Datenschutz, spezielle Frage

Gast #3252414
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Hallo,

ich habe eine Frage, die mir weder Google noch Wikipedia 
zufriedenstellend beantworten konnte. Es ist etwas heikel:

Letztes Jahr bin ich umgezogen. Nun habe ich über Umwege herausbekommen, 
dass der neue Hausbesitzer im Keller eine CD mit Daten gefunden hat. Ich 
wurde darüber aber nicht unterrichtet (obwohl man mich hätte erreichen 
können). Weiterhin hat der Typ diese Daten-CD angeschaut, was er selber 
zugibt. Da ich nicht genau weiss, ob es da auch geschäftliche Dinge 
gespeichert sind, bin ich nun sehr verunsichert.

Gibt es da irgendeine Handhabe, ein Gesetz? Sowas wie das 
Briefgeheimnis?
Ich meine, wenn ich fremde Daten finden würde, sowas ist doch verboten 
da reinzuschauen, zumal die CD als solche beschriftet war.

Bin nun etwas arg verunsichert...


Vielen Dank für die Hilfe!
#3252443
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Hallo,

da hast Du leider Pech gehabt. Erstens schützt das 
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur personenbezogene (oder -beziehbare) 
Daten natürlicher (lebender) Personen. Betreffen die Daten 
ausschließlich die Firma als juristische Person, sind sie nicht durch 
das BDSG geschützt. Anders wäre es nur wieder, wenn Mitarbeiterdaten, 
Kundendaten oder ähnliches betroffen wären. Sollte dies der Fall sein, 
wäre das BDSG anzuwenden und die Firma müßte die Betroffenen darüber 
informieren, dass ein Dritter Kenntnis der Daten erlangt hat. Das war 
aber ja nicht Deine Frage ;-)

Zweitens wäre der Fund des Datenträgers durch den Hausbesitzer wohl als 
unaufgeforderte Datenübermittlung zu werten, wenn das BDSG angewandt 
werden kann (siehe erstens). Damit darf der Hausbesitzer die Daten aber 
grundsätzlich erstmal selbst verarbeiten. Dass das für ihn verboten wäre 
- selbst mit einer entsprechenden Aufschrift auf der CD - wage ich zu 
bezweifeln. Dazu gab es auch einige mehr oder weniger spektakuläre 
Musterfälle.

Drittens wäre darüber nachzudenken, wie die Daten "verloren" werden 
konnten. Wenn die Daten unter das BDSG fallen (siehe erstens), gelten 
die sog. "Technischen und organisatorischen Maßnahmen" (TOM) nach §9 
BDSG und insbesondere der dazugehörigen Anlage. Die kann die Firma aber 
objektiv nicht einhalten, wenn die CD bei Dir im Keller liegt. Also wäre 
zu klären, wie sie da hingekommen ist. Hier handelt es sich also 
zumindest mal um einen Verstoß gegen §9 BDSG.

Den Hausbesitzer hat das alles aber nicht groß zu kümmern wie gesagt. 
Das Problem hat die Datenverarbeitende Stelle (also die Firma) an der 
Backe und ggf. Du als ihr Mitarbeiter.
#3252461
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heute ohne schrieb:
> Nun habe ich über Umwege herausbekommen,
> dass der neue Hausbesitzer im Keller eine CD mit Daten gefunden hat.

Das müssen dann aber schon interessante Daten gewesen sein, oder? Wenn 
ich Müll von einem Vorbewohner finde, dann würde ich das doch nicht 
meinen Freunden usw. erzählen!

1. Ist der Typ nett, bzw. kannst du mit ihm reden? Sag ihm dann einfach 
freundlich, dass es gut ist, dass er die CD gefunden hat, denn du 
hattest sie schon lange mal gesucht.
2. Wenn er unfreundlich ist und keine Ahnung von PCs hat: "Oh da muss er 
aufpassen! Wir hatten früher viel Viren auf den CDs drauf!!11einseins" 
;-)
Gast #3252483
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Ok, danke schonmal für die Antworten! Und "Danke" für's offtopic 
verschieben, damit jeder sieht, dass ich der TO bin. Aber ok, ich gebs 
zu.

Das Problem ist

a. ich weiss nicht, was da genau drauf war(ist
b. mir fehlt eine wichtige CD mit einem Backup fast eines ganzen Jahres
c. sind da geschützte persönliche Daten drauf (bei P**nos wäre es mir 
egal)
d. ich so erpressbar wäre, was aber nicht geschehen ist

schon blöd. Und es ist kein Fake, daher oute ich mich ja mit meinem 
Forennamen.
#3252500
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wie gesagt: wenn personenbezogene Daten betroffen sind greift das BDSG 
und die verarbeitende Stelle ist jetzt in Abhängigkeit davon, welche 
Daten es genau betrifft, ggf. verpflichtet die Betroffenen zu 
informieren (§42 BDSG).

Details können wir aber gerne offline klären. Als 
Datenschutzbeauftragter habe ich zufällig Ahnung von der Materie ;-)
Gast #3252575
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Rufus Τ. Firefly schrieb:

> Dann kontaktiere halt den "neuen Hausbesitzer" und bitte ihn darum, Dir
> diese CD zu geben.
>

Nun ja, ich denke der neue Besitzer ist nicht so gut auf mich zu 
sprechen. Da waren ein paar Details bzgl. des Hauses usw...

Ich glaube nicht, dass ich da so einfach rankomme, daher wäre eine 
Gesetzesgrundlage als "Motivation" hilfreich gewesen. Aber da  scheint 
es nichts eindeutiges zu geben. Dachte, das wäre einfacher. Wie eben 
z.B. das Brief/Postgeheimnis wo es klare Regeln gibt.

@Digi Spark: Danke, ich werde mich ggf melden. Aber danke für das 
Angebot!

Wie die CD in den Keller kommt, weiss ich auch nicht. Habe vor dem 
Auszug alles durchgeschaut. Genau wegen sowas hasse ich Umzüge. Man 
vergisst immer was :-(

,
#3252811
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Wolle R. schrieb:
> Nun ja, ich denke der neue Besitzer ist nicht so gut auf mich zu
> sprechen. Da waren ein paar Details bzgl. des Hauses usw...

Man sieht sich immer zweimal im Leben...


Folgendes ist zwar nicht gerade empfehlenswert (ka ob das überhaupt 
legal ist...): Schreib ihm nen Brief(wichtig!) und bitte ihn darin nett, 
aber bestimmt, darum, dir DEINE CD auszuhändigen. Ansonsten wirst du 
ggf. Kontakt mit deinem Rechtsanwalt aufnehmen.

Ich bin mir nicht sicher wie das ist, wenn du etwas im Haus vergessen 
hast: Aber dennoch könnte dies immer noch dein Eigentum sein? Und er 
will dein Eigentum nicht herausrücken? (Wichtig: Er weiß ja sogar, dass 
es von dir ist!)
Weiß da jemand mehr dazu?

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