Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nebentätigkeit


von ingenjor i. (ingenjor)


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Hallo,
ich arbeite bei einem Konzern in NRW
als SW. Entwickler. Jetzt habe ich über einen Bekannten eine Möglichkeit
von daheim aus auf 450€ Basis im Bereich SW Entwicklung
zu arbeiten (alles legal). Der Auftrag wäre in keinster Weise
für Konkurenz oder ähnl. Von der Freizeit her wüde es auch passen.
Jetzt bin ich mir so ziemlich zu 99,9% sicher, dass
mein AG offiziell mir diesen Nebenjob nicht genehmigen wird,
(habe mich etwas in der Firma umgehört) aber noch nicht offiziell
gefragt. Liegt an der Firmenpolitik ohne einen triftigen Grund.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas bzw. macht es schon?
Theoretisch würde es keiner offiziell rausbekommen?
Ich weiß es steht im Arbeitsvertrag, Nebenbeschäftigungen ... etc.
Mich reizt nicht nur die Kohle, sondern auch die Aufgabe selbst,
deswegen würde ich das auch gerne machen?

von Laie (Gast)


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Dann machs und halt die Klappe im Büro.

von Willi W. (williwacker)


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War da nicht mal was in der Richtung: Wenn der AG nichts merkt, weil 
Deine Leistungen nicht nachlassen, dann muss ihm das egal sein. Die 
Frage ist natürlich, ob das nicht eine einseitige Belastung ist.

Ansonst wie mein Vorredner: Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß!

Aber man verplappert sich leicht.

von Jo S. (Gast)


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Heiner, hast Du Urlaub?   ;)

Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich beim AG anzeigepflichtig! Bei 
Verstoß kann fristlos gekündigt werden, wenn dem AG dadurch Konkurrenz 
entsteht - was m. M. auch richtig ist.

Der AG muß grundsätzlich zustimmen, wenn ihm durch die Nebentätigkeit 
kein wirtschaftlicher Schaden entsteht - also wenn man nicht als 
Konkurrent gegen seinen eigenen AG arbeitet. Das sollte auch jedem 
rechtschaffenden Menschen einleuchten.

Ein ehemaliger Gruppenleiter (Top-Mann!) stand kurz vor der fristlosen 
Entlassung, weil er eine unangemeldete Nebentätigkeit als PC-Supporter 
gewerblich betrieben hat. Unsere Firma hat weder PC´s entwickelt, 
hergestellt oder vertrieben. Umsatzanteil weit unter 0,01 % - dennoch 
wäre die Kündigung rechtens gewesen. Es gibt keine Bagatellgrenze! 
Vorsicht, auf diese Weise kann man unliebsame MA elegant loswerden.

von Wilhelm F. (Gast)


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Jo S. schrieb:

> Heiner, hast Du Urlaub?   ;)

So, wie der hier abhängt, kann er nur Hartzer sein. Oder zu welcher Zeit 
soll er noch produktiv arbeiten, wenn er nur nachts von 2-5 nicht zu 
sehen ist? Er kann auf die Art höchstens von anderen arbeiten lassen, 
wenn er sich ein geschicktes Geflecht z.B. als Verleiher gestrickt hat, 
und für alles seine Vasallen hat.

Bei mir ist es ja eher klar, deswegen bitte auch keine Diskussion!

von Wilhelm F. (Gast)


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ingenjor ingenjorski schrieb:

> Liegt an der Firmenpolitik ohne einen triftigen Grund.

Die Firma hat durchaus einen triftigen Grund: Nämlich, damit ihr 
Mitarbeiter dort stets ausgeruht ankommt, damit er dort voll 
konzentriert arbeitet, und am Feierabend ein persönliches Gleichgewicht 
behält, und sich ausruht. Sowas muß man doch nicht extra aussprechen und 
betonen.

Die Sache mit dem Gleichgewicht und der Gier kann nämlich auch schnell 
ausufern. In den 1990-er Jahren gab es mal eine Tatort-Reihe, wo der 
Kommissar immer nebenbei in einer Pizzeria jobbte, und sich auch schon 
mal krank meldete, um nebenbei zu jobben. Dort im ÖD denkt man aber 
nicht als erstes an Kündigung, da mußte man eher goldene Löffel klauen, 
also es schon sehr hart kommen. Ermahnung, Ermahnung, Gespräch, und erst 
wenn nichts mehr geht, Abmahnung. Im Nebenjob arbeiten, und sich im 
Hauptberuf krank melden, um auf beiden Seiten voll abzukassieren, ist 
natürlich die Krönung. Sein Vorgesetzter drückte mal ein Auge zu, und 
sprach ein paar warme Worte. Das gibt es ja real alles, und bestimmt 
nicht selten.

Na gut, wenn einer meint, er braucht sowas: Wo kein Kläger, da kein 
Richter. Woanders würde man sagen: Reicht die Regelarbeitszeit nicht? Da 
haben wir garantiert noch was.

Und ja: Im ÖD mußte ich sogar vor 25 Jahren auch schon mal so eine 
Nebenjobklausel unterschreiben. Nicht daß man es ganz bleiben lassen 
mußte, aber Genehmigung nach Absprache. Absprache wohl nach Art der 
aktuellen Tätigkeit, und Zeit und Belastungsgrad des Nebenjobs.

Gegen Tageszeitung austragen hatte niemand was. Ein Kollege hatte eine 
Feierabend-KFz-Werkstatt auf dem Hinterhof, die er auch Samstags und im 
Urlaub betrieb, und sie richtig lukrativ war. Es wäre dumm von ihm 
gewesen, die wahrheitsgemäß anzugeben, und dann einzustampfen. Er 
finanzierte damit sein Einfamilienhaus, mit dem Job Hauptberuf alleine 
wäre das Haus eine Finanzierungssache von 200 Jahren geworden, und so 
lange lebt er nicht.

von Wassanabi (Gast)


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Habe 20 Jahre nebenbei gejobt, als ich jung war, sonst hätte ich kein 
Haus bauen können. Mein damaliger AG hat nie was gemerkt. Also machen 
und Schnautze halten.

Grüße auch an die NSA, die das irgendwann liest.

von Michael .. (thing)


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Zocker_11 schrieb im Beitrag #3243065:
> Was geht es deinen Arbeitgeber an was du in deiner Freizeit machst.

Freizeit als Arbeitnehmer zu haben ist eine Illusion. Mit dem
weitreichenden Weisungsrecht bei der heutigen Vertragskultur
kann dir jeder Chef Überstunden aufs Auge drücken bis zum
Erbrechen. Der ruft dich einfach an und schickt dich als AN
los arbeiten. Wenn du aufmuckst, gibts du deinen Boss nur Gründe
für eine Kündigung. Ist doch klar das er dich dann nicht mit einem
weiteren Arbeitgeber(der ja dann auch die gleichen weitreichenden
Rechte hat) teilen will. Das ganze ist zwar nichts anderes als
Leibeigenschaft, aber wer glaubt eigentlich törichter Weise, dass
er wirklich frei als AN ist? Nur Naivlinge.

Wilhelm F. schrieb:
> Die Firma hat durchaus einen triftigen Grund: Nämlich, damit ihr
> Mitarbeiter dort stets ausgeruht ankommt, damit er dort voll
> konzentriert arbeitet, und am Feierabend ein persönliches Gleichgewicht
> behält, und sich ausruht. Sowas muß man doch nicht extra aussprechen und
> betonen.

Ist nur leider vorgeschoben, weil du dich ja auch Freizeitsportlich
betätigen kannst, der dich viel Kraft kostet. Mit ausgeruht ist dann
nix. Es sind eher die Gründe die ich im Absatz oben beschrieben habe.
Natürlich darfs du glauben was du willst, aber du musst nicht
alles glauben was man dir Weis machen will.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael ... schrieb:

> Ist nur leider vorgeschoben, weil du dich ja auch Freizeitsportlich
> betätigen kannst, der dich viel Kraft kostet.

Da muß ich jetzt mal widersprechen. Jogging und Lauftraining waren sehr 
anstrengend, aber stärkten mich körperlich und mental z.B. vor Klausuren 
im Studium ungemein.

Kreislauf, Blutdruck, Nerven, sind dann außerhalb des Trainings viel 
lockerer und runter gefahrener als normalerweise. Man kann es aber nur 
wissen, wenn man das selbst mal eine Weile machte.

Die andere Sache mit der KFz-Werkstatt eines Kollegen beschrieb ich ja 
auch. Der sagte immer nur: Die dürfen alles essen, aber nicht alles 
wissen. Auch gut.

von Dampf Backe (Gast)


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Apropos nicht machen duerfen ... Wenn die Loehne in einem vernuenftigen 
Rahmen waeren, koennte man so eine Weisung ja ernst nehmen. Der Chef 
darf ja auch mehrere Mandate haben...

von Michael .. (thing)


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Wilhelm F. schrieb:
> Da muß ich jetzt mal widersprechen. Jogging und Lauftraining waren sehr
> anstrengend, aber stärkten mich körperlich und mental z.B. vor Klausuren
> im Studium ungemein.

Natürlich darfst du da deine eigene Meinung zu haben, nur wer intensiv
Sport treibt, weiß das jede Aktivität erst mal viel Kraft kostet.
Aber durch häufigere Aktionen wird der Körper daran gewöhnt und die
Kondition gesteigert. An der kurzfristige Entkräftung ändert sich
da nämlich nur wenig, aber man kommt durch die verbesserte Kondition
dann besser mit klar.
Ich habe früher mal saisonal Tennis gespielt. Wenn es im Frühsommer
nach der Winterpause wieder los gingt war meine Kondition derart im
Keller, das ich schon nach fünfzehn Minuten schon den Schläger nicht
mehr halten konnte. Nach ein paar Tagen/Wochen hatte sich die Kondition
so verbessert, das man dann auch Stundenlang durch halten konnte.
Aus diese Erfahrung glaube ich, dass meine These doch da etwas
nachhaltiger ist von der Argumentation.

von An U. (ananas)


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Es kommt auch auf die Arbeitszeit an. Mann darf nicht mehr als 48 
Stunden pro Woche arbeiten. Gar nie! Nicht ein Mal. Deswegen, wenn du 
40-Stunden Vertrag hat und ab und zu mal Überstunden machst, ist es bei 
dir einfach nicht machbar, ein Nebenjob zu haben. Wenn du aber 
30-Stundne bei deinem AG hast, dann soll es keine Probleme mit 
Genehmigung geben

von ingenjor (Gast)


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Danke für eure Meinungen...

von As-I-Roved-Out (Gast)


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Wenn du kein explizites Verbot von Nebentätigkeiten hast,
oder direkt für die "Gegenseite" arbeitest,
würde ich das annehmen und dabei entspannt bleiben.
Rechne es dir aber lieber vorher aus, ob du nicht in eine höhere 
Steuerklasse kommst.


"Artem U. (ananas)" hat hier vollkommen Recht!
ABER
Kreativität sind keine Grenzen gesetzt ;)

von Steel (Gast)


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Artem U. schrieb:
> Mann darf nicht mehr als 48
> Stunden pro Woche arbeiten. Gar nie! Nicht ein Mal.

Blödsinn. Nur nicht regelmäßig.

von Nils S. (kruemeltee) Benutzerseite


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Ich hab auch schon 60-70h die Woche gehabt - solange das nicht allzuoft 
passiert, interessiert das nur mein Stundenkonto ;)

von Der Elektroniker (Gast)


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Hallo,

einfach auf Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Freundin, usw. laufen 
lassen
und die Klappe halten, so what?

Der Elektroniker

von Michael .. (thing)


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heinz schrieb im Beitrag #3243779:
> Damit würde sich Dein Arbeitgeber gesetzeswidrig verhalten.
Wow, ganz was neues.
> Eine
> Nebentätigkeit ist auch gegenüber Deinem Arbeitgeber nicht
> anzeigepflichtig.
Wenn es im Vertrag steht, auch wenn es nicht wirklich durch
Willenserklärung explizit vereinbart wurde, dann wird das wohl,
solange es nicht sittenwidrig ist, jeder Richter als angenommen 
interpretieren. Jeder hat doch die Möglichkeit Klauseln bei
Vertragsschluss nicht zu akzeptieren, selbst wenn dadurch das
Zustandekommen des Vertrages gefährdet ist. Die Erfahrung muss
natürlich jeder selbst machen. Andererseits kann man ja auch als
AN eine Änderungskündigung vornehmen. Ist dann nur die Frage wie
weit der AG da mitspielt.
> Ich würde Dir empfehlen, Dich bei einem Rechtsanwalt, der sich mit
> Arbeitsrecht auskennt, beraten zu lassen. Hier im Forum kannst Du nur
> Meinungen (sogar teils widersprüchlich, s.o.) erhalten und keine
> verbindliche Rechtsauskunft, die Du aber sicher benötigst.
An sich keine schlechte Idee, nur sind deren Aussagen in der Regel
auch nicht verbindlich. Wäre das nämlich so, bräuchte man keine
Prozesse, aber im Moment zählen nur rechtswirksame vollstreckbare
Urteile (solange man keine höhere Instanz bemüht). Insoweit stimme
ich zu, dass Meinungen hier praktisch wertlos sind.

von oszi40 (Gast)


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heinz schrieb im Beitrag #3243880:
> Falsch! Vertragsklauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen sind
> nichtig.

Oder Stundenlohn des Rechsanwalts kleiner ist als der Ertrag aus der 
Nebentätigkeit?

von Michael .. (thing)


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heinz schrieb im Beitrag #3243880:
> Falsch! Vertragsklauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen sind
> nichtig.

Im Interesse der Vertragsfreiheit würde ich das mal nicht so laut sagen.
Letztendlich wird das richterlich entschieden. Das Lehrgeld kostet dann
aber auch was.

von Wilhelm F. (Gast)


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Der Elektroniker schrieb:

> einfach auf Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Freundin, usw. laufen
> lassen
> und die Klappe halten, so what?

So machte ich es in meiner Wehrdienstzeit, und hatte drei 390DM-Stellen 
auf einmal. Für die 117 Stunden im Monat gab es direkt 1170DM bar auf 
die Kralle, bei glatt 10DM bar die Stunde, und das war 1981 viel Geld. 
Mit dem Wehrsold von 250DM kam man ja zu nix, ein schlechter Witz.

Meine Mutter und meine Oma, beide nicht erwerbstätige Hausfrauen, waren 
da mit drinne, nur rein formal. Also im Grunde völlig OK. Es war auch 
vor über 30 Jahren, als die Papiertigerei und Erfassungen noch nicht so 
ausgeufert waren, wie heute, und kein Finanzamt danach gekräht hätte.

Es reichte dann mal immerhin für ein ordentliches besseres Auto, was es 
sonst nicht gegeben hätte. So schaffte ich dann wenigstens auch noch 
Arbeit in der Autoindustrie.

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