Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Überstunden auszahlen?


von afai (Gast)


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Hallo,

ich habe ein Angebot von einer Firma dass mir Überstunden auszahlen 
würde. Nach einem Vertrag mit 43h Pro Woche Arbeitszeit also 
darüberhinaus werden Überstunden ausbezahlt.

Ist das rechtlich überhaupt möglich? Ich dachte es wäre gesetzlich 
geregelt dass Überstunden nur noch mit Zeit (Freizeit) abgegolten werden 
dürfen...

Stimm das oder bin ich falsch informiert?

von genervt (Gast)


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Überstunden können ausbezahlt werden. Wird wie Lohn gehandhabt.

von amateur (Gast)


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Wenn sich die Überstunden für deine Firma lohnen sollen, oder wenn Du 
dringend das Geld benötigst, dann auszahlen lassen.
Wundere Dich aber nicht, wenn Du beim nächsten Mal gleich automatisch 
bei den Überstunden mit eingeplant wirst oder Du in Erklärungsnot 
gerätst, wenn Du beim dritten Mal "nein" sagst.

Ich bin der Meinung: Mal in begründeten Fällen - Ja.
Wenn Du deinen Chef glücklich machen willst - Ja.
Willst Du der Firmenbilanz was Gutes tun - Ja.

Würden Du und deine Kollegen aber mal "nein" sagen, würde sich eventuell 
ein Arbeitsloser freuen und das Sozialsystem würde sich freuen.

Man vergisst sehr leicht, dass es zwei Sorten von Überstunden gibt:
a) Die nicht vermeidbaren Überstunden.
b) Die eingeplanten Überstunden.

von Steel (Gast)


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43h Woche? Ganz schön happig, werden die Daumenschrauben mal wieder 
enger gedreht nachdem sich jeder gerade an 40h Woche gewöhnt hat?

von Daniel F. (df311)


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da niemand gesagt hat wo:
in österreich definitiv nicht - das wird steuerlich als sonderzahlung 
gewertet, da bleibt von der anfänglich netten summe nicht mehr so viel 
übrig.

zeitausgleich ist da um einiges netter ;-)

von Kevin (Gast)


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Überstunden als Freizeit, da beisst sich die Katze in den Schwanz.

Ü-Stunden > Freizeit > Arbeit bleibt liegen > ergo Ü-stunden usw.

von Daniel F. (df311)


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Kevin schrieb:
> Ü-Stunden > Freizeit > Arbeit bleibt liegen > ergo Ü-stunden usw.

freizeit > überstunden > kein urlaub weil soviel zeitausgleich > firma 
bekommt probleme weil zuwenig urlaub konsumiert (schlägt sich irgendwie 
in der bilanz, wie genau interessiert mich nicht) > PAL + vorteil wenn 
man mal kündigt (f.u. kündigungsfrist, ich verbrauche mal meinen 
resturlaub ;-) )

von petar (Gast)


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Daniel F. schrieb:
> (f.u. kündigungsfrist, ich verbrauche mal meinen
> resturlaub ;-) )
Wenn du aber von Österreich redest klappt das so nicht, da kann dein 
Arbeitgeber ja den Resturlaub auszahlen und als Arbeitnehmer kannst du 
nichts dagegen tun.

Daniel F. schrieb:
> in österreich definitiv nicht - das wird steuerlich als sonderzahlung
> gewertet, da bleibt von der anfänglich netten summe nicht mehr so viel
> übrig.
Ansich sind Überstunden mit 50% Aufschlag zu vergüten und auch in 
Österreich kommst du nie an einen Steuersatz von 50% ran.

von Realist (Gast)


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>>Ansich sind Überstunden mit 50% Aufschlag zu vergüten und auch in
>>Österreich kommst du nie an einen Steuersatz von 50% ran.

Doch an die 50% kommst du in österreich, ist eine frage des 
einkommens...

von Ich (Gast)


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afai schrieb:
> Ist das rechtlich überhaupt möglich? Ich dachte es wäre gesetzlich
> geregelt dass Überstunden nur noch mit Zeit (Freizeit) abgegolten werden
> dürfen...

Überstunden können auch ausgezahlt werden.

Von wie viel Stunden reden wir?
10 pro Monat oder derzeit 40?

Wäre ja möglich das dein Chef für schlechte Zeiten plant, also 2 Wochen 
im November zuhause bleiben, da muss man vorarbeiten.

Ansonsten mit deinem Chef reden, es wäre ja schwachsinnig, wenn du deine 
Überstunden immer stückchenweise abfeiern muss und Arbeit liegenbleibt.

Regelungen wie bis 80 Ü-Stunden auf das Überstundenkonto, darüber hinaus 
auszahlen lassen sind bestimmt möglich.

von Marx W. Wolfgang.Marx@FernUni-Hagen.de (Gast)


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afai schrieb:
> Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Ja, war schon immer möglich!
> Ich dachte es wäre gesetzlich
> geregelt dass Überstunden nur noch mit Zeit (Freizeit) abgegolten werden
> dürfen...
Wo haste den das her?
>
> Stimm das oder bin ich falsch informiert?

Das Arbeitszeitgesetz regelt die max. Arbeitszeiten, ned die Entlohnung.
Gilt in deinen Fall ein TV?
Wenn ja, dann schau mal da rein.

von Wilhelm F. (Gast)


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afai schrieb:

> Ich dachte es wäre gesetzlich
> geregelt dass Überstunden nur noch mit Zeit (Freizeit) abgegolten werden
> dürfen...

Man kann sich Überstunden auszahlen lassen, und schauen, was dabei 
heraus kommt.

Bei mir kam nie was positives da raus, und ich ließ mir Überstunden von 
da an nur noch in Freizeit aufschreiben.

Konkret: Als Handwerker machte ich mal ein bis zwei Tage Überstunden im 
Monat. Beim Gehaltszettel staunte ich dann nur noch: 100 Euro weniger 
als normal. Na sowas. Das dürfte es doch eigentlich nicht geben. Ich 
habe mich nur für den Staat und den Betrieb abgerackert, und wegen des 
geringeren Gehaltes auch noch doppelt!

Man kommt dann mal in eine progressivere Gehaltsklasse mit den 
Überstunden, und bemerkt es nicht gleich.

von Chr. M. (snowfly)


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Ich find diese Lösung fair:
Überstundenzuschläge auszahlen lassen und
Überstunden abfeiern :)

von Daniel F. (df311)


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petar schrieb:
> da kann dein
> Arbeitgeber ja den Resturlaub auszahlen und als Arbeitnehmer kannst du
> nichts dagegen tun.

da wäre ich mir nicht so sicher - um meinen urlaub würde ich im fall 
einer kündigung streiten. die ak macht da sicher gerne mit ;-)

von BTM-Gast (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Konkret: Als Handwerker machte ich mal ein bis zwei Tage Überstunden im
> Monat. Beim Gehaltszettel staunte ich dann nur noch: 100 Euro weniger
> als normal. Na sowas. Das dürfte es doch eigentlich nicht geben. Ich
> habe mich nur für den Staat und den Betrieb abgerackert, und wegen des
> geringeren Gehaltes auch noch doppelt!
>
> Man kommt dann mal in eine progressivere Gehaltsklasse mit den
> Überstunden, und bemerkt es nicht gleich.

Das sollte sich aber am Jahresende (Einkommensteuererklärung) wieder 
ausgleichen ansonsten ist was schief gelaufen.

Bein uns werden Überstunden bis 30h angesammelt und alles darüber 
ausbezahlt. Die 30h Stunden kann man aber (leider) nur außerhalb der 
Kernzeit (10:00 - 15:30) abbauen. 5 Überstunden (+25% Zuschlag) bemerke 
ich aber positiv auf der Monatsabrechnung.

von Wolfgang (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Konkret: Als Handwerker machte ich mal ein bis zwei Tage Überstunden im
> Monat. Beim Gehaltszettel staunte ich dann nur noch: 100 Euro weniger
> als normal.

Da hast du wohl etwas an der Rechnung nicht verstanden.

von Karl (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Konkret: Als Handwerker machte ich mal ein bis zwei Tage Überstunden im
> Monat. Beim Gehaltszettel staunte ich dann nur noch: 100 Euro weniger
> als normal. Na sowas. Das dürfte es doch eigentlich nicht geben.

Sollte es wirklich beim jetzigen Steuermodell nicht geben. Falls aber 
wirklich mal das Stufenmodell der FDP umgesetzt werden sollte, wäre es 
wirklich so.

von Elo (Gast)


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@ Wilhelm, deine Einschätzung mit den damaligen Ü-Std. war garantiert 
falsch, denn sonst müßte man ja mit weniger Std. mehr verdienen,
also völlig unlogisch,
und die stete Erklärung mit der ungünstigen Progression > der Lohn wird 
nach Masse an Std. mal. Std.Lohn ermittelt, und dann erst davon die 
ganzen Abzüge,
und Ü-Std. sind nun mal steuerpflichtiger Lohn, der kann aber nicht 
sprunghaft überbesteuert werden!
das war auch schon vor über 20 Jahren sicher nicht anders!

von Axel (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Man kommt dann mal in eine progressivere Gehaltsklasse mit den
> Überstunden, und bemerkt es nicht gleich.

Nur am Rande: Man kommt nicht in eine progressivere Gehaltsklasse, 
sondern in eine höhere Steuerprogressionsstufe.

von Wilhelm F. (Gast)


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Axel schrieb:

> Nur am Rande: Man kommt nicht in eine progressivere Gehaltsklasse,
> sondern in eine höhere Steuerprogressionsstufe.

Das meinte ich ja im Grunde.

Und ja, es war in den 1990-ern.

Wenn man keine Steuern abzusetzen hat, gibts über die Steuererklärung 
auch rein gar nichts. Einmal bekam ich 17 Pf. und ein Kollege 19 Pf. 
erstattet. Mit dem Hinweis: Beträge unter 1 DM werden nicht ausgezahlt.

Man hatte damals sowieso auch gar keine Info von nirgends wo her, dank 
Internetmangel. Einen privaten Steueranwalt im Bekanntenkreis hatte auch 
nicht jeder.

Meine Kollegen und ich beschlossen damals alle: Wenn Überstunden, dann 
zukünftig nur noch Freizeitausgleich. Denn den anderen ging es auch 
nicht anders als mir. Damit war die Birne doch schon geschält. Von den 
paar Kröten, wenn sie wirklich ins Positive umgeschlagen wären, davon 
wird man auch nicht wirklich reicher. Zwei Wochen mehr Urlaub im Jahr 
ist doch echt auch was.

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