. Natürlich darfst du da deine eigene Meinung zu haben, nur wer intensiv Sport treibt, weiß das jede Aktivität erst mal viel Kraft kostet. Aber durch häufigere Aktionen wird der Körper daran gewöhnt und die Kondition gesteigert. An der kurzfristige Entkräftung ändert sich da nämlich nur wenig, aber man kommt durch die verbesserte Kondition dann besser mit klar. Ich habe früher mal saisonal Tennis gespielt. Wenn es im Frühsommer nach der Winterpause wieder los gingt war meine Kondition derart im Keller, das ich schon nach fünfzehn Minuten schon den Schläger nicht mehr halten konnte. Nach ein paar Tagen/Wochen hatte sich die Kondition so verbessert, das man dann auch Stundenlang durch halten konnte. Aus diese Erfahrung glaube ich, dass meine These doch da etwas nachhaltiger ist von der Argumentation.
Es kommt auch auf die Arbeitszeit an. Mann darf nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Gar nie! Nicht ein Mal. Deswegen, wenn du 40-Stunden Vertrag hat und ab und zu mal Überstunden machst, ist es bei dir einfach nicht machbar, ein Nebenjob zu haben. Wenn du aber 30-Stundne bei deinem AG hast, dann soll es keine Probleme mit Genehmigung geben
Wenn du kein explizites Verbot von Nebentätigkeiten hast, oder direkt für die "Gegenseite" arbeitest, würde ich das annehmen und dabei entspannt bleiben. Rechne es dir aber lieber vorher aus, ob du nicht in eine höhere Steuerklasse kommst. "Artem U. (ananas)" hat hier vollkommen Recht! ABER Kreativität sind keine Grenzen gesetzt ;)
Artem U. schrieb: > Mann darf nicht mehr als 48 > Stunden pro Woche arbeiten. Gar nie! Nicht ein Mal. Blödsinn. Nur nicht regelmäßig.
Ich hab auch schon 60-70h die Woche gehabt - solange das nicht allzuoft passiert, interessiert das nur mein Stundenkonto ;)
Hallo, einfach auf Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Freundin, usw. laufen lassen und die Klappe halten, so what? Der Elektroniker
heinz schrieb im Beitrag #3243779: > Damit würde sich Dein Arbeitgeber gesetzeswidrig verhalten. Wow, ganz was neues. > Eine > Nebentätigkeit ist auch gegenüber Deinem Arbeitgeber nicht > anzeigepflichtig. Wenn es im Vertrag steht, auch wenn es nicht wirklich durch Willenserklärung explizit vereinbart wurde, dann wird das wohl, solange es nicht sittenwidrig ist, jeder Richter als angenommen interpretieren. Jeder hat doch die Möglichkeit Klauseln bei Vertragsschluss nicht zu akzeptieren, selbst wenn dadurch das Zustandekommen des Vertrages gefährdet ist. Die Erfahrung muss natürlich jeder selbst machen. Andererseits kann man ja auch als AN eine Änderungskündigung vornehmen. Ist dann nur die Frage wie weit der AG da mitspielt. > Ich würde Dir empfehlen, Dich bei einem Rechtsanwalt, der sich mit > Arbeitsrecht auskennt, beraten zu lassen. Hier im Forum kannst Du nur > Meinungen (sogar teils widersprüchlich, s.o.) erhalten und keine > verbindliche Rechtsauskunft, die Du aber sicher benötigst. An sich keine schlechte Idee, nur sind deren Aussagen in der Regel auch nicht verbindlich. Wäre das nämlich so, bräuchte man keine Prozesse, aber im Moment zählen nur rechtswirksame vollstreckbare Urteile (solange man keine höhere Instanz bemüht). Insoweit stimme ich zu, dass Meinungen hier praktisch wertlos sind.
heinz schrieb im Beitrag #3243880: > Falsch! Vertragsklauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen sind > nichtig. Oder Stundenlohn des Rechsanwalts kleiner ist als der Ertrag aus der Nebentätigkeit?
heinz schrieb im Beitrag #3243880: > Falsch! Vertragsklauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen sind > nichtig. Im Interesse der Vertragsfreiheit würde ich das mal nicht so laut sagen. Letztendlich wird das richterlich entschieden. Das Lehrgeld kostet dann aber auch was.
Der Elektroniker schrieb: > einfach auf Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Freundin, usw. laufen > lassen > und die Klappe halten, so what? So machte ich es in meiner Wehrdienstzeit, und hatte drei 390DM-Stellen auf einmal. Für die 117 Stunden im Monat gab es direkt 1170DM bar auf die Kralle, bei glatt 10DM bar die Stunde, und das war 1981 viel Geld. Mit dem Wehrsold von 250DM kam man ja zu nix, ein schlechter Witz. Meine Mutter und meine Oma, beide nicht erwerbstätige Hausfrauen, waren da mit drinne, nur rein formal. Also im Grunde völlig OK. Es war auch vor über 30 Jahren, als die Papiertigerei und Erfassungen noch nicht so ausgeufert waren, wie heute, und kein Finanzamt danach gekräht hätte. Es reichte dann mal immerhin für ein ordentliches besseres Auto, was es sonst nicht gegeben hätte. So schaffte ich dann wenigstens auch noch Arbeit in der Autoindustrie.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.