Hallo, darf ein Unternehmen die Daten seiner Mitarbeiter über Internetverläufe usw. aufzeichnen und auswerten? Gibt es da eine rechtliche Regelung?
Muss er sogar! Das private surfen ist meist am Office PC verboten, da der Arbeitgeber sonst als ISP auftritt. In vielen Firmen gibt es deshalb extra "Surf-Terminals".
Lässt sich pauschal nicht beantworten. Hängt von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen ab. Geh zum Anwalt, ein einfaches Beratungsgespräch ist nicht teuer.
Ich surfe nur bei www.mikrocontroller.net. Ist ja schließlich auch so eine Art "Weiterbildung". Bisher noch keine Probleme.
<')))))>< schrieb: > Ich surfe nur bei www.mikrocontroller.net. Ist ja schließlich auch > so > eine Art "Weiterbildung". Bisher noch keine Probleme. Ich habe mal als es mir zu bunt wurde eine Überwachungssoftware installiert und nach einem Monat alle Mitarbeiter zum Gespräch gebeten. Jedem gesagt (beispiel): Du bist 30% deiner Arbeitszeit mit privaten Dingen im Internet beschäftigt. Nein, bin ich nicht!!!!! Ok. Wir machen folgendes: Das hört ab sofort auf, sonst Kündigung!! Dann ging es auf 10% runter - eigentlich immer noch ein Kündigungsgrund.
Stimmt nicht Das Gesetz sagt sogar "Alles was dazu dient den Mitarbeiter zu Kontrollieren ist verboten.". Das gilt auch für Auftragsbezogene Zeiterfassung. Gruß Nilix
Technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung Ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren und zu überwachen, unterliegen der Mitbestimmung Ihres Betriebsrats (§ 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG). Dazu gehören beispielsweise: Bildschirmgeräte Datenverarbeitungssysteme Einwegscheiben Fahrten- und Flugschreiber Fernseh- und Filmkameras Personalinformationssysteme Kameras jeder Art, insbesondere auch Videokameras Produktographen Spiegelsysteme Stempeluhren Zugangskontrollsysteme http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/_87_Abs_1_Nr_6_BetrVG_technische_Arbeitnehmerueberwachung/
eben hast du doch selber noch behauptet, dass das alles verboten ist: Nilix Nilix schrieb: > "Alles was dazu dient den Mitarbeiter zu > Kontrollieren ist verboten."
und OHNE Betriebsrat? Alles erlaubt? Offene Videokameras außerhalb von Umkleiden und Pausenräumen? E-Mail - Wer verschckt an Wen eine Mail, Größe der Mail, kein Inhalt? Aufzeichnung der aufgerufenen Internetseiten?
Nilix Nilix schrieb: > Stimmt nicht > > Das Gesetz sagt sogar "Alles was dazu dient den Mitarbeiter zu > Kontrollieren ist verboten.". Das gilt auch für Auftragsbezogene > Zeiterfassung. > > Gruß Nilix Nilix, Das ist komplett irrelevant. Kontrolle ist notwendig und wird durchgeführt, seit Anbeginn der Zeit. Werkzeuge bedarf es dafür nicht, nur der Wille eines Controllers ist erforderlich.
ENESEH schrieb: > Kontrolle ist notwendig und wird durchgeführt, seit Anbeginn der Zeit. Wo hört Kontrolle auf, wo fängt Überwachung an?
Ich schrieb: > Wo hört Kontrolle auf, wo fängt Überwachung an? Bei der Möglichkeit alles zu speichern werden wir letztlich irgendwann total überwacht - das ist unausweichlich.
"Um Ihre Privatsphäre besser zu schützen haben wir ab sofort Videokameras auf den Toiletten installiert"...
Auf der Arbeit wird man gemeinhin fürs arbeiten bezahlt. Wenn die Arbeit aus surfen besteht -> kein Problem. Warum soll der Kollege der den ganzen Tag mit seinem Gesichtsbuch beschäftigt ist soviel Geld verdienen wie der Kollege der die Steine schleppt? Es ist die Aufgabe eines Vorgesetzten diese Dinge zu kontrollieren, zu überwachen und ggf. abzustellen. Abmahnung -> Kündigung fertig.
Rene Schube schrieb: > Warum soll der Kollege der den ganzen Tag mit seinem Gesichtsbuch > beschäftigt ist soviel Geld verdienen wie der Kollege der die Steine > schleppt? > > Es ist die Aufgabe eines Vorgesetzten diese Dinge zu kontrollieren, zu > überwachen und ggf. abzustellen. Abmahnung -> Kündigung fertig. Die Frage ist doch, WIE macht er das? Das ein Vorgesetzter schaut, was machen seine Mitarbeiter ist selbstverständlich. Seiten wie ebay sind bei uns gesperrt, kein Problem. Na, Herr Meier, wie schaut es im Projekt XY aus, gibt es Probleme, wo sind Sie gearde dran? Alles im grünen Bereich. Im 20 Sekunden Abstand ein Screenprint machen, falls, die Anzahl der Anschläge auf der Tastatur zählen, Mausbewegungen, jedes Büro, den Eingang zur Toilette (Dauersitzer) und den Eingang zum Pausenraum Videoüberwachen (incl. Aufzeichnung) RFID-Firmenkarte um jeden Mitarbeiter jederzeit orten zu können, Herr Müller hat um 19:45 den Raum von Frau Schmidt betreten, ... auch grüner Bereich?
Ich schrieb: > RFID-Firmenkarte um jeden Mitarbeiter jederzeit orten zu können, Herr > Müller hat um 19:45 den Raum von Frau Schmidt betreten, ... > > auch grüner Bereich? Nur wenn er eine Kamera mit Mikrofon installiert hat! So kann er entscheiden ob er der Frau Schmidt betriebsbedingt kündigt um später aus der Situation der Lohnfortzahlung bei Mutterschutz zu kommen... Alternativ könnte er aber auch den BND oder NSA über das Verhalten seiner Mitarbeiter fragen...
immer wieder ein beliebtes Thema in allen Datenschutz-Schulungen. Eins vorweg: das nachfolgende stellt meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung im Sinne RBerG dar ... hierzu bitte den Anwalt des Vertrauens fragen :-) Erste Frage: ist die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt? Wenn ja, dann darf der Arbeitgeber die private Nutzung nicht überwachen. Da er privat im Zweifel nicht von beruflich unterscheiden kann, darf er im Zweifelsfall gar nichts überwachen - es sei denn, ich gestatte es ihm ausdrücklich. Allerdings ist es enorm schwer, hier zu einer wirklich wirksamen Willenserklärung zu kommen, da diese freiwillig erfolgen müßte und man bei einem Mitarbeiter immer von einem Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber und damit eingeschränkter Freiwilligkeit ausgehen muss. Eine Betriebsvereinbarung dürfte hierfür übrigens wohl eher nicht ausreichen, da hier ggf. in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird und dies nur vom Betreffenden selbst erlaubt werden kann. Fast noch unangenehmer für den Arbeitgeber ist übrigens der Fall, dass es gar keine Regelung zur Privat-Nutzung gibt. Hierbei greift nämlich unter Umständen sowas wie "Gewohnheitsrecht" - im Arbeitsrecht bekannt als "betriebliche Übung". Aus der Nummer wieder raus zu kommen ist übrigens schwierig. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Nutzung zwar formal verboten ist, dieses Verbot aber nicht überwacht wird. Auch hieraus kann sich eine betriebliche Übung und damit ein Wegfall des Verbotes ergeben. Datenschutzbeauftragte raten den Unternehmern deshalb in aller Regel dazu, die private Nutzung konsequent zu verbieten und dieses Verbote auch stichprobenhaft zu überwachen (wobei auch relativ klar definiert ist, was unter stichprobenhaft zu verstehen ist).
ENESEH schrieb: > Kontrolle ist notwendig und wird durchgeführt, seit Anbeginn der Zeit. > > Werkzeuge bedarf es dafür nicht, nur der Wille eines Controllers ist > erforderlich. Was hat denn ein Controller mit Kontrolle zu tun? Frank
Digi Spark schrieb: > Erste Frage: ist die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt? Ja, ist erlaubt, alles andere wäre einfach weltfremd. Entscheidend ist nicht ob der Mitarbeiter 10 min oder 2 h pro Tag privat im Netz ist, sondern ob er seine Aufgaben bewältigt. Ich sage auch nichts wenn ich sehe das Jemand den ganzen Tag - irgendwas macht. Kreative Pause - solche Tage gibt es. Beispiel: Zwei Mitarbeiter waren Gestern "saufen" bis die Nacht 300 und sind entsprechend heute "unfit" Sind aber gute Leute und haben neue Ideen präsentiert. Die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters muss man als Integral betrachten.
Commander schrieb: > Die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters muss man als Integral betrachten. Gehalt gibts dann entsprechend proportional?
Commander schrieb: > Digi Spark schrieb: >> Erste Frage: ist die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt? > > Ja, ist erlaubt, alles andere wäre einfach weltfremd. dann ist die Sache klar: Überwachung = NoGo!!! Weltfremd ist das Verbot übrigens keineswegs. Die Rechtslage ist nunmal wie sie ist. Entweder ich erlaube es mit allen Problemen, die mir daraus erwachsen oder ich verbiete es eben. Es gibt genügend Firmen, die das tun. PS: noch schwieriger wird es übrigens, wenn ich die private Nutzung von Email erlaube ... aber das war ja hier nicht das Thema ;-)
In Spanien werden jetzt aus verständlichen Gründen Kameras in den Cockpits der Züge eingebaut, so dies noch nicht geschehen ist.
Hallo, eine Frage an die "Abmahnung - Kündigung" Vertreter : Ist ein zufriedener Mitarbeiter nicht auch ein guter Mitarbeiter ? - Wer kann 8 h (oder mehr) nur unterbrochen von einer kleinen Pause durcharbeiten - soll es noch mehr Ausbeuterbranchen geben (wie schon in der Gastronomie, Paketdienst u.ä) ? Einige Freiheiten müssen einfach aus Mitmenschlichkeit gewährt werden - sonst spielen die Facharbeiter und auch studierten Mitarbeiter mit höheren Abschlüssen nicht lange mit - und dann ist das gejammer groß "Wir finden keine passenden Mitarbeiter" Dabei darf natürlich von der Mitarbeiterseite es nicht übertrieben werden - aber 6,5 - 7 h wirklich motiviert und aktiv für die Firma sein - ist das nicht besser als 8h- 8,5 h missmutig und nur gering motiviert das Pensum durchzuschieben ? "Wir bezahlen dich für 8h also hast du auch 8h zu arbeiten" funktioniert nur dort wo jederzeit irgendein ungelehrnter Mitmensch zu verfügung steht der ausschließlich fürs Geld arbeiten geht und keinerlei beziehung zu seiner arbeit aufbaut. Arbeiter
Lol, werden für solche Einsatzzwecke FH-Gebrauchsinformatiker verwendet? MA kontrollieren, herlich trivial. :D
Unbekannt schrieb: > Hallo, > darf ein Unternehmen die Daten seiner Mitarbeiter über Internetverläufe > usw. aufzeichnen und auswerten? > Gibt es da eine rechtliche Regelung? (1) Wenn die private Nutzung ausgeschlossen ist, darf alles protokolliert werden. Das gilt auch für E-Mail und Telefon. Auf E-Mails kann dann auch zugegriffen werden, sind ja schließlich alles dienstliche E-Mails. (2) Ist die private Nutzung NICHT ausgeschlossen, so muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass es auch Privatnutzung gibt. Es darf nichts protokolliert werden, weil man nicht zwischen privat und dienstlich unterscheiden kann. Anders beim Telefon, wenn man zum Beispiel ein privates Amt über 09 bekommt, das dienstliche Amt aber über 01. Da kann technisch unterschieden werden, entsprechend können abgehende dienstliche Gespräche auch entsprechend protokolliert (Dienstrufnummern vollständig, private mit xxx am Ende) werden. Ankommend kann man das aber nicht sicher unterscheiden. Jetzt kommt aber das Problem: Das Finanzamt. Dieses unterstellt Privatnutzung, wenn die Privatnutzung nicht ausgeschlossen ist. Dann werden die Telefonrechnungen einfach mal gekürzt, also Betriebsausgaben nicht als solche vollumfänglich akzeptiert. Deshalb vereinbaren manche Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern, dass die Privatnutzung ausgeschlossen ist, erlauben es aber hinter vorgehaltener Hand. Hier bewegt man sich, was die Überwachung der Verkehrsdaten betrifft aber im Graubereich, denn unterschrieben hat man der exklusiven dienstlichen Nutzung.
@Andi: genau so ist das. Wenn der AG es nicht ausdrücklich verbietet, gelten für ihn die gleichen Gesetze wie für einen ISP. Er darf dann gar nichts protokollieren oder überwachen. Darum und auch wegen dem Finanzamt gehen viele Unternehmen so vor: Andi $nachname schrieb: > Deshalb vereinbaren manche > Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern, dass die Privatnutzung ausgeschlossen > ist, erlauben es aber hinter vorgehaltener Hand. Hier bewegt man sich, > was die Überwachung der Verkehrsdaten betrifft aber im Graubereich, denn > unterschrieben hat man der exklusiven dienstlichen Nutzung. meist wird dann eine sporadische Privatnutzung geduldet. Mir sagte das mein Chef sogar am ersten Tag, als er mir die schriftliche Vereinbarung zur Internetnutzung vorlegte. Er sagte, solange die Arbeit nicht darunter leidet, darf man auch privat surfen, solang es zeitlich wie datentechnisch nicht übertrieben ist. Bei uns surft eigentlich fast jeder zumindest mal nebenbei bisschen im Netz, gerade in den Pausen, auch der Chef.
Unbekannt schrieb: > darf ein Unternehmen die Daten seiner Mitarbeiter über Internetverläufe > usw. aufzeichnen und auswerten? Dazu weiß ich nichts genaues, aber auf jeden Fall eines, was ich selbst mit erlebte: Ein früherer Arbeitgeber mußte den Internetverläufen in der Firma aus wichtigen Betriebsinteressen mal dringend nach gehen, weil die Inernetverbindung eines Tages völlig verstopft war, und für die Entwickler ganz normale Recherchen wie Bauteile und Datenblätter die meiste Zeit des Tages völlig unmöglich wurden. Die Arbeit war also behindert. Das ist schon etwas länger her, kurz nach dem Aufkommen von YouTube. Es stellte sich dann heraus, daß eine nicht unerhebliche Menge der Beschäftigten mit Internet am Arbeitsplatz nur noch YouTube schauten. Ausnahmslos keine Entwickler, sondern andere Leute mit Bürojob z.B. in der Verwaltung. Produktionsmitarbeiter hatten gar keinen Internetzugang, das ist dort auch nicht nötig. Die jenigen Verursacher konnten ganz genau ermittelt werden, und wurden jedenfalls mündlich verwarnt, das bitte bleiben zu lassen. Wenn auch mündlich, der Chef hat die dann zukünftig jedenfalls im Visier, vorgemerkt, unangenehm aufgefallen. Als Überwachung sehe ich das jedoch nicht, den Arbeitsablauf im Betrieb wieder herzustellen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.