Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Überwachung der Mitarbeiter


von Unbekannt (Gast)


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Hallo,
darf ein Unternehmen die Daten seiner Mitarbeiter über Internetverläufe 
usw. aufzeichnen und auswerten?
Gibt es da eine rechtliche Regelung?

von Walter T. (nicolas)


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<')))))><

von Bastler (Gast)


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Muss er sogar!
Das private surfen ist meist am Office PC verboten, da der Arbeitgeber 
sonst als ISP auftritt.
In vielen Firmen gibt es deshalb extra "Surf-Terminals".

von Sam P. (Gast)


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Lässt sich pauschal nicht beantworten. Hängt von Arbeitsvertrag, 
Betriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen ab. Geh zum Anwalt, ein 
einfaches Beratungsgespräch ist nicht teuer.

von <')))))>< (Gast)


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Ich surfe nur bei www.mikrocontroller.net. Ist ja schließlich auch so 
eine Art "Weiterbildung". Bisher noch keine Probleme.

von ENESEH (Gast)


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<')))))>< schrieb:
> Ich surfe nur bei www.mikrocontroller.net. Ist ja schließlich auch
> so
> eine Art "Weiterbildung". Bisher noch keine Probleme.

Ich habe mal als es mir zu bunt wurde eine Überwachungssoftware 
installiert und nach einem Monat alle Mitarbeiter zum Gespräch gebeten.

Jedem gesagt (beispiel): Du bist 30% deiner Arbeitszeit mit privaten 
Dingen im Internet beschäftigt. Nein, bin ich nicht!!!!!

Ok. Wir machen folgendes: Das hört ab sofort auf, sonst Kündigung!!

Dann ging es auf 10% runter - eigentlich immer noch ein Kündigungsgrund.

von Nilix N. (nilix)


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Stimmt nicht

Das Gesetz sagt sogar "Alles was dazu dient den Mitarbeiter zu 
Kontrollieren ist verboten.". Das gilt auch für Auftragsbezogene 
Zeiterfassung.

Gruß Nilix

von genervt (Gast)


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Unser Troll tut wieder mal so, als wäre er zu blöd zum googeln.

von Nilix N. (nilix)


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Technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die 
Leistung Ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren und zu überwachen, 
unterliegen der Mitbestimmung Ihres Betriebsrats (§ 87 Absatz 1 Nr. 6 
BetrVG). Dazu gehören beispielsweise:

    Bildschirmgeräte
    Datenverarbeitungssysteme
    Einwegscheiben
    Fahrten- und Flugschreiber
    Fernseh- und Filmkameras
    Personalinformationssysteme
    Kameras jeder Art, insbesondere auch Videokameras
    Produktographen
    Spiegelsysteme
    Stempeluhren
    Zugangskontrollsysteme

http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/_87_Abs_1_Nr_6_BetrVG_technische_Arbeitnehmerueberwachung/

von Justus S. (jussa)


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eben hast du doch selber noch behauptet, dass das alles verboten ist:

Nilix Nilix schrieb:
> "Alles was dazu dient den Mitarbeiter zu
> Kontrollieren ist verboten."

von Ich (Gast)


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und OHNE Betriebsrat?
Alles erlaubt?

Offene Videokameras außerhalb von Umkleiden und Pausenräumen?
E-Mail - Wer verschckt an Wen eine Mail, Größe der Mail, kein Inhalt?
Aufzeichnung der aufgerufenen Internetseiten?

von ENESEH (Gast)


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Nilix Nilix schrieb:
> Stimmt nicht
>
> Das Gesetz sagt sogar "Alles was dazu dient den Mitarbeiter zu
> Kontrollieren ist verboten.". Das gilt auch für Auftragsbezogene
> Zeiterfassung.
>
> Gruß Nilix

Nilix,

Das ist komplett irrelevant.

Kontrolle ist notwendig und wird durchgeführt, seit Anbeginn der Zeit.

Werkzeuge bedarf es dafür nicht, nur der Wille eines Controllers ist 
erforderlich.

von Ich (Gast)


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ENESEH schrieb:
> Kontrolle ist notwendig und wird durchgeführt, seit Anbeginn der Zeit.

Wo hört Kontrolle auf, wo fängt Überwachung an?

von ENESEH (Gast)


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Ich schrieb:
> Wo hört Kontrolle auf, wo fängt Überwachung an?

Bei der Möglichkeit alles zu speichern werden wir letztlich irgendwann 
total überwacht - das ist unausweichlich.

von Alex W. (a20q90)


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"Um Ihre Privatsphäre besser zu schützen haben wir ab sofort 
Videokameras auf den Toiletten installiert"...

von Rene S. (Firma: BfEHS) (rschube)


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Auf der Arbeit wird man gemeinhin fürs arbeiten bezahlt. Wenn die Arbeit 
aus surfen besteht -> kein Problem.

Warum soll der Kollege der den ganzen Tag mit seinem Gesichtsbuch 
beschäftigt ist soviel Geld verdienen wie der Kollege der die Steine 
schleppt?

Es ist die Aufgabe eines Vorgesetzten diese Dinge zu kontrollieren, zu 
überwachen und ggf. abzustellen. Abmahnung -> Kündigung fertig.

von Ich (Gast)


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Rene Schube schrieb:
> Warum soll der Kollege der den ganzen Tag mit seinem Gesichtsbuch
> beschäftigt ist soviel Geld verdienen wie der Kollege der die Steine
> schleppt?
>
> Es ist die Aufgabe eines Vorgesetzten diese Dinge zu kontrollieren, zu
> überwachen und ggf. abzustellen. Abmahnung -> Kündigung fertig.

Die Frage ist doch, WIE macht er das?

Das ein Vorgesetzter schaut, was machen seine Mitarbeiter ist 
selbstverständlich.
Seiten wie ebay sind bei uns gesperrt, kein Problem.
Na, Herr Meier, wie schaut es im Projekt XY aus, gibt es Probleme, wo 
sind Sie gearde dran?
Alles im grünen Bereich.

Im 20 Sekunden Abstand ein Screenprint machen, falls, die Anzahl der 
Anschläge auf der Tastatur zählen, Mausbewegungen,
jedes Büro, den Eingang zur Toilette (Dauersitzer) und den Eingang zum 
Pausenraum Videoüberwachen (incl. Aufzeichnung)

RFID-Firmenkarte um jeden Mitarbeiter jederzeit orten zu können, Herr 
Müller hat um 19:45 den Raum von Frau Schmidt betreten, ...

auch grüner Bereich?

von Alex W.. (Gast)


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Ich schrieb:

> RFID-Firmenkarte um jeden Mitarbeiter jederzeit orten zu können, Herr
> Müller hat um 19:45 den Raum von Frau Schmidt betreten, ...
>
> auch grüner Bereich?

Nur wenn er eine Kamera mit Mikrofon installiert hat! So kann er 
entscheiden ob er der Frau Schmidt betriebsbedingt kündigt um später aus 
der Situation der Lohnfortzahlung bei Mutterschutz zu kommen...

Alternativ könnte er aber auch den BND oder NSA über das Verhalten 
seiner Mitarbeiter fragen...

von Digi S. (digispark)


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immer wieder ein beliebtes Thema in allen Datenschutz-Schulungen. Eins 
vorweg: das nachfolgende stellt meine persönliche Meinung und keine 
Rechtsberatung im Sinne RBerG dar ... hierzu bitte den Anwalt des 
Vertrauens fragen :-)

Erste Frage: ist die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt? 
Wenn ja, dann darf der Arbeitgeber die private Nutzung nicht überwachen. 
Da er privat im Zweifel nicht von beruflich unterscheiden kann, darf er 
im Zweifelsfall gar nichts überwachen - es sei denn, ich gestatte es ihm 
ausdrücklich. Allerdings ist es enorm schwer, hier zu einer wirklich 
wirksamen Willenserklärung zu kommen, da diese freiwillig erfolgen müßte 
und man bei einem Mitarbeiter immer von einem Abhängigkeitsverhältnis 
gegenüber dem Arbeitgeber und damit eingeschränkter Freiwilligkeit 
ausgehen muss. Eine Betriebsvereinbarung dürfte hierfür übrigens wohl 
eher nicht ausreichen, da hier ggf. in Persönlichkeitsrechte 
eingegriffen wird und dies nur vom Betreffenden selbst erlaubt werden 
kann.

Fast noch unangenehmer für den Arbeitgeber ist übrigens der Fall, dass 
es gar keine Regelung zur Privat-Nutzung gibt. Hierbei greift nämlich 
unter Umständen sowas wie "Gewohnheitsrecht" - im Arbeitsrecht bekannt 
als "betriebliche Übung". Aus der Nummer wieder raus zu kommen ist 
übrigens schwierig.

Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Nutzung zwar formal verboten 
ist, dieses Verbot aber nicht überwacht wird. Auch hieraus kann sich 
eine betriebliche Übung und damit ein Wegfall des Verbotes ergeben.

Datenschutzbeauftragte raten den Unternehmern deshalb in aller Regel 
dazu, die private Nutzung konsequent zu verbieten und dieses Verbote 
auch stichprobenhaft zu überwachen (wobei auch relativ klar definiert 
ist, was unter stichprobenhaft zu verstehen ist).

von Frank W. (wesoft) Benutzerseite


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ENESEH schrieb:
> Kontrolle ist notwendig und wird durchgeführt, seit Anbeginn der Zeit.
>
> Werkzeuge bedarf es dafür nicht, nur der Wille eines Controllers ist
> erforderlich.

Was hat denn ein Controller mit Kontrolle zu tun?

Frank

von Commander (Gast)


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Digi Spark schrieb:
> Erste Frage: ist die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt?

Ja, ist erlaubt, alles andere wäre einfach weltfremd.
Entscheidend ist nicht ob der Mitarbeiter 10 min oder 2 h pro Tag privat 
im Netz ist, sondern ob er seine Aufgaben bewältigt.

Ich sage auch nichts wenn ich sehe das Jemand den ganzen Tag - irgendwas 
macht. Kreative Pause - solche Tage gibt es.

Beispiel: Zwei Mitarbeiter waren Gestern "saufen" bis die Nacht 300 und 
sind entsprechend heute "unfit" Sind aber gute Leute und haben neue 
Ideen präsentiert.

Die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters muss man als Integral betrachten.

von genervt (Gast)


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Commander schrieb:
> Die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters muss man als Integral betrachten.

Gehalt gibts dann entsprechend proportional?

von Digi S. (digispark)


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Commander schrieb:
> Digi Spark schrieb:
>> Erste Frage: ist die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt?
>
> Ja, ist erlaubt, alles andere wäre einfach weltfremd.

dann ist die Sache klar: Überwachung = NoGo!!!

Weltfremd ist das Verbot übrigens keineswegs. Die Rechtslage ist nunmal 
wie sie ist. Entweder ich erlaube es mit allen Problemen, die mir daraus 
erwachsen oder ich verbiete es eben. Es gibt genügend Firmen, die das 
tun.

PS: noch schwieriger wird es übrigens, wenn ich die private Nutzung von 
Email erlaube ... aber das war ja hier nicht das Thema ;-)

von Stephan S. (Gast)


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In Spanien werden jetzt aus verständlichen Gründen Kameras in den 
Cockpits der Züge eingebaut, so dies noch nicht geschehen ist.

von Arbeiter (Gast)


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Hallo,

eine Frage an die "Abmahnung - Kündigung" Vertreter :

Ist ein zufriedener Mitarbeiter nicht auch ein guter Mitarbeiter ? -
Wer kann 8 h (oder mehr) nur unterbrochen von einer kleinen Pause 
durcharbeiten - soll es noch mehr Ausbeuterbranchen geben (wie schon in 
der Gastronomie, Paketdienst u.ä) ?

Einige Freiheiten müssen einfach aus Mitmenschlichkeit gewährt werden - 
sonst spielen die Facharbeiter und auch studierten Mitarbeiter mit 
höheren Abschlüssen nicht lange mit - und dann ist das gejammer groß 
"Wir finden keine passenden Mitarbeiter"

Dabei darf natürlich von der Mitarbeiterseite es nicht übertrieben 
werden - aber 6,5 - 7 h wirklich motiviert und aktiv für die Firma sein 
- ist das nicht besser als 8h- 8,5 h missmutig und nur gering motiviert 
das Pensum durchzuschieben ?

"Wir bezahlen dich für 8h also hast du auch 8h zu arbeiten" funktioniert 
nur dort wo jederzeit irgendein ungelehrnter Mitmensch zu verfügung 
steht der ausschließlich fürs Geld arbeiten geht und keinerlei beziehung 
zu seiner arbeit aufbaut.

Arbeiter

von Troll (Gast)


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Lol, werden für solche Einsatzzwecke FH-Gebrauchsinformatiker verwendet?

MA kontrollieren, herlich trivial. :D

von A. $. (mikronom)


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Unbekannt schrieb:
> Hallo,
> darf ein Unternehmen die Daten seiner Mitarbeiter über Internetverläufe
> usw. aufzeichnen und auswerten?
> Gibt es da eine rechtliche Regelung?

(1) Wenn die private Nutzung ausgeschlossen ist, darf alles 
protokolliert werden. Das gilt auch für E-Mail und Telefon. Auf E-Mails 
kann dann auch zugegriffen werden, sind ja schließlich alles dienstliche 
E-Mails.

(2) Ist die private Nutzung NICHT ausgeschlossen, so muss der 
Arbeitgeber davon ausgehen, dass es auch Privatnutzung gibt. Es darf 
nichts protokolliert werden, weil man nicht zwischen privat und 
dienstlich unterscheiden kann. Anders beim Telefon, wenn man zum 
Beispiel ein privates Amt über 09 bekommt, das dienstliche Amt aber über 
01. Da kann technisch unterschieden werden, entsprechend können 
abgehende dienstliche Gespräche auch entsprechend protokolliert 
(Dienstrufnummern vollständig, private mit xxx am Ende) werden. 
Ankommend kann man das aber nicht sicher unterscheiden.

Jetzt kommt aber das Problem: Das Finanzamt. Dieses unterstellt 
Privatnutzung, wenn die Privatnutzung nicht ausgeschlossen ist. Dann 
werden die Telefonrechnungen einfach mal gekürzt, also Betriebsausgaben 
nicht als solche vollumfänglich akzeptiert. Deshalb vereinbaren manche 
Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern, dass die Privatnutzung ausgeschlossen 
ist, erlauben es aber hinter vorgehaltener Hand. Hier bewegt man sich, 
was die Überwachung der Verkehrsdaten betrifft aber im Graubereich, denn 
unterschrieben hat man der exklusiven dienstlichen Nutzung.

von John (Gast)


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@Andi: genau so ist das.

Wenn der AG es nicht ausdrücklich verbietet, gelten für ihn die gleichen 
Gesetze wie für einen ISP. Er darf dann gar nichts protokollieren oder 
überwachen.

Darum und auch wegen dem Finanzamt gehen viele Unternehmen so vor:

Andi $nachname schrieb:
> Deshalb vereinbaren manche
> Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern, dass die Privatnutzung ausgeschlossen
> ist, erlauben es aber hinter vorgehaltener Hand. Hier bewegt man sich,
> was die Überwachung der Verkehrsdaten betrifft aber im Graubereich, denn
> unterschrieben hat man der exklusiven dienstlichen Nutzung.

meist wird dann eine sporadische Privatnutzung geduldet. Mir sagte das 
mein Chef sogar am ersten Tag, als er mir die schriftliche Vereinbarung 
zur Internetnutzung vorlegte. Er sagte, solange die Arbeit nicht 
darunter leidet, darf man auch privat surfen, solang es zeitlich wie 
datentechnisch nicht übertrieben ist. Bei uns surft eigentlich fast 
jeder zumindest mal nebenbei bisschen im Netz, gerade in den Pausen, 
auch der Chef.

von Wilhelm F. (Gast)


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Unbekannt schrieb:

> darf ein Unternehmen die Daten seiner Mitarbeiter über Internetverläufe
> usw. aufzeichnen und auswerten?

Dazu weiß ich nichts genaues, aber auf jeden Fall eines, was ich selbst 
mit erlebte:

Ein früherer Arbeitgeber mußte den Internetverläufen in der Firma aus 
wichtigen Betriebsinteressen mal dringend nach gehen, weil die 
Inernetverbindung eines Tages völlig verstopft war, und für die 
Entwickler ganz normale Recherchen wie Bauteile und Datenblätter die 
meiste Zeit des Tages völlig unmöglich wurden. Die Arbeit war also 
behindert. Das ist schon etwas länger her, kurz nach dem Aufkommen von 
YouTube. Es stellte sich dann heraus, daß eine nicht unerhebliche Menge 
der Beschäftigten mit Internet am Arbeitsplatz nur noch YouTube 
schauten. Ausnahmslos keine Entwickler, sondern andere Leute mit Bürojob 
z.B. in der Verwaltung. Produktionsmitarbeiter hatten gar keinen 
Internetzugang, das ist dort auch nicht nötig. Die jenigen Verursacher 
konnten ganz genau ermittelt werden, und wurden jedenfalls mündlich 
verwarnt, das bitte bleiben zu lassen. Wenn auch mündlich, der Chef hat 
die dann zukünftig jedenfalls im Visier, vorgemerkt, unangenehm 
aufgefallen.

Als Überwachung sehe ich das jedoch nicht, den Arbeitsablauf im Betrieb 
wieder herzustellen.

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