Forum: Offtopic Ebay, das ist doch nicht mehr normal


von Bernhard W. (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

ich wollte mal eure Meinung zum Thema "ich biete auf meine eigene 
Auktion" hören.

Als Beispiel habe ich einen privaten Verkäufer von Elektronikzubehör, 
der ganz offensichtlich immer wieder höhere Preise bei seinen Auktionen 
erzielt indem er mit einem 2 Account mitbietet.

http://www.ebay.de/itm/50-Sockel-775-AM3-AM2-FM2-FM1-939-754-A-462-CPU-Kuehler-/111100784448?

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=111100784448&aid=p***n&eu=&bidtid=1044895440001&view=NONE&ssPageName=PageBidderProfileViewBids_None_ViewLink

Einmal abgesehen davon, dass die AGB von ebay das Bieten auf eigene 
Auktionen untersagen, finde ich ein solches Handeln sehr unseriös und 
ethisch fragwürdig. Warum ein solcher Verkäufer 100% zufriedene Kunden 
hat, ist mir auch schleierhaft.

Habt ihr solche Auktionen auch schon erlebt, gehört das jetzt auch schon 
zu den gängigen ebay Tricksereien?

Ich möchte noch anmerken, dass ich den obigen Verkäufer nur als Beispiel 
herausgesucht habe. Ich habe weder Schaden durch ihn erlangt, noch habe 
ich auf seinen Auktionen geboten.

von 4toTakoe (Gast)


Lesenswert?

Bernhard W. schrieb:
> Habt ihr solche Auktionen auch schon erlebt

Ja.

Dem Ebay-Support melden. Die kümmern sich darum.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

Früher war das üblich, wer nicht mitbot war dumm. Heute bei veränderter 
Gebührenstruktur lohnt das nicht mehr, er sollte besser einen 
Mindestpreis angeben statt bis dahin mitzubieten. (Kein Mindestgebot, 
das ist noch was anderes und schreckt Bieter ab, ebenso wie wenn sie 
merken dass er selber mjtbietet)

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

4toTakoe schrieb:
> Dem Ebay-Support melden. Die kümmern sich darum.

Es passiert aber erfahrungsgemäss nichts.

von tk (Gast)


Lesenswert?

Kommt oft vor, ist sicherlich nicht korrekt, lohnt sich aber für den 
Verkäufer. In der Regel ist es nunmal so, dass Auktionen mit geringem 
Startpreis letztendlich einen wesentlich höheren Endpreis erzielen als 
solche mit realistischem Mindestgebot.

von Olaf B. (omb)


Lesenswert?

Bernhard W. schrieb:
> Warum ein solcher Verkäufer 100% zufriedene Kunden
> hat, ist mir auch schleierhaft.

Weil er sich immer/oft selbst bewertet.

von Np R. (samweis)


Lesenswert?

Bernhard W. schrieb:
>
> Habt ihr solche Auktionen auch schon erlebt, gehört das jetzt auch schon
> zu den gängigen ebay Tricksereien?
Wieso "schon"? Das ist doch uralt....


> Ich habe weder Schaden durch ihn erlangt,
Schaden erleidet man wohl für gewöhnlich.
Wer Schaden erlangen will, sollte sich mit seinen masochistischen 
Neigungen einem Therapeuten anvertrauen.
SCNR ;-)

von Name Schmame (Gast)


Lesenswert?

Was soll das Gejammer? Man bietet einfach den Preis, den man bereit ist 
zu zahlen und fertig. Ist mir doch egal wer da wie mitbietet - wenn 
meine Grenze überschritten wird dann kauf ichs halt nicht.

Wenn man das ganze natürlich als Spiel betreibt und es als 
Herausforderung zum Kampf ansieht, wenn man überboten wird ... solchen 
Leuten ist nicht zu helfen.

Ist wie beim Autofahren, da gibts auch Deppen die auf die Tube drücken 
jedesmal wenn sie überholt werden. Sind wahrscheinlich die gleichen.

von Oliver (Gast)


Lesenswert?

Bernhard W. schrieb:
> Einmal abgesehen davon, dass die AGB von ebay das Bieten auf eigene
> Auktionen untersagen, finde ich ein solches Handeln sehr unseriös und
> ethisch fragwürdig.

Ja und? Es zwingt dich ja niemand, bei dem zu kaufen. Es zwingt dich 
auch niemand, ebay überhaupt zu benutzten. Es gibt auch keinen "fairen" 
Preis für irgend eine Ware, schon gar nicht in einer Auktion.

> Warum ein solcher Verkäufer 100% zufriedene Kunden
> hat, ist mir auch schleierhaft.

Weil bei ebay nicht der Preis, sondern die Kaufabwicklung bewertet wird. 
Der Preis ist für alle erfolgreichen Bieter ja in Ordnung, sonst hätten 
die nicht so viel geboten.

Wenn der Verkäufer regelmässig und andauernd seine Angebote selber 
ersteigert, kostet den das nur unnötig ebay-Gebühren, und los wird er 
seinen Kram dadurch auch nicht. Kauft ein andere die WAre für mehr, als 
du geboten hast, nun ja, Pech für dich.

Wer allerdings (als Beispiel) 100 Euro auf einen Artikel bietet, aber 
eigentlich nur 50 dafür ausgeben will, und hofft, den für 40 zu kriegen, 
ist, nun ja, selber schuld.

Oliver

von Georg W. (gaestle)


Lesenswert?

4toTakoe schrieb:
> Dem Ebay-Support melden. Die kümmern sich darum.
Oder auch nicht. Je höher der Preis desto höher die Gebühren für Ebay 
und ggfs. Paypal. Nach meinen Beobachtungen tun die erst etwas wenn es 
einer zu sehr übertreibt. Beschiss mehrt den Umsatz, unzufriedene Kunden 
schmälern ihn. Die Kunst ist es den Mittelweg zu finden.
Dazu passt es auch dass die preiswerten Chinesen heraus gedrängt werden.
Völlig meiden kann man den Laden kaum, aber ich kaufe im Zweifelsfall 
woanders. Am Geld trifft man sie immer noch am empfindlichsten.

von Bernd W. (berndwiebus) Benutzerseite


Lesenswert?

Hallo Bernhard W.

> ich wollte mal eure Meinung zum Thema "ich biete auf meine eigene
> Auktion" hören.
>

Es ist mir schnuppe. Wenn mir der Preis zu hoch wird, gehe ich halt 
nicht mehr mit.

>
> Habt ihr solche Auktionen auch schon erlebt, gehört das jetzt auch schon
> zu den gängigen ebay Tricksereien?

Ich habe mal eine wütende E-mail von einem bekommen, wo ich irgendwann 
mit dem Bieten ausgestiegen war. Er hat dann wohl seinen eigenen Kram 
ersteigert und musste ebay Gebühren abführen.
2 Wochen später hat er den gleichen Artikel wieder eingestellt, ich habe 
geboten, bin aber bei einem noch niedrigeren Gebot ausgestiegen, so das 
er wieder seinen eigenen Kram gekauft hat.
Nachdem das ein drittes mal passiert ist, bekam ich die E-Mail. Thema: 
was mir denn einfiele, das wäre eine besonders perfide Art von 
Spassbieten und er wolle sich bei Ebay über mich Beschweren. Das ist nun 
etliche Jahre her, und ich habe nichts mehr von der Angelegenheit 
gehört.

Mir selber war nicht aufgefallen, dass er selber mitgeboten hat. Ist mir 
auch egal. Was mich interessiert ist die Ware und der Endpreis.
Wer so rumtrickst, hat halt auch ein höheres unternehmerisches Risiko. 
;O)

Für meinen Geschmack regen sich viel zu viele Leute unnütz über sowas 
auf.
Gleiches gilt für die Versandkosten. Einen größeren und empfindlichen 
Gegenstand gut zu verpacken ist Aufwand. Damit bin ich schon mal eine 
Weile  beschäftigt. Wenn also jemand über den Versand einen zusätzlichen 
Euro macht, finde ich das ok.

Was ich überhaupt nicht verstehen kann, sind die wütenden Reaktionen 
wenn ich um Versand mit DHL bitte, auch wenn ich Mehrkosten übernehmen 
will. Das ist die einzige Methode, wo ich die Ware zu Fuß abholen kann. 
Ich bin halt öfter nicht zuhause.

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.dl0dg.de

von amateur (Gast)


Lesenswert?

@Oliver

Die Welt und Ebay brauchen noch viel mehr von Deinem Kaliber.

von Stephan S. (outsider)


Lesenswert?

Als Verkäufer nervt mich das System von Ebay eh total. Eine 
Versteigerung ist das nicht. Warum machen sie es nicht so dass sie nicht 
die Laufzeit nach dem letzten Gebot um 2 Minuten verlängern? Schließlich 
gibt nicht jeder sein höchstes Gebot zuletzt ab. Aber Ebay unterstützt 
das letzte Sekunde bieten mittlerweile sogar indem eine Uhr mitläuft 
über dem Button "Gebot bestätigen". Scheinbar wollen die den privaten 
Verkäufern nicht die maximalen Gewinne zugestehen.

von Davis (Gast)


Lesenswert?

Stephan S. schrieb:

> Eine  Versteigerung ist das nicht.

War es noch nie.

von Andrew T. (marsufant)


Lesenswert?

Stephan S. schrieb:
>  Eine
> Versteigerung ist das nicht.
> (..übriges Gesülze gesnipped ..)

Doch, ist es.
Und zwar die altbekannte  Variante "Parkettschluß".

Ich weiß, Du bist von Sotheby's anderes gewohnt .-)

von Holm T. (Gast)


Lesenswert?

@Bernd Wiebus: Ich stimme mit Dir weitenstgehend überein, bis uaf die 
DHL Sache.

DHL benimmt sich bei Reklamationen einfach unmöglich, man hat das 
beschädigte Paket wieder zusammenzupacken und in die Postfiliale zu 
bringen von wo aus es zur Begutachtung eingeschickt wird...schon nach 
spätestens 4 Wochen erhält man dann den Bescheid das die Ware 
unzureichend verpackt war (in 99% alle Fälle) und leider keine Haftung 
übernommen werden kann.

Nunja, ich bin nicht ganz so neu beim Paketversand und weiß wann eine 
Verpackung ausreichend zu sein hat. Es ist bei DHL völlig egal was man 
abschickt, wenn es durch Bowling nicht zerstört werden kann, dann wird 
es aber wenigstens durch Überlastung zerquetscht und wenn das auch nicht 
reicht,
wird mit einer Gabel vom Stapler durch das Paket gekiekst. Alle 
Reklamationen endeten mit dem selben Standardbrief so das im Endeffekt 
gilt das die Ware NICHT versichert ist, weil die Versicherung sich 
aussuchen kann ob sie zahlt. Noch viel lustiger ist die Sache mit 
Päckchen: "wenn Sie wollen das es wirklich ankommt müssen Sie halt ein 
Paket zahlen.." jaja, Alles klar, ich hatte also die Entsorgung in 
Auftrag gegeben, nur war mir das so nicht bewußt..

Verstehe mich recht, ich habe auch schon von anderen Paketdiensten 
beschädigte Ware bekommen, nur haben die sich nicht so gehabt und den 
entstandenen Schaden wirklich ersetzt.

Dazu kommen noch die exorbitanten Preise, 6,90 + Mwst = 8,21 für ein im 
Endeffekt nicht versichertes Paket, nein danke. Bei Postversand würde 
ich darauf bestehen das das Transportrisiko auf Dich übergeht, genauso 
wie bei Päckchen.

Gruß,

Holm

von Oliver (Gast)


Lesenswert?

Stephan S. schrieb:
> Warum machen sie es nicht so dass sie nicht
> die Laufzeit nach dem letzten Gebot um 2 Minuten verlängern?

Weil das ganze Geschäftsmodell zusammenbricht, wenn es da nur noch 
Verkäufer, aber keine Käufer mehr gibt.

Oliver

von Davis (Gast)


Lesenswert?

> Doch, ist es

Nein, ist es nicht.

Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/EBay#Gesch.C3.A4ftsprozesse

von Oliver (Gast)


Lesenswert?

Davis schrieb:
>> Doch, ist es
>
> Nein, ist es nicht.
>
> Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/EBay#Gesch.C3.A4ftsprozesse

Haarspalterei...

Rein praktisch gesehen ist das eine verdeckte Auktion, in der jeder ein 
Gebot abgibt. Das höchste Gebot gewinnt, das zweithöchste bestimmt den 
zu zahlenden Preis. Die ganze "Bietphase" davor kann man getrost 
ignorieren, da tummeln sich nur die absoluten Anfänger.

Und das System ist gar nicht so schlecht.

Oliver

von Sven W. (Gast)


Lesenswert?

Hallo,
ich frage mich gerade wie man herausfinden kann, dass der Anbieter 
selbst mit bietet. Die Bieterliste ist doch seit einiger Zeit 
anonymisiert (a*****b). Man sieht doch nur seinen eigenen Nutzernamen in 
der Bieterliste.

Wenn ich eine Auktion "verloren" habe, beobachte ich noch einige Zeit 
den Verkäufer. Wenn er den Artikel wieder einstellt, dann ist was faul. 
Muss aber sagen, ist mir bisher noch nicht passiert.

Ich denke ebay schaut den Leuten schon auf die Finger. Ich hatte vor 
einiger Zeit Duke Nukem 3 D in einer Auktion. Die haben sie mir zwei 
Tage vor Ablauf einfach beendet.
In einem anderen Fall hat ebay eine Auktion beendet, wo der Verkäufer 
wahrscheinlich auf seinen eigen Artikel geboten hatte. Man bekommt dann 
eine Email (ebay hat festgestellt, bla… bla… bla…).

Ich bin selbst ab und zu als Verkäufer unterwegs, muss hier ebay mal in 
Schutz nehmen. Die Leute bieten selbst auf altes Zeug, zum Teil mehr wie 
Neupreis. Für ein VDSL Modem (Speed Port 221) habe ich 250 EUR bekommen. 
Man muss hier gar nicht den Preis hochtreiben, das machen die Leute 
schon selbst ganz gut.

MfG Sven

von nixundnul (Gast)


Lesenswert?

Bernd Wiebus schrieb:
> Ich habe mal eine wütende E-mail von einem bekommen, wo ich irgendwann
> mit dem Bieten ausgestiegen war.

LOL finde ich klasse.
Ich dachte, Selbstbieten wäre standard. Deshalb nehme ich bei 
Serienteilen nur Sofortkauf. Es ist mir sonst zu dumm, mich festzulegen 
und zum Schluß noch herauszufliegen und nochmal suchen zu müssen. Bei 
Bastelkram aus China ist aber die Einspruchsfrist zu kurz (60 Tage), 
Lieferzeit kann länger sein. So habe ich mal einen Arduino verloren, der 
Verkäufer hat behauptet, es sei unterwegs und ich habs geglaubt. Naja 
Lehrgeld.

von Name Schmame (Gast)


Lesenswert?

Sven W. schrieb:
> Wenn er den Artikel wieder einstellt, dann ist was faul.

Wieso? Ich hatte schon genug Penner, die nicht gezahlt haben. 
Wiedereinstellen ist also eher was alltägliches.

von Walter S. (avatar)


Lesenswert?

Name Schmame schrieb:
>> Wenn er den Artikel wieder einstellt, dann ist was faul.
>
> Wieso? Ich hatte schon genug Penner, die nicht gezahlt haben.
> Wiedereinstellen ist also eher was alltägliches.

und ich habe manchmal mehr als einen Artikel zu verkaufen,
mach ich auch wiedereinstellen ...

zum Thema:
ich habe auch Mal einen Verkäufer gemeldet der wohl mehrere Accounts 
hatte und die Artikel sind dann von einem Account ersteigert worden, der 
hats wieder versteigert bis er wieder am Ursprung war.
Ich habe den Fall ebay gemeldet, Reaktion:
vielen Dank für Ihre Mitarbeit

(den Verkäufer gibt es heute noch ...)

von Hannes L. (hannes)


Lesenswert?

nixundnul schrieb:
> So habe ich mal einen Arduino verloren, der
> Verkäufer hat behauptet, es sei unterwegs und ich habs geglaubt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der erst in Deutschland (Post, Zoll) 
verloren gegangen ist, ist bedeutend höher.

...

von Zuse (Gast)


Lesenswert?

Andrew Taylor schrieb:
> Und zwar die altbekannte  Variante "Parkettschluß".

Stimmt! Muss alt sein, da Parkettschluss jetzt nicht mehr mit "ß" 
geschrieben wird.

von KlausO (Gast)


Lesenswert?

Walter S. schrieb:
> ich habe auch Mal einen Verkäufer gemeldet der wohl mehrere Accounts
> hatte und die Artikel sind dann von einem Account ersteigert worden, der
> hats wieder versteigert bis er wieder am Ursprung war.
> Ich habe den Fall ebay gemeldet, Reaktion:
> vielen Dank für Ihre Mitarbeit
>
> (den Verkäufer gibt es heute noch ...)

Warum sollte es ihn denn nicht mehr geben? Suizid ,Todesstrafe oder was?
Was für ein Eifer, jemanden irgendwo zu melden!

von Moritz A. (moritz_a)


Lesenswert?

Genauso beliebt ist ja auch die Masche "Privatverkauf, keine 
Gewährleistung":

Interessanterweise sogar noch von mindestens 3 Verkäufern, aber immer 
die gleiche Beschreibung:

http://www.ebay.de/itm/Ersa-SMD-Digital-Lotstation-I-Con-2-mit-I-tool-und-Chiptool-neu-nur-1-TAG-/261206705878
http://www.ebay.de/itm/Ersa-SMD-Digital-Lotstation-I-Con-2-mit-I-tool-und-Chip-Tool-neu-nur-1-TAG-/330920342136
http://www.ebay.de/itm/Ersa-SMD-Digital-Lotstation-I-Con-2-mit-I-tool-und-Chiptool-neu-nur-1-TAG-/261227073256
http://www.ebay.de/itm/Ersa-SMD-Digital-Lotstation-I-Con-2-mit-I-tool-und-Chiptool-neu-nur-1-TAG-/261233647454

und

http://www.ebay.de/itm/Ersa-SMD-Digital-Lotstation-I-Con-1-mit-I-tool-neu-nur-1-TAG-/330917521592
http://www.ebay.de/itm/Ersa-SMD-Digital-Lotstation-I-Con-1-mit-I-tool-neu-nur-1-TAG-/261220416570
http://www.ebay.de/itm/Ersa-SMD-Digital-Lotstation-I-Con-1-mit-I-tool-neu-nur-1-TAG-/261228135416
http://www.ebay.de/itm/Ersa-SMD-Digital-Lotstation-I-Con-1-mit-I-tool-neu-nur-1-TAG-/261238340757
http://www.ebay.de/itm/Ersa-SMD-Digital-Lotstation-I-Con-1-mit-I-tool-neu-nur-1-TAG-/390624289730
http://www.ebay.de/itm/Ersa-SMD-Digital-Lotstation-I-Con-1-mit-I-tool-neu-nur-1-TAG-/261249602207

sowie

http://www.ebay.de/itm/ERSA-Lotstation-60W-Analog-60-mit-Basictool-neu-/261240158514
http://www.ebay.de/itm/ERSA-Lotstation-60W-Analog-60-mit-Basictool-neu-/261249065613

Das sind bei weitem nicht alle dieser Person – und selbst wenn er sich 
eine Palette privat gekauft haben sollte, ist Weiterverkauf in dieser 
Form und Menge kein Privatverkauf mehr. Da könnte sich also auch langsam 
das Finanzamt für interessieren.

Und über eine nicht-öffentliche Bieterliste kann man natürlich fein 
verschleiern, dass immer der selbe Account die Preise hochtreibt – wovon 
ich bei diesem Anbieter natürlich nicht ausgehe ;)

von Davis (Gast)


Lesenswert?

> Genauso beliebt ist ja auch die Masche "Privatverkauf, keine
> Gewährleistung":

Unsinn: Das ist keine Masche, da du nicht zum Kauf verpflichtest bist.

von Moritz A. (moritz_a)


Lesenswert?

Davis schrieb:
> Unsinn: Das ist keine Masche, da du nicht zum Kauf verpflichtest bist.

In dem Moment, in dem der Käufer eindeutig gewerblich handelt, schon. Er 
versucht sich damit aus seinen gesetzlichen Verpflichtungen zu lösen und 
hierüber einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Wenn er sich nicht mit 
Rücksendungen herumschlagen und Garantiefälle bearbeiten muss, spart ihm 
das ganz klar Geld.

Das ist völlig unabhängig davon, ob ich bei ihm kaufe oder nicht.

von W.S. (Gast)


Lesenswert?

Ach Leute,

bei Ebay tummeln sich die seltsamsten Vögel herum. Wenn man dort was 
kaufen will, dann sollte man von vornherein wissen, wieviel man dafür 
ausgeben will und einfach nicht höher bieten. Fertig. Wenn zum 
Auktionsschluß irgendwelche Möchtegern-Jäger daherkommen (einschließlich 
Anbieter selbst) und das dann überbieten wollen, dann sollen sie's halt 
tun.

Das ganze hat ne Ähnlichkeit mit den Leuten, die ihre Geldstücke in die 
Münz-Einsammel-Kästen in der Kneipe stecken. Die können offenbar auch 
nicht aufhören, weil es jemand geschafft hat, ihren Jagdtrieb zu 
kitzeln.

Gier nach der Trophäe? nach dem Siegerkranz? Ja, so etwa.

@Bernd Wiebus: Klasse gemacht, hab beim Lesen gejohlt...

W.S.

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Moritz A. schrieb:
> In dem Moment, in dem der Käufer eindeutig gewerblich handelt, schon. Er
> versucht sich damit aus seinen gesetzlichen Verpflichtungen zu lösen und
> hierüber einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

"Versuchen" ist der richtige Ausdruck.

Ich habe (abgesehen von meinen Auktionen natürlich) bei ebay noch nie 
einen wirksamen Gewährleistungsausschluß wegen "Privatverkauf" gesehen 
(wobei ich mal davon ausgehe, daß AGB-Recht gilt, aber das ist meistens 
der Fall).

von Moritz A. (moritz_a)


Lesenswert?

Stefan Rand schrieb:
> Ich habe (abgesehen von meinen Auktionen natürlich) bei ebay noch nie
> einen wirksamen Gewährleistungsausschluß wegen "Privatverkauf" gesehen
> (wobei ich mal davon ausgehe, daß AGB-Recht gilt, aber das ist meistens
> der Fall).

Was auch immer du mit "AGB-Recht" meinen magst, selbst ein "Für das 
Fahrzeug besteht keine Garantie" ist nach BGH-Rechtsprechung bei einem 
solchen ein wirksamer Ausschluss: 
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=63463&linked=pm

Insofern dürften deutlich mehr Ausschlüsse als von dir erwartet vor 
Gericht bestand haben.

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Moritz A. schrieb:

> Was auch immer du mit "AGB-Recht" meinen magst, selbst ein "Für das

Du, wer §§ 305 ff. BGB nicht kennt, sollte vielleicht einen anderen Ton 
anschlagen.

> Fahrzeug besteht keine Garantie" ist nach BGH-Rechtsprechung bei einem
> solchen ein wirksamer Ausschluss:
> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtspr...

Randnummer 16:

> Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung dieser
> individualvertraglichen Vereinbarung

Individualvertraglich. Also keine AGB-Kontrolle. Genau der Fall, den ich 
ausgeschlossen habe. Weil der bei ebay in 98% der Fälle eben nicht 
zutrifft.

> Insofern dürften deutlich mehr Ausschlüsse als von dir erwartet vor
> Gericht bestand haben.

Nein. Ich weiß, Techniker schwafeln gerne über Recht. Die 
Grundstrukturen des jeweiligen Rechtsgebiets sollte man sich zuvor eben 
erarbeiten.

von Vn N. (wefwef_s)


Lesenswert?

Stefan Rand schrieb:
> Moritz A. schrieb:
>
>> Was auch immer du mit "AGB-Recht" meinen magst, selbst ein "Für das
>
> Du, wer §§ 305 ff. BGB nicht kennt, sollte vielleicht einen anderen Ton
> anschlagen.

Ich denke, was AGB sind, dürfte hier den meisten bekannt sein. Aber was 
AGB-Recht nun ist, hast du immer noch nicht erklärt. Du meinst wohl, 
wenn AGB (welche auch immer?) für den jeweiligen Verkauf gültig sind?

Stefan Rand schrieb:
>> Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung dieser
>> individualvertraglichen Vereinbarung
>
> Individualvertraglich. Also keine AGB-Kontrolle. Genau der Fall, den ich
> ausgeschlossen habe. Weil der bei ebay in 98% der Fälle eben nicht
> zutrifft.

Schön, dass du es ausschließt. Nur, auf welcher Grundlage?

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

vn nn schrieb:
> Stefan Rand schrieb:
>> Moritz A. schrieb:
>>
>>> Was auch immer du mit "AGB-Recht" meinen magst, selbst ein "Für das
>>
>> Du, wer §§ 305 ff. BGB nicht kennt, sollte vielleicht einen anderen Ton
>> anschlagen.
>
> Ich denke, was AGB sind, dürfte hier den meisten bekannt sein. Aber was

Nein, erstaunlicherweise wissen das die meisten nicht.

Beispielsweise ist dein Mietvertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit 
Allgemeine Geschäftsbedingung. Ebenso dein Arbeitsvertrag.

> AGB-Recht nun ist, hast du immer noch nicht erklärt. Du meinst wohl,

Ich schrieb schon: §§ 305 ff. BGB. Lesen kannst du aber schon?

> wenn AGB (welche auch immer?) für den jeweiligen Verkauf gültig sind?

Du, AGB sind nicht "das Kleingedruckte". Siehe oben.

> Stefan Rand schrieb:
>>> Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung dieser
>>> individualvertraglichen Vereinbarung
>>
>> Individualvertraglich. Also keine AGB-Kontrolle. Genau der Fall, den ich
>> ausgeschlossen habe. Weil der bei ebay in 98% der Fälle eben nicht
>> zutrifft.
>
> Schön, dass du es ausschließt. Nur, auf welcher Grundlage?

Weil ich den dir bereits an Herz gelegten § 305 Abs. 1 BGB kenne, und 
meine ebay-Erfahrung mir sagt, daß das in den allermeisten Fällen 
zutrifft.

Lediglich "für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert" mag zuweilen 
nicht zutreffen. In der Regel aber schon.

von Vn N. (wefwef_s)


Lesenswert?

Wenn du tatsächlich so toll bist, wie du meinst, begründe doch lieber 
jetzt endlich mal, warum ein Gewährleistungsausschluss bei 
Privatverkäufen auf eBay unwirksam sein soll. Und warum das die letzten 
fünf Jahre keiner außer dir gemerkt hat.

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

vn nn schrieb:
> Wenn du tatsächlich so toll bist, wie du meinst, begründe doch
> lieber
> jetzt endlich mal, warum ein Gewährleistungsausschluss bei
> Privatverkäufen auf eBay unwirksam sein soll. Und warum das die letzten
> fünf Jahre keiner außer dir gemerkt hat.

Weil die Leute die Gewährleistung pauschal ausschließen.

Für "Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit" ist das aber nicht 
möglich, soweit Fahrlässigkeit und Vorsatz umfaßt sein soll. Peng, 
Ausschluß nichtig.
(§ 309 Nr. 7 lit. a BGB)


Falls es eine "neu hergestellte Sache" ist, greift auch noch zusätzlich 
§ 309 Nr. 8 lit b litt. aa BGB, das ist aber meist weniger relevant.


Bemerkt haben das viele, Focus Online hat schon darüber berichtet. Und 
sogar ebay selbst schreibt meines Wissens auf ihren Hilfeseiten etwas 
dazu. Liest nur keiner.

von Michael .. (thing)


Lesenswert?

Moritz A. schrieb:
> Da könnte sich also auch langsam
> das Finanzamt für interessieren.
Die Finanzämter können jetzt mit dem Segen des Bundesfinanzhofs München
von Online-Verkaufshaus-Betreibern (ebay, Amazo,etc...) die Verkaufs-und 
Mitglieder-Daten anfordern wenn der Umsatz 17500 Euro/Jahr übersteigt.
Da werden wohl so manche Steuernachzahlungen fällig werden.

Stefan Rand schrieb:
> (wobei ich mal davon ausgehe, daß AGB-Recht gilt, aber das ist meistens
> der Fall).
Zunächst wird wohl die AGB vom Plattformbetreiber gelten und im 
Rechtsverhältnis zwischen Privat-Verkäufer und Käufer gilt dann
das BGB.

Das die Gewährleistungsverbindlichkeit jetzt nicht mehr an bestimmte
Formalien gebunden ist (keine Garantie...) halte ich für etwas
bedenklich aus dem Blickwinkel des Käufers. Ich hab auch schon mal
Pech gehabt mit einem Artikel der nach ein paar Wochen kaputt ging.
Das Beste was man da machen kann ist einfach nur billig einkaufen
und den Verlust dann zu verschmerzen, also abzuschreiben.
Wenn man das beachtet, kann man über ebay so manches Schnäppchen machen.

von Robert L. (lrlr)


Lesenswert?

>50 Sockel 775/AM3+/AM2+/FM2/FM1/939/754/A(462) CPU Kühler

also ich glaube dass es

nicht wirklich viele (händler) gibt die Sowas kaufen..
wenn es jemanden interessiert, weiß der genau seinen "preis" und bietet 
bei allem mit was auftaucht.. (aber eben nur geringe beträge..)
die paar die sowas interessiert, scheinen dann eben öfter als 
käufer/bieter auf




(über was sich die leute alles aufregen...)

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Michael ... schrieb:
>> (wobei ich mal davon ausgehe, daß AGB-Recht gilt, aber das ist meistens
>> der Fall).
> Zunächst wird wohl die AGB vom Plattformbetreiber gelten und im

Im Verhältnis ebay - Verkäufer, sicher. Im hier interessanten Verhältnis 
Verkäufer - Käufer: natürlich nicht.

> Rechtsverhältnis zwischen Privat-Verkäufer und Käufer gilt dann
> das BGB.

Ach! Sag bloß! Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet 
sich wohl in der Straßenverkehrsordnung.

Wofür zitiere ich eigentlich akribisch BGB-Vorschriften, wenn hier dann 
doch jeder seine unausgegorenen Gedanken reinrotzt, ohne den Thread 
zuvor auch mal zu lesen?

von Georg W. (gaestle)


Lesenswert?

Ihr müsst zwei Dinge trennen: Garantie ist eine freiwillige Leistung, es 
reicht also einfach nichts entsprechendes zu versprechen. Das andere ist 
die gesetzliche Gewährleistung, die unter Verbrauchern ausgeschlossen 
werden kann. Das könnte so geschehen: Die Ware wird unter Ausschluss der 
Gewährleistung verkauft. Das reicht, solange diese Formulierung nicht 
mehrfach verwendet wird, denn dann könnte es eine AGB sein, die 
strengeren Regeln unterliegt. Es braucht erst recht kein Geschwurbel vom 
"neuen EU-Recht".

Vielleicht einfach mal hier nachlesen: 
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Georg W. schrieb:
> Das reicht, solange diese Formulierung nicht
> mehrfach verwendet wird, denn dann könnte es eine AGB sein

Vorsicht: mehrfache Verwendung ist nicht notwendig, zur mehrfachen 
Verwendung bestimmt sein reicht schon.

Schon beim allerersten Einsatz ist es dann AGB.

von Michael .. (thing)


Lesenswert?

Stefan Rand schrieb:
> Wofür zitiere ich eigentlich akribisch BGB-Vorschriften, wenn hier dann
> doch jeder seine unausgegorenen Gedanken reinrotzt, ohne den Thread
> zuvor auch mal zu lesen?

Da du wohl kein Anwalt bist, dürfte dein "Zitieren" nicht mehr sein,
als eine Ergänzung zu deiner Meinung oder Rechtsauffassung sein,
aber man muss es noch lange nicht für bare Münze nehmen.
Das wäre ja sonst Rechtsrat und das behalten sich bekanntlich
die Juristen vor. Also braucht man sich darüber auch nicht aufregen. ;-)

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Michael ... schrieb:
> Stefan Rand schrieb:
>> Wofür zitiere ich eigentlich akribisch BGB-Vorschriften, wenn hier dann
>> doch jeder seine unausgegorenen Gedanken reinrotzt, ohne den Thread
>> zuvor auch mal zu lesen?
>
> Da du wohl kein Anwalt bist, dürfte dein "Zitieren" nicht mehr sein,
> als eine Ergänzung zu deiner Meinung oder Rechtsauffassung sein,

Ein Zitat ist ein Beleg, eine Fundstelle. Keine Eigenleistung.

> aber man muss es noch lange nicht für bare Münze nehmen.

Demzufolge hängt die "Wahrheit" des Zitats nicht vom Zitierenden ab.

> Das wäre ja sonst Rechtsrat und das behalten sich bekanntlich

Wer erteilt hier denn Rechtsrat?



Nein, aber im Ernst, was hier wirklich nervt, ist nicht, daß man mal 
etwas nicht weiß. Das ist normal. geht mir auch ständig so.

Auch, daß AGB in Wirklichkeit etwas mehr sind, als der Normalverbraucher 
denkt, muß man nicht wissen. Und auch, wo das alles steht, ist nicht 
lebensnotwendig.

Aber wenn Leute wie unser "vn nn" all das nicht wissen, trotzdem nicht 
den Hauch eines Zweifels an ihrem "Wissen" haben, nichtmal konkret 
angegebene Fundstellen, die binnen Sekunden zu eruieren sind, checken, 
und mich trotzdem von der Seite anmachen, dann ist das nicht mehr okay.

Mal ehrlich. Ich schreibe unter Verweis auf §§ 305 ff. BGB vom "Recht 
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und unser Freund erklärt mir dann, 
daß er zwar nicht wisse, was das Recht der AGB sei (und dadurch 
insinuiert er, das hätte ich jetzt erfunden), aber er vermute, daß die 
relevanten Regelungen eher im BGB zu finden seien. Welch Überraschung!

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> 4toTakoe schrieb:
>> Dem Ebay-Support melden. Die kümmern sich darum.
> Es passiert aber erfahrungsgemäss nichts.
Tja, EBAY hat wegen der prozentualen Provisionen kein Interesse daran, 
dass Artikel möglichst billig über den Tisch gehen. Und EBAY ist auch 
kein Internetauktionshaus, sondern ein stinknormaler Internetladen:
https://www.google.de/search?q=ebay
--> eBay - eine der größten deutschen Shopping-Websites

von Peter D. (peda)


Lesenswert?

Bernd Wiebus schrieb:
> Ich habe mal eine wütende E-mail von einem bekommen, wo ich irgendwann
> mit dem Bieten ausgestiegen war.

Das ist ja lustig. Geht ihn doch überhaupt nichts an, wie oft jemand 
bietet.

Ich biete grundsätzlich immer nur einmal und wenn jemand drüber geht, 
ist es eben so.

von Michael .. (thing)


Lesenswert?

Peter Dannegger schrieb:
> Ich biete grundsätzlich immer nur einmal und wenn jemand drüber geht,
> ist es eben so.

Da wirst du aber nicht oft Erfolg haben, vor allem nicht bei den
begehrten Sachen, es sei denn, man kennt die Tricks. Wenn ich die
nicht hätte, wäre meine Ausbeute praktisch im Promillebereich.
So sind es im einstelligen Prozentbereich, was ich zufriedenstellend
finde. Mit mehr frei zur Verfügung stehender Kohle wären auch
zweistellige Prozentanteile möglich, aber man kann eben nicht alles
haben.

von Vn N. (wefwef_s)


Lesenswert?

Stefan Rand schrieb:
> Weil die Leute die Gewährleistung pauschal ausschließen.
>
> Für "Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit" ist das aber nicht
> möglich, soweit Fahrlässigkeit und Vorsatz umfaßt sein soll. Peng,
> Ausschluß nichtig.
> (§ 309 Nr. 7 lit. a BGB)

Du verwechselst Gewährleistung (diese betrifft das Produkt selbst, gilt 
üblicherweise zwei Jahre ab Kaufdatum, Beweislastumkehr nach einem 
halben Jahr und schließt) und Produkthaftung (Schäden durch das Produkt 
an anderen Gegenständen, Personen etc.), du Rechtsexperte. Wikipedia 
sollte ein Einstieg sein.

Stefan Rand schrieb:
> Bemerkt haben das viele, Focus Online hat schon darüber berichtet. Und
> sogar ebay selbst schreibt meines Wissens auf ihren Hilfeseiten etwas
> dazu. Liest nur keiner.

Proof it.

Stefan Rand schrieb:
> Aber wenn Leute wie unser "vn nn" all das nicht wissen, trotzdem nicht
> den Hauch eines Zweifels an ihrem "Wissen" haben, nichtmal konkret
> angegebene Fundstellen, die binnen Sekunden zu eruieren sind, checken,
> und mich trotzdem von der Seite anmachen, dann ist das nicht mehr okay.

Süß. Lern doch mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und 
Produkthaftung, bevor du weiter einen auf Anwalt machst.

Stefan Rand schrieb:
> Mal ehrlich. Ich schreibe unter Verweis auf §§ 305 ff. BGB vom "Recht
> der Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und unser Freund erklärt mir dann,
> daß er zwar nicht wisse, was das Recht der AGB sei (und dadurch
> insinuiert er, das hätte ich jetzt erfunden), aber er vermute, daß die
> relevanten Regelungen eher im BGB zu finden seien. Welch Überraschung!

Was schwafelst du da? Abgesehen davon, dass ich nicht dein Freund bin 
(und auch nicht sein will, danke der Nachfrage), lautete meine Frage, 
wie du daraus  folgerst, dass ein Ausschluss der Gewährleistung 
unzulässig sei. Eine Antwort bist du übrigens immer noch schuldig, aber 
immerhin hast du korrekt erkannt, dass man aus der Haftung für eventuell 
durch das Produkt entstehende Schäden nicht rauskommt. Gratuliere.
Aber bitte, ich kann dir gern die Frage noch mal ganz langsam stellen, 
vielleicht verstehst du sie dann: Was redest du dauernd von AGB-Recht 
und irgendwelchen Paragraphen, die einfach an der Fragestellung 
vorbeischießen, um die angebliche Unzulässigkeit des 
Gewährleistungsausschlusses zu belegen? Zitier doch einfach mal ein 
beliebiges Urteil, einen Paragraphen oder von mir aus einen Artikel vom 
Focus, in dem das wirklich steht.

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

vn nn schrieb:
> Du verwechselst Gewährleistung (diese betrifft das Produkt selbst, gilt
> üblicherweise zwei Jahre ab Kaufdatum, Beweislastumkehr nach einem
> halben Jahr und schließt) und Produkthaftung (Schäden durch das Produkt
> an anderen Gegenständen, Personen etc.), du Rechtsexperte. Wikipedia
> sollte ein Einstieg sein.

Nein, tue ich nicht.

> Stefan Rand schrieb:
>> Bemerkt haben das viele, Focus Online hat schon darüber berichtet. Und
>> sogar ebay selbst schreibt meines Wissens auf ihren Hilfeseiten etwas
>> dazu. Liest nur keiner.
>
> Proof it.

http://ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

---------------
 Im Bereich des Gewährleistungsrechts sind dabei die folgenden wichtigen 
Einschränkungen eines Gewährleistungsausschlusses zu beachten:

    Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und 
Gesundheitsschäden können in AGB nicht ausgeschlossen oder begrenzt 
werden, wenn dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden 
kann (§ 309 Nr. 7 a) BGB).
    Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden können in AGB nicht 
ausgeschlossen oder begrenzt werden, wenn dem Verkäufer ein besonders 
grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann (§ 309 Nr. 7 b) BGB).
    Ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung für neu 
hergestellte Sachen ist unwirksam (§ 309 Nr. 8 b) BGB).
---------------

> Süß. Lern doch mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und
> Produkthaftung, bevor du weiter einen auf Anwalt machst.

Den kenne ich. ebay auch. Du offenbar nicht.

> Was schwafelst du da? Abgesehen davon, dass ich nicht dein Freund bin
> (und auch nicht sein will, danke der Nachfrage), lautete meine Frage,

Du willst ja auch nur stänkern.

> Gewährleistungsausschlusses zu belegen? Zitier doch einfach mal ein
> beliebiges Urteil, einen Paragraphen oder von mir aus einen Artikel vom
> Focus, in dem das wirklich steht.

Immer noch nicht gefunden? Hat mich eben drei Sekunden Googeln gekostet: 
http://ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Noch was vom BGH?

Gerne. VIII ZR 141/06 
(http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=41931&pos=14&anz=576)

Siehe Leitsatz b):
Eine umfassende Freizeichnung in All
gemeinen Geschäftsbedingungen (hier:
eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nac
h der die Haftung des Klauselverwen-
ders auch für Körper- und Gesundheitsschä
den (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) und
für sonstige Schäden auch bei grobem Ver
schulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB)
ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber
Verbrauchern, sondern ebenso im
Geschäftsverkehr zwischen Unternehm
ern wegen unangemessener Benachteili-
gung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.

(sorry wegen Umbruch, ist 1:1 rauskopiert)


Ja, ich weiß, der Achte Zivilsenat sollte doch erstmal den Unterschied 
zwischen Produkthaftung und Gewährleistung lernen...

von Vn N. (wefwef_s)


Lesenswert?

Stefan Rand schrieb:
> ---------------
>  Im Bereich des Gewährleistungsrechts sind dabei die folgenden wichtigen
> Einschränkungen eines Gewährleistungsausschlusses zu beachten:
>
>     Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und
> Gesundheitsschäden können in AGB nicht ausgeschlossen oder begrenzt
> werden, wenn dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden
> kann (§ 309 Nr. 7 a) BGB).
>     Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden können in AGB nicht
> ausgeschlossen oder begrenzt werden, wenn dem Verkäufer ein besonders
> grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann (§ 309 Nr. 7 b) BGB).

Schadensersatzansprüche: Produkthaftung, geregelt im ProdHaftG.

Stefan Rand schrieb:
> Ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung für neu
> hergestellte Sachen ist unwirksam (§ 309 Nr. 8 b) BGB).

Für neue Dinge. Nicht gebraucht. Aber schön, dass du zeigst, dass Ebay 
wie jeder andere auch zwischen Produkthaftung und Gewährleistung 
unterscheidet.

Stefan Rand schrieb:
> Den kenne ich. ebay auch. Du offenbar nicht.

Du bist der Einzige, der Produkthaftung und Gewährleistung 
durcheinanderwirft. Ebay tut das an keiner Stelle, es wird nur im 
gleichen Absatz erwähnt.

Stefan Rand schrieb:
> Immer noch nicht gefunden? Hat mich eben drei Sekunden Googeln gekostet:
> http://ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Ganz großes Kino. Hast du deinen Link auch durchgelesen?
Kann ich als privater Verkäufer die Gewährleistung für den Artikel 
ausschließen?

> Ja! Grundsätzlich können Sie als privater Verkäufer die gesetzlichen
> Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken oder völlig ausschließen.
> Hierbei sind allerdings einige Dinge zu beachten.

Stefan Rand schrieb:
> Siehe Leitsatz b):
> Eine umfassende Freizeichnung in All
> gemeinen Geschäftsbedingungen (hier:
> eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nac
> h der die Haftung des Klauselverwen-
> ders auch für Körper- und Gesundheitsschä
> den (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) und
> für sonstige Schäden auch bei grobem Ver
> schulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB)
> ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber
> Verbrauchern, sondern ebenso im
> Geschäftsverkehr zwischen Unternehm
> ern wegen unangemessener Benachteili-
> gung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.
>
> (sorry wegen Umbruch, ist 1:1 rauskopiert)
>
> Ja, ich weiß, der Achte Zivilsenat sollte doch erstmal den Unterschied
> zwischen Produkthaftung und Gewährleistung lernen...

Nein, nur du solltest den Unterschied lernen. Es bezieht sich nämlich 
klar auf die "Haftung für Körper und Gesundheitsschäden" sowie "sonstige 
Schäden bei grobem Verschulden", a.k.a. Produkthaftung. Gewährleistung 
a.k.a. Mängelhaftung wird in keinem Wort erwähnt.

So, und weil du (im Gegensatz zu eBay und dem BGh) immer noch nicht 
zwischen Produkthaftung und Gewährleistung unterscheiden kannst, hier 
ein paar Links, mit denen hoffentlich sogar du den Unterschied kapieren 
solltest (nachdem es ja am lesen und verstehen der Paragraphen und 
Urteile, auf denen du herumreitest, scheitert):
https://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung
https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Hier nochmal der wichtigste Unterschied, völlig deppensicher 
beschrieben:
> Bei der Mängelhaftung richtet man seine Ansprüche direkt an seinen
> Händler. Sie umfassen die mangelbedingte eingeschränkte
> Nutzungsmöglichkeit der Sache. Die Produkthaftung dagegen umfasst
> weitere Schäden an Leben, Gesundheit, Eigentum und weiteren
> Rechtsgütern, die gerade durch die Mangelhaftigkeit der Sache entstanden sind.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Vor Allem bei doppelseitigem Klebeband ist die Produkthaftung von
entscheidender Bedeutung.
;-)
MfG Paul

von Vn N. (wefwef_s)


Lesenswert?

Paul Baumann schrieb:
> Vor Allem bei doppelseitigem Klebeband ist die Produkthaftung von
> entscheidender Bedeutung.

Insbesondere bei Montage an der Decke kann da aus mangelnder 
Produkthaftung schnell ein Fall für die Produkthaftung werden ;D

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Ah, er zuckt wieder...

Naja, auch wenn alle Mitleser sehen, wer von uns Belege bringt und wer 
diese Belege dann ignoriert; es macht mir durchaus Spaß, unseren Freund 
weiter zu demontieren.

vn nn schrieb:
> Schadensersatzansprüche: Produkthaftung, geregelt im ProdHaftG.

Behauptung 1:
Schadenersatzansprüche ergeben sich nur aus dem ProdHaftG

Behauptung 2:
Insbesondere kennt das Gewährleistungsrecht keine 
Schadenersatzansprüche.


Wahrheit 1:
Es gibt eine ganze Reihe von Haftungstatbeständen, die zu 
SchE-Ansprüchen führen. Das ProdHaftG ist nur eine Quelle. Die 
deliktische Haftung aus § 823 Abs. 1 und § 823 Abs. 2 BGB gibt es noch. 
Die Gefährdungshaftung im Straßenverkehrsgesetz. Die Gefährdungshaftung 
im AtomGesetz. Und so weiter und so fort, nicht zuletzt auch 
vertragliche Haftung.

Wahrheit 2:
Das Gewährleistungsrecht beinhaltet SchE-Ansprüche.

Lesen wir mal in § 437 (Rechte des Käufers bei Mängeln).

Absatz 1: Nacherfüllung
Absatz 2: Rücktritt oder Minderung

Und nun Absatz 3:

"nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."

Na, sowas aber auch.


> Stefan Rand schrieb:
>> Ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung für neu
>> hergestellte Sachen ist unwirksam (§ 309 Nr. 8 b) BGB).
>
> Für neue Dinge. Nicht gebraucht. Aber schön, dass du zeigst, dass Ebay

Richtig. Deswegen schrieb ich oben auch, diese Nummer sei eher selten 
relevant.

> Du bist der Einzige, der Produkthaftung und Gewährleistung
> durcheinanderwirft. Ebay tut das an keiner Stelle, es wird nur im
> gleichen Absatz erwähnt.
>
> Stefan Rand schrieb:
>> Immer noch nicht gefunden? Hat mich eben drei Sekunden Googeln gekostet:
>> http://ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
>
> Ganz großes Kino. Hast du deinen Link auch durchgelesen?

Unser Freund offensichtlich nicht.

Behauptung 3:
Die Bestimmung über Schäden an Leib, Leben und Gesundheit seien ein 
reines Produkthaftungsthema, es habe nichts mit Gewährleistung zu tun, 
und ebay behaupte das auch nicht.

Wahrheit 3:
Siehe das ebay-Zitat oben. ebay schreibt von Einschränkungen des 
Gewährleistungsausschlusses. Doppelpunkt. Und dann kommt eben die von 
mir zitierte Vorschrift.

Völlig unabhängig voneinander, natürlich.

> Stefan Rand schrieb:
>> Siehe Leitsatz b):
>> Eine umfassende Freizeichnung in All
>> gemeinen Geschäftsbedingungen (hier:
>> eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nac
>> h der die Haftung des Klauselverwen-
>> ders auch für Körper- und Gesundheitsschä
>> den (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) und
>> für sonstige Schäden auch bei grobem Ver
>> schulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB)
>> ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber
>> Verbrauchern, sondern ebenso im
>> Geschäftsverkehr zwischen Unternehm
>> ern wegen unangemessener Benachteili-
>> gung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.
>>
>> (sorry wegen Umbruch, ist 1:1 rauskopiert)
>>
>> Ja, ich weiß, der Achte Zivilsenat sollte doch erstmal den Unterschied
>> zwischen Produkthaftung und Gewährleistung lernen...
>
> Nein, nur du solltest den Unterschied lernen. Es bezieht sich nämlich
> klar auf die "Haftung für Körper und Gesundheitsschäden" sowie "sonstige
> Schäden bei grobem Verschulden", a.k.a. Produkthaftung. Gewährleistung
> a.k.a. Mängelhaftung wird in keinem Wort erwähnt.

Siehe die Wahrheit 2 oben.

Außerdem, wie doof muß man denn sein, um körperliche Schäden nur im 
Zusammenhang mit Produkthaftung zu sehen? "a.k.a. Produkthaftung" und 
so...

Wenn ich dir eine runterhaue und dich verletze, dann hafte ich 
selbstverständlich. Und nicht nach Produkthaftung.


Behauptung 4:
Das zitierte BGH-Urteil drehe sich um Produkthaftung.

Behauptung 5:
Es drehe sich insbesondere nicht um Gewährleistung.


Wahrheit 4:

Schauen wir doch mal. Urteil im Volltext öffnen (hat unser Freund ja 
nicht gemacht) und suchen. Nach "Produkthaft*". Null Treffer.

Gut, das ist ja so offensichtlich, da muß der BGH die Produkthaftung 
nichtmal erwähnen, auch wenn er sich darauf stützt. Aber die 
einschlägigen Rechtsnormen wird er wohl zitieren.

Also, nochmal suchen. Nach "ProdHaftG", der offiziellen Abkürzung, die 
bei Paragraphennennungen auftauchen müßte. Null Treffer.


Wahrheit 5:

Suchen wir doch mal nach "Gewährleist*". Sechs Treffer.

Darunter Randnummer 9:

Denn bei der vorformulierten Vertr
agsbestimmung über den Ausschluss jeder
Gewährleistung handelt es sich um ei
ne Allgemeine Geschäftsbedingung, die
der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs.
1 und 2 BGB nicht standhält und deshalb
unwirksam ist.

Und Randnummer 10:

a) Die Klausel, nach we
lcher der Käufer das gebr
auchte Fahrzeug "unter
Ausschluss jeder Gewährleistung" beste
llt, verstößt gegen die Klauselverbote
des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB.



> Hier nochmal der wichtigste Unterschied, völlig deppensicher
> beschrieben:
>> Bei der Mängelhaftung richtet man seine Ansprüche direkt an seinen
>> Händler. Sie umfassen die mangelbedingte eingeschränkte
>> Nutzungsmöglichkeit der Sache. Die Produkthaftung dagegen umfasst
>> weitere Schäden an Leben, Gesundheit, Eigentum und weiteren
>> Rechtsgütern, die gerade durch die Mangelhaftigkeit der Sache
>> entstanden sind.

Schön abgelesen, und das zeigt auch, warum Produkthaftung hier kein 
Stück hineinspielt. Der Privatverkäufer ist nämlich selten Produzent. 
Das ist nur eine Nebelkerze von dir gewesen, die du ständig 
hineinwirfst.


Insgesamt hast du dir diesmal endgültig das Genick gebrochen. Ich mußte 
mir nur mal die Mühe machen, deine Falschaussagen alle mit 
zweifelsfreien Quellen zu widerlegen.

von Vn N. (wefwef_s)


Lesenswert?

Traurig, wie du dich weiter lächerlich machst. Bleib ruhig bei deiner 
"Wahrheit", ich wünsche dir von ganzen Herzen, dass du bei eBay was 
kaufst und mit deinen Behauptungen einfach auf die Fresse fliegst.
Und eins solltest du dir merken: "Belege" sollten immer zu deiner 
Behauptung passen, das darin stehende zu verbiegen macht einen eher 
schlechten Eindruck.

Stefan Rand schrieb:
> Insgesamt hast du dir diesmal endgültig das Genick gebrochen. Ich mußte
> mir nur mal die Mühe machen, deine Falschaussagen alle mit
> zweifelsfreien Quellen zu widerlegen.

Ja ne klar.
Ich bin hier raus, es ist hier echt zu lächerlich. Irgendwie erinnerst 
du an Kurt Bindel, der dreht und wendet auch immer alles, bis es allen 
anderen zu blöd wird. Bist du stolz auf dich?

Stefan Rand schrieb:
> Schauen wir doch mal. Urteil im Volltext öffnen (hat unser Freund ja
> nicht gemacht) und suchen. Nach "Produkthaft*". Null Treffer.
>
> Gut, das ist ja so offensichtlich, da muß der BGH die Produkthaftung
> nichtmal erwähnen, auch wenn er sich darauf stützt. Aber die
> einschlägigen Rechtsnormen wird er wohl zitieren.
>
> Also, nochmal suchen. Nach "ProdHaftG", der offiziellen Abkürzung, die
> bei Paragraphennennungen auftauchen müßte. Null Treffer.

Allein sowas. Vielleicht solltest du nicht nur suchen, auch lesen. Ja, 
ich hatte es im Volltext offen. Aber lesen und verstehen schaffst du ja 
nicht. Du kannst nur stupide nach Begriffen und Paragraphen suchen.
Dass jeder weiß, dass Personen- und Sachschäden unter die Produkthaftung 
fällt, ist eben anscheinend doch nicht so selbstverständlich anzunehmen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Und was hat das ganze Getümmel jetzt eigentlich (wenigstens ansatzweise) 
mit der ursprünglichen Frage zu tun?

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

vn nn schrieb:
> Dass jeder weiß, dass Personen- und Sachschäden unter die Produkthaftung
> fällt, ist eben anscheinend doch nicht so selbstverständlich anzunehmen.

Du bist echt peinlich. Autounfälle fallen unter Produkthaftung. 
Arbeitsunfälle fallen unter Produkthaftung. Ansprüche aufgrund 
Körperverletzung, alles Produkthaftung.

Soso.

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Lothar Miller schrieb:
> Und was hat das ganze Getümmel jetzt eigentlich (wenigstens ansatzweise)
> mit der ursprünglichen Frage zu tun?

Mit der ursprünglichen nichts, aber unser Freund hat mich rüde angepißt 
und da erlaube ich mir halt, ihn sauber zu widerlegen.

von Vn N. (wefwef_s)


Lesenswert?

Stefan Rand schrieb:
> Du bist echt peinlich. Autounfälle fallen unter Produkthaftung.
> Arbeitsunfälle fallen unter Produkthaftung. Ansprüche aufgrund
> Körperverletzung, alles Produkthaftung.

Autounfälle aufgrund eines hängengeliebenen Gaspedals fallen natürlich 
unter Produkthaftung.
Wenn du im Vollsuff gegen einen Baum fährst, natürlich nicht, aber da 
kommst du hoffentlich auch nicht auf die Idee, dass du auch nur 
irgendwelche Ansprüche gegenüber Händler oder Hersteller hättest, wobei, 
man kann ja bei manchen nie wissen.
Wie du jetzt auf Arbeitsunfälle kommst, ist natürlich wieder 
schleierhaft.

Stefan Rand schrieb:
> Mit der ursprünglichen nichts, aber unser Freund hat mich rüde angepißt
> und da erlaube ich mir halt, ihn sauber zu widerlegen.

Abgesehen davon, dass ich immer noch nicht dein Freund bin (und es auch 
niemals sein werde), ist es durchaus grotesk, deinen von Beleidigungen 
und unsachlichkeit geprägten Stil als "sauber" zu bezeichnen.

von Stefan R. (srand)


Lesenswert?

Daß du derjenige bist, der beleidigt, sieht doch jeder. Und wieder nur 
Geschwafel, auf kein einziges meiner Argumente samt Belegen bist du 
eingegangen. Typisch halt.

Ich habe noch was: Einen Jura-Professor. Der deiner Meinung ist:

http://blog.fernuni-hagen.de/blawg/2007/07/26/kein-gewahrleistungsausschluss-bei-ebay-verkaufen-mehr/

Aber deutlich sagt (mit weiteren Nachweisen), daß das in der Literatur 
anders gesehen wird.

Und vier Monate später einen Nachtrag, in dem er eingesteht, daß die 
Rechtsprechung das so sieht wie ich:

http://blog.fernuni-hagen.de/blawg/2007/11/19/neues-zur-agb-kontrolle-von-gewahrleistungsausschlussen/

Er sieht zwar noch die Chance, daß das zwischen Privaten anders 
entschieden würde, aber darauf gibt es keinen Hinweise.


Nun liegen also schon der BGH-Senat und ein Jura-Professor falsch. Nur 
du bist schlau.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Bitte diskutiert den Kram privat weiter, mit dem Thema hat das 
jedenfalls nichts mehr zu tun.

Angemeldet seid Ihr ja beide.

Dieser Beitrag ist gesperrt und kann nicht beantwortet werden.