Hallo Henrik,
b35 hat die entscheidenden Stickworte und Normen gegeben.
Wenn ich dich richtig verstehe, habt Ihr ein Ex-Gerät (mit Zulassung)
welches über eine USB Schnittstelle verfügt. Wenn dem so ist, gibt es
verschiedenste Wege. Tatsache ist, dass ihr sicherstellen müsst, dass
eine Kontaktierung mit einem Standard PC (außerhalb des Ex-Bereiches)
die Eigensicherheit (Ex-Sicherheit) des Gerätes nicht negativ
beeinflussen kann. Dazu gehört auch, dass man nicht davon ausgehen kann,
dass auf der USB Schnittstelle nur 5V sind.
Ob der ADUM4160 eine Lösung darstellt musst du selbst entscheiden,
durchrechnen, das Layout designen und dann einer Prüfstelle vorstellen.
Die Norm lässt heute einiges zu, aber man muss halt wissen was man
macht, sonst bekommt man keine Zulassung und ohne Zulassung geht gar
nichts.
Wenn an einer USB Schnittstelle 5V 0,5A herauskommen dürfen, was kommt
dann heraus, wenn der USB Stick irgendeinen mysteriösen Latch Up Effekt
hat und den USB Ausgang so belastet, dass er mit Leistungsanpassung
fährt? Welche Leistung wird dann in deinem USB Gerät umgesetzt und wie
heiß wird dieser, usw. Beeinflusst dieser mögliche Störungsfall
(hoffentlich außerhalb des Ex-Bereiches) deine Schaltungsfunktionen für
den Ex-Bereich?
Gruß
Transi